Part 21
Der seelische Vorgang beim Urteilen ist noch keineswegs mit Sicherheit erkannt. Man hat in den psychophysischen Experimenten die Vpn immer und immer wieder urteilen lassen, freilich ohne den Urteilsvorgang als solchen zum Gegenstand der rückschauenden Beobachtung zu machen, aber auch als Nebenresultat haben diese Versuche für das psychologische Wesen des Urteils kaum einen Ertrag gehabt. Die Untersuchung +Marbes+ jedoch, die unmittelbar dem Urteil als solchem gewidmet war und zum erstenmal die systematische Selbstbeobachtung darauf anwendete, scheiterte an der allzuweiten Bestimmung des Gegenstandes: jeder psychische Vorgang, auf den das Prädikat richtig oder falsch sinngemäß anwendbar sei, sollte als Urteil gelten. Das mußte notwendig zu +Marbes+ Ergebnis führen: es gibt kein für das Urteil charakteristisches Erlebnis. Überdies fehlte es den Vpn +Marbes+ damals noch an der erforderlichen Schulung in der Selbstbeobachtung für diese überaus schwierige Aufgabe. Ergebnisreicher war eine Arbeit von +Messer+. Sie sicherte den erlebnismäßigen Unterschied des Urteils von jeder rein assoziativ bedingten Wortfolge wie von der attributiven Beziehung und ließ den aktiven Charakter des Urteils erkennen. Seit dieser Zeit wurde der Urteilsakt nicht mehr experimentell erforscht, so daß wir uns einstweilen noch mit einer phänomenologischen Analyse unter Verwertung anderweitiger experimenteller Ergebnisse behelfen müssen.
Da die Sprachwissenschaft ebenso wie die Logik sich mit dem Urteil abgeben, erstreckt sich die Bezeichnung „Urteil“ nicht auf gleichartige Erlebnisse: ein nachgesprochener Satz ist gewiß eine andere Bewußtseinserscheinung als etwa ein „freventliches Urteil“. Was hier untersucht werden soll, ist die ausgesprochenste Erlebnisweise, wie sie in dem „überzeugten“, dem „abschließenden“, dem sittlich bewertbaren Urteil vorliegt. Von diesen Urteilen kann nun heute als feststehend gelten, daß sie mehr sind als eine bloß assoziativ bedingte Wortfolge. Man kann sie ferner weder als eine Verbindung zweier Vorstellungen, noch als die Zerlegung einer Gesamtvorstellung in ihre Teile (+Wundt+) auffassen. Wir verweisen hier auf die scharfe Kritik, die +Franz Brentano+ an den alten, unzulänglichen Urteilstheorien geübt hat. Das haben ja auch die Vpn +Messers+ deutlich bekundet, und das ergibt sich aus der allgemein zugestandenen Tatsache, daß +ein Urteil immer einen Sachverhalt betrifft+. Auch die Impersonalien wie „Feuer!“, „es blitzt“ stellen uns nicht Vorstellungen bzw. Dinge dar, sondern eigentliche Sachverhalte: der Vorgang selbst ist ein Sachverhalt und enthält überdies noch mannigfache Beziehungen, so zu Raum und Zeit: es blitzt hier, es regnet jetzt. Sachverhalte lassen sich aber, wie oben gezeigt wurde, bewußtseinsmäßig nicht mit Vorstellungen allein wiedergeben. Zu einem Urteil gehört somit auf jeden Fall eine Sachverhalts-, eine Beziehungserkenntnis. Man wollte darum schon umgekehrt das Urteil der Beziehungserfassung gleichsetzen.
Indes nicht jede Beziehungserfassung kann ein Urteil genannt werden. Lege ich jemand ein aus verschiedenfarbigen Strichen hergestelltes Vieleck vor und lasse dessen Regelmäßigkeit beurteilen, so kann auch die Verschiedenheit der Farben als solche erkannt werden. Wie nun die Untersuchungen über Haupt- und Nebenaufgaben gelehrt haben, kann diese zweite Erkenntnis auf den verschiedensten Bewußtseinsstufen erlangt werden, und zwar auf so tiefen, daß zwar noch eine rechte Beziehungserfassung vorhanden, aber von dem charakteristischen Urteilserlebnis keine Spur zu bemerken ist. Anderseits bedarf es zum Urteil keiner originalen Beziehungs+erfassung+, sondern es genügt das Verständnis der im Urteil ausgesprochenen Beziehung. Ohne eigene Einsicht kann ich die Meinung eines anderen zu meinem Urteil machen oder ein früher gewonnenes Urteil ohne Einblick in seine sachliche Begründung mit voller Überzeugung von neuem fällen.
