Erziehung zur Mannhaftigkeit

Part 16

Chapter 163,366 wordsPublic domain

Eine andere Geschichte: Ich machte bei dem liberalen und mir persönlich bekannten Schulrat B. Besuch, um für einen Freund, der Direktor werden wollte, Auskünfte zu erbitten. Ich kam natürlich auch, wie zu einem Fürsten, im Frack und mit weißer Binde. Er fertigte mich ruhig, sachlich -- aber +stehend+ ab. Zufällig traf ich abends seine Schwägerin. Auf ihre Frage, wie mir's gehe, sage ich: »Schlecht, bin heute von Ihrem Herrn Schwager unhöflich behandelt worden.« -- »Darf ich ihm das wieder sagen?« -- »Ja, ich bitte darum.« Nach wenigen Tagen: »Ich habe es meinem Schwager bei Tisch erzählt, als mehrere Direktoren und Oberlehrer zugegen waren.« -- »Nun, und?« -- »Mein Schwager schwieg nachdenklich, die anderen Herren aber entsetzten sich über Ihre Anmaßung. Da hätte ein Schulrat viel zu tun, wenn er jedem Auskunft erbittenden Oberlehrer einen Stuhl anbieten sollte.« Recht so, meine verehrten Herren Kollegen! Ich wünsche Ihnen gute Karriere!

Als unser Kaiser den Herren Primanern zum Besuche einer Parade einen Urlaub erteilte, den ihnen die Direktoren nicht gewähren wollten, nahmen diese Herren diese Demütigung schweigend hin, ebenso wiederholte Anordnungen der Polizei, die als unbefugte Übergriffe hätten abgewiesen werden sollen, zumal von Männern, die mit Wärme die Verse deklamieren:

Si fractus illabatur orbis, inparidum ferient ruinae.

In der Regel wird die Beamtenkriecherei begünstigt. Es liegt System darin. Wir lesen ja allwöchentlich in Hardens »Zukunft« seine gesammelten Byzantiaca.

Unsere Tagespresse gab sich allerlei trüben Besorgnissen hin, als gemeldet wurde, daß der englische Kriegsminister +Haldane+ eine Einladung Kaiser +Wilhelms+, den großen diesjährigen Manövern beizuwohnen, mit dem Ersuchen beantwortete, davon Abstand zu nehmen und lieber die Einrichtungen des deutschen Generalstabes und einzelner militärischer Anstalten studieren zu dürfen. Dazu bemerkte die »Neue freie Presse« in Wien sehr zutreffend: »Leute, die in der Anschauung groß geworden sind, die Einladung eines Herrschers sei ein Befehl, dem man blindlings zu folgen habe, bezichtigen den Minister des Inselreiches einer Unhöflichkeit.« Ein solcher Gedanke konnte nur in Köpfen entstehen, die sklavischen Gehorsam, nicht aber den Freimut kennen, den englische Männer selbst vor gekrönten Häuptern bewahren. Nach englischer Anschauung bleibt man auch dem Könige gegenüber ein Mensch von freier Selbstbestimmung. Nach der militärischen Anschauung aber bei uns, die in dem Kaiser stets den obersten Kriegsherrn sieht und ihn sich auch am liebsten in Kriegstracht vorstellt, ist jeder seiner Wünsche, selbst jede freundliche Aufforderung, Einladung, Erlaubnis, ein dienstlicher Befehl. Dieser Geist geht durch unser ganzes Heer und von da in das Beamtenleben hinein.

