Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Sechster Band: enthaltend Kapitel 11 und 12

Part 12

Chapter 123,108 wordsPublic domain

Auf die Debatte über den Test folgte im Oberhause bald eine Debatte über die letzte Klausel der Comprehensionsbill. Diese Klausel bestimmte, daß dreißig Bischöfe und Priester beauftragt werden sollten, die Liturgie und die Kirchengesetze zu revidiren und Abänderungen vorzuschlagen. Über diesen Punkt waren die whiggistischen Peers fast Alle eines Sinnes. Sie waren in großer Zahl anwesend und sprachen warm. Warum, fragten sie, sollten nur Mitglieder des Priesterstandes mit dieser Revision beauftragt werden? Gehöre der Laienstand nicht auch zur englischen Kirche? Wenn die Commission ihren Bericht erstattet habe, würden Laien über die darin enthaltenen Änderungsvorschläge zu entscheiden haben. Keine Zeile im allgemeinen Gebetbuche könne anders als durch die Autorität des Königs, der Lords und der Gemeinen abgeändert werden. Der König sei ein Laie, fünf Sechstel der Lords seien Laien, und die Mitglieder des Hauses der Gemeinen seien sämmtlich Laien. Sei es nicht widersinnig zu behaupten, daß Laien nicht befugt seien, in einer Angelegenheit zu prüfen, über welche anerkanntermaßen Laien in letzter Instanz entscheiden müßten? Und könne etwas dem ganzen Geiste des Protestantismus mehr zuwider sein als die Ansicht, daß einer besonderen Kaste, und dieser Kaste allein, eine außergewöhnliche Urtheilsfähigkeit in geistlichen Dingen verliehen sei, daß Männer wie Selden, wie Hale, wie Boyle, weniger competent seien, über eine Collecte oder einen Glaubensartikel ein Urtheil abzugeben, als der jüngste und einfältigste Kaplan, der in einem abgelegenen Schlosse sein Leben mit Aletrinken und Beilkespielen hinbringe? Was Gott festgesetzt habe, könne keine irdische Macht, sei es eine weltliche oder eine geistliche, abändern, und in Dingen, welche menschliche Wesen festgesetzt hätten, habe ein Laie sicherlich ein eben so competentes Urtheil als ein Geistlicher. Daß die anglikanische Liturgie und das anglikanische Kirchengesetz rein menschlichen Ursprungs seien, erkenne das Parlament an, indem es die Revision und Verbesserung derselben einer Commission übertrage. Wie könne man da behaupten, daß in einer solchen Commission der Laienstand, der eine so große Mehrheit der Bevölkerung bilde, dessen Erbauung der Hauptzweck aller kirchlichen Einrichtungen sei und dessen unschuldige Neigungen bei Feststellung der öffentlichen Religionshandlungen sorgfältig zu Rathe gezogen werden müßten, nicht einen einzigen Vertreter zu haben brauche? Die Präcedenzfälle sprächen direct gegen diese gehässige Unterscheidung. Zu wiederholten Malen, seit das Licht der Reformation über England aufgegangen, seien durch ein Gesetz Commissionen ermächtigt worden, die Kirchengesetze zu revidiren, und bei jeder solchen Gelegenheit seien einige von den Commissaren Laien gewesen. Im gegenwärtigen Falle könne man gegen den vorgeschlagenen Modus noch besondere Einwendungen machen, denn der Zweck der Maßregel sei die Verhöhnung der Dissenters, und es sei daher äußerst wünschenswerth, daß die Commissare Männer wären, auf deren Unparteilichkeit und Mäßigung die Dissenters bauen könnten. Würden dreißig solcher Männer in den höheren Rangstufen des geistlichen Standes leicht zu finden sein? Es sei die Pflicht der Legislatur, zwischen zwei einander feindlich gegenüberstehenden Parteien, den nonconformistischen Theologen und den anglikanischen Theologen, zu entscheiden, und es würde demnach die gröbste Unbilligkeit sein, einer der beiden Parteien das Schiedsrichteramt zu übertragen.

