Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Dritter Band

Part 24

Chapter 243,421 wordsPublic domain

[_Prozeß Sir Eduard Hales'._] Die einleitenden Anstalten waren nun alle getroffen. Man hatte einen Generalprokurator, der das Dispensationsrecht zu vertheidigen bereit war, und zwölf Richter, die sich zu Gunsten desselben aussprechen wollten. Die Frage wurde daher eiligst zur Verhandlung gebracht. Sir Eduard Hales, ein Gentlemen aus Kent, war zu einer Zeit, da es für einen nur einigermaßen bekannten Mann nicht gerathen war, sich offen für einen Papisten zu erklären, zum Papismus übergetreten. Er hatte die Sache geheim gehalten, und, wenn er gefragt wurde, stets mit einer Feierlichkeit, die seinem Character wenig Ehre machte, versichert, daß er Protestant sei. Nachdem Jakob den Thron bestiegen, war Verstellung nicht mehr nöthig. Sir Eduard Hales erklärte öffentlich seinen Übertritt und wurde mit dem Commando eines Infanterieregiments belohnt. Diese Stelle bekleidete er bereits drei Monate, ohne den Eid geleistet zu haben, und er hatte dadurch eine Geldstrafe von fünfhundert Pfund verwirkt, die ein Kläger durch eine Schuldklage eintreiben konnte. Ein Bedienter wurde veranlaßt, eine Klage auf diese Summe beim Gerichtshofe der Kings Bench anhängig zu machen. Sir Eduard leugnete die ihm zur Last gelegten Facta nicht, berief sich aber darauf, daß er Patente habe, die ihn zur Bekleidung seines Postens trotz der Testacte ermächtigten. Der Kläger erhob dagegen einen Rechtseinwand, das heißt, er gab die factische Richtigkeit von Sir Eduard's Vertheidigungsgrund zu, leugnete aber, daß dies eine genügende Antwort sei. So entstand eine einfache Rechtsfrage, welche der Gerichtshof zu entscheiden hatte. Ein Advokat, der anerkanntermaßen ein Werkzeug der Regierung war, trat für den Scheinkläger auf und erhob einige schwache Einwendungen gegen den Vertheidigungsgrund des Angeklagten. Der neue Generalprokurator replicirte. Der Generalfiskal nahm keinen Theil an der Verhandlung. Das Urteil wurde von dem Lordoberrichter, Sir Eduard Herbert, gefällt. Er erklärte, daß er die Frage allen zwölf Richtern vorgelegt habe und daß nach der Meinung von elfen der König in besonderen Fällen und aus besonderen hochwichtigen Gründen von Strafgesetzen dispensiren dürfe. Der Einzige, welcher nicht dieser Ansicht war, Baron Street, wurde seines Amtes nicht entsetzt. Er war ein Mann von so schlechten Sitten, daß seine eigenen Verwandten jeden Umgang mit ihm vermieden und daß dem Prinzen von Oranien zur Zeit der Revolution gerathen wurde, ihn nicht vor sich zu lassen. Nach Street's Character kann man unmöglich glauben, daß er gewissenhafter gewesen sei als seine Collegen, und nach Jakob's Character kann man unmöglich glauben, daß er einen widerspenstigen Baron der Schatzkammer auf seinem Posten gelassen haben würde. Es kann also kaum einem Zweifel unterliegen, daß der andersstimmende Richter ebenso wie der Kläger und dessen Rechtsbeistand im Einverständniß mit der Regierung handelte. Es war nöthig, ein großes Übergewicht an Autorität zu Gunsten des Dispensationsrechts zu erlangen; nicht minder wichtig aber war es auch, daß das für diesen Fall sorgfältig auserwählte Richtercollegium als unabhängig erschien. Einem Richter, den am wenigsten achtungswerthen von den zwölfen, gestattete man daher, oder befahl man wahrscheinlich, seine Stimme gegen das Hoheitsrecht abzugeben.[86]

