Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Neunter Band: enthaltend Kapitel 17 und 18.

Part 15

Chapter 153,413 wordsPublic domain

Eine kleine Partei, welche hauptsächlich aus Kaufleuten von Bristol und anderen Provinzialseehäfen bestand, behauptete, das beste Mittel zur Ausdehnung des Handels sei, daß man ihn freigebe. Sie führten die wohlbekannten Argumente an, welche beweisen, daß jedes Monopol dem Handel nachtheilig ist, und nachdem sie die allgemeine Regel festgestellt, fragten sie, warum der Handel zwischen England und Indien als eine Ausnahme von dieser Regel betrachtet werden solle. Es müsse, sagten sie, jedem Kaufmanne gestattet sein, aus jedem Hafen eine Waarenladung nach Surate oder nach Canton zu senden, wie er jetzt eine solche nach Hamburg oder Lissabon sendete.[31] In unseren Tagen werden diese Ansichten nicht nur als richtig, sondern als allgemein anerkannt und in die Augen springend betrachtet werden; im 17. Jahrhundert aber wurden sie für paradox gehalten. Damals hielt man es allgemein für eine unumstößliche und fast selbstverständliche Wahrheit, daß unser Handel mit den Ländern jenseit des Caps der guten Hoffnung nur durch eine Actiengesellschaft vortheilhaft betrieben werden könne. Unser europäischer Handel, sagte man, habe keine Aehnlichkeit mit unsrem indischen Handel. Mit den europäischen Staaten stehe unsre Regierung in diplomatischen Beziehungen, und es könne, wenn nöthig, leicht eine Flotte von hier nach der Mündung der Elbe oder des Tajo geschickt werden. Am Hofe von Agra oder Peking aber hatten die Könige von England keinen Gesandten, und es befinde sich nur selten ein englisches Kriegsschiff innerhalb zehntausend Meilen von der Bai von Bengalen oder dem Golf von Siam. Da unsere Kaufleute in diesen entfernten Meeren von ihrem Souverain nicht beschützt werden könnten, so müßten sie sich selbst beschützen und zu dem Ende einige Souverainetätsrechte ausüben. Sie müßten Forts, Garnisonen und bewaffnete Schiffe haben, sie müßten Gesandtschaften abschicken und empfangen, mit dem einen asiatischen Fürsten einen Allianzvertrag schließen, mit dem andren Krieg führen dürfen. Daß aber jeder einzelne Kaufmann diese Befugniß unabhängig von den anderen haben könne, sei offenbar unmöglich. Die nach Ostindien Handel treibenden Kaufleute müßten daher zu einer Corporation verbunden werden, die wie ein Mann handeln könne. Zur Unterstützung dieser Argumente wurde das Beispiel der Holländer angeführt und allgemein für entscheidend gehalten. Denn der unermeßliche Reichthum Holland’s wurde damals allenthalben mit Bewunderung betrachtet, die um so aufrichtiger war, als sich Neid und Haß in reichem Maße damit verbanden. In Allem was sich auf den Handel bezog, galten seine Staatsmänner für Orakel und seine Institutionen für Muster.

