Englands Wirtschaftskrieg gegen Deutschland
Part 3
England hat schon lange vor dem Krieg die Folgerung aus dieser Entwicklung gezogen. Sein Wirtschaftskrieg gegen Deutschland begann mit jenem 1887 erlassenen _Gesetz_ über die Herkunftsbezeichnungen „_~Made in Germany~_”, das ein Brandmal sein sollte für deutsche Erzeugnisse, aber zu einem Ehrendenkmal deutscher Qualität wurde. Daß es bewußt gegen Deutschland gerichtet war, bedarf keines weiteren Hinweises, denn Deutschland gehört zu den Hauptversorgern von Großbritannien. Dieses Gesetz war der erste Bruch mit der bis dahin traditionell betriebenen Freihandelspolitik Englands. Wie oft ist uns das Lied dieser englischen Freihandelspolitik nicht gesungen worden! Die guten Deutschen, die so gern das Vorbild im Ausland suchen und die vielleicht ein gewisses Recht hatten, in der Zeit preußischer Reaktion ein englisches Parlament, das seine Vorzüge hatte, anzuerkennen, vergaßen, daß Englands Wirtschaftspolitik nie von einem anderen Gesichtspunkt geleitet worden ist als von demjenigen des rücksichtslosesten Eigennutzes. Professor Harms, dem wir verschiedene hervorragende Darlegungen über England und Deutschland verdanken, hat in einem in der „Deutschen Revue” veröffentlichten Aufsatz über England und Deutschland mit Recht darauf hingewiesen, daß England zunächst durch Jahrhunderte hindurch an einer rücksichtslos gehandhabten Ausschließungspolitik festhielt und erst dann, als es nach dem Niederbruch Frankreichs die unbedingte kommerzielle Übermacht in Europa hatte, seine Grenzen aus dem Grunde öffnete, weil die anderen Völker auf seinem eigenen Markt nicht konkurrieren konnten und weil es die Hoffnung hatte, daß die anderen Staaten dem Beispiel folgen und ihm die Grenzen öffnen würden und ihm dann diese Absatzgebiete schrankenlos offen standen. Diese Hoffnung Englands hat sich als vollständig richtig erwiesen. Es wurde die große Werkstatt der Welt und es konnte sich die unbedingte Herrschaft auf den Märkten der Welt aneignen, solange dieses Freihandelssystem auch von anderen Ländern adoptiert wurde. Die Notwendigkeit von Schutzzöllen für die deutsche Industrie hatte ja zuerst Friedrich List, dessen geradezu grandiose prophetische Voraussage man auch darin wieder bewundern muß, in den Vordergrund seiner Ausführungen gestellt. Als England merkte, daß diese Freihandelspolitik ihm gefährlich wurde, beginnt es mit dem Abbau des Freihandels, und das Gesetz: „~Made in Germany~” ist der erste Schritt auf diesem Wege. Mit einem freien Wettbewerb aller Völker ist ein Gesetz, welches eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waren verlangt, grundsätzlich unvereinbar. Die Nachahmung, welches dieses Vorgehen in Frankreich gefunden hat mit einem Versuch, die Waren durch die Worte: „~Importé d'Allemagne~” vom französischen Markt zu verdrängen, zeigt ja, aus welchen Erwägungen heraus das Gesetz gekommen ist. Daß es in das Gegenteil des Gewollten umschlug, ist sicherlich weder Englands Absicht noch sein Verdienst gewesen.
In gleicher Richtung bewegt sich die englische Wirtschaftspolitik, die in dem _englischen Patentgesetz_ vom Jahre 1907 zum Ausdruck kommt. Im Abs. 1 des § 27 dieses Gesetzes wird bestimmt, daß jedermann in England den Antrag auf Nichtigkeit eines Patentes stellen kann mit der Begründung, daß die patentierte Ware fast ausschließlich außerhalb Englands hergestellt wird. Eine solche Nichtigkeitsklage kann also erhoben werden, wenn die Fabrikation im Auslande stattfindet, ja sogar schon, wenn die Herstellung hauptsächlich im Auslande stattfindet. Die Herstellung muß in England geschehen, oder es muß ein triftiger Grund angeführt werden, weshalb das nicht geschehen kann.