Die auf solche Weise von den Gerichtshöfen anerkannte Befugniß der Krone durfte nun auch nicht müßig liegen. Innerhalb eines Monats nach erfolgter Entscheidung der Kings Bench wurden vier römisch-katholische Lords als Mitglieder des Geheimen Raths vereidigt. Zwei davon, Powis und Bellasyse, gehörten zur gemäßigten Partei und nahmen ihre Sitze wahrscheinlich mit Widerstreben und mit schlimmen Vorahnungen ein. Die anderen beiden, Arunell und Dover, hegten keine derartigen Besorgnisse.[87]

[Anmerkung 86: Siehe die Erzählung des Falles in der +Collection of State Trials+; Citters, 4.(14.) Mai und 22. Juni (2. Juli) 1686; +Evelyn's Diary, June 27.+; +Luttrell's Diary, June 21.+ Hinsichtlich Street's sehe man +Clarendon's Diary, Dec. 27. 1688.+]

[Anmerkung 87: +London Gazette, July 19. 1686.+]

[_Römische Katholiken werden zum Besitz geistlicher Pfründen ermächtigt._] Das Dispensationsrecht wurde zu gleicher Zeit auch zu dem Zwecke benutzt, um römische Katholiken zu kirchlichen Ämtern zuzulassen. Der neue Prokurator fertigte bereitwilligst die Vollmachten aus, von denen Sawyer nichts hatte wissen wollen. Eine dieser Vollmachten wurde zu Gunsten eines Elenden, Namens Eduard Sclater, ausgestellt, welcher zwei Pfründen hatte, die er um jeden Preis und unter allen Umständen behalten wollte. Am Palmsonntage des Jahres 1686 reichte er das Abendmahl seinen Pfarrkindern nach dem Ritus der anglikanischen Kirche, und am Ostersonntage, also nur sieben Tage später, war er in der Messe. Die königliche Dispensation ermächtigte ihn, die Einkünfte seiner Pfründen fortzubeziehen. Auf die Vorstellungen der Gönner, denen er seine Anstellung verdankte, antwortete er mit frechem Trotze, und während der Katholicismus noch die Oberhand hatte, ließ er eine abgeschmackte Schrift zur Rechtfertigung seines Abfalls erscheinen. Doch wenige Wochen nach der Revolution sah eine zahlreiche Versammlung in der Marienkirche im Savoy ihn wieder in den Schooß der verlassenen Kirche aufnehmen. Er las seinen Widerruf unter strömenden Thränen ab und hielt eine heftige Schmährede gegen die papistischen Priester, deren Kunstgriffe ihn verführt hätten.[88]

Nicht weniger schmachvoll war das Verfahren Obadja Walker's. Er war ein bejahrter Priester der anglikanischen Kirche und an der Universität Oxford als gelehrter Mann bekannt. Unter der vorigen Regierung hatte man ihn in dem Verdachte gehabt, daß er sich zum Papismus hinneige, er hatte sich aber äußerlich der Staatsreligion gefügt und war daher endlich zum Rector des Universitycollegiums ernannt worden. Bald nach Jakob's Thronbesteigung entschloß sich jedoch Walker, die bisher getragene Maske abzulegen. Er besuchte den öffentlichen anglikanischen Gottesdienst nicht mehr und hörte mit einigen Fellows und Untergraduirten, die er bekehrt hatte, täglich in seiner Privatwohnung die Messe. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Staatsprokurators war die Ausstellung einer Urkunde, welche Walker und seine Proselyten ermächtigte, ihre Pfründen trotz ihres Abfalles beizubehalten. Es wurden sogleich Bauhandwerker bestellt, um zwei Reihen Zimmer in eine Betkapelle umzuwandeln, und nach wenigen Wochen wurde am Universitycollegium öffentlich katholischer Gottesdienst gehalten. Ein Jesuit wurde als Kaplan angestellt und mit königlicher Genehmigung eine Druckerei zur Herausgabe katholischer Tractate errichtet. Zwei und ein halbes Jahr lang fuhr Walker fort, mit der ganzen Erbitterung eines Renegaten gegen den Protestantismus zu Felde zu ziehen; als sich aber das Glück wendete, bewies er, daß er nicht den Muth eines Märtyrers besaß. Er wurde vor die Schranken des Hauses der Gemeinen gestellt, um sich wegen seines Benehmens zu verantworten, und war schamlos genug zu erklären, daß er nie seinen Glauben gewechselt, daß er im Herzen die Glaubenslehren der römischen Kirche nie gebilligt und nie den Versuch gemacht habe, irgend einen Andren in den Schooß dieser Kirche zu ziehen. Es war gewiß nicht der Mühe werth, die heiligsten Verpflichtungen und Versprechungen mit Füßen zu treten, um solche Convertiten zu machen.[89]

[Anmerkung 88: Siehe die offenen Briefe in Gurch's +Collectanea Curiosa+. Das Datum ist der 3. Mai 1686. +Sclater's Consensus Veterum+; Gee's Erwiederung, betitelt: +Veteres Vindicati+; +Dr.+ Anton Horneck's Bericht über Sclater's Widerruf der Irrthümer des Papismus vom 5. Mai 1689; +Dodd's Church History VIII. II. 3.+]

[Anmerkung 89: +Gutch's Collectanea Curiosa+; +Dodd, VIII. II. 3.+; +Wood, Ath. Ox.+; +Ellis's Correspondence, Feb. 27. 1686+; +Commons' Journals, Oct. 26, 1689.+]

[_Die Dechanei von Christchurch wird einem Katholiken verliehen._] Bald ging der König noch einen Schritt weiter. Sclater und Walker war nur gestattet worden, die ihnen zu der Zeit, als sie noch für Protestanten galten, verliehenen Anstellungen beizubehalten, nachdem sie Papisten geworden waren. Aber ein hohes Amt der Staatskirche einem erklärten Feinde derselben zu verleihen, war eine noch viel frechere Verletzung der Gesetze und des königlichen Wortes. Jakob war aber nichts zu frech. Die Dechanei des Christchurchcollegiums war erledigt. Dieses Amt war in Rang und Einkünften eines der höchsten an der Universität Oxford. Der Dechant hatte unter seiner Leitung eine größere Anzahl junger Leute mit vornehmen Verbindungen und glänzenden Aussichten, als in irgend einem andren Collegium zu finden waren. Außerdem war er erster Geistlicher an einer Kathedrale. In beiden Eigenschaften hätte er nothwendig ein Mitglied der Staatskirche sein sollen. Trotzdem wurde kraft des Dispensationsrechts Johann Massey ernannt, der notorisch ein Mitglied der römischen Kirche war und der keine andre Empfehlung für sich hatte als eben diese. Bald war in den Räumen des Christchurchcollegiums ein Altar errichtet, an welchem täglich Messe gelesen wurde.[90] Der König sagte dem Nuntius, was in Oxford geschehen sei, solle bald auch in Cambridge geschehen.[91]

[Anmerkung 90: +Gutch's Collectanea Curiosa+; +Wood's Athenae Oxonienses+; +Dialogue between a Churchman and a Dissenter, 1689.+]

[Anmerkung 91: Adda, 9.(19.) Juli 1686.]

[_Besetzung von Bisthümern._] Doch selbst dies war nur ein kleines Übel im Vergleich zu dem, welches die Protestanten mit gutem Grunde befürchteten. Es war nur zu wahrscheinlich, daß die ganze Oberleitung der anglikanischen Kirche binnen Kurzem in die Hände ihrer Todfeinde übergehen werde. Drei wichtige Bischofssitze, der von York, der von Chester und der von Oxford, waren unlängst zur Erledigung gekommen. Das Bisthum von Oxford erhielt Samuel Parker, ein Schmarotzer, dessen Glaube, wenn er überhaupt einen hatte, der römische war und der sich nur deshalb einen Protestanten nannte, weil er eine Frau auf dem Halse hatte. »Ich möchte einen erklärten Katholiken ernennen«, sagte der König zu Adda; »aber es ist noch nicht die Zeit dazu. Parker ist uns zugethan, seiner Gesinnung nach ist er einer der Unsrigen, und nach und nach wird er seine Geistlichen herumbringen.«[92] Das Bisthum von Chester, welches durch den Tod Johann Pearson's, eines in der Philologie und in der Theologie berühmten Mannes, erledigt worden war, bekam Thomas Cartwright, ein noch viel niedrigerer Schmarotzer als Parker. Das Erzbisthum von York blieb mehrere Jahre unbesetzt. Da kein triftiger Grund zu finden war, warum ein so wichtiger Posten unbesetzt gelassen wurde, so argwöhnte man, daß der König die Ernennung nur bis zu einer Zeit verschieben wolle, wo er es wagen durfte, die Mitra einem erklärten Papisten aufs Haupt zu setzen. Es ist in der That sehr wahrscheinlich, daß die anglikanische Kirche nur durch die Einsicht und den richtigen Takt des Papstes vor dieser Schmach bewahrt wurde. Ohne besonderen Dispens von Rom konnte kein Jesuit Bischof werden und Innocenz war durch nichts zu bewegen, dem Pater Petre einen solchen Dispens zu ertheilen.

[Anmerkung 92: Adda, 30. Juli (9. Aug.) 1686.]

[_Entschluß Jakob's, sein kirchliches Supremat gegen die Kirche zu gebrauchen._] Jakob machte gar kein Geheimniß aus seiner Absicht, alte Befugnisse, die er als Oberhaupt der Staatskirche besaß, energisch und systematisch zur Vernichtung derselben anzuwenden. Er sprach es unverhohlen aus, daß nach einer weisen Fügung der Vorsehung die Suprematsacte das Mittel sein werde, um den Bruch, den sie herbeigeführt, wieder zu heilen. Heinrich und Elisabeth hätten sich eine Herrschaft angemaßt, welche von Rechtswegen dem heiligen Stuhle zukomme. Diese Herrschaft sei durch Erbfolge auf einen rechtgläubigen Fürsten gekommen und dieser werde sie als ein anvertrautes Gut dem heiligen Stuhle aufbewahren. Das Gesetz ermächtige ihn, kirchliche Mißbräuche zu beseitigen, und der erste kirchliche Mißbrauch, den er beseitigen wolle, sei die Freiheit, die sich die anglikanische Geistlichkeit anmaße, ihre eigne Religion zu vertheidigen und die römischen Glaubenslehren anzugreifen.[93]

[Anmerkung 93: +»Ce prince m'a dit que Dieu avoit permis que toutes les loir qui ont été faites pour établir la réligion Protestante, et détruire la réligion Catholique, servent présentement de fondement à ce qu'il veut faire pour l'établissement de la vraie réligion, et le mettent en droit d'exercer un pouvoir encore plus grand que celui qu'ont les rois Catholiques sur les affaires ecclésiastiques dans les autres pays.«+ -- Barillon, 12.(22.) Juli 1686. Zu Adda sagte Seine Majestät einige Tage später: +»Che l'autorità concessale dal parlamento sopra l'Ecclesiastico senza alcun limite con fine contrario fosse adesso per servire al vantaggio de' medesimi Cattolici.«+ -- 23. Juli (2. Aug.).]

[_Die ihm entgegenstehenden Schwierigkeiten._] Dabei stieß er jedoch auf eine große Schwierigkeit. Die durch Erbschaft auf ihn gekommene kirchliche Oberhoheit war keineswegs die große und furchtbare Prärogative, welche Elisabeth, Jakob I. und Karl I. besessen hatten. Die Verordnung, welche der Krone ein fast unbeschränktes Oberaufsichtsrecht über die Kirche ertheilte, war zwar niemals förmlich aufgehoben worden, hatte aber doch einen großen Theil ihrer Kraft verloren. Das Gesetz selbst bestand noch, aber es war nicht mehr von einer achtunggebietenden Sanction oder von einem wirksamen Procedursystem begleitet, und daher war es wenig mehr als ein todter Buchstabe.

Das Gesetz, welches Elisabeth die geistliche Oberherrschaft wieder verlieh, die ihr Vater sich angemaßt und ihre Schwester niedergelegt hatte, enthielt eine Klausel, durch welche der Regent ermächtigt wurde, ein Tribunal einzusetzen, das alle kirchlichen Vergehen untersuchen, abstellen und bestrafen sollte. Kraft dieser Klausel war der Gerichtshof der Hohen Commission errichtet worden. Dieser Gerichtshof war viele Jahre lang der Schrecken der Nonconformisten und wurde unter Laud's Verwaltung ein Gegenstand der Furcht und des Hasses selbst für Diejenigen, welche die Landeskirche am meisten liebten. Als das Lange Parlament zusammentrat, wurde die Hohe Commission allgemein als das drückendste der vielen Joche betrachtet, unter denen die Nation seufzte. Es wurde daher etwas hastig ein Gesetz erlassen, welches der Krone nicht allein die Befugniß entzog, Visitatoren zur Beaufsichtigung der Kirche zu ernennen, sondern auch alle geistlichen Gerichte ohne Unterschied abschaffte.

Nach der Restauration erinnerten sich die Kavaliere, welche das Unterhaus füllten, trotz ihrer Begeisterung für die Hoheitsrechte, doch mit Bitterkeit der Tyrannei der Hohen Commission und waren durchaus nicht geneigt, eine so verhaßte Einrichtung wieder ins Leben zu rufen. Zu gleicher Zeit aber waren sie nicht ohne Grund der Meinung, daß das Gesetz, das alle christlichen Gerichtshöfe beseitigt hatte, ohne etwas Andres an deren Stelle zu setzen, doch ernste Einwendungen zulasse. Sie hoben daher dieses Gesetz, mit Ausnahme des auf die Hohe Commission bezüglichen Theiles, wieder auf. So wurden die Archidiakonalgerichte, die Consistorialgerichte, der erzbischöfliche Gerichtshof, der Gerichtshof der Privilegirten und der Gerichtshof der Delegirten wieder eingeführt; das Gesetz aber, welches Elisabeth und ihre Nachfolger ermächtigt hatte, Commissare mit visitatorischer Gewalt über die Kirche zu ernennen, wurde nicht allein nicht wieder hergestellt, sondern sogar in den bestimmtesten Ausdrücken für gänzlich abgeschafft erklärt. Es ist daher so klar, als nur irgend ein Punkt des Verfassungsrechts sein kann, daß Jakob II. nicht befugt war, eine Commission mit Visitations- und Regierungsgewalt über die Kirche Englands zu ernennen.[94] Wenn dem aber so war, so half es ihm wenig, daß die Suprematsacte ihn in hochtrabenden Worten ermächtigte, vorhandene Mängel dieser Kirche zu verbessern. Nur eine so gewaltige Maschine, wie die vom Langen Parlamente zerstörte war, konnte die anglikanische Geistlichkeit zwingen, sein Werkzeug zur Vernichtung der anglikanischen Glaubenslehre und Kirchenzucht zu werden. Daher nahm er sich schon im April 1686 vor, einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission zu errichten. Der Plan wurde jedoch nicht sogleich verwirklicht. Er stieß auf den Widerspruch jedes Ministers, der nicht Frankreich und den Jesuiten ergeben war. Die Rechtsgelehrten betrachteten ihn als eine rücksichtslose Verletzung des Gesetzes und die Theologen als einen offnen Angriff auf die Kirche. Der Streit würde vielleicht noch länger gedauert haben, wäre nicht ein Ereigniß eingetreten, das den Stolz des Königs kränkte und seinen Zorn entflammte. Er hatte als erster Bischof Verordnungen erlassen, die es den Geistlichen der Landeskirche zur Pflicht machten, sich in ihren Vorträgen jeder Berührung der streitigen Lehrpunkte zu enthalten. Also während an jedem Sonn- und Festtage in allen königlichen Palästen zur Vertheidigung des katholischen Glaubens gepredigt wurde, war es der Landeskirche, der Kirche der großen Mehrheit der Nation, verboten, ihre Grundsätze zu erörtern und zu vertheidigen. Der Geist des gesammten Klerus empörte sich gegen diese Ungerechtigkeit. Wilhelm Sherlock, ein ausgezeichneter Theolog, der mit scharfer Feder gegen die Whigs und Dissenters geschrieben hatte und dafür von der Regierung mit dem Vorsteheramte des Tempels und mit einem Jahrgehalte belohnt worden, war einer der Ersten, der sich das königliche Mißfallen zuzog. Sein Gehalt wurde ihm entzogen und er erhielt einen strengen Verweis.[95] Johann Sharp, Dechant von Norwich und Rector von St. Giles in the Fields, erregte bald darauf noch größeres Ärgerniß. Er war ein gelehrter und wahrhaft gottesfürchtiger Mann, ein berühmter Kanzelredner und ein musterhafter Seelenhirt. Seiner politischen Meinung nach war er, wie die meisten seiner Amtsbrüder, ein Tory und war eben erst zum königlichen Kaplan ernannt worden. Er erhielt einen anonymen Brief, dessen Schreiber eines seiner Pfarrkinder zu sein vorgab und sagte, er sei durch die Beweisgründe der katholischen Theologen so schwankend geworden, daß er gern Gewißheit darüber erlangen möchte, ob die anglikanische Kirche wirklich ein Zweig der wahren Kirche Christi sei. Kein Geistlicher, in dem nicht jedes Gefühl für religiöse Pflicht und Amtsehre erstickt war, konnte eine solche Anfrage unbeantwortet lassen. Am nächstfolgenden Sonntage hielt Sharp eine lebendige Predigt gegen die hohen Prätensionen des römischen Stuhles. Einige seiner Äußerungen wurden übertrieben und verdreht von Ohrenbläsern nach Whitehall berichtet; es wurde fälschlich behauptet, er habe verächtlich von den theologischen Untersuchungen gesprochen, die in der Geldkasse des verstorbenen Königs gefunden und von dem gegenwärtigen Könige veröffentlicht worden waren. Compton, der Bischof von London, erhielt von Sunderland den Befehl, Sharp bis auf weitere königliche Entschließung zu suspendiren. Der Bischof war in der größten Verlegenheit. Sein kürzliches Auftreten im Hause der Lords hatte ihm das entschiedene Mißfallen des Hofes zugezogen; schon war sein Name aus der Liste der Geheimen Räthe gestrichen, schon war er seines Amtes an der königlichen Kapelle entsetzt. Er wollte nicht gern neuen Anstoß geben; aber der Act, der ihm anbefohlen wurde, war ein gerichtlicher Act. Er erkannte die Ungerechtigkeit desselben, und die besten Rathgeber versicherten ihm, daß es auch ungesetzlich sei, eine Strafe zu verhängen, ohne daß dem Betroffenen Gelegenheit zu seiner Vertheidigung gegeben worden war. Er stellte daher dem Könige diese Bedenken in den bescheidensten Ausdrücken vor und ersuchte Sharp privatim, vorläufig nicht zu predigen. So vernünftig jedoch Compton's Bedenken und so demüthig seine Entschuldigungsgründe gehalten waren, Jakob war höchlich entrüstet. Welche Unverschämtheit, die natürliche Gerechtigkeit und das positive Gesetz einem ausdrücklichen Befehle des Souverains gegenüberzustellen! Sharp wurde vergessen und die ganze Rache der Regierung fiel auf den Bischof.[96]

[Anmerkung 94: Diese ganze Frage ist ausgezeichnet klar und unwiderlegbar in einer damals unter dem Titel: +»The King's Power in Matters Ecclesiastical fairly stated«+ erschienenen kleinen Schrift abgehandelt. Siehe auch die kurze, aber kräftige Beweisführung des Erzbischofs Sancroft in seiner Biographie von Doyle, I. 229.]

[Anmerkung 95: Brief von Jakob an Clarendon v. 18. Febr. 1685/86.]

[Anmerkung 96: Den besten Bericht über diesen Vorgang findet man in Sharp's Lebensbeschreibung, herausgegeben von seinem Sohne. Citters, 29. Juni (9. Juli) 1686.]

[_Er errichtet einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission._] Der König vermißte schmerzlicher als je das gefürchtete Zwangsmittel, welches ehedem die widerspenstigen Geistlichen gebändigt hatte. Er wußte wahrscheinlich, daß der Bischof Williams wegen einiger Worte des Unwillens gegen die Regierung seines Vaters durch die Hohe Commission aller seiner kirchlichen Würden und Ämter enthoben worden war. Der Plan, dieses furchtbare Tribunal wieder ins Leben zu rufen, wurde eifriger als je betrieben. Im Juli wurde London plötzlich durch die Neuigkeit erschreckt, daß der König in offenem Widerspruch mit zwei in den bestimmtesten Ausdrücken abgefaßten Parlamentsverordnungen, das ganze Kirchenregiment in die Hände von sieben Commissaren gelegt habe.[97] Die Worte, in denen der Umfang der Gerichtsbarkeit dieser Beamten bezeichnet war, waren unbestimmt und ließen sich fast zu jeder beliebigen Tragweite ausdehnen. Alle Collegien und Bildungsanstalten, selbst die durch Privatwohlthätigkeit gegründeten, wurden unter die Oberaufsicht dieser neuen Behörde gestellt. Alle Diejenigen, deren Lebensunterhalt von Stellen bei der Kirche oder an akademischen Anstalten abhing, vom Erzbischof bis herab zum jüngsten Curaten, vom Vicekanzler von Oxford und Cambridge bis herab zum bescheidensten Lehrer, der den Corderius las, waren nun der königlichen Gnade preisgegeben. Stand einer von diesen vielen Tausenden in dem Verdacht irgend einer der Regierung mißfälligen Handlung oder Äußerung, so konnte die Commission ihn vor sich laden. Ihr Verfahren gegen ihn war durch keine Vorschriften geregelt, sie war zu gleicher Zeit Ankläger und Richter. Der Angeklagte erhielt keine Abschrift von der Anklage, er wurde nur verhört, und waren seine Antworten nicht befriedigend, so konnte er seines Amtes entsetzt, davon vertrieben und zu jeder ferneren Anstellung unfähig erklärt werden. Zeigte er sich widerspenstig, so konnte er excommunicirt, das heißt mit anderen Worten aller bürgerlichen Rechte beraubt und auf Lebenszeit eingesperrt werden. Auch konnte er nach Belieben des Gerichtshofes in alle Kosten des Prozesses verurtheilt werden, der ihn zum Bettler machte. Von einer Appellation war keine Rede. Die Commission hatte Befehl, sich bei der Ausübung ihrer Functionen durch kein Gesetz, das mit diesen Anordnungen unvereinbar war oder zu sein schien, irre machen zu lassen. Damit endlich Niemand zweifeln konnte, daß man beabsichtigte, den gefürchteten Gerichtshof wieder einzuführen, von dem das Lange Parlament die Nation befreit hatte, sollte das neue Tribunal sich eines Siegels bedienen, das genau die nämliche Devise und die nämliche Umschrift hatte wie das Siegel der ehemaligen Hohen Commission.[98]

Der oberste Commissar war der Kanzler. Seine Anwesenheit und seine Zustimmung waren zu jedem gerichtlichen Schritte erforderlich. Jedermann wußte, wie ungerecht, rücksichtslos und unmenschlich er sich bei Gerichtshöfen gezeigt hatte, wo er bis zu einem gewissen Grade durch die bekannten Gesetze Englands beschränkt worden war. Es war daher unschwer vorauszusehen, wie er sich in einer Stellung zeigen würde, in der es ihm völlig freistand, sich seine eigenen Procedurformen und Beweisregeln nach Belieben zu bilden.