Aus diesen Gründen schlugen die Whigs ein Amendement des Inhalts vor, daß die Commission aus Geistlichen und Laien bestehen sollte. Der Kampf war heiß. Burnet, der eben seinen Sitz unter den Peers eingenommen hatte und dem darum zu thun gewesen zu sein scheint, fast um jeden Preis die Zuneigung seiner Amtsbrüder zu gewinnen, stritt mit dem ganzen ihm eignen Feuer für die gegenwärtige Fassung der Klausel. Bei der Abstimmung ergab sich eine völlig gleiche Stimmenzahl für und wider, und somit war, den Regeln des Hauses gemäß, das Amendement abgeworfen.[99]

Endlich wurde die Comprehensionsbill ins Haus der Gemeinen gesandt. Hier würde sie leicht mit zwei Stimmen gegen eine durchgebracht worden sein, wenn sie von allen Freunden der Religionsfreiheit unterstützt worden wäre. Aber in dieser Angelegenheit konnten die Hochkirchlichen auf den Beistand eines großen Theils der Niederkirchlichen rechnen. Diejenigen Mitglieder, welche Nottingham's Plane wohlwollten, sahen, daß sie in der Minorität waren, und begannen daher, am Siege verzweifelnd, auf den Rückzug zu denken. Gerade in diesem Augenblicke wurde ein Antrag gestellt, der alle Stimmen für sich hatte. Nach dem herkömmlichen Gebrauche mußte gleichzeitig mit einem Parlamente eine Convocation einberufen werden, und man durfte wohl behaupten, daß der Rath einer Convocation dann am nöthigsten sein müßte, wenn es sich um Abänderungen in dem Ritual und der Disciplin der Kirche handelte. In Folge des unregelmäßigen Modus aber, nach welchem die Stände des Reichs während der Erledigung des Thrones zusammenberufen worden waren, gab es diesmal keine Convocation. Es wurde daher beantragt, daß das Haus dem Könige rathen solle, Maßregeln zur Abhülfe dieses Mangels zu ergreifen, und daß das Schicksal der Comprehensionsbill nicht entschieden werden solle, bis der Klerus Gelegenheit gehabt habe, durch das alte und rechtmäßige Organ seine Meinung auszusprechen.

Dieser Antrag wurde mit allgemeiner Acclamation angenommen. Die Tories freuten sich, daß dem Priesterstande eine solche Ehre erzeugt wurde; diejenigen Whigs, welche gegen die Comprehensionsbill waren, freuten sich, sie zuverlässig für ein Jahr, wahrscheinlich aber für immer bei Seite gelegt zu sehen; und diejenigen Whigs, welche für die Comprehensionsbill waren, freuten sich, ohne Niederlage davon zu kommen. Viele unter ihnen hofften in der That, daß milde und freisinnige Rathschläge im geistlichen Senate vorherrschen würden. Eine Adresse, welche den König ersuchte die Convocation einzuberufen, wurde ohne Abstimmung angenommen, die Lords wurden zum Beitritt aufgefordert, sie traten bei, die Adresse wurde durch beide Häuser dem Könige überreicht, der König versprach, zur geeigneten Zeit den Wunsch seines Parlaments zu erfüllen, und Nottingham's Bill ward nicht wieder erwähnt.

Viele mit der Geschichte der damaligen Zeit unvollkommen bekannte Schriftsteller haben aus diesem Verfahren gefolgert, daß das Haus der Gemeinen eine Versammlung von Hochkirchlichen gewesen sei; aber nichts ist gewisser, als daß zwei Drittel der Mitglieder entweder Niederkirchliche oder Nichtanhänger der Landeskirche waren. Wenige Tage vor dieser Zeit hatte ein an sich unbedeutender, als Kennzeichen der Gesinnung der Majorität aber höchst wichtiger Vorgang stattgefunden. Es war beantragt worden, daß das Haus dem alten Herkommen gemäß seine Sitzungen bis nach den Osterfeiertagen suspendiren solle. Die Puritaner und Latitudinarier machten Einwendungen dagegen, es entspann sich eine heftige Debatte, die Hochkirchlichen wagten es nicht, abstimmen zu lassen, und zum großen Ärgerniß vieler angesehenen Personen nahm der Sprecher am Ostermontag um neun Uhr seinen Stuhl ein und es wurde eine lange und lebhafte Sitzung gehalten.[100]

