Ferdinand Lassalle: Eine Würdigung des Lehrers und Kämpfers

Part 17

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Neben der Agitation beschäftigten Lassalle auch sehr stark seine Prozesse und sonstigen Kämpfe mit den Behörden. Denn so angenehm dem Ministerium Bismarck auch seine Agitation war, soweit diese sich gegen die Fortschrittspartei kehrte, so wußte es doch sehr gut, daß es in Lassalle keinen Helfer hatte, der sich als willfähriges Werkzeug gebrauchen ließ. Es konnte ihm also nur angenehm sein, wenn die unteren Behörden fortfuhren, Lassalle mit Prozessen usw. zu überschütten. Dadurch kam es in die Lage, entweder zur rechten Zeit einen unbequemen Dränger loszuwerden oder vielleicht gar ihn doch „mürbe” zu bekommen. Wie dem jedoch sei, die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ließ die Rede „Die Feste, die Presse usw.” konfiszieren und erhob gegen Lassalle Anklage auf Verletzung der §§ 100, 101 des Preußischen Strafgesetzbuches (Aufreizung und Verbreitung erdichteter Tatsachen behufs Herabsetzung von Anordnungen der Obrigkeit). Der Prozeß verursachte Lassalle unendlich viel Scherereien und endete, nachdem Lassalle in erster Instanz in contumaciam zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war, mit seiner Verurteilung in zweiter Instanz zu sechs Monaten Gefängnis. Wegen der Flugschrift „An die Arbeiter Berlins” erhob die Staatsanwaltschaft in Berlin Anklage wegen Hochverrats gegen Lassalle und ließ auch, wie bereits erwähnt, Lassalle in Untersuchungshaft nehmen, aus der er jedoch gegen Kaution freigelassen wurde. Beides, Anklage wie Verhaftsbefehl, mochten indes der persönlichen Rachsucht des Staatsanwalts von Schelling entflossen sein, den Lassalle ein Jahr vorher in seiner Verteidigung vor dem Stadtgericht so bös zerzaust hatte. In der Gerichtsverhandlung, die am 12. März 1864 vor dem Staatsgerichtshof in Berlin stattfand, beantragte der Staatsanwalt nicht weniger als drei Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Polizeiaufsicht gegen Lassalle; das Gericht erkannte jedoch, soweit die Anklage auf Hochverrat lautete, auf Freisprechung und überwies die Behandlung der untergeordneteren, von der Staatsanwaltschaft behaupteten Verstöße gegen das Strafgesetz der zuständigen Gerichtsabteilung.

Die Verteidigungsrede in diesem Prozeß ist ein wichtiges Dokument für die Geschichte der Lassalleschen Agitation. Bevor wir jedoch auf sie eingehen, haben wir noch der großen sozialpolitischen Arbeit Lassalles zu erwähnen, die Ende Januar 1864 die Presse verließ und als sein propagandistisches Hauptwerk bezeichnet werden muß. Es ist dies die Streitschrift „Herr Bastiat-Schulze von Delitzsch, der ökonomische Julian, oder Kapital und Arbeit”.