Zu der wenigstens verstehenden Kenntnisnahme von einem Sachverhalt (er heiße „Grundsachverhalt“) tritt aber in einem echten Urteil, wie schon von altersher bemerkt wurde, eine persönliche Überzeugung oder wenigstens eine +Gewißheit+ des Urteilenden. Das nur verstehende Aussprechen eines Satzes ist kein Urteil. Da aber, wie eben bewiesen, die selbständige Beziehungserfassung auch nicht das Wesen des Urteils ausmacht, so scheint nichts übrig zu bleiben als die Gewißheit, die entweder auf eigener Einsicht oder auf fremder Autorität beruht. Wir haben oben (S. 181 f.) gezeigt, wie Gewißheit zustandekommen und in welchen Erlebnissen sie bestehen kann. Das alles ist zweifellos beim echten Urteil vorhanden. Aber ist damit das ganze Urteilserlebnis erschöpft?
Die experimentelle Untersuchung hebt ein +aktives Moment+ beim Urteil als besonders charakteristisch hervor. Dasselbe betonen fast alle Psychologen, die das Wesentliche des Urteils in dem Bejahen und Verneinen erblicken. Nun liegt ja schon in der Beziehungserfassung etwas Aktives, und man könnte meinen, die zwar nicht immer, aber doch häufig beim Urteil auftretenden originalen Beziehungserfassungen machten, vielleicht im Verein mit dem aktiven Aussprechen, den Charakter des Urteils aus. Allein Versuche mit Beziehungserfassungen lehrten, daß der Aktcharakter der Beziehungen unter Umständen zurücktritt, bisweilen von den Vpn völlig verkannt wird. Er müßte darum ganz verschwinden bei Urteilen, deren Grundsachverhalt ebenso wie ihre Gewißheit (Begleitsachverhalt) in einem statischen Wissen und nicht in einem dynamischen Erfassen gegeben sind. Und was die Entleihung des aktiven Charakters aus vorhandenen oder intendierten Sprechmuskelbewegungen betrifft, so lassen sich diese herabsetzen, ohne daß der aktive Charakter Einbuße leidet. Wir müssen darum nach weiteren Zügen des Urteilserlebnisses suchen.
Beachtet man, wie sich die Menschen bisweilen für eine bloße Behauptung ereifern können, so kann man nicht daran zweifeln, daß für das Zustandekommen eines ausgeprägten Urteils das Wollen von Bedeutung ist. Was will aber der Urteilende? Unterscheiden wir vorgreifend das Wollen als ein Lieben und als ein Tunwollen. Das Objekt des Liebens braucht nicht der Grundsachverhalt zu sein; man behauptet ja auch sehr unliebsame Grundsachverhalte. Es kann aber sehr wohl der Begleitsachverhalt sein, nämlich daß wir die Wahrheit gefunden haben; denn das ist zweifellos ein Wert. Aber auch das Tunwollen verlangt sein Objekt. Es ist nun ein erstrebenswertes Ziel, daß andere erfahren und glauben, +daß+ wir die Wahrheit gefunden und was wir als Wahrheit gefunden. Das naturgemäße Mittel hierzu ist die sprachliche Äußerung von Grund- und Begleitsachverhalt, wobei letzterer in der Regel nicht eigens formuliert, sondern nur durch die Art und Weise, wie wir den Grundsachverhalt aussprechen, kundgegeben wird. Bezweifelt man die Richtigkeit unserer Aussage, so heben wir den Begleitsachverhalt eigens hervor oder beweisen ihn. Diese Momente dürften für Urteile, deren Grund- und Begleitsachverhalt uns evident erscheint, genügen. Bei andern hingegen, insbesondere bei Urteilen, die ich auf fremde Autorität hin fälle, vollendet erst der willkürliche Akt des Zustimmens das eigentliche Urteilserlebnis.
