Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika
v. Trotha als Dolmetscher sowie als Vermittler der Korrespondenz
gedient hat. Die gleiche Aufgabe hatte er auch schon während des Bondelzwartsaufstandes bei mir übernommen.[72]
Überhaupt hat, um dies gleich hier zu erwähnen, der im Süden des Schutzgebietes dem Hereroaufstand folgende allgemeine Hottentottenaufstand der Mission nicht die bitteren Vorwürfe des ersteren eingetragen. Einerseits hatte man über ein solches Ereignis überhaupt ruhiger denken gelernt, anderseits war diesmal der Aufstand nicht derart unerwartet gekommen wie damals. Wenn aber richtig ist, was erzählt worden ist, nämlich daß der in Rietmond, der zweiten Residenz des Kapitäns Hendrik Witbooi, stationierte Missionar Holzapfel von der Kanzel herunter den Witboois als Strafe für ihre Sünden die bevorstehende Entwaffnung durch die deutsche Regierung verkündet habe, so würde hierin allerdings eine unbegreifliche Unvorsichtigkeit liegen. Herr Holzapfel ist auch der einzige Missionar im Schutzgebiete, der nach Ausbruch des Aufstandes seitens der Eingeborenen ermordet worden ist. Infolge seines Todes wird jetzt die Wahrheit schwer festzustellen sein. Ein Seitenstück zur fraglichen Erzählung bildet die Tatsache, daß dem Kapitän Witbooi einige Wochen vor seinem Aufstande zugetragen worden ist, der Missionar Wandres in Windhuk habe von der Kanzel herab gepredigt, Gott würde Isaak Witbooi[73] durch die deutsche Regierung ebenso strafen, wie er den Kapitän Abraham Christian in Warmbad habe strafen lassen. Durch Vermittlung des Bezirksamtmanns in Gibeon kam diese Nachricht behufs Feststellung der Wahrheit an das Gouvernement in Windhuk. Der Missionar leugnete die ihm zugeschriebene Äußerung entschieden, eine Richtigstellung, die dann wieder nach Gibeon übermittelt worden ist. Kapitän Witbooi aber gab sich -- ein Zeichen seines bereits wieder erwachten Mißtrauens -- hiermit nicht zufrieden. Er unterzog den Überbringer jener Nachricht -- einen seiner Untertanen -- in Gegenwart des Bezirksamtmanns einem nochmaligen peinlichen Verhör. Der Mann blieb unter Nennung von Zeugen bei seiner Aussage, worauf die Sache abermals nach Windhuk zurückging. Doch auch die jetzt angestellten Zeugenerhebungen ergaben die vollständige Haltlosigkeit der erhobenen Verdächtigung. Die erneute Richtigstellung kam jedoch nicht mehr in die Hände des Kapitäns, da dieser mittlerweile die Fahne des Aufruhrs erhoben hatte. Diese Episode gibt indes einen weiteren Anhalt für die Einflüsse, die von allen Seiten auf den alten Witbooi eingewirkt haben, bis er sich zu seinem verzweifelten Schritte entschlossen hat.
Einen Lichtblick für die Mission möge es dagegen wieder bedeuten, wenn ich, gestützt auf meine Personalkenntnisse, der bestimmten Ansicht bin, daß die Treue derjenigen zwei Hottentottenstämme, die sich dem Aufstande nicht angeschlossen haben, und zwar der Stämme von Bersaba und Keetmanshoop, in erster Linie dem Einflusse der Missionare zuzuschreiben ist. Bei Keetmanshoop könnte man vielleicht noch entgegnen, daß zu diesem Ergebnis neben dem bei den Eingeborenen wohl angesehenen, stellvertretenden Bezirksamtmann, Zolldirektor Schmidt, auch die dortige starke Stationsbesatzung beigetragen habe. Aber auch diese Faktoren hätten nicht hindern können, daß die Bewohner behufs Anschluß an die Aufständischen ganz oder zum Teil vom Platze verschwanden. Daß dies nicht geschehen, ist zweifellos mit ein Verdienst des dortigen Missionars Fenchel. In Bersaba befand sich dagegen nicht einmal die kleinste Station. Die Treue des dortigen Stammes beruht ausschließlich auf der loyalen Gesinnung des Kapitäns Goliath, und diese ist ihm durch seinen Lehrer, den früheren Missionar Hegner, eingepflanzt worden. Wenn ferner auch ein Teil des Bethanierstammes treu geblieben ist, so beruht diese Tatsache mehr auf dem Zwiespalt, der zwischen dem Kapitän Paul Frederiks und dessen Vetter Cornelius Frederiks, einem Schwiegersohn Witboois, bestand. Aber immerhin ist von diesen beiden Aspiranten auf die Kapitänswürde der treu gebliebene, d. h. der erstere, derjenige, welcher der Mission am nächsten gestanden hat.[74]
Schließlich erübrigt noch ein Streiflicht auf die Ovambomission. Unter jenem Volke besitzt auf deutschem Gebiet die im übrigen Schutzgebiete wirkende evangelische Rheinische Mission nur eine Station, nämlich Namakunde. Dagegen hat sie auf portugiesischem Gebiet noch zwei weitere Stationen eingerichtet, Omupanda und Ondjiva, alle drei in dem Gebiete des früheren Häuptlings Uejulu (jetzt Nande) gelegen. Auf deutschem Gebiet, und zwar in demjenigen Teile des Ondongastammes, der dem Häuptling Kambonde untersteht, befinden sich außerdem noch zwei evangelische Missionsstationen, aber nicht einer deutschen, sondern einer finnischen Missionsgesellschaft zugehörig. Indessen haben sich die durchweg das Deutsche beherrschende finnischen Missionare im Verkehr mit der deutschen Regierung stets ebenso entgegenkommend gezeigt wie die deutschen Missionare. Auch sie sind uns als Vermittler mit den Eingeborenen von hohem Nutzen gewesen, obwohl sie im Falle der Entdeckung stets ihr Leben riskierten. Einzelheiten über diesen Verkehr mit den Ovambos sind im Kapitel ~VI~ »Unsere Beziehungen zu den Ovambos« gegeben. Über die Zahl der getauften Ovambos sind mir nähere Angaben nicht bekannt geworden. Allzuviele scheinen es auch nicht zu sein. Die Mission hat dort anscheinend mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen wie unter den Hereros, nämlich mit nicht ausreichenden materiellen Lebensbedingungen sowie mit der Vielweiberei. Was die katholische Mission betrifft, so habe ich bereits erwähnt, daß auch das Ovamboland der in Windhuk eingerichteten Präfektur »Nieder-Zimbabesien« zugeteilt ist. Doch hat diese aus den bereits gleichfalls im Kapitel ~VI~ geschilderten Ursachen ihre Wirksamkeit dort noch nicht beginnen können.
Kapitel ~IX.~
Die Häuptlinge des Schutzgebiets.[75]
Im allgemeinen.
Bereits in dem Abschnitt »Schutzverträge« habe ich dargelegt, daß die Stellung des Gouverneurs bisher in etwa derjenigen der alten römisch-deutschen Kaiser geglichen hat (S. 240). Auch letztere hatten auf den guten Willen ihrer Vasallen, sowie mit Aufständen von deren Seite rechnen müssen, falls sie Grund zur Unzufriedenheit zu haben glaubten. Erst durch die Ereignisse getrieben, sind wir jetzt an eine Änderung dieses Verhältnisses herangetreten. Aber welche Opfer es kostet, das sehen wir auch jetzt erst. Für das alte Vaterland würde es daher schon besser gewesen sein, wenn es gelungen wäre, den Ausgleich zwischen der weißen und der farbigen Rasse auf weniger gewaltsamem Wege herbeizuführen. Anscheinend sind wir vor Beginn des jetzigen großen Aufstandes auf dem Wege hierzu gewesen. Welche Ursachen diese beginnende Entwicklung so jäh unterbrochen haben, will ich einer späteren Erörterung vorbehalten. Vorbedingung des Verständnisses hierfür ist jedoch auch die Kenntnis von den Persönlichkeiten der mächtigsten eingeborenen Häuptlinge und ihrer politischen Stellung.
Da sind zunächst zwei Männer zu nennen, deren Einfluß -- des einen im Norden, des anderen im Süden -- bei Lösung der Frage, ob dem Schutzgebiete eine friedliche oder eine kriegerische Entwicklung beschieden sei, in die Wagschale fiel. Gesetz und Erbfolge, verbunden mit Wahl, hatten beiden die Häuptlingswürde zufallen lassen. Mächtig waren sie jedoch, der eine durch die Menge seiner Untertanen, der andere durch das Gewicht seiner Persönlichkeit. Der erstere war, wie der Leser vielleicht bereits erraten hat, der Oberhäuptling der Hereros, Samuel Maharero, der letztere der Kapitän Hendrik Witbooi. Neben ihnen spielten noch zwei jetzt bereits verstorbene Kapitäne eine gewisse Rolle, der eine gleichfalls im Norden, der andere im Süden des Schutzgebietes. Der eine war der Kapitän Manasse von Omaruru, der andere Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad. Ihr Tod hat die jetzt über das Schutzgebiet hereingebrochene Katastrophe ohne Frage beschleunigt. Sie liebten die deutsche Oberherrschaft auch nicht mehr als die übrigen Häuptlinge des Schutzgebietes; aber sie waren schon bei Jahren, daher nicht mehr in der besten körperlichen Verfassung und infolgedessen zur Ruhe und zum Frieden geneigt. Auch waren sie intelligent genug, um die schwerwiegenden Folgen eines bewaffneten Widerstandes gegen die neue Entwicklung der Dinge vorauszusehen, und auch einflußreich genug, um ihr Volk vor unüberlegten Schritten abzuhalten. Um diese vier Kapitäne und Häuptlinge gruppierten sich die übrigen mehr oder weniger mächtigen Stammesoberhäupter des Schutzgebietes. Mit ihnen hatte ich nach meinem Eintreffen im Schutzgebiete daher in erster Linie zu rechnen. Nach ihrem Verhalten mußte sich infolgedessen mein eignes richten. Als besonders erwähnenswertes Stammesoberhaupt könnte vielleicht auch der Kapitän Christian Goliath von Bersaba genannt werden, da dieser an Intelligenz ersetzte, was ihm an Macht abging. Jedoch zu irgendwelchem Einfluß über die engeren Grenzen seines Landes hinaus hatte er es bei der Geringfügigkeit seiner Machtmittel doch nicht bringen können.
Hendrik Witbooi.[76]
An der Spitze der vorgenannten Häuptlinge steht naturgemäß Hendrik Witbooi. Nach seinem im November 1905 infolge einer Verwundung erfolgten Tode habe ich ihm in der in Berlin erscheinenden »Gegenwart«[77] einen Nachruf gewidmet, der seine wesentlichsten Charaktereigenschaften schildert. Ich kann mich daher hier darauf beschränken, das Bemerkenswerteste aus diesem Artikel zu wiederholen und nur noch einiges hinzuzufügen. Der Hauptzug im Charakter Hendrik Witboois ist die Neigung zur religiösen Mystik gewesen. Der Kapitän war bereits als Kind getauft worden und durch Missionar Olpp[78] erzogen worden. Dieser hat ihn sicher genau kennen gelernt und nennt ihn in einer seiner Schriften »einen Mann, an dem kein Falsch ist«. Unter seiner Leitung wurde Hendrik Witbooi in der Residenz seines Vaters, Moses Witbooi, Kirchenältester. Ich habe bereits im Kapitel ~I~, S. 6, erwähnt, wie sich später Witbooi mit seinem Vater, und zwar aus einem ihn durchaus ehrenden Grunde, überwarf und sich ein eigenes Reich zu gründen versuchte. Ursprünglich hatte er die Absicht, dieses im Norden des Schutzgebietes zu suchen, wohin ihm etwa die Hälfte seines Stammes zu folgen bereit war. Die Hereros gestatteten jedoch nicht seinen Durchzug durch das Hereroland, sehr zu ihrem eigenen Schaden, wie sich später ergeben sollte, brachten ihm vielmehr mittels verräterischen Überfalls einige Verluste bei. Erst jetzt zog Witbooi rachedürstend nach Hornkranz und nährte sich lange Jahre von den Viehherden der Hereros. Denn zu einer Vertilgung der »Amalekiter«, wie Witbooi in seiner Bibelfestigkeit die Hereros zu nennen pflegte, reichten schließlich seine Machtmittel doch nicht, auch nicht, nachdem der Tod seines Vaters ihn zum Herrn seines ganzen Stammes gemacht hatte. Aber immerhin geschädigt hat er die Hereros schwer, bis schließlich das Eingreifen des Deutschen Reiches seinen Räubereien ein Ziel setzte.
Aber in einem eineinhalbjährigen Kampfe hat Witbooi uns dann die Palme des Sieges streitig gemacht und sich als ein vollendeter Meister in der afrikanischen Kriegführung gezeigt. Beendigt wurde schließlich dieses Ringen nicht durch eine für ihn vernichtende Niederlage, sondern einfach mittels Aufzwingung der deutschen Schutzherrschaft unter ihn wenig drückenden Bedingungen. Damals wollte das deutsche Reich für Südwestafrika noch nicht die gewaltigen Mittel aufwenden, die es notgedrungen heute aufwendet. Mir, welchem den Schlußkampf mit Witbooi herbeizuführen beschieden gewesen ist, standen zu seiner Niederwerfung wie zur Niederhaltung der übrigen Stämme des Schutzgebietes damals rund 500 Gewehre und 2 Geschütze zur Verfügung, gegen 15000 Gewehre und 40 Geschütze von heute. Die damalige Stärkeberechnung beruhte auf den Angaben meines Vorgängers, dem anscheinend eine Unterschätzung der Widerstandskraft der Eingeborenen mit unterlaufen ist. Denn in Afrika kann der Friede nicht durch bloßes Erringen von Siegen wiederhergestellt werden, sondern lediglich durch Vernichtungsschläge, zu denen es eines gewissen Überschusses an Kraft bedarf.
Nachdem aber Witbooi einmal für unsere Sache gewonnen war, hat er die ihm notgedrungen gewährte Gnade reichlich gelohnt. Als Beweis möge die Aufzählung nachstehender Kriegszüge dienen, in denen allen er auf unserer Seite gefochten hat:
Jahr Gegner Erzieltes Ergebnis
1896 Osthereros und Osthereros zersprengt. 12000 Stück Khauas-Hottentotten Großvieh abgenommen, Führer erschossen. Khauas-Hottentotten entwaffnet und in Windhuk interniert.
1897 Afrikaner-Hottentotten Stamm gefangen. Führer kriegsrechtlich erschossen.
1898 Swartbooi-Hottentotten Stamm entwaffnet und in Windhuk interniert.
1900 Bastards von Grootfontein Stamm nach Entwaffnung aufgelöst und zum Teil als Strafgefangene in Windhuk interniert.
1903 Bondelzwarts Stamm entwaffnet, die geflüchteten Führer geächtet.
1904 Hereros Vor Beendigung die Witboois als Bundesgenossen wieder ausgeschieden.
Wie der Kapitän außerdem im Jahre 1898 durch sein Standhalten auf unserer Seite einen anläßlich der Gewehrstempelungsfrage drohenden Aufstand im Namalande im Keime hat ersticken helfen, ist bereits oben erwähnt (Kapitel ~V~, S. 154).
Hendrik Witbooi war von kleiner Statur und daher äußerlich keine besonders imponierende Erscheinung, aber er machte bei näherer Bekanntschaft doch Eindruck durch seine auf unbeugsamer Willensstärke gegründete Ruhe und Festigkeit. Langsam und sicher war seine Rede, kein unüberlegtes Wort kam aus seinem Munde. »Hei is en diegen Kerl« (er ist ein tüchtiger Kerl), sagte einst bewundernd ein alter Afrikaner zu dem Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Sein äußeres Auftreten war bescheiden. Aber es war die Bescheidenheit des selbstbewußten Mannes. Ihm lag sowohl das Kriechende wie das protzenhaft sich Überhebende der gewöhnlichen Hottentotten fern. Als ich dem Kapitän einst meine Geschütze zeigte und hinzufügte, solche besäße der Deutsche Kaiser mehrere tausend, erwiderte er, indem eine Art entsagungsvollen Zuges über sein Gesicht flog: »Ich weiß ja wohl, daß der Deutsche Kaiser mächtiger ist wie ich, aber Du brauchst es mir doch nicht immer zu sagen.« Auch die Gesichtszüge Hendrik Witboois waren feiner und einnehmender, als sie sonst bei Hottentotten zu sein pflegen. Aber nicht nur jene zu einem geborenen Herrscher gehörigen Charaktereigenschaften hatten dem kleinen Kapitän eine unbedingte Autorität über sein Volk verschafft, sondern auch das religiöse Moment.
Während seines Aufenthaltes in Hornkranz hat Witbooi auch ohne Missionar stets für Abhaltung regelmäßigen Gottesdienstes gesorgt sowie ein strenges Regiment im christlichen Sinne über seine Leute geführt. Trunkenheit wie Vergehen gegen die Sittlichkeit hatten immer strenge Ahndung zur Folge. Etwa während seiner Kriegszüge erbeuteten Alkohol hat er stets vernichten lassen. Dabei war der Kapitän aber klug genug, unverbesserlichen Trinkern gegenüber, wenn diese ihm sonst nützlich waren, auch zeitweise ein Auge zuzudrücken. Zu letzteren gehörte z. B. sein Finanzminister Keister.[79] Unter der deutschen Herrschaft hat dann Witbooi seine Abneigung gegen Alkohol fallen lassen. Er blieb zwar persönlich immer mäßig, trank aber immerhin gern ein Gläschen Likör oder Schaumwein. Aber fast nie nahm er von mir ein Geschenk dieser Art an, ohne zugleich um ein solches für seine Begleitung zu bitten. Auch seine Maßnahmen auf sittlichem Gebiete sah Witbooi einer Korrektur zu unterziehen sich veranlaßt, als die Anwesenheit einer deutschen Garnison zur Folge hatte, daß die Mitschuldigen bei den sittlichen Verfehlungen der Töchter seines Volkes zuweilen nicht seiner Rechtsprechung unterstanden. Da hat er es dann für unrecht gehalten, nur den einen Teil zu bestrafen. Vorher hatte die Geburt eines illegitimen Kindes stets die Prügelstrafe für beide Eltern zur Folge gehabt. Eine der letzten schweren Strafen auf diesem Gebiete mußte der Kapitän an einer seiner Töchter vollziehen lassen, die ihn bereits mit einem zweiten illegitimen Kinde überrascht und aus Furcht vor Strafe dieses gleich nach der Geburt getötet hatte. Zuerst wollte er die junge Mutter wegen Mordes erschießen lassen, fragte aber vorher hierwegen bei seinem Bezirksamtmann um Rat. Dieser machte ihn darauf aufmerksam, daß das deutsche Strafgesetzbuch einen solchen Fall nicht als Mord auffasse, ihn vielmehr unter ein besonderes milderes Gesetz gestellt habe. Dies leuchtete dem Kapitän ein. Er ließ seiner Tochter so viel Schambokhiebe aufzählen, als sie aushalten konnte, und zwang sie dann, ihren Verführer, gleichfalls einen Mann seines Stammes, zu heiraten.
In der Art, wie Witbooi das Christentum auffaßte und zu seinen politischen Zwecken benutzte, lag zweifellos etwas von der Selbstüberhebung eines Mahdi. Er wußte, daß die Verbindung von geistlicher und weltlicher Macht ihm eine größere Autorität über seine Leute sichern mußte, als die letztere allein. Während seiner zehnjährigen Friedensregierung unter deutscher Herrschaft hat dann Witbooi diesen Zug seines Charakters zurücktreten lassen; doch betätigte er für seine Person christliche und kirchliche Gesinnung und unterstützte mit seiner Autorität die Mission innerhalb seines Stammes, soviel in seiner Macht lag. Aber immer schlummerte die Verquickung von Religiosität, Mystik und weltlicher Herrschaft in seiner Seele. Nach seinem ersten Kriegszuge gegen die Hereros hatte ihn einst die Mission vor ihr Gericht gezogen, da er als Kirchenältester Blut vergossen habe. Doch allen an ihn verschwendeten Ermahnungen der Missionare gegenüber verblieb er starr bei dem Standpunkte: »Gott hat mich's geheißen«, worauf er seines Amtes als Kirchenältester entsetzt wurde. Für niemand hat mehr wie für ihn das Wort Bedeutung gehabt: »Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.« Aber was Gott wünschte, das zu entscheiden nahm er lediglich für sich in Anspruch. So hatte denn auch eines Tages sein Volk mit ehrfürchtigem Staunen vernehmen müssen, Gott habe ihm -- Witbooi -- befohlen, die Hereros mit Krieg zu überziehen und sie zu vernichten. Wenn auch das letztere nicht gelang, so wurde es wenigstens versucht. Kein in die Hände der Witboois gefallener Herero hatte die geringste Aussicht auf Erhaltung seines Lebens, während gegen die Hottentotten wie später auch gegen uns Deutsche die Kriegführung Witboois sich stets in den Grenzen der Menschlichkeit gehalten hat. »Witbooi ist ein rechter Mann, aber das sind keine rechten Leute«, sagte mir 1895 der Kaffernkapitän Apollo zur Erklärung des Umstandes, daß kein Kaffer sich als Bote zu den Khauas-Hottentotten wagen wollte. Aber auch bereits während seiner Kriegszüge gegen die Hereros hatte den Weißen gegenüber der Kapitän sich immer von der humanen Seite gezeigt. Ihr Eigentum wurde von ihm und seinen Leuten stets aufs peinlichste geschont. War aus Versehen einmal Vieh von Weißen mit geraubt worden, wurde es auf erhobenen Einspruch stets zurückgegeben. Allerdings war hierbei Witbooi auch von dem klugen Gedanken beraten, sich ohne Not keinen weiteren Feind zu schaffen.
Ein für ihn charakteristisches Ereignis sei aus jener Zeit noch erwähnt. Als das Deutsche Reich den Kämpfen der Eingeborenen unter sich noch gleichmütig zusah, hatte die Schutztruppe die Weisung, strengste Neutralität zwischen den Parteien zu beobachten. Daher verweigerte einst der Chef der deutschen Station Tsaobis den von einem Kriegszuge gegen Otjimbingwe zurückkehrenden Witboois das Wasser. Der Stationschef, ein Unteroffizier, stellte seine aus ganzen zwei Mann bestehende Macht gefechtsbereit im Stationsgebäude auf und ging für seine Person zur Verhandlung dem Kapitän entgegen. Witbooi, der 600 Reiter und zahlreiches Vieh bei sich hatte, hatte einen langen Durstmarsch hinter sich und bedurfte dringend des Wassers. »Was wirst Du tun, wenn ich mir das Wasser mit Gewalt nehme?,« herrschte er den Unteroffizier an. »Dann werde ich schießen, wie mir das befohlen ist.« Nach einigem Nachdenken erwiderte der Kapitän: »Du tust nur Deine Pflicht, wenn Du den erhaltenen Befehl befolgst. Dir werde ich daher nichts tun. Wäre aber Dein Herr (Major v. François) hier, dann würde ich das Wasser mit Gewalt nehmen.« Hieraus wandte sich der Kapitän gegen die Wasserstelle, an der seine verdursteten Leute bereits angefangen hatten, sich zu laben, und prügelte diese sowie die nachfolgenden von dem Wasser weg, worauf er sich als Letzter dem Zuge wieder anschloß.
