Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts

Part 14

Chapter 143,240 wordsPublic domain

Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen, durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus, aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen günstiger Konjunktur zukommen muß.

Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98 des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist -- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt bleibe.

In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde, eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar, durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten, wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_ ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.

Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht, auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz charakterisiert zu haben, mit einem Bild:

In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.

Fußnoten:

[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, s. S. 120 ff..]]

[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von HALSEY , ROWAN u. a.]]

IV.

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.

Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.

Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,

[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.

Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den Druck vervielfältigen zu lassen.

Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.

Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_. Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.

Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können. Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu überarbeiten und zu vervollständigen.

_Jena_, 20. August 1903.

Dr. S. Czapski i. A.]

* * * * *

_Werte Arbeitsgenossen!_

Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.

Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.

Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.

In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer _Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa -- was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt waren.

Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit 1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.

Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.

Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre Nachfolger, an zukünftige Bürger.

Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung gibt.

Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das _Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben. Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_ zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils die Genossenschaft bildet.

Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_, das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen, zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.

Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen, weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht verteilt werden.

Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser Teil ermittelt werden?

Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!

Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei mitzuwirken gehabt hätten.