Von diesem Standpunkt aus läßt sich nun mancherlei klar überschauen: Neben der erkannten Gewißheit gibt es noch eine Sicherheit des Urteilens. Sie dürfte, abgesehen von den Gefühlsmomenten, die sich aus der Gewißheit ergeben, wesentlich in der Entschiedenheit und Unbedingtheit des Wollens liegen. Die verschiedenen Arten des Urteils, positives, negatives, wahrscheinliches, existenziales und kategorisches Urteil, wären darnach nicht Abarten des Urteilsaktes, sondern des Urteilsgegenstandes und darum in der Psychologie nicht zu erörtern[8]. Allerdings kann sich bei dem negativen Urteil ebensogut wie bei dem positiven ein Wollen auch auf den Grundsachverhalt erstrecken und dem Urteilserlebnis noch eine besondere Färbung geben: „ich habe gesiegt“, „ich bin nicht verloren“. Aber diese Beimischung hat mit dem Urteilscharakter als solchem nichts zu tun, wie man sofort erkennt, wenn man die Grundsachverhalte umtauscht: „ich bin verloren“, „ich habe nicht gesiegt“.
2. Die Annahme
Die Annahme wird häufig mit dem Urteil zusammengebracht, weil sich ihre äußere Form, der Satz, mit der äußeren Form des Urteils teilweise deckt. Wir erfassen sie indes wohl gründlicher, wenn wir sie mit der selbsttätigen Beziehungserkenntnis vergleichen. Die letztere ist nur möglich an einem vorgegebenen Sachverhalt und bedeutet eben ein Entdecken einer in einem objektiven Sachverhalt steckenden Beziehung. Nachdem wir aus solchen Beziehungserfassungen die weitere Beziehung abstrahiert haben, daß es Beziehungen gibt, welches ihr allgemeines Schema ist und welches ihre Bestandteile sind, sind wir in der Lage, in Gedanken Beziehungen herzustellen. Wir brauchen dazu nur bestimmte Glieder gedanklich in ein beliebiges Verhältnis zueinander zu bringen, wobei wir uns um die objektive Verwirklichung dieser Beziehungen nicht kümmern. Die Annahme ist also eine willkürlich in Gedanken hergestellte Beziehung zwischen beliebigen Gegenständen. Ihren sprachlichen Ausdruck findet sie in dem abhängigen Aussagesatz.
3. Die Frage
Das psychologische Wesen der Frage bietet nunmehr keine Schwierigkeit. Die eigentliche Frage ist offenbar der (geäußerte) Wunsch, den herrschenden Sachverhalt kennen zu lernen. Das gilt für die allgemeine Frage: Was gibt’s? Dieser Wunsch hat sich in der Sprache eine charakteristische Ausdrucksform geschaffen und ist mit dieser ebenso innig verschmolzen wie das Wollen mit dem ausgeprägten Urteil. Wir stellen aber auch spezielle Fragen: Regnet’s? Diese Art zu fragen wird uns nur durch die Fähigkeit, Annahmen zu bilden, ermöglicht. Eine solche bestimmte Frage ist ja nichts anderes als der geäußerte Wunsch, das Verhältnis des tatsächlich bestehenden zu einem schlicht angenommenen Sachverhalt kennen zu lernen. Dieser Frage nach dem Grundsachverhalt tritt die Frage nach dem Begleitsachverhalt: „Wirklich?“ an die Seite (Überzeugungsfrage).
Wie es scheinbare Urteile gibt, so gibt es auch +scheinbare Fragen+. In solchen beobachten wir die uns bekannte Verhaltungsweise des Fragenden, beabsichtigen aber damit nicht den erfragten Sachverhalt kennen zu lernen, sondern verfolgen andere Zwecke: Der Examinator will die Beziehung zwischen dem Wissen des Gefragten und dem in der Frage gemeinten Sachverhalt erfahren; andern dient die Frage dazu, den Gefragten zu irgendwelchen Reaktionen zu veranlassen.
Literatur
F. +Brentano+, Von der Klassifikation der psychischen Phänomene. 1911.
K. +Bühler+, Die geistige Entwicklung des Kindes³, 1922, S. 341 ff.
Fußnoten:
[8] Damit wird die bekannte Schwierigkeit der negativen Urteile der Erklärung der negativen Sätze zugeschoben. Die negativen Sätze lassen sich wohl am einfachsten als der in der Sprachentwicklung herausgebildete Ausdruck für den Sachverhalt der Andersartigkeit zwischen einem angenommenen und dem tatsächlich bestehenden Sachverhalt auffassen.