In der Seele eines solchen Mannes, in der mystisch-religiöse Anschauungen mit der gleichfalls in ihr schlummernden Selbstüberhebung des weltlichen Herrschers um die Palme rangen, konnte eine Lehre, wie sie die sogenannte äthiopische Kirche gibt, nämlich »Afrika auch in religiöser Beziehung für die Schwarzen«, nur Unheil anrichten. Und unglücklicherweise erschien gerade mitten in dem unheilschwangeren Jahr 1904 ein aus der Kapkolonie stammender »Prophet« dieser Kirche in dem Lager in Rietmond. Die äthiopische Kirche leitet ihren Namen von dem ersten getauften Heiden her, jenem äthiopischen Kämmerer, den nach der Bibel ein Apostel im Evangelium lesend gefunden, bekehrt und sofort getauft hat. Nach allen den Einflüssen, die während des Hereroaufstandes auf den alten Witbooi eingestürmt waren, hat dieser »Prophet« anscheinend den letzten Ausschlag gegeben. Der Brief, den der Kapitän kurz nach dem Aufstande an mich geschrieben hat, kann für diese Annahme als Beweis dienen. Der volle Wortlaut desselben findet sich im Kapitel ~XII~. (S. 457.)
An die übrigen Nama-Kapitäne schrieb Witbooi:
»Ich sende Dir diesen Brief und mache Dir bekannt, wie Du weißt, habe ich lange Zeit unter dem Gesetz und in dem Gesetz und hinter dem Gesetz gelaufen und wir alle mit Gehorsamkeit, aber mit der Hoffnung und Erwartung, daß Gott der Vater zu seiner Zeit es wird beschicken, um uns zu erlösen aus der Mühseligkeit dieser Welt, denn soweit habe ich mit Frieden und Geduld getragen und alles, was auf mein Herz drückt, vorübergehen lassen, weil ich auf den Herrn hoffe.«
Endlich sagte er zu dem Überbringer meines Briefes:
»Das Schicksal meiner bei den Deutschen gefangenen Leute ist mir ganz gleichgültig, ich habe von Gott eine andere Arbeit empfangen.«
Auch der sonst durchaus nicht religiöse, vielmehr klardenkende Unterkapitän Witboois, Samuel Isaak, war plötzlich von den Anschauungen seines Herrn angesteckt worden und behauptete, es sei alles von Gott gekommen.
In der Tat, Hendrik Witbooi hatte anscheinend zwei Seelen in der Brust. Die eine war die christliche und anständige, die er während seiner zehnjährigen Friedenszeit unter unserer Herrschaft gezeigt hatte. Die zweite Seele war die grausame, fanatische Hottentottenseele, die anscheinend nur geschlummert hatte und anläßlich seines letzten Aufstandes wieder erwacht ist. Der Kapitän verfuhr jetzt auch nicht anders als die von ihm stets als blutdürstig und grausam verachteten Hereros. Er ließ zu, daß die in seinem Lande unter seinem Schutz wohnenden Weißen, wo man ihrer habhaft werden konnte, ermordet wurden, an deren Spitze der von ihm so sehr geschätzte Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Wer den kleinen, überlegenen Mann mit der stillen und bescheidenen Natur gekannt, wer sein geradezu väterlich-freundschaftliches Verhältnis zu seinem Bezirksamtmann gesehen hat, und wer endlich auch die loyalen Beziehungen zwischen ihm und dem Gouverneur und nicht am wenigsten seine loyale Gesinnung gegen den Deutschen Kaiser kennen zu lernen Gelegenheit hatte, der hätte Witbooi solch ein seiner ganzen Vergangenheit widersprechendes Verhalten niemals zugetraut. Bis zu seinem letzten Aufstand war auch der geringste Mensch, der sich unter seinen Schutz gestellt und dem er solchen zugesagt hatte, niemals gefährdet gewesen, geschweige denn ein höhergestellter. War ich doch selbst während meiner Kriegszüge gegen Witbooi zweimal mit nur geringer Begleitung in seinem Lager und hatte nie das Gefühl, irgendwie bedroht zu sein. Zu dem letzten Bondelzwartsaufstand, nach dem Witbooi, wie gewöhnlich, sofort Heeresfolge geleistet hatte, wollte er z. B. nicht ohne seinen Bezirksamtmann abmarschieren und erklärte diesem auf Befragen: »Ich muß da sein, wo mein Sohn ist, ich muß aufpassen. Denn ich will meinen Herrn wieder gesund in sein Haus zurückbringen, darum bin ich hier.« Während des gemeinsamen Aufenthaltes auf dem Kriegsschauplatze unterhielt dann Herr v. Burgsdorff eine rege Korrespondenz mit seiner in Gibeon zurückgebliebenen Frau, in die mir freundlichst Einblick gewährt worden ist. In dem Briefe finden sich folgende Stellen: »Der alte Witbooi ist rührend. Ohne daß ich es merken soll, stellt er anscheinend heimlich immer einen Posten auf zu meinem Schutze.« Ferner in einem späteren Briefe: »Unser alter Witbooi ist rührend und riesig frisch.« Endlich in einem dritten Briefe nach einem gemeinsamen Gefecht gegen die Aufständischen: »Mein Gefecht war tüchtig heiß, der alte Witbooi ist ein großartiger Mann. Ich fahre gleich fort mit ihm, wie gewöhnlich, auf einer Karre.«
Gleichviel, ob der Kapitän die nach dem Aufstande in seinem Lande vorgekommenen Mordtaten direkt befohlen oder nur passiv zugelassen hat, die Verantwortung bleibt für ihn dieselbe. Wäre er in unsere Hände gefallen, so hätten wir daher die seinerseits uns geleisteten guten Dienste nicht mehr zu seinen Gunsten in die Wagschale werfen können. Sein Leben war verwirkt. Und darum war die deutsche Kugel, die ihn schließlich getroffen hat, eine Erlösung für ihn und für uns. Ihm hat sie einen ehrlichen Soldatentod gebracht und uns aus einem vielleicht schwierigen Dilemma befreit. In die Geschichte des südwestafrikanischen Schutzgebietes hat jedoch der kleine Kapitän[80] seinen Namen für immer eingetragen. Sein hartnäckiger Widerstand gegen das mächtige Deutsche Reich an der Spitze einer kleinen, kriegsgewandten, aber ebenso zerlumpten, wie bettelhaften Schaar, dann sein zehnjähriges treues Festhalten an unserer Sache und endlich das Wagnis eines abermaligen Aufstandes gegen uns haben seinen Namen in gutem wie in bösem Sinne mit der Geschichte des Schutzgebietes untrennbar verbunden. So steht er noch vor mir, der kleine Kapitän, der mir zehn Jahre lang treu zur Seite gestanden hat. Bescheiden und doch selbstbewußt, anhänglich, aber politisch doch nicht ohne Hintergedanken, niemals von dem abweichend, was er für Pflicht und Recht gehalten hat, voll Verständnis für die höhere Kultur der Weißen, ihr nachstrebend, aber doch deren Träger nicht immer liebend, ein geborener Führer und Herrscher, dies war Witbooi, der gewiß auch in der allgemeinen Weltgeschichte unsterblich geworden sein würde, hätte ihn das Schicksal nicht nur auf einem kleinen afrikanischen Thron geboren werden lassen. Es war der letzte Nationalheros einer dem Untergange geweihten Rasse.
Oberhäuptling Samuel Maharero.
Der reine Gegensatz zu Witbooi ist und war der Oberhäuptling der Hereros, Samuel Maharero. Schon äußerlich unterschieden sich beide. Samuel ist eine große, imponierende Erscheinung von stolzer Haltung, ein schöner Neger, äußerlich daher als geborener Herrscher erscheinend, auch nicht ohne Geist und Verstand, aber mangelhaft von Charakterbildung wie Anlage. Er nahm für sich nur Rechte in Anspruch, die Pflichten opferte er dagegen seiner Genußsucht. Für seine in der Tat vorhandenen Herrschereigenschaften spricht es jedoch wieder, wenn es Samuel gelang, sich aus der anfänglich schwierigen und machtlosen Stellung eines mühsam anerkannten Oberhäuptlings zu dem machtvollen Führer durchzuarbeiten, als der er uns im letzten Aufstand gegenübergetreten ist. Ohne seinen Namen und ohne sein Machtwort wäre ein derart gemeinsames Handeln der Hereros, wie es der letzte Aufstand gezeigt hat, überhaupt nicht möglich gewesen. Inwieweit indes bei Beginn des Aufstandes der Oberhäuptling der Geschobene oder der Schiebende gewesen ist, darüber sind die Akten noch nicht geschlossen. Wie ich ihn beurteile, möchte ich ersteres annehmen. Er liebte zu sehr sein bequemes Herrenleben, um es ohne Zwang aufzugeben. Hat Samuel doch bei allen seinen Staatshandlungen sonst in erster Linie nur an sein eigenes Wohl gedacht. Zwei Momente werden es wohl gewesen sein, die den Oberhäuptling bewogen haben, sich an die Spitze der Aufstandsbewegung zu stellen. Das eine war Furcht vor Verlust der eigenen Stellung, das andere die ganz bestimmt auftretende Nachricht vom Tode des Gouverneurs, an dem er seit zehn Jahren in schwierigen Lagen stets eine Stütze gefunden hatte. Ist doch im Januar 1904 in Omaruru sogar die abgeschnittene Hand eines Weißen als diejenige des Gouverneurs herumgezeigt worden. Vor Jahren schon hatte der Häuptling mir gegenüber geäußert, er würde, wenn es ihm schlecht ginge, sich in Windhuk sicherer fühlen als bei seinen eigenen Untertanen. Wie dem auch sein mag, ich glaube bestimmt, daß der Oberhäuptling vor seinem Anschluß an den Aufstand zunächst Fühlung mit mir gesucht haben würde, hätten die Verhältnisse mich nicht Ende 1903 zur Abreise nach dem Bondelzwartskriegsschauplatze gezwungen. In dem Briefe vom 6. März 1904, den der Oberhäuptling über die Ursachen des -- bereits ausgebrochenen -- Aufstandes an mich gerichtet hat, heißt es z. B. wörtlich: »Und jetzt in diesem Jahre, als die Weißen sahen, daß Du Frieden mit uns und Liebe zu uns hast, da begannen sie zu sagen, euer Gouverneur, der euch lieb hat, ist in einen schweren Krieg gezogen. Er ist tot, und weil er tot ist, so werdet ihr sterben.« Gleichviel, ob diese Behauptung an sich wahr ist oder nicht, die Worte enthalten jedenfalls die Ansichten und Gedanken des Oberhäuptlings und seiner Großleute.
Daß Samuel seine Stellung seinen Leuten gegenüber mittels Anlehnung an die deutsche Oberherrschaft zu befestigen gewußt hat, ist schon ein Zeichen politischer Klugheit. Uns aber hat er durch seine Anlehnung in seiner Art ebensoviel genutzt wie Hendrik Witbooi durch seine langjährige Heeresfolge. Unter seiner Beihilfe sind mehrere hundert Gewehre aus dem Besitz der Hereros in den unsrigen übergegangen. 1896 half er ferner den Stamm der Ovambandjerus[81] niederschlagen und den gefährlichsten aller Hererohäuptlinge, seinen Konkurrenten Nikodemus, dem Tode entgegenführen. In demselben Jahre half er den Unterhäuptling Katarrhe -- einen Untertan von Omaruru -- entwaffnen und 1899 desgleichen den Sohn seines alten Feindes Tjetjo. Mit allen diesen Häuptlingen aber war er 1904 wieder gegen uns einig und wird von ihrer Seite wohl bittere Vorwürfe über die vorherige Wegnahme ihrer Waffen haben hören müssen.
Die Eifersucht auf die wachsende Macht Samuels bewog ferner auch den intelligenten Kapitän von Omaruru, Manasse, zur Anlehnung an die deutsche Regierung. Wie im Süden dem Kapitän Witbooi, so verdanken wir es daher im Norden dem Oberhäuptling Samuel, wenn es gelungen ist, mit den geringsten Machtmitteln lange Jahre Ruhe und Frieden im Schutzgebiete aufrechtzuerhalten. Ich habe bereits erwähnt, daß ich bei Expeditionen in das Hereroland zur Vermeidung von Mißverständnissen stets den Oberhäuptling nebst einer angemessenen Begleitung mitgenommen habe. Es war dies den zu passierenden Werften mißtrauischer und unwissender Feldhereros gegenüber stets das klarste Zeichen friedlicher Absicht. Bei diesen Expeditionen wurden die Reisemärsche meist in Staffeln zurückgelegt, da diese Art des Marschierens in Südwestafrika der Wasser- und Weideverhältnisse wegen vorzuziehen ist. In solchem Falle pflegte ich die Staffeln der Schutztruppe ihren europäischen Führern zu überlassen, zu meiner persönlichen Bedeckung aber lediglich den Oberhäuptling mit seinen Hereros zu befehlen. Bei ihnen durfte ich mich so sicher fühlen wie bei meinen eigenen Leuten. Alle im jetzigen Aufstande genannten Hereroführer, wie Kajata, Baratjo, Oanja und Friedrich Maharero, der Sohn des Oberhäuptlings, haben auf diese Weise mich schon »gesichert«. Wie sehr sich hierbei der Oberhäuptling in seiner Würde fühlte, möge folgende Episode dartun. Als einst infolge Unvorsichtigkeit eines eingeborenen Dieners mehrere unserer Pferde bei einem Stallbrande zugrunde gingen, stellte Samuel sofort teilweise Ersatz. »Das ist Pflicht des Oberhäuptlings aller Hereros,« meinte er, »wenn das Unglück in seinem Lande und in seiner Gegenwart geschehen ist.«
Oberhäuptling Samuel war schon als Kind getauft worden, aber er hatte an der Mission wenig Freude, ebensowenig die Mission an ihm. Sein Christentum war ein recht laues. Ihm legten Genußsucht, Neigung zum Alkohol und endlich auch -- ~last not least~ -- zu den Frauen fortgesetzt Fallen. Auch waren die unaufhörlichen Farmverkäufe des Oberhäuptlings der Mission ein Dorn im Auge. In Summa, Samuel Maharero steht vor uns als leichtsinniger, aber geistig nicht unbegabter Genußmensch von stattlicher Erscheinung und -- wenn von den Geistern des Alkohols nicht befangen -- auch von würdevollem Auftreten. Er erinnerte mich stets an den lebensfrohen, aber klugen König eines der orientalischen Kleinstaaten, für den die Genüsse des bekannten Babylons an der Seine mehr Anziehungskraft besessen hatten als die Regierungsgeschäfte, die er auch schließlich zugunsten seines Sohnes freiwillig abgegeben hat. Auf ein Ereignis ähnlicher Art, durch den Druck seitens seiner empörten Untertanen herbeigeführt, bin ich bei Samuel stets gefaßt gewesen. Nur die Beteiligung an dem Aufstande hat ihn vielleicht in letzter Stunde davor bewahrt.
Nachdem jedoch der Oberhäuptling sich einmal zur Teilnahme am Aufstande entschlossen hatte, wuchs er zu einer Stellung heran, wie sie kraftvoller auch sein Vater Kamaherero nicht besessen hatte. Hierin stimmen die Aussagen aller Überläufer und Gefangenen überein. Samuels Befehle wurden blind befolgt. Er wußte die Schwankenden aufzurichten, die Mutlosen zu erneutem Widerstande aufzumuntern und die Ungehorsamen zu bestrafen. So wäre ohne sein Eingreifen die Masse des Hererovolkes, darunter sogar der kriegstüchtige Kajata, bereits nach den Gefechten von Onganjira und Oviumbo über die Grenze verschwunden. Ein Waterberg hätte es dann nicht mehr gegeben. Als dann vor dem Gefecht von Waterberg der eine Sohn Kambazembis, Salatiel, der sich am Aufstande bis dahin noch nicht beteiligt hatte, eine zweifelhafte Haltung zeigte, entsandte Samuel einen seiner zuverlässigsten Unterhäuptlinge mit einigen hundert Mann und dem Befehl, sich _hinter_ Salatiel aufzustellen, und auf ihn zu schießen, falls er das Gefecht gegen die Deutschen nicht aufnehmen würde. Ferner hat ein bei den Hereros gefangen gewesener und wieder entkommener Bastard zu Protokoll gegeben, daß Samuel im Gefecht von Onganjira sechs Hereros, als sie vorzeitig die Flucht ergreifen wollten, eigenhändig niedergeschossen habe. In der Tat, wenn ich diesen Oberhäuptling mit dem vergleiche, der 1896 auf unserer Seite ins Feld gezogen ist, so treten uns zwei ganz verschiedene Menschen entgegen. 1896 hat z. B. in dem Gefecht von Otjunda Samuel seine Person nicht früh genug hinter einen Busch in Sicherheit bringen können. Immerhin war er wenigstens freundschaftlich genug, mich aufzufordern, auch dorthin zu kommen.
Oberhäuptling Samuel war klug genug, zu wissen, daß er ~va banque~ gespielt hatte, daher sein anderes Auftreten in dem jetzigen Kriege. »Ihr habt den Krieg gewollt, nun kämpft auch«, soll er mehrfach seinen Leuten zugerufen haben. Er war sich klar, daß die Verantwortung für alles Geschehene auf ihm lastete und daß er Gnade nicht mehr zu erwarten habe. Nach dem Gefecht von Waterberg scheint indessen auch er den Mut verloren zu haben. Wir sehen der deutschen Verfolgung gegenüber nichts mehr von irgendwelchem Widerstande, sondern nur eilige Flucht über die sichernde Grenze. Jetzt befindet sich Samuel unter englischer Polizeiaufsicht am Ngamisee, bei ihm sein ältester Sohn Friedrich und einige seiner nächsten Großleute, unter letzteren sein Feldherr Kajata. Dort mag der Oberhäuptling wohl oft mit Sehnsucht an die schönen Tage von Okahandja zurückdenken, wo es ihm an Kaffee, Tabak, Alkohol und Frauen nie gefehlt hat, an jene angenehmen Tage des Schuldenmachens und der Einnahme aus Farmverkäufen. Hoffentlich halten ihn die Engländer nunmehr auch dauernd fest, denn seine Rückkehr in das Hereroland würde zu erneuten schweren Verwicklungen führen können.
Häuptling Manasse von Omaruru.
Ein wahrer, bewußter und unbewußter Komiker tritt uns in diesem Häuptling entgegen, aber ein solcher von hoher Klugheit. Schon die Art seines Regierungsantritts entbehrte nicht eines gewissen komischen Beigeschmacks. Manasse war Christ und eifriger Vorbeter in der Kirche, eine wahre Stütze der Mission, als er vor der Frage stand, die Häuptlingswürde anzunehmen. Mit ihr war die weitere schwierige Frage verknüpft, ob der neue Häuptling mit dieser Würde nach Hererositte auch den ganzen Harem seines Vorgängers übernehmen wolle. Letzteres würde aber nicht mit dem Christentum, noch viel weniger mit der Würde eines Kirchenältesten in Übereinstimmung zu bringen gewesen sein. Zum Mißvergnügen der Mission und zum Kummer seiner christlichen Frau entschied sich schließlich Manasse zur Annahme der ihm zugefallenen Häuptlingswürde. Damit war der Rückfall in die heidnische Gewohnheit der Vielweiberei verbunden, was seine christliche Frau, Albertine, zu einem Selbstmordversuch veranlaßte und ihm die Ausschließung aus der Christengemeinde eintrug. In der Folge versuchte jedoch der Häuptling, Christentum und Heidentum in weiser Abwägung miteinander zu vereinigen. Meist wohnte er bei seinem Harem in der heidnischen Werft, eine Viertelstunde von Omaruru entfernt, zuweilen aber auch in seinem christlichen Hause in Omaruru bei Frau Albertine, namentlich dann, wenn es ihm schlecht ging. So traf ich ihn z. B. Ende 1894, als die Ermordung eines Weißen in seinem Lande zu einem ernsten Zusammenstoß seinerseits mit der deutschen Regierung zu führen drohte (Kapitel ~II~), in Omaruru in seinem christlichen Hause. An Bülow[82] schrieb Manasse einst: »Ich bin wieder Christ geworden, wohne bei Albertine und gehe zur Kirche, aber ich trinke immer noch Branntwein.« Letzteres sollte wohl ein Wink sein. Aber auch wenn er Heide war, brach Manasse die Beziehungen zu seiner christlichen Frau nie ab, namentlich die Kinder der letzteren besuchten ihn täglich.
Manasse war ein herkulisch gebauter Neger von hoher Intelligenz. In den früheren Kriegen seines Stammes gegen die Swartboois soll er sich durch Tapferkeit und Tatkraft ausgezeichnet haben. Als ich ihn kennen lernte, war er jedoch schon von einer Krankheit befallen, die ihm das Gehen erschwerte und das Reiten ganz unmöglich machte. Infolgedessen war Manasse an seine Residenz Omaruru gefesselt, so daß sein Einfluß bei seinen Untertanen allmählich abnahm. Aber immerhin blieb dieser groß genug, um des Häuptlings politische Stellungnahme auch für sie zur Richtschnur werden zu lassen. Für uns aber war die Bewegungsunfähigkeit Manasses nur günstig, denn sie zwang ihn zu einer friedlichen Politik, die er lediglich im Anschluß an die deutsche Regierung durchführen konnte. Äußerlich war Manasse daher immer deutschfreundlich gesinnt, wie er auch mir viel Unterstützung gewährt, nie aber ernste Schwierigkeiten bereitet hat.[83]
Früher, als die deutsche Regierung in Omaruru noch nicht festen Fuß gefaßt hatte, bewies Manasse einmal die Kunst des Balancierens zwischen jener und der Festhaltung seiner eigenen Würde dadurch, daß er einen weißen Händler, der wegen Vergehens gegen die Spirituosengesetzgebung seitens des deutschen Regierungsvertreters mit 600 Mark Geldbuße belegt worden war, mit der gleichen Summe bestrafte. Damit war seine Gleichberechtigung erwiesen und der Fall zu seiner Zufriedenheit erledigt, weniger jedoch zu derjenigen des doppelt bestraften Händlers. Überhaupt war Manasse auf die deutsche Regierung anfänglich schlecht zu sprechen. Ihn störten sowohl die Spirituosengesetzgebung als auch das Verbot des Handels mit Waffen und Munition wie überhaupt alle deutschen Verordnungen. Seine deswegen an meinen Vorgänger gerichteten Briefe haben wir bereits in Kapitel ~II~ kennen gelernt. Während ferner der Oberhäuptling Samuel bei Entwaffnung seiner eigenen Untertanen mir gleichmütig Unterstützung gewährte, erregte bei Manasse jedes den Seinigen abgenommene Gewehr Mißbehagen. Weniger als Samuel lediglich an seine persönlichen Interessen denkend, machte er sich klar, daß jedes aus Hererobesitz verschwundene Gewehr eine Schwächung seiner eigenen Macht bedeutete. Die Stellung Samuels als Oberhäuptling aller Hereros hat Manasse im übrigen nie anerkannt und einen ernsten Versuch des letzteren nach seiner »Thronbesteigung«, eine Anerkennung mittels Zwang zu erreichen, durch einen geschickten Gegenzug vereitelt. Samuel hat sich zwar dann weiter »Oberhäuptling aller Hereros« genannt, im übrigen aber die Selbständigkeit Manasses stillschweigend anerkannt. Auch die deutsche Regierung hat letzteres dadurch getan, daß sie den mit dem Oberhäuptling abgeschlossenen Schutzvertrag durch Manasse als auch für ihn rechtsverbindlich ausdrücklich anerkennen ließ.
