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Chapter 16

Chapter 163,431 wordsPublic domain

Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_ gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.

Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.

Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.

[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen stenographierte Ausführungen.]

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Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum ist gerade das _Kollektiverwerb_?

Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.

Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre 1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen hatte.

Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen, sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken, welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein ausschließliches persönliches Verdienst wäre.

Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10 Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich nicht dabei gewesen wäre_.

Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können, daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung, tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten, daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme, und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf das _Ganze_ oder auf _Nichts_.

Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.

Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist. Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_, Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer leistungsfähigen Werkstätte ständen.

Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind, daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.

Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.

Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden? Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe. _

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Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_ verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung geregelt werden?

Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_. Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber _nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen. Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu bekommen.

Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_ -- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.

Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung _möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte zu haben_.

Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.

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Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des _Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_. Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.

In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn -- und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.

Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für _den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile, _vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen _Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.

Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: »Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.

Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus, die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll -- wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm gefunden werden.

Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.

Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten hätte_.

In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei, jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_ bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt werden.

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Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:

1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_ muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.

Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.

2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.

3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.

(Pause.)