9. Kap. Die höheren Gedächtnisleistungen
1. Erinnerung und Wiedererkennen
Aus der Erforschung der Reproduktionsvorgänge wissen wir, wie es geschehen kann, daß etwa der Anblick eines Apfels mich an einen Landaufenthalt erinnern oder, genauer gesprochen, die Vorstellung jenes Landaufenthaltes wachrufen kann. Es weckt da nicht der Anblick des gesehenen Apfels die Vorstellung eines anderen, damals gesehenen, und die Vorstellung von diesem die mit ihr vereinigten Bilder der Umgebung jenes früher gesehenen Apfels, sondern unmittelbar bringt der wahrgenommene Apfel die gesamte Erinnerungsvorstellung ins Bewußtsein, nach jenem allgemeinen Gesetz: eine Vorstellung hat die Tendenz, sich zur Gesamtvorstellung zu ergänzen. Damit ist nun freilich wohl der Reproduktionsvorgang, aber noch nicht die Gedächtnisleistung erklärt. Denn jede Gedächtnisleistung besagt, daß ich das reproduzierte Bild als +mein früheres Erlebnis+ erkenne. Außer der Vorstellungserneuerung ist also begreiflich zu machen, warum die reproduzierte Vorstellung als mein Erlebnis und warum sie als mein früheres Erlebnis erscheint.
Das erste Problem ist nach den neueren Untersuchungen über die Vorstellungen gelöst bzw. auf ein allgemeineres verschoben: da die absolute Vorstellung sich nicht von der absoluten Wahrnehmung unterscheidet (S. 102 ff.), so finde ich mich in der Vorstellung auf dieselbe Weise gegenwärtig wie in der Wahrnehmung. Und ebenso wie ich in der Wahrnehmung in der Regel eine Beziehung auf mein Ich vorfinde, so auch in der Vorstellung. An diesem Umstande ändern auch die zur absoluten Vorstellung hinzukommenden Beziehungserfassungen nichts. Wenigstens gilt dies für die entwickelte Situationsvorstellung. Die Vorstellung eines vereinzelten Gegenstandes jedoch wird entweder nicht als mein Erlebnis bewußt oder sie gewinnt diesen Zug aus anderen Kriterien, die die Erfahrung uns als unseren Erlebnissen anhaftend kennen lehrte.
Schwieriger abzuleiten ist der andere Zug, das +Vergangenheitsmoment+. Wie kommt überhaupt eine zeitliche Bestimmung in das Vorstellungsbild hinein? Ein Bild ist doch an und für sich zeitlos; es kann ebensogut ein niemals geschehendes, wie ein vergangenes, gegenwärtiges oder zukünftiges Ereignis darstellen. Ein erster Lösungsversuch berief sich auf ein Bekanntheitsgefühl oder eine +Bekanntheitsqualität+, die früher wahrgenommenen Dingen ebenso anhaftet wie vertrauten Vorstellungen früherer Erlebnisse (+Höffding+). In der Tat verspüren wir oft ein solches Gefühl, und es vermittelt uns wirklich und scheinbar ohne weiteres die Sicherheit, einem alten Bekannten gegenüberzustehen. Man erklärte dann dieses Gefühl dadurch, daß der früher schon erlebte Eindruck lebhafter und allseitiger als nichterlebte die Reproduktion der mit ihm verbundenen Vorstellungen anrege, was in uns ein eigenartiges Gefühl des Angenehmen wecke. Die angeführte Tatsache wie ihre weitere Deutung wird man gelten lassen müssen, aber wie daraus der Vergangenheitscharakter entspringen soll, ist nicht einzusehen; es sei denn, jenes Bekanntheitsgefühl erwecke unmittelbar auf Grund einer apriorischen Zuordnung die angeborene Idee der Vergangenheit.
A. +Lehmann+ zeigte experimentell, daß Gerüche als bekannt beurteilt wurden, wenn sie assoziativ Vorstellungen früherer Erlebnisse wachriefen. Aber nehmen wir auch an, von dem Bild des früheren Erlebnisses führe eine lückenlose Reihe anderer Erlebnisvorstellungen bis auf meine gegenwärtige Situation, so hätte ich in dieser Vorstellungskette doch noch nicht das zeitliche Moment, wenn es nicht von vornherein in jeder einzelnen Vorstellung wäre. Es könnte ja eine solche Bilderreihe reine Phantasie sein, und wie soll man spontan auftretende Phantasiebilder von Erinnerungen unterscheiden, wenn nicht gerade durch den zeitlichen Charakter? Darum hilft auch der Lösungsversuch +Claparèdes+ u. a. nichts, die Bekanntheit in der Verbindung mit dem Ich zu suchen. Denn auch die Phantasievorstellungen können aufs innigste mit dem Ich des Bewußtseins verbunden sein.