Die große Mehrzahl Derer, welche die Compagnie angriffen, griff sie daher nicht deshalb an, weil sie mit einem Actienkapital arbeite und ausschließende Privilegien besitze, sondern weil sie von einem einzelnen Manne geleitet werde und weil dessen Leitung dem Publikum nachtheilig und nur für ihn selbst und seine Creaturen gewinnbringend gewesen sei. Das naheliegende Mittel zur Beseitigung der Uebelstände, die seine Mißverwaltung erzeugt habe, sei, das Monopol einer neuen Corporation zu ertheilen, welche so constituirt werden müsse, daß sie nicht in Gefahr kommen könne, der Herrschaft eines Despoten oder einer kleinen Oligarchie anheimzufallen. Viele Personen, welche gern Mitglieder einer solchen Corporation werden wollten, traten zu einer Gesellschaft zusammen, unterzeichneten einen Societätsvertrag und übertrugen die Wahrung ihrer Interessen einem Ausschusse, in welchem sich einige der vornehmsten Kaufleute der City befanden. Obwohl diese Gesellschaft in den Augen des Gesetzes keine Persönlichkeit war, so wurde sie doch sehr bald im Publikum als die Neue Compagnie bezeichnet, und die Feindseligkeiten zwischen der Neuen Compagnie und der Alten Compagnie verursachten wenigstens in dem geschäftigen Bienenstocke, dessen Mittelpunkt die Börse war, fast eben so große Aufregung und Spannung wie die Feindseligkeiten zwischen den Verbündeten und dem Könige von Frankreich. Das Hauptquartier der jungen Compagnie war in Dowgate, die Rauchwaarenhändler liehen derselben ihre stattliche Halle, und die Verhandlungen wurden in einem Zimmer gehalten, das wegen des Wohlgeruchs berühmt war, den das prächtige Wandgetäfel von Cedernholz ausströmte.[32]

Während der Streit am heftigsten war, kamen wichtige Nachrichten aus Ostindien und wurden in der London Gazette als im höchsten Grade befriedigend angekündigt. Es sei zwischen dem Großmogul und den Engländern Friede geschlossen worden, und dieser mächtige Potentat habe nicht nur seine Truppen aus den Factoreien zurückgezogen, sondern auch der Compagnie Privilegien ertheilt, die sie nie zuvor besessen. Bald jedoch erschien eine ganz andre Version der Geschichte. Child’s Feinde hatten ihn schon vor dieser Zeit der systematischen Verbreitung falscher Nachrichten beschuldigt. Jetzt, sagten sie, habe er sich im Lügen selbst übertroffen. Sie hatten sich eine authentische Abschrift des Fermans verschafft, der dem Kriege ein Ende gemacht, und sie druckten eine Uebersetzung desselben ab. Es ergab sich daraus, daß Aurengzeb den Engländern in Anbetracht ihrer Reue und eines großen Tributs in geringschätzender Weise Verzeihung für ihre früheren Vergehen gewährt, sie ermahnt, sich in Zukunft besser zu benehmen, und ihnen im Tone eines Gebieters befohlen hatte, den Hauptsünder, Sir John Child, von Macht und Vertrauensstellung zu entfernen. Sir John starb zu so gelegener Zeit, daß dieser Befehl nicht befolgt werden konnte. Aber es war nur zu augenscheinlich, daß der Friedensschluß, den die Directoren des Ostindischen Hauses als vortheilhaft und ehrenvoll dargestellt hatten, in Wirklichkeit unter Bedingungen stattgefunden, welche den englischen Namen zur Schande gereichten.[33]

