Gesammelte Abhandlungen Iii Vortrage Reden Und Schriften Sozial

Chapter 2

Chapter 23,191 wordsPublic domain

Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402

I.

Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen?

Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894.

A. Steuersystem.

_Meine Herren!_

Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen. Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.

Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde wirtschaftliche und soziale Zustände.

Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse, als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer Vorgängerin eingeschlagen worden sind.

Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet, alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung, _positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu finden man hoffen oder fürchten mag.

Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt, damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.

Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.

So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen könne?_

Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.

Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist. Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Gemeinwohls.

Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der »Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben, angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening näher gebracht worden sind.

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Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung -- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_ Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen, deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung _solcher_ Widerstände.

Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_« zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr. _Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten haben wird.

Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das Folgende anzubringen habe.

Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart, welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb, damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche, um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den »Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen Produktionsweise.

Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:

Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in Anspruch zu nehmen.

Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden Erwägungen.

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Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200 Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.

Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.

Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.

Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist -- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein _können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.

Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, Pachtgelder u. dergl.

Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten oder darleihen.

Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben, mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.

Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.