Es wurde gelegentlich bereits der Vorträge erwähnt, die Schulze-Delitzsch im Frühjahr 1863 im Berliner Arbeiterverein hielt und unter dem Titel „Kapitel zu einem deutschen Arbeiterkatechismus” als Gegenschrift gegen die Lassallesche Agitation veröffentlichte. Diese, aus den plattesten Gemeinplätzen der liberalen Ökonomie zusammengesetzten Vorträge nun boten Lassalle eine willkommene Handhabe, den auf der Höhe seines Ruhms stehenden Schulze und mit ihm die Partei, die in ihm ihren ökonomischen Heros verehrte, jetzt auch theoretisch zu vernichten. Berücksichtigt man, daß Lassalle zu systematischen ökonomischen Arbeiten nicht gekommen war, sondern gerade in dem Moment, wo er sich an die Vorarbeiten zu seinem ökonomischen Werk machen wollte, durch die praktische Agitation davon abgelenkt wurde, und zieht man außerdem in Betracht, daß Lassalle, während er den „Bastiat-Schulze” schrieb, durch seine Prozesse und die Arbeiten für die Leitung des Vereins fortgesetzt in Anspruch genommen war, so kann man nicht umhin, in diesem Buch einen neuen Beweis für das außergewöhnliche Talent, die staunenswerte Vielseitigkeit und Elastizität des Lassalleschen Geistes zu erblicken. Freilich trägt der „Bastiat-Schulze” daneben auch aufs deutlichste die Spuren seines Entstehens. So sehr die Form der Polemik der Popularität der Schrift zugute kommt, sind die Umstände, unter denen diese Polemik erfolgte, die hochgradige Gereiztheit Lassalles, die um so größer war, als Lassalle wohl selbst fühlte, daß er immer mehr in eine falsche Position geriet -- die Enttäuschung einerseits, und das Bestreben, sich über diese Enttäuschung selbst hinwegzutäuschen, andererseits, dem Ton der Polemik sehr verhängnisvoll gewesen. Aber auch inhaltlich ist sie keineswegs immer auf der Höhe des Gegenstandes, sondern verliert sich oft in kleinliche Wortklauberei, die obendrein nicht einmal immer in der Sache zutrifft[31]. Dazu ist der sachliche und theoretische Teil, so brillant die Einzelheiten vielfach sind, nicht frei von Widersprüchen. Als Ganzes genommen hat der „Bastiat-Schulze” jedoch das große Verdienst, den historischen Sinn und das Verständnis für die tieferen Probleme der Ökonomie unter den deutschen Arbeitern in hohem Grade gefördert zu haben. Stellenweise erhebt sich die Darstellung auf die Höhe des Besten, was Lassalle je geschrieben hat, an diesen Stellen leuchtet sein Genius noch einmal in seinem hellsten Glanze auf.

Fußnoten:

[30] Ich erinnere mich, obwohl ich damals noch ein Schulknabe war, noch sehr gut jener Epoche; aus ihr datieren meine ersten politischen Eindrücke. In der Schulklasse, auf dem Turnplatz -- überall wurde in jenen Tagen politisiert, und natürlich gaben wir Knaben nur in unserer Art wieder, was wir im elterlichen Hause, in unserer Umgebung, zu vernehmen pflegten. Meine Mitschüler gehörten den bürgerlichen Klassen, meine Spielkameraden dem Proletariat an, aber die einen wie die andern waren gleich fest davon überzeugt, daß eine Revolution „kommen muß”, denn „mein Vater hat es auch gesagt”. Jede Äußerung der Wortführer der Fortschrittspartei, die als ein Hinweis auf die Revolution gedeutet werden könnte, wurde triumphierend von Mund zu Mund kolportiert, desgleichen Spottverse auf den König und seine Minister.

[31] So ist z. B. gleich der erste Einwurf Lassalles gegen Schulze-Delitzsch, „Bedürfnis” und „Trieb nach Befriedigung” seien „nur zwei verschiedene Wortbezeichnungen für dieselbe Sache” falsch. Beides fällt in der Regel zusammen, ist aber keineswegs dasselbe. Einige Seiten darauf macht sich Lassalle darüber lustig, daß Schulze-Delitzsch den Unterschied zwischen menschlicher und tierischer Arbeit darin erblicke, daß die erstere Arbeit für künftige Bedürfnisse sei, verfällt aber seinerseits in den noch größeren Fehler, diesen Unterschied einfach darin zu sehen, daß der Mensch mit Bewußtsein, das Tier ohne solches tätig sei. Und ähnlich an anderen Stellen.

Lassalle und Bismarck.