Die zwischen der Compagnie in Leadenhall Street und der Compagnie in Dowgate über diesen Gegenstand fortwüthende Polemik erhielt während des Sommers 1691 die City in beständiger Aufregung. Im Herbste war das Parlament nicht sobald zusammengetreten, als auch beide streitende Parteien dem Hause der Gemeinen Petitionen einreichten.[34] Die Petitionen wurden sogleich in ernste Erwägung gezogen und Beschlüsse von hoher Wichtigkeit gefaßt. Die erste Resolution lautete, daß der Handel mit Ostindien dem Königreiche Nutzen bringe, die zweite, daß der Handel mit Ostindien am besten durch eine mit ausschließenden Privilegien versehene Actiengesellschaft betrieben werden könne.[35] Es war demnach klar, daß weder die Fabrikanten, welche den Handel verbieten, noch die Kaufleute in den Hafenstädten, die ihn frei geben wollten, die geringste Aussicht hatten, ihren Zweck zu erreichen. Die Frage drehte sich nur noch um die Alte und die Neue Compagnie. Siebzehn Jahre verflossen, ehe diese Frage aufhörte, die politischen wie commerciellen Kreise zu beunruhigen. Sie wurde der Ehre und Macht eines großen Ministers verderblich und vernichtete den Frieden und das Glück vieler Privatfamilien. Die Schriften, welche die beiden rivalisirenden Gesellschaften gegen einander vom Stapel ließen, sind nicht zu zählen. Wenn man der dramatischen Literatur jener Zeit glauben darf, war die Fehde zwischen dem Indischen Hause und der Kürschnerhalle in London zuweilen ein eben so ernstes Hinderniß für den glücklichen Verlauf von Liebesverhältnissen, wie es in Verona die Fehde zwischen den Capuleti und den Montechi gewesen war.[36] Welche von den beiden streitenden Parteien die stärkere war, ist nicht leicht zu sagen. Die neue Compagnie wurde von den Whigs, die alte von den Tories unterstützt. Die neue Compagnie war populär, denn sie machte große Versprechungen und man konnte sie noch nicht beschuldigen, ihre Versprechungen nicht gehalten zu haben; sie erzielte noch keine Dividenden und wurde daher nicht beneidet; sie besaß noch nicht die Macht zu tyrannisiren, und hatte sich daher noch keiner Tyrannei schuldig gemacht. Die alte Compagnie dagegen hatte, obgleich das Publikum sie im allgemeinen nicht mit günstigem Auge betrachtete, den großen Vortheil, daß sie im Besitz war und nur in der Defensive zu verharren brauchte. Die schwere Aufgabe, einen Plan zur Regulirung des Ostindischen Handels zu entwerfen und zu beweisen, daß dieser Plan besser sei als der bisher befolgte, lastete auf der neuen Compagnie. Die alte Compagnie brauchte nur Einwendungen gegen jede vorgeschlagene Veränderung zu machen, und solche Einwendungen waren eben nicht schwer zu finden. Die Mitglieder der neuen Compagnie waren schlecht versehen mit den Mitteln, sich bei Hofe und im Parlamente Unterstützung zu erkaufen, sie hatten keine corporative Existenz, keine gemeinsame Kasse. Wenn einer von ihnen eine Bestechungssumme gab, so gab er sie aus seiner Tasche mit geringer Aussicht, sie ersetzt zu bekommen. Die alte Compagnie aber war, wenn auch von Gefahren umgeben, noch immer im Besitz ihrer ausschließenden Privilegien und verdiente noch immer enorme Summen. Ihre Actien waren zwar seit den goldenen Tagen Karl’s II. bedeutend gefallen; aber hundert Pfund wurden noch immer mit hundertzweiundzwanzig verkauft.[37] Nachdem den Actionären eine hohe Dividende ausgezahlt war, blieb noch immer ein Ueberschuß, der damals vollkommen hingereicht haben würde, das halbe Cabinet zu bestechen, und dieser Ueberschuß stand zur unumschränkten Verfügung eines geschickten, entschlossenen und nicht skrupulösen Mannes, der den Kampf mit wunderbarer Gewandtheit und Beharrlichkeit fortführte.

Die Majorität der Gemeinen wünschte einen Vergleich zu Stande zu bringen, die alte Compagnie beizubehalten, sie aber zu reorganisiren, ihr neue Bedingungen zu stellen und ihr die Mitglieder der neuen Compagnie einzuverleiben. Zu dem Ende wurde nach langen und heftigen Debatten und mehrfachen Abstimmungen beschlossen, daß das Kapital auf anderthalb Millionen erhöht werden solle. Um zu verhindern, daß ein Einzelner oder eine kleine Junta die ganze Gesellschaft dominire, wurde beschlossen, daß fünftausend Pfund Actien der höchste Betrag sein solle, den ein einzelner Actionär besitzen dürfe, und daß Die, welche noch mehr besaßen, aufgefordert werden sollten, den Mehrbetrag zu jedem Preise nicht unter Pari zu verkaufen. Als Entgelt für das ausschließliche Privilegium, nach den östlichen Meeren Handel zu treiben, sollte die Compagnie der Krone jährlich fünfhundert Tons Salpeter zu einem niedrigen Preise liefern und jährlich für zweihunderttausend Pfund englische Manufacturwaaren ausführen.[38]