Es erhellt von vornherein, daß eine derartige Bestimmung sich namentlich gegen die chemische Industrie Deutschlands und gegen die Vorherrschaft auf dem Gebiete der Erzeugung und des Vertriebes patentierter Artikel richtet. England versuchte diejenigen deutschen Firmen, die bisher auf Grund englischer Patente den englischen Markt beherrschten, zu zwingen, ihren Tribut in der Form zu zahlen, daß sie entweder ihre Patente an Engländer abtreten oder ihre eigenen Fabriken nach England verlegen und so die Löhne für die Erzeugung englischen Arbeitern zugute kommen lassen, ebenso wie ihr Gewinn mehr als bisher in England versteuert werden sollte. Tatsächlich hatte auch gerade bei der chemischen Großindustrie das Gesetz vom Jahre 1907 in dieser Form gewirkt. So haben die Elberfelder Farbenfabriken gemeinsam mit der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Berlin eine Filiale in England eingerichtet, um auf diese Weise die bisher in England abgesetzten Waren in England herzustellen und vor der Nichtigkeitserklärung zu schützen. Desgleichen sind die Höchster Farbwerke gezwungen worden, nach England zu gehen.
Man mag vom englischen Standpunkt aus über die Zweckmäßigkeit eines solchen Gesetzes denken, wie man will, mag es als Ausfluß eines starken merkantilistischen Geistes verteidigen, jedenfalls ist niemals der Bruch mit der Freihandelstradition schärfer zum Ausdruck gekommen als in diesem Vorgehen. Hier ist nicht nur die vorhandene Theorie durch eine Schutzzollgesetzgebung aufgehoben, sondern durch eine Prohibitivpolitik ersetzt worden. Das vorliegende Gesetz ist die Aufhebung des freien Wettbewerbs auf dem Gebiete der patentierten Artikel.
Aus demselben Geist ist das Gesetz geboren, welches zwischen der englischen Admiralität und dem englischen Postministerium einerseits und der Cunard-Linie andererseits in bezug auf die _Schiffahrtssubventionen_ geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung verspricht die englische Regierung der Cunard-Linie eine Subvention von 3 Millionen Mark jährlich zu zahlen als Zuschuß für die Indienststellung der beiden Dampfer „Mauretania” und „Lusitania”, welche die Cunard-Linie nur unter der Bedingung, daß sie diese Subvention erhalte, bauen konnte.
Das blaue Band des Ozeans war England verloren gegangen, als der Norddeutsche-Lloyd-Dampfer „Kaiser Wilhelm II.” den Rekord in der Fahrt Bremen-Neuyork geschlagen hatte. Da erfolgte jenes Gesetz im englischen Parlament, durch welches der Cunard-Linie die vorerwähnte Jahressubvention zugesichert wurde für den Bau zweier Dampfer, welche bestimmt waren, diesen deutschen Rekord zu brechen. Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um die Subvention einer notleidenden Linie, es handelt sich auch nicht um eine Schiffahrtstrecke, welche ohne staatliche Subvention etwa keine Erträgnisse brachte, nein, an die bestrentierende Linie des ganzen Weltverkehrs und an eine glänzend fundierte Gesellschaft wird aus allgemeinen Staatsmitteln diese Subvention gezahlt, nur damit Deutschland nicht mehr den Ruhm besäße, die schnellsten Schiffe zu besitzen. Gewiß wäre es unserem Lloyd oder der Hapag auch möglich gewesen, eine „Mauretania” in Dienst zu stellen, wenn man für den riesigen Kohlenverbrauch dieser großen Dampfer ein Staatsopfer von mehreren Millionen jährlich gebracht hätte. Nur würde man in Deutschland eine solche Prestigepolitik auf Staatskosten sowohl im Bundesrat wie im Reichstag abgelehnt haben. Mit vollem Recht hat deshalb Herr Ballin in einer geistvollen Rede auf einer Versammlung des Zentralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes am 7. September 1907 darauf hingewiesen, daß nichts so sehr den Niedergang Englands von seiner einstigen Herrschaft kennzeichnet, nichts so charakteristisch sei für den Neid und für die Eifersucht gegen Deutschland, als daß es den früher jahrzehntelang aufrecht erhaltenen Grundsatz des freien Spiels der Kräfte im Welthandel aufgebe, um mit Staatsmitteln eine Stellung aufrecht zu erhalten, die es im privaten Wettbewerb gegenüber Deutschland nicht mehr