+Caprivi+ hielt sich als Soldat zu dem Gehorsam verpflichtet das Amt eines Reichskanzlers zu übernehmen, zu dessen Führung er sich selbst mit Recht die Kraft nicht zutraute. Mit wachsendem Unwillen macht unsere Presse darauf aufmerksam, daß unsere höchsten Staatsämter mit Männern besetzt sind, die sich vorerst als Offiziere fühlen und selbst Ministerposten gleichsam nur im Nebenamt verwalten. Daher denn auch alle großen öffentlichen Kundgebungen sich wie kriegerische Feste ausnehmen: nichts als prunkende Uniformen, glitzernde Helme und schnarrende Stimmen. So bei Eröffnungen von Kunstausstellungen, bei Einweihungen von Kirchen, bei Enthüllungen von Denkmälern für irgendwelche dichtenden oder musizierenden Zivilisten. Ja, sogar die landwirtschaftliche Ausstellung in Schöneberg eröffnete Se. Exzellenz Graf +v. Podbielski+ in Uniform der Ziethenhusaren und legte in strammer militärischer Haltung die Hand an die Kopfbedeckung, wenn er über Maschinen oder über Erzeugnisse der Landwirtschaft Auskunft zu geben hatte. Man lese über das Kapitel »Im Nebenamt Minister« den Aufsatz von +Günther v. Vielrogge+ (»Blaubuch« I, Nr. 36), der der öffentlichen Stimmung einen kräftigen, durchaus zutreffenden Ausdruck gibt.

Als unsere deutschen Journalisten in England waren, gefiel ihnen unter vielem anderen gerade dieses vollständige Fehlen einer Untertanengesinnung. Bei jedem offiziellen Mahle wurde des Königs gedacht, aber das Hoch, das man ihm stehend darbrachte, bestand regelmäßig allein in dem Rufe: »the king!«

So stellen sich freie germanische Männer zu ihrem König. Von all dem unterwürfigen, phrasenhaften und in seiner Übertreibung unwahren Gerede, mit dem man bei uns die regierenden Fürsten und deren Familien bis hinab zu dem Prinzchen in der Wiege huldigt, wendet sich ein Mann von gesunder Selbstachtung mit Unwillen ab. Kann man denn seinen König nur kriechend verehren?

So dürfte also die Hofluft und die davon durchsetzte Luft des gesamten Beamtenheeres für die Entwicklung vorbildlicher Mannesart nicht günstig sein.

Man wird uns zum Gegenbeweise Bismarck nennen. Aber damit widerlegt man uns nicht. Wir wissen zu gut, wie schwer, wie nur mit Aufgabe seiner ganzen Kraft er den Mann aus seiner Beamtenstellung rettete, wissen, daß ihn der Kampf gegen die äußeren Feinde nicht annähernd so mitgenommen hat, wie die inneren Kämpfe, wenn seine bessere Einsicht mit dem Gebote des Beamtengehorsams in Konflikt kam, wissen, daß sein Vorsatz, in den Siehlen zu sterben, doch eben nicht durchführbar war, daß er gehen mußte, nicht weil es ihm an Manneswert gebrach, sondern -- weil er von dieser Tugend für einen Beamten zuviel hatte.

Seit Bismarck's Rücktritt haben wir lauter pflichttreue Kanzler gehabt. Auch unsere sonstigen hohen und höchsten Beamtenstellen waren und sind mit Männern besetzt, die allen an sie gestellten Anforderungen genügen. Ihre Verdienste erhalten so lebhafte amtliche Anerkennung, wie man es vordem in Preußen nicht gewohnt war.

»Zu Befehl!« ist fast das einzige, was der Unterstellte im Dienste dem Vorgesetzten zu sagen wagt. Das geht so weit, daß selbst vor Gericht die jüngst als Zeugen geladenen Soldaten allen Vorstellungen zum Trotz, anstatt ruhig, sachlich und freimütig zu berichten, stets stramm standen und, die Hand an der Hosennaht, »zu Befehl!« brüllten -- Gehorsamsautomaten! -- Wer lange Jahre unter dieser Zucht gestanden hat, der wird auch später im Zivil diese Hosennaht nicht wieder los. Sie zieht als eine Art »geistiger Hosennaht« ihre tiefen Furchen in das Gehirn und zerschneidet darin die edlen Zellen, in denen das Selbständigkeits- und Persönlichkeitsbewußtsein seinen Sitz hat. Ehemalige Militärs sollten deshalb in der Regel von solchen Posten ausgeschlossen bleiben, die eigenes Denken und Handeln, eigene Verantwortlichkeit erfordern. Sie sind unersetzlich, wo pünktlicher Gehorsam gebraucht wird.