Eine auf diese Resolutionen basirte Bill wurde eingebracht, zweimal gelesen und einem Ausschusse überwiesen, aber fallen gelassen in Folge der bestimmten Weigerung Child’s und seiner Genossen, die angebotenen Bedingungen anzunehmen. Er hatte gegen jeden Theil des Planes etwas einzuwenden, und seine Einwendungen sind höchst interessant und ergötzlich. Der große Monopolist stellte sich auf den Standpunkt der Freihandelsprinzipien und setzte in einer äußerst scharfsinnig und gewandt geschriebenen Abhandlung die Absurdität der von den Gemeinen ersonnenen Auswege auseinander. Den Betrag der Actien zu beschränken, die in einer Hand vereinigt sein dürften, sei höchst unvernünftig, sagte er. Ein Actionär, dessen ganzes Vermögen bei dem Erfolge des ostindischen Handels auf dem Spiele stehe, werde sicherlich weit eher alle seine Fähigkeiten zur Beförderung dieses Handels aufbieten als einer, der nur soviel riskirt habe, als er ohne großen Nachtheil verlieren könne. Dem Verlangen, daß der Krone Salpeter für einen bestimmten Preis geliefert werden solle, stellte Child die unsrer Generation bekannten Argumente entgegen, welche bewiesen, daß man die Preise sich selbst regeln lassen müsse. Auf das Verlangen, daß die Compagnie sich verpflichten solle, jährlich für zweihunderttausend Pfund englische Manufacturwaaren auszuführen, erwiederte er sehr richtig, daß die Compagnie sehr gern für zwei Millionen ausführen würde, wenn der Markt soviel bedürfe, daß es aber, wenn der Markt überführt sei, reiner Wahnsinn sein würde, gute Zeuge um die halbe Welt zu senden, um von den weißen Ameisen gefressen zu werden. Es habe sich, erklärte er sehr treffend, nie als zweckmäßig erwiesen, dem Handel Fesseln anzulegen, die ihn, anstatt sein Aufblühen und seine Entwicklung zu befördern, entweder vernichten oder in falsche Bahnen drängen müßten.

Durch Child’s hartnäckigen Widerstand gereizt, überreichten die Gemeinen dem Könige eine Adresse, welche ihn ersuchte, die alte Compagnie aufzulösen und einer neuen Compagnie eine Concession unter denjenigen Bedingungen zu ertheilen, welche der Weisheit Sr. Majestät passend erscheinen dürften.[39] Aus dem Wortlaute dieser Adresse ist klar ersichtlich, daß die Gemeinen den König nach der Verfassung für berechtigt hielten, ein ausschließliches Privilegium zum Handel nach Ostindien zu ertheilen.

Der König erwiederte, der Gegenstand sei höchst wichtig, er werde ihn reiflich erwägen und demnächst dem Hause eine bestimmtere Antwort geben.[40] Im Parlament wurde während dieser Session nicht mehr von dem Gegenstande gesprochen; außerhalb des Parlaments aber war der Krieg heftiger als je, und die Kämpfenden nahmen es keineswegs genau mit den Mitteln, deren sie sich bedienten. Die Hauptwaffen der neuen Compagnie waren Schmähschriften, die Hauptwaffen der alten Compagnie waren Bestechungen.

In der nämlichen Woche, in welcher die Bill zur Regulirung des ostindischen Handels fallen gelassen wurde, erfuhr eine andre Bill, die große Aufregung verursacht und eine fast beispiellose Entfaltung parlamentarischer Gewandtheit hervorgerufen hatte, das nämliche Schicksal.

