Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
Part 13
Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz. desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein _soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das _Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen, was ohne sie gleich erkannt sein würde.
Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_, das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die Milderung des Klassengegensatzes.
Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen erwarten.
Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren: daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen -- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein, Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können, welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint. Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum hoc mit einem propter hoc erblicken.
Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung; aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester Lohndrückerei sein könne.
Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte, so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B. bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt, suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen -- voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die nicht mitkommen können.
Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen, ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt, gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das Tun aller den sittlichen Normen.
Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur »angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes »weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils sich ändern sollten.
Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.
Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.
Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit eingeschränkt wird.
Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen, die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt würde.
Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, _mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird, wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am dringendsten gebraucht werden.
Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.