behaupten könnte. „Es ist noch nicht lange Zeit,” so führte Ballin damals wörtlich aus, „daß wir uns einer regen Teilnahme an dem heißen Wettbewerb rühmen können, der sich zwischen den Schiffahrt treibenden Nationen auf dem Weltmeere vollzieht. Herr Professor Thieß erinnerte in einem Vortrag daran, daß im Jahre 1790, als der französischen Nationalversammlung der Titel einer ihr gewidmeten Broschüre verlesen wurde: „Über die Schiffahrt -- von einem Deutschen”, die ganze Versammlung in schallendes Gelächter ausbrach, so komisch erschien es damals, daß ein „Deutscher” über Schiffahrt mitreden wollte. Das sind 117 Jahre her, eine längst vergangene Zeit! Aber noch im Jahre 1861, als man in Preußen schon eine Kriegsmarine organisierte und die atlantische Schiffahrt schon von Bremen und Hamburg einen lebhaften Aufschwung nahm, da schrieb noch die „Morning Post”, das Organ des damaligen Premierministers Lord Palmerston: „Die Deutschen mögen den Boden pflügen, mit den Wolken segeln und Luftschlösser bauen, aber nie, seit Anfang aller Zeiten, hatten sie das Genie, das Weltmeer zu durchqueren oder nur schmale Gewässer zu durchfahren.” Das war 1861, und 10 Jahre später hatten wir, von Meisterhand gezimmert, ein einiges Deutsches Reich, und weitere 20 Jahre später, da hatte das junge Deutschland auf dem Gebiete der Weltschiffahrt alle anderen Länder überflügelt und war der großen englischen Schiffahrt gefürchtetster Rivale geworden. Das war ein Erfolg, in heißer Arbeit errungen, und der täglich in heißer Arbeit verteidigt werden muß. Hat doch selbst England, um diesen Erfolg zu schmälern, _den alten bewährten Grundsatz vom freien Spiel der Kräfte_, dem es seine glänzende wirtschaftliche Entwicklung verdankt, _verlassen_ und die reich vergoldete Hand einer einzelnen Gesellschaft gereicht, nur um sie in die Lage zu setzen, zwei Schiffe zu erbauen, welche die deutschen Schnelldampfer um ein Geringes überbieten sollen.”
Am schlagendsten aber tritt dieser Wirtschaftskampf Englands zutage in der _Zollbegünstigung gegenüber seinen Kolonien_. Der imperialistische Sinn Englands ist einst zum Ausdruck gekommen in der Schaffung des großen englischen Weltreiches und dessen politischer Beherrschung. Mit dieser politischen Beherrschung der Welt war aber für England auch die Gewähr der wirtschaftlichen Monopolstellung verbunden. Politische Herrschaft ist aber auch unzweifelhaft die sicherste Grundlage einer solchen wirtschaftlichen Monopolstellung. Unter nichts hat Deutschland so sehr gelitten als unter der Phrase der „offenen Tür”. Die formale Gleichberechtigung in einem von einem Industrie-Exportlande beherrschten Kolonialland wird niemals ein Land in die Lage versetzen, sich die tatsächliche wirtschaftliche Gleichberechtigung gegenüber dem Land zu erringen, das die politische Herrschaft in der Hand hat. Soweit die wirtschaftliche Entwicklung eines Koloniallandes in Betracht kommt, werden Aufträge immer an das Mutterland vergeben werden, und hieran wird auch eine freie Submission nichts ändern, denn der betreffende Gouverneur wird immer in der Lage sein, die zu vergebenden Aufträge seinem Land zu übermitteln. Wir bauen die Bahn in unseren Kolonien auch nicht auf englischen Stahlschienen, und Frankreich denkt nicht daran, die marokkanischen Häfen von deutschen Firmen anlegen zu lassen. So würde also, selbst wenn die völlige formale Gleichberechtigung zwischen England und anderen Nationen tatsächlich bestehen würde, England einen gewaltigen Vorsprung in bezug auf die Versorgung seiner Kolonien vor uns voraus haben. England ist aber weiter gegangen. Während es schamhaft im eigenen Heimatlande noch an der Idee des Freihandels festhält, hat es diese Idee in bezug auf das Verhältnis zu seinen Kolonien längst aufgegeben. Mit Kanada hat es bereits am 1. August 1898, mit Neuseeland 1903, mit Australien 1907, mit der südafrikanischen Union 1903 Verträge geschlossen, welche ihm als dem Mutterlande eine Zollbegünstigung gewähren, die in einzelnen Fällen bis zu 33⅓ % des Zolles ausmachen. Gewiß mag es formell unrichtig sein, wenn man sagt, England hätte derartige Verträge geschlossen, denn formell sind diese Gesetzesvorlagen der Initiative der Kolonien selbst entsprungen und England hat scheinheilig an dieser Phrase festgehalten. Der Zollkrieg zwischen dem Deutschen Reich und Kanada hatte in dieser Zollbegünstigung Englands seine Ursache. Das Deutsche Reich bezog sich darauf, daß ihm in Kanada nach einem schon zwischen England und Preußen geschlossenen Vertrag die unbedingte Meistbegünstigung zustände und diese Meistbegünstigung sich auch auf die englischen Kolonien bezöge. Der Versuch, die Kanadier durch einen Zollkrieg zur Aufgabe ihres Standpunktes zu zwingen, schlug fehl und mußte fehlschlagen, denn er war gegen ein Prinzip gerichtet, das nicht von Ottawa, sondern von London ausgegangen war und die Grundlage derjenigen wirtschaftlich-imperialistischen Bestrebungen bildete, die in Chamberlain den Hauptträger ihrer Ideen sahen und deren Gedanken bis weit in die liberalsten Kreise hinein mehr und mehr Geltung erlangten. Was jenen vorschwebte, das war ein ~Greater Britain~, ein Groß-England, geeinigt durch ein möglichst enges politisches Bündnis, geeinigt aber auch durch ein möglichst enges wirtschaftliches System zwischen den Kolonien und England, gerichtet gegen jeden Wettbewerber, vor allem aber gerichtet gegen Deutschland. Bedurfte es doch erst eines energischen Einspruches der deutschen Regierung, um zu verhindern, daß in die staatlichen Submissionsbestimmungen Australiens der Satz aufgenommen wurde, daß deutsche Waren grundsätzlich von jedem Mitbewerb ausgeschlossen seien, hat das Gesetz „~Made in Germany~” doch selbst in Indien seine Nachahmung gefunden! Wie weit dieser imperialistische Gedanke Besitz ergriffen hat in der Politik der Staatsminister der englischen Kolonien, davon konnte ich mich überzeugen, als ich vor einigen Jahren in Toronto die Rede des jetzigen Staatsministers von Kanada, Borden, hörte, die nichts anderes war als der Ausdruck des Bekenntnisses einer völlig politischen und wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu England -- eine Rede, in der damals schon die Drohung enthalten war, daß jedem Feind, der sich dem Mutterlande nahen würde, nicht nur englische, sondern auch kanadische Dreadnoughts entgegengesandt würden. Ich habe damals in der Presse auf diese Stimmung in Kanada hingewiesen, die jetzige Haltung Kanadas beweist, daß die damalige Rede Bordens, der gerade aus London kam und über seine Eindrücke in England berichtete, nicht einer Augenblicksstimmung entsprang, sondern der Ausdruck einer festbegründeten politischen und wirtschaftspolitischen Überzeugung war.
Wie bedeutend diese schutzzöllnerische Gesetzgebung in den Kolonien, wie bedeutend überhaupt der Kolonialbesitz Englands für seine wirtschaftliche Machtstellung ist, dafür liefern uns die Ziffern des englischen Außenhandels einen schlagenden Beweis. Wenn wir den englischen Außenhandel mit dem deutschen vergleichen, so sehen wir eine englische Ausfuhr von 9943 Millionen Mark im Jahre 1912 und eine deutsche Ausfuhr von 8956 Millionen Mark im gleichen Jahre. England ist uns also auf diesem Gebiete um nur 1000 Millionen Mark überlegen. Gliedern wir aber diese Ausfuhr, betrachten wir den Wettbewerb der beiden Länder einmal in denjenigen Ländern, in denen sie unter gleichen Bedingungen, d. h. unter gleicher Zollbehandlung kämpfen, und scheiden wir daher die Länder aus, in denen die politische und wirtschaftliche Vorherrschaft eines der beiden Staaten besteht. Wir müssen dann von dem englischen Außenhandel abziehen die Ausfuhr nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ausfuhr nach den deutschen Kolonien, wo ähnliche Deutschland begünstigende Verhältnisse in der politischen Vorherrschaft, wenn auch nicht in wirtschaftlicher Vorzugsbehandlung, bestehen.
Nach den englischen Kolonien hat England 1912 insgesamt für 191,5 Millionen (= 3830 Millionen Mark) ausgeführt, wovon auf Indien 65,679 Millionen, auf Kanada 27,3 Millionen, auf Neuseeland 11,1 Millionen, auf Südwestafrika 23,1 Millionen entfallen.
Nach denselben englischen Kolonien betrug die deutsche Ausfuhr 1912 348,9 Millionen Mark. Wir sehen also, daß, während England in seiner Gesamtausfuhr Deutschland etwa wie 10:9 steht, das Verhältnis in der Ausfuhr nach englischen Kolonien wie 11:1 ist. Derartig machen sich die politischen und wirtschaftlichen Einflüsse Englands uns gegenüber geltend.
Noch stärker tritt übrigens der Gesichtspunkt der Beherrschung der Kolonien durch das Mutterland zutage, wenn wir denselben Vergleich auf das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland ausdehnen. Die deutsche Ausfuhr überhaupt beträgt 10,8 Milliarden, die französische 5,3 Milliarden. Nach den französischen Kolonien aber führte Frankreich im Jahre 1913 für 906,5 Millionen Franken, Deutschland aber nur für etwa 15 Millionen Mark aus. Das Gebiet, in dem die Flagge eines fremden Landes weht, ist also für unseren Außenhandel verschlossenes Gebiet oder doch solches, wo wir unter den größten Widerständen einen kleinen Teil des Bedarfs decken können.
Ziehen wir nun von dem englischen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr nach den deutschen Kolonien ab, so erhalten wir folgendes Bild:
Englische Gesamtausfuhr 1912 9943 Millionen Mark Davon nach den Kolonien und Protektoraten 3830 „ „ Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 6113 „ „ _Deutsches Reich Gesamtausfuhr_ 1912 8956 „ „ Davon nach deutschen Kolonien 51 „ „ Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 8905 „ „
Daraus folgt, daß in denjenigen Teilen der Welt, wo wir mit England unter gleichen Bedingungen konkurrieren, die englische Ausfuhr insgesamt 6113 Millionen Mark, die deutsche Ausfuhr aber 8905 Millionen Mark beträgt, _daß also Deutschland England in der Ausfuhr längst schon überholt hätte, wenn nicht Englands Kolonialbesitz die unbedingte Fundierung für die englische Industrie und den englischen Handel abgeben würde, eine Tatsache, die zu denken gibt, wenn nach dem Kriege die Frage der Vergrößerung des deutschen Kolonialbesitzes erörtert werden wird_.
Erst unter diesen Gesichtspunkten versteht man Englands Kampf gegen eine weitere koloniale Betätigung des Deutschen Reiches, versteht man weiter auch die imperialistischen Ideen Chamberlains. Sie sind der Ausdruck eines gegen Deutschland gerichteten Wirtschaftskampfes. Bereits im September 1897 schreibt Sir Alfred Mond in der „Saturday Review” wörtlich: „Wenn Deutschland morgen vernichtet wäre, so gäbe es in der Welt nicht einen Engländer, der übermorgen nicht um so reicher wäre. Völker haben jahrelang um eine Stadt, um ein Erbfolgerecht gekämpft. Müßten wir nicht um 250000000 £ jährlichen Handels Krieg führen? Wenn England einst erwacht und sieht, was seine einzige Hoffnung für eine gedeihliche Zukunft ist, dann _nieder mit Deutschland_.” Das ist der Geist, der von dem Herstellungsgesetz zu den Schiffahrtssubventionen, zum Patentgesetz, zur Vorzugsstellung Englands gegenüber seinen Kolonien, zu dem Tage führte, wo England die Völker der Erde in Sold nahm, um Deutschlands wirtschaftliche Macht gewaltsam zu brechen, nachdem es mit allen anderen Mitteln nicht gelungen war, Deutschland von der zweiten Stelle der Weltwirtschaft zurückzudrängen.
* * * * *
Unter dem Gesichtspunkt dieses Kampfes gegen Deutschlands wirtschaftliche Stellung sind neben der Entfesselung des Weltkrieges selbst diejenigen Maßnahmen mit zu buchen, die England gegen Deutschland in dem jetzigen Weltkrieg ergriffen hat, um es wirtschaftlich auf die Knie zu zwingen. Mehrere Gesichtspunkte kamen für England nach dieser Richtung in Frage, einmal die Abschneidung Deutschlands von der Nordsee, um die Lebensmittelzufuhr und damit die Ernährung der deutschen Bevölkerung in Frage zu stellen, zweitens die völlige Unterbindung der deutschen Ausfuhr nach neutralen Ländern, soweit diese Ausfuhr durch England kontrolliert werden konnte, drittens die Vernichtung der deutschen Handelsflotte, viertens die Vernichtung seiner Guthaben im feindlichen Ausland, vor allen Dingen in England selbst, fünftens die Eroberung der deutschen Absatzmärkte während der Zeit der Ausschließung Deutschlands vom Weltverkehr, schließlich die Unterbindung aller Zufuhr von Rohstoffen zur völligen Lahmlegung der deutschen Industrie.
Wenn man diese Maßnahmen übersieht, wird man feststellen müssen, daß sie teilweise völlig wirkungslos geblieben sind, teilweise den erhofften Erfolg nicht gehabt haben. Zunächst ist die Lebensmittelversorgung Deutschlands nach menschlichem Ermessen, wenn auch unter Einschränkung des Verbrauchs, sichergestellt. Die deutsche Wirtschaftspolitik hat uns in die Lage gesetzt, den größten Teil des deutschen Bedarfes selbst zu erzeugen. Bis August dieses Jahres ist Deutschland mit Lebensmitteln derart versorgt, daß jede Hoffnung des Feindes, eine Schwächung Deutschlands durch den Mangel an Lebensmitteln herbeizuführen, als gescheitert anzusehen ist. Daß wir den Krieg nicht im eigenen Lande haben, sondern daß unsere Truppen verstanden haben, denselben in Feindesland hineinzutragen, so daß das deutsche Heer zum großen Teil durch Requirierung im fremden Lande leben konnte, hat selbstverständlich mit dazu beigetragen. Hat doch erst kürzlich der Berichterstatter einer neutralen Macht das glänzendste Zeugnis deutscher Organisationstätigkeit darin erblickt, daß es den deutschen Militärbehörden in Frankreich gelungen wäre, die Versorgung der deutschen Armee mit Lebensmitteln ohne Zufuhren aus Deutschland selbst durchzuführen!
In bezug auf die Unterbindung unserer Ausfuhr nach dem neutralen Ausland ist es England gelungen, einen teilweisen Erfolg zu erzielen. Die Schiffe der Hapag und des Lloyd sind entweder in die Kriegsflotte eingereiht oder liegen in neutralen Häfen, ein Handel unter deutscher Flagge ist bei der gegenwärtig noch vorhandenen Beherrschung der See durch England nur in geringem Maße möglich. Andererseits hat sich aber bereits gezeigt, daß die völlige Unterbindung des deutschen Außenhandels sich nicht hat bewerkstelligen lassen. Einmal kommt für den deutschen Außenhandel das Gebiet des verbündeten Österreich, ferner das Gebiet der neutralen Staaten, Schweiz, Italien, die Balkanländer und die Türkei in Betracht, soweit nicht die Sorge um die eigene Volkswirtschaft Ausfuhrverbote als notwendig erscheinen ließ. Weiterhin sind aber diejenigen Waren, die nicht Kriegskonterbande sind, zum Teil auf neutralen Schiffen in das Ausland befördert worden. Hat es doch, worauf schon hingewiesen, beispielsweise durchgesetzt werden können, daß ohne Schwierigkeiten die Ausfuhr chemischer Produkte nach Amerika unter amerikanischer Flagge und unter dem Schutz der politischen Macht der Vereinigten Staaten erfolgt. Damit ist nicht nur für Deutschland die Möglichkeit der Ausfuhr seiner Chemikalien gegeben, sondern es ist gleichfalls dafür eingetauscht worden die Zusage der Vereinigten Staaten, daß Baumwolle nicht Konterbande sei, und nach der Erklärung des amerikanischen Botschafters Gerard ist die von den Vereinigten Staaten festgesetzte Ausfuhr amerikanischer Baumwolle nach Deutschland in Höhe von 50000 Ballen pro Monat bestimmt worden, und bis zum 31. Dezember 1914 sind bereits in Bremen 48617, in Rotterdam 69900 Ballen amerikanischer Baumwolle angekommen. Gewiß werden sich noch Schwierigkeiten in bezug auf die Heranschaffung anderer Rohstoffe bemerkbar machen, andererseits sind wir aber zum Teil dadurch dieser Schwierigkeiten enthoben worden, daß uns durch die Eroberung Belgiens und die besetzten französischen Gebiete die gewaltigen dortigen Rohstoffbestände in den Schoß gefallen sind, beträgt doch das besetzte französische Gebiet, industriell berechnet, 40 % der gesamten in Frankreich arbeitenden Maschinenkräfte. Bereits heute nach einem beinahe einhalbjährigen Kriege sehen wir, daß es uns gelungen ist, die Rohstoffversorgung Deutschlands annähernd sicherzustellen und die Überzeugung unserer verantwortlichen Stellen ist, daß dies auch während der ganzen Dauer des Krieges der Fall sein wird.