Was Lassalle nach dem „Bastiat-Schulze” gesprochen und geschrieben hat, trägt immer deutlicher die Züge der inneren Ermattung, der geistigen Abspannung. Die Energie ist nicht mehr die ursprüngliche, das natürliche Produkt des Glaubens an die eigene Kraft und die Stärke der verfochtenen Sache, sondern nur noch eine erzwungene. Man vergleiche das „Arbeiterprogramm” mit der Ronsdorfer Rede, die Verteidigungsrede „Die Wissenschaft und die Arbeiter” mit der Verteidigungsrede im Hochverratsprozeß, und man wird das hier Gesagte verstehen. Die innere Kraft ist gewichen und Kraftausdrücke treten an ihre Stelle, logisches Blendwerk ersetzt die zwingende logische Beweisführung, und statt zu überzeugen, verlegt sich Lassalle immer mehr auf das Überschreien. Was er vor kurzem noch den Fortschrittlern vorgeworfen, tut er jetzt selbst -- er berauscht sich in erdichteten Erfolgen.

Im Hochverratsprozeß braucht Lassalle zu seiner Verteidigung gegen die Behauptung der Anklage, daß der Hintergedanke seiner Agitation die schließliche Anwendung der physischen Gewalt sei, mit großem Geschick das Bild des Schillerschen Wallenstein am Vorabend von dessen Übertritt zu den Schweden und zitiert die Verse des Monologs im ersten Akt von „Wallensteins Tod”:

„Wär's möglich? -- könnt' ich nicht mehr, wie ich wollte? Nicht mehr zurück, wie mir's beliebt?”

Es ist merkwürdig, wie sehr diese Verse auf Lassalles eigene Situation um jene Zeit passen, wie sehr seine Lage der Wallensteins, als dieser jene Worte sprach, ähnlich war. Auch er hatte, wie der Friedländer -- um sein eigenes Bild zu brauchen -- „Dinge getan, welche er à deux mains verwenden konnte”. Er hatte sich nicht damit begnügt, die Vorgänge in der inneren und äußeren Politik objektiv zu studieren, um den günstigen Moment zur Aktion für seine Pläne auszunützen, er war bereits dazu übergegangen, mit dem Vertreter der einen der Mächte, gegen die er kämpfte, zu verhandeln, er war mit Herrn von Bismarck in direkte Unterhandlung getreten. Sicherlich konnte auch er noch wie Wallenstein sagen:

„Noch ist sie rein -- noch! das Verbrechen kam Nicht über diese Schwelle noch!”

Noch war er keine Verpflichtungen eingegangen. Aber war er auch innerlich noch frei? Konnte nicht auch ihn die Logik der Tatsachen dazu treiben, die „Tat” zu vollbringen, weil er „nicht die Versuchung von sich wies”?

