Freiland: Ein sociales Zukunftsbild
Part 10
Damit soll nicht gesagt sein, daß die größere geistige Kraft bisher ausnahmslos oder notwendiger Weise auf Seite des Letzteren sich befunden; auch die Techniker und Direktoren, die den großen Produktionsanstalten vorstehen, gehören dem Wesen nach zu den Lohnarbeitern und ganz im allgemeinen kann ohne weiteres zugegeben werden, daß die höhere Intelligenz in zahlreichen Fällen nicht bei den Arbeitgebern, sondern bei den Arbeitern sich gefunden haben mag. Trotzdem ist es der Arbeitgeber, dessen Verdienst überall dort, wo es galt, mehrere Arbeitende zu gemeinsamem Werke zu vereinigen und zu disciplinieren, diese Vereinigung und Disciplinierung gewesen. Für sich zu produzieren, vermochten die Arbeitenden bisher stets nur vereinzelt; sowie ihrer Mehrere unter einen Hut gebracht werden sollten, war ein »Herr« notwendig, ein Herr, der mit der Peitsche -- dieselbe mag nun aus Riemen, oder aus den Paragraphen einer Fabrikordnung geflochten sein -- die Widerstrebenden beisammenhält und _dafür_ -- nicht für seine höhere Intelligenz, den Ertrag der Arbeit einstreicht, den Arbeitenden, sie mögen nun dem Proletariate oder der sogenannten Intelligenz angehören, nur so viel einräumend, als zu ihrem Unterhalte erforderlich ist. Noch niemals bisher haben die Arbeitenden den Versuch gewagt, ohne Herrn, als freie eigenberechtigte Männer und nicht als Knechte -- dabei aber mit vereinten Kräften zu produzieren. Die Benützung jener gewaltigen, den Ertrag der menschlichen Thätigkeit so unendlich vervielfältigenden Instrumente und Einrichtungen, die Wissenschaft und Erfindungsgeist der Menschheit an die Hand gegeben, setzt vereintes Wirken Vieler voraus, und dieses hat sich bisher nur Hand in Hand mit der Knechtschaft bewerkstelligen lassen. Man spreche nicht von den Produktivassociationen eines Schulze-Delitzsch und Anderer; sie haben am Wesen der Knechtschaft nichts geändert, bloß der Name der Herren ist ein anderer geworden. Auch in diesen Associationen gibt es nach wie vor Arbeitgeber und Arbeiter; Ersteren gehört der Ertrag, Letztere erhalten Stall und gefüllte Futterraufe gleich den zweibeinigen Arbeitstieren des Einzelunternehmers oder der gewöhnlichen Aktiengesellschaft, deren Aktionäre zufällig keine Arbeiter sind. Damit die Arbeit frei und eigenberechtigt werde, müssen sich die Arbeitenden als solche, nicht aber als kleine Kapitalisten zusammenthun; sie dürfen keinen wie immer genannten oder gearteten Arbeitgeber über sich setzen, also auch keinen solchen, der aus einer Genossenschaft von Ihresgleichen besteht; sie müssen sich als Arbeitende und nur als solche organisieren, dann erst haben sie auch als solche Anspruch auf den vollen Arbeitsertrag. Und diese Organisation der Arbeit ohne jeglichen Rückstand des altererbten Herrschaftsverhältnisses irgend eines Arbeitgebers ist das Grundproblem der socialen Befreiung; ist dieses glücklich gelöst, so folgt alles Andere ganz von selbst.
Diese Organisation aber war mit nichten so schwierig, als auf den ersten Blick scheinen mag. Der Ausschuß ging von dem Grundsatze aus, daß die richtigen Organisationsformen freier Arbeit sich am besten durch das freie Zusammenwirken sämtlicher an dieser Organisation Beteiligten werde finden lassen. Besondere Schwierigkeiten vermochte er dabei nicht zu entdecken. Handelte es sich dabei doch dem Wesen nach um höchst einfache Dinge. Um z. B. ein Eisenwerk zu errichten, brauchten die Arbeiter den Gesamtmechanismus der Eisenfabrikation keineswegs sämtlich zu verstehen; was notthat, war bloß zweierlei: erstlich daß sie wußten, welcherlei Leute sie an die Spitze ihrer Fabrik zu stellen hätten und zweitens, daß sie diesen Leuten einerseits genügende Gewalt einräumten, um die Arbeit in Ordnung zu erhalten, anderseits aber auch sie genügend kontrollierten, um jederzeit das Heft über ihr Unternehmen in eigenen Händen zu behalten. Dabei konnten ohne Zweifel sehr ernste Fehler begangen werden; man konnte sich in der Organisation der leitenden sowohl als der überwachenden Organe, im Ausmaße der erteilten Vollmachten arg vergreifen; aber gerade die einmal bereits erwähnte, schrankenlose Öffentlichkeit aller Produktionsvorgänge, die von Gesamtheitswegen auch aus anderen Gründen gefordert werden mußte, erleichterte den Arbeiterschaften ihr Werk wesentlich, und da alle Genossen einer jeden Produktiv-Association im entscheidenden Punkte genau die gleichen Interessen hatten, und ihre gesammelte Aufmerksamkeit jederzeit auf diese Interessen gerichtet war, so lernten sie wunderbar rasch die gemachten Fehler verbessern, so daß schon nach wenigen Monaten der neue Apparat leidlich arbeitete und in merkwürdig kurzer Zeit einen hohen Grad von Vollkommenheit erreichte. Fleiß und Emsigkeit aller Genossen aber ließen von Anbeginn nichts zu wünschen übrig, was angesichts der vollkommen entfesselten Eigeninteressen, sowie der unablässigen gegenseitigen Anfeuerung und Kontrolle Gleichberechtigter und Gleichinteressierter eigentlich selbstverständlich ist.
Der Ausschuß arbeitete daher zum Gebrauche der Associationen zwar ein sogenanntes »Musterstatut« aus, jedoch keineswegs in der Meinung, daß dasselbe sich wirklich mustergiltig erweisen werde oder auch nur könne, sondern bloß um einen Anfang zu machen, den Genossenschaften gleichsam ein Formular zu bieten, das sie als Gerippe ihrer eigenen, durch Erfahrung allmählich entstehenden Organisationsentwürfe gebrauchen könnten. Thatsächlich war dieses »Musterstatut«, anfangs von allen Genossenschaften beinahe unverändert angenommen, nach kaum einem Jahre überall so gründlich geändert und ergänzt, daß von seinen ursprünglichen Bestimmungen meist nur die leitenden Prinzipien übrig blieben. Diese aber waren die folgenden:
1. Der Beitritt in jede Association steht Jedermann frei, gleichviel ob er zugleich Mitglied anderer Associationen ist, oder nicht; auch kann Jedermann jede Association jederzeit verlassen.
2. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen, seiner Arbeitsleistung entsprechenden Anteil am Nettoertrage der Association.
3. Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnisse der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß älteren Mitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft länger angehören, als die später Beigetretenen, ein Präcipuum von x Procent eingeräumt ist. Ebenso kann für qualifizierte Arbeit im Wege freier Vereinbarung ein Präcipuum bedungen werden.
4. Die Arbeitsleistung der Vorsteher oder Direktoren wird im Wege einer, mit jedem Einzelnen derselben zu treffenden freien Vereinbarung, einer bestimmten Anzahl täglich geleisteter Arbeitsstunden gleichgesetzt.
5. Der gesellschaftliche Ertrag wird erst am Schlusse eines jeden Betriebsjahres berechnet und nach Abzug der Kapitalrückzahlungen und der an das freiländische Gemeinwesen zu leistenden Abgaben zur Verteilung gebracht. Inzwischen erhalten die Mitglieder Vorschüsse in der Höhe von x Procent des vorjährigen Reinertrags für jede geleistete oder angerechnete Arbeitsstunde.
6. Die Mitglieder haften für den Fall der Auflösung oder Liquidation der Association nach dem Verhältnisse ihrer Gewinnbeteiligung für die kontrahierten Darlehn, welche Haftung sich bezüglich der noch aushaftenden Beträge auch auf neueintretende Mitglieder überträgt. Auch erlischt mit dem Austritte eines Mitgliedes dessen Haftung für die schon kontrahiert gewesenen Darlehn nicht. Dieser Haftbarkeit für die Schulden der Association entspricht im Falle der Auflösung oder Liquidation der Anspruch der haftenden Mitglieder an das vorhandene Vermögen.
7. Oberste Behörde der Association ist die Generalversammlung, in welcher jedes Mitglied das gleiche aktive und passive Wahlrecht ausübt. Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; zu Statutenänderungen und zur Auflösung und Liquidation der Association ist ¾ Majorität erforderlich.
8. Die Generalversammlung übt ihre Rechte entweder direkt als solche, oder durch ihre gewählten Funktionäre aus, die ihr jedoch verantwortlich sind.
9. Die Leitung der gesellschaftlichen Geschäfte ist einem Direktorium von x Mitgliedern übertragen, die von der Generalversammlung auf x Jahre gewählt werden, deren Bestallung jedoch jederzeit widerruflich ist. Die untergeordneten Funktionäre der Geschäftsleitung werden von den Direktoren ernannt; doch geschieht die Feststellung des Gehaltes dieser Funktionäre -- bemessen in Arbeitsstunden -- auf Vorschlag der Direktoren durch die Generalversammlung.
10. Die Generalversammlung wählt jährlich einen aus x Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat, der die Bücher sowie das Gebahren der Geschäftsleitung zu überwachen und darüber periodischen Bericht zu erstatten hat.
Es fällt sofort auf, daß in diesem Statut bloß für den Fall der Auflösung der Association (Absatz 6) von dem die Rede ist, was scheinbar doch als Hauptsache angesehen werden sollte, nämlich vom »Vermögen« der Associationen und von den Ansprüchen der Mitglieder an dieses Vermögen. Der Grund liegt aber darin, daß ein Vermögen der Association im gemeingebräuchlichen Sinne gar nicht existiert. Die Mitglieder besitzen allerdings das Nutznießungsrecht der vorhandenen Produktivkapitalien; da sie aber dieses Recht mit jedem beliebigen Neueintretenden jederzeit teilen und selber durch nichts anderes, als durch das Interesse am Ertrage ihrer Arbeit an die Association gebunden sein sollen, so darf es Vermögensinteressen bei den Associationen gar nicht geben, so lange dieselben im Betriebe sind. Und in der That ist ein -- sei es auch noch so nützlicher -- Gegenstand, den Jedermann benutzen kann, kein Vermögensbestandteil. Es giebt keine Eigentümer, bloß Nutznießer der Associationskapitalien. Und sollte darin vielleicht ein Widerspruch mit jener Bestimmung erblickt werden, wonach die dargeliehenen Produktivkapitalien von den Associationen zurückgezahlt werden müssen, so darf nicht übersehen werden, daß auch diese Kapitalrückzahlung -- den bereits erwähnten Fall der Liquidation ausgenommen -- von den Mitgliedern bloß in ihrer Eigenschaft als Nutznießer der Produktionsmittel geleistet wird. Da die Kapitalrückzahlungen von den Erträgen in Abzug gebracht, diese aber je nach der Arbeitsleistung unter die Mitglieder verteilt werden, so leistet eben auch jedes Mitglied Abzahlung je nach seiner Arbeitsleistung. Und wenn man noch genauer zusieht, so wird man finden, daß diese Abzahlungen in letzter Linie eigentlich von den Verbrauchern der von den Associationen erzeugten Güter getragen werden; sie bilden -- selbstverständlich -- einen Teil der Betriebskosten und müssen notwendigerweise im Preise des Produkts Deckung finden. Daß dies auch überall vollkommen geschehe, dafür sorgt mit unfehlbarer Sicherheit die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte. Eine Produktion, bei welcher diese Abzahlungen im Preise der Erzeugnisse nicht vollkommen Deckung gefunden hätten, wäre solange von Arbeitskräften teilweise verlassen worden, bis das sinkende Angebot die Preise entsprechend erhöht hätte. Ist hinwieder die Abzahlung geleistet, so entfällt dieser Bestandteil der Betriebskosten; die betreffenden Gesellschaftskapitalien können als amortisiert angesehen werden und nunmehr sinken -- wieder unter dem Einflusse der Freizügigkeit der Arbeitskräfte -- die Preise des Produkts, so daß die Mitglieder der Association ebensowenig einen Sondervorteil aus der Benützung lastenloser Kapitalien ziehen, als sie früher einen Sondernachteil aus der Abtragung dieser Lasten hatten. Vorteil und Nachteil verteilt sich -- immer Dank der freien Beweglichkeit der Arbeitskräfte -- stets gleichmäßig auf die Gesamtheit aller Arbeitenden Freilands.
Man sieht, die Produktivkapitalien sind infolge dieser einfach und unfehlbar funktionierenden Einrichtung streng genommen ebenso herrenlos, als der Boden; sie gehören Jedermann und daher eigentlich Niemand. Die Gemeinschaft der Produzenten giebt sie her und benützt sie, beides genau nach Maßgabe der Arbeitsleistung jedes Einzelnen; und Zahlung für den gemachten Aufwand leistet die Gemeinschaft aller Konsumenten, abermals ein Jeder genau nach Maßgabe seines Konsums.
Daß mit der absoluten Freizügigkeit der Arbeit weder beabsichtigt, noch jemals erreicht wurde, daß der Ertrag überall das _absolut_ gleiche Niveau einhielt, ist selbstverständlich. Abgesehen davon, daß ja die Ungleichheiten oft erst nachträglich, bei Gelegenheit der Bilanzabschlüsse, sich zeigen, also auch erst nachträglich durch Zu- und Abfluß von Arbeitskräften ausgeglichen werden können, giebt es eine nicht unerhebliche, dauernde, jeder Ausgleichung entrückte Verschiedenheit der Gewinne, die in der Verschiedenheit der mit den unterschiedlichen Arbeitszweigen verknüpften Anstrengungen und Unannehmlichkeiten ihre naturgemäße Begründung hat. Nur ist es allerdings in Freiland anders, als in der alten Welt, wo nur zu oft die Last der Arbeit im umgekehrten Verhältnisse steht zu ihrem Ertrage; bei uns müssen schwierige, lästige, unangenehme Arbeiten ausnahmslos höheren Gewinn abwerfen, als die leichteren, angenehmeren -- sofern Letztere keine besonderen Fähigkeiten voraussetzen -- sonst würde man Jene sofort verlassen und sich Diesen zuwenden. Außerdem ist auch das im 3. Absatze den älteren Mitgliedern eingeräumte Präcipuum -- dasselbe schwankt bei verschiedenen Gesellschaften zwischen 1 und 3 Prozent per Jahr, summiert sich also bei längerer Arbeitszeit zu ganz respektabler Höhe und ist dazu bestimmt, die erprobten Arbeitsveteranen an das Unternehmen zu binden, -- ein Hindernis absoluter Gewinnausgleichung selbst bei ganz gleichgearteten Associationen.
Einer kurzen Erläuterung bedarf Punkt 5 der Statuten. Für das erste Betriebsjahr war natürlich die Berechnung der den Associationsmitgliedern zu leistenden Gewinnvorschüsse in Prozenten des vorjährigen Reinertrags nicht möglich, und der Ausschuß schlug daher für dieses erste Jahr ein Fixum von 1 Shilling (1 Mark) per Stunde vor. Man wird vielleicht erstaunen über die -- insbesondere unter Berücksichtigung der am Kenia herrschenden Preisverhältnisse -- auffallende Höhe dieses Ansatzes und billig fragen, von wo der Ausschuß den Mut schöpfte, auf derartige Erträge zu hoffen, daß solche Gewinnanteile, und noch dazu »vorschußweise« ausbezahlt werden könnten. Es gehörte aber dazu keine besondere Kühnheit, vielmehr war dieser Ansatz in Wahrheit mit äußerster Vorsicht bemessen. Das Ergebnis der bis dahin in Gang gesetzten gesellschaftlichen Produktionen war nämlich thatsächlich ein wesentlich günstigeres gewesen. Die Körnerwirtschaft z. B. hatte bei einem Arbeitsaufwande von insgesamt 44,500 Arbeitsstunden einen Rohertrag von 42,000 Centnern verschiedener Sämereien ergeben. Deren Preis in Edenthal betrug derzeit im Durchschnitt allerdings nicht ganz 3 Schilling per Centner, da wir mehr davon erzeugen konnten, als wir brauchten, der Export über Mombas aber, der einstweilen noch recht primitiven Transportmittel halber, keinen größeren Ertrag, als eben diese 3 Schilling ergab. Wir hatten also rund 6,000 Pfd. Sterling landwirtschaftlichen Rohertrag. An Produktionskosten hierfür waren zu berechnen: 400 Pfd. Sterling für Materialien, 300 Pfd. Sterling als Amortisation der investierten Kapitalien (Werkzeuge und Vieh), so daß 5300 Pfd. Sterling Netto-Gewinn verbleiben werden. Da zur Deckung all der gemeinnützigen Ausgaben, die im Sinne unseres Programms Sache des gesamten Gemeinwesens sind, und von denen später noch gesprochen werden soll, eine Abgabe von nicht weniger als 35 Prozent in Aussicht genommen war, so verblieben rund 3400 Pfd. Sterling als verfügbarer Gewinn. Repartiert man nun diesen auf die geleisteten 44,500 Arbeitsstunden, so berechnet sich die Arbeitsstunde mit 1,5 Schilling. Das war aber auch annähernd der Durchschnittsertrag der anderen bislang betriebenen Produktionen gewesen, soweit sich derselbe für die Vergangenheit, in welcher es einen regelmäßigen Markt für alle Waren am Kenia noch nicht gab, überhaupt feststellen ließ; so viel war mit größter Beruhigung anzunehmen, daß für den Fall, als wir den Preis jedes Arbeitsprodukts durch Angebot und Nachfrage hätten regulieren können, im Durchschnitt für jedes derselben mindestens jener Preis hätte bezahlt oder angerechnet werden müssen, der dem landwirtschaftlichen Ertrage entsprach. Denn Körnerfrüchte, zu 3 Schilling ab Edenthal gerechnet, hätten wir doch vorerst erzeugen und absetzen können, so weit unsere Arbeitskraft reichte; es hätte also in der hinter uns liegenden Betriebsperiode Jedermann mindestens 1,5 Schilling für eine Arbeitsstunde erwerben können. Der nächsten Betriebsepoche schon gingen wir aber -- wie man bald sehen wird -- mit wesentlich verbesserten Hülfsmitteln entgegen, es mußte also, von unvorhergesehenen Unglücksfällen abgesehen, die Ergiebigkeit unserer Arbeit sehr namhaft steigen, so daß, als wir 1 Schilling Vorschuß für die Arbeitsstunde beantragten, unsere Meinung dahin ging, kaum die Hälfte des wirklichen Verdienstes vorweg zahlen zu lassen -- eine Voraussetzung, der die Erfahrung durchaus entsprach. In den späteren Betriebsepochen wurde es bei den meisten Associationen üblich, 90 Prozent des vorjährigen Reinertrages als zu bezahlenden Vorschuß zu bestimmen.
Die Honorierung der Direktoren anlangend, ist zu bemerken, daß dieselbe bei den verschiedenen Gesellschaften von Anbeginn höchst verschieden war. Wo zur Leitung keine ausnahmsweisen Kenntnisse und kein besonderer Scharfblick erforderlich war, begnügten sich die Vorsteher damit, daß ihre Mühewaltung einer Arbeitsleistung von täglich 8-10 Stunden gleichgesetzt wurde; es gab aber auch Direktoren, die bis zu 24 Stunden täglich angerechnet erhielten, was schon im ersten Jahre einem Jahresgehalt von ungefähr 850 £ entsprach. Den Funktionären minderen Grades wurden in der Regel zwischen 8 und 10 Arbeitsstunden angerechnet; die kontrollierenden Aufsichtsräte erhielten für ihre Funktion meist keinerlei Extravergütung.
Die den Associationen gewährten Kredite erreichten im ersten Betriebsjahre durchschnittlich 145 £ per Kopf der beteiligten Arbeiterschaft -- und wenn nun die Frage auftaucht, von wo wir diese Beträge für die Gesammtzahl unserer Mitglieder aufbrachten, so ist die Antwort: eben durch die Mitglieder. Und zwar sind hier nicht blos die von den Mitgliedern anläßlich ihres Beitritts zur Internationalen freien Gesellschaft gezahlten freiwilligen Beiträge gemeint, denn diese waren in erster Reihe dem Transportdienste zwischen Triest und Freiland geweiht, und hätten, auch wenn sie allesammt zur Ausstattung unserer Associationen mit Kapitalien herbeigezogen worden wären, zu diesem Behufe nicht genügt; die im Laufe des ersten Jahres beanspruchten Kredite umfaßten die Gesamtsumme von nahezu 2 Millionen Pfd. Sterling, während die gleichzeitig eingelaufenen freiwilligen Beiträge nur unwesentlich 1,5 Mill. Pfd. Sterling überstiegen. Die hauptsächlichen Mittel, die wir zu obigen Krediten an unsere Mitglieder gebrauchten, lieferte uns einerseits das durch die verfügbaren Vorräte repräsentierte gesellschaftliche Vermögen, andererseits die von den Mitgliedern gezahlte Steuer.
Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß sich der Ausschuß für die ersten Jahre die Entscheidung über Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite vorbehielt. Diese -- wenn auch blos negative -- Einmischung in die Betriebsverhältnisse der Associationen stand allerdings nicht im Einklange mit dem Prinzipe des unbedingten Selbstbestimmungsrechtes der Produzenten, war aber insolange unvermeidlich, als unser Gemeinwesen jene hohe Stufe der Ergiebigkeit der Arbeit noch nicht thatsächlich erreicht hatte, welche eben die Voraussetzung vollkommener Durchführung aller ihm zu Grunde liegenden Prinzipien ist. Späterhin, als die Ausrüstung mit auf der Höhe des technischen Fortschritts stehenden Produktionsmitteln der Hauptsache nach bei uns vollbracht war und es sich folglich nurmehr darum handelte, das Vorhandene fortlaufend zu ergänzen und zu verbessern, konnte niemals die Frage sein, ob die Überschüsse der laufenden Produktion auch genügen würden, selbst den weitestgehenden neu auftauchenden Kapitalansprüchen zu genügen. Anders zu Beginn, wo die Kapitalbedürfnisse unbegrenzt und die Hülfsmittel noch unentwickelt waren. Mehr, als es zu leisten vermochte, konnte das freie Gemeinwesen nicht bieten, und es mußte sich daher eine Auslese der zu bewilligenden Investionskredite vorbehalten. Dank der durch die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte sich geltend machenden durchgreifenden Interessensolidarität konnte dies geschehen, ohne daß damit auch nur vorübergehend eine gefährliche Bevorzugung oder Benachteiligung der verschiedenen Produzenten in ihren wesentlichen materiellen Interessen verknüpft gewesen wäre. Denn wenn -- wie dies kaum zu vermeiden war -- durch die gewährten oder verweigerten Kredite einzelne Produktionen begünstigt oder benachteiligt wurden, so hatte dies unmittelbar und selbstverständlich ein derartiges Zu- und Abströmen von Arbeitskraft zur Folge, daß die auf die gleichen Arbeitsleistungen entfallenden Erträge sich alsbald wieder ins Gleichgewicht setzten.
Doch wie gesagt, nur auf Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite erstreckte sich diese in den ersten Jahren geübte Einmischung, nicht aber auf die Art der Verwendung derselben. Diesbezüglich wurde von Anbeginn das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit der Produzenten zu vollständiger Durchführung gebracht. Da die Produzenten für die Rückzahlung der empfangenen Kapitalien aufzukommen hatten, so blieb es ihre Sache, für die nützliche Verwendung derselben Sorge zu tragen. Allerdings sind es -- wie früher erwähnt -- die Konsumenten, welche in letzter Linie die Kosten der gemachten Anlagen bezahlen; aber das thun sie selbstverständlich nur, wenn und insoweit diese Anlagen nützlich und notwendig sind. Hätte eine Association überflüssige oder schlechte Maschinen angeschafft, so wäre es ihr unmöglich gewesen, die für dieselben zu leistenden Abzahlungen auf die Käufer ihrer Erzeugnisse abzuwälzen, sie hätte durch solche Investionen ihren Gewinn nicht erhöht, sondern geschmälert, und man durfte es daher füglich dem Eigeninteresse der bei den Associationen Beteiligten überlassen, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Kapitalvergeudung unterbleibe.
Wir kommen nun zu der Frage, wie es möglich war, das gleiche Anrecht Aller auf gleich ergiebigen Boden zur Wahrheit zu machen. -- Auch dieses Problem löste sich in einfachster Weise durch die im Prinzipe der freien Vergesellschaftung enthaltene freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte. Zwar gab es auch in Freiland besseren und minder guten Boden wie überall in der Welt; aber da dem besseren Boden mehr Arbeiter zuströmten, als dem schlechten und da einem bekannten ökonomischen Gesetze zufolge der Mehraufwand von Arbeitskraft auf gleicher Bodenfläche mit _verhältnismäßig sinkendem_ Ertrage verknüpft ist, so entfiel für den einzelnen Arbeiter, respektive für die einzelne Arbeitsstunde auf bestem Boden kein höherer Reinertrag, als auf überhaupt noch in Arbeit genommenem schlechtesten.