Das Rätsel des Sicherinnerns läßt sich lösen, wenn man zwei Faktoren berücksichtigt, welche die bisherige Diskussion außer acht ließ: das Beziehungswissen und das Zeiterleben. Lassen wir einen Ton für einen Augenblick erklingen, so ist die in uns geweckte Tonempfindung nicht mit dem Aufhören des physikalischen Reizes schon verschwunden; sie steht noch im unmittelbaren Gedächtnis, und wir können ihr allmähliches Verlöschen beobachten. Die einzelnen Stadien dieses Verlöschens sind uns nicht diskontinuierlich wie mikroskopische Schnitte gegeben, sondern wir erleben das Verlöschen des Klangbildes kontinuierlich mit: wir erleben es, daß der Eindruck, der stark war, schwach wird (vgl. S. 130 f.). In solchen anschaulichen Zeiterlebnissen erfassen wir die Zusammenhangsrelation: zu einer Bewußtseinserscheinung von eigenartiger Schwäche, Verblasenheit usw. gehört eine andere, lebhaftere, aus der jene schwache hervorging. Aus der Verallgemeinerung dieser Erfahrungen werden Eigentümlichkeiten wie die Verblasenheit von Bewußtseinserscheinungen zu einem Kriterium der Zugehörigkeit zu einem anderen Eindruck, aus dem sie hervorgingen, d. h. eben zu einem Kriterium der Vergangenheit.
Zu diesen +Fundamentalkriterien+ treten im Verlauf der Entwicklung andere hinzu, die sich in der Regel mit ihnen vereint finden. So die relative Festigkeit einer Erinnerungsvorstellung gegenüber einer Phantasievorstellung, die Möglichkeit, von der Erinnerungsvorstellung bis auf die augenblickliche Lage des Subjektes eine geschlossene Bildreihe herzustellen, die Tatsache, daß Erwartungen, die von Erinnerungsvorstellungen geweckt werden, sich durch die folgende Wahrnehmung bestätigen, endlich das eigenartige Vertrautheitsgefühl, das Erinnerungsvorstellungen häufig begleitet. G. E. +Müller+ hat aus den Selbstbeobachtungen bei Gedächtnisversuchen eine erstaunliche Menge derartiger Kriterien gesammelt. Die meisten dieser +Kriterien+ dürften +sekundärer Natur+ sein. Es können also die verschiedenen älteren Erklärungsversuche nebeneinander bestehen, nur weisen sie nicht auf den Kernpunkt, die Entstehung des Zeitmerkmales in einer Vorstellung hin.
Das +Wiedererkennen+ verhält sich zur Erinnerung ähnlich wie die Begründung zum Schluß. Nehmen wir einen früher gesehenen Gegenstand wahr, so weckt sein Bild vielleicht die Vorstellung von jener ersten Wahrnehmung, und zwar erscheint nach dem Gesagten jene Wahrnehmungssituation als mein früheres Erlebnis. Die Identität des Gegenstandes ist uns dabei implizite gegeben, und wir wissen deshalb: der in der Wahrnehmung vor mir stehende Gegenstand ist derselbe, mit dem ich es schon einmal, und zwar bei jener Gelegenheit, zu tun hatte. Aus solchen ausführlichen Wiedererkennungsvorgängen lernen wir die mit ihnen regelmäßig verbundenen Begleiterscheinungen als +Kriterien der Bekanntheit+ kennen. Noch bevor die ausführliche Wiedererkennung eintritt, verspüren wir die eigenartigen Zustände der einsetzenden Reproduktion (man denke an den Zustand, den wir durchmachen, wenn uns ein gesuchter Name „auf der Zunge liegt“), schwache Lustgefühle, eine merkwürdige Steigerung unseres Interesses für jenen Gegenstand. Da solche Erlebnisse in der Regel von dem Wiedererkennen gefolgt sind, werden sie uns selbst zu den Symptomen der Bekanntheit (+Bekanntheitsqualität+). Aber nur darum, weil sich mit ihnen das Beziehungswissen verbindet: solche Zustände sind die Wirkung bekannter Eindrücke, vermitteln sie uns das Bekanntheitsbewußtsein. Ohne ein solches Wissen käme es höchstens wie beim Tier zu einer besonderen Weise der Reaktion, wie sie gewohnten und darum zumeist auch lustbetonten Eindrücken gegenüber zu beobachten ist.