Dies war indessen keineswegs der stärkste Beweis, den die Gemeinen dafür gaben, daß sie in der That weit entfernt waren eine besondere Ehrerbietung oder Liebe zur anglikanischen Hierarchie zu hegen. Die Bill zur Festsetzung der Eide war aber in einer dem Klerus günstigeren Fassung von den Lords ins Unterhaus gekommen. Allen weltlichen Beamten war bei Strafe der Absetzung vorgeschrieben, dem Könige und der Königin Treue zu schwören. Jeder Geistliche aber, der bereits eine Pfründe besaß, sollte dieselbe auch ohne zu schwören, behalten dürfen, wenn die Regierung keinen Grund sah, von ihm speciell eine Versicherung seiner Loyalität zu verlangen. Burnet hatte, theils ohne Zweifel aus der seinem Character eignen Gutherzigkeit und Großmuth, theils um seine Amtsbrüder zu gewinnen, diese Anordnung im Oberhause mit großer Energie unterstützt. Im Unterhause aber war die Stimmung gegen die jakobitischen Priester unbesiegbar. An dem nämlichen Tage, an welchem dieses Haus ohne Abstimmung die Adresse votirte, welche den König ersuchte, die Convocation einzuberufen, wurde eine Klausel vorgeschlagen und angenommen, welche von Jedem, der ein kirchliches oder akademisches Amt bekleidete, bei Strafe der Suspension verlangte, am 1. August 1689 die Eide zu leisten. Sechs Monate von diesem Tage an gerechnet, wurden dem sich Weigernden zur nochmaligen Überlegung bewilligt. Beharrte er auch dann noch auf seiner Weigerung, so sollte er am 1. Februar 1690 definitiv abgesetzt werden.

So abgeändert wurde die Bill den Lords zurückgeschickt. Diese aber blieben bei ihrem ursprünglichen Beschlusse. Conferenz auf Conferenz wurde gehalten, Vergleich auf Vergleich wurde vorgeschlagen. Aus den unvollkommenen Berichten, welche auf uns gekommen sind, geht hervor, daß jedes Argument zu Gunsten der Milde von Burnet energisch hervorgehoben wurde. Doch die Gemeinen blieben fest, die Zeit drängte, der ungewisse Zustand des Rechts machte sich in allen Zweigen des Staatsdienstes in nachtheiliger Weise fühlbar, und so gaben die Peers mit Widerstreben endlich nach. Zu gleicher Zeit fügten sie eine Klausel hinzu, durch welche der König ermächtigt wurde, von den verwirkten Pfründen einigen wenigen nicht schwörenden Geistlichen Geldunterstützungen zu gewähren. Die Anzahl der so begünstigten Geistlichen sollte zwölf nicht übersteigen und die bewilligte Unterstützung durfte höchstens ein Drittheil des verwirkten Einkommens betragen. Einige eifrige Whigs wollten selbst diese Vergünstigung nicht gelten lassen; doch die Gemeinen waren mit dem errungenen Siege zufrieden und dachten mit Recht, daß es ungefällig sein würde, wenn sie ein so geringfügiges Zugeständiß verweigerten.[101]

[Anmerkung 92: Siehe unter vielen anderen Schriften Dodwell's +Cautionary Discourse+, seine +Vindication of the Deprived Bishops+, seine +Defence of the Vindication+ und seine +Paraenesis+, sowie Bisby's +Unity of Priesthood+, gedruckt 1692. Ferner vergleiche man Hody's Gegenschriften, das Baroccianische Manuscript und +Salomon and Abiathar, a Dialogue between Eucheres and Dyscheres+.]

[Anmerkung 93: +Burnet II.+ 135. Der albernste von allen Versuchen, zwischen den Absetzungen von 1559 und denen von 1689 einen Unterschied nachzuweisen, wurde von Dodwell gemacht. Siehe seine +Doctrine of the Church of England concerning the Independency of the Clergy on the lay Power, 1697+.]

