Geschichte der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburg's

Part 4

Chapter 43,257 wordsPublic domain

Den 6. August ist mit öffentlichem Trommelschlag für des Hrn Markgrafen Administratoris F. Gn. in der Stadt geworben und in kurzer Zeit viel Volks um ein ganz gering Angeld zusammen gebracht, welches dann von allen Orten heftig zugelaufen. Der Hr Administrator hat auch ein Patent im ganzen Erzstifte anschlagen lassen, und ist noch desselben Tages in Person mit der von der Stadt abgetretenen Compagnie und etlichen Reitern und Officieren nach Halle vorgerückt. Wiewohl nun Ihro F. Gn. mit Hülfe der Kothknechte (_Salzwürker, Arbeiter in den Salzkothen_) und andern Pöbels in der Nacht durch das Salzpförtlein ohne Widerstand in Halle hinein gekommen, haben sich doch die darin liegenden Kaiserlichen aufs Schloß (_die Moritzburg_) retirirt. Der Hr Administrator hat zwar, durch Beförderung +Caspar Steinbeck+’s und auf Verwilligung der Bürgerschaft, aus dem Zeughause zu Magdeburg etliche Centner Pulvers, einen Feuermörser und andere Kriegsbereitschaft bekommen, dennoch aber das Schloß so bald nicht gewinnen mögen, bis den 16. August ein Geschrei erschollen, daß die Kaiserlichen stark mit dem Entsatz herannaheten, da der Markgraf mit allen Seinigen in großer Eil aus der Stadt Halle -- die Kriegsmunition und Anderes hinter sich lassend -- wiederum aufgebrochen und gen Magdeburg wieder gerückt ist. Unterdessen hat des +Johann Stalmann+ ältester Sohn nebst etlichen Reitern des kaiserl. Obristen Stammer’s Kisten und Kasten, so voll Geld und Gold, auf 25,000 Thaler werth, in der Kirche zu Cöthen gestanden, abgefordert und in Ihro Fürstl. Gn. Logiment zu Magdeburg eingeliefert, worauf die Werbungen unter dem Obristen +Schneidewein+ -- als der durch diese Occasion aus dem Arrest entgangen und zum Obristen gemacht war -- ingleichen unter Obrist +Boyen+ und andern desto besser fortgegangen und das Volk in die Vorstädte Neustadt und Sudenburg und aufs Land, als nach Calbe, Wanzleben, Egeln, Staßfurt, Calvörde u. s. w. verlegt worden. Als aber denen Kaiserlichen dieser Handel gemachsam kund geworden, ist darauf des kaiserlichen Obristen +Holckens+ Regiment zu Roß gegen den Markgrafen commandirt worden, also daß unterschiedliche Scharmützel zu Garmschleben (_Germersleben_?), Wanzleben, Groß-Ottersleben etc. vorgelaufen, darunter die Markgräfischen mehrentheils die Obhand (_Oberhand_) behalten.

Den 7. September hat der Obrist +Bock+, nachdem er zu Querfurt und derer Oerter eine ziemliche Anzahl Volkes beisammen gebracht, das feste Schloß Mansfeld durch eine sonderbare Kriegeslist erobert und zwar folgendergestalt und also: daß er etliche Säcke mit Stroh ausstopfen, auf Wagen legen und darunter Soldaten mit Bandelirröhren sich verstecken lassen. Wie nun die Wagen vor das Schloß gekommen und die Fuhrleute vorgaben, daß sie Getreide vom Kloster bringen und aufschütten sollten, haben die Wacht selbige Wagen eingelassen, darauf die Soldaten von den Wagen gesprungen sind und nachdem sie die Wacht überwältigt und eine Losung gegeben, ist der +Bock+ mit seinem übrigen Volk -- weil er allernächst in einem Hölzlein aufgewartet -- hervorgesprungen und also das Schloß ohne Verlust einiges Mannes gewonnen worden.