Sie leisten getreulich, was man von ihnen verlangt und noch darüber hinaus. Weil in letzter Zeit in dem unendlich verwickelten Verwaltungswesen unseres Reiches hier und da sog. »Unregelmäßigkeiten« oder »Unstimmigkeiten« vorgekommen sind oder sein sollen, meinen unsere Zeitungsmänner, die sich vor Gewissenhaftigkeit nicht lassen können, eine Erschütterung altpreußischer Beamtentreue feststellen zu müssen. Davon kann trotz einiger bösen Symptome wohl nicht die Rede sein. Im Gegenteil, wir »verbeamten« immer mehr, freilich im üblen Sinne.

Man hat uns oft den deutschen Beamten als eine der Säulen geschildert, an denen sich das Volk emporranken werde. Ich habe dem jederzeit Beifall gespendet. Allgemach hat sich aber meine Meinung geändert. Ich fange an, in der rapid wachsenden Menge von Beamten und in der Verbreitung der Beamtenqualitäten eine Gefahr zu sehen. Wenn wir zu viele Beamte, Untergebene haben, so haben wir damit auch zu viele gebundene, unfreie Intelligenzen und Moralitäten. Es gibt ein sehr lehrreiches Buch des Spaniers +Balthasar Gracianus+ »Hand-Orakel und Kunst der Weltklugheit«, aus dem Originale bekanntlich von +Arthur Schopenhauer+ übersetzt, darin rät der Weltweise (7): Sich vor dem Siege über Vorgesetzte hüten! Denn: alles Übertroffenwerden ist verhaßt, aber seinen Herrn zu übertreffen ist entweder ein dummer oder ein Schicksalsstreich. Stets war die Überlegenheit verabscheut; wieviel mehr die über die Überlegenheit selbst -- Verstand ist eben die königliche Eigenschaft, und deshalb jeder Angriff auf ihn ein Majestätsverbrechen. Fürsten sind sie, und wollen es in dem sein, was am meisten auf sich hat, Sie mögen wohl, daß man ihnen hilft, jedoch nicht, daß man sie übertrifft: der ihnen erteilte Rat sehe daher mehr aus wie eine Erinnerung an das, was sie vergessen, als wie ein ihnen aufgestecktes Licht zu dem, was sie nicht finden konnten. Eine glückliche Anleitung zu dieser Feinheit geben uns die Sterne, die, obwohl hellglänzend und Kinder der Sonne, doch nie so verwegen sind, sich mit ihren Strahlen zu messen.

Da haben wir denselben Gedanken, den +Heine+ in die Worte kleidete: »Wer einem König widerspricht, der widerspricht mit Unbedacht.«

Der Kampf gegen einen Vorgesetzten oder eine vorgesetzte Behörde ist -- zumal in Preußen -- stets aussichtslos, es ist der Kampf des Einzelmenschen gegen eine allmächtige Institution. »Ich kann doch nicht«, sagte Voltaire, »wie er (der Große Friedrich) 150 000 siegreiche Soldaten aufmarschieren lassen.« Sehr richtig. Man gebe mir »100 000 Schnurrbärte« (Voltaires Wort) und dann lerne man meinen Kopf respektieren! Der Beamte ist eine Nummer in der großen Personalliste, ein Rädchen, ein Nagel, eine Schraube an einer Rechenmaschine, jederzeit durch eine neue zu ersetzen. Beamte sind zu gebunden, um sich zu freien Männern ausbilden zu können. Man schreibt ihnen in den wichtigsten Lebensfragen die Gesinnungen vor.