[_Debatten über die Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen._] Während der letzten acht Jahre vor der Revolution hatten die Whigs bittere und eben so gerechte als bittere Klage geführt über das harte Verfahren, welches gegen politisch Angeklagte angewendet werde. Sei es nicht empörend, fragten sie, einem Angeklagten die Einsicht in seine Anklage zu verweigern? Oft habe ein unglücklicher Gefangener nicht eher erfahren, welches Vergehens er angeklagt war, als bis er an der Schranke die Hand erhoben habe. Das ihm zur Last gelegte Verbrechen könne ein Anschlag sein, den König zu erschießen oder zu vergiften; je unschuldiger der Angeklagte sei, um so weniger könne er den Character der Anklage, auf welche hin ihm der Prozeß gemacht werde, errathen, und wie könne er Beweise zur Entkräftung einer Anklage in Bereitschaft haben, deren Natur er nicht einmal ahnete? Die Krone habe die Macht, Belastungszeugen zum Erscheinen zu zwingen; der Gefangene habe diese Macht nicht. Wenn Zeugen freiwillig aufträten, um zu seinen Gunsten zu sprechen, so könnten sie nicht vereidigt werden, und ihre Aussage mache daher weniger Eindruck auf eine Jury, als die Aussage der Belastungszeugen, deren Wahrhaftigkeit durch die feierlichsten Sanctionen des Gesetzes und der Religion verbürgt werde. Die Geschwornen, sorgfältig gewählt durch von der Krone ernannte Sheriffs, beständen aus Männern, welche vom heftigsten Parteigeiste beseelt seien und für einen Exclusionisten oder Dissenter so wenig Theilnahme fühlten, wie für einen tollen Hund. Die Regierung habe eine Schaar geschickter, erfahrener und gewissenloser Juristen zu ihrer Verfügung, die auf den ersten Blick jede schwache und jede starke Seite eines Rechtsfalles unterscheiden könnten, die ihre Geistesgegenwart nie verlasse, deren Redefluß unerschöpflich sei und die ihr ganzes Leben damit verbracht hätten, schlechte Gründe so herzurichten, daß sie aussähen wie gute. Sei es nicht entsetzlich, drei oder vier solcher schlauer, gelehrter und herzloser Redner einem Unglücklichen gegenübergestellt zu sehen, der in seinem Leben noch kein Wort öffentlich gesprochen habe, der weder die legale Definition des Wortes Hochverrath noch die ersten Prinzipien des Zeugenbeweises kenne und dessen im besten Falle einem Kampfe mit berufsmäßigen Gladiatoren nicht gewachsener Verstand durch die nahe Aussicht auf einen grausamen und schimpflichen Tod noch mehr in Verwirrung gebracht werde? Dies sei indessen die allgemeine Regel, und selbst für einen Mann, der so durch Krankheit geschwächt sei, daß er die Hand nicht emporhalten könne, selbst für eine arme bejahrte Frau, die von Allem was vorgehe nichts weiter begreife, als daß sie wegen eines Werkes der Barmherzigkeit lebendig gebraten werden solle, dürfe kein Advokat ein Wort der Vertheidigung sprechen. Daß ein so geführter Staatsprozeß nicht viel besser sei als ein Justizmord, war seit der Proscription der Whigpartei ein Fundamentalartikel des whiggistischen Glaubens. Die Tories dagegen, obwohl sie nicht in Abrede stellen konnten, daß einige harte Beispiele vorgekommen waren, behaupteten, es sei im Ganzen materielle Gerechtigkeit geübt worden. Einige wenige Aufwiegler, die der Grenze des Hochverraths sehr nahe gekommen seien, sie aber nicht wirklich überschritten hätten, könnten vielleicht als Hochverräther bestraft worden sein. Aber sei dies ein hinreichender Grund, die Häupter des Ryehousecomplots und des Aufstandes im Westen in den Stand zu setzen, sich durch bloße Schikanen der verdienten Strafe zu entziehen? Warum sollte der Hochverräther Aussichten zum Entrinnen haben, die dem gemeinen Verbrecher nicht zugestanden würden? Der eines Eigenthumsvergehens Angeklagte unterliege ebenfalls allen Nachtheilen, welche bei Königsmördern und Rebellen für so ungerecht gehalten würden, und doch bedaure ihn kein Mensch. Niemand halte es für monströs, daß er keine Zeit habe, eine Abschrift seiner Anklage zu studiren, daß seine Zeugen vernommen würden, ohne vereidigt zu sein, daß er sich selbst ohne den Beistand eines Rechtsanwalts, gegen die besten Talente, welche die Inns of Courts liefern konnten, vertheidigen müsse. Die Whigs sparten, wie es scheine, all’ ihr Mitleid für diejenigen Verbrechen auf, welche die Regierung umstürzten und das ganze Gebäude der menschlichen Gesellschaft zerstörten. Guy Faux solle mit einer Nachsicht behandelt werden, die auf einen Einbrecher nicht ausgedehnt werden solle. Bradshaw solle Vorrechte haben, welche einem Burschen, der einen Hühnerstall bestohlen, verweigert werden sollten.