Es hat bei sothaner Beschaffenheit dem Hrn Administrator vornehmlich an Kraut oder Pulver gemangelt, also daß, was etwa bei den Kramern zu bekommen gewesen, nirgendshin klecken (_ausreichen_) wollen, und obgleich die mehresten des Raths, der Stadt Vorrath anzugreifen, nicht zulassen wollen: so ist es doch von andern, gleich (_als ob_) solches zu Verhinderung des wohlgemeinten evangelischen Wesens und Ruinirung seiner F. Gn. Person -- die noch Alles mit ehesten wohl gedoppelt wieder erstatten wollte -- geschehe, ausgedeutet worden. Derowegen man dem Markgrafen zu Defendir- und Besatzung obgenannter Städte und Pässe -- zwar in unterschiedlichen malen -- auf 100 Centner Pulvers aus der Stadt Magdeburg müssen abfolgen und hinreichen lassen.

Mit welchen allen also der Rath und die ganze Stadt in den Krieg zugleich mit dem Markgrafen eingewickelt und von neuem wiederum mit der kaiserl. Soldatesque zusammen gehetzet gewesen. Und obgleich alle Tage neue Vertröstungen, -- bald daß der König in Schweden mit dem Entsatz selber käme, bald die Staaten von Holland, bald ein deutscher Fürst, dann wiederum, daß die Hansastädte bald Volk, bald eine Summe Geldes, bald Kraut und Loth und was dergleichen Mangel vorfallen, schicken wollten, oder daß die kaiserl. Armeen hie und da bis aufs Haupt geschlagen und daher nicht zu fürchten wären -- vorgewendet und unter die Bürgerschaft spargiret worden; so sind doch dagegen zuweilen auch andere Zeitungen, daß sich nämlich die Kaiserlichen je mehr und mehr stärken und nach diesen Stiftern ziehen sollten, mitunter einkommen, also daß man sich auf allen Fall vor den Kaiserlichen aller Thätlich- und Feindseligkeiten befürchten müssen und wie lang das Werk in solchem Zustande bleiben möchte, nicht wissen können.

Demnach hat der Rath bei I. F. Gn., dem Hrn Administrator, unterschiedlich erinnern lassen, daß zu desto besserer Proviantirung der Stadt und Festung das Getreide von den Amthäusern und Klöstern möchte hereingeholt und aufgeschüttet werden, wie auch in etwas geschehen. Der mehrer Theil aber ist zurück geblieben, dessen Ursach mag der Obrist +Schneidewein+ gewesen sein, weil er auch die Bauern, so das ihrige in die Stadt geführt, übel angefahren, gleich sie alles aus den Dörfern hinwegschaffen und er mit seinen Soldaten in den Quartieren nichts behalten würden, wiewohl er nachmals die Schuld auf den Markgrafen selbsten geschoben, mit Vorwendung, daß I. F. Gn. das Getreide zu Bestellung der Aemter und Aecker draußen behalten wollen, womit aber auf Seiten des Administrators ein großes versehen, sintemal das Getreide alles den Kaiserlichen zum Besten dadraußen geblieben und nachmals der Fürst und +Falckenberg+ für ihre eigene Tafel das Getreide um Geld von den Bürgern kaufen müssen.