Ich nehme praktische Beispiele. Ein Lehrer muß einer Staatskirche angehören. Wenn ein Offizier Dissident wird, muß er den Dienst verlassen. Bekannt ist, daß der Dissident Oberlehrer Dr. +Rudolf Penzig+ von der Regierung als Mitglied der Schuldeputation in Charlottenburg nicht bestätigt worden ist. Sozialdemokraten dürfen nicht Beamte werden. Nun sind aber viele tausende kleiner Beamten geheime Sozialdemokraten und dadurch zu lebenslänglicher Heuchelei gezwungen. Ich halte die Ausschließung der Sozialisten vom öffentlichen Dienste für verfassungswidrig; denn vor dem Gesetze sind alle Bürger gleich. Die Sozialdemokratie verficht ihre Überzeugungen in legaler Weise. Sie ist im Reichstage vertreten, also eine anerkannte Partei. Wenn sie Verfassungsänderungen anstrebt, so ist das ihr gutes Recht. Von oben her plant man und führt man sogar gewaltsam Verfassungsänderungen durch. Bekannt ist, wie C. Bernhard +Shaw+ sich im »Berliner Tageblatt« über diese angeblich staatsgefährliche Partei aussprach: »... sie ist die konservativste, die respektabelste, die moralischste und bürgerlichste Partei Europas. Ihre Parteivertretung im Reichstage ist keine rohe Partei der Tat, sondern eine Kanzel, von der herab Männer von respektablem Alter und mit alten Ideen einer verworfenen kapitalistischen Welt eindrucksvolle Moralpredigten halten« -- --

Es ist wirklich nicht einzusehen, inwiefern ein Sozialdemokrat gefährlicher sein sollte als etwa ein Stockkonservativer. Umsturz wünschen im stillen beide, der eine von oben her, der andere von unten her. Das ist der ganze Unterschied. Und wahr bleibt das auch von Bismarck anerkannte Wort, daß die Revolutionen immer von »oben« verschuldet werden. Betrachtet man sie geschichtlich, so stellt man sich als billig denkender Mensch auf die Seite der bedrückten und den Fortschritt verfechtenden Parteien. Freilich, wer im Besitze ist, der meint auch im Rechte zu sein. Als ob altes Recht nicht zu Unrecht werden könnte!

Jedenfalls also sind Beamte, denen die politische Richtung vorgeschrieben wird, in ihren Überzeugungen nicht frei: verstößt einer gegen die staatliche Vorschrift, so muß er sich verleugnen oder seiner Wege gehen, das heißt zumeist mit Frau und Kindern hungern lernen. Eine Anzahl kostbarer Mannestugenden werden im Beamtenleben gepflegt und herangebildet, die köstlichste aber, die freie Ausübung religiöser oder politischer Überzeugungen, nicht. Gehorsam ist des Dieners Schmuck.

Dreihundert Lehrer und Lehrerinnen konnten es in Bremen nicht durchsetzen, daß ein Schulinspektor, der sie durch seine bureaukratisch-engherzige Praxis quälte, beseitigt wurde. Im Interesse der Disziplin und amtlichen Autorität mußten diese dreihundert Beamten weiter Unwürdiges ertragen. Der Organismus steht dem Staate höher als die Individuen, das System höher als die lebenden Menschen. Dem Staatsprinzipe werden ernste Überzeugungen und tiefe Empfindungen geopfert. Wenn das nötig ist -- was hier nicht untersucht werden soll --, so ist jedenfalls auch das Beamtentum keine Schule zur Pflege und Ausbildung von Mannhaftigkeit.

Einem Sozialdemokraten werden in Preußen amtlich auch die sittlichen Werte abgesprochen, die für das Amt eines Erziehers erforderlich sind. Gewiß, sozialistische Lehren gehören in keine Schule, wie überhaupt jede Politik, auch die kapitalistisch-antidemokratische, ausgeschlossen sein müßte, aber von unseren Lehrern sind schon zahlreiche Sozialdemokraten und es ist gar nicht einzusehen, weshalb ihre politische Überzeugung ihnen als sittlicher Makel angerechnet werden soll. Mit gleichem Rechte hätte man die Revoluzzer von 48, Männer wie Miquel, Richard Wagner, Lothar Bucher als unsittlich bezeichnen dürfen. Sittlichkeit hat mit politischer Parteistellung nichts zu schaffen. Ich erinnere mich im vorigen Jahre eine kleine Broschüre eines Subalternbeamten gelesen zu haben, eines ersichtlich biederen, treuen Menschen, der offen bekannt, er und fast alle die kleinen Beamten, die er persönlich kenne, wären Sozialdemokraten, wagten es nur nicht offen zuzugeben. Sollte Deutschland einmal Republik werden, so wird man den Monarchisten die sittliche Tüchtigkeit absprechen, die Jugend zu lehren, wie etwa im altrepublikanen Rom, wo auf dem Namen König ein Fluch ruhte.

