Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert.
Part 8
In einer April-Nacht hörte die Stieftochter der Wittwe _L._ dieselbe aufstehen und nach der anstossenden Küche gehen. Sie schlief aber wieder ein und war erstaunt, am andern Morgen das Bett der Mutter leer und diese als Leiche in der Küche liegend zu finden. Sie lag auf Lappen und Wäsche ganz ausgestreckt auf dem Fussboden der Küche hart an der Ausgangsthür, die ~von innen~ verschlossen und verriegelt gefunden wurde, und zu welcher Küche doch kein anderer Eingang als dieser und der durch die Schlafkammer führte. Auf einem Schemel neben der Leiche lagen ein Brod- und ein Federmesser, beide mit Blut etwas befleckt. Die Leiche hatte einen oberflächlichen Schnitt am ~linken~ Handgelenk, und einen eben solchen am ~linken~ Ellenbogengelenk. Um ihren Hals war ein dünner Bindfaden dreimal herumgeschlungen und sehr fest zugezogen und ~vorn am Kehlkopf~ mit einer einfachen Schleife fest zugebunden. Bei der Obduction fiel uns eine bläuliche Röthe der Vaginalschleimhaut auf. Die Schnittwunde am linken Handgelenk verlief ganz horizontal, die am Ellenbogengelenk (3/4" lang) von oben nach unten und von innen nach aussen, was natürlich sogleich die Vermuthung auf Selbstverletzung geben musste. Am Halse fand sich eine dreifache, weisse, flache, weich zu schneidende Rinne, die nur an einzelnen Stellen schwach bläulich gefärbt erschien, aber nirgends bei Einschnitten Sugillation zeigte. Sie verlief über dem Kehlkopf, aber nur Eine Rinne liess sich ohne Unterbrechung rings um den ganzen Hals laufend verfolgen. Die Beschaffenheit ~dieser~ Strangulationsmarke, die ganz unzweifelhaft bei einer noch lebenden, und durch die Strangulation erst getödteten Person erzeugt worden war, beweist abermals sehr eindringlich, wie vorsichtig man bei der Beurtheilung der Strangrinnen sein muss. Ich würde es bei einer Physicats-Prüfung keinem Candidaten als Fehler angerechnet haben, wenn er diese weiche, nur linienbreite, schwach vertiefte, weisse, hier und da schwach bläulich tingirte, nirgend sugillirte (und dennoch auch nicht braun-lederartige) Marke für eine solche erklärt hätte, die erst durch Einschnüren des Halses nach dem Tode erzeugt worden. -- Die _causa mortis_ der Wittwe _L._ war Erstickung. Beide Lungen strotzten nicht nur von dunkelm, flüssigem Blute, sondern wir hatten auch die seltene Gelegenheit, hier die Pleura-Apoplexie, d. h. die flohstichähnlichen Extravasate unter der Lungenpleura bei einem Erwachsenen zu sehen, auf deren Vorhandensein bei kleinen Kindern, die den Erstickungstod gestorben, ich in der früheren Centurie[15] zuerst aufmerksam gemacht habe. Die Kranzadern des Herzens waren stark gefüllt, das Herz selbst aber, sogar das rechte, enthielt nicht auffallend viel Blut. Insufficienz der Klappen, die sich fand, war bei der Frage vom muthmaasslichen Selbstmorde nicht ganz ohne Bedeutung. Die Trachealschleimhaut war auffallend roth injicirt und ganz mit blutigem Schaum bedeckt. Die Jugularen enthielten nur wenig Blut. Das Gehirn zeigte keine apoplectische Congestion, aber der Erstickungstod documentirte sich in diesem Falle mehr, wie in vielen andern, noch durch die höchst auffallende Hyperämie der Leber, der Mesenterialvenen, beider Nieren und der _V. cava_, die sämmtlich mit dem dunkel-flüssigen Blute des suffocatorischen Sterbens strotzend gefüllt waren.
60. Fall.
~Mord durch Erdrosselung.~
Am zweiten Pfingstfeiertage 18-- Morgens um 11 Uhr, also wieder am hellen Tage (!), fand der Hausbesitzer _L._, als er aus der Kirche nach Hause kam, und in die, zu seiner Verwunderung offen stehende Stubenthür eintrat, seine Frau todt am Fussboden, und zwar mit einem um den Hals geschlungenen Strick an einen Bettfuss angebunden! Auf der Stirn zeigte sich eine frische Wunde, und es konnte kein Zweifel darüber obwalten, dass die Frau überfallen, durch einen Schlag auf den Kopf betäubt, zur Erde geworfen und erdrosselt worden sei. Die Strangmarke verlief vom rechten Zitzenfortsatz bis zum linken über dem Zungenbein, jedoch mit Unterbrechungen. Sie war flach, 3 Linien breit, schmutzig bräunlich-roth, hart zu schneiden, jedoch unsugillirt, wie die gewöhnlichen Strangrinnen. Die Schädelknochen waren unverletzt, aber die Blutüberfüllung in der Schädelhöhle sehr sichtbar. Die eigentlichen Suffocations-Befunde waren ziemlich genau wie im vorigen Falle, natürlich, da beide Fälle Erdrosselte betrafen. Die altverwachsenen Lungen strotzten von wasserflüssigem Blute, welches auch das rechte Herz ganz ausfüllte, während das linke leer war. Die Luftröhren-Schleimhaut, stark injicirt, war mit fettigen Speisepartikelchen bedeckt, die natürlich im Todesmomente durch krampfhafte Schlingbewegungen und _ructus_ hineingekommen sein mussten, wie sich dieselben Stoffe auch im _Oesophagus_ befanden und der Magen halb angefüllt davon war. Die Jugularen waren auch hier nicht überfüllt. Im Unterleibe fand sich auch hier wieder jene auffallende Hyperämie der Nieren, die meine frühere Behauptung von dem Werthe dieses Zeugnisses für den Erstickungstod abermals bestätigte, und die Anfüllung der _Cava_ mit dem schwarzflüssigen Blute, während Leber und Netze hier nicht besonders blutreich waren. Die Beurtheilung des Falles war, wie man sieht, sehr leicht. Es musste angenommen werden, dass _denata_ an Stick- und Schlagfluss ihren Tod gefunden habe, dass Strangulation die Ursache ihres Todes gewesen, und dass die oberflächliche Stirnwunde am Tode keinen Antheil gehabt. -- Der Mörder wurde leider! auch in diesem Falle nicht entdeckt.
D. Ertrinkungstod.
Seit den Bemerkungen, die ich in Betreff des Ertrinkungstodes in der ersten Centurie (S. 87 u. f.) gemacht, und die meine immer fortgesetzten Beobachtungen bis heute nur bestätigt haben, ist eine sehr treffliche Arbeit über diese Todesart von Dr. _Kanzler_[16] erschienen, die den wichtigen Gegenstand mit grösstem Fleiss und mit Scharfsinn behandelt, und die die Beachtung des Gerichtsarztes in hohem Grade verdient. Herr _Kanzler_ hat nicht nur eine fast vollständige Compilation der von den Schriftstellern vorgetragenen Meinungen und mitgetheilten Beobachtungen geliefert, sondern auch eine Reihe von Versuchen an Thieren angestellt. Leider! aber ist das Ergebniss seiner Forschungen nur die Bestätigung des auch von mir, wie von Andern, früher aufgestellten Satzes: dass es ein absolut Zuverlässiges, constantes und für sich allein beweisendes Kennzeichen des Ertrinkungstodes nicht gebe. Dies allein wurde nun freilich an sich eine sehr erhebliche Schwierigkeit für die Begutachtung zweifelhafter Fälle nicht bedingen, da bekanntlich, wie am Krankenbette, so auch am forensischen Sectionstisch überhaupt selten oder nie aus Einem Zeichen »für sich allein« ein Beweis entnommen werden, vielmehr die Summe aller Zeichen erst den Beweis oder Thatbestand herstellen kann. Und in dieser Beziehung muss ich auch jetzt wiederholen, dass aus der ~Summe~ aller betreffenden Leichenbefunde, wenn sie sich deutlich nachweisbar vorfinden, d. h. namentlich, wenn sie nicht durch den Verwesungsprocess alterirt sind, allerdings selbst _in foro_ ~angenommen~ werden kann, dass ein Mensch den Tod im Wasser gefunden, _resp._ nicht gefunden, dass er lebend oder nicht lebend hineingekommen sei.[17] Ich kann jetzt zu den früher namhaft gemachten noch einen andern wichtigen Leichenbefund hinzufügen, dessen Richtigkeit ich noch durch fortgesetzte Beobachtungen prüfen wollte, und worüber ich gegenwärtig mit mir in's Klare gekommen bin, ich meine den ganz eigenthümlichen ~Verlauf~, den der ~Verwesungsprocess im Leichnam wirklich Ertrunkener~ nimmt, und auf welchen _Orfila_, _Lesueur_ und _Dévergie_ zuerst aufmerksam gemacht haben. Man findet in der _Kanzler_'schen Abhandlung[18] die deutschen Citate aus diesen sorgsamen und erfahrenen Schriftstellern zugleich mit der richtigen Bemerkung, dass diese Beobachtung bisher in Deutschland (auch in den neuesten Handbüchern der gerichtlichen Medicin) keine Beachtung gefunden hat. Sie betrifft den Umstand, dass bei im Wasser Gestorbenen die ~Fäulniss von oben beginnt~. Ich abstrahire von der Schilderung der genannten französischen Gerichtsärzte, und will, wie überall in diesen Blättern, nur meine eigenen nur etwas davon abweichenden Wahrnehmungen mittheilen.
Schon bei ganz frischen Leichen Ertrunkener, d. h. bei solchen, die nur einen bis einige Tage im Wasser gelegen hatten, und nun der Luft eben so lange Zeit ausgesetzt gewesen sind, wird man finden, dass, während der übrige Körper noch die gewöhnliche Leichenfarbe hat, ~zuerst~ Gesicht und Kopf, dann der Hals, dann die Brust etwa bis zur Mitte, ein ziegelrothes Ansehn bekommen. Einschnitte in solche Stellen ergeben keine Sugillation. Bald zeigen sich in dieser Röthe blaugrüne Flecke, meist zuerst an Schläfen, Ohren und Nacken, dann auch im Gesicht und später an Hals und Brust. Diese Flecke fliessen, je länger die Leichen im Wasser gelegen haben, desto mehr zusammen, und im Sommer schon nach acht bis zwölf, im Winter nach zwölf bis vierzehn Tagen ist der ganze Kopf, der Hals, immer aber noch später die Brust schmutziggrün, mit dunkelrother Zwischenfärbung, wofür _Dévergie_ die, meines Erachtens nicht ganz passende, Bezeichnung »bräunlich« (_brunâtre_) brauchte. Es ist nichts Seltenes, Wasserleichen zu sehen, deren Kopf bereits diese Verwesungsfarbe zeigt, während der übrige Körper, namentlich Bauch und Extremitäten, noch die gewöhnliche Leichenfarbe haben. Woher bei dieser Todesart dieser umgekehrte Gang des Verwesungsprocesses, und ob derselbe namentlich davon herrührt, dass so lange die Leiche im Wasser schwimmt, der Kopf stets unter der Wasserfläche bleibt, das sei der beliebigen Erklärung überlassen. Die Thatsache wird Niemand bestreiten, der viele Beobachtungen an Leichen wirklich ertrunkener Menschen gemacht hat. Immer nun geht bei _resp._ gleichen Temperaturgraden der Luft der Fäulnissprocess im Wasser, wie dies wohl allbekannt, rascher von Statten als unter andern Umständen, und nach mehrern Wochen ihres Verweilens im Wasser sieht man schon die ganze Leiche hoch verwest, aufgeschwollen, die Epidermis blasenartig aufgetrieben oder abgelöst, die Gesichtszüge ganz unkenntlich, den Körper grün, später graugrün gefärbt, die Nägel an einzelnen Fingern und Zehen abgelöst, das _scrotum_ unförmlich aufgetrieben, und das sind dann die Fälle, die ich schon früher bezeichnet habe, wo alle Zeichen des Ertrinkungstodes verwischt und verschwunden sind, und wo der Thatbestand gar nicht mehr mit einiger Sicherheit festzustellen ist. Merkwürdig und bemerkenswerth aber bleibt dieser eigenthümliche Verlauf des Verwesungsprocesses bei Ertrunkenen, den ich für ein wirkliches vorläufiges Indicium des Todes durch Ertrinken schon bei der äussern Besichtigung der Leiche um so mehr erklären muss, als dieser Gang der Putrefaction bei keiner andern Todesart vorkommt. Nur allein tödtlich gewordene Schusswunden haben das Eigenthümliche, dass ihre nächsten Umgebungen sehr früh nach dem Tode zu verwesen beginnen, und man wird deshalb bei durch den Kopf Geschossenen gleichfalls wohl auch immer diesen Theil zuerst von der Verwesung ergriffen sehen, was aber begreiflich den Werth des hier besprochenen Zeichens nicht schmälert.[19]
Noch auf ein anderes, meines Wissens noch nicht geschildertes Zeichen des wirklichen Ertrinkungstodes kann ich bei dieser Gelegenheit aufmerksam machen, auf das ~Zusammengezogensein des _Penis_~ nämlich bei lebendig in's Wasser gerathenen und darin ertrunkenen Männern. Ich habe dies noch bei keiner dergleichen Leichen vermisst, und andrerseits Gleiches so beständig nach keiner andern Todesart gefunden. Auch bei den colossalsten Männergestalten findet man dies Glied kurz und zurückgezogen, und selbst der spätere Verwesungsprocess, der dasselbe bekanntlich bedeutend aufschwellt, lässt doch immer noch die geringe Längenausdehnung des Organs deutlich wahrnehmen.
Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes kann ich nicht unterlassen, die Schlusssätze, zu denen _Kanzler_ nach seinen Untersuchungen gelangt ist, hier mit einigen kritischen Bemerkungen mitzutheilen, die ich aus einer grossen Anzahl vor mir liegender eigener amtlicher und ausseramtlicher Obductions-Protokolle nicht nur, sondern auch aus einer erheblichen Zahl höchst sorgsamer Protokolle aus der vormaligen Physicats-Verwaltung meines Freundes und Collegen, des Geh. Ober-Medicinal-Raths _Barez_, entnehme, die derselbe mir gütig zur Untersuchung und Benutzung gestattet hat.
_Kanzler_ behauptet:
1) »Die Hyperämie des Hirns und seiner Häute erreicht bei Ertrunkenen selten einen erheblichen Grad und steigert sich niemals bis zu blutigen Extravasaten.«
Es fragt sich, was man einen »erheblichen Grad« von Blutfülle nennt. Dass Ertrinkende häufig rein hyperämisch-apoplectisch, dass sie noch weit häufiger, d. h. in der Mehrzahl aller Fälle, apoplectisch-suffocatorisch, und nur in den seltensten Fällen an plötzlicher centraler Nervenparalyse (_Apopl. nerv._) sterben, ist ganz gewiss, weshalb es auch gewiss ist, dass man in der Mehrzahl aller Fälle -- immer mit Ausschluss der etwa schon vorhandenen hohen Fäulnissgrade -- allerdings eine deutlich wahrnehmbare Hyperämie im Gehirn, und namentlich in den beiden blutführenden Hirnhäuten findet. Hirnhämorrhagie kommt allerdings kaum vor, wenn ich auch nicht sagen kann: »niemals«, wie folgender Fall beweist. Ein dreissigjähriger Mann war (allerdings freilich) ~betrunken~ in einen Morast gefallen und darin ertrunken. Die morastige Flüssigkeit fand sich in der Luftröhre, wie alle übrigen bezüglichen Zeichen des Ertrinkungstodes. Die Meningen strotzten von Blut und unter der _dura mater_ fand sich ein im Durchmesser ein Zoll grosses Extravasat.
2) »Der Kehldeckel steht, wenn man vor dem Eintritt der Fäulniss obducirt, immer gerade in die Höhe gerichtet, die Thiere mögen ertränkt oder auf irgend eine andre Weise getödtet sein.«
An Thieren habe ich keine Versuche gemacht. Bei Menschen hat der Stand des Kehlkopfes keinen diagnostischen Werth. Es ist eben so oft das Gegentheil vom Kehlkopf behauptet worden, und mit Recht, denn man findet in den Leichen wirklich Beides, aber wohl und ganz unabhängig vom Ertrinkungstode, nämlich bedingt und modificirt -- durch die Manipulation der Leiche und ihres Halses beim Eröffnen der Luftröhre und des Kehlkopfes.
3) »Das Zwerchfell ist bei Ertrunkenen immer hoch nach der Brust gewölbt.«
Ein Zeichen, wie dies, das ganz ~von der Fäulniss~ abhängt, kann dem Practiker keinen diagnostischen Anhalt geben. Je weiter die Fäulniss vorgeschritten, je mehr die Därme von Gas aufgetrieben sind, desto höher wird das Zwerchfell hinaufgedrängt werden, und umgekehrt.
4) »Eine grössere Erhebung des Unterleibes findet nicht Statt, wohl aber eine etwas grössere Ausdehnung des Thorax, welche indess sehr wenig bemerklich ist.«
Dass bei ganz frischen Wasserleichen der Unterleib noch nicht durch Verwesung erhoben ist, wenn auch der Kopf schon ihre Angriffe nachweist, ist oben bemerkt worden. Später erhebt sich aber allerdings der Unterleib. Eine grössere Ausdehnung des Thorax ist mir nie aufgefallen, und auch in der That bei unbekannten Leichen sehr schwer nachzuweisen, da man den Bau der Brust im Leben des Menschen nicht gekannt hat.
5) »Die Urinblase ist bei Ertrunkenen immer mehr oder weniger gefüllt, und niemals vollkommen leer.«
Ein Satz, den ich entschieden bestreiten muss, da ich in der Hälfte aller Fälle die Blase Ertrunkener leer gefunden habe. _Kanzler_ selbst räumt übrigens an einer früheren Stelle[20] mit grösstem Rechte ein, dass die Beschaffenheit der Blase für eins der werthlosesten Zeichen erklärt werden müsse, und deutet eben so richtig darauf hin, dass ihr Leer- oder Angefülltsein lediglich davon abhängt, ob ein Individuum kurz vor dem Sturz in's Wasser zufällig Urin gelassen hat oder nicht. Eben deshalb kann aber dann auch nicht behauptet werden, dass die Blase in solchen Leichen »niemals« leer gefunden werde.
6) »Die Injection einer farbigen Flüssigkeit in die Lungen, um daraus zu erkennen, ob ein Individuum dem Wasser todt oder lebendig übergeben worden sei, zeigt sich in der Praxis gänzlich unbrauchbar.«
7) »Das zu demselben Behuf vorgeschlagene Lufteinblasen erfüllt seinen Zweck ebenfalls nicht.«
8) »Die Lungen Ertrunkener haben immer etwas Aufgetriebenes, Volleres, Voluminöseres, und umschliessen das Herz dichter.«
Diesen drei Sätzen muss ich vollkommen zustimmen, und namentlich ist der letzte, als wirklich diagnostischer, von Wichtigkeit. Dergleichen Lungen haben eine ganz eigenthümliche Fülle, die schwer zu beschreiben. Sie sind wie aufgeblasen, und füllen die Brusthöhle gern ganz und gar aus, wie man es sonst nirgends, namentlich auch nicht beim bloss pathologischen Lungenoedem in den Cadavern sieht. Es ist nicht bloss die, in den meisten Fällen sich bekanntlich vorfindende übermässige Blutfülle der Lungen, die sie so schwammartig auftreibt, denn auch in jenen Fällen, wo Blut- oder Nervenschlag den Ertrinkenden tödtete und wo man nur die gewöhnliche Blutmenge in den Lungen findet, haben sie dies charakteristische, ich möchte sagen: Hyper-Volumen.
9) »Ertrinkende schlucken jedesmal Wasser, wenn auch meistens keine grosse Menge.«
Abgesehen von der Möglichkeit eines auch nur zufälligen Befundes von Wasser, ja von vielem Wasser im Magen von Ertrunkenen, wofür ich im 56. Falle der ersten Centurie ein Beispiel erzählt, habe ich mich je länger, desto mehr von der Richtigkeit dieser alten Behauptung überzeugt. Wenn dieser Befund von Wasser im Magen geleugnet worden, so lag, glaube ich, eine hier sehr leicht mögliche Täuschung zu Grunde, auf die gleichfalls erst eine längere Praxis aufmerksam macht, ich meine den Umstand, dass, wenn man, wie so gewöhnlich, Speisebrei im Magen findet, zumal wenn der Brei nicht sehr flüssig ist, allerdings gar nicht zu bestimmen, wie viel (im Todeskampf verschlucktes) Wasser demselben beigemischt worden ist. Dagegen sind die Fälle ungemein häufig, wo der Speisebrei wasserdünn ist, oder wo man selbst gar keine Speisereste, und nur, wenn auch weniges, Wasser im Magen findet. In allen diesen Fällen ein zufälliges, vorheriges Trinken anzunehmen, verbietet die Logik, denn man müsste fragen, warum man nicht eben so häufig nach allen andern gewaltsamen Todesarten, bei Erhängten, Erschossenen u. s. w. gleichfalls wasserdünnen Speisebrei oder Wasser im Magen findet, was keinesweges der Fall ist. Wie aber, wenn der Kopf des Ertrinkenden eingehüllt war, und er folglich nicht Wasser schlucken ~konnte~? Siehe den gleich folgenden 61. Fall!
10) »Niemals gelangt bei todt in's Wasser Geworfenen eine Spur von Ertränkungsflüssigkeit in den Magen.«
Ich habe hierüber weder Versuche angestellt, noch Erfahrungen im grössern Maassstabe gemacht, bin aber, nach den Gründen, die für den Satz angeführt sind, von der Richtigkeit desselben überzeugt. In einem, hier unten mitzutheilenden derartigen Falle fanden wir den Magen »leer«.
11) »Das Blut Ertrunkener ist kirschroth und in hohem Grade flüssig.«
Ein niemals fehlendes Kriterium. Dass es aber auch bei andern Suffocationen, nach narcotischen Vergiftungen, nach Blitzschlag beobachtet wird, ist allgemein bekannt.
12) »Jeder Ertrinkende athmet Ertränkungsflüssigkeit ein, welche sich fast immer als flüssiger Schaum und nur höchst selten als bloss wässriges Fluidum vorfindet.«
So lange die Verwesung dies hochwichtige Kennzeichen nicht verwischt hat, fehlt es in keinem Falle. Es kommt, um es genauer zu schildern, in sehr verschiedenen Abstufungen vor. Bald sieht man nur einzelne Perlbläschen in der Luftröhre, bald ist ihre ganze Schleimhaut damit besetzt, bald ist der Schaum, und zwar gewöhnlich, weiss und klar, bald etwas blutig, und in seltenern Fällen endlich sah ich den ganzen Kanal der _Trachea_ und der Bronchien vollkommen ausgestopft mit einem weissen »Gischt«.
13) »Nach dem Tode dringt Ertränkungsflüssigkeit nur unter künstlicher Beihülfe und unter sehr begünstigenden Umständen in die Luftwege ein, und dieselbe ist dann niemals schaumig.«
Die _Kanzler_'schen Versuche beweisen die Richtigkeit dieses Satzes.
Von gerichtlichen Fällen, den zweifelhaften Ertrinkungstod betreffend, kamen in dieser Centurie folgende vor.
61. Fall.
~Mord des eigenen Kindes durch Ertränken.~
Dieser oben in Bezug genommene Fall gehörte nicht zu den alltäglichen; als Verbrechen so wenig, wie als forensisch-medicinischer Fall. Wie viel Bedenken er auch darbot, und wie folgenschwer auch unser Ausspruch werden musste, so konnten wir nach gehöriger Combination aller in Betracht kommender Umstände dennoch kein anderes Urtheil fällen, als wir gethan.
Am 26. August 18-- wurde in einem Teiche im Thiergarten der Leichnam eines Kindes im Wasser so gefunden, dass dessen Rücken über dem Wasser sichtbar war, der Kopf aber unter dem Wasser lag. Das Kind war nackt, der Kopf aber mit einem bunten Tuche umhüllt, das unter dem Kinn am Halse zugeknüpft war, jedoch keinesfalls so fest, dass eine Strangulationsmarke am Halse sichtbar gewesen wäre. Die Mutter wurde in der Person der unverehelichten _G._ ermittelt, die aber jede Wissenschaft vom Tode des Kindes leugnete und vielmehr behauptete, dass ihr dasselbe auf der Strasse abhanden gekommen sei. Das Kind war 2-1/2 Jahre alt. Die Zunge lag hinter den Zähnen. Die Farbe war die gewöhnliche Leichenfarbe; sehr deutlich war eine Gänsehaut auf der ganzen rechten Körperseite und auf dem linken Oberschenkel wahrnehmbar. Die _dura_ und _pia mater_, die Hirnsubstanz und die sämmtlichen _Sinus_ waren sehr blutreich, ja letztere mit sehr dunkelm und flüssigem Blute ganz überfüllt. Gar keine Hyperämie dagegen fand sich in den Brustorganen; die Lungen, die die Brusthöhle ganz ausfüllten, waren eher bleich, als dunkel gefärbt, und enthielten nur eine ziemliche Menge eines dunkeln, flüssigen Blutes. Gleiches war in Betreff der Jugularen und der grossen Bruststämme der Fall, während das Herz sogar in den rechten Höhlen nur einen halben Theelöffel, in den linken nur einige Tropfen Blut hatte. Hiernach war zu erwarten und fand sich auch, dass Kehlkopf und Luftröhre vollkommen leer und normal beschaffen waren. Nur mässig blutreich waren die Leber und die Nieren, während die _V. cava_ stark gefüllt erschien. Die Harnblase war ~leer~ (s. oben S. 111 _sub_ Nr. 5.). Die übrigen Bauchorgane boten Nichts zu bemerken. Der gesunde Magen war mit Kartoffelbrei fast ganz gefüllt. Wasser, etwa beim Ertrinken verschluckt, konnte hier nicht erwartet werden, da ja dem Kinde durch Einwickelung des ganzen Kopfes die Möglichkeit genommen gewesen war, noch unter dem Wasser zu schlucken, und dasselbe in den Magen einzuziehen. Man sieht, welche tausendfältige Combinationen im forensischen Leben vorkommen, an welche die blosse wissenschaftliche Deduction und Speculation gar nicht denkt! Es ist gewiss interessant, dass ich diesem Falle im folgenden sogar gleich einen zweiten anreihen kann, in welchem ebenfalls eine Leiche mit umwickeltem Kopfe aus dem Wasser gezogen wurde, wenn auch hier der Zusammenhang ein ganz anderer war.