Die Revolution brachte, wie zu erwarten stand, einige Veränderung in den Gesinnungen der beiden großen Parteien hervor. Zu den Zeiten wo nur Rundköpfe und Nonconformisten des Hochverraths angeklagt wurden, waren selbst die humansten und rechtschaffensten Cavaliere der Meinung, daß die Gesetze, welche das Bollwerk des Thrones bildeten, kaum zu hart sein könnten. Sobald aber loyale Torygentlemen und ehrwürdige Väter der Kirche in Gefahr waren, wegen Correspondirens mit Saint-Germains zur Verantwortung gezogen zu werden, ging in vielen Köpfen, welche in dem Verfahren gegen Algernon Sidney und Alice Lisle nicht die mindeste Ungerechtigkeit zu entdecken vermocht hatten, ein neues Licht auf. Die Behauptung, daß einem des Hochverraths Angeklagten billigerweise einige Vortheile eingeräumt werden könnten, die einem gemeinen Verbrecher vorenthalten werden müßten, wurde nicht mehr für so ganz ungereimt erklärt. War es wohl wahrscheinlich, daß ein Sheriff eine Jury bestechen, daß ein Advokat alle Kunstgriffe der Sophistik und Rhetorik aufbieten würde, um einen Unschuldigen eines Einbruchs oder Schafdiebstahls zu überführen? In einem Hochverrathsprozesse aber mußte ein freisprechendes Verdict jederzeit als eine Niederlage für die Regierung betrachtet werden, und es war nur zu viel Grund zu der Befürchtung vorhanden, daß viele Sheriff’s, Advokaten und Richter durch Parteigeist oder durch noch niedrigere Motive bewegen werden würden, etwas zu thun, was der Regierung den Nachtheil und die Schande einer Niederlage ersparte. Der allgemeine Ruf der Tories war, daß das Leben guter Engländer, welche zufällig den bestehenden Gewalten entgegen wären, nicht hinlänglich geschützt sei, und dieser Ruf wurde durch die Stimmen einiger Juristen verstärkt, die sich durch den böswilligen Eifer und die schimpfliche Gewandtheit ausgezeichnet, mit denen sie in den Tagen Karl’s und Jakob’s Staatsprozesse geleitet hatten.