Als überzeugter Anhänger des Königtums, als Gegner der aussichtslosen Sozialdemokratie wünschte ich, daß man auch dieser Partei gegenüber die preußische Devise zu Ehren brächte: suum cuique. Nach der Verfassung sind auch die Sozialisten zu allen Ämtern zuzulassen. Man sieht sie in Amerika, England, Frankreich in einflußreichen Stellen, ohne daß dort die Staaten darüber ins Wanken gerieten. Auch die Zentrummänner galten lange als Reichsfeinde. Jetzt sind sie zu Gnaden aufgenommen. Das war ein notwendiger Akt der Gerechtigkeit. Das deutsche Volk hat das Recht, sich seine religiösen Überzeugungen und ebenso seine politischen selbst zu bilden und der Satz iustitia fundamentum regnorum hat sich noch stets bewährt. Die Zurücksetzung der Sozialdemokraten trägt in unsere niederen Volkskreise eine große Erbitterung. Sollten wirklich drei Millionen deutscher Männer, auf deren Beistand der Staat in jeder Not und Gefahr doch rechnen muß, von denen er Steuern an Gut und Blut einfordert, zur friedlichen Mitarbeit an diesem Staate unfähig sein?

Am klügsten von den Sozialdemokraten, wenn sie, wie es tatsächlich viel geschehen mag, auf die Staatskrippe verzichten, um sich den Rest von Freiheit zu retten, den einem deutschen Proletarier Staat und Gesellschaft und die Zucht seiner eigenen strammen Parteiorganisation noch übrig läßt. »Dort, wo der Staat aufhört,« sagt Nietzsche, »da beginnt erst der Mensch, der nicht überflüssig ist.«

Das Verhältnis des Beamten zu seinem Vorgesetzten ist nicht das des Lehnsmannes zu seinem Lehnsherrn. Es entscheidet nicht die persönliche gegenseitige Zuneigung, es ist kein gleichseitiger, allzeit lösbarer Kontrakt zwischen zwei freien Männern. Nicht daß gegenseitige Achtung und Wohlwollen ausgeschlossen wäre. Es gehört aber nicht zum Wesen des Verhältnisses, ist mehr eine freiwillige Zugabe als ein Pflichtgebot. Gegen Mißhandlung kann der Untergebene zwar klagen, aber gegen eine ganze Skala von demütigenden und herabsetzenden Behandlungen ist er machtlos. Dazu kommt unser völlig veraltetes +Disziplinargesetz+. Dieses, unmittelbar nach dem Revolutionsjahre von 1848 (nämlich am 21. Juli 1852) zur Niederhaltung jeder freiheitlichen Regung erlassen, macht den deutschen Beamten seinen Vorgesetzten gegenüber fast rechtlos. Man braucht nur an die tief beschämenden Kulturbilder zu erinnern, die in jüngster Zeit sich an den Namen Pötter und an Trakehnen knüpfen. Besonders der Fall Pötter, der sich in Pommern abgespielt hat, zeigte dem erstaunten deutschen Zeitungsleser, welche Tyrannei ein Prediger, der Vorgesetzter von Dorfschullehrern ist, auszuüben vermag, belehrte uns, was -- um mit dem »Türmer« zu sprechen (1906, Heft 4, S. 523) -- »was deutsche Männer, deutsche Jugenderzieher, jahrelang, ohne mit der Wimper zu zucken, an moralischen und körperlichen Mißhandlungen und Beleidigungen wie stumme Hunde hinunterzuwürgen imstande sind«. Der ›Türmer‹ spricht mit Recht die Hoffnung aus, »daß unser Lehrerstand es nicht bei der Erkenntnis seiner Bedeutung für Volk und Vaterland bewenden lassen, sondern sich auch der eigenen sozialen und politischen Kraft bewußt werden möge. Geschenkt werde einem heut so leicht nichts, zu den +bloß+ artigen Kindern kommen die Kompottschüsseln zuletzt -- oder überhaupt nicht«.

