Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert.
Part 10
Ein nicht in Betreff der Athemprobe, wohl aber zur Lehre von der ~Spätgeburt~ gewiss höchst interessanter, und nicht weniger scandalöser Fall, als der bekannte bei _Louis sur les naissances tardives_. Man höre, wie weit die Frechheit gehen kann! Ein ~zweiundachtzigjähriger~ ehemaliger Subalternbeamter hatte in seinen letzten Lebensjahren an Carcinom der Blase und ~beider Hoden~ gelitten, und war endlich, nach Jahre langen Leiden, am 22. August 18--, allgemein wassersüchtig, gestorben. Er hatte ziemlich allein dagestanden, denn eine verheirathete Tochter aus seiner frühern Ehe lebte auswärts. Aus Dankbarkeit hatte er seine treue Pflegerin, seine Köchin, ein halbes Jahr vor seinem Tode geheirathet. Die junge Wittwe trat nun im Januar, fünf Monate nach dem Tode ihres Gatten, mit der Erklärung auf, dass sie seit sechs Monaten schwanger sei (!!), und gebar am 1. Juni ein Mädchen, dessen Legitimität sehr begreiflich von der inzwischen nach Berlin zurückgekehrten ehelichen Tochter des Verstorbenen angefochten wurde. Das Gewicht der uns vorgelegten Leiche betrug 7-1/2 Pfund, ihre Länge 20 Zoll, der queere Durchmesser des Kopfes 3-1/4 Zoll, der gerade 4 Zoll, der diagonale 5 Zoll, der Schulterdurchmesser 5 Zoll, der queere Durchmesser der Brust 4 Zoll, ihr gerader 3 Zoll, und der Hüftendurchmesser 3 Zoll, und wir mussten nach diesen Zahlenverhältnissen, die, wie man sieht, die vollkommen normalen der vierzigwöchigen Leibesfrucht darstellen, zunächst ~die~ Frage, die uns vorgelegt ward: ~ob dies Kind elf Monate alt sei~? verneinen. Was nun Leben und Tod des Kindes betraf, so ergab sich, dass nur zwei Stückchen des untern Lappens der rechten Lunge hellröthlich aussahen und schwammen, während alle übrigen Kriterien für Todtgeburt sprachen. Wir nahmen an, dass bei dem Kinde noch in der Geburt ein Versuch zum Athmen Statt gehabt habe, dass dasselbe aber schon in der Geburt abgestorben, und todtgeboren worden sei. Diese Annahme wurde später durch den Geburtshelfer bestätigt, indem derselbe erklärte, dass das Kind in der Wendung apoplectisch gestorben, und todt geboren worden sei. -- Der Fall giebt, wie der _Louis_'sche, einen lehrreichen Beweis dafür, wie wichtig es in Fällen zweifelhafter Spätgeburt sei, auf die Zeugungsfähigkeit des angeblichen Vaters zur Zeit der angeblichen Schwängerung zurückzugehen. ~Dieser~ Mann, wie er oben geschildert worden, sollte vier Wochen vor seinem Tode zeugungsfähig gewesen sein!!
72. Fall.
~Todtgeburt.~
Der Fall bot kein Interesse. Bei der an dem 30 Wochen alten weiblichen Kinde, das von einer Wittwe heimlich geboren worden war, angestellten Athemprobe sanken die Lungen, welche leberbraun und compakt waren, vollständig unter, und weder blutiger Schaum noch knisterndes Geräusch war bei Lungeneinschnitten wahrnehmbar. Der Thorax war flach, und die Annahme der Todtgeburt auch bei dieser Frucht konnte keinem Zweifel unterliegen.
73. Fall.
~Geronnenes Blut bei einem todtgebornen Kinde.~
Das aufgefundene männliche Kind war am Kopf schon schwarzgrau, am übrigen Körper grün von Verwesung; die Lungen waren aber auch hier noch sehr frisch. Sie wogen mit dem Herzen 4-1/2 und ohne Herz nur 3 Loth, was schon auf Todtgeburt schliessen liess. Dabei aber war das weite Hinabragen des Zwerchfelles in die Bauchhöhle auffallend, wenngleich ich bei dieser Gelegenheit über den ~Stand des Zwerchfelles~ bemerken muss, dass zwar in der Regel vor dem Statt gehabten Athmen das Zwerchfell zwischen der 4ten und 5ten Rippe, bei lebend gebornen Kindern aber zwischen der 6ten und 7ten steht, dass aber in nicht gar zu seltenen Fällen fast das umgekehrte Verhältniss gefunden wird, indem namentlich bei starken Gasansammlungen in den Därmen das Zwerchfell leicht (auch bei lebend gewesenen Kindern) in die Brusthöhle hinaufgedrängt wird, und dann wie bei Todtgebornen erscheint. -- Bei dem Kinde dieses Falles waren ferner die Lungen hellbraun und füllten die Brust wenig aus. Der hellröthlich gestreifte Rand des untern Lappens der rechten Lunge aber liess Athmung vermuthen. Die genau angestellte Athemprobe bestätigte indess diese Vermuthung nicht. Das Kind war unzweifelhaft todtgeboren. Nichtsdestoweniger war die Nabelschnur von ~geronnenem~ Blute strotzend angefüllt, ein neuer Beweis, wie wenig Werth auf das Kriterium der Sugillationen für die Athemprobe zu legen ist.
74. Fall.
~Bestimmung des Alters einer in Fettwachs übergegangenen Frucht.~
Ein nicht gewöhnlicher Fall! Die unverehelichte _L._ hatte heimlich geboren, und das Kind beseitigt. Sie räumte ein, schon früher einmal und dann auch jetzt, d. h. vor etwa 3 Wochen, ein Kind geboren zu haben, das jedoch nicht älter als 3 bis 4 Monate alt gewesen sei. Ich hatte die Wahrheit dieser Aussage durch Exploration der _L._ festzustellen, was, wie man sieht, seine Schwierigkeiten hatte, da schon eine frühere Entbindung vorangegangen war. Die Brüste zeigten noch Tropfen einer ~fetten~ Milch. Die bekannte runzlich-fleckigte Beschaffenheit der Bauchhaut konnte für die vorliegende Frage nichts beweisen. Von Lochien fand sich noch eine schwache Andeutung, aber der Muttermund, welcher Einrisse hatte, war noch jetzt von der Grösse eines Silbergroschens geöffnet. Nach diesem Befunde musste ich urtheilen, dass die _L._ allerdings vor einigen Wochen geboren habe, dass aber aus der fetten Beschaffenheit der Milch, und aus der noch jetzt nicht völlig erfolgten Schliessung des _Os uteri_ mit höchster Wahrscheinlichkeit zu folgern sei, dass das geborne Kind mehr als 4 Monate alt gewesen sein müsse. Kurze Zeit darauf wurde das Kind in dem Keller verscharrt gefunden und uns zur Obduction übergeben. Es war bereits ganz in Auflösung und theilweise sogar schon in Fettwachsbildung übergegangen, alle Höhlen waren geöffnet, die auseinandergefallenen Schädelknochen lagen neben der Leiche, das Gehirn war ausgeflossen. Aber nach der Beschaffenheit der wohl erhaltenen linken Ober- und Unter-Extremität, welche letztere 8 Zoll lang und noch sehr feist und gerundet war, nach dem Gewichte der Frucht, das, trotz der Verwesung, aber mit der noch anklebenden Erde, noch 7 Pfund betrug, nach der Länge endlich, die, so weit sie noch festzustellen war, annähernd 19 Zoll betrug, mussten wir urtheilen, dass die Frucht gewiss über 4 Monate alt, und dass sie höchst wahrscheinlich sogar reif, oder wenigstens der Reife nahe gewesen sei. So wurde durch den Leichenbefund auch unser Urtheil über die Untersuchung der Mutter bestätigt.
75. Fall.
~Die Farbe der Lungen ein unsicheres Zeichen.~
Einen abermaligen Beweis dieser bereits oben (S. 123) ausgeführten Thesis lieferte der Fall einer männlichen, noch ganz frischen Leibesfrucht von acht Monaten. Die festen, die Höhle nicht ganz ausfüllenden Lungen, an denen keine Spur von Verwesung sichtbar, waren braunroth, und nur hier und da zeigten sich an der Peripherie einzelne heller röthliche Flecke. Nichtsdestoweniger schwammen sie auf das Vollständigste, d. h. natürlich auch in den kleinsten Stücken! Die Todesursache war Apoplexie gewesen, die höchst wahrscheinlich bald nach der Geburt eingetreten war.
76. Fall.
~Ein ähnlicher Fall~
betraf ein reifes Kind weiblichen Geschlechtes. Die Lungen, die mit dem Herzen 5, ohne dasselbe 3 Loth wogen, sahen »ziemlich braun« aus, und nur die Spitzen beider Lungen waren heller und röthlich. Aber die Schwimm- wie die gesammte Athemprobe erwiesen unzweifelhaft das Statt gehabte Athmungsleben. Auch bei diesem Kinde war Apoplexie aus innern Ursachen die Todesursache gewesen.
77. Fall.
~Tödtlicher Sturz des Neugebornen.~
Auch in dieser Centurie, wie in der früheren (s. 62. Fall), kam Ein Fall vor, in welchem die Frage vom Sturz des Kindeskopfes auf den Boden zu entscheiden war. Die uneheliche, ~erstgebärende~ Mutter hatte ~stehend~ im Zimmer Kind und Mutterkuchen zugleich geboren. Das männliche Kind war 7 Pfund schwer, 19 Zoll lang, und bot auch alle übrigen Zeichen der Reife dar. Auf der _Galea aponeurotica_ fand sich ein liniendickes Extravasat von geronnenem Blute, und die Todesursache des Kindes, das, nach der Athemprobe zu schliessen, gelebt hatte, ergab sich sehr deutlich als apoplectische Gehirnhyperämie. Wir behaupteten hiernach die Reife und das Leben des Kindes, und nahmen ferner an, dass der Hergang bei der Geburt desselben die Todesart vollkommen erkläre, wonach die weitere Untersuchung wegen Kindermordes unterblieb. Dass der Sturz des Kindes mit dem Kopfe auf eine harte Unterlage dasselbe tödten ~könne~ und nicht selten tödte, ist wohl jetzt ebenso allgemein angenommen, als der Satz, dass ein solcher Hergang das Kind nicht nothwendig tödten ~müsse~, wofür ich selbst, wie erfahrene Geburtshelfer in der Privatpraxis, in der privatärztlichen wie in der gerichtlichen Praxis mehrere Beispiele erlebt habe.
78. Fall.
~Resultate einer schweren Zangengeburt.~
Sie waren in folgendem Falle, der aus mir unbekannten Gründen zu meiner amtlichen Cognition kam, sehr auffallend ausgesprochen. Es stand fest, dass der reife Knabe durch eine schwere Zangengeburt geboren und an Schlagfluss gleich darauf gestorben war. Die Spuren der Zange waren, wie gewöhnlich in solchen Fällen, sehr deutlich an der Leiche wahrnehmbar. Auf der Stirn und an der Nasenwurzel fanden sich abgeschundene, lederartig harte Hautstellen, und auch auf der Hinterhaupts-Protuberanz ein ganz gleicher Fleck. Unter der _Galea_ Extravasate, die Gefässe der _pia mater_ sehr angefüllt, und die ganze _Basis cranii_, was selten genug ist, mit einer liniendicken Schicht dunkeln dickflüssigen Blutes bedeckt. Die Lungen wogen mit dem Herzen 6-1/2, ohne dasselbe 4-1/2 Loth. Die Farbe derselben war, und zwar die der rechten, hellbraun mit röthlichen Flecken, die der linken dunkelbraun und ungefleckt. Die rechte Lunge zeigte bei Einschnitten ein schwaches Knistern und wenigen blutigen Schaum, die linke ergab Nichts dergleichen. Die rechte schwamm bis auf drei kleine sinkende Stückchen vollkommen, und ergab kleine Perlbläschen beim Ausdrücken unter Wasser, die linke sank vollständig. Offenbar hatte sonach nur die rechte Lunge allein zu athmen angefangen.
79. Fall.
~Erstickungstod. Sinken Einer Lunge.~
Der sehr interessante Fall erfordert eine etwas ausführlichere Mittheilung. In der Nacht vom 12ten bis 13ten November starb ohne erhebliche vorangegangene Krankheit das am 10ten _ej._ früh 2 Uhr geborne, also ~zwei Tage alte~ Kind der verehelichten _H._, welches sie zu sich in's Bett genommen hatte. Um 7 Uhr Abends hatte eine Zeugin das Kind, ein Mädchen, noch lebend aus dem Bette der Mutter genommen, wobei sie dasselbe so heiser fand, dass es »keine Stimme zum Schreien hatte«. Die Mutter gab an, dass sie es Nachts wieder zu sich in's Bett genommen, und zwar, um es rascher zu erwärmen, es in ihren Arm und ganz dicht an den Körper gelegt habe. Um 5 Uhr früh fand sie das Kind todt. Die gerichtliche Obduction hat folgende wesentliche Ergebnisse geliefert. Das Kind, reif geboren, hatte die gewöhnliche Leichenfarbe, und am Unterleibe war anfangende Verwesung bereits sichtbar. Die Augen prominirten nicht, und die Zunge lag ~hinter~ den Kiefern, also nicht eingeklemmt, eine neue Bestätigung meiner frühern Beobachtungen und meiner Behauptung von der Unzuverlässigkeit dieses Zeichens beim Erstickungstode[22]. Beide Lippen waren schwarzblau, hart zu schneiden, und zeigten eine geringe Sugillation. Anderweitige äussere Verletzungen waren nicht wahrzunehmen. Das Zwerchfell stand hoch, zwischen der 4ten und 5ten Rippe. Ausser einer starken Anfüllung der _V. cava_ bot die Bauchhöhle nichts Auffallendes dar. In der Brust füllten beide Lungen die Brusthöhle aus. Ihre Farbe war eine hellbräunlich-rothe, und durchweg ziemlich dieselbe. Sie wogen mit dem Herzen nicht weniger als ~acht~ Loth. Der _Liquor Pericardii_ war blutig. Bei genauer Besichtigung der Lungen zeigten sich nunmehr jene hirsekorngrossen, den Petechien ganz ähnlichen, schwarzblauen Sugillationen in der Pleura, mit denen auch das, in seinen Kranzadern strotzende (zwei Loth schwere) Herz auf seiner ~ganzen~ Oberfläche besetzt war, wie ich sie früher bei erstickten kleinen Kindern entdeckt habe, und deren sich die Leser der ersten Centurie erinnern[23]. Im vorliegenden Falle waren diese Petechial-Sugillationen so zahlreich, wie ich sie nie früher gesehen. -- Die Lungen, mit dem Herzen noch verbunden, schwammen zwar, zeigten jedoch eine Neigung zum Sinken. Vom Herzen getrennt, ~schwamm die linke Lunge vollständig, bis in ihre kleinsten Stückchen, während die rechte Lunge vollständig untersank~, und, wie sich später ergab, nur Ein bohnengrosses Stück derselben sich auf dem Wasser schwimmend erhielt. Einschnitte in beide Lungen hatten schon vorher zischendes Geräusch, und eine grosse und ganz ungewöhnliche Menge eines dunkeln, schäumenden Blutes ergeben. Die unter Wasser gedrückten eingeschnittenen Partieen liessen aus der linken Lunge perlende Luftbläschen emporsteigen, aus der rechten nicht. Die Luftröhre war leer, und ihre Schleimhaut leicht injicirt. Das Herz hatte in ~beiden~ Hälften, vorzugsweise aber allerdings in der rechten, dunkles und ~geronnenes~ Blut. Im Kopfe fand sich nur in den Gefässen der _pia mater_ und in den _Sinus_ eine sichtliche Hyperämie. Das Gutachten konnte nicht zweifelhaft sein. Der Erstickungstod lag, bei Abwesenheit jeder andern Todesart, klar vor, und es war um so mehr anzunehmen, dass er auf die, von der Mutter angegebene Weise wirklich erfolgt war, als der behandelnde Arzt das Kind »als von Hause aus mit einer gewissen Brustschwäche behaftet«, als ferner die Zeugin _G._, wie bemerkt, es am Abend vor dem Tode so ungewöhnlich heiser gefunden hatte, und als endlich der Sectionsbefund an den Lippen darauf hinwies, dass hier ein Druck stattgefunden haben musste, und zwar gewiss durch die Brust der säugenden Mutter, an welcher das Kind liegend und saugend den Tod durch Luftmangel gestorben war, wie dies in vielen andern Fällen ebenmässig vorgekommen ist. Aber für die Lehre von der Athemprobe ist der Fall, wenn auch keinesweges neu und unerhört, dennoch gewiss denkwürdig.
80. Fall.
~Sinken Einer, Schwimmen der andern Lunge.~
Wie die Ueberschrift zeigt, ein dem vorigen ähnlicher Fall, nur dass hier das theilweise Schwimmen einen andern Grund hatte. Ein reifes männliches Kind war mit einer ~vierfachen~ Umschlingung der noch ganz frischen, nicht weniger als ~dreiunddreissig~ Zoll langen Nabelschnur, die nicht unterbunden und abgerissen war, in einem Hause todt gefunden worden. Am Halse war von einer Rinne gar Nichts, und nur am Nacken ein 2 Zoll langer, 3 Linien breiter, weisslicher, nicht eingefurchter Streifen bemerkbar; aber an der rechten Seite des Halses fanden sich nebeneinander fünf bis sechs erbsengrosse, hellrothe, weich zu schneidende Flecke ohne Sugillation, recht eigentliche kleine Excoriationen. Am linken Unterkieferwinkel fand sich eine groschengrosse, blaue, wirklich sugillirte Stelle und auf der linken Backe eine Abschilferung der _Epidermis_, wie von einem Nagel gekratzt. Die rechte Lunge war hellbraunroth, lag zurückgezogen in der Höhle und zeigte bis in ihre kleinsten Partikeln keine Schwimmfähigkeit; die linke dagegen bedeckte den Herzbeutel fast ganz, war hellrosenroth, gefleckt, schwamm vollständig bis in ihre kleinsten Stückchen, und zeigte auch bei Einschnitten knisterndes Geräusch und blutigen Schaum, was bei der rechten durchaus nicht der Fall war. In der Schädelhöhle fanden wir Hyperämie, und sogar -- ohne dass eine Spur einer äussern Verletzung am Kopfe sichtbar gewesen wäre -- die _Basis cranii_ mit einem syrupsartigen Extravasat bedeckt. Das Kind hatte sonach gelebt, und zwar mit der ~linken~ Lunge zu athmen begonnen. Unser Gutachten erging dahin: dass das Kind reif gewesen, dass es eine kurze Zeit gelebt habe, am Schlagfluss gestorben sei, dass diese Todesart höchst wahrscheinlich durch die Umschlingung der Nabelschnur bedingt worden, dass eine andere und gewaltthätige Veranlassung des Schlagflusses »minder wahrscheinlich« sei, und dass die kleinen Verletzungen am linken Unterkieferwinkel und an der linken Backe muthmaasslich von der Selbsthülfe der gebärenden Mutter herrührten. Merkwürdig bleibt, wie bei dem jedenfalls doch nur kurzem Leben des Kindes die Eine Lunge sich so vollständig mit Luft erfüllt gehabt hatte, wie denn auch dieser Fall wieder einen neuen Beweis von der Trefflichkeit der Athemprobe giebt.
81. Fall.
~Erfrierungstod des Neugebornen.~
Ende Januar 18-- bei sehr hoher Kälte gebar die unverehelichte _N._ des Nachts, nachdem sie der Schmerzen wegen das Bett verlassen hatte, und auf einen Stuhl gesunken war, nach ihrer Angabe unter folgenden Umständen einen Knaben. »Ganz in meiner Nähe«, sagte sie, »stand meine Waschschüssel auf der Erde. Ich zog sie, um das Blut aufzufangen, zu mir heran, als plötzlich, während ich auf der Stuhlkante sass, ein Theil des Kindes aus meinem Geburtstheilen herausdrang. Ich fasste nicht weiter hin, aber wahrscheinlich war es der Kopf. Ich blieb unter den fürchterlichsten Schmerzen und fast besinnungslos mit voneinander gespreitzten Beinen sitzen. Vielleicht nach einer Viertelstunde drang der übrige Theil des Kindes durch die Geburtstheile. Es glitt zur Erde. Nach einiger Zeit erholte ich mich, und sah nun das Kind auf dem Rücken in der Waschschüssel liegen. Der Kopf lag unterwärts, und die Beine lagen mir zugekehrt auf dem Rande der Waschschüssel. Es war ganz kalt, und ich hielt das Kind für todt. Ich nahm ein altes Hemde, breitete dieses auf der Wäsche im Wäschkorbe aus, und legte das Kind darauf, ohne es weiter zuzudecken.« So wurde auch die noch ganz frische Leiche gefunden, von der wir zunächst bemerken, dass alle Zeichen der Reife an derselben wahrnehmbar waren. Das Zwerchfell stand auch in diesem Falle wieder nicht tiefer, als zwischen der 4ten und 5ten Rippe. Die Lungen füllten die Brusthöhle zu drei Vierteln aus, hatten eine, wenigstens zum Theil schon hellröthlich marmorirte Farbe, schwammen ganz vollständig, und ergaben bei Einschnitten zischendes Geräusch und blutigen Schaum. Als Todesart ermittelte sich Apoplexie, bewiesen durch dunkle Röthung des Gesichts und der Lippen, grossen Blutreichthum der Schädelknochen, strotzende Anfüllung sämmtlicher _Sinus_, wie der blutführenden Gehirnhäute, und endlich durch die Abwesenheit der Zeichen irgend einer andern Todesart. »Bei der Abwesenheit jeder Spur einer äussern Gewaltthätigkeit«, hiess es nun weiter im Obductions-Bericht, »entsteht nur die Frage: wie dieser Schlagfluss entstanden sein dürfte? Es erscheint diese Frage unschwer zu beantworten, wenn man den oben geschilderten Hergang bei der Geburt und die grosse Kälte erwägt, die in der Geburtsnacht des Kindes geherrscht hatte. Es liegt nichts Erfahrungswidriges in der Aussage der _N._, dass sie eine Zeit lang besinnungslos liegen geblieben sei. Während dieser Zeit ward die Geburt vollendet, und fiel das Kind im kalten Zimmer in die kalte Schüssel, in welcher es liegen blieb. Wenn es mehr als wahrscheinlich ist, dass es jetzt, alsbald nach seinem Hervortreten aus dem mütterlichen Schooss in die kalte Atmosphäre den Erfrierungstod starb, der keine andere Leichenbefunde zu zeigen pflegt, als gerade die bei dem Kinde gefundenen, wozu auch noch namentlich die wahrgenommene gefrorene Beschaffenheit des Gehirns und der Lungen zu rechnen, so steigert sich jene Wahrscheinlichkeit noch, wenn man erwägt, dass die Annahme einer andern Ursache des Schlagflusses weit weniger begründet werden könnte. Hiernach müssen wir urtheilen: 1) dass das Kind ein reifes und lebensfähiges gewesen; 2) dass dasselbe nach der Geburt gelebt hatte; 3) dass es an einem Schlagfluss bald nach der Geburt verstorben sei, welcher 4) mit höchster Wahrscheinlichkeit als bedingt durch die grosse Kälte, in welcher das Kind geboren wurde und liegen blieb, anzunehmen ist.«
82. Fall.
~Schlagfluss angeblich durch zu starkes Wickeln.~
Eine andere Veranlassung zu dem tödtlichen Schlagfluss sollte in diesem Falle stattgefunden haben. Das Kind, männlichen Geschlechtes, hatte erwiesenermaassen drei Tage gelebt, wonach es ziemlich ungewöhnlich war, die Nabelschnur schon ganz mumificirt und dem Abfallen ganz nahe zu finden. Der Tod war durch Blutschlagfluss erfolgt, und es sollte derselbe, wie die Anschuldigung lautete, durch zu starkes Einwickeln des Kindes bedingt worden sein, was aber durch die Obduction, die am ganzen Körper nicht die geringste Abnormität äusserlich wahrnehmen liess, in keinerlei Weise festgestellt werden konnte.
83. Fall.
~Nabelschnur am Nabel getrennt.~
Die Athemprobe ergab, dass das reif geborne Mädchen, das man in einem Hausflur gefunden hatte, todtgeboren worden war. Das einzige nicht Gewöhnliche des Falles war, dass keine Spur einer Nabelschnur sichtbar, da dieselbe hart am Nabel abgeschnitten gewesen war. Nachdem die Todtgeburt festgestellt worden, konnte dieser Umstand indess natürlich gerichtsärztlicher Seits nicht weiter von Erheblichkeit sein.
84. Fall.
~Zweifelhafte Todesart eines auf dem Abtritt gebornen Kindes.~