Die Gesinnung der Whigs hatte zwar nicht, wie die der Tories, eine vollständige Umwandlung erfahren, war aber doch auch nicht mehr ganz die nämliche wie früher. Einige, die es für höchst ungerecht gehalten hatten, daß Russell keinen Vertheidiger und Cornish keine Abschrift seiner Anklage haben sollte, begannen jetzt zu murmeln, daß die Zeiten sich geändert hätten, daß der Staat von den größten Gefahren bedroht sei, daß Freiheit, Eigenthum, Religion und nationale Unabhängigkeit auf dem Spiele ständen, daß viele Engländer mit Anschlägen beschäftigt seien, welche bezweckten, England zum Sklaven Frankreich’s und Rom’s zu machen, und daß es höchst unklug sein würde, in einem solchen Augenblicke die Gesetze gegen politische Vergehen zu mildern. Allerdings habe die Ungerechtigkeit, mit der Staatsprozesse unter den letzten Regierungen geführt worden seien, großes Aergerniß erregt; aber diese Ungerechtigkeit müsse den schlechten Königen und den schlechten Richtern zugeschrieben werden, mit denen das Land heimgesucht gewesen sei. Jetzt aber sei Wilhelm auf dem Throne, Holt sitze auf Lebenszeit auf der Richterbank, und Wilhelm werde so schimpfliche und ruchlose Dienste wie die, für welche der verbannte Tyrann Jeffreys mit Reichthümern und Ehrentiteln belohnt habe, ebensowenig je verlangen, wie Holt sie jemals leisten werde. Diese Sprache führten jedoch anfangs nur Wenige. Die Whigs in ihrer Gesammtheit scheinen eingesehen zu haben, daß sie in der Zeit des Glücks ehrenhafterweise nicht etwas vertheidigen konnten, was sie in der Zeit ihrer Bedrängniß stets als ein schreiendes Unrecht bezeichnet hatten. Eine Bill zur Regulirung des Verfahrens in Hochverrathsfällen wurde im Hause der Gemeinen eingebracht und mit allgemeinem Beifall begrüßt. Treby hatte den Muth, einige Einwendungen zu machen, aber es fand keine Abstimmung statt. Die Hauptbestimmungen waren, daß Niemand wegen eines Hochverraths verurtheilt werden solle, den er mehr als drei Jahre vor seiner Versetzung in den Anklagestand begangen, daß es jedem des Hochverraths Angeklagten gestattet sein solle, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen, und daß ihm zehn Tage vor Eröffnung der Gerichtsverhandlungen eine Abschrift der Anklage sowie eine Liste der Angesessenen, aus deren Mitte die Jury zu erwählen war, geliefert werden solle; daß ferner seine Zeugen vereidigt und daß sie durch das nämliche Verfahren vorgeladen werden sollten, durch welches das Erscheinen der gegen ihn auftretenden Belastungszeugen gesichert wurde.

Die Bill wurde dem Oberhause vorgelegt und kam mit einem wichtigen Amendement zurück. Die Lords hatten sich schon längst über die anomale und unbillige Einrichtung des Tribunals beklagt, das in Fällen, wo es sich um Leben und Tod handelte, die Jurisdiction über sie hatte. Wenn eine große Jury eine gegen einen weltlichen Peer wegen eines schweren Vergehens erhobene Anklage für begründet erfunden hat, so ernennt die Krone einen Lord High Steward und vor dem Gerichtshofe des Lord High Steward wird der Fall verhandelt. Dieser Gerichtshof wurde früher auf zwei verschiedene Arten gebildet. Wenn das Parlament gerade versammelt war, bestand er aus sämmtlichen Mitgliedern des Oberhauses; war es nicht versammelt, so berief der Lord High Steward zwölf oder mehr Peers, je nach seinem Belieben, um eine Jury zu bilden. Die Folge davon war, daß ein Peer, der während eines Parlamentsabschiedes wegen Hochverraths angeklagt war, durch eine Jury abgeurtheilt wurde, die seine Ankläger so zusammengesetzt hatten, wie sie es ihren Zwecken dienlich hielten. Jetzt verlangten die Peers, daß jeder des Hochverraths angeklagte Peer während eines Parlamentsabschiedes wie während einer Session durch sämmtliche Peers abgeurtheilt werden sollte.