Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
Part 15
_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber! Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von 1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der einzelnen und der einzelnen Gruppen.
Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens in guten Zeiten.
_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die _Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form der _Abgangsentschädigung_.
Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten, daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles verteilt würde.
Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges. Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zurückbehält.
Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu -- ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben. Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der _Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer _Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die _Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer _Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist -- wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet, dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte] Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 Jahren folglich 90000 M.
Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht ungebührlich belastet wird.
Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_ besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges -- der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des plötzlichen Arbeitsloswerdens.
Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären, es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.
Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen.
Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst _unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_ gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber nicht haben_.
Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann: wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen, weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
(Pause.)
Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?
Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?
Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen _Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.
Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut, entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen -- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes. Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten, ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation, die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch _minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind, daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig nachzuweisen ist.
Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie _unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind.
Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen _Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie patentiert sind oder nicht.
Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.
Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_ zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens 10 Proz. schätzen lassen.
Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe -- wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit ansehen?