Nach unserer Darlegung müßte in der Entwicklung des Menschen zuerst die Erinnerung und dann das Wiedererkennen auftreten. Es wird schwer sein, dies beim Kinde festzustellen, da zweifellos beim Kinde die soeben genannten, auch beim Tier zu beobachtenden Reaktionsweisen gegenüber gewohnten Dingen zuerst einsetzen und ein Wiedererkennen vorzutäuschen imstande sind.
Auch unsere Erklärung der Erinnerung wie des Wiedererkennens greift auf die +Reproduktionsvorgänge+ zurück. Das könnte bedenklich erscheinen, weil Reproduktion und Erinnerung verschiedenen Gesetzmäßigkeiten folgen. Allein die Leistung ist in beiden Fällen eine ganz andere: die Reproduktion hat einen bestimmten Vorstellungsinhalt selbst vorzuführen; mit Stellvertretern, Symptomen u. dgl. ist ihr nicht gedient. Das Wiedererkennen hingegen hat ein Beziehungswissen zu wecken und kann sich dazu mannigfacher Symptome bedienen. Und drittens können diese Symptome -- wohl nach einer allgemeinen Gesetzmäßigkeit der Beziehungserlebnisse (vgl. S. 178) -- schon wirksam werden, wenn sie eben die Bewußtseinsschwelle überschritten haben, während eine Reproduktionsaufgabe in diesem Zustande noch nicht als gelöst gelten kann.
2. Erinnerungstäuschungen
Reproduktion früherer Eindrücke, anhebende Reproduktionen, Gefühle, die durch letztere angeregt werden, Beziehungserfassungen, Reproduktion eines Beziehungswissens und endlich, was bisher noch nicht genannt wurde, Beurteilungen und Schlüsse auf Grund mannigfacher Kriterien können zusammenwirken, um eine Vorstellung als Bild eines früheren Erlebnisses oder einen neuen Eindruck als die Wahrnehmung eines bekannten Gegenstandes erscheinen zu lassen. Von jedem einzelnen dieser Faktoren wissen wir nun, daß er gelegentlich versagen kann, und dürfen darum erwarten, daß aus solchem Versagen Erinnerungstäuschungen bzw. Erinnerungsausfälle entstehen.
Klingen die Reproduktionstendenzen an, ist aber die vollständige Reproduktion behindert, so erscheint uns ein Gegenstand bekannt, aber wir wissen nicht, „wo wir ihn hintun sollen“. Werden auch die ersten Ansätze zur Reproduktion nicht lebendig, so halten wir den Gegenstand für neu. Wir können aber anderswoher wissen, daß der betreffende Gegenstand uns doch bekannt sein muß, und so mag das eigenartige +Fremdfinden+ bedingt sein: spricht man ein geläufiges Wort der Muttersprache oftmals rasch hintereinander aus, so klingt es mit einemmal merkwürdig fremd und sinnlos. Vermutlich werden durch das rasche Aufsagen die mit dem Wort assoziierten Vorstellungen nicht mehr angeregt, entsprechend dem allgemeinen Gesetz der Bahnung; das Wort besagt uns also nichts mehr, während wir doch gleichzeitig wissen, daß es einen Sinn hat. Die sog. Entfremdung der Wahrnehmungswelt dürfte jedoch damit nur teilweise erklärt sein.
Dem Ausfall der Erinnerung steht deren Fälschung gegenüber. Man könnte füglich eine teilweise und eine vollständige unterscheiden. Bei der +teilweisen Fälschung+ vermischen sich infolge der Konstellation fremde Vorstellungselemente mit der Erinnerungsvorstellung. Tragen diese eingeschobenen Elemente keine von der Erinnerungsvorstellung stark abweichenden Züge, so werden auch sie als Bilder früherer Erlebnisse genommen, namentlich wenn die Gesamtvorstellung unmittelbar als Erinnerung aufgefaßt wird. Findet eine eigentliche Beurteilung, ob wirklich erlebt oder nicht, statt, so wird es unter anderem auch von der Begabung des Individuums abhängen, ob es einer Erinnerungstäuschung verfällt oder nicht. Kinder unterliegen deshalb leichter diesen Täuschungen als Erwachsene. Bei ihnen kommt auch die totale Erinnerungsfälschung in der Form der Phantasielügen häufig vor: während sie am Erzählen sind, drängt sich ihnen das Phantasiebild mit der gleichen Leichtigkeit und Klarheit wie das Erinnerungsbild auf und wird darum als solches ausgegeben. Wegen ihrer reicheren Phantasiebegabung sind darum auch Frauen derartigen Täuschungen mehr ausgesetzt als Männer.