Daß Lassalle im Winter 1863/64 wiederholte und eingehende Besprechungen unter vier Augen mit dem damaligen Herrn von Bismarck hatte, ist heute über jeden Zweifel sichergestellt. Die langjährige Vertraute Lassalles, die Gräfin Sophie von Hatzfeldt, hat es im Sommer 1878, als Bismarck sein Knebelungsgesetz gegen die deutsche Sozialdemokratie einbrachte, aus eigner Initiative Vertretern derselben unter Hinzufügung der näheren Umstände mitgeteilt, und als August Bebel in der schon erwähnten Sitzung vom 16. September 1878 die Sache im deutschen Reichstag zur Sprache brachte, gab Bismarck tags darauf zu, Zusammenkünfte mit Lassalle gehabt zu haben, und suchte nur in Abrede zu stellen, daß es sich dabei um politische Verhandlungen gedreht habe. Bebel hatte, gestützt auf die Mitteilungen der Gräfin Hatzfeldt, gesagt: „Es drehte sich bei diesen Unterhaltungen und Unterhandlungen um zweierlei, erstens um Oktroyierung des allgemeinen Stimmrechts, und zweitens um die Gewährung von Staatsmitteln zu Produktivgenossenschaften. Fürst Bismarck war für diesen Plan von Lassalle vollständig gewonnen, er weigerte sich nur, wie Lassalle verlangte, sofort mit der Oktroyierung des allgemeinen Stimmrechts vorzugehen, bevor nicht der schleswig-holsteinische Krieg glücklich zu Ende geführt worden sei. Infolge dieser Meinungsverschiedenheit entstanden tiefe Differenzen zwischen Lassalle und dem Fürsten Bismarck, und es war nicht etwa der letztere, welcher die Unterhandlungen abbrach, sondern es war, wie ich ausdrücklich konstatieren muß, Lassalle, der den Bruch herbeiführte und erklärte, auf weitere Unterhandlungen sich nicht einlassen zu können.” Darauf antwortete nun Bismarck: „Unsre Unterhaltungen drehten sich gewiß auch um das allgemeine Wahlrecht, unter keinen Umständen aber jemals um eine Oktroyierung desselben. Auf einen so ungeheuerlichen Gedanken, das allgemeine Wahlrecht durch Oktroyierung einzuführen, bin ich in meinem Leben nicht gekommen.” Er habe es „mit einem gewissen Widerstreben”, als „Frankfurter Tradition” akzeptiert. Was die Produktivgenossenschaften anbetreffe, so sei er „von deren Unzweckmäßigkeit noch heute nicht überzeugt”. Nur hätten die damals eingetretenen politischen Ereignisse die Fortführung der in dieser Hinsicht angebahnten Versuche nicht gestattet. Übrigens habe nicht er, sondern Lassalle diese Zusammenkünfte gewünscht, ihn brieflich darum gebeten, und er, Bismarck, habe sich aus reiner Liebhaberei dazu herbeigelassen, Lassalles Wünschen zu willfahren. „Was hätte mir Lassalle bieten und geben können? Er hatte nichts hinter sich. In allen politischen Verhandlungen ist das do ut des (ich gebe, damit du gibst) eine Sache, die im Hintergrunde steht, auch wenn man anstandshalber nicht davon spricht. Wenn man sich aber sagen muß, was kannst du armer Teufel geben? -- Er hatte nichts, was er mir als Minister hätte geben können.”

Es liegt auf der Hand, daß der Mann, der „offiziell noch nie gelogen” hat, hier mit der Wahrheit sehr unoffiziell umsprang. Um einer bloßen Unterhaltung willen wäre Lassalle nicht zum Minister gegangen, und würde dieser nicht den „revolutionären Juden” wiederholt -- er selbst gesteht, daß es viermal gewesen sein könne, während Sophie Hatzfeldt behauptet hatte, daß es wiederholt drei- bis viermal in einer Woche gewesen sei -- zu sich gebeten und mit ihm stundenlang disputiert haben. Weiter braucht man nur die Reden der Regierungsvertreter in der Kammer und die Artikel in der Regierungspresse aus jener Epoche nachzulesen, um sich zu überzeugen, wie stark sich das Ministerium Bismarck damals mit dem Gedanken trug, das allgemeine Wahlrecht einzuführen, und dazu gab es unter den obwaltenden Umständen kaum einen anderen Weg, als den der Oktroyierung. Lassalle selbst zitiert in der Verteidigungsrede vor dem Staatsgerichtshof einige derartige Äußerungen und knüpft daran im weiteren Verlauf die bekannten Erklärungen, die nun erst, nachdem seine Zusammenkünfte mit Bismarck bekannt geworden, richtig gewürdigt werden können:

„Der Staatsanwalt beschuldigt mich, das allgemeine und direkte Wahlrecht herstellen und somit die Verfassung stürzen zu wollen!

Nun wohl, meine Herren, obwohl ein einfacher Privatmann, kann ich Ihnen sagen: ich will nicht nur die Verfassung stürzen, sondern es vergeht vielleicht nicht mehr als ein Jahr, so habe ich sie gestürzt!

Aber wie? Ohne daß ein Tropfen Blutes geflossen, ohne daß eine Faust zur Gewalt sich geballt hat! Es vergeht vielleicht nicht ein Jahr mehr, so ist in der friedlichsten Weise von der Welt das allgemeine und direkte Wahlrecht oktroyiert.

Die starken Spiele, meine Herren, können gespielt werden, Karten auf dem Tisch! Es ist die stärkste Diplomatie, welche ihre Berechnungen mit keiner Heimlichkeit zu umgeben braucht, weil sie auf erzene Notwendigkeit gegründet sind.

Und so verkündige ich Ihnen denn an diesem feierlichen Orte, es wird vielleicht kein Jahr mehr vergehen -- und Herr von Bismarck hat die Rolle Robert Peels gespielt, und das allgemeine und direkte Wahlrecht ist oktroyiert!”

Lassalle sagt freilich hierzu, er habe das von Anfang an gewußt, „schon an dem ersten Tage, an welchem ich durch den Erlaß meines Antwortschreibens diese Agitation begann, und es konnte niemand entgehen, der mit klarem Blick die Situation auffaßte”. Aber wenn es auch zweifelsohne richtig ist, daß man schon im Winter 1862/63 in Regierungskreisen die Frage in Betracht zog, ob es möglich sei, durch eine Änderung des Wahlgesetzes die fortschrittliche Kammermehrheit zu sprengen, und zu diesem Behufe in sozialer Frage zu machen begann[32], so würde Lassalle doch schwerlich mit dieser Bestimmtheit von einer bevorstehenden Oktroyierung des allgemeinen Wahlrechts gesprochen haben und immer wieder darauf zurückgekommen sein, wenn er nicht aus seinen Unterhaltungen mit Bismarck die Überzeugung gewonnen hätte, daß, ob nun vor oder nach Beendigung des dänischen Feldzuges, diese Oktroyierung beschlossene Sache sei.

Mehr glaubwürdig ist es dagegen, wenn Bismarck bestreitet, daß es zwischen ihm und Lassalle zu einem Bruch gekommen sei. Die Verhandlungen schliefen ein, als Lassalle sich nach vielem Drängen überzeugt hatte, daß Bismarck noch abwarten wollte, ehe er den immerhin gewagten Schritt unternahm -- und darum spricht Lassalle auch immer nur von einer möglicherweise binnen Jahresfrist erfolgenden Oktroyierung. Aber daß die Verbindung noch nicht endgültig abgebrochen war, geht schon daraus hervor, daß Lassalle fortfuhr, von allen seinen Veröffentlichungen usw. durch das Sekretariat des „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins” ein Doppelexemplar in verschlossenem Kuvert und mit der Aufschrift „persönlich” an Bismarck übersenden zu lassen.

Ebenso kann man Bismarck auch glauben, daß seine Verhandlungen mit Lassalle wegen des „do ut des” zu keinen bestimmten Abmachungen führen konnten. Zwar stand die Sache nicht so, wie Bismarck sie nachträglich protzenhaft mit der Phrase abtut: „Was kannst du armer Teufel geben? Er hatte nichts, was er mir als Minister hätte geben können.” Bismarck hatte es zu jener Zeit gar nicht so üppig, daß er nicht jede Hilfe brauchen konnte, und etwas konnte Lassalle ihm immerhin geben. Die Sache war nur die, daß es nicht genug war, um Bismarck zu bestimmen Lassalles Drängen nachzugeben. Vielleicht ist das auch mit einer der Gründe, daß Lassalle, der noch am 25. Juli 1863 an Vahlteich geschrieben hatte: „Sie können unsre Bevollmächtigten keine Unwahrheiten sagen lassen. Sie können sie also nicht auffordern, von 10000 Mitgliedern zu sprechen, während wir vielleicht nicht 1000 haben. Man kann schweigen über diesen Punkt, aber lügen schickt sich für uns nicht” -- nach seiner Rückkehr nach Berlin in geradezu krankhafter Weise seine Erfolge übertrieb. Er wollte um jeden Preis eine Macht scheinen, wenn es ihm nicht gelang, mit wirklichen Massen aufzumarschieren. Aber Bismarck war durch andre Berichterstatter wahrscheinlich hinreichend darüber informiert, wie es in Wirklichkeit mit der Bewegung stand.

Und dann hatte es mit dem „Geben” auch sonst seine eigne Bewandtnis. Bismarck war sich schwerlich auch nur einen Augenblick im unklaren darüber, daß er an Lassalle nur so lange und nur insoweit einen politischen Verbündeten haben würde, solange dieses Bündnis im Interesse Lassalles und seiner politischen Zwecke lag -- mit andern Worten, daß Lassalle genau so mit ihm verfahren würde, wie er mit ihm, d. h. sich unbarmherzig gegen ihn wenden würde, sobald er das von ihm erreicht hatte, was er brauchte. Davon mußte ihn die erste Unterredung mit Lassalle überzeugt haben, daß dieser nicht, wie Rodbertus einmal sehr gut von Bucher sagt, „ein Fisch ohne Gräten” war, sondern ganz gehörige Gräten und Stacheln hatte. Mit der Aussicht auf ein Pöstchen -- von Geld gar nicht zu reden -- war da nichts zu machen. Einmal das Wahlrecht gegeben, konnte Lassalle leicht sehr unbequem werden, also warum sich übereilen? Die Agitation Lassalles kehrte ihre Spitze ohnehin immer schroffer und einseitiger gegen die liberale Partei, und das war vorderhand alles, was Bismarck brauchte.

In seiner Verteidigungsrede „Die Wissenschaft und die Arbeiter”, gehalten am 16. Januar 1863, hatte Lassalle erklärt:

„Kann man bei uns selbst nur sagen, daß die Einführung des Dreiklassenwahlgesetzes den besitzenden Klassen, daß sie dem deutschen Bürgertum zur Last falle?... Die preußische Regierung ist es, nicht die besitzenden Klassen in Preußen, welche für alle Zeiten und vor allem Volk die Schuld und Verantwortlichkeit des oktroyierten Dreiklassenwahlgesetzes tragen wird.” Und: „Bourgeoisie und Arbeiter sind wir die Glieder eines Volkes und ganz einig gegen unsre Unterdrücker” -- d. h. also gegen die Regierung.

Vor dem Staatsgerichtshof aber -- am 12. März 1864 -- ist ihm der Verfassungskonflikt in Preußen nur noch der Kampf zwischen dem Königtum und einer „Clique”. Dieser „Clique” könne das Königtum nicht weichen, „vollkommen wohl” aber könne es „das Volk auf die Bühne rufen und sich auf es stützen. Es brauche sich hierzu nur seines Ursprungs zu erinnern, denn alles Königtum ist ursprünglich Volkskönigtum gewesen.”

„Ein Louis-Philippsches Königtum, ein Königtum von der Schöpfung der Bourgeoisie könnte dies freilich nicht; aber ein Königtum, das noch aus seinem ursprünglichen Teige geknetet dasteht, auf den Knauf des Schwertes gestützt, könnte das vollkommen wohl, wenn es entschlossen ist, wahrhaft große, nationale und volksgemäße Ziele zu verfolgen.”

Das ist die Sprache des Cäsarismus, und im weiteren Verlaufe seiner Rede steigert Lassalle sie noch, indem er die bestehende Verfassung als eine vom Königtum der Bourgeoisie erwiesene Gunst hinstellt. Niemand lasse aber „gern aus seiner eigenen Gunst ein Halsband drehen, an welchem er erwürgt wird, und das ist niemand zu verdenken, und daher auch dem Königtum nicht”. Beständig auf das angebliche „Recht” hingedrängt, habe sich das Königtum „erinnert, daß es mehr in seiner Stellung läge, sich auf das wirkliche Recht zurückzuziehen und das Volk auf die Bühne zu führen, als einer Clique zu weichen und von einer Handvoll Personen sich aus seiner eignen Gunst ein Halsband winden zu lassen, an dem es erwürgt wird”. So würde er, Lassalle, sprechen an dem Tage, wo das Königtum die Verfassung gestürzt und das allgemeine Wahlrecht oktroyiert haben werde, wenn man ihn der intellektuellen Urheberschaft dieses Verfassungsumsturzes anklagte.

Lassalle war bereits so weit, daß er nicht nur durch die Tatsache seiner Agitation -- was unter Umständen nicht zu vermeiden ist -- der Reaktion vorübergehend einen Dienst erwies, er verfiel auch immer mehr darin, die Sprache der Reaktion zu sprechen. Gewiß konnte er noch immer mit Wallenstein ausrufen:

„Beim großen Gott des Himmels! Es war nicht Mein Ernst, beschlossene Sache war es nie!”

Er spielte mit der Reaktion, glaubte sie seinen Zwecken dienstbar machen, sie selbst aber im gegebenen Moment mit einem Ruck abschütteln zu können. In diesem Sinne nannte er auch einmal der Gräfin Hatzfeldt gegenüber Bismarck seinen „Bevollmächtigten”. Aber er vergaß, daß es eine Logik der Tatsachen gibt, die stärker ist als selbst der stärkste individuelle Wille, und daß, indem er überhaupt um den Erfolg spielte, statt auf die eigne Kraft der Bewegung zu vertrauen und ausschließlich ihr seine Energie zu widmen, er nach seiner eignen Theorie die Bewegung selbst zum Teil bereits aufgab.

In der Tat, um noch einmal auf den schon zitierten Aufsatz Lassalles über die Grundidee seines „Franz von Sickingen” zurückzugreifen: mit der seit seiner Rückkehr aus den Bädern vollzogenen Schwenkung war Lassalle genau zu derselben Taktik gelangt, die er in jenem Aufsatz als die „sittliche Schuld” Franz von Sickingens hingestellt hatte. Es ist merkwürdig, wie genau Lassalle dort sein eignes Schicksal vorgezeichnet hat. Auch er war auf die „sich realistisch dünkende Verständigkeit” verfallen, revolutionäre Zwecke durch diplomatische Mittel erreichen zu wollen, er hatte eine Maske vorgenommen, seinen Gegner -- die preußische Regierung -- zu täuschen, aber er täuschte tatsächlich nicht diese, sondern die Massen des Volkes, ohne die er nichts war; die Bewegung selbst blieb auf einen kleinen Trupp persönlicher Anhänger beschränkt. Und wie Lassalle von Sickingen schreibt, daß „dieser große Diplomat und Realist, der alles sorgsam vorherberechnet und den Zufall ganz ausschließen will, gerade dadurch zuletzt gezwungen ist, dem zufälligsten Zufall alles anheim zu geben”, und, „während die Rechnung auf jene Täuschung durch den Anschein des Zufälligen und Unwesentlichen an der bewußten Natur des Bestehenden zugrunde gehen muß, die Entscheidung, statt wie er wollte, aus den Händen des vorbereiteten, vielmehr aus denen des ersten unvorbereiteten Zufalls entgegennehmen muß”[33] -- so sieht auch er, Lassalle, sich gezwungen, nunmehr bloß noch mit dem Zufall zu rechnen, alles von zufälligen Konstellationen in der inneren und äußeren Politik abhängig zu machen. Im Vertrauen auf seine realistische Gewandtheit spielte er, aber er bedachte nicht, daß beim Spiel derjenige die meisten Aussichten hat seinen Mitspieler lahmzulegen, der die meisten Trümpfe in der Hand -- beim politischen Spiel, der über die meisten tatsächlichen Machtfaktoren zu gebieten hat. Und da das in diesem Falle nicht er, sondern Bismarck war, konnte es nicht ausbleiben, daß er schließlich mehr Bismarcks, als dieser sein „Bevollmächtigter” wurde.