Gesammelte Abhandlungen Iii Vortrage Reden Und Schriften Sozial

Chapter 18

Chapter 183,359 wordsPublic domain

Fußnoten:

[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]

[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.]]

[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]

[Fußnote 24: [s. Anhang.]]

[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]

[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]

[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]

[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]

[Fußnote 29: [s. Anhang.]]

[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.]]

[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]

V.

Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins.

Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898. (Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)

Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren, die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden sind.

Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu Veranlassung vorliegt.

Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt _alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden. In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen, statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.

Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_ zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben.

Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat. Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil -- dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben _Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht, daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der _Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.

Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt:

6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens aus Grundbesitz im Großherzogtum.

Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer »Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer Absatz:

5. Konsumvereine.

Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich Mittelstandspolitik.

Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den _Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz. des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun -- ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.

Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.

Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn »Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer Einkommensteuer.

Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! -- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf Heller und Pfennig versteuern.

Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?

Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht mehr die Mühe lohnt?

Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des Konsumvereins.«

Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« -- Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal das für sich.

Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?

Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen -- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.

Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept gegeben mit den Worten:

Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen -- anderthalbe!

So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter der Fragestellung:

Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?

Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?

Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_ ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich ducken will.