[Anmerkung 94: Über diese Polemik sehe man +Burnet II. 7, 8, 9+; +Grey's Debates, April 19, 22. 1689+; +Commons' Journals, April 20, 22.+; +Lords' Journals, April 21.+]

[Anmerkung 95: +Lords' Journals, March 16. 1689.+]

[Anmerkung 96: +Burnet II. 7. 8.+]

[Anmerkung 97: Burnet sagt (II. 8.), daß der Antrag, den Sacramentstest abzuschaffen, in beiden Häusern mit großer Majorität verworfen worden sei. Hierin täuschte ihn jedoch sein Gedächtniß, denn im Hause der Gemeinen fand keine andre Abstimmung über den Gegenstand statt als die oben erwähnte. Bemerkenswerth ist es, daß Gwyn und Rowe, welche die Stimmen der Majorität zählten, zwei der entschiedensten Whigs im ganzen Hause waren.]

[Anmerkung 98: +Lords' Journals March 21. 1689.+]

[Anmerkung 99: +Lords' Journals, April 5. 1689+; +Burnet II. 10.+]

[Anmerkung 100: +Commons' Journals, March 28., April 1. 1689.+; Pariser Gazette vom 23. April. Ein Theil der Stelle in der Pariser Gazette verdient angeführt zu werden. +»Il y eut ce jour là+ (am 28. März) +une grande contestation dans la Chambre Basse, sur la proposition qui fut faite de remettre les séances après les fêtes de Pasques observées toujours par l'Eglise Anglicane. Les Protestans conformistes furent de cet avis; et les Presbytériens emportèrent à la pluralité des voix que les séances recommenceroient le Lundy, seconde feste de Pasques.«+ Die Niederkirchlichen werden von den damaligen französischen und holländischen Schriftstellern häufig Presbyterianer genannt. Es waren nicht zwanzig eigentliche Presbyterianer im Hause der Gemeinen. Siehe +A. Smith and Cutler's plain Dialogue ahout Whig and Tory, 1690.+]

[Anmerkung 101: Berichte über das was in den Conferenzen vorging, findet man in den Protokollen der beiden Häuser, und sie sind lesenswerth.]

[_Die Bill zur Festsetzung des Krönungseides._] Diese Debatten wurden auf kurze Zeit durch die Feste und Feierlichkeiten der Krönung unterbrochen. Als der zu dieser wichtigen Ceremonie bestimmte Tag heranrückte, verwandelte sich das Haus der Gemeinen in einen Ausschuß behufs Festsetzung der Wortformel, durch welche unsere Landesherren hinfüro ihren Vertrag mit der Nation schließen sollten. Darüber waren alle Parteien einig, daß es angemessen sei, vom Könige den Eid zu verlangen, daß er in weltlichen Angelegenheiten dem Gesetz gemäß regieren und die Gerechtigkeit mit Milde üben wolle. Über die Ausdrücke des Eides aber, die sich auf die kirchlichen Institutionen des Landes bezogen, wurde viel debattirt. Sollte der höchste Beamte im Staate bloß einfach versprechen, die protestantische Religion aufrecht zu erhalten, wie sie durch das Gesetz aufgestellt war, oder sollte er versprechen, diese Religion aufrecht zu erhalten, wie sie später durch das Gesetz festgestellt werden würde? Die Majorität war für die erstere Phrase. Die andre wurde von denjenigen Whigs vorgezogen, welche für eine Comprehension waren. Es wurde jedoch allgemein zugestanden, daß beide Phrasen eigentlich gleichbedeutend seien und daß der Eid, mochte er lauten wie er wollte, den Souverain nur in seiner executiven Gewalt binden werde. Dies ging in der That aus der ganzen Natur des Actes klar hervor. Jeder Vertrag kann durch die freiwillige Zustimmung der Partei, welche allein die Erfüllung zu verlangen berechtigt ist, annullirt werden. Die strengsten Casuisten hatten es nie in Zweifel gestellt, daß ein Schuldner, der sich unter den feierlichsten Schwüren verpflichtet hat zu zahlen, rechtmäßigerweise die Zahlung unterlassen kann, wenn der Gläubiger ihn seiner Verbindlichkeit entheben will. Eben so klar ist es, daß keine von einem Könige durch die Stände seines Reichs verlangte Zusicherung ihm die Verpflichtung auferlegen kann, seine Zustimmung zu etwas zu verweigern, was diese Stände später einmal wünschen mögen.

Es wurde eine mit den Beschlüssen des Ausschusses übereinstimmende Bill entworfen, welche rasch durch alle parlamentarischen Stadien ging. Nach der dritten Lesung erhob sich ein thörichtes Mitglied, um einen Zusatz zu beantragen, in welchem erklärt werde, daß der Eid den Souverain, nicht hindern solle, in eine etwaige Änderung im Ceremoniell der Kirche zu willigen, immer vorausgesetzt, daß das Episkopat und eine geschriebene Gebetsform beibehalten würden. Die plumpe Absurdität dieses Antrags wurde von mehreren ausgezeichneten Mitgliedern dargelegt. Eine solche Klausel, bemerkten sie ganz richtig, würde den König binden, während sie ihm freieren Spielraum geben sollte. Der Krönungseid, sagten sie, hat nicht den Zweck, ihn in seiner gesetzgebenden Gewalt zu behindern. Man lasse diesen Eid in seiner jetzigen Fassung, und kein Fürst kann ihn mißverstehen. Kein Fürst kann ernstlich glauben, die beiden Häuser wollten das Versprechen von ihm verlangen, daß er sein Veto gegen Gesetze einlegen werde, die sie späterhin für das Wohl des Landes nöthig erachten könnten. Sollte aber einmal ein Fürst den zwischen ihm und seinen Unterthanen abgeschlossenen Vertrag so wunderlich mißverstehen, dann wird jeder Theolog, jeder Jurist, den er um Rath fragt, ihn sogleich beruhigen. Würde dieser Antrag angenommen, so könnte man unmöglich leugnen, daß der Krönungseid bestimmt sei, den König zu verhindern, seine Zustimmung zu Bills zu geben, die ihm von den Lords und Gemeinen vorgelegt würden, und daraus würden sehr ernste Nachtheile hervorgehen. Diese Argumente wurden als unwiderleglich erkannt und der Zusatz ohne Abstimmung verworfen.[102]

Jeder, der diese Debatten gelesen hat, muß vollständig überzeugt sein, daß die Staatsmänner, welche den Krönungseid entwarfen, den König in seiner gesetzgebenden Gewalt nicht zu binden gemeint waren.[103] Leider erwachte hundert Jahre später in einem zwar wackeren und gewissenhaften, aber von Natur beschränkten und starrsinnigen und durch Krankheit zu gleicher Seit geschwächten und aufgeregten Geiste ein Scrupel, den jene Staatsmänner für zu widersinnig hielten, als daß irgend ein menschliches Geschöpf ihn im Ernste hegen könne. Der Ehrgeiz und die Perfidie eines Tyrannen hat in der That selten größere Übel erzeugt als die waren, welche jene unselige Gewissenhaftigkeit über unser Land gebracht hat. Einen außerordentlichen günstigen Augenblick, einen Augenblick, in welchem Weisheit und Gerechtigkeit Völkerschaften und Secten, die einander lange feindlich gegenübergestanden, hätten versöhnen und die britischen Inseln zu einem wahrhaft Vereinigten Königreiche machen können, ließ man unbenutzt vorübergehen. Die einmal verlorne Gelegenheit kehrte nicht wieder. Zwei Generationen von Staatsmännern haben sich seitdem mit unvollkommenem Erfolge bemüht, den damals begangenen Fehler wieder gut zu machen, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß einige von den schlimmen Folgen dieses Fehlers sich bis auf die spätere Nachwelt fortwährend fühlbar machen werden.

[Anmerkung 102: +Journals, March 28. 1689+; +Grey's Debates.+]

[Anmerkung 103: Ich will einige Äußerungen anführen, welche in den gedrängten Berichten über diese Debatten der Nachwelt aufbewahrt worden. Diese Neuerungen sind bezüglich des Sinnes, in welchem der Eid von den Gesetzgebern, die ihn entworfen, verstanden wurde, ganz entscheidend. Musgrave sagte: »Es ist kein Grund zur Aufnahme dieses Vorbehalts. Es ist undenkbar, daß irgend eine von hier ausgehende Bill jemals die gesetzgebende Gewalt vernichten werde.« Finch sagte: »Die Worte: 'durch das Gesetz festgestellt' hindern den König nicht, eine Bill zur Erleichterung der Dissenters anzunehmen. Der Vorbehalt ruft den Scrupel erst hervor und giebt Veranlassung dazu.« Sawyer sagte: »Dies ist der erste Vorbehalt dieser Art, der je in einer Bill enthalten war. Er scheint die gesetzgebende Gewalt anzugreifen.« Sir Robert Cotton sagte: »Obgleich der Vorbehalt zweckmäßig und heilsam aussieht, scheint er doch einen Fehler zu haben. Unfähig die Gesetze den Umständen gemäß abzuändern! Dies ruft nicht einen, sondern mehrere Scrupel hervor; als ob Ihr so an das kirchliche Regiment gebunden wäret, daß Ihr keine neuen Gesetze ohne einen solchen Vorbehalt ins Leben rufen könntet!« Sir Thomas Lee sagte: »Ich fürchte es wird dahin kommen, daß auch andere Gesetze nicht ohne einen solchen Vorbehalt geschaffen werden können, und deshalb möchte ich denselben beseitigt wissen.«]

[_Die Krönung._] Die Bill, durch welche die Eidformel festgestellt wurde, passirte das Oberhaus ohne Amendement. Alle Vorbereitungen waren getroffen, und am 11. April fand die Krönung statt. In einigen Punkten unterschied sie sich von gewöhnlichen Krönungen. Die Vertreter des Volks nahmen in Masse an der Ceremonie Theil und wurden im Schatzkammergebäude glänzend bewirthet. Marie, die jetzt nicht bloß Königin-Gemahlin, sondern auch regierende Königin war, wurde in allen Punkten gleich einem Könige inaugurirt, mit dem Schwerte gegürtet, auf den Thron gesetzt und ihr die Bibel, die Sporen und der Reichsapfel überreicht. Die weltlichen Großen des Reichs waren mit ihren Frauen und Töchtern zahlreich und glänzend vertreten. Es konnte nicht Wunder nehmen, daß die Whigaristokratie sich bemühte, den Triumph der Whigprinzipien zu erhöhen. Aber die Jakobiten sahen zu ihrem großen Leidwesen, daß viele Lords, die für eine Regentschaft gestimmt hatten, eine bedeutende Rolle bei der Feierlichkeit spielten. Die Krone des Königs wurde von Grafton, die der Königin von Somerset getragen. Das scharfe Schwert, das Emblem der weltlichen Justiz, trug Pembroke. Ormond war Großconstabel für den Tag und ritt durch den Saal zur Rechten des erblichen Kämpen, der dreimal seinen Handschuh auf den Boden warf und dreimal zum Kampfe auf Leben und Tod den Verräther herausforderte, der Wilhelm's und Mariens Recht bestreiten sollte. Unter den Edelfräuleins, welche die prachtvolle Schleppe der Königin trugen, befand sich ihre schöne und liebenswürdige Cousine, Lady Henriette Hyde, deren Vater, Rochester, bis zuletzt gegen den Beschluß gestritten hatte, der den Thron für erledigt erklärte.[104] Die Bischöfe waren allerdings nur spärlich zu sehen. Der Primas war nicht erschienen; er war durch Campton vertreten. Zur einen Seite Campton's trug Lloyd, Bischof von St. Asaph, der sich unter den sieben Bekennern des vorhergehenden Jahres ausgezeichnet hatte, den Hostienteller. Zur andren Seite ging Sprat, Bischof von Rochester, unlängst noch Mitglied der Hohen Commission, mit dem Kelche. Burnet, der jüngste Prälat, predigte mit seinem ganzen gewohnten Talent und mit mehr als gewohntem Takt und Urtheil. Sein würdevoller und beredter Vortrag war weder durch Schmeichelei noch durch boshafte Ausfälle verunziert. Es soll lebhaft applaudirt worden sein, und es ist in der That wohl zu glauben, daß der begeisterte Schluß seiner Rede, wo er den Himmel anflehte, das königliche Paar mit langem Leben und gegenseitiger Liebe, mit gehorsamen Unterthanen, weisen Räthen und treuen Bundesgenossen, mit tapferen Flotten und Armeen, mit Sieg, mit Frieden und schließlich mit ruhmvolleren und unvergänglicheren Kronen als welche zur Zeit auf dem Altare der Abtei glänzten, zu beglücken, das lauteste Beifallsgemurmel der Gemeinen erweckte.[105]