Als nun, wie gemeldet, sich indessen die kaiserl. Soldatesque mehr und mehr gestärkt, hat solches unter andern auch die Hallburschen, so den Markgrafen eingelassen, heftig getroffen; denn wie sie mit Weib und Kindern ins Churfürstenthum Sachsen vor den Kaiserlichen entweichen müssen, ist ihnen eine Compagnie zu Roß nachgesetzt und sind von den Halloren über 18 Personen hingerichtet worden. So haben auch zur selbigen Zeit die Markgräfischen Egeln, Staßfurt und andere Oerter verlassen und sich an die Elbseite nach Calbe, Salze, Schönebeck, Frose etc. wenden müssen, denen aber die Kaiserlichen bald gefolgt, den 19. September Frose erobert und alle, so sich nicht mit der Flucht salvirt, nieder gehauen. Hernach sind sie 2000 stark nach Schönebeck gezogen, da sich die Markgräfischen auf Schiffen hinwegbegeben und nachdem die Kaiserlichen auch Salze weggenommen, sind sie mit 2 Regimentern und etlichem Geschütz vor Calbe gerückt, darin über 700 markgräfische Soldaten gelegen, daselbst sie an der Schloßscheure Bresche geschossen, hinein gestiegen, über 200 der Markgräfischen erschlagen und den Rest gefangen genommen. Wie nun der Hr Administrator gesehen, daß die Kaiserlichen täglich stärker anziehen (_heranzogen_) und, mit nicht wenigem Untergang seines neu geworbenen Volkes und des Landes großen Schaden, ein und ander (_das andere_) Städtlein einnehmen thäten: hat er das übrige Volk in die Vorstädte bei Magdeburg und zu (_nach_) Kloster Berge verlegt und sich daselbst zu verschanzen angefangen, worüber dann die andern annoch besetzten Städte und Flecken ganz hilf- und entsatzlos gelassen worden; und wiewohl man etlichen genugsam succuriren können, so ists doch -- vielleicht daß der Obrist +Schneidewein+ nicht hinaus gewollt -- zu keinem Effect gekommen, sondern der Markgraf sammt dem schwedischen Ambassadeur und gemeldten +Schneidewein+ -- als welcher zugleich des Markgrafen Kriegesrath war -- haben allein die Vereinigungstractaten mit der Stadt und daß sich dieselbe zuvor mit dem Könige in Schweden und Hrn Administrator auf gewisse Maße und Capitulation verbinden sollte, begehrt und fortgetrieben, da -- sagten sie -- eher und zuvor man hierin nicht einig und alles schriftlich vollzogen wäre, könnte gegen die widrige Partei nichts weiter vorgenommen werden, sondern (_sie_) müßtens gehn lassen, wie es ginge und wäre der Rath an allem bishero geschehenen Unrath und Schaden wegen solcher Säumniß ein Ursach, hingegen Ihre Fürstl. Gnaden und dero Leute unschuldig.

Demnach nun diese Sache in sothanen Zustand gerathen, hat man folgends auch zur Capitulation sich entweder bequemen, oder wiederum auf die kaiserliche Seite wenden müssen, welches letztere aus (_den_) bishero erzählten Ursachen nicht geschehn mögen, derowegen der Capitulationen zwo, die unterschiedliches Inhalts gewesen, aufgerichtet worden.

Die erste ist in nachfolgenden Punkten bestanden.

1. Daß zwar mit der königl. Maj. zu Schweden und des Hrn Administrators F. Gn. die Stadt Magdeburg sich in Verbündniß wider die Verfolger der evangelischen Religion und ~turbatores pacis~ (_Friedensstörer_) eingelassen, jedoch sollte solches nicht wider die röm. kaiserl. Maj., des heiligen römischen Reichs Glieder und heilsame Constitutiones gemeint, sondern allein gegen gemeldte ~turbatores~ verstanden werden.

2. Haben königl. Maj. und Fürstl. Gn. die Stadt bei allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten zu lassen und dabei zu ~manuteniren~ (_schützen_) sich erkläret.

3. In wenig Wochen mit einer Armee ins Land zu rücken und die Stadt von aller (_zu_) besorgenden und andräuenden Gefahr zu entsetzen und zu schützen.

4. Die Stadt mit nothdürftiger Munition, Proviant und was sonsten zum Kriege gehörig, zu ~providiren~ und zu versehen.

5. Die königl. Maj. und Fürstl. Gn. die Stadt wegen solcher Conjunction, da einige Gefahr daraus entstehen solle, nicht allein vor sich königl. und fürstl. versichert und schadlos zu halten gelobt, sondern auch die Churfürstl. D. D. zu Sachsen und Brandenburg, desgleichen die Hochmögenden Herren Staaten und gesammte Hansastädte zu Bürgen verschrieben und Dero Assecurationen einzuschaffen versprochen.

6. Die Stadt jederzeit bei dem ~Consilio bellico~ ihre Stelle haben und dazu eine gewisse Person ordnen und setzen solle.

7. Dagegen die Stadt I. königl. Maj. und Fürstl. Gn., so oft es die Noth, Paß und Repaß verstatten, und der Rath vor sich 400 Soldaten halten und besolden, da es aber die Nothdurft erfordern würde, daß mehres Volk in die Stadt genommen werden müßte, solches auf sonderliche Vergleichung stehen, jedoch von königl. Maj. unterhalten und dadurch der Stadt an ihren Rechten und Freiheiten nichts entzogen, auch solche Soldaten der Stadt gleichfalls mit Eid und Pflicht verwandt gemacht werden.

Die andere Capitulation zwischen dem Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg ist mehrentheils auf etliche, zwischen der Stadt und dem Stifte schwebenden streitigen Punkten Erlassung und dann einige Donativ bestanden, so der Hr Administrator der Stadt abtreten und sie damit begnaden wollen, dabei auch zugleich die königl. Maj. zu Schweden noch weitere Begnadigung auf Deroselbst Ankunft und Anwesenheit der Stadt in mehren vertröstet, und sowohl diese letztere als erste Capitulation nicht allein von dem königl. Ambassadeur +Johann Stalmann+ und Ihro Fürstl. Gn., sondern auch -- als der königl. Hofmarschall und zu diesem magdeburgischen Wesen Gevollmächtigter, +Dietrich von Falckenberg+, dazu kommen -- von ihm gleichergestalt mit Hand und Siegel vollzogen und bekräftiget werden.

Unter solchen währenden Tractaten versammelte des Markgrafen Obristlieutenant +Bock+ um Mansfeld und Querfurt ziemlich viel Volkes und wohl auf ein paar Tausend zu Roß und Fuß, mit denen er den 8. Octobris vor Halle gezogen, ein Thor eröffnet, 100 Kaiserliche niedergemacht und 300 gefangen genommen. Als aber indeß das Gerücht erschallet, daß der kaiserl. Obrist +Marcus Corpes+ mit vielen Croaten im Anzuge, macht sich der Obristlieutenant +Bock+ mit seinem Fußvolk und der von den Holckischen in Halle abgenommenen Beute geschwind ins chursächsische Land nach Merseburg, Schafstädt, Lauchstädt, und lässet die Reiterei auf Querfurt gehen, darauf die Kaiserlichen auch alsofort nachgesetzt. Da die in Querfurt aber solche Gewalt vernommen, ist keiner darinnen blieben, sondern haben sich alle fortgemacht und ihre Gefangenen laufen lassen; desgleichen hat sich auch das Fußvolk ganz zerstreuet, der Obristlieutenant und andere Officiere sind der Nauenburg zugeeilet und sehr viel Volk von ihnen unterwegens niedergehauen worden. Folgends haben sich die Kaiserlichen auch an die anderen und vom Markgrafen noch übrige besetzte Oerter und Städte gemacht, dieselben unter ihre Gewalt gebracht und das markgräfische Volk daraus zerschlagen und zerstreuet, welches sich dann alles nach Kloster Berge und in die Vorstädte von Magdeburg wenden und retiriren müssen. Weil nun denen Soldaten, wegen Mangel des Getreides, kein Commißbrot ertheilt, weniger (_eben so wenig_) monatlicher Sold oder Löhnung gereicht und daher nicht wohl gute Ordre (_hat_) gehalten werden können: haben sie die Bürger in den Vorstädten mit unziemlichen Banquetiren und andern Gewaltsamkeiten dergestalt mitgenommen, daß die Leute fast nichts behalten; und obgleich die am Neuen Markt Eingesessenen, vermittels Eides, Gold und Silber und was sie dergleichen in ihrer Verwahrung gehabt, zum Anlehn heraus geben müssen, man auch überdies den Ornat bei der Domkirche und wo sonst etwas vergraben zu vermuthen gewesen, gesucht, erhoben und zu Gelde gemacht, hat es doch nirgends zudecken oder reichen wollen; worüber das Kloster Berge von den daselbst liegenden Soldaten bis aufs Mauerwerk abgebrochen, das Holz verbrannt und theils in der Stadt herum zu verkaufen getragen worden; da (_wenn_) auch sonsten die Bauersleute mit großer Lebensgefahr wegen der Kaiserlichen etwas von Speisen und dergleichen auf ihrem Rücken bis an die Thore gebracht, haben ihnen die bergischen Soldaten alles abgenommen und die Stadt dadurch gleichsam selbst bloquiren helfen.

Bei sothanem Zustande und als auf des oftbenannten schwedischen Ambassadeurs beschehene Vertröstungen und Zusagen Keinerlei also erfolgen wollen, ist bei Vielen in der Stadt große Alteration, Furcht und Mißtrauen entstanden: dazu kommen (_dazu kam noch_), daß von andern Orten man Nachricht gekriegt, wie der König in Schweden noch weit zurück und viel starke Pässe annoch durch die Kaiserlichen besatzet wären, ingleichen, daß der Churfürst zu Sachsen und die Hansastädte dem Markgrafen keine Werbung verstatten, ja allerdings (_sogar_) das selbiger Oerter (_daselbst_) erkaufte Pulver und Gewehr anhalten lassen. Dannenhero, obgleich von Anfang dieses Wesens (_an_), Ein und ander, auch theils von den Predigern der Stadt hierzu wohl inclinirt gewesen und in den Predigten viel, zu diesem Vereinigungswerke dienliche, Worte angefügt: so begunnten (_begannen_) sie sich doch ziemlich zu verändern, und das Unwesen und widerwärtiges Glück auf die Obrigkeit zu verwälzen, gleich (_weil_) dieselbe den Herrn unsern Gott, oder, an dessen Statt, seine Diener, das Ministerium, dem Exempel des Königs +David+ nach, nicht gefragt noch mit zu Rathe gezogen hätten, also daß dem Markgrafen nebst dem schwedischen Ambassadeur und dessen Helfern nicht allerdings wohl bei solchem Handel. Jedoch hat man durch gute Zeitungen, und daß Ihro Fürstl. Gn. etliche unterschiedlich zur Tafel nöthigen und sie mit Vieh und anderm, was von den Klöstern und Aemtern hinein gebracht gewesen, beschenken lassen, das Werk in etwas gestillet und diesen Widerspenstigen also das Maul gestopfet.

Der König in Schweden aber, nachdem ihm dieser Zustand wissend worden, hat darauf dem Rathe gar freundlich zugeschrieben und insonderheit des Entsatzes und Succurses halber über die Maaße gute Vertröstung gethan, auch, damit unterdessen das Werk in bessern Stand käme, wollten I. Maj. der Stadt einen erfahrenen Cavalier senden, welcher der Stadt bei solchem Kriegeswesen wohl anständig sein und denen vorfallenden Mängeln Rath und Hilfe verschaffen würde etc.

Zur selbigen Zeit haben die röm. kaiserl. Maj. unterm Dato Wien, den 14/24 September ~Ao.~ 1630 an den Rath des Inhalts geschrieben, daß I. kaiserl. Maj. mit Befremdung vernommen, welchergestalt als +Christian Wilhelm+, Markgraf zu Brandenburg, anfänglich in geheim eingeschlichen, sich auch endlich als einen Administratorn des Erzstiftes öffentlich angegeben, der Rath demselben, zu schädlicher Vollführung seines boshaften Intents, Unterschleif und Vorschub gegeben, welches dann desto mehr unverantwortlich, daß solche Factiones allein von etlichen ihres Mittels getrieben, der Gutherzigen und mehr Verständigen Rath aber durch den tumultuirenden Haufen gänzlich untergedrückt und zurückgestellet worden. Ihro kaiserl. Maj. aber wollten Sämmtliche hiermit ermahnen und (_ihnen_) ernstlich gebieten, daß sie sich obgedachten Markgrafens ferner nicht annehmen, sondern denselben, als des Reiches Feind, aus der Stadt schaffen sollten. Auf erfolgende, gehorsamste Erklärung und wirkliche Parition (_Gehorsam_) wollten Ihro kaiserl. Maj. der Stadt mit Gnaden gewogen bleiben.

Welches Schreiben der Rath aus des Hrn Administratoris Händen -- dessen Officiere den Boten vor dem Thore aufgefangen -- bekommen, und wiewohl zur selben Zeit der Rath ihm (_seiner_) selbst nicht mehr mächtig gewesen, sichs daher auch mit der Beantwortung etwas verzogen, so hat man dennoch endlich allerhöchst gedachter Ihro kaiserl. Maj. auf nachfolgende Gestalt allerunterthänigst geantwortet:

1) Daß der Hr Administrator unversehens, und ohne des Raths Wissenschaft, sich auf die Freiheit oder Neuen Markt gewendet, und weil S. F. Gn. von kaiserl. Maj. nicht ~per sententiam aliquam condemnirt~ (_durch einen Rechtsspruch verurtheilt_), sondern sich bishero in den Städten Lübeck und Hamburg enthalten (_aufgehalten_), man auch verspüret hätte, daß die neuen Domherren hierzu Ursach gegeben, indem dieselben mit dem Hrn Administrator wegen deroselben Interesse am Erzstifte Tractaten zu pflegen angefangen, weil aber dieselben ihren Fortgang nicht erreicht, das Werk also ausgeschlagen. 2) Wäre, wie in solchen Fällen zu geschehen pflegt, der gemeine Haufe mit zugetreten und I. F. Gn. zur Convoye von der Stadt etlich Fußvolk gelehnet, dasselbe aber wieder abgefordert, auch denen Bürgern alle Ausfälle verboten worden. 3) Weil I. F. Gn. sich in geschwinder Eil mit Kriegesvolk gefaßt gemacht, dasselbe in die Vorstädte und Kloster Berge einquartirt, dahero in der Stadt Mächten nicht, dieselbe abzuschaffen, sondern müßten, was vorgenommen, zu I. F. Gn. Verantwortung stellen. Dabei aber 4) die Stadt Ihrer kaiserl. Maj. allerunterthänigst zu klagen nicht umgehen könne, wie dieselbe ins sechste Jahr hero mit allerhand unerträglichen Beschwerungen und Drangsalen gedrückt worden; denn obwohl die Stadt bald bei Antretung Ihrer kaiserl. Maj. Regierung Ihro (_sich_) nichts Höheres angelegen sein lassen, als in Deroselben allerunterthänigsten Devotion zu verbleiben, auch ihre Stadt und Brücke, als einen vornehmen Paß vor I. kaiserl. Maj. und Deroselben Armee, zum Besten in Haltung einer starken Anzahl Kriegesvolks, verwahret, desgleichen die kaiserl. Armee ~Ao.~ 1627 vor Havelberg proviantirt und die Victualien mit ganzen Schiffen zugefahren, auch über das alles -- wegen abgebrochener Vorstädte 133,000 Thaler, die zur Unterhaltung kaiserl. Armee kommen, aufgebracht hätte, etc.: so sei doch, vor (_für_) alle solche treue Devotion, gemeine Stadt und Bürgerschaft, des h. röm. Reichs Satzungen, ja Ihro kaiserl. Maj. unterschiedlichen Befehligen und Versicherungen schnurstracks zuwider, sehr hart gedrückt und bedränget worden, dann 1) insgemein die evangelischen Stände große Bedrückung im Profan- und Religionsfrieden etliche Jahr hero ausgestanden. 2) Beide Stifter mit unerträglichen ~exactionibus~ (_Erpressungen_) ins sechste Jahr ausgesogen, dadurch der Stadt die Nahrung entgangen und sie um ihre Schulden gekommen. 3) Der Stadt die Commercia zu Wasser und Land gesperret und mit den Zöllen dermaßen übersetzet und die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. 4) Hätte es mit dem Getreide in beiden Stiftern eben die Beschaffenheit, indem die freie Zufuhr aus denselben ins sechste Jahr hero abgeschnitten; auch zu dem Ende man die beiden Vorstädte mit Einquartirung belegt, damit die darin liegenden Soldaten die Straße desto bas (_besser_) belegen könnten. 5) Hätten sich etliche Officiere unterstanden, Korn- und Wollhändler (_ab_) zu geben. 6) Wären weder den Bürgern noch (_den_) Kirchen und Schulen die Kriegszeit über ihre Pächte abgegeben, sondern unter dem Schein der Contribution entzogen worden, also daß bei sothanen Pressuren die Stadt etliche Tonnen Goldes Schaden gelitten, dabei es 7) nicht geblieben, sondern man hätte die Stadt wider Ihro kaiserl. Maj. Befehl, Versprechung und Willen ~Ao.~ 1629 vom 12. Martii bis 26. September aufs härteste gesperrt und ihnen viel Beschwerden, Schmach und Schande zugezogen, wie die alle nach der Länge -- nebst dem, was auch die Stadt in der Bloquirung vor Schaden gelitten -- in der copeilichen Beilage können gelesen werden. 8) Sei nach aufgenommener Bloquirung die Stadt wiederum von neuem mit Sperrung der freien Zufuhr aus den Erz- und Stiftern Magdeburg und Halberstadt beschwert und geängstiget worden. Und ob sich wohl die Stadt auf I. kaiserl. Maj. sowohl gegen gesammte Hansastädte als auch ~in specie~ die Stadt Magdeburg allergnädigst beschehene vielfältige Erklärungen ~sub datis~ den 11/21 July ~Ao.~ 1626, den 20. Octobris ~Ao.~ 1629, den 17/27 February ~Ao.~ 1630 steif und fest gegründet und wider ihre habende Privilegia, auch den Religion- und Profenfrieden nichts präjudicirliches vorzunehmen, gewiß getröstet: so hätte man doch im Monat Aprili des 1630. Jahres vernehmen müssen, wie Hr +Johann Reinhard von Metternich+ und +Hans Ulrich Hemmerl+ an den Rath gesonnen, den neuen Domherren der Clerisei Häuser am Neuen Markt occupiren und einnehmen zu lassen; auch überdies Hr +Hemmerl+ den 6. July ~Ao.~ 1630 bei der Nacht ein Mandat an die Domkirchen schlagen lassen, darin alle der augsburgischen Confession verwandte Canonici und Clerici cassiret und ihnen bei Pön der Acht auferlegt werden wollen, binnen 8 Tagen ihre Häuser und Höfe, auch Documenta, Register und dergleichen abzutreten und zu Händen des +Martini Stricerii+, Propsten zu U. L. Frauen, einzuliefern etc., wie solches alles in dem Beantwortungsschreiben, so die Stadt unter dem Dato den 10. November ~Ao.~ 1630 an die röm.-kaiserl. Maj. gethan, dessen Copie im offenen Druck zu befinden ist, mit mehren kann ersehen werden.