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Chapter 7
Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.
Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser _überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen Schwankungen im Haushalt des Volks.
Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_ Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden -- man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist -- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.
In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte -- nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte. Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können, unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.
Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu gewinnen.
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Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben her, erhoffen.
Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung. Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B. in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche, die keinen brauchen.
Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. -- auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen -- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht »rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_ Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!
Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen. Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen -- damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.
Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten, wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht -- das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen, keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.
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Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das _bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben, welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich Unselbständigen.
Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für ihre politischen Bestrebungen gewinnen.
Anhang.
Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E. ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh. Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese wichtige Frage unmöglich gemacht.
Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen. Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl Zeiss-Stiftung verzichtet.
Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.
Der Herausgeber.
Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:
§ 80.
Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen -- aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten, welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des Stifters sich anzunehmen.
§ 81.
Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein, deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«, unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere Lehranstalten entsenden.
Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern, Kleinhandwerker oder dergl.
Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:
Zu §§ 80, 81.
Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen bemerke ich folgendes:
Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein prästieren kann, usw.«
Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes, dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine »milde« Stiftung sein.