Wenn der deutsche Lehrer oder Kanzlist auf der Bühne oder in Romanen auftritt, so zeigt er sich in einer völlig unmännlichen Haltung, ganz Gehorsam, Unterwürfigkeit seinen Vorgesetzten gegenüber; erscheint als ein innerlich gebrochener oder plump trotziger Mann, der zum Äußersten bereit ist: Demut oder Verzweiflung. Man lacht oder spottet darüber. Die Sache ist aber tiefernst, tieftraurig. Schuld daran ist eben unser Disziplinargesetz, das leider nur wenige Deutsche kennen. Würden sie es kennen, sie müßten sich wie ein Mann dagegen auflehnen; denn es ist hart und finster, ist ein trauriges Erbe mittelalterlicher Unduldsamkeit und Menschenentwürdigung.

Man höre: Wenn sich z. B. ein Lehrer über einen Vorgesetzten beschwert, so ist die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung des Vorgesetzten noch einmal zu hören, sondern die Aussagen des Vorgesetzten gelten als erwiesene Tatsache.

Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet die Behörde, ohne vorher den Lehrer auch nur gehört zu haben oder etwa Zeugen des Angeklagten. So kann nach der parteiischen Angabe des Vorgesetzten die vorgesetzte Behörde entscheiden und tut es oft im Interesse der Disziplin und keine Verfügung, kein Gesetz steht dem entgegen. Und so verfährt man nicht etwa nur jungen Dorfschullehrern gegenüber, die bei ihren grünen 20 Lebensjahren und bei ihrer deshalb noch mangelnden Lebenserfahrung eine väterliche Amtsüberwachung ertragen könnten und würden -- vorausgesetzt, daß sie tatsächlich väterlich wohlwollend wäre -- nein, dasselbe Verfahren kommt in Anwendung gegen Gymnasialprofessoren, die schon ein Vierteljahrhundert der Ehre würdig befunden wurden, deutsche Jünglinge zum Höchsten zu bilden und zu erziehen!

Ohne vorheriges Verhör können auch sie auf die Angaben ihres Vorgesetzten Verweise und andere Strafen bekommen. Erfreulicherweise halten sich unsere Behörden in der Regel nicht so streng an den Buchstaben des Gesetzes, daß es in seiner ganzen Härte zur Anwendung kommt. Mir sagte ein namhafter Jurist, daß dieses Gesetz tatsächlich kaum noch zu brauchen wäre. Aber doch bleibt es in Kraft?! Ich mache alle, die es angeht -- und eigentlich geht es jeden deutschen Mann an, welchen Standes er immer sei --, auf einen vortrefflichen Aufsatz über »die Reformbedürftigkeit des preußischen Disziplinargesetzes vom 31. Juli 1852« aufmerksam. Er stammt aus der Feder des Berliner Rechtsanwalts Abramczyk, des Syndikus des Berliner Lehrervereins. Der Aufsatz ist in der »Pädagogischen Zeitung«,[12] dem Hauptorgan des deutschen Lehrervereins abgedruckt (34. Jahrg. Nr. 48, 30. Nov. 1905). Wer außerdem die von dem Berliner Stadtlehrer Herrn +F. A. Müller+ (Wilmersdorf, Weimarschestr. 1) in regelmäßigen Jahresberichten gesammelten Disziplinarfälle der Volksschullehrer prüft, der findet sich zu dem Geständnisse gezwungen, daß unter einem solchen Gesetze freie, charakterstarke, ruhige und selbstbewußte Lehrerpersönlichkeiten unmöglich wachsen können. Leider scheint man sich in akademisch gebildeten Kreisen für das Verfassungsleben der alten Spartaner, Athener, Phönizier, Römer und Etrusker, für die Rechtslage auf den Sundainseln oder bei den alten Maias mehr zu interessieren, als für die Rechtslage, den Rechtsschutz und die Gewissensfreiheit der deutschen Volksschullehrer.

Zum Glück erstehen diesen aus den eigenen Reihen tapfere Vorkämpfer, die gern ein Martyrium auf sich nehmen, um die große Sache der deutschen Schule zu retten, die zugleich die Sache des deutschen Volkes ist, Männer, die sich auflehnen gegen den Geist des öden Formalismus, der geistigen und moralischen Knebelung ihres Standes. Wenn die Deutschen mehr Sinn für ethische Probleme hätten und diese wichtigste aller Kulturfragen mit gleichem Ernste studierten wie die Theaterberichte oder Kurszettel, so hätten wir das »Jena« auf dem Schulboden jetzt nicht erlebt und brauchten nicht über erlittenes Unrecht zu klagen.

Die +Bremenser+ voran haben den Kampf gegen diesen Ungeist tapfer aufgenommen. Einer ihrer tüchtigsten Mitkämpfer, Gansberg, ein Lehrer von Gottes Gnaden, hat am 11. Mai 1906 im Bremer »Elternbund« unter stürmischem, lang anhaltendem Beifall seinen Protest vorgetragen (»Bremer Nachrichten« vom 13. Mai 1906): »Wir fordern Freiheit und Vertrauen für unsere Arbeit. Wenn aber ein unfruchtbarer bureaukratischer Geist in den Schulen umgeht, dann kann ein so wichtiges kulturelles Werk wie die Schulreform nicht gefördert werden. Wie aber ist dieser Geist, der die freien Regungen der jugendlichen Kräfte zusammenschnürt durch widerliche Rechthaberei und rücksichtslose Draufgängerei, wie ist dieser Geist zu fassen? Nur dadurch, daß man ihn öffentlich brandmarkt. Die Öffentlichkeit hat das größte Interesse daran, zu wissen, was in ihren Schulen vorgeht; alle Staatsbürger und vor allen die Eltern haben die heilige Verpflichtung, sich um den Geist zu kümmern, der unsere Schulen leitet, denn +ihnen+ und +nicht der Behörde+ gehört die Schule. Und wie ich es für meine Aufgabe erachte, die Öffentlichkeit immer mehr noch für die Bedürfnisse der Schulkinder und die Arbeit der Schulreform zu interessieren, so erachte ich es auch für meine unbedingte Pflicht, allgemeine und prinzipielle Schäden unseres Schulwesens öffentlich als solche zu kennzeichnen. Wie aber, wenn nun dieses schädliche System sich zufällig in der Person eines meiner Vorgesetzten verdichtet? Da heißt es: Gehorsam oder -- Opfer! Man wird mir Schweigen gebieten. Wie aber wird die Elternschaft sich stellen? Hat sie ein Interesse daran, daß der Verwaltungsapparat ungestört funktioniert? Ich denke, das ist ihr völlig gleichgültig; ich denke, daß ihr das Wohl der Schulkinder über alles geht und daß sie die gesunde Schulatmosphäre doch viel, viel höher einschätzt, als eine geräuschlos arbeitende Verwaltungsmaschinerie. Darum hoffe ich zuversichtlich, daß die Elternschaft in einem solchen Konflikte auch stets auf der Seite derer zu finden sein wird, die für das Wohlergehen der Kinder eintreten!«

Bravo! Das heißt mannhaft gesprochen.

Ich habe in Berlin und in München Protestversammlungen der deutschen Lehrerschaft mit angehört und begreife nicht, wie es möglich sein soll, Männer, die sich gegen den herrschenden Religionsunterricht so ablehnend verhalten, zu diesem noch fernerhin amtlich zu zwingen. Es wird ja natürlich geleistet werden, was und wie die Instruktion es fordert, daß dabei aber zahlreiche Lehrer innerlich gebrochen werden, davon wird die Welt zunächst nichts erfahren.