Tragikomisch, wie meine Beziehungen zu Manasse häufig gewesen sind, war auch meine letzte Berührung mit ihm. Vor einigen Jahren hatten in seinem Gebiet Hereros einige viehstehlende Bergkaffern gefangen und unter besonderer Beteiligung von Frauen derart grausam mißhandelt, daß die Mißhandelten an den Folgen starben. Vor ihrem Tode hatten die Kaffern jedoch noch flüchten und die Tat bei der nächsten Polizeistation zu Protokoll geben können. Der betreffende Werftvorstand, dem infolgedessen das Gewissen schlug, lieferte jetzt zwei Männer als Täter ein und befahl diesen galant, alle Schuld auf sich zu nehmen und für die Frauen zu sterben, da diese das schwächere Geschlecht seien. Dies taten die beiden zunächst auch, als es jedoch zur Hinrichtung gehen sollte, vermochten sie der Lust zum Leben nicht zu widerstehen und gaben die Frauen als Haupttäter an. Nunmehr wurden auch letztere gefangen gesetzt und nach Feststellung des Tatbestandes ebenfalls zum Tode verurteilt. Jetzt schrieb Manasse einen Brief an mich, der schmeichelnd mit den Worten begann: »Ich weiß, daß Du mich liebst, und Du weißt, daß ich Dich liebe«, und dann gleichfalls galant ausführte, die Männer sollten sterben für ihre Blutschuld, die Frauen aber, die das schwache Geschlecht seien, die müßten wir leben lassen. Nach Einsichtnahme in die Akten fand ich jedoch, daß die Frauen bei Begehen der Mißhandlungen die schlimmsten gewesen waren. Da ich indessen Manasse gefällig sein wollte und schließlich Kaffern, die, statt zu arbeiten, lediglich von Viehdiebstahl zu leben versuchten, auch keine besondere Rücksicht verdienten, so begnadigte ich die Frauen, mit ihnen aber auch die weniger schuldigen Männer zur Gefängnisstrafe. Sofort sandte Manasse die Männer zur Strafverbüßung nach Windhuk, die Frauen aber behielt er. Als ich bald darauf persönlich nach Omaruru kam, versicherte mir Manasse auf Befragen, die Weiber säßen ihre Strafen in seinem Gefängnis ab, er hätte gedacht, daß ich hiergegen nichts einzuwenden hätte. Ich ließ mir die Verurteilten vorstellen und fand, daß sie jung waren und recht gut aussahen. Obwohl daher der Verdacht gerechtfertigt erschien, daß Manasse die Frauen seinem Harem einverleibt hatte, beließ ich sie ihm, umsomehr, als unsere eigenen Gefängniseinrichtungen damals noch nicht zum besten bestellt waren und in ihnen Frauen daher nicht leicht zu isolieren waren. Für diese Rücksicht zeigte sich Manasse recht dankbar und versicherte wiederholt, er werde die Frauen sehr streng behandeln. Als ich aber etwa ein Jahr später wieder nach Omaruru kam, bat mich Manasse »Nimm jetzt die Frauen wieder weg, sie tun nicht gut bei mir.« Anscheinend hatte der Zuwachs bei den übrigen Haremsdamen Mißfallen erregt. Nunmehr setzte ich beide Weiber ganz in Freiheit.
Dies war mein letztes Zusammentreffen mit Manasse. Wenige Monate später erhielt ich die Nachricht von seinem Tode. Manasse hat sich auf dem Sterbebette wieder zum Christentum bekehrt, so daß er doch noch ausgesöhnt mit der Mission dahingegangen ist, wie er auch schließlich sich als wirklich aufrichtiger Freund unserer Sache gezeigt hat. Viel zu dieser, von seiner früheren Gesinnung abweichenden Haltung hat der erste Distriktschef Manasses, Oberleutnant Volkmann, beigetragen, der ihn ausgezeichnet zu nehmen verstand. In dem Wohnzimmer Manasses hing neben dem Bild des Deutschen Kaisers dasjenige des Oberleutnants Volkmann, beide anscheinend für ihn die Hauptpersonen in dieser Welt.
Als Nachfolger Manasses wurde seitens der Hereros -- auch hier unter Durchbrechung des alten Hererogesetzes -- sein Sohn Michael aus seiner christlichen Ehe gewählt. Michael ist während des großen Aufstandes als Führer der Omaruruhereros mehrfach genannt worden. Vor kurzem wurde sein Übertritt in die englische Walfischbai gemeldet. Michael besitzt die gleiche stattliche Figur wie sein Vater, dabei einen gesetzten, ruhigen Charakter, und ist ebenfalls nicht ohne Würde. Besondere Regententugenden zu entfalten, dazu hat er noch nicht ausreichend Gelegenheit gehabt. Schließlich möchte ich noch erwähnen, daß die hinterlassene christliche Witwe Manasses, Albertine, die Mutter des neuen Häuptlings, trotz ihrer vorgerückten Jahre wieder geheiratet hat. Wo dagegen die heidnischen Weiber Manasses geblieben sind, ist mir nicht bekannt geworden. Seinem Sohn Michael war deren Übernahme erlassen worden.
Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad und sein Nachfolger.
Wilhelm Christian war gleichfalls eine große stattliche Erscheinung, voll Würde und Sicherheit des Auftretens, obwohl er, im Gegensatz zu sämtlichen übrigen Kapitänen des Namalandes, weder des Lesens noch des Schreibens kundig war. Er ist im Gegensatz zu den übrigen Hottentottenkapitänen Heide geblieben und hat sich erst auf dem Sterbebette taufen lassen. Die Ursache hiervon lag in dem Besitz von vier Weibern, die dem Christentum zum Opfer zu bringen der Kapitän sich nicht hatte entschließen können.
Kapitän Wilhelm Christian war infolge der geographischen Lage seines Landes am Orangefluß frühzeitig mit Weißen in Berührung gekommen und daher nicht ohne Verständnis für deren Kultur. Ein Zurückfallen in die alten Zeiten, in denen sein Volk ohne Kleider und nur mit Pfeil und Bogen bewaffnet war, würde für ihn undenkbar gewesen sein. Aber bedauerlicherweise hatte er sich auch mit einer Schattenseite unserer Kultur innig befreundet, nämlich mit dem Alkohol. War er von diesem »eingenommen« -- und dies war oft der Fall --, so verlor der Kapitän jede Überlegung. Er konnte sich in diesem Zustande wie ein Tier benehmen und Hab und Gut seines Volkes verschleudern. Unter dem Einfluß des Alkohols hat der Kapitän auch seinerzeit die Verträge mit dem Kharraskhoma-Syndikat unterschrieben, worin er diesem nahezu sein ganzes Land auslieferte. Der Alkohol auch hat es in erster Linie verhindert, wenn Wilhelm Christian in dem Wettstreit mit seinem Nebenbuhler Witbooi nicht schließlich mehr erreicht hat. Der Weg zum unumschränkten Beherrscher des Südnamalandes lag ihm offen, als Hendrik Witbooi in den schweren Kampf mit der deutschen Regierung verwickelt war. Wilhelm Christian hat diese Gunst des Schicksals zwar insofern benutzt, als er während des Kampfes offen für die deutsche Regierung Partei ergriff und sogar in deren Namen und Auftrag eine gewisse Regierungsgewalt über die Stämme des Südens ausübte, aber nur moralisch hat er dadurch seine Stellung zu verbessern vermocht. Nicht einmal die schon unterworfenen Feldschuhträger hat der Kapitän unter seiner Herrschaft zu halten vermocht, da er sich die Tatkraft nicht mehr zutraute, einen derart unbotmäßigen Stamm im Zaume zu halten. Denn es drohte ihm bereits der Verlust jeden Haltes auch innerhalb seines eigenen Stammes, als 1894 das Kharraskhoma-Syndikat an die Ausnutzung der ihm verliehenen weitgehenden Rechte herangehen wollte. Nur ein Eingreifen meinerseits stellte damals seine Stellung einigermaßen wieder her, und dieses Eingreifen verdankte der Kapitän seiner loyalen Haltung während des Witbooiaufstandes.
Als dann später eine deutsche Garnison nach Warmbad gelegt wurde und die Anwesenheit eines deutschen Distriktschefs die Selbständigkeit des Kapitäns zu beengen begann, ließ dessen Loyalität etwas nach. Verstand ihn aber ein Distriktschef richtig zu nehmen, war immerhin mit ihm auszukommen. So leistete er noch dem Distriktschef v. Bunsen 1897 Heeresfolge gegen den Stamm der Afrikaner (Kapitel ~V~). 1898 brachte den Kapitän dagegen die Gewehrstempelungsfrage beinahe zum offenen Aufstand, trotz persönlich guter Beziehungen zu seinem damaligen Distriktschef Oberleutnant Graf v. Kageneck, einem sonst bei den Eingeborenen besonders beliebten Offizier. Von da ab aber bis zu seinem 1902 erfolgten Tode hat dann der Kapitän keine Schwierigkeiten mehr gemacht, sich vielmehr äußerlich loyal und dienstbeflissen gezeigt. Bei seinen Lebzeiten würde es wohl zu einem Bondelzwartsaufstande nie gekommen sein.
Anders nach seinem Tode. Wilhelm Christian hinterließ zwei Söhne, Abraham und Johannes Christian. Der erstere war der ältere und daher nach Hottentottengesetz zunächst zur Erbfolge berufen. Er war ein finsterer, verschlossener Charakter, auch im Äußeren seinem Vater wenig ähnlich und stand im ganzen in üblem Ruf. Johannes Christian dagegen war das Ebenbild seines Vaters, eine stattliche Erscheinung mit offenen Gesichtszügen. Kapitän Witbooi, der sich persönlich nach Warmbad begeben hatte, um seinem alten Nebenbuhler vor dessen Tode noch Lebewohl zu sagen, interessierte sich sehr für die Wahl des Johannes Christian. Bibelfest, wie immer, äußerte er sich über Abraham: »An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen, und dessen Früchte sind nicht gut.« Trotzdem wurde Abraham gewählt, was die deutsche Regierung, ihrem Grundsatz getreu, sich in innere Stammesangelegenheiten tunlichst nicht zu mischen, als gegeben hinnahm. Abraham Christian hat dann, wie wir noch sehen werden, später die Fahne des Aufruhrs erhoben, allerdings nicht ganz ohne Mitschuld auf unserer Seite.
Die übrigen Kapitäne des Namalandes.
Des intelligenten, aber mit wenig Machtfülle ausgestatteten Kapitäns von Bersaba habe ich bereits gedacht. Von dessen Schulbildung gibt unter anderem eine Tatsache Beweis, die ich jetzt in der Broschüre des Oberst v. Deimling[84] gefunden habe. Der Kapitän habe, als er gehört, daß einer der deutschen Offiziere aus Tilsit stamme, diesen gefragt, ob dies der Platz wäre, wo einst der Frieden abgeschlossen worden sei. Auch ist er kurz vor dem letzten Witbooiaufstand eines Tages mit einer Zeitung zu dem Bezirksamtmann von Keetmanshoop gekommen und hat diesem gesagt: »In der Zeitung steht, wir Kapitäne sollen abgesetzt und unsere Leute entwaffnet werden, ist das richtig?«
Außer den bis jetzt genannten Kapitänen, einschließlich Christian Goliath, gibt es noch drei weitere im Namalande, und zwar Paul Frederiks von Bethanien, Hans Hendrik von den Feldschuhträgern und Simon Cooper von den Franzmann-Hottentotten in Gochas. Dem Kapitän Paul Frederiks sind wir bereits bei Erwähnung seines Thronstreites mit seinem Vetter Cornelius begegnet. Viel mehr ist auch nicht über ihn zu sagen. Er ist harmlos, im ganzen gutartig und unbedeutend, dabei aber vernünftig genug gewesen, sich dem allgemeinen Hottentottenaufstande nicht anzuschließen. Einerseits ist der Bethanierstamm bei seiner geographischen Lage an der südlichen Eingangsstraße des Schutzgebietes, Lüderitzbucht-Keetmanshoop, schon zu sehr mit der Kultur der Weißen in Berührung gekommen,[85] um wieder an dem alten unkultivierten Zustand etwas Verlockendes finden zu können, anderseits aber auch infolge dieser Lage selbst zu sehr gefährdet, weil durch die treugebliebenen Stämme von Bersaba und Keetmanshoop von den übrigen Hottentottenstämmen abgeschnitten. Dazu mußte schon die Tatsache, daß sein Nebenbuhler Cornelius die Fahne des Aufruhrs erhoben hat, dem Kapitän von selbst seine Stellung auf der entgegengesetzten Seite anweisen. 1898, als Unruhen anläßlich der Gewehrstempelungsfrage drohten, war es umgekehrt gewesen. Damals war der Kapitän aufsässig, Cornelius aber mit seinem Anhang auf seiten der Regierung verblieben. Letzterer steht zur Zeit noch im Felde und hat durch verschiedene kühne Züge und überraschende Überfälle von sich reden gemacht.[86] Als ich im Juni 1904 die Truppe an den General v. Trotha übergab, kämpfte Cornelius noch als Führer der Bethanier auf unserer Seite. Nach dem Gefecht von Waterberg, im August 1904, erbat und erhielt er von seinem nächsten weißen Vorgesetzten Urlaub. Ich würde ihm diesen Urlaub nicht gegeben haben, da ich auf Grund der mir bekannten Personalverhältnisse in Bethanien zu beurteilen in der Lage war, daß in den damaligen aufgeregten Zeiten ein Fernbleiben des Cornelius von seinen Stammesgenossen den auch bei diesen aufgehäuften Zündstoff nur mindern konnte. Unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Bethanien hat sich auch Cornelius, im Anschluß an den Abfall seines Schwiegervaters Witbooi, zum Aufstand entschlossen. Wahrscheinlich hat er beim Passieren von Gibeon sich darüber mit dem letzteren verständigt.
Über den Kapitän der Feldschuhträger, Hans Hendrik, ist am allerwenigsten zu sagen. Er war von kleiner, unansehnlicher Erscheinung, unbedeutend äußerlich und unbedeutend nach Charakter und Geist. Für das Verhalten seines Stammes gab nicht er den Ausschlag, sondern umgekehrt, der Stamm schrieb ihm seine Richtung vor, und diese konnte nur eine üble sein. Solange Ruhe und Frieden im Schutzgebiet herrschten, zügelte der Stamm seine stets schlummernde Raublust. Die Möglichkeit, bei einem allgemeinen Aufstand mit im Trüben zu fischen, erschien den Feldschuhträgern jedoch zu verführerisch, um widerstehen zu können. Hätte sich der Kapitän dem widersetzen wollen, so würde über ihn noch viel schneller, als dies die übrigen Kapitäne riskierten, zur Tagesordnung übergegangen worden sein. Ermordet wurde jedoch nach dem Ausbruch des Aufstandes im Gebiet der Feldschuhträger niemand, was besonders der umsichtigen Tätigkeit des stellvertretenden Bezirksamtmanns Zolldirektor Schmidt zu verdanken war. Nach den neuesten Nachrichten hat sich jetzt Hans Hendrik mit dem kleinen Rest seines Anhanges in Bersaba gestellt und die Waffen abgegeben.
Endlich ist noch der Kapitän von Gochas, Simon Cooper, zu erwähnen. Dieser vermöge der Bevölkerungszahl seines Stammes etwas mächtigere Kapitän hebt sich vor seinen Standesgenossen auch insofern hervor, als er zur Zeit als einziger Kapitän des Schutzgebietes noch gegen uns im Felde steht. Sonst kann ich ihn aber nur als einen widerlichen Patron und abgefeimten Gauner, jedoch nicht ohne eine gewisse Bauernschlauheit, bezeichnen. In seinem Stamm war er keineswegs ohne Ansehen. Seine Politik schrieb auch dem ersteren die Richtung vor. Früher, als die deutsche Oberherrschaft der Raublust der Hottentotten noch keine Schranken auferlegte, hat der Kapitän ruhig zugesehen, wenn seine Leute weiße Reisende belästigten und beraubten, falls er dies nicht gar direkt befohlen hat. Auch einem zeitweisen Raubzug gegen benachbarte Eingeborene war er nicht abgeneigt, wenn bei geringer Gefahr eine große Beute winkte. Bei der geographischen Lage seines Landes an der Grenze des Schutzgebietes gegen die Kalahari hatte im übrigen sein Stamm sich eines langen Friedens erfreut und war daher, anders als die übrigen Hottentottenstämme, in einem gewissen Wohlstand sowie bei einer höheren Bevölkerungsziffer verblieben. Anderseits aber wurde diese günstige Lage an der Grenze auch tüchtig zum Munitionsschmuggel benutzt. Noch 1898 ist ein solcher im großen Stile entdeckt und der Kapitän hierfür bestraft worden.
Wie Simon Cooper 1894 zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft bewogen worden ist, habe ich bereits im Kapitel ~II~ geschildert. Sein damaliges Drehen und Wenden, um dieser ihm unbequemen Sache zu entgehen, hätte dem geriebensten Rechtsanwalt Ehre gemacht. Wenn der Kapitän damals nicht zu den Waffen griff, um seinem Freunde Witbooi zu Hilfe zu eilen, so lag dies nicht am fehlenden guten Willen, sondern an persönlicher Unlust zum Kriegführen; man könnte es auch geradezu Feigheit nennen. »Ich mag keinen Krieg sehen«, sagte er einst. Indessen, getraut habe ich ihm nie, und ihn daher fortgesetzt überwachen lassen (siehe S. 29). Vom Friedensschluß mit Witbooi ab folgte Simon Cooper nur noch den Spuren des letzteren. Mit ihm hat er zehn Jahre lang Frieden gehalten, mit ihm ist er dann auch aufgestanden. Während der zehnjährigen Friedenszeit hat dagegen Simon Cooper sich den deutschen Gesetzen und Maßnahmen willig gefügt und keinerlei Schwierigkeiten bereitet, abgesehen von dem obenerwähnten Munitionsschmuggel, den er aber, vom bösen Gewissen getrieben, selbst zur Anzeige gebracht hatte. Nach dem neuerdings erfolgten Tode Witboois würde Simon sich sicher gern unterworfen haben. Denn große Kriegslust wird ihn auch jetzt nicht beseelen. Aber das Blut der in seinem Lande ermordeten Weißen lastet auf dem Kapitän. Er wird daher bis zur letzten Patrone weiterkämpfen und dann seine Zukunft wohl auf englischem Gebiet suchen.
Morenga und Morris.
Während des gegenwärtigen Aufstandes haben im Namalande neben dem bereits genannten Cornelius noch drei weitere Bandenführer von sich reden gemacht; es dürfte daher den Leser interessieren, im Zusammenhang mit dem Vorhergehenden auch über sie etwas zu erfahren. Hat doch der eine von ihnen, Morenga, auch Marinka genannt, den deutschen Truppen fast noch mehr Schwierigkeiten verursacht als selbst der alte kriegserfahrene Witbooi. Die beiden anderen sind die Gebrüder Morris, beide meist mit Morenga vereinigt. Alle drei sind ehemalige Großleute des Bondelzwartsstammes und waren schon während des Bondelzwartsaufstandes als Führer des in den Kharrasbergen sitzenden Teiles des Stammes hervorgetreten.
Morenga ist ein Hererobastard, d. h. Abkömmling eines Hottentotten und einer Hererofrau. In seinen kriegerischen Eigenschaften scheint er die Vorzüge beider Stämme zu vereinigen, d. h., die Verschlagenheit und Schlauheit des Hottentotten mit der Tapferkeit und dem Fanatismus des Hereros. Daneben besitzt er auch die stattliche Figur der letzteren. Die Morris sind dagegen Abkömmlinge eines Kapengländers und einer Hottentottenfrau, mithin echte Bastards. Alle drei haben das gemeinsam, daß sie sich viel in der Kapkolonie aufgehalten und dort sich eine gewisse höhere Kultur angeeignet haben. Sie können alle drei fertig holländisch lesen und schreiben. Schließlich haben sie auch das gemeinsam, daß sie in dem mit den Bondelzwarts am 27. Januar 1904 abgeschlossenen Friedensvertrag von Kalkfontein alle drei geächtet worden sind, die Gebrüder Morris wegen Räubereien, Morenga wegen Mordes, doch war nicht die Todesstrafe über sie verhängt, sondern sie waren lediglich von der ihren übrigen Stammesgenossen gewährten Gnade ausgeschlossen, bis sie sich für ihre Untaten vor Gericht verantwortet haben würden. Alle drei entzogen sich jedoch dieser Verantwortung durch Flucht in die Kapkolonie, aus der sie dann später an der Spitze von Räuberbanden zurückkehrten. Alle drei stehen zur Zeit noch im Felde, zwar schon mehrfach besiegt, aber anscheinend immer noch ungebrochenen Mutes.[87]
Ihre höhere Kulturstufe haben sowohl Morenga wie die Gebrüder Morris auch durch die Art ihrer Kriegführung bewiesen. Während des Bondelzwartsaufstandes legte mir ein ausgeplünderter Farmer eine in gutem Holländisch geschriebene Bescheinigung vor. Sie befindet sich bei den Akten des Gouvernements in Windhuk und lautet nach meiner Erinnerung in Übersetzung etwa folgendermaßen:
»Requiriert beim Farmer ~X.~ 2 Gewehre, ~X~ Patronen, ~X~ Pfd. Kaffee, ~X~ Pfd. Tabak usw.
Dies bescheinigen:
Der Kommandant: gez. Morris. Der Feldkornett: gez. ~X.~«
An den Personen des Farmers und seiner Angehörigen hatten sich die Plünderer dagegen nicht im geringsten vergriffen. In der gleichen anständigen Weise hat auch Morenga den Krieg geführt. Er hat bei seinen »Requisitionen« nicht nur das Leben der Weißen geschont, sondern auch den Ausgeplünderten den notwendigsten Lebensunterhalt belassen.[88] In seine Hände gefallenen verwundeten deutschen Soldaten hat Morenga die Freiheit wiedergegeben. Während im Juni 1905 zwei deutsche Abgesandte sich behufs Friedensverhandlungen im Lager Morengas befanden, griff eine deutsche Abteilung, die von der Anknüpfung der letzteren nicht rechtzeitig hatte verständigt werden können, versehentlich an. Morenga hätte es nun in der Hand gehabt, die Abgesandten zu töten. Er zog es jedoch vor, lediglich die Verhandlungen abzubrechen und sein Lager zurückzuziehen. Das gleiche Versehen war kurz vorher im Lager des Bandenführers Cornelius vorgekommen, in diesem Falle aber der deutsche Abgesandte von den Hottentotten erschossen worden. (Leutnant v. Trotha, Neffe des Generals.)
Weniger ritterlich als das vorstehend geschilderte Verhalten erscheint dagegen die Ursache, wegen der Morenga nach dem Bondelzwartsaufstande geächtet worden ist. Eine Patrouille der damals mit uns verbündeten Witboois war in einen von ihm gelegten Hinterhalt geraten. Ein Mann der Patrouille wurde erschossen, einem zweiten das Pferd unter dem Leibe getötet. Der letztere wollte zu Fuß flüchten, wurde jedoch hieran bald durch einen Beinschuß gehindert. Einsehend, daß weitere Flucht doch nichts nützen würde, kehrte der Verwundete zurück, um sich zu ergeben. Da sprang Morenga aus seiner Deckung auf und schoß dem herankommenden Witbooi auf etwa 10 Schritt Entfernung eine Kugel durch den Kopf. Da der Getötete ein Neffe des Kapitäns Witbooi war, so tat ich dem letzteren den Gefallen, auch Morenga wegen dieser Untat von der dem übrigen Stamm gewährten Gnade auszuschließen. Witbooi bat mich dann noch, diesen Tod seines Neffen für die deutsche Sache dem Deutschen Kaiser zu melden, da derselbe die Ehre gehabt hätte, während der Kolonial-Ausstellung 1896 von Seiner Majestät empfangen zu werden.
Die wichtigsten Unterhäuptlinge der Hereros.
(Kambazembi, Tjetjo und Zacharias.)
Während wir im Frieden bei den Hottentotten neben den Kapitänen selbständige Unterkapitäne nicht finden, brachte es die weit höhere Bevölkerungszahl der Hereros mit sich, daß sich bei ihnen auch Unterhäuptlinge von Ansehen und Macht entwickeln konnten. Bei den Hottentotten konnte ein einziger Kapitän seinen höchstens 3000 bis 4000 Seelen starken Stamm übersehen und leiten, was bei den 70000 bis 80000 Hereros ausgeschlossen war.
Neben und unter den beiden selbständigen Häuptlingen, die wir bei den Hereros kennen gelernt haben (Samuel und Manasse), besaß jede Werft ihren eigenen Vorstand, der sich mit Vorliebe gleichfalls Kapitän nennen ließ. Unter diesen Werftkapitänen traten wieder drei auf Grund der Zahl ihrer Untertanen, oder, was bei den Hereros die Hauptsache war, auf Grund der Zahl ihrer Ochsen an Machtfülle hervor. Es sind dies die Unterhäuptlinge Kambazembi von Waterberg, Tjetjo von Okazeva im Distrikt Gobabis und Zacharias von Otjimbingwe, alle drei die Oberherrschaft des Oberhäuptlings Samuel mehr oder weniger gutwillig anerkennend.[89]
Dem Unterhäuptling Kambazembi sind wir bereits in Kapitel ~II~ und ~VIII~ begegnet. Wir haben ihn als einen viehreichen, im ganzen gutmütigen, dabei aber schlauen Herero von altem Schrot und Korn kennen gelernt. Trotz seines Reichtums -- nach unseren Anschauungen könnte man ihn Millionär nennen -- hat Kambazembi in seiner einfachen Hererolebensweise nichts geändert. Er verschmähte alle europäischen Genußmittel. Seine Nahrung bestand nach der Väter Sitte lediglich in Fleisch, Milch und Feldfrüchten. Bei dieser einfachen Lebensweise hätten seine Viehherden ins ungemessene wachsen müssen, wenn nicht zuerst die Rinderpest eine tüchtige Lücke in sie gerissen und dann das fortgesetzte Schuldenmachen seiner zahlreichen Söhne von Zeit zu Zeit einen weiteren Aderlaß verursacht hätte. Gerade Kambazembis Gebiet war das Hauptziel des Feldhandels, denn dort war noch etwas zu holen. Und man muß es dem Alten lassen, was an ihm lag, einen Ausgleich zwischen dem Schuldenmachen seiner Leute und den Forderungen der Händler herbeizuführen, das hat er redlich getan. Doch hat er nicht verhindern können, daß noch während seines letzten Lebensjahres einer seiner Söhne, um sich seinen Schulden zu entziehen, unter Mitnahme auch fremden Gutes nach dem Ovamboland flüchtete. Indessen, auch da hat Kambazembi das von seinem Sohn zu Unrecht mitgenommene Gut trotz der erhobenen unangemessen hohen Gegenforderungen bereitwillig ersetzt.[90]
Die letzten Lebensjahre Kambazembis wurden sehr durch den Zwiespalt zwischen seinen beiden als Nachfolger in Betracht kommenden Söhnen David und Salatiel verbittert. Der erstere war sein ältester Sohn überhaupt, der letztere aber derjenige der Hauptfrau. Das Gouvernement enthielt sich der Einmischung, behielt aber diesen Zwiespalt im Auge, um ihn gegebenenfalls politisch auszunutzen. Nach dem Tode Kambazembis, der kurz vor Ausbruch des Bondelzwartsaufstandes erfolgte, haben sich dann die beiden Söhne unter Vermittlung des Oberhäuptlings dahin geeinigt, daß sie sowohl Herrschaft wie Viehherden teilten. David wurde Herr des Platzes Waterberg, Salatiel des übrigen Gebietes. Einig waren sie darum aber doch nicht. So hat sich David, auf den die Anhänglichkeit seines Vaters Kambazembi an den Oberhäuptling übergegangen war, in der Folge dem Aufstande angeschlossen, Salatiel aber nicht. Der erstere verhinderte nicht die Ermordung zahlreicher Weißer auf seinem Platze Waterberg und zog dann mit seiner ganzen Macht nach dem Süden, dem Oberhäuptling Samuel zu Hilfe. Salatiel dagegen blieb, Gewehr bei Fuß, bei Waterberg stehen und zeigte große Lust zu einer friedlichen Verständigung mit der deutschen Regierung. Ich habe schon oben erwähnt, wie der Oberhäuptling diese schwankende Haltung Salatiels wieder zu befestigen wußte. Andernfalls würde eine Benutzung dieses günstigen Umstandes unserseits uns möglicherweise Bundesgenossen aus dem eigenen Stamm der Aufständischen zugeführt haben, was für afrikanische Kriege stets einen ganz erheblichen Vorteil bedeutet. Salatiel hat sich dann am Kampfe bei Waterberg beteiligt und soll auf der Flucht gestorben sein, während David sich auf englisches Gebiet gerettet haben soll.
Der Unterhäuptling Tjetjo ähnelte in vielem dem Häuptling Kambazembi. Schon äußerlich glichen sie sich in bezug auf Schwerfälligkeit der Figur und Neigung zur Dickleibigkeit. Auch Tjetjo war Heide geblieben, aber er trug -- im Gegensatz zu Kambazembi -- stets europäische Kleidung und war auch sonst den Genüssen der Zivilisation nicht abhold. Ebenso war Tjetjo ein großer Viehbesitzer und Herr einer Werft, die etwa 600 bis 700 waffenfähige Männer zu stellen vermochte. Aber er war alt, bequem und daher friedliebend. In einem Punkte aber unterschied sich Tjetjo wesentlich von Kambazembi. Er war ein ebenso erbitterter Feind des Oberhäuptlings, wie jener dessen Freund war. Trotzdem hat auch er sich schließlich mit dem Oberhäuptling geeinigt, als es sich um den gemeinsamen Aufstand handelte. Die treibende Kraft hierbei wird wohl sein ältester Sohn Traugott gewesen sein, ein Christ, aber wegen Rückfalls in die Vielweiberei aus der Gemeinde ausgeschlossen. Traugott war ein energischer Mensch, eine Art Nikodemusnatur. Bei ihm schwankte das Zünglein der Wage fortgesetzt zwischen Wohlverhalten und Aufstand. Nur hielt ihn sein friedliebender Vater im Zaum. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Expedition gegen den Stamm Tjetjos (Kapitel ~V~) habe ich daher diesen Zwiespalt benutzt und den Sohn entwaffnet. Damals wurde Traugott auch auf Betreiben des Oberhäuptlings zum Verlegen seines Wohnsitzes in das Gebiet von Okahandja verurteilt. Traugott aber bat mich flehentlich, von dieser Strafe abzusehen, da ihm, nachdem er durch Abgabe seiner Gewehre waffenlos geworden sei, die Okahandja-Hereros alles Vieh wegnehmen würden. Da ich auf der andern Seite auch keinen Anlaß zur allzu großen Verstärkung der Machtstellung des Oberhäuptlings besaß, willfahrte ich dieser Bitte. Und doch hat auch Traugott sich schließlich behufs Teilnahme an dem Aufstande wieder mit dem Oberhäuptling vertragen. Er befindet sich zur Zeit gleichfalls auf englischem Gebiet. Tjetjo ist dagegen nach Waterberg den Strapazen der Flucht erlegen.
Endlich würde hier noch Zacharias, der Häuptling von Otjimbingwe, zu erwähnen sein. Eine baumlange Erscheinung von auffallender Magerkeit, stets mit einem freundlich wohlwollenden Lächeln im Gesicht, unbedeutend nach Verstand, Charakter und Autorität, dabei leidenschaftlicher Liebhaber von Alkohol, so tritt uns Zacharias entgegen. Persönlich wie politisch eine Null, hing er sich an die Rockschöße des Oberhäuptlings Samuel, zwischen diesem und den Wünschen seiner eigenen Leute hin- und herschwankend. Bis zum Aufstande hat auch Zacharias zu allem, was von der Regierung ausging, Ja und Amen gesagt, stets ängstlich bedacht, tunlichst mit allen Menschen im Frieden zu leben. Im Schuldenmachen und damit zusammenhängend im Tempo seiner Farmverkäufe übertraf er fast noch seinen Oberhäuptling Samuel. Damit würde es indessen bald zu Ende gewesen sein, denn ihm war bereits ein festes und unverkäufliches Reservat zugemessen worden. Bei einem einzigen, noch dazu recht wichtigen Anlaß schien sich dagegen Zacharias der Nachfolge auf den Wegen des Oberhäuptlings entziehen zu wollen, und das war bei Beginn des großen Aufstandes. Nicht weniger als elf Tage hat er den Anschluß verweigert und es vorgezogen, sich auf die Ratschläge des Missionars und des Stationschefs zu stützen. Wenn er auf die Dauer nicht hat widerstehen können, so ist bei keinem Hererohäuptling wie bei ihm so sehr die Annahme gerechtfertigt, daß die Wogen schließlich über seinem Haupte zusammengeschlagen sind. Geschadet hat er aber für seine Person uns gewiß nicht viel. Auch war er der erste aller Hererohäuptlinge, der sich im Vertrauen auf sein gutes Gewissen freiwillig gestellt hat. Zur Zeit befindet er sich in einem Konzentrationslager.
Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen.
Die Regierungsform hatte sich bei den Hottentotten sowohl wie bei den Hereros in einer ganz anderen Bahn entwickelt als bei den übrigen Eingeborenen Afrikas. Während wir dort sonst die Häuptlinge immer und überall als unumschränkte Herren über Leben und Eigentum ihrer Untertanen, mithin die absolute Monarchie in ihrer ausgesprochensten Form finden, treten uns hier die Stammeshäupter mehr als »~primi inter pares~« entgegen. Die Regierungsgewalt liegt mehr bei dem Rat der Ältesten, deren Vorsitzender der Häuptling ist, als bei der Person des letzteren. Nur besonders begabte Herrschernaturen wie Witbooi haben, aber lediglich gestützt auf die eigene Person, eine wirklich beherrschende Stellung zu gewinnen verstanden. Sogar gestraft konnte der Kapitän durch das Gericht der Stammältesten werden. Die einzige Strafe, der er nicht unterlag, war die Prügelstrafe, die sonst ohne Ansehen der Person verhängt wurde.
Diese für Hottentotten und Neger fast allzu freie Regierungsform mag bei den ersteren der frühzeitigen Berührung mit den in die Kapkolonie eingedrungenen Weißen ihre Entstehung verdanken. Zufällig waren die ersten Eindringlinge Holländer, denen dann die Engländer folgten, die beide damals schon unter den Völkern Europas gleichfalls die freieste Regierungsform besaßen. Die vom Norden in das Schutzgebiet gekommenen Bantus haben dann wohl während der zahlreichen kriegerischen und friedlichen Berührungen mit den Hottentotten sich allmählich wohl oder übel auch deren Regierungsform angepaßt. Der Vater des jetzigen Oberhäuptlings, der alte Kamaherero, hatte noch eine nahezu autokratische Gewalt besessen. Er verfuhr mit Leben und Eigentum seiner Untertanen ganz nach der alten Negersitte. Mit seinem Tode und der damit beginnenden Erbfolgestreitigkeit verfiel jedoch diese Machtstellung wieder. Die anfängliche Ohnmacht seines Sohnes und Nachfolgers haben wir ja bereits kennen gelernt. Strafen innerhalb des Stammes und gar die Todesstrafe hat es seit dem Ableben des alten Kamaherero unter den Hereros nicht mehr gegeben. Selbst Morde blieben ungesühnt. Im Gegensatz zu den Hereros hat sich dagegen bei den für sich abgeschlossen lebenden Ovambos die alte absolute Häuptlingsgewalt in ihrer krassesten Form aufrechterhalten. Bei ihnen pflegt sich jeder Häuptling zu einem mehr oder weniger blutgierigen Tyrannen zu entwickeln.
Bei aller Ohnmacht ist jedoch auch bei den Hottentotten und Hereros die Stellung der Stammesoberhäupter in ihrer Mehrzahl immerhin in einer Beziehung noch mit einer gewissen Machtfülle umgeben, nämlich in bezug auf Zulassung des Bösen. Wird der Krieg vom Kapitän nicht gewollt, so kann er auch nicht ausbrechen, wünscht der Kapitän keine Schädigung von Leben und Eigentum der in seinem Lande wohnenden Angehörigen anderer Nationen, so sind diese sicher, seien sie weiß oder schwarz, oder aber es folgt deren etwaiger Verletzung die Ahndung unfehlbar. Nur laues Verhalten des Häuptlings, das Zudrücken von einem oder gar von beiden Augen, gibt den Übelgesinnten unter seinen Leuten Mut und Spielraum zu Untaten. Diese autoritative Stellung schließt aber nicht aus, daß bei einem die Leidenschaften des ganzen Stammes aufwühlenden Anlaß, wie dies der allgemeine große Aufstand des Jahres 1904 war, es vorkommen kann, daß der Häuptling sich lediglich vor die Wahl gestellt sieht, ob er mitmachen oder seinen Platz räumen will. Das ist jedoch in Europa auch nicht anders. Auch dort finden wir Beispiele genug, daß ein regierender Fürst gegen seine Überzeugung in einen Krieg hineingezogen worden ist, weil er dem Drängen der öffentlichen Meinung seines Landes nicht hatte zu widerstehen vermocht.
Kapitel ~X.~
Wirtschaftliches.[91]
Meteorologische Verhältnisse, Acker-, Gartenbau, Forstkultur.
Beinahe bis zum Überdruß ist schon verkündigt worden, daß das Schutzgebiet das Land der Viehzucht und des Bergbaues sei. Da aber in dieser Beziehung in der Heimat immer noch irrige Ansichten zutage treten, so kann es nicht oft genug wiederholt werden. Wer nach Südwestafrika auswandert, der lasse den Gedanken an Egge und Pflug zu Hause, es sei denn, daß er seine Schritte nach dem Grootfonteiner Gebiet oder dem Ovambolande lenkt.
Das ausschlaggebende Moment für den Weg, auf dem die wirtschaftliche Ausnutzung eines Landes erfolgen kann, bildet die Wasserfrage, und diese ist wieder von den Niederschlägen abhängig. Um ein richtiges Urteil über den wirtschaftlichen Wert des Schutzgebietes zu gewinnen, wurde daher das ganze Land mit einem Netz von meteorologischen Beobachtungsstationen überzogen und die Oberleitung über das Ganze einem Gouvernementsbeamten übertragen. Unmittelbar vor dem Aufstande hatten die Beobachtungsstationen die Zahl von 54 erreicht. Ihre Ergebnisse sind alljährlich in den Jahresberichten des Gouvernements veröffentlicht worden. Für hier genügt es, die Durchschnittszahlen der Hauptstationen anzuführen. Nach den Beobachtungen in den letzten drei Berichtsjahren vor dem Aufstande, d. i. vom 1. April 1900 bis 1. April 1903, betrugen die Regenhöhen: 1. für das Grootfonteiner Gebiet durchschnittlich 521 ~mm~, 2. für Windhuk 226 ~mm~, 3. für Gobabis 339 ~mm~, 4. für Gibeon 85 ~mm~, 5. für Keetmanshoop 83 ~mm~, 6. für Bethanien 69 ~mm~.
Zum Vergleich füge ich hinzu, daß der Jahresdurchschnitt für Deutschland etwa 500 bis 600 ~mm~ beträgt, für Mittelspanien aber nur 300 ~mm~. Diese Zahlen beweisen, daß im Grootfonteiner Gebiet wohl die Möglichkeit des Ackerbaues vorliegt, während man im mittleren Teile des Schutzgebietes wenigstens stets auf so viel Feuchtigkeit wird rechnen können, als der Bestand der Weide verlangt. Im Süden muß man dagegen zufrieden sein, wenn der alljährlich fallende Regen zur Erneuerung der Weide überhaupt ausreicht. Die Witterungsverhältnisse des Ovambolandes sind bereits im Kapitel ~VI~ besprochen. (S. 198 ff.)
Zu erörtern wäre noch die Frage, wo im Herero- und Namalande das Niederschlagwasser bleibt. Es ist bekannt, daß die sämtlichen südwestafrikanischen Flüsse in der Trockenzeit wasserlos sind, während sie in der Regenzeit oft gewaltige Wassermengen zu Tale führen. Die Ursache dieser Erscheinung ist in erster Linie in der Tatsache zu suchen, daß in Südwest sowohl der Schneefall wie die Wälder fehlen, mithin die natürlichsten Reservoirs für Wasseraufspeicherungen. Die zweite Ursache liegt in dem trockenen Höhenklima des Schutzgebietes, das zwar der Gesundheit sehr förderlich ist, aber offenes Wasser mit unangenehmer Schnelligkeit aufsaugt. Die dritte Ursache findet sich in dem ungeheuren Gefälle unserer Flüsse. So liegt z. B. Berlin 39 ~m~ über dem Meere, Windhuk dagegen 1600 ~m~, während von beiden Orten die Gewässer bis zum Meere annähernd den gleichen Weg zurückzulegen haben. In Berlin finden wir daher einen gemächlich fließenden, geduldig der Schiffahrt dienenden Niederungsfluß, in Windhuk dagegen einen reißenden Gebirgsstrom. Die vierte und letzte Ursache ist, daß die südwestafrikanischen Niederschläge nur während einer kurzen Periode von wenigen Monaten fallen, und zwar in der Regel Dezember bis April, während die ganze übrige Zeit frei von Regen ist, sowie daß diese Niederschläge selten in Gestalt andauernder, für das Eindringen in das Erdreich förderlicher Strichregen erfolgen, sondern meist in Form gewaltiger Wolkenbrüche, die in kurzer Zeit Wege in Flüsse, Flüsse in mächtige Ströme, Niederungen in Seen verwandeln. Aber nur die letzteren, Vleys genannt, vermögen sich einige Zeit zu halten, die übrigen Gewässer stürzen eilends zu Tale oder weichen der austrocknenden Gewalt der Sonne.[92] Nach einer Berechnung des Ingenieurs Rehbock wäre indessen der zur Verdunstung gelangende Teil der Niederschläge auf nur ein Viertel der Gesamtmengen zu schätzen. Hieraus würde zu schließen sein, daß der größere Teil der Wassermengen unter dem Erdboden verschwindet. Das würde ein sehr günstiger Umstand sein. Wir hätten dann zwar auch noch keine Reservoirs für Flußbildungen, aber doch für zahlreiche Brunnen.[93]
Aber auch jetzt schon ist die Zahl der natürlichen Quellen Südwestafrikas größer, als man gewöhnlich annimmt. Diese haben jedoch entweder keinen Abfluß, oder der letztere verfällt schon nach kurzem Lauf als Bach dem Schicksal der reinen Regenflüsse, d. h., er verdunstet oder verschwindet im Erdboden. Solche Bäche entspringen z. B. mehrfach dem Waterberggebirge im Norden des Hererolandes. Auch im Naukluftgebirge habe ich einige gesehen. Ferner findet man in den sonst trockenen Flußbetten gleichfalls zuweilen natürliche Quellen. Das innerhalb der Regenzeit dort verschwundene Wasser sickert in diesen Betten während der trockenen Zeit langsam talabwärts. An manchen Stellen zwingt dann die Gestaltung des Untergrundes das Wasser, auf eine kurze Strecke zutage zu treten. So führen der Omarurufluß bei dem Orte gleichen Namens und bei Okombahe, der Schwarze Nosob bei Gobabis, der Windhuker Swakop bei den Tabaksdünen stets laufendes Wasser. Wo dagegen in den Flußbetten dieses Sickerwasser nicht auf natürlichem Wege zutage tritt, kann es auf künstlichem Wege gehoben werden. In und neben ihnen finden sich mithin die gegebenen Stellen für Brunnenanlagen. Auch warme Quellen -- vulkanischen Ursprungs -- findet man im Schutzgebiete, so in Windhuk sieben. Würde man diese zusammenfassen, so würde ein das ganze Jahr laufender stattlicher Bach entstehen. Jetzt verschwindet das Wasser in den Gärten, wo es leider infolge seines Schwefelgehaltes das Gedeihen mancher Pflanzenart hindert. Geeignete Stellen zum Herstellen künstlicher Brunnen befinden sich außerhalb der Reviere auch in den sogenannten Kalkpfannen, sofern in diesen das Wasser nicht schon von selbst in Gestalt von Teichen zutage getreten ist.
Aus den Erträgnissen der Wohlfahrtslotterie hat das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee in Berlin etwa ein Jahr vor dem Aufstande mit Unterstützung des Gouvernements begonnen, im Schutzgebiet Brunnenbohrungen vorzunehmen und im ganzen bereits 52 Bohrungen mit insgesamt 2600 ~m~ Tiefe vollendet. Die Kosten stellten sich auf 11 Mark pro Fuß. Ein Erfolg ist bei 21 Bohrungen, gleich 40 vH., erzielt worden. Im Jahresbericht des Gouvernements von 1903/04 ist die genaue Tabelle der erfolgten Bohrungen enthalten.
Nach den dargelegten Wasserverhältnissen des Herero- und des Namalandes kann kein Zweifel bestehen, daß das tragfähige Rückgrat unserer wirtschaftlichen Bestrebungen in Südwestafrika nur Viehzucht sein kann. Dies schließt nicht aus, daß jeder Farmer an Acker- und Gartenfrüchten sich wenigstens seinen eigenen Bedarf zieht. Er muß nur der launischen Natur zu Hilfe kommen und das, was sie an tropischem Platzregen einmal zu reichlich spendet, nicht abfließen lassen, sondern mittels Dammanlagen für die Zeiten der Not aufspeichern, sowie dasjenige, was in dem Erdboden verschwunden ist, mittels Brunnen wieder heraufholen. Wo Wasser vorhanden, ist auch unser südwestafrikanischer Boden zu reichlichem Ertrage fähig, das beweisen die zahlreichen Gärten der Militär- und Missionsstationen. Die zu erzielenden Produkte sind sämtliche europäischen Gemüse- und Getreidearten sowie Wein, Tabak und Südfrüchte. Auch mit in Deutschland wachsenden Baumfrüchten, wie Äpfel und Birnen, sind Versuche gemacht worden, jedoch ohne Erfolg. Für diese Früchte ist die afrikanische Sonne zu heiß, sie lohnen dem fleißigen Gartenbauer lediglich mit Produkten von minderwertiger Beschaffenheit. Gute Aussichten bieten dagegen der Wein- und der Tabakbau. Beide leiden jedoch im Schutzgebiet zum Teil noch unter dem Mangel an zweckmäßiger Behandlung. Diesem Übelstande abzuhelfen, war bereits ein Sachverständiger angeworben, dessen Ausreise jedoch der Hereroaufstand verzögert hat. Unmittelbar vor dem Aufruhr wurde namentlich in der Gegend von Okahandja, im Distrikt Grootfontein und im Bezirk Outjo viel Tabakbau betrieben. Weinbau findet sich dagegen in fast sämtlichen Gärten des Schutzgebietes. Der Erfolge der katholischen Mission auf diesem Gebiete in Klein-Windhuk habe ich bereits gedacht.
Das Ziel, wenigstens den eigenen Bedarf an Feld- und Gartenfrüchten aus dem trockenen Boden herauszuwirtschaften, erreicht in Südwestafrika der Farmer nur mittels kleiner Staudämme, wie wir solche auf den Bildern (S. 337 und S. 339) finden. Die durch Brunnen zu gewinnende Wassermenge reicht für gedachten Zweck in der Regel nicht aus. Im übrigen ist nach meiner Ansicht die Wasseranstauung im kleinen behufs Ackerberieselung im Schutzgebiete vorläufig der Anlage großer Staudämme, wie sie die Ingenieure Rehbock und Kuhn geplant haben, vorzuziehen. Die großen Dämme sollen Dorfanlagen ermöglichen und nicht bloß dem eigenen Bedarf dienen, sondern auch das Dasein der Ackerbauer mittels Absatz der erzielten Erträgnisse sichern. Vor dem Vorhandensein einer ausreichenden Industrie, als die in Südwestafrika zur Zeit nur der Bergbau in Frage kommen kann, fehlt indessen dem Farmer ein lohnendes Absatzgebiet. Ein solches bietet gegenwärtig nur die Schutztruppe, deren zukünftige Stärke zur Zeit niemand zu übersehen vermag.
Schließlich wäre noch die Forstkultur zu erwähnen. Auf diesem Gebiete scheint uns im Schutzgebiet der schwerste Kampf bevorzustehen. Wohin das Auge reicht, bietet sich im Herero- und Namalande an Holzbeständen nur niedriges Buschwerk, lediglich an den Flußläufen durch einen Baumbestand größerer Art unterbrochen. Wälder in unserem Sinne finden wir nur im Distrikt Grootfontein wie im Ovambolande, dort allerdings zum Teil in tropischer Fülle. Die Gebirge dagegen, die man in der übrigen Welt bis zu einer gewissen Höhe mit Bäumen bestanden zu sehen gewohnt ist, sind in Südwestafrika völlig kahl. Infolgedessen haben die wolkenbruchartigen Regen von den Bergen auch das Erdreich mitgenommen, so daß uns überall der nackte Fels entgegenstarrt und daher eine Aufforstung dort überhaupt ausgeschlossen ist. Die Holzfrage ist hiernach im Schutzgebiet eine brennende. Das warme Klima erfordert zwar glücklicherweise nur selten ein wärmendes Feuer, dagegen vermag weder der Weiße noch der Eingeborene für die Zubereitung seiner Nahrung des Brennmaterials zu entbehren. Dieses wird durch Sammeln des trockenen Holzes gewonnen. Es ist klar, daß in der Nähe größerer Plätze der von der Natur gespendete Vorrat immer mehr zusammenschmilzt und schließlich ganz verschwindet. Während beispielsweise in der Nähe von Windhuk vor einigen Jahren noch eingeborene Frauen und Kinder ausreichend Holz heranzuschleppen vermochten und durch diese Tätigkeit ihren Lebensunterhalt gewannen, hat sich jetzt schon die industrielle Tätigkeit dieses Gebietes bemächtigt, indem sich eine Art mittels Fuhrwerks betriebenen Holzhandels entwickelt hat. Denn von immer weiter her muß der Bedarf geholt werden. Bald wird aber auch dieses Mittel nicht mehr genügen, so daß schließlich an den größeren Plätzen Südwestafrikas zu den bisherigen Erwerbszweigen auch der Handel mit zum Teil von außerhalb eingeführtem Feuerungsmaterial treten muß.
Welche Unsummen von Holz der gegenwärtige Krieg in Südwestafrika verschlungen hat und noch verschlingen wird, läßt sich nur mit Sorge ermessen. Monatelang biwakieren starke Truppenkörper unter freiem Himmel. Sie bedürfen nicht nur des Holzes zum Zubereiten von Speisen, sondern auch zum Erwärmen in den langen kalten Biwaksnächten. An den ohnehin spärlichen Holzvorräten wird daher fortgesetzt gezehrt, während ein Ersatz nicht hinzutritt, und jeder abgeschlagene Baum daher z. Zt. in Südwestafrika einen unersetzbaren Verlust bedeutet. Unverständig geschädigt wird der Holzbestand außerdem noch durch fahrlässig oder absichtlich angelegte Grasbrände. Absichtlich rufen namentlich die Buschmänner und Bergkaffern solche hervor, um das Wild, dessen sie zu ihrer Nahrung bedürfen, an das nach dem Brande um so frischer emporsprießende Gras heranzulocken.
Die Erhaltung des Holzbestandes war daher dem Gouvernement stets eine schwere Sorge. Mittels strenger gesetzlicher Maßnahmen wurde versucht, sowohl den Grasbränden wie der sonstigen absichtlichen Vernichtung des Baumbestandes Einhalt zu tun. Lediglich das dürre, bereits vom Baume gefallene Holz blieb der freien Benutzung überlassen. Aber auch an Ersatz wie überhaupt an die Verbesserung der Holzbestände wurde gedacht und zu diesem Zweck beim Gouvernement ein Forstreferat eingerichtet. Der erste Inhaber dieses Amtes war der bereits im Kapitel ~VI~ als Forschungsreisender in das Ovamboland genannte Forstassessor ~Dr.~ Gerber. Dieser faßte seine Aufgabe mit großer Rührigkeit an, fand jedoch, daß bei den geringen Niederschlägen in bezug auf Anpflanzung im Herero- und Namalande nur an wenigen Stellen etwas zu erreichen sei. Nur, wo die Niederschläge zur Ackerwirtschaft ausreichen, genügen sie auch dem Baumwuchs, während künstliche Bewässerungsanlagen für eine Aufforstung größeren Stiles nicht ausreichen. Infolgedessen wurde seitens des Forstreferenten für eine Aufforstung in erster Linie eine Baumart ins Auge gefaßt, die mit wenig Wasser auszukommen vermag, d. i. die Dattelpalme. Doch mißlang ein Versuch, diesen Baum im Flußbett in Windhuk zu ziehen, wohl weil das dortige schwefelhaltige Wasser der Pflanze nicht zusagte. Dagegen gedieh eine Anpflanzung in Ukuib am Swakopflusse, südlich der Bahnstation Kubas, durchaus zufriedenstellend. Die besten Aussichten für Aufforstungsanlagen, aber auch noch anderer Art, bietet jedoch der Boden in und um Okahandja, der sich infolge hochstehenden Grundwassers auch für Acker- und Gartenbau besonders geeignet erwiesen hat. Am Platze Okahandja selbst wie in dem eine halbe Stunde entfernten Osona wurden Baumschulen angelegt, in denen alle möglichen Baumarten, auch europäische, mit Erfolg gezogen wurden. Ableger hiervon sind unentgeltlich an die Farmer behufs eigener Aufforstungsversuche im kleinen abgelassen worden. ~Dr.~ Gerber glaubte aus der Forststation Okahandja jährlich 10 Millionen Pflanzen liefern zu können. Versuche mit ausländischen Baumarten hatte im übrigen schon vor Eintreffen des Referenten für Forstwesen ein gleichfalls im Gouvernementsdienst stehender Botaniker[94] in Brackwater begonnen, von wo sie dann auf Veranlassung des ersteren in den aussichtsreicheren Boden Osonas übergeleitet worden sind.
Derartige Aufforstungsarbeiten sind im Nama- und Hererolande, wenigstens an den wenigen Stellen, an denen sie möglich sind, um so notwendiger, als der dortige geringe Baumbestand nur Feuerungsmaterial, aber kein Nutzholz liefert. Die derzeitigen Baumarten Südwestafrikas, meist Akazienarten, sind knorrig und bestehen aus einem steinartig harten, nicht zu bearbeitenden Holze. Als Brennholz ist es auch nur zu verwenden, nachdem es im Laufe der Zeit verwittert und vom Stamme abgefallen ist. Das Bauholz hat dagegen bis jetzt durchweg von auswärts eingeführt werden müssen. Auch auf diesem Gebiete wenigstens unseren eigenen Bedarf zu decken, muß daher wie beim Acker- und Gartenbau das Ziel unseres Strebens sein. Dagegen habe ich meinen früher einmal gehegten Gedanken, dereinst vielleicht auch noch die Berge Südwestafrikas mit einem stattlichen Baumwuchs bestanden zu sehen und so eine der Grundlagen für natürliche Quellen zu schaffen, längst aufgegeben. Denn hierzu fehlen alle und jegliche Vorbedingungen.
Endlich seien auch noch einige Worte der Palme im allgemeinen gewidmet, jenem schönen pappelähnlichen Baum, dessen Anblick allein schon uns in die Tropen zu versetzen vermag. Ihr Gebiet beginnt im Schutzgebiet nördlich Grootfontein. Dort wie im ganzen Ovamboland stellt sie sich als eine im Freien häufig vorkommende Pflanze dar. Im übrigen, also im südlichen Schutzgebiete wird sie in den Gärten künstlich gehegt, und man findet sie selbst in den südlichsten Missionsgärten, so in Warmbad. Ihr Wert, auch als Nutzpflanze, ist bekannt; je nach der Art liefert sie Kokosmilch, Palmwein und Früchte, unter letzteren hauptsächlich die Dattel der bereits erwähnten Dattelpalme. Der einzige Nachteil der letzteren ist, daß sie erst innerhalb acht bis zehn Jahren erntereif wird. Um diese Zeit abzukürzen, wurden seitens des Gouvernements aus Algier bereits fünfjährige Wurzelsprößlinge bezogen, von denen die Zeit der Ernte um so viel früher zu erwarten war.
Nicht schließen kann ich diesen Abschnitt, ohne noch eines argen Feindes der südwestafrikanischen Bodenkultur Erwähnung zu tun, nämlich der Heuschrecken. Zufällig habe ich dieser Tage in einer größeren Tageszeitung[95] eine aus Argentinien stammende Schilderung dieser Plage gefunden, die auch auf Südwestafrika zugeschnitten ist. Ich will sie daher hier wörtlich folgen lassen:
»Eine Missionsschwester in Diamante hat an ihre Angehörigen in Wörishofen einen vom 9. Januar datierten Brief gerichtet, in dem sie einen Heuschreckeneinfall schildert. Sie berichtet so anschaulich, daß ein Teil des Briefes auch weitere Kreise interessieren wird. Der Brief beginnt: »Heute bin ich in der Lage, von einem Ereignisse zu berichten, das wir Entrerianer (d. h. die Bewohner der Provinz Entre Rios) in den letzten 14 Tagen erlebten. Es war am 2. Weihnachtstag, als wir, beim Mittagsmahl sitzend, plötzlich von draußen laute Rufe der Verwunderung, des Staunens und unangenehmer Überraschung hörten. Wir sahen uns erstaunt an, und mit der Frage: ‚Was soll das bedeuten?‛ sprangen wir von unseren Sitzen auf und eilten heraus in den Hof. Welch ein Anblick! Auf dem Boden war ein Gewimmel und ein Getue, ein Hüpfen und ein Springen von unzähligen, rotgelben, nicht unschönen Tierchen. Wieder fragte man sich: ‚Was ist das?‛ Andere, die dergleichen schon früher gesehen, kamen mit dem erschreckten Ausrufe: ‚Die unheilvollen Heuschrecken sind gekommen!‛
»Wir schauten nun nach der Straße, da bot sich den vor Staunen fast starren Blicken ein seltsames Schauspiel dar. Soweit das Auge reichte, sah es nichts anderes als Heuschrecken, so daß man unwillkürlich an die Heuschreckenplage im alten Ägypten dachte, von der die Bibel berichtet. Alle Straßen, Wege und Stege, kurz alles war wie dicht besät mit diesen unwillkommenen Gästen. In endlosen Reihen marschierten sie daher, ein Tier am andern, in schönster Ordnung, in Reih und Glied, so schön wie ein Heer Soldaten, das ins Feld zieht. Es war wirklich ein imposanter Anblick. Aber bald begannen diese Unberufenen ihr verderbenbringendes Geschäft. Mit einem wahren Heißhunger fielen sie über Gräser, Kräuter, Blumen, Sträucher, Bäume, kurz über die ganze Pflanzenwelt her. Hättet Ihr das doch sehen können! Man muß es angesehen haben, um es glauben zu können, was diese Tiere in ihrer Freßgier leisten können. Keine Zierstaude, keine Pflanze, keine Palme, kurz, kein Gewächs blieb verschont. Alles wurde eine Beute dieser gefräßigen Sechsfüßler. Und das sind noch erst die jungen, hüpfenden Heuschrecken, denen die Flügel noch ganz und gar fehlen. Die Orangen-, Feigen- und Pfirsichbäume wurden bis zuletzt gespart, d. h., die waren ihnen nicht zart genug, als aber nichts Besseres mehr vorhanden war, nahmen sie auch damit vorlieb.
»Wirklich interessant war es, zu beobachten, wie sie an den Pfirsichbäumen vorgingen. Erst wurden die Früchte aufgezehrt, obgleich sie noch ganz unreif waren, dann die Blätter, endlich die Rinde der Bäume. Wenn sie wenigstens diese noch verschont hätten, damit die Bäume doch nicht ganz abstürben, aber nein, alles wird von den Fressern abgenagt und abgeschält. Zum Erbarmen ist es auch, wie sie die Blumengärten so übel zurichten. Die herrlichen Gärten sind ihrer Pracht und Schönheit beraubt, kein Blumenbeet ist mehr kennbar, alles ist dem Erdboden gleichgemacht und verwüstet, und wo sonst Blumenkelche dufteten, da breitet sich jetzt ein übelriechender Dunst aus. Man könnte fragen, ob feindliche Horden hier ihr Unwesen getrieben haben, so entsetzlich sieht es aus. Die unliebsamen Besucher drangen sogar in die Häuser, Betten usw. ein. Tag und Nacht hatten wir keine Ruhe. Bevor wir uns schlafen legten, hatten wir jedesmal eine halbe Stunde zu tun, um die Betten zu säubern und die kleinen Unholde hinauszuwerfen.
»Wenn das aber nun alles wäre! Aber nicht weniger unverschämt hausten die Heuschrecken draußen auf dem Kamp. Ein Kolonist sagte mir, es sei draußen auf den Feldern auch nicht ein grünes Blättchen mehr zu sehen. Die bedauernswerten Kolonisten! Soviel Mühe, Arbeit und Schweiß verloren! Es war dieses Jahr Aussicht auf eine reiche Maisernte. Nun ist alles, alles vernichtet! Der Schaden ist enorm und kaum abzuschätzen. Ihr werdet denken, man müsse dem so verderblichen Treiben der kleinen Fresser doch Einhalt tun können. Ja, gegen den Strom läßt sich nicht gut anschwimmen. In unserem Garten hatten wir zehn tiefe Gruben gemacht. Diese wurden zur Hälfte mit Wasser gefüllt, da hinein trieben wir die Tiere nun nach Tausenden, und doch konnte man nicht gewahren, daß ihre Masse sich verringert hätte. Den ganzen Tag waren wir auf der Jagd; die einen schlugen, andere traten sie tot, andere trieben sie in die Gruben, und so schafften wir fast acht Tage lang. Mehr als einmal mußte man davonlaufen und die Heuschrecken, die sich in den Kleidern verkrochen hatten, hervorsuchen; ich zählte einmal bei einer derartigen Jagd 30 Stück. Selbst die Haustiere halfen uns bei unserem Vernichtungswerke. Kälber, Kühe, Borstentiere, Vögel und Hühner hielten alle Tage, ja den ganzen Tag Festschmaus, selbst Hund und Katze taten sich gütlich an den fetten Bissen, aber gegen dieses Millionenheer konnten wir nichts ausrichten.
»Wie schon erwähnt, waren dies erst die jungen Heuschrecken, bald sollen nun die alten fliegenden nachkommen. Diese verzehren vollends auf den Bäumen, was etwa da und dort noch übrig geblieben, sie bleiben aber nur eine Nacht. Heute, da ich dies schreibe, also 14 Tage nach der Ankunft der Heuschrecken, hüpfen immer noch einige in unserem Garten herum, die übrigen sind teils vernichtet, teils glücklich abgeschoben. Ich erwähne noch, daß eine Heuschrecke achtzig Eier legt, daher die große Vermehrung. Sie sehen ganz anders aus als die grasgrünen in Deutschland. Die kleinen hier haben einen rötlich gelben Leib, der Kopf ist rot, die Beine braun mit schwarzen Pünktlein; die alten sind häßlich grau.««
* * * * *
Glücklicherweise erscheinen diese Schädlinge nicht jedes Jahr und nur in einzelnen Landstrichen, da sie ähnlich wie unsere Maikäfer bis zur Reife verschiedene bestimmte Zeitperioden in Anspruch nehmende Wandlungen durchzumachen haben.
Klima und Gesundheitsverhältnisse.
Südwestafrika stellt sich als eine von der Küste ab stetig ansteigende Hochfläche von etwa 1200 ~m~ Durchschnittshöhe dar. Der Hauptort Windhuk liegt sogar auf 1600 ~m~, mithin nahezu in der Höhe des Rigi in der Schweiz. Aus dieser Hochfläche erheben sich dann wieder zahlreiche vereinzelte Kuppen und Gebirge von meist tafelförmiger Gestaltung bis zu 2700 ~m~ Höhe, sonach bis in die Region des ewigen Schnees der Alpen. In seiner Hauptmasse liegt das Land zwischen dem 20. und 30. Breitengrade, durchschnitten von dem durch Rehoboth gehenden Wendekreis des Steinbocks. Das Schutzgebiet liegt mithin in derselben Entfernung vom Äquator wie die Wüste Sahara, und nur der Höhenlage verdanken wir es daher, wenn Südwestafrika nicht gleichfalls ein tropisches, den Europäern ungesundes Klima aufweist. Dafür haben wir dort mit gewaltigen Temperaturunterschieden zu rechnen. Innerhalb 24 Stunden kann der Thermometer einen Unterschied von 40 Grad ausweisen; nachts belästigt uns Kälte, bei Tage große Hitze. Die Jahreszeiten liegen genau umgekehrt wie in Deutschland. Die heißesten Monate fallen in Südwestafrika auf Dezember und Januar, die kältesten auf Juni und Juli. Diese klimatischen Verhältnisse drücken dem Schutzgebiet in bezug auf die Art der Bodenkultur ihren Stempel auf, und zwar im allgemeinen nicht im günstigen Sinne. Die kalten Nächte verbieten den Anbau von tropischen Pflanzen, deren Zucht in diesen Breitengraden sonst möglich sein würde, wie z. B. Kaffee, Kakao und Tee. Wir müssen uns daher dort auf die Zucht von Kulturpflanzen mit geringeren Wärmeansprüchen beschränken, wie Zitronen, Bananen, Orangen, Feigen, Mandeln, Datteln, Wein und Tabak. Dafür aber bietet Südwestafrika wieder die Möglichkeit des Anbaues auch von europäischen Nutzpflanzen, darunter unsere sämtlichen Getreidearten, sowie das wichtige Volksnahrungsmittel, die Kartoffel. Vor allem finden sich in dem dortigen Boden reichlich die Daseinsbedingungen für das, worauf schon die Wasserverhältnisse seine Bewohner hinweisen, nämlich Gras und Futterkräuter aller Art zur Ernährung gewaltiger Viehherden. Für die Bodenerträgnisse ist dagegen wieder die Verteilung des Regens auf die Jahreszeiten ungünstig. Es fallen warme Jahreszeit und Regen zusammen, und zwar in die Monate Januar bis April. Hat sich infolgedessen im Monat April die Natur mit allen nur denkbaren Reizen geschmückt, so ertötet die bald daraus einsetzende kalte Jahreszeit diese wieder. Bis zum nächsten Regenfall, d. i. in der Regel fünf Monate lang, zeigt sich dann das Schutzgebiet von einer weniger vorteilhaften Seite. An Stelle des frischen Grüns ist ein trauriges Graugelb getreten, zum Glück jedoch behalten die auf dem Halm verdorrten Futtergewächse wenigstens ihren Nährwert, hierbei unterstützt durch die während der Trockenzeit fallenden starken Tauniederschläge.
Hat sonach die Höhenlage des Schutzgebietes in bezug auf seine landwirtschaftliche Ausnutzung ihre Schattenseiten, so ist sie anderseits wieder der Gesundheit außerordentlich zuträglich. Ein Hochlandklima mit seinen erfrischend kühlen Nächten und seiner Trockenheit muß an sich schon dem Europäer zuträglicher sein als das feuchte Tieflandsklima in der gleichen geographischen Breite. Die gefürchtetste Tropenkrankheit, die Malaria, finden wir daher in Südwestafrika nur selten. Sie beschränkt sich auf wasserreiche, tiefer gelegene Stellen, wo indessen durch Entwässerungsarbeiten viel verbessert werden kann. So waren z. B. Gobabis und Grootfontein vor Zeiten ausgesprochene Fieberplätze. Beide wurden aus diesem Grunde, obwohl sie sonst viele Vorteile bieten, von den Eingeborenen gemieden. Nach der Besitzergreifung durch uns haben Kulturarbeiten an beiden Plätzen die gleichen Gesundheitsverhältnisse geschaffen wie in dem übrigen Schutzgebiet. Ähnlich liegt die Sache in Gibeon, wo früher eine sumpfige Quelle sowie die stagnierenden Wasser des Fischflusses den Fieberkeimen einen günstigen Herd boten. Wenn dagegen unter den zur Zeit in Südwestafrika im Feld stehenden Truppen eine nicht tropische Krankheit, der Typhus, zahlreiche Opfer fordert, so ist dies eine Erscheinung, die sich in jedem Kriege findet, also nicht mit der Beschaffenheit des Landes in Verbindung zu stehen braucht. Das schließt allerdings nicht aus, daß die genannte Krankheit gerade in Südwestafrika günstige Vorbedingungen findet, weil wir dort in bezug auf Trinkwasser vielfach auf stehende Tümpel angewiesen sind.[96]
Im übrigen kann in Südwestafrika der Weiße auch bei körperlicher Arbeit ohne Schaden für seine Gesundheit leben. Die große Reinheit und Trockenheit der Luft läßt die Hitze dort niemals so schwer empfinden wie selbst in Deutschland bei seinem größeren atmosphärischen Feuchtigkeitsgehalt. Für Personen mit kranken Atmungsorganen kann der Aufenthalt im südwestafrikanischen Klima geradezu als Kur betrachtet werden. Die Lebensbedingungen können dort genau so eingehalten werden wie in Europa, so daß sich der Einwanderer in seiner gewohnten Lebensweise keine besonderen Beschränkungen aufzuerlegen braucht. Nur in einem Punkte zeigt sich die dünne Höhenluft dem menschlichen Körper auf die Dauer nicht immer zuträglich: in bezug auf die Herztätigkeit. Wer hierin von schwacher Konstitution ist, dem kann nur geraten werden, Südwestafrika zu meiden. Sogar in Zeiten tiefsten Friedens pflegt von den Angehörigen der Schutztruppe ein ganz erheblicher Prozentsatz nach abgelaufener Dienstzeit mit mehr oder minder gestörter Herztätigkeit auszuscheiden und zum Teil invalidisiert zu werden. Hier ist mithin die Grenze gegeben, innerhalb welcher der Einwanderer sich in bezug auf seine Lebensgewohnheiten vielleicht Beschränkungen auferlegen muß, nämlich, je nach der körperlichen Veranlagung, teilweise oder völlige Vermeidung derjenigen Genußmittel, die auf die Herztätigkeit einwirken, wie Tabak, Kaffee, Tee und Alkohol.
Die Viehzucht und deren Feinde.
Unter den in Südwestafrika vorhandenen Nutztieren unterscheiden wir folgende Arten: 1. Pferde und Esel, 2. Rindvieh, 3. Fleischschafe, 4. Wollschafe, 5. gewöhnliche Ziegen, 6. Strauße.
Diese Arten sind entweder seitens der einwandernden Europäer bereits vorgefunden oder schon vor langer Zeit eingeführt worden. Zu ihnen traten noch unter der deutschen Herrschaft: 7. Schweine, 8. sonstige Zuchten, wie Geflügel usw.
Auf dem Gebiet der Viehzucht ist für Südwestafrika nur Erfreuliches zu berichten. Denn ihm stehen alle erforderlichen Vorbedingungen für eine Viehzucht ersten Ranges zur Seite. Erstens gestattet das gleichmäßige Klima mit einem Winter ohne Schnee- und Regenfall für das ganze Jahr freien Weidegang. Zweitens bewirkt die Verbindung des Regenfalls gerade mit dem Sommer, welchen Umstand wir für Acker- und Gartenbau als nachteilig erkannt haben, für die Viehzucht das Gegenteil. Sie wird zur Ursache, daß gerade in den heißesten Monaten das Wasser am reichlichsten vorhanden ist und daß die Futterpflanzen schnell zur Reife kommen. Das Vieh erreicht daher während der heißen Zeit einen besonders guten Futterzustand und vermag dann auch die futterärmere Winterszeit mit kalten, dafür aber regenlosen Nächten bei freiem Weidegang zu überdauern. Eine Verbindung des Regens mit den _kalten_ Nächten würde dagegen Stallpflege notwendig und damit eine Viehzucht im großen unmöglich machen, denn diese würde dann zu kostspielig werden.
Die dritte und wesentlichste Vorbedingung für ein Gedeihen des Viehes ist der hohe Nährwert des Grases und der sonstigen Futterpflanzen Südwestafrikas. Der in das Land gekommene Neuling wird das schwer glauben, wenn er die dortigen, oft recht unscheinbar aussehenden Weidefelder mit ihrem struppigen Buschwerk und spärlichen Grasarten sieht. Selten vermag er sich an dem Anblick hoher, wogender Grasfelder zu erfreuen, und gerade diese bilden die schlechtesten Weidegründe. Ihr Gras wird bald hart und holzig, ist wenig nahrhaft und schwer verdaulich. Ein alter Afrikaner sieht daher nicht auf die äußere Beschaffenheit des Weidefeldes. Das beste Futter ist das niedere, büschelförmig wachsende Gras, das einen hohen Nährwert besitzt und stets weich bleibt. Der Kenner weiß daher auch eine Buschlandschaft mit dünn verstreuten Grasbüscheln zu schätzen. Vor allem aber ist das Land infolge seines salzhaltigen Bodens reich an dem ganz unscheinbar aussehenden Brackbusch, und ohne diesen kann das Vieh auch bei dem üppigsten Graswuchse nicht gedeihen.
Die Möglichkeit freien Weideganges für das Vieh das ganze Jahr hindurch ist die Grundlage für eine billige Viehwirtschaft. Einige Eingeborene zur Aufsicht und einige Einzäunungen in Gestalt von Dornbuschkraalen, für die das Material überall vorhanden ist, sind die ganzen Unterhaltungskosten. Im übrigen nährt und vermehrt sich das Vieh von selbst. Der Viehzüchter muß, um Inzucht zu vermeiden, nur für rechtzeitigen Wechsel der männlichen Zuchttiere sorgen. Würden nicht die im Kapitel ~IV~ geschilderten Viehkrankheiten von Zeit zu Zeit böse Lücken in die Herden reißen, so wäre die Viehzucht Südwestafrikas vielleicht das rentabelste Geschäft auf dieser Erde.
Als Beweis für diese Behauptung mögen die gewaltigen Viehherden dienen, welche die Hereros vor Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft besessen haben. Ich schätzte deren Gesamtbestand zur Zeit meines Eintreffens im Schutzgebiet (1894) auf 500000 Stück. Viel Genuß hatten die Hereros von diesem Reichtum indessen nicht. Denn der Besitz großer Viehherden war für sie Endzweck und nicht ein Mittel, mit dessen Hilfe sie sich etwa das Leben angenehm zu gestalten versucht hätten. Nur einen verschwindend geringen Prozentsatz ihres Viehbestandes setzten sie im Handel um. Fast ebensowenig schlachteten sie davon. Der größte Teil des Viehs ging daher nach mehrjährigem zwecklosen Dasein an Altersschwäche zugrunde. Bis zum Ausbruch der Rinderpest habe ich damals diese Entwicklung der Dinge mit großer Sorge betrachtet und häufig mit den Hererohäuptlingen besprochen. Denn bei einer derart unzweckmäßigen Viehwirtschaft mußte dereinst sicher der Zeitpunkt kommen, an welchem die in das Ungemessene angewachsenen Rinderherden der Hereros ihre Herren zum Suchen nach neuen Weideplätzen zwangen. Wie schwer es überhaupt damals schon war, das Volk hinter seinen Grenzen zurückzuhalten, ist im Kapitel ~II~ geschildert. Auch den Gefahren einer fortgesetzten Inzucht standen die Hereros gleichgültig gegenüber und ließen ihr Vieh ruhig degenerieren. Erst die dem Schutzgebiet sonst so schädlich gewesene Rinderpest hat die Herden und mit ihnen die Viehwirtschaft der Hereros auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt sowie deren Indolenz in bezug auf die Sorge um den Nachwuchs etwas aufgerüttelt.
Was die Art der Viehzucht anlangt, eignet sich auf Grund der Futterverhältnisse das Namaland mehr für die Zucht von Kleinvieh, das Hereroland für die von Großvieh. Die zahlreichen Dornbüsche des Hererolandes schließen die Zucht von Wollschafen überhaupt aus. Indessen weist im Namalande auch die Großviehzucht hinsichtlich der Güte die besseren Ergebnisse auf, und das Namarind übertrifft das Hererorind an Größe wie an Fleischgehalt. Die Ursache dieser Erscheinung liegt nicht nur in den verschiedenartigen Futterverhältnissen -- die Namaweide ist spärlicher, dafür aber um so nahrhafter --, sondern auch in der bereits geschilderten Indolenz der Hereros gegen die Inzucht. Nicht als ob die Hottentotten verständigere Viehzüchter wären, das Verdienst für das bessere Namarind gebührt vielmehr den frühzeitig aus der Kapkolonie dort eingewanderten Weißen.
Um nunmehr auf die Zucht der einzelnen Tiergattungen überzugehen, so beginne ich mit
1. _dem Pferd_. Bis vor dem Aufstand krankte die Pferdezucht in Südwestafrika an der noch nicht durchgeführten Trennung der Gebrauchspferde von den Zuchtpferden. Man ließ durchweg die Hengste treiben, was sie wollten, und ritt die trächtigen Stuten ohne jede Rücksicht. Das eine ergab einen schlechten Nachwuchs infolge der oft unglaublichen Kreaturen von Hengsten[97], die frei umherliefen, das andere ein häufiges Verfohlen. Verschiedene Male wurden seitens des Gouvernements Maßnahmen hiergegen in Anregung gebracht.[98] Aber ohne Unterstützung seitens der gesamten Bevölkerung schweben Regierungsmaßnahmen auf diesem Gebiete in der Luft, und an ihr fehlte es noch zum Teil. Daher beschränkte sich die Verwaltung vorerst auf Maßnahmen innerhalb ihres eigenen Bereiches. Sämtliche im Regierungsbesitz befindlichen Hengste wurden, soweit sie nicht zu Zuchtzwecken brauchbar waren, verschnitten, die Stuten tunlichst vom Gebrauch ausgeschlossen, die besten derselben als Zuchtstuten verwendet, die übrigen gegen Wallache umgetauscht und endlich in Nauchas (Distrikt Rehoboth) ein Gestütsdepot eingerichtet. Dieses wurde mit den besten Stuten sowie den besten inländischen und auch mit von außerhalb eingeführten Deckhengsten ausgestattet. Von dem Nachwuchs wurde das geeignetste Material wieder der Zucht zugeführt, das übrige in den Regierungsdienst eingestellt oder verkauft. Sobald mehr als ausreichende Landbeschäler vorhanden waren, wurden diese auch zu Zuchtzwecken nach außerhalb abgegeben, eine Gelegenheit, von der im Jahre 1902/03 46 einsichtige Pferdezüchter Gebrauch gemacht haben. Die von außerhalb eingeführten Hengste waren sowohl englischer wie auch ostpreußischer Herkunft. Aber nicht deren direkter Nachwuchs hat sich für den Gebrauch in Südwestafrika schon als besonders geeignet erwiesen, sondern erst dessen nochmalige Vermischung mit inländischem Zuchtmaterial, mithin erst die Enkel der eingeführten Hengste.
Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß von den während des gegenwärtigen Aufstandes von außerhalb eingeführten Pferdearten sich am besten die aus der Kapkolonie bewährt haben, dann folgten die Argentinier und zuletzt die Ostpreußen. Die Ursache dieser Abstufung ergab sich jedoch nicht aus der Beschaffenheit der Pferde, sondern lediglich aus deren Anpassungsvermögen an die südwestafrikanischen Verhältnisse. Die beiden erstgenannten Pferdearten sind unter denselben Lebensbedingungen groß geworden wie die Südwestafrikaner, während die Ostpreußen sich an das afrikanische Gras als einzige Nahrung nur schwer zu gewöhnen vermochten und daher anfangs, oft mitten im Futter stehend, Hungers starben. Denn Hafer läßt sich bei den schwierigen südwestafrikanischen Transportverhältnissen im Kriege nur in beschränktem Maße nachführen. Ob nach meiner Abreise aus dem Schutzgebiet noch andere Rassen eingeführt worden sind, z. B. die wohl gleichfalls für südwestafrikanische Verhältnisse geeigneten Pferde Australiens und Mexicos, ist mir nicht bekannt geworden.
Leiter der Gestütsverwaltung war zuletzt Gestütsdirektor v. Clavé, der seine Aufgabe mit Tatkraft und Sachkenntnis angefaßt hat. Er richtete neben dem Hauptgestüt noch ein Pferdedepot in Areb, etwa eine Stunde von Nauchas, ein, wohin aus ersterem die von der Mutter entwöhnten Fohlen gebracht und bis zur Gebrauchsfähigkeit gehalten wurden. Der Bestand der gesamten Gestütsverwaltung an Pferden betrug am 31. März 1903: 11 Landbeschäler, 188 Zuchtpferde und Saugfohlen in Nauchas, 160 Pferde in Areb.
Im Berichtsjahre 1902/03 hat das Gestütsdepot Areb 72 Pferde nach erreichter Reife abgegeben, davon 11 zu Zuchtzwecken an das Hauptgestüt in Nauchas zurück.
Die Pferdezucht ist in Südwestafrika wie eigentlich überall diejenige Züchterei, die das meiste Anlagekapital erfordert. Sie ist mithin Ansiedlern mit nur beschränkten Mitteln nicht zu empfehlen, wenigstens für den Anfang nicht. Vor dem gegenwärtigen Aufstand schwankte der Preis eines Pferdes zwischen 300 und 600 Mark. Wie er sich nach Wiederbeginn des Farmbetriebes gestalten wird, läßt sich nicht übersehen. Auch die Pferde haben in Südwestafrika freien Weidegang. Unmittelbar nach ihrer Erwerbung muß man daher mit dem Zurücklaufen auf die alten Weideplätze rechnen. Um so hartnäckiger bleiben sie aber auch wieder an dem neuen Platz kleben, sobald sie sich einmal an ihn gewöhnt haben. In bezug auf Weide ist das Pferd das wählerischste von allen unseren Tieren. Daher eignet sich auch nicht jede Farm schon von Hause aus zur Pferdezucht. Das an den Bergabhängen wachsende kurze, weiche Gras wird von den Pferden am meisten bevorzugt. Den Brackbusch brauchen sie ebenfalls, wenn auch weniger als das sonstige Großvieh.
Der schlimmste Feind der Pferdezucht ist die bereits im Kapitel ~IV~ erwähnte Pferdesterbe. Auf sie kann man beinahe den bekannten Vers anwenden: »Gegen die Cholera gibt's kein Mittel«; indessen braucht man, wie in dem genannten Kapitel schon angedeutet, noch nicht alle Hoffnung aufzugeben. Örtlich findet sich die Pferdesterbe fast durchweg mit der Malaria vereinigt. Wo die letztere herrscht, haben wir auch mit der Sterbe zu rechnen, wie diese denn auch genau wie die Malaria vom Süden nach dem Norden des Schutzgebietes an Heftigkeit zunimmt. Das Namaland wird von ihr am wenigsten heimgesucht, das Ovamboland dagegen derart, daß dort eine berittene Truppe stets in der Gefahr schwebt, plötzlich wieder Fußtruppe zu werden. Schon im Distrikt Grootfontein verursachte die Erhaltung des Pferdebestandes dem Gouvernement viel Sorge. Im Innern des Landes verschont die Seuche nur hochgelegene Punkte, den tiefgelegenen Küstenstrich läßt sie sogar ganz in Ruhe. Je näher der Küste, um so sicherer ist daher ein Platz gegen Sterbe. In beiden Fällen dürfte die kältere Luftströmung, die den Stechfliegen, den Hauptträgern der Seuche, das Dasein unterbindet, die Ursache der Verschonung sein. Auch von diesem Gesichtspunkte aus muß daher der Einwanderer, der sich der Pferdezucht widmen will, die Lage seiner künftigen Farm beurteilen. Ich wiederhole indessen, daß von einer rationellen Pferdezucht im Schutzgebiet erst nach Einführung einer sogenannten Körordnung, die das freie Umherlaufen der Hengste verbietet, die Rede sein kann. Einzäunungen der Farmen würde ja gleichfalls gegen unliebsame Besuche schützen, sie ist jedoch, vorläufig wenigstens, viel zu kostspielig.
Eine Abart der Pferdezucht ist die Maultierzucht. Das Maultier ist leistungsfähiger als das Pferd, auch genügsamer als dieses, und vor allem der Pferdesterbe nicht so unterworfen. Sein größerer Wert kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, daß es durchschnittlich höher bezahlt wird. Seine Zucht ist daher besonders lohnend, obwohl das Tier selbst nicht fortpflanzungsfähig ist. Gewonnen wird das Maultier bekanntlich aus der Kreuzung von Eselhengsten mit Stuten. Daher ist auf diesem Gebiet das freie Umherlaufen der Hengste besonders gefährlich. Denn der schwächere Esel vermag seinen »Harem« nicht gegen die eindringenden Hengste zu verteidigen, und der Züchter sieht sich nach abgelaufener Tragezeit zu seiner Überraschung statt im Besitze eines wertvollen Maultierfohlens in dem eines mehr oder weniger schlechten Pferdefohlens. Wenn schwerwiegende Mißstände auf diesem Gebiete bis jetzt noch nicht allzusehr zutage getreten sind, so liegt das am Fehlen einer eigentlichen Maultierzucht. Die Maultiere sind bis jetzt meist von außerhalb eingeführt worden, und zwar aus der Kapkolonie, aus Argentinien wie aus Spanien. Als am wenigsten geeignet haben sich die Argentinier erwiesen, da ihre Hufe auf den weiten Grasflächen der Heimat für unser zum Teil steiniges Gelände zu weich geblieben sind.
Namentlich die Truppe macht von den Maultieren viel Gebrauch. Die ganze Artillerie, zahlreiche Kolonnen sowie einzelne Truppenfahrzeuge sind mit ihnen bespannt. Vor dem Aufstand war der Preis eines Maultieres 600 bis 800 Mark. Der reine Esel dagegen findet im Schutzgebiet, weil zu schwach, wenig Verwendung.
2. _Rindvieh._ Das Rindvieh wurde von den ersten europäischen Einwanderern, den Portugiesen, am Kap der guten Hoffnung bereits vorgefunden. Das südwestafrikanische Rind ist durchweg von größerer, massigerer Figur als das europäische, namentlich gilt dies von demjenigen des Namalandes. Auch sein Hörnerschmuck überragt an Länge den des europäischen Rindes und läßt allein schon das afrikanische Tier als das stattlichere erscheinen. Nur in einer Beziehung wird das afrikanische Rind von dem europäischen übertroffen, nämlich in Hinsicht auf den Milchertrag. Die Ursache hiervon mag in den anders gearteten Lebensbedingungen, vor allem in dem freien Weidegang liegen. Sonst gedeiht auch das Rind bei diesem am besten. Die Tiere wissen von selbst am Tage das beste Futter zu finden und kommen abends wieder zur Tränke.
Bei dem Rind ist die Gefahr, daß durch fremde Bullen die Nachzucht verdorben wird, nicht dieselbe wie bei der Pferdezucht. Der eigene Vorteil schon gebietet dem Züchter das frühzeitige Verschneiden nicht zur Zucht bestimmter Bullen, da das verschnittene Tier, der Ochse, sowohl ein besseres Zug- wie Schlachttier abgibt. Im übrigen ist auch auf diesem Gebiete die Regierung zur Einfuhr fremder Bullen geschritten und hat es mit folgenden Rassen versucht:
~a~) _Simmentaler Bullen._ Diese haben sich gut akklimatisiert und als Nachwuchs besonders gute Zugtiere geliefert.
~b~) _Pinzgauer Bullen._ Von diesen ist ähnliches zu berichten. Doch eignet sich ihr Nachwuchs vermöge des großen Fleischgehaltes besser zum Schlachten.
~c~) _Vogelsberger Bullen._ Diese haben zwar noch besseres Schlachtvieh ergeben als die heimischen Rassen, doch blieb ihr Nachwuchs hinter dem der auch nicht höher im Preise stehenden Pinzgauer so weit zurück, daß in der Folge von ihrer Einführung Abstand genommen worden ist.
~d~) _Englische Rassen._ Unbeschadet der Tatsache, daß auf der Ausstellung in Windhuk 1902 ein Abkömmling eines Shorthorn-Bullen prämiert worden ist, sind doch im allgemeinen die Erfahrungen mit diesen Bullen (Shorthorns und Herefords) in Südwestafrika sonst derartig ausgefallen, daß nach den ersten Versuchen keine weiteren mehr unternommen wurden, denn das Ergebnis hatte die Kosten nicht gelohnt.
Von privater Seite wurden auch noch holsteiner und oldenburger Bullen eingeführt, die aber, weil in ausgesprochenem Niederungslande aufgewachsen, in dem südwestafrikanischen Höhenklima nicht recht zu gedeihen vermochten. Etwas besser sollen sich die gleichfalls privatim eingeführten Holländerrassen angewöhnt haben, doch sind die Versuche mit ihnen noch nicht abgeschlossen.
Eine eigene Zucht hat das Gouvernement auf diesem Gebiete als überflüssig erachtet, vielmehr die eingeführten Bullen gegen geringe Entschädigung an Private abgegeben sowie die Viehzüchter bei der Einfuhr von solchen unterstützt. Auch mit der Einfuhr weiblicher Zuchttiere wurde einmal ein Versuch gemacht, indessen als zu kostspielig nicht wiederholt. Der Preis einer Pinzgauer Kuh stellte sich 1899 in Windhuk auf 700 Mark gegen damals 150 Mark für eine gute einheimische Kuh. Und eine teurere ausländische Kuh vermag auch nicht mehr Kälber in die Welt zu setzen als eine einheimische, während der eingeführte Bulle naturgemäß einen weit bedeutenderen Einfluß auf die Verbesserung der Rasse auszuüben vermag, als die Kuh. Erwähnenswert ist noch, daß auf der landwirtschaftlichen Ausstellung in Windhuk 1902 von 18 zur Verteilung gelangten Preisen die Simmentaler Kreuzungsprodukte 10 erhalten haben.
Ich habe bereits auf das hierzulande übliche Sprichwort hingewiesen, daß »das Auge des Herrn die Rinder fett mache«. Im Anschluß daran kann ich nur davor warnen, in Südwestafrika Geld in Viehzuchtunternehmungen anzulegen, um diese dann aus der Ferne zu überwachen. Die Begriffe der Eingeborenen über Mein und Dein sind durchaus kindliche. Sie betrachten die Milch der Herden ihres Herrn als ihr Eigentum und schlachten, wo diese versagt, ruhig auch einzelne Tiere, die dann nach ihrer Angabe an allen möglichen Krankheiten zugrunde gegangen oder den Raubtieren zum Opfer gefallen sind. Ist es dagegen gelungen, für solche Viehzuchtunternehmungen einen ganz besonders tüchtigen Leiter zu finden, so können die zu befürchtenden Unzuträglichkeiten wohl vermindert werden, aber auch bei den ausgezeichnetsten Charakteranlagen eines solchen Leiters sowie bei dessen bestem Willen entspricht es nur der menschlichen Natur, wenn auch er nicht immer die gleiche unermüdliche Tätigkeit an den Tag legt, wie der wirkliche Besitzer und wie sie die Viehwirtschaft verlangt. Unermüdlich und, wenn es nötig ist, 24 Stunden im Sattel muß in Südwestafrika der Viehzüchter sein, so daß das eingeborene Aufsichtspersonal niemals vor ihm sicher ist. Auch in bezug auf den Nachwuchs findet der Eingeborene nichts dabei, wenn einmal seine eigene Kuh zwei Kälber im Jahre zur Welt bringt, diejenige seines Herrn dafür aber keine. Indessen wollen wir Weißen uns deshalb doch nicht besser machen, als wir sind: Ein europäischer Gutsbesitzer, der seinen Wirtschaftsbetrieb lediglich von der Ferne überwacht, wird bei seinem weißen Aufsichtspersonal auch nicht immer von unliebsamen Erfahrungen verschont bleiben. Diese Verhältnisse waren es, die neben dem Bestreben, dem viehzüchtenden Ansiedler keine Konkurrenz zu machen, das Gouvernement bewogen haben, schließlich von jeder amtlichen Viehwirtschaft abzusehen. Auch den einzelnen Offizieren und Beamten ward eine solche verboten, um sie nicht von ihren dienstlichen Aufgaben abzulenken. Nur in besonderen Fällen wurden Ausnahmen gestattet.
Eines ferneren Übelstandes, der zur Zeit mit der südwestafrikanischen Viehwirtschaft verbunden ist, will ich noch Erwähnung tun. Dem Reisenden fällt es dort auf, daß während des größten Teiles des Jahres in der Nähe bewohnter Wasserstellen die Weide fehlt, während einige Kilometer weiter wieder die schönsten Weidegründe zu finden sind. Die Ursache dieser Erscheinung liegt in dem alljährlichen Beginn des Weideganges nach der erfolgten Erneuerung der Weide von der Wasserstelle aus, statt umgekehrt von außerhalb auf die Wasserstelle zu. Hierdurch wird einerseits der Reiseverkehr gestört, und zwar umsomehr, je bevölkerter das Land wird, anderseits die Weide an den Wasserstellen derart abgenutzt, daß sie sich schließlich überhaupt nicht mehr zu erneuern vermag. Die Viehbesitzer haben sich dann selbst geschädigt, indem sie in der trockenen Jahreszeit auch das wenige für den eigenen täglichen Gebrauch erforderliche Vieh weit ab auf die Weide schicken müssen. Die sämtlichen größeren Wohnplätze Südwestafrikas besitzen dicht vor ihren Toren selten noch Weide, wenn auch da und dort ein Bezirksamtmann versucht hat, durch eine Verordnung Abhilfe zu schaffen.
Der in der Nähe größerer Plätze wohnende Viehzüchter findet für seine Produkte stets lohnenden Absatz. Das Liter Milch galt vor dem Aufstand in Windhuk 0,40 bis 0,50 Mark, ein Pfund Butter 2,50 Mark, bei der billigen Art der Viehwirtschaft ganz zufriedenstellende Preise. Auch Käse fand reichlich Abnahme, das Stück, etwa so groß wie ein Harzer Handkäse, zu 0,25 Mark.
Über die Krankheiten des Rindviehs, wie Rinderpest, Texasfieber und Lungenseuche, ist bereits im Kapitel ~IV~ gesprochen worden.
3. _Fleischschafe._ Hier ist in erster Linie das Fettschwanzschaf zu nennen, das eigentliche Heimatschaf Südwestafrikas. Es besitzt nur eine geringe Wolle, dafür aber vorzügliches und reichliches Fleisch. Das besonders Wertvolle an diesem Tiere ist der Fettschwanz, der enthäutet etwa zehn Pfund wiegt und Fett von der Art des Gänseschmalzes liefert. Die äußerste Spitze des Schwanzes ergibt sogar ein vorzügliches, zum Einfetten geeignetes Öl. Wo die Großviehzucht ausreichend Butter liefert, wird der Wert dieses Fettschwanzes nicht genug gewürdigt, dagegen gibt er einen guten Ersatz, wo die Butter fehlt. Bei gutem Ernährungszustand der Tiere nimmt in erster Linie der Fettschwanz an Gewicht zu, andernfalls ebenso wieder ab. Das Fettschwanzschaf liebt Gras mit zahlreichen lange saftig bleibenden Büschen, unter diesen wieder den Brackbusch in erster Linie. Auf 100 weibliche Tiere rechnet man drei Böcke. Durch Kreuzung mit Merinoschafen hat man versucht, das Fettschwanzschaf auch für die Wollproduktion nutzbar zu machen; wie viele Generationen jedoch nötig sind, um die erste Schur zu erzielen, ist noch nicht ausreichend erprobt worden.[99]
Feinde der Fettschwanzschafe sind nach Farmer Hermann-Nomtsas die sogenannte Kremmsikte sowie die Gell- und die Blutsikte. Deren Natur wie Art der Heilung sind noch unbekannt. Der Preis für ein Fettschwanzschaf betrug vor dem Aufstande 12 Mark.
4. _Wollschafe._ Zu diesen gehört in erster Linie das Merinoschaf, indirekt aber kann man in zweiter Linie auch die Angoraziege dazu rechnen. Beide Rassen erfordern etwa dieselben Lebensbedingungen wie das Fleischschaf. Sie verursachen jedoch dem Züchter etwas mehr Mühe, da er neben dem Fleisch auch auf die Erzielung einer guten Wolle zu sehen hat. In diesem Umstand wird wohl der Grund liegen, daß die Wollschafzucht im Schutzgebiete noch nicht derart eingebürgert ist, als dies wünschenswert und auch möglich sein würde. So ziemlich der einzige, dafür aber auch ein ausgezeichneter Züchter von Merinoschafen war der schon mehrfach genannte Farmer Hermann-Nomtsas, der alljährlich für einige tausend Mark Wolle ausgeführt hat. Erst in neuerer Zeit ist mit Hilfe von Mitteln der Wohlfahrtslotterie ein zweites Wollschafzuchtunternehmen ins Leben gerufen worden, die Deutsch-Südwestafrikanische Schäfereigesellschaft in Gibeon. Leider ist das Unternehmen bereits in seinen Anfängen dem Aufstande zum Opfer gefallen.
Dort, wo der Dornbusch vorherrscht, können natürlich Wollschafe nicht gezüchtet werden, da die Wolle an den Dornen hängen bleibt, und dies ist so ziemlich im ganzen Hererolande der Fall. Dafür aber ist der Süden des Schutzgebietes für die Wollschafzucht ebenso geeignet wie das in bezug auf Wollproduktion zur Zeit ergiebigste Land der Welt, nämlich Australien. Letzteres liefert allein mehr als ein Viertel des gesamten Weltbedarfs, und was dort geleistet werden kann, können wir auch. Aus den vor etwa zwei Jahren veröffentlichten[100] »Australischen Skizzen« von Stefan v. Kotze ist zu ersehen, daß Australien mit denselben meteorologischen Bedingungen zu rechnen hat wie Deutsch-Südwestafrika. Unter anderem habe ich dort folgende Ausführungen gefunden:
»Es ist eins der meteorologischen Wunder in diesem Lande größter klimatischer Gegensätze, wie plötzlich die gewaltigen durstigen Flußadern sich mit dem wogenden Schwall füllen. Weit oben in den Bergen ist vielleicht ein schwerer Wolkenbruch gefallen und wie eine solide Mauer stürzt das Wasser dem Tale zu. Frachtwagen, die für die Nacht im Bette an einem Wasserloch ausgespannt haben (denn der Himmel war blau und die Dürre herrschte ringsumher), wurden in wenigen Stunden einige hundert Meilen weiterexpediert, Häuser fortgerissen, Vieh und Menschen überrascht und von den heimtückischen Wassern im Schlafe ermordet.[101] Es gibt nur äußerste Gegensätze -- Darben oder Überfülle. Man verdurstet oder man ertrinkt.
»Im Zentrum Australiens gibt es große Flüsse, die überhaupt keine Mündung haben, die sich in der Wüste verlieren, so ganz beiläufig, wie so viele Existenzen dort. Und die Zukunft des Kontinents gründet sich auf eins: die Wasserkonservierung. Jeder Regen, der fällt, wird sofort in das Meer abgeführt oder sickert in totem Sande ein. Und mit Ausnahme der schmalen östlichen Küstenregion heißt das ganze Vaterunser jedes Australiers: Wasser!
»Abgesehen von einigen Strömen im Südosten, bilden die Flüsse zur Sommerszeit nur eine Kette von Wasserlöchern, die immer mehr zusammenschrumpfen, bis schließlich die Fische darin mit den Händen gefangen werden können. Unter dem Sande ist gewöhnlich durch Graben auch noch Wasser zu finden; aber es ist nicht leicht, mit einem blechernen Trinkbecher ein 15 Fuß tiefes Loch in den Sand zu machen.«
Ferner:
»Weihnachten war vorüber, und nun fragte es sich, wird die Regenzeit kommen oder nicht. Jedoch dieses Jahr kam sie, vielleicht aus Zerstreutheit und siehe da, wie auf Zauberwort veränderte sich das Land umher. Die nackten Sanddünen, denen man nie einen Keim zugetraut, die öden, von der Hitze gespaltenen Ebenen und die grimmig toten Granithügel kleideten sich in das Gewand des Frühlings -- nein, des Sommers. Frühling gibt es so wenig wie eine Dämmerung in dem Innern Australiens. Bald stand das Vieh bis über den Rücken in Gras und kräftigen Kräutern, und ein feuchtwarmer Brodem der Befruchtung zog über die Weite. Überall Blumen und junge Blätter, Zufriedenheit und Fülle. Wer hätte geglaubt, angesichts dieser wogenden Gefilde, daß hier noch vor kaum vierzehn Tagen eine lechzende Wüste das Blut aus allen Lebewesen zog.«
Über diese Schilderung dürfte man nur »Aus Deutsch-Südwestafrika« setzen und brauchte sonst nichts zu ändern. --
Die Angoraziege gehört nicht zur Rasse der Schafe, sondern zu derjenigen der Ziegen. Sie liefert jedoch eine feinere Wolle, das sogenannte Mohair. Ihr Hauptzuchtgebiet ist Kleinasien. Da sie ausschließlich auf hohem trockenen Gelände mit mäßigem Klima fortkommen kann, so findet sie auch in Südwestafrika die besten Vorbedingungen für ihr Gedeihen. Mit der gewöhnlichen Ziege läßt sie sich wohl kreuzen. Nach Ansicht des Farmers Hermann-Nomtsas bedarf es jedoch nicht weniger als 8 bis 9 Generationen (etwa 12 Jahre), bis das Kreuzungsprodukt ein befriedigendes Ergebnis zeigt. Im übrigen scheint zwischen dem Nutzen, den das Wollschaf bringt, und demjenigen der Angoraziege kein bedeutender Unterschied zu bestehen. Das erstere liefert zwar eine minderwertige Wolle, dafür aber eine um so größere Menge. Herr Hermann rechnet für das Merinoschaf bei guter Zucht auf je 6 Pfund Wolle, auf jede Angoraziege 3 Pfund Mohair. Wenn als Preise für die erstere 0,50 Mark, für das letztere 1 Mark pro Pfund angenommen wird, so würde der Jahresertrag in bar genau der gleiche sein. Dagegen würde noch ein Unterschied in den Transportkosten bleiben, da auf dem Weltmarkt mit dem Mohair stets nur das doppelte Quantum Wolle konkurrieren kann. Den hieraus sich ergebenden Unterschied berechnet Herr Hermann auf 0,94 Mark zugunsten einer jeden Angoraziege.
Vor dem Aufstand betrug der Preis eines Merinoschafes 30 bis 40 Mark, derjenige einer Angoraziege bis 100 Mark, für einen Rammen wurden sogar bis 400 Mark bezahlt.
Behufs Hebung der Reinzucht hat 1902 das Gouvernement 181 Angoraziegen und 3 Ramme, im Jahre 1903 234 Ziegen und 6 Ramme eingeführt und an die Farmer käuflich abgelassen. Bei den hohen Preisen der Tiere wurden auch Herden zu 40 bis 50 Stück auf drei Jahre leihweise abgegeben und den Entleihern lediglich die Verpflichtung zur Reinzucht sowie zur späteren Rückgabe der gleichen Anzahl Ziegen aus dem Nachwuchs auferlegt. Mit dem Überschuß konnte der Farmer dann weiterarbeiten, während die zurückgegebene verjüngte Herde an einen andern Züchter weiterging. Im ganzen hat die Angorazucht im Schutzgebiete mehr Anklang gefunden als die Wollschafzucht.
5. _Gewöhnliche Ziege._ Ein bescheidenes, dafür aber um so nützlicheres Tier tritt uns in der Ziege entgegen. Es ist erstaunlich, auf wie elendem Weidefelde, das dem Beschauer nicht das geringste Freßbare zeigt, die Ziege noch fortkommt. Dafür aber liefert sie dem glücklichen Besitzer 2 bis 4 Lämmer im Jahr, und nach dem Tode noch ein brauchbares Fell. Mit Recht wird sie daher das Tier des kleinen Mannes genannt. Auch der ärmste Eingeborene besitzt wenigstens einige Ziegen. Seitens des Gouvernements angestellte Versuche, die afrikanische Ziege durch Kreuzung mit deutschen Milchziegen in bezug auf Milchproduktion zu verbessern, sind bis jetzt fehlgeschlagen, da die europäischen Tiere den Landtransport nicht aushielten und dann weitere Versuche durch den Aufstand unterbunden worden sind.
6. Die _Straußenzucht_ ist im ganzen Schutzgebiet möglich. Material zu ihr liefert der zahlreich vorkommende wilde Strauß, der sich, jung eingefangen, leicht zähmen läßt. Das Produkt des Straußes besteht lediglich in seinen Federn, die als Luxusartikel in ihrer Preislage erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Doch bleibt die Zucht bei der Genügsamkeit und Dauerhaftigkeit des Vogels wohl immer lohnend.[102]
Im Schutzgebiet ist diese Zucht bis jetzt nur vereinzelt betrieben worden, so z. B. von dem auch auf landwirtschaftlichem Gebiete sehr rührigen Kaufmann Gustav Voigts auf seiner Farm Voigtsland in der Nähe von Windhuk.
7. _Schweinezucht._ Das Schwein liebt Sumpf und Pfützen, mithin gerade das, was wir in Südwestafrika wenig haben. Es bedarf daher dort mehr der künstlichen Fütterung als anderswo und wird infolgedessen im Schutzgebiet eine größere Verbreitung nicht finden. Wo die Hauptbedingungen für sein Dasein vorhanden sind, wie in dem wasserreichen Windhuk, gedeiht es dagegen gut. Namentlich die Truppe betreibt eine größere Schweinezucht behufs Aufbesserung der Menage. Die stets zahlreich vorhandenen Abfälle aus der Truppenküche gestalten die Zucht auch weniger kostspielig.
Vor dem Aufstande konnte man ein der Mutter entwöhntes Ferkel bereits für 5 Mark erstehen.
8. _Sonstige Zuchten._ Hier sei vor allem der Seidenraupe Erwähnung getan. Der Maulbeerbaum, dessen die Raupe zu ihrem Dasein bedarf, hat sich in Südwestafrika gut einzubürgern vermocht. Versuche des Gouvernements, die Raupe (Kokon) einzuführen, sind jedoch bis jetzt nicht gelungen, da die Tierchen auf der Reise zugrunde gingen. Doch darf bei den sonstigen guten Aussichten, welche die Zucht bietet, ein Mißerfolg nicht für alle Zukunft abschrecken.
Ferner wäre noch die _Hühnerzucht_ zu nennen. Auch sie hat sich in Südwestafrika als lohnend erwiesen. Der Preis der Eier betrug durchschnittlich 3 Mark für das Dutzend, mithin schon recht viel für den Eigentümer, da das Huhn selbst bis zuletzt nur 3 bis 5 Mark kostete. Viel natürliche Nahrung finden die Hühner in dessen in dem trockenen Südwestafrika nicht, doch sind sie ja genügsam und nehmen auch mit den eingeführten, auf dem Transport verdorbenen Nahrungsmitteln, wie besonders Reis, vorlieb. Als selbständiger Erwerbszweig würde sich aber Hühnerzucht nicht lohnen, sie kann vielmehr nur nebenbei betrieben werden.
Schließlich sei hier auch noch des _Kamels_ gedacht, aber nicht als eines für den Farmer lohnenden Zuchtobjekts. Es handelt sich vielmehr nur um Tiere, die zu Gebrauchszwecken, fast ausschließlich für die Truppe, von außerhalb eingeführt sind. Die Schutztruppe besitzt solche schon seit 15 Jahren. Viel Freude hat sie jedoch an ihnen bis jetzt nicht erlebt. Man sollte meinen, Südwestafrika mit seinen Grassteppen und seinem trockenen Boden sei ein Eldorado für die so wenig wasserbedürftigen Kamele. Nur im Hinblick auf den letztgenannten Umstand sind überhaupt die Versuche mit ihnen gemacht worden; man wollte mit ihrer Tragkraft die Zugkraft des viel durstigeren Ochsen ersetzen. Woher es kommt, ich weiß es nicht, aber die bei uns eingeführten Kamele haben sich in der Folge als ebenso wasserbedürftig erwiesen wie der Ochse, dafür aber als störrischer, bösartiger und dummer.
Die Kamele verlangen eine ganz besonders nachsichtige Behandlung und eine unendliche Geduld. Mangelt es hieran, und dies ist beim Militär häufig der Fall, so versagt das Tier einfach und ist weder mit Güte noch mit Strenge zu irgend einer Arbeitsleistung zu bringen. Bei dem letzten seitens der Truppe vor dem Aufstande gemachten Versuch (1900) wurden mit schweren Kosten arabische Wärter mit eingeführt. Solange diese anwesend waren, ging die Sache einigermaßen, aber nachher griff man wieder schleunigst auf das geduldige südwestafrikanische Pferd und den noch geduldigeren Ochsen zurück. Im ganzen kann das Kamel nur als Notbehelf, als eine Art Verzweiflungsmittel in Frage kommen, wenn, wie dies bei den jetzigen Verpflegungsschwierigkeiten in Südwestafrika der Fall, die bisherigen Reit- und Zugtiere ihre Aufgabe nicht mehr zu bewältigen vermögen. Was die Fortpflanzung des Kamels anbetrifft, so stockt sie in der Gefangenschaft des Tieres nicht ganz, bleibt aber nur vereinzelt.
9. _Statistik._ Am Schlusse dieses Abschnittes sei das Ergebnis einer amtlichen Viehzählung aus sämtlichen Bezirken des Schutzgebietes vom Jahre 1902 wiedergegeben. Hierbei ist aber zu beachten, daß die den Weißen gegenüber stets mißtrauischen Eingeborenen ihre Tiere so gut wie seinerzeit die Gewehre der amtlichen Registrierung zu entziehen versucht haben. Anspruch auf annähernde Sicherheit können daher nur die bei den Weißen gegebenen Zahlen machen. Hiernach waren vor dem Aufstande im Besitze von:
~a.~ Pferden:
die Weißen die Eingeborenen
Hengste 260 185 Stuten 1700 770 Wallache 770 380 Fohlen 860 340 ------------------------------- 3590 1675
~b.~ Großvieh:
die Weißen die Eingeborenen
Bullen 760 1390 Ochsen 14330 6030 Kühe 14190 18620 Färsen 5700 6390 Kälber 9510 13480 ------------------------------- 44490 45910
~c.~ Kleinvieh:
die Weißen die Eingeborenen
Ziegen 82010 74710 Angoraziegen 2230 1160 Fettschwänze 122150 60390 Wollschafe 3910 290 ------------------------------- 210300 136550
Der seitens der Eingeborenen der Zählung wahrscheinlich entzogene Bestand wurde damals bei dem Großvieh auf 1770 Stück, bei dem Kleinvieh auf 2630 Stück geschätzt. Die Gesamtzahlen wurden danach rund berechnet auf 5260 Pferde, 92160 Stück Großvieh, 349500 Stück Kleinvieh.
Ich meinerseits möchte indessen die seitens der Eingeborenen verheimlichten Bestände weit höher bemessen, als sie damals seitens der Bezirksverwaltungen eingeschätzt worden sind. Zumal in dem weiten, von Polizeistationen nur wenig besetzten Hererolande ist eine auch nur annähernde Veranschlagung gar nicht möglich gewesen.
Von Interesse ist hier noch die Erwähnung, daß in der Handelsbilanz des Schutzgebietes im Jahre 1902 der Wert der Ausfuhr lebender Tiere mit 1023000 Mark, im Jahre 1903 mit 2337000 Mark verzeichnet ist.
_Raubtiere._ Unter den Feinden der Viehzucht Südwestafrikas sind auch die Raubtiere zu nennen, und zwar der Leopard, dort Tiger genannt, die Hyäne, der wilde Hund (Hyänenhund) und der Schakal. An erwachsenes Großvieh und Pferde wagt sich auch das stärkste dieser Tiere, der Tiger, nicht heran; eher tun dies in Rudeln jagende Hyänen und wilde Hunde. Doch weiß sich ihrer das einheimische gesunde Großvieh wohl zu erwehren. Nur kranke, bereits schwache sowie noch nicht ausgewachsene Tiere fallen ihnen zum Opfer, aber auch eben eingeführte, die sich bei einem Angriff seitens der Raubtiere einem ungewohnten Ereignis gegenüber sehen und sich nun nicht zu helfen wissen. So ist 1901 sogar ein neu eingeführter Simmentaler Bulle in der Nähe Windhuks durch Hyänen zerrissen worden. Unter dem Kleinvieh sucht jedoch das Raubzeug zahlreiche Opfer. Der Farmer hilft sich dagegen durch Fallen und Gift, weniger mittels offener Jagd, die wenig aussichtsvoll ist, da sämtliche südwestafrikanischen Raubtiere solange wie möglich dem Menschen ausweichen. Letzteres tut sogar auch der Löwe, der sich nur noch in den nördlichen und östlichen Grenzgebieten des Schutzgebietes findet.
Für Jagdliebhaber bemerke ich noch, daß die südwestafrikanische Fauna ungeheuer reich an Antilopen und eßbaren Vögeln jeder Art ist. Wer die Beschwerlichkeiten einer Jagd dort nicht scheut, wird daher stets auf seine Rechnung kommen.[103]
Handel und Verkehr.
Wir betreten jetzt ein Gebiet, auf dem wir zur Zeit in Südwestafrika mehr noch als auf jedem anderen nur von der Vergangenheit sprechen können. Das Innere des Hererolandes war das Hauptabsatzgebiet für den Handel, man nannte es daher kurzweg das »Handelsfeld«. In der Zukunft wird sich daher der Handel neue Bahnen schaffen müssen und sie mit der Zeit gewiß auch finden. Bis dahin aber wird vielleicht manches nicht fest genug fundierte Handelshaus den neuen Verhältnissen zum Opfer fallen, was indessen nicht gerade als Schaden angesehen zu werden braucht.
Die Hauptträger des _Binnenhandels_ im Schutzgebiet waren die feststehenden großen Kaufgeschäfte, wenn sie auch nicht den Handel mit den Eingeborenen direkt betrieben haben. Ihn vermittelten vielmehr die kleinen Händler, sei es in gleichfalls feststehenden Geschäften mitten unter den Eingeborenen, sei es als Wanderhändler. Der letzteren habe ich bereits im Kapitel ~VIII~ (Abschnitt »Kreditverordnung« S. 246) gedacht. Obwohl der Beruf eines solchen kleinen Händlers recht wenig Verlockendes bot, so hatte ihre Zahl vor dem Aufstande doch weit über den Bedarf zugenommen, und namentlich zu dem Berufe eines Wanderhändlers drängten sich manche zweifelhaften Elemente, die das mit ihm verbundene freie, wenn auch mühsame Leben der regelmäßigen Arbeit vorzogen. Die Folge war eine ungesunde Konkurrenz, und die weitere Folge dieser die Zunahme des das wirtschaftliche Interesse beider Teile schädigenden Kreditunwesens, letzteres wieder verbunden mit eigenmächtigem Eintreiben von Außenständen den im Bezahlen gern säumigen Eingeborenen gegenüber.[104] Daß es bei diesem häufig nicht ohne Roheiten abging, ist nur natürlich. Gehört doch zum Ergreifen des Berufs als Wanderhändler an sich schon ein gutes Teil Abenteureranlage. Der Händler befindet sich allein mitten unter Eingeborenen, die es mit Mein und Dein gerade nicht genau nehmen, und während des mühsamen Feilschens um die kleinste Ware muß er die Augen überall haben, andernfalls ist sein Fahrzeug im Augenblick leer. Eine an sich schon skrupelfrei angelegte Natur kann unter solchen Umständen selbstverständlich nicht feiner werden. Daß dagegen die Hereros sich die Selbstjustiz der Wanderhändler so lange Zeit haben gefallen lassen, ohne daß einem derselben, die doch wochenlang wehrlos unter ihnen lebten, auch nur ein Haar gekrümmt worden ist, beweist, daß in letzter Linie die Achtung der Eingeborenen vor der deutschen Regierungsgewalt doch nicht so gering gewesen sein kann, wie nachträglich angebliche »Sachverständige« wissen wollten. Bis zum 12. Januar 1904, d. i. dem Tage des Aufstandes, ist keiner der unter den Hereros lebenden Weißen in bezug auf seine Person irgend einer Gefahr ausgesetzt gewesen.
Der in das Hereroland ziehende Wanderhändler pflegte seine Waren nicht selbst in das Schutzgebiet einzuführen, sondern von den großen Kaufgeschäften zu beziehen, selten gegen bar, meist in Kommission. Mit den auf einem Wagen oder einer Karre untergebrachten Gegenständen zog der Händler in das Feld und setzte sie ab, so gut es ging. Meist wurde der Käufer durch den in entgegenkommendster Weise angebotenen Kredit zum Kaufen unnötiger Dinge verleitet, aber durch die bereits nach wenigen Wochen erfolgende Schuldeneintreibung belehrt, daß die Sache doch nicht so liebenswürdig gemeint gewesen war, wie er geglaubt hatte. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnte der Wanderhändler nach Rückkehr von seinem Zuge mit seinem eigenen Kreditgeber zur Zufriedenheit abrechnen und für sich selbst noch einen guten Gewinn einstreichen. Hatte er doch seine schon an sich nicht billig erstandenen Waren noch mit einem namhaften Aufschlag an die Eingeborenen abgesetzt. Die außer den Wanderhändlern noch im Hererolande befindlichen zahlreichen feststehenden kleinen Kaufgeschäfte verfuhren bei Bezug, wie bei Absetzung ihrer Waren ähnlich wie jene, nur pflegten sich bei ihnen die Schuldsummen mehr anzuhäufen, so daß zu deren Regulierung meist die Behörden in Anspruch genommen werden mußten.
Gegen den bedeutenden Warenabsatz unter den Eingeborenen an sich ist nichts einzuwenden. Mochte derjenige Eingeborene, der nicht arbeiten, dabei aber doch die Güter dieser Welt nicht entbehren wollte, sich allmählich ruinieren, während der betriebsame Weiße dabei gewann. Damit würde nur ein ganz naturgemäßer Prozeß gegeben gewesen sein. Vom Übel waren lediglich das unsinnige Kreditgeben und die erst durch dieses hervorgerufene Kauflust der Eingeborenen, endlich aber beim Eintreiben der entstandenen Schulden die Inanspruchnahme der Regierung ebenso wie Eigenmächtigkeiten in dieser Sache. Ersteres ging, wie im Kapitel ~VIII~ (S. 245) auseinandergesetzt, nicht ohne einen politischen Beigeschmack ab und konnte daher zu Verwicklungen führen, und die Schutztruppe vermehren, lediglich damit Weiße, die nicht schnell genug reich werden konnten, freiere Hand erhielten, das würde wohl auch der fanatischste Eingeborenenfeind nicht vorzuschlagen gewagt haben. Daß im übrigen das Kreditgeben für die Eingeborenen nicht nur zwecklos, sondern auch überflüssig sei, habe ich in den in Anlage 2 befindlichen Ausführungen zu den Kommissionsbeschlüssen des Kolonialrates vom 8. März 1903 auseinanderzusetzen versucht. Sie gipfeln darin, daß der erwerbslose Eingeborene, der heute nicht bezahlen kann, in einigen Wochen oder Monaten hierzu ebensowenig imstande sei und daher keinerlei Kredit verdiene. Er brauche jedoch auch solchen nicht, da er sehr wohl zeitweise oder ganz auf europäische Genüsse verzichten könne, die er nicht bar zu bezahlen vermöge.
Insoweit die großen Geschäfte mit den Eingeborenen direkt handelten, haben sie sich bedauerlicherweise gleichfalls nicht immer des Kreditgebens enthalten können. In der Regel aber beschränkte sich deren Warenabgabe auf die Häuptlinge und die sonstigen Großleute. Hatte die Schuldsumme eine ausreichende Höhe erreicht, so erfolgte dann ihre Regulierung durch Landabtretung; ein auch für den Kaufmann nicht immer angenehmer Prozeß, er sah sich dann häufig in der Zwangslage, mehr Land übernehmen zu müssen, als er zu verwerten vermochte.
Was den _Außenhandel_ des Schutzgebietes betrifft, so stellt er sich nach der Statistik der letzten drei Jahre, wie folgt:
_Einfuhr_ _Ausfuhr_ _Gesamthandel_
1901 10075494 Mk. 1241761 Mk. 11317255 Mk. 1902 8567550 " 2212973 " 10780523 " 1903 8330000 " 3540000 " 11870000 "
Diese Handelsbilanz ist ja immer noch recht passiv, d. h., die Einfuhr überwiegt in ihr bei weitem, dafür aber zeigt sich die Ausfuhr im fortgesetzten Steigen begriffen. Eine Hauptrolle bei der letzteren spielte die Ausfuhr von lebenden Tieren. Sie betrug an Wert 1901: 120225 Mk., 1902: 1023637 Mk. 1903: 2337682 Mk. Bemerkenswert ist ferner, daß unter der Ausfuhr von 1903 sich ein Betrag von 66000 Mk. für Erze befindet, vorerst jedoch nur Probesendungen.
Die Masse der _Einfuhr_ (1903 gleich 85 vH.) kommt aus Deutschland, an zweiter Stelle aus Kapstadt, an dritter aus England. Von der Ausfuhr gingen ungefähr zwei Drittel, d. h. das gesamte lebende Vieh, nach der Kapkolonie, dann folgt England, wohin der größte Teil des gewonnenen Guano ging, und an dritter Stelle Deutschland. Die Ausfuhr erstreckte sich neben den bereits genannten lebenden Tieren auf tierische Erzeugnisse, darunter hauptsächlich Hörner, Robbenfelle, Straußenfedern und Guano. Eingeführt wurden dagegen so ziemlich alle übrigen Bedarfsartikel, da das Schutzgebiet zur Zeit weder eine Industrie noch einen ausreichenden Acker- und Gartenbau aufweist.
Der Schiffsverkehr mit Europa wurde durch die Woermannlinie mit dem Sitze in Hamburg vermittelt, in der Regel je zweimal im Monat direkt und außerdem ein drittes Mal über Kapstadt mit Anschluß an die dortigen englischen Linien. Falls Bedarf vorlag, wurde zeitweise auch eine weitere Verbindung eingeschaltet. Außerdem liefen jährlich durchschnittlich zwei deutsche Kriegsschiffe die Häfen des Schutzgebietes an. Diese Verhältnisse haben sich während des gegenwärtigen Aufstandes naturgemäß völlig verschoben. Jetzt gehen die Dampfer nach Bedarf, und zwar neben der Verbindung mit Kapstadt, noch durchschnittlich zwei- bis viermal im Monat direkt nach Hamburg und zurück. Der Postverkehr ist bereits im Kapitel ~VII~ (S. 235) besprochen.
Der Bergbau.
Unter dem Abschnitt »Konzessionsgesellschaften« (Kapitel ~XI~) wird dargelegt werden, wie wir auf dem Gebiet des Bergbaues insofern auf eine schiefe Ebene geraten sind, als wir, statt den einzelnen Schürfer vorangehen und das Kapital nachfolgen zu lassen, ein umgekehrtes Verfahren eingeschlagen haben. Wir haben weite Gebiete behufs bergbaulicher Erschließung an Aktiengesellschaften abgetreten, und diese schicken nun ihrerseits den Schürfer vor oder sie lassen ihr Gebiet brach liegen. Obwohl das Schutzgebiet ohne Frage sehr mineralhaltig ist, haben wir infolge dieser Entwicklung Ergebnisse aus dem Bergbau noch nicht zu verzeichnen. Indessen hatte sich trotzdem kurz vor Beginn des letzten Aufstandes auf diesem Gebiete schon ein gewisses Leben zu regen begonnen, worunter vor allem der Bau einer Bahn lediglich behufs Ausbeutung von Kupferminen zu verstehen ist, der Otavibahn. Was sonst noch auf dem Wege des Bergbaues bis jetzt erreicht ist, sowie welche Aussichten er überhaupt in der südwestafrikanischen Kolonie bietet, darüber glaube ich am zweckmäßigsten denjenigen Beamten zu Worte kommen zu lassen, der auf bergbaulichem Gebiete 15 Jahre lang Sachverständiger der Landesregierung und mir persönlich eine treue Stütze gewesen ist. Dieser -- Bergrat Duft -- hat mir auf meine Bitte in freundlicher Weise nachstehendes Material zur Verfügung gestellt.
Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika.
Von _G. Duft_, Kaiserlicher Bergrat.
Die nachstehende Betrachtung verfolgt den Zweck, ein allgemeines Interesse an einem der bedeutendsten und besonders für die Kolonie höchst wichtigen Industriezweige zu erwecken und ein Miniaturbild der gegenwärtigen Lage des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika dem größeren Publikum vor Augen zu führen.
Als Zeitpunkt des Beginns oder des Versuchs einer planmäßigen bergmännischen Durchforschung im Schutzgebiete muß der Erlaß der Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888 angesehen werden, weil durch sie zuerst die Bergwerksrechte und die Regelung der Aufsuchung und Gewinnung gewisser Mineralien gesetzlich niedergelegt waren. Durch diese Verordnung wurde der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika als Rechtsnachfolgerin von Lüderitz das Bergregal auf alle für den Bergbau in Betracht kommenden Mineralien eingeräumt. Der Inhalt dieses Regals bestand darin, daß die Gesellschaft die sogenannte Bergbauhoheit unter Aufsicht des Reichs ausüben und gewisse fiskalische Einkünfte aus dem Bergbau beziehen sollte. Im übrigen war der Bergbau freigegeben.
Den Schauplatz der Schürftätigkeit in den Anfangsstadien der wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes bildeten das südliche Hereroland und die nördlichen Teile des Rehobother Bastardgebietes, weil von hier aus die _ersten Goldfunde_ gemeldet wurden und man eine ähnliche rapide steigende Goldausbeute vermutete, wie sie in der jetzigen englischen Nachbarkolonie Transvaal vorauszusehen war. Aber im Gegensatz zu dem an Gold wirklich sehr reichen Witwatersrand bei Johannesburg entsprachen die Goldvorkommen im Hinterlande von Walfischbai und die zum Zwecke der bergmännischen Durchforschung nach dorthin entsandten Expeditionen und Privatschürfunternehmungen nicht den gehegten Erwartungen.
Wenn auch die Schürfarbeiten aus jener Zeit nur eine geringe Ausdehnung annahmen, so ist doch erwiesen, daß reine Golderze, d. h. solche, die Gold als vorherrschend oder als alleiniges Metall enthalten, in den genannten Gebieten nicht vorkommen. Ohne hier im einzelnen auf die genauen geologischen Verhältnisse der einzelnen Fundpunkte hinzuweisen, mögen die wichtigsten Goldvorkommen aus jener Zeit in folgender Aufzählung erläutert sein.
Örtliches Vorkommen und kurze Bemerkung über geologischen Charakter und Begleiter des Goldes.
~A.~ Im Hererolande.
_Usap_ (Husap) am Swakopfluß: Als Spuren von Gold in Biotitgneis zusammen mit Wolfram und Kupferglanz.
_Potmine_: In Granatfels im Ausgehenden von Kupfersulfideinlagerungen.
_Usakos_: In körnigem Kalk in zersetzten Kupfer- und Schwefelkieseinlagerungen.
_Ussis_: In der Nähe eines Granitmassivs mit Wismut in streichenden Quarzgängen.
_Chuosgebirge_: In mit Kupfererzen durchsetzten Quarzadern in kristallinischen Gesteinsarten der archäischen Formation.
~B.~ _Im Bastardgebiet von Rehoboth_ (i. J. 1899/1900 weiter aufgeschlossen).
_Aub_, südlich von Rehoboth: In Tonschieferschichten in der Nähe von Konglomeratbänken zwischen quarzitähnlichem Gestein.
_Großer und kleiner Spitzkopf_: Kupfererz führende Quarzgänge mit auf- und unterliegenden Glimmerschieferschichten. Gold sichtbar in fettem Quarz, fein verteilt in zerbröckeltem, mattem und braungefärbtem Quarz, 3 bis 4 ~g~ Gold, 20 ~g~ Silber in 1000 ~kg~ Ganggestein.
_Swartmodder_: Im Gneis auftretende Kupfergänge und Nester.
_Nauas_: In Brauneisensteingängen.
_Areb_: In kupfererzhaltigen Quarzgängen der Tonschieferzone.
Mit Sicherheit kann bei dem eigenartigen Vorkommen dieser goldhaltigen Kupfererzlagerstätten jetzt schon behauptet werden, daß sich weitere Aufschlußarbeiten der Goldausbeute wegen allein nicht lohnen werden, wohl aber, da der Goldgehalt an die Kupfererze gebunden bleibt, eine eingehendere Untersuchung besonders der im Rehobother Gebiete auftretenden Lagerstätten zu raten ist, zumal diese sich nach der Tiefe zu aushaltender zeigen als die genannten Funde im Hererogebiete.
Nachdem sich gezeigt hatte, daß die Entwicklung des Bergbaues im Schutzgebiete sich in einer Richtung vollziehen würde, die nicht im Einklang mit der oben genannten Verordnung stand und nachdem auch die im Schutzgebiete herrschenden Zustände, insbesondere die feindliche Haltung der Hereros und die fortwährenden Kämpfe zwischen den letzteren und dem Witbooistamm ein unmittelbares Eingreifen der Regierung sehr bald nötig machten, ging auch die Bergverwaltung auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1899 in die Hände der Regierung über.
Hiermit beginnt die zweite Ära der bergbaulichen Entwicklung, und zwar fällt nun, soweit es die politischen Verhältnisse zuließen und die Privattätigkeit sich entfaltete, in die Folgezeit die Entwicklung des _Kupfererzbaues_. -- Hatte sich bereits bei dem Aussuchen der Goldlager gezeigt, daß nur die Kupfererze in denselben vorherrschend waren, so kam man bald mit Rücksicht auf die übrigen schon bekannten Vorkommen und neuen Funde zu der richtigen Erkenntnis, daß die Kupferfunde von größter wirtschaftlicher und lukrativ hoffnungsvollster Bedeutung für unsere junge Kolonie sein müßten.
Mehrere Gesellschaften, die im Wege staatlicher Verleihung Rechte erworben hatten, wurden mit dem ausgesprochenen Programm des Minenbetriebs gegründet. Aber nur höchst mangelhaft oder in sehr großen Zeitintervallen entfalteten diese mit ausgedehnten Konzessionen versehenen Gesellschaften wegen Mangels an ausreichenden Geldmitteln ihre bergbauliche Tätigkeit.
Erst im Jahre 1898 wurden die Bergwerksgerechtsame der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika und im Jahre 1901 die der South African Territories dem allgemeinen Wettbewerb dadurch zugänglich gemacht, daß sie die Erlaubnis zum Schürfen und auch für den Fall der Entdeckung ergiebiger Fundstellen das Recht zum Abbau derselben unter gewissen Bedingungen an die Bewerber verliehen.
Aber immer nur waren es das weitere Hereroland, das Gebiet der Rehobother Bastards und das Küstengebiet, in denen in erheblichem Umfang eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet wurde.
Die im Süden des Schutzgebietes im Gebiet der South African Territories ausgeführten Arbeiten auf bergbaulichem Gebiet blieben ohne Erfolg.
Nachdem bereits im Jahre 1893 die South West Africa Company die in ihrem Konzessionsgebiet liegenden und früher von den Eingeborenen ausgebeuteten Otaviminen durch eine Minenexpedition aufgeschlossen hatte, wurden im Jahre 1900/01 durch die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft an der Tsumebmine, der reichsten der Otaviminen, die Vorabeiten so weit ausgeführt, daß nicht nur ein regelrechter bergmännischer Betrieb bis 1907 in Angriff genommen, sondern auch die Eisenbahn von Swakopmund nach dem Minengebiet von Otavi auf Kosten der Gesellschaft gebaut und in Betrieb genommen werden kann. Die Otavi- (Tsumeb-) Mine ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung, weil durch sie die Möglichkeit, daß der Erzgehalt in recht bedeutender Tiefe niedersetzen kann, erwiesen ist.
Eine im Jahre 1899 ins nördliche Gebiet der Rehobother Bastards, das Konzessionsgebiet der Hanseatischen Land-, Minen- und Handels-Gesellschaft, entsandte Expedition kehrte allerdings mit einem endgültigen Urteil über die Abbauwürdigkeit der vielen aufgeschlossenen Fundpunkte nicht zurück, doch war das Ergebnis immerhin ein solches, daß die Ausführung weiterer Aufschlußarbeiten warm empfohlen werden konnte.
Neben den genannten Gebieten verdienen nach den bisherigen Feststellungen noch besondere Aufmerksamkeit die Kupfererzvorkommen bei Gorob und Otyosonjati,[105] beide im Konzessionsgebiet der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gelegen. Die Rehobother und diese der Gneis-Granit-Formation angehörigen Vorkommen erwecken in geologischer und wirtschaftlicher Beziehung ein besonderes Interesse, und es wäre zu wünschen, daß die zur Beurteilung ihrer Rentabilität unbedingt nötigen vollständigen Aufschlußarbeiten nach Art der Otaviminen bald zum Abschluß gelangten.
Die folgende übersichtliche Darstellung der wichtigeren Kupfererzlagerstätten Deutsch-Südwestafrikas möge ihre große geologische Verbreitung veranschaulichen.
_Örtliches Vorkommen und Bemerkungen über geologischen Charakter des Vorkommens von Kupfererzen und bisherige Aufschlußarbeiten._
~A.~ _Im nördlichen Schutzgebiete Otaviminen._
1. _Tsumeb_, 600 ~km~ von Swakopmund und 19 ~km~ östlich von der Wasserstelle Otjikotosee: Typisches Lager in grauem bis schwarzem Kalkstein mit Quarzadern. Das Ausgehende streicht Ostwest, Einfallen gegen Süd, etwa 200 ~m~ lang, 22 ~m~ breit und 13 ~m~ hoch. Zwei Lager getrennt durch Sandsteinschichten. Erze: Bleiglanz, Kupferglanz und deren Karbonate. Durch Schächte, Strecken und Querschläge aufgeschlossen. Erzvorrat bis zur zweiten Sohle auf 293330 ~t~ mit 12,61 vH. Kupfer und 25,29 vH. Blei und 190519 t mit 2,91 vH. Kupfer, 4,37 vH. Blei berechnet. Aussichten nach der Tiefe zu günstig, da Mächtigkeit zunimmt und Zwischenmittel von Sandstein zwischen Ost- und West-Erzkörper abnimmt. Für Betrieb ist Bahnverbindung erste Voraussetzung. Empfehlenswert ist die Zugutemachung der Erze an Ort und Stelle durch zweimalige Schmelzung auf metallisches Blei und 60 prozentigen Kupferstein. Bei täglicher Produktion von 200 ~t~ werden 42 ~t~ 60 prozentiger Kupferrohstein und 47,7 ~t~ metallisches Blei ergeben. Bei 61000 ~t~ Roherz Jahresproduktion dauert der Minenbetrieb nach bisherigen Aufschlüssen 4,7 Jahre, und da ein gleiches Quantum Erz für die Tiefe vorauszusehen ist, würde die Mine 8½ Jahre aushalten.
2. _Klein-Otavi_: Hier ist ein kleinerer Erzkörper von ausgezeichneter Qualität der Kupfererze ohne Bleierze durch die Untersuchungsarbeiten aufgeschlossen. Regelmäßiges Streichen und vertikales Einfallen. Weitere Arbeiten sind aussichtsvoll und empfehlenswert.
3. _Guchab_ (Anrab): Am östlichen Ende und an der Nordseite des Otavitales gelegen. Unvollkommen aufgeschlossen. Weitere Aufschlußarbeiten durch Stollenbetrieb sind zu empfehlen, da anscheinend auch keine Bleierze.
4. _Groß-Otavi._ Unregelmäßig geformte und nesterartige Ausfüllung von guten Kupfererzen. Von den Eingeborenen ausgebeutet. Neue Arbeiten sind nicht vorgenommen und weniger aussichtsvoll.
~B.~ Im mittleren Schutzgebiete.
_Gorob_ (auch Gorap genannt), 100 bis 120 ~km~ von der Küste im Hinterlande von Walfischbai: Das Ausgehende ist durch eisenschüssige quarzitische Ausbisse gekennzeichnet. Nebengestein bilden dunkel gefärbte Schiefer mit Ausscheidungen von Granat, Staurolith, Hornblende und Zyanit, die wiederum von grauen Gneisen, Glimmerschiefer und Amphiboliten eingeschlossen sind. Streichen Nordost bis Südwest, Einfallen unter 40 bis 50° gegen Nordwest. Die Schürfarbeiten, kleinere Schächte und Gräben zeigen derbes Erz, bestehend aus dichtem Gemenge von Kupfererz und Kupferkies, oder Erzadern in quarzitischer Grundmasse. Der quarzitische »eiserne Hut« zeigt Malachit und derbes Brauneisenerz. Vermutliche Ausfüllung nach der Tiefe derbes Erz neben mit Erz durchsetztem Schiefer. Vorkommen kann als Lagerzug mit großer Längserstreckung (5 ~km~) und mäßiger, aber für den Betrieb ausreichender Mächtigkeit angesehen werden.
Die Analyse ergab günstige Resultate: bei typischen Erzmustern 31 vH. Kupfer, bei einem Haufen roher Erze 18,9 vH. Kupfer. Durchschnittsgehalt kann durch Anreicherung mittels Handscheidung auf 30 vH. Kupfer ohne große Verluste an Quantität ermöglicht werden. Weitere umfassende Untersuchungsarbeiten mit Aussicht auf günstige Resultate sind zu empfehlen, auch wenn ärmere Erze in größerer Tiefe angetroffen werden.
Auf demselben Gebiete sind noch zu erwähnen die Vorkommen der Hopemine und der sog. Naramasmine, von denen die letztere in der Verlängerung der Gorobminenlagerstätte liegt, die erste schon 1885, aber nicht vollständig erschürft wurde.
_Rehobother Minen_ am großen und kleinen Spitzkopf: Fünf deutlich ausgeprägte Gänge streichen von Osten nach Westen und fallen nach Süd ein; enthalten als Gangart Quarz, Spateisenstein und Kalkspat, auch metamorphisches Nebengestein.
Kupferglanz ist eingesprengt in Gangquarz, ferner in Erznieren und Nestern von oft mehreren Kubikmetern Inhalt.
Quarz ist goldhaltig (siehe oben). Der reine Kupferglanz enthält kein Gold, wohl aber 0,1 bis 0,3 vH. Silber. Das derbe Kupfererz ist durch Handscheidung auf 50 vH. Kupfer zu bringen.
_Swartmodder_: Gang im Gneisgebiet, der durch Schächte und Strecken aufgeschlossen ist. Ausfüllung besteht aus braunem, verwittertem Gestein mit Einlagerungen von derben Kupfererzen und nachweisbarem Goldgehalt (siehe oben). Pro Tonne 20 ~g~ Gold und 362,5 ~g~ Silber. Im Durchschnitt 4,5 ~g~ Gold, 37,1 ~g~ Silber und 10 bis 12 vH. Kupfer.
_Areb_: Lagergänge im Tonschiefer, die mehrere hundert Meter zu verfolgen sind, bei 2 bis 3 ~m~ Mächtigkeit. Die Kupfererze, bestehend aus Kupferkies und Kupferglanz, kommen in Quarz in Nesterform von 1/4 ~cbm~ Inhalt vor.
_Matchless-Mine_, 25 ~km~ westlich von Windhuk am nördlichen Rande der Khomdo-Hochebene: Diese um die Mitte des vorigen Jahrhunderts mit Erfolg ausgebeutete Mine ist im Jahre 1901 durch die Kapländische Gesellschaft weiter aufgeschlossen, jedoch nicht in Betrieb genommen.
Hier treten zwei bis drei schwierig zu erkennende, von Kupfererzen imprägnierte Glimmerschieferzonen auf, die Quarzitnester enthalten, von Südwesten nach Nordosten streichen und unter einem Winkel von 45 bis 50 Grad einfallen. Dieser ganze Schichtenkomplex, der bei seiner Erzführung an sog. Fahlbandvorkommen erinnert, ist von Amphibolitgesteinen eingeschlossen. Die Erze bestehen aus Kupferkies, Schwefelkies, Kupferglanz und Malachit. Beachtenswerte Kupfererzfunde sind noch zu erwähnen von Nauas, Rehoboth, Oamites, Garis, Kamrivier, Kuissorobis, Kabiras, Kamasis, Arrowvley, Kuddies und Slip.
_Otyosonjati-Minen_, 60 ~km~ östlich von Okahandja: Zone von parallel zueinander laufenden Quarzgängen im Biotit und Hornblendegneis von nord-südlichem Streichen und vertikalem Einfallen.
Da Granit (Pegmatit) in der Nähe auftritt, ist genetischer Zusammenhang mit diesem nicht ausgeschlossen. Am Ausgehende erstaunlicher Erzreichtum, zum Teil mit gediegenem Kupfer. Quarz und Kalkspat bilden die Gangart mit Kupferglanz, Rotkupfererz und wenig Kupferkies, sowie den Zersetzungsprodukten derselben, Malachit und