Part 3
[_Die Corporationsbill._] Eine Bill zur Wiederherstellung der Rechte derjenigen Corporationen, welche unter den beiden letzten Regierungen ihre Gemeindeverfassungen der Krone zurückgegeben hatten, war im Hause der Gemeinen eingebracht, von Männern aller Parteien mit allgemeinem Beifall begrüßt, zweimal verlesen und einem gewählten Ausschuß überwiesen worden, dessen Präsident Somers war. Am 2. Januar erstattete Somers seinen Bericht. Die Tories waren nur in geringer Zahl anwesend, denn da keine wichtige Discussion in Aussicht stand, hatten viele Landgentlemen die Stadt verlassen, um am Kamin ihrer Schlösser das Weihnachtsfest heiter zu feiern. Die eifrigen Whigs dagegen waren stark vertreten. Sobald der Bericht über die Bill erstattet war, erhob sich Sacheverell, der in den stürmischen Parlamenten Karl's II. als einer der Talentvollsten und Heftigsten unter den Exclusionisten berühmt gewesen war, und beantragte die Hinzufügung einer Klausel, welche bestimmte, daß jeder Municipalbeamte, der in irgend einer Weise an der Abtretung der Gerechtsame eines Burgfleckens Theil gehabt, sieben Jahre lang unfähig sein sollte, ein Amt in diesem Burgflecken zu bekleiden. Die Verfassung fast jeder incorporirten Stadt in England war während des glühenden Anfalls von Loyalität, der auf die Entdeckung des Ryehousecomplots gefolgt war, umgestaltet worden, und in fast jeder solchen Stadt hatten die Tories dafür gestimmt, den Freibrief zurückzugeben und Alles der väterlichen Fürsorge des Souverains zu überlassen. Die Wirkung von Sacheverells Klausel war daher die, daß einige Tausend der reichsten und angesehensten Männer des Königreichs sieben Jahre hindurch unfähig waren, an der Verwaltung ihrer Wohnorte irgend welchen Antheil zu nehmen, und daß der Whigpartei auf sieben Jahre ein überwiegender Einfluß bei den Burgfleckenwahlen gesichert wurde.
Die Minorität protestirte laut gegen die grobe Ungerechtigkeit, zu einer Zeit wo London verödet war, mit hastiger Eil und wie durch Ueberrumpelung ein Gesetz von höchster Wichtigkeit zu erlassen, ein Gesetz, das rückwirkend eine harte Strafe über viele hundert achtbare Gentlemen verhängte, ein Gesetz, als in jeder Stadt, von Berwick bis St. Ives die heftigsten Leidenschaften aufregen und das einen sehr ernsten Einfluß auf die Zusammensetzung des Hauses selbst haben mußte. Die einfachsten Schicklichkeitsrücksichten verlangten wenigstens einen Aufschub. Dieser wurde beantragt, der Antrag aber mit hundertsiebenundzwanzig gegen neunundachtzig Stimmen verworfen. Hierauf wurde die Frage gestellt, ob Sacheverell's Klausel einen Bestandtheil der Bill bilden solle, und mit hundertdreiunddreißig gegen sechsundsechzig Stimmen bejaht. Sir Robert Howard stellte nun sofort den Antrag, daß Jeder, der, nachdem er nach der Sacheverell'schen Klausel zur Bekleidung eines städtischen Amtes unfähig geworden, sich dennoch erkühne, ein solches Amt zu übernehmen, eine Geldbuße von fünfhundert Pfund verwirken und für seine ganze Lebenszeit unfähig sein sollte, irgend ein öffentliches Amt, welcher Art es auch sei, zu bekleiden. Die Tories wagten es nicht, darüber abstimmen zu lassen.[35] Nach den Regeln des Hauses stand es in der Macht einer Minorität, den Gang einer Bill zu hemmen, und dies war gewiß eine von den sehr seltenen Gelegenheiten, wo die Ausübung dieser Befugniß ganz am rechten Orte gewesen wäre. Die parlamentarischen Taktiker der damaligen Zeit scheinen jedoch nicht gewußt zu haben, in wie weit eine kleine Anzahl Mitglieder den Gang eines Geschäfts aufhalten kann, ohne irgend eine Form zu verletzen.
Es wurde auf der Stelle beschlossen, daß die durch Sacheverell's und Howard's Klauseln erweiterte Bill mundirt werden solle. Die heftigsten Whigs hätten sie am liebsten binnen achtundvierzig Stunden definitiv angenommen. Es stand allerdings nicht zu erwarten, daß die Lords sie mit günstigen Augen ansehen würden; aber einige desperate Männer schienen sich vorgenommen zu haben, die Geldbewilligungen vorzuenthalten, bis sie angenommen war, ja sogar sie der Bewilligungsbill einzuverleiben und so das Oberhaus in die Nothwendigkeit zu versetzen, entweder in eine umfassende Proscription der Tories zu willigen, oder der Regierung die Mittel zur Fortsetzung des Kriegs zu verweigern.[36] Viele Whigs waren jedoch so rechtschaffen, daß sie der Gegenpartei offenes Spiel gönnen wollten, und klug genug, um zu wissen, daß ein durch Gewalt und List erlangter Vortheil nicht von Dauer sein konnte. Diese Männer bestanden darauf, daß man bis zur dritten Lesung mindestens acht Tage verstreichen lassen solle, und sie setzten dies auch durch. Ihre minder skrupulösen Verbündeten beklagten sich bitter, daß die gute Sache verrathen werde. Was seien dies für neue Kriegsgesetze? Warum wolle man gegen Feinde, die keine Kriegslist für unmoralisch hielten und welche nie Pardon gegeben hätten, eine chevalereske Courtoisie beobachten? Und sei etwas geschehen, was nicht in genauester Uebereinstimmung mit der Parlamentsordnung stehe? Diese Ordnung wisse nichts von kurzen und langen Notificationen, von schwach besetzten und vollen Häusern. Es sei Pflicht des Volksvertreters an seinem Platze zu sein. Wenn es ihm beliebe, auf seinem Landsitze zu jagen und zu zechen, während zu Westminster wichtige Dinge berathen würden, mit welchem Rechte könne er dann darüber murren, daß redlichere und fleißigere Diener der Oeffentlichkeit in seiner Abwesenheit eine Bill annahmen, die ihnen für das Gemeinwohl nothwendig erschienen war? Da sich indessen ein Aufschub von einigen Tagen als unvermeidlich herausstellte, so leugneten Diejenigen, welche beabsichtigt hatten, den Sieg durch eine List zu erringen, jetzt diese Absicht. Sie versicherten dem Könige, der nicht umhin konnte, einiges Mißfallen an ihrer Handlungsweise zu äußern und dessen Unwillen viel stärker war als er ihn blicken ließ, auf das Feierlichste, daß sie der Ueberraschung nichts verdankten und daß sie auch in dem gefülltesten Hause einer Majorität ganz gewiß seien. Sacheverell soll mit großer Lebhaftigkeit erklärt haben, daß er seinen Sitz verwetten und nie wieder sein Gesicht im Parlamente zeigen wolle, wenn er sich geirrt habe. Anfangs war man in der That allgemein der Ansicht, daß die Whigs den Sieg davon tragen würden. Bald aber zeigte es sich klar, daß ein harter Kampf bevorstehe. Die Briefposten hatten nach allen Richtungen hin die Nachricht mitgenommen, daß die Gemeinen am 2. Januar ein rückwirkendes Strafgesetz gegen die ganze Torypartei bewilligt hätten und daß dieses Gesetz am 10. zum letzten Male in Erwägung genommen werden solle. Das ganze Königreich von Northumberland bis Cornwall gerieth in Aufruhr. Hundert Ritter und Squires verließen ihre mit Mistel- und Stechpalmenzweigen geschmückten Hallen und ihre unter der Last der Bratenteller und Suppenschüsseln zusammenbrechenden Tafeln und eilten, die kurzen Tage, das kalte Wetter, die schlechten Wege und die schurkischen Whigs verwünschend, nach der Hauptstadt. Auch die Whigs zogen Verstärkung an sich, doch nicht in gleichem Umfange, denn die Klauseln waren im allgemeinen unpopulär, und das nicht ohne guten Grund. Kein Billigdenkender, welcher Partei er auch angehören möge, wird leugnen, daß die Tories einen großen Fehler begingen, indem sie alle Municipalgerechtsame des Landes und damit zugleich die Befugniß, die Verfassung des Hauses der Gemeinen zu ändern, der Krone zurückgaben. Doch hatte die Nation an diesem Fehler selbst mit Schuld. Wenn die Mayors und Aldermen, deren Bestrafung jetzt beantragt wurde, sich zu der Zeit, als die Loyalitätsfluth am höchsten stand, trotzig geweigert hätten, dem Willen ihres Souverains nachzukommen, so würde man sie auf offener Straße als schurkische Rundköpfe bezeichnet haben, der Rector würde auf der Kanzel vor ihnen gewarnt haben, sie würden in Spottliedern verhöhnt und wahrscheinlich vor ihren eigenen Thüren +in effigie+ verbrannt worden sein. Es ist allerdings ein großer Uebelstand, daß eine Gesellschaft abwechselnd durch die Furcht vor Tyrannei und durch die Furcht vor Anarchie zu Verirrungen getrieben werden kann. Aber diesem Uebelstande ist nicht dadurch abzuhelfen, daß man wegen solcher Verirrungen einige Personen bestraft, welche mit den Uebrigen fehlten und später ihren Fehler mit den Uebrigen bereueten. Auch hätte man nicht vergessen sollen, daß die Uebelthäter, gegen welche Sacheverell's Klausel gerichtet war, die Sünden, die sie 1683 begangen, im Jahre 1688 reichlich wieder gut gemacht hatten. Sie hatten sich, als Gesammtheit, energisch gegen das Dispensationsrecht erhoben, und die meisten von ihnen waren wirklich von Jakob ihrer städtischen Aemter entsetzt worden, weil sie sich geweigert hatten, seine Politik zu unterstützen. Es ist daher kein Wunder, daß der Versuch, über alle diese Männer ohne Ausnahme eine schimpfliche Strafe zu verhängen, einen Sturm des öffentlichen Unwillens heraufbeschwor, dem viele whiggistische Mitglieder des Parlaments nicht geneigt waren zu trotzen.
Mit dem Herannahen des entscheidenden Kampfes und dem Anwachsen der zurückkehrenden Tories vermehrte sich die Besorgniß Sacheverell's und seiner Verbündeten. Sie sahen ein, daß sie kaum auf einen vollständigen Sieg hoffen durften, daß sie ein Zugeständniß machen, die Zurückweisung der Bill an den Ausschuß vorschlagen und sich bereit erklären mußten zu erwägen, ob zwischen den Hauptsündern und den Vielen, welche durch böses Beispiel verleitet worden waren, ein Unterschied zu machen sei. Aber in dem Maße wie der Muth der einen Partei sank, stieg der Muth der andren. Die von nur zu gerechtem Unwillen erfüllten Tories beschlossen, auf keine Vergleichsvorschläge zu hören.
Der 10. Januar erschien und noch vor dem späten Tagesanbruch dieser Jahreszeit war das Haus gedrängt voll. Mehr als hundertsechzig Mitglieder waren binnen einer Woche nach der Hauptstadt gekommen. Von der Morgendämmerung an bis die Lichter tief herabgebrannt waren, blieben die Reihen dicht geschlossen, und nur wenige Mitglieder verließen ihre Plätze, außer auf einige Augenblicke, um ein Stück Brod oder ein Glas Wein zu sich nehmen. Boten standen bereit, um das Resultat nach Kensington zu bringen, wo Wilhelm trotz eines heftigen Hustens in gespannter Erwartung bis Mitternacht aufsaß und an Portland schrieb, den er in einer wichtigen Angelegenheit nach dem Haag geschickt hatte.
Der einzige noch vorhandene Bericht über die Debatte ist unvollständig und verworren. Doch läßt sich soviel daraus erkennen, daß die Aufregung groß war und daß sehr starke Aeußerungen fielen. Ein junges whiggistisches Mitglied führte eine so heftige Sprache, daß er in Gefahr war, vor die Schranke gefordert zu werden. Der Sprecher wurde mehrmals getadelt, daß er seinen Freunden zuviel Freiheit gestatte. Es kam jedoch eigentlich nicht viel darauf an, ob er die Uebertreter zur Ordnung rief oder nicht. Das Haus war schon längst völlig unlenksam, und alte Mitglieder vermißten schmerzlich den würdevollen Anstand der Debatte und die Autorität des Präsidentenstuhls vergangener Zeiten.[37] Daß Somers die Heftigkeit der Partei, der er angehörte, nicht billigte, kann man sowohl aus dem ganzen Laufe seines öffentlichen Lebens, wie aus dem sehr bezeichnenden Umstande schließen, daß er, obgleich ihm die Durchsetzung der Corporationsbill oblag, die Strafklauseln nicht beantragte, sondern dieses unangenehme Amt ungestümeren und minder scharfsinnigen Männern als er war überließ. Doch ließ er seine Bundesgenossen deshalb nicht im Stich, sondern sprach für sie und versuchte aus einer schlechten Sache so viel als möglich zu machen. Das Haus stimmte mehrere Male ab. Bei der ersten Abstimmung waren hundertvierundsiebzig Stimmen für Sacheverell und hundertneunundsiebzig gegen ihn. Der Kampf wurde hartnäckig fortgesetzt; aber die Majorität stieg von fünf auf zehn, von zehn auf zwölf, und von zwölf auf achtzehn Stimmen. Jetzt endlich gaben sich die Whigs nach einer vierzehnstündigen stürmischen Sitzung für besiegt. Es war kurz vor Mitternacht, als der Sekretär zum unaussprechlichen Jubel und Triumphe der Tories von dem Pergamente, auf welches die Bill abgeschrieben worden war, die gehässigen Klauseln Sacheverell's und Howard's abriß.[38]
[_Debatten über die Indemnitätsbill._] Durch diesen großen Sieg dreist gemacht, versuchten die Tories nun, die Indemnitätsbill, welche seit vielen Wochen unbeachtet bei Seite gelegen hatte, wieder zur Sprache zu bringen.[39] Aber die Whigs bildeten trotz ihrer eben erlittenen Niederlage noch immer die Majorität des Hauses, und viele Mitglieder, welche die Unpopularität gescheut hatten, die sie sich durch Unterstützung der Sacheverell'schen und Howard'schen Klauseln zugezogen haben würden, waren vollkommen bereit, zur Verzögerung einer allgemeinen Amnestie beizutragen. Sie brachten noch immer ihre Lieblingsalternative vor. Wie, fragten sie, sei es möglich, diesen Amnestieplan zu vertheidigen, ohne die Revolution zu verdammen? Könne man behaupten, daß Verbrechen, welche schwer genug gewesen waren, um Widerstand zu rechtfertigen, nicht schwer genug gewesen seien, um Bestrafung zu verdienen? Und wenn diese Verbrechen von solcher Größe wären, daß sie mit Recht an dem Souverain heimgesucht werden dürften, den die Verfassung von jeder Verantwortlichkeit entbinde, nach welchem Prinzip könne seinen Rathgebern und Werkzeugen, welche doch ohne Zweifel verantwortlich seien, Straflosigkeit gewährt werden? Ein joviales Mitglied kleidete dieses Argument in eine eigenthümliche Form. Er wußte auf den Stuhl des Präsidenten ein Papier zu bringen, das sich bei der Untersuchung als eine Indemnitätsbill für König Jakob herausstellte, mit einer spöttischen Einleitung über die Milde, welche seit der Revolution gegen schwere Verbrecher geübt worden sei, und über die Nachsicht, welche einem Könige gebühre, der sein Volk nur tyrannisirt habe, weil alle Könige es thäten.[40]
An dem nämlichen Tage, an welchem diese persiflirte Indemnitätsbill die Heiterkeit der Gemeinen erregte, wurde der Antrag gestellt, daß das Haus sich zur Berathung der wirklichen Bill zu einem Ausschusse erklären sollte. Die Whigs verwarfen den Antrag durch eine Majorität von hundertdreiundneunzig Stimmen gegen hundertsechsundfunfzig. Hierauf beschlossen sie, daß eine Strafbill gegen Delinquenten unverzüglich eingebracht und mit der Indemnitätsbill verbunden werden sollte.[41]
[_Der Fall Sir Robert Sawyer's._] Wenige Stunden später ging ein Beschluß durch, welcher deutlicher als irgend etwas bis dahin Geschehenes bewies, wie wenig Aussicht vorhanden war, daß die öffentliche Meinung durch eine Amnestie schnell begütigt werden würde. Wenige Personen standen in der Achtung der Torypartei höher als Sir Robert Sawyer. Er war ein Mann von großem Vermögen und aristokratischen Verbindungen, von orthodoxen Glaubensansichten und regelmäßigem Wandel, ein talentvoller und erfahrener Jurist, ein tüchtiger Gelehrter und, ein wenig Prahlsucht abgerechnet, ein guter Redner. Er war zur Zeit der Entdeckung des Ryehousecomplots Generalfiscal gewesen, war bei den darauffolgenden Untersuchungen im Interesse der Krone verwendet worden, und hatte diese Untersuchungen mit einer Energie betrieben, welche heutzutage von allen Parteien Grausamkeit genannt werden würde, die aber seiner Zeit und seiner Partei nur als ein lobenswerther Eifer erschien. Seine Freunde behaupteten zwar, er sei in Dingen, wo es sich um Leben und Tod handle, peinlich gewissenhaft,[42] doch ist dies ein Lob, das Männer, welche die Staatsprozesse des 17. Jahrhunderts mit Augen des 19. Jahrhunderts prüfen und studiren, nicht recht begreifen werden. Die einzige Entschuldigung, die sich für diese Periode seines Lebens geltend machen läßt, ist, daß er den Schandfleck unschuldigen Blutes mit fast allen ausgezeichneten Staatsmännern jener schlimmen Zeit gemein hatte. Wenn wir ihn tadeln, weil er den Prozeß Russell's geführt, so dürfen wir nicht vergessen, daß Russell den Prozeß Stafford's geführt hatte.
So groß Sawyer's Vergehen waren, er hatte sie großentheils wieder gut gemacht. Er war mit Entschiedenheit gegen Papismus und Despotismus aufgetreten, hatte sich im Audienzzimmer selbst auf das Bestimmteste geweigert, im Widerspruch mit Parlamentsacten Verhaftsbefehle zu erlassen, hatte lieber sein einträgliches Amt niedergelegt, als daß er in Westminster Hall als Verfechter des Dispensationsrechts erschienen wäre, war der erste Rechtsbeistand für die sieben Bischöfe gewesen und hatte am Tage ihres Prozesses seine Pflicht mit Gewandtheit, Rechtschaffenheit und Unerschrockenheit gethan. Er war daher ein Liebling der Hochkirchlichen, und man hätte denken sollen, daß auch die Whigs ihm wohl verzeihen konnten. Aber die Whigs waren jetzt nicht zum Vergeben gestimmt und Sawyer wurde wegen seines Verfahrens bei dem Prozesse Sir Thomas Armstrong's zur Verantwortung gezogen.
Wenn Armstrong nicht verleumdet worden ist, so war er in die schlimmsten Geheimnisse des Ryehousecomplots tief eingeweiht und einer von Denen, die es übernommen hatten, die beiden königlichen Brüder zu ermorden. Als die Verschwörung entdeckt war, floh er auf den Continent und wurde außerhalb des Gesetzes erklärt. Die Behörden der Stadt Leyden ließen sich durch Bestechung bewegen ihn auszuliefern; er wurde schleunigst auf ein englisches Schiff gebracht, nach London transportirt und vor die Kings Bench gestellt. Sawyer trug darauf an, daß der Gerichtshof auf Vollziehung der Acht erkenne, wogegen Armstrong geltend machte, daß seit seiner Aechtung noch kein Jahr verstrichen sei und daß, laut einer unter der Regierung Eduard's VI. erlassenen Verordnung, ein Geächteter, der sich binnen Jahresfrist stellte, berechtigt sei, auf Cassation seines Urtels anzutragen und an sein Vaterland zu appelliren. Darauf wurde erwiedert, daß Armstrong sich nicht selbst gestellt habe, sondern als Gefangener vor Gericht geführt worden sei und daß er daher keinen Anspruch auf ein Recht habe, welches offenbar nur Denjenigen zuzugestehen sei, die sich freiwillig den Händen der Gerechtigkeit überlieferten. Jeffreys und die anderen Richter verwarfen einstimmig Armstrong's Einwand und genehmigten den Vollziehungsantrag. Nun ereignete sich eine der entsetzlichsten von den vielen entsetzlichen Scenen, welche damals unsere Gerichtshöfe schändeten. Die Tochter des Unglücklichen stand an seiner Seite. »Mylord,« rief sie aus, »Sie werden meinen Vater nicht morden! Denn dies wäre ein Mord!« »Was soll das heißen?« brüllte der Oberrichter. »Wer ist dieses Weib? Ergreift sie, Kerkermeister, und führt sie fort!« Sie wurde mit Gewalt hinausgeführt und rief im Fortgehen: »Gott der Allmächtige wird Euch richten!« -- »Gott der Allmächtige wird die Verräther richten!« sagte Jeffreys. »Solch' Geschrei kann mich Gott sei Dank nicht beirren.« Als sie fort war, berief sich ihr Vater nochmals auf sein vermeintliches Recht. »Ich verlange nichts weiter,« sagte er, »als die Wohlthat des Gesetzes.« -- »Und die soll Euch, bei der Gnade Gottes zu Theil werden,« versetzte der Richter. »Herr Sheriff, Sie werden dafür sorgen, daß die Execution nächsten Freitag stattfindet. Das ist die Wohlthat des Gesetzes für Euch!« Am darauf folgenden Freitage wurde Armstrong gehängt, geschleift und geviertheilt und sein Kopf auf Westminster Hall ausgesteckt.[43]
Jeffrey's Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit erregen, selbst noch nach einer so langen Reihe von Jahren, einen Unwillen, der es einem schwer macht, gerecht gegen ihn zu sein. Einem vollkommen vorurtheilsfreien Richter wird es indessen vielleicht durchaus nicht klar scheinen, daß das Executionsurtheil gesetzwidrig war. Einen Präcedenzfall gab es nicht, und der Wortlaut der Acte Eduard's VI. kann, ohne ihm Gewalt anzuthun, so ausgelegt werden, wie der Gerichtshof ihn auslegte. Hätte die Strafe nur in einer Geldbuße oder in Gefängnißhaft bestanden, so würde in der That Niemand in dem Verfahren etwas Verwerfliches erblickt haben. Aber einen Menschen als Hochverräther an den Galgen zu schicken, ohne ihn mit seinen Anklägern zu confrontiren, ohne seine Vertheidigung zu hören, einzig und allein deshalb, weil eine Verzagtheit, die mit der Unschuld wohl vereinbar ist, ihn getrieben hatte, sich zu verbergen, ist sicherlich eine Verletzung, wenn nicht eines geschriebenen Gesetzes, so doch der großen Prinzipien, mit denen alle Gesetze in Einklang stehen müssen. Der Fall wurde vor das Haus der Gemeinen gebracht. Die verwaiste Tochter Armstrong's erschien vor der Schranke, um Rache zu fordern, und es folgte eine heiße Debatte. Sawyer wurde heftig angegriffen und kräftig vertheidigt. Die Tories erklärten, ihrer Ansicht nach habe er nur das gethan, wozu er als Anwalt der Krone verbunden war, und seine Pflicht gegen Gott, gegen den König und gegen den Gefangenen erfüllt. Wenn das Erkenntniß gesetzlich sei, könne man Niemandem einen Vorwurf machen, und sei es ungesetzlich, so treffe der Vorwurf nicht den Generalfiskal, sondern die Richter. Es würde mit aller Redefreiheit vor Gericht vorbei sein, wenn ein Advokat deshalb bestraft werden solle, weil er ein streng ordnungsmäßiges Gesuch an einen Gerichtshof gestellt und dargethan habe, daß gewisse Worte eines Gesetzes in einem gewissen Sinne zu verstehen seien. Die Whigs hingegen nannten Sawyer einen Mörder, einen Bluthund, einen Henker. Wenn mit der von den Advokaten beanspruchten Redefreiheit die Freiheit gemeint sei, die Leute an den Galgen zu haranguiren, so sei es hohe Zeit, daß die ganze Nation aufstände und das ganze Geschlecht der Juristen vertilge. »Es wird nicht eher besser werden,« sagte ein Redner, »als bis an einigen Mitgliedern dieses Standes ein Exempel statuirt wird.« -- »Es soll kein Verbrechen sein, Execution zu verlangen!« rief Johann Hampden. »Nächstens wird man uns sagen, daß es kein Verbrechen von den Juden gewesen sei zu rufen 'Kreuziget ihn.'« Ein einsichtsvoller und gerechter Mann würde wahrscheinlich der Meinung gewesen sein, daß dies kein Fall war, wo Strenge geübt werden durfte. Sawyer's Verfahren mochte bis zu einem gewissen Punkte wohl strafbar gewesen sein; aber wenn eine Indemnitätsacte überhaupt erlassen wurde, so wurde sie doch im Interesse solcher Personen erlassen, deren Verhalten strafbar gewesen war. Es fragte sich nicht, ob er schuldlos war, sondern ob seine Schuld so absonderlich schwer war, daß er trotz aller seiner Opfer und Dienste speciell von der Amnestie ausgenommen werden mußte, welche vielen Tausenden von Uebelthätern zu Theil werden sollte. Besonnene und unparteiische Richter würden diese Frage wahrscheinlich zu seinen Gunsten entschieden haben. Es wurde jedoch beschlossen, daß er von der Amnestie ausgenommen und aus dem Hause gestoßen werden solle.[44]
Am folgenden Morgen wurde die nunmehr in eine Straf- und Bußbill verwandelte Amnestiebill nochmals berathen. Die Whigs willigten ein, daß sie einem Ausschusse des ganzen Hauses überwiesen werde, schlugen aber vor, dem Ausschusse zu bedeuten, daß er seine Arbeiten mit der Anfertigung einer Liste der zu proscribirenden Uebelthäter beginnen solle. Die Tories beantragten die vorläufige Frage. Das Haus stimmte ab, und die Whigs trugen mit hundertneunzig gegen hundertdreiundsiebzig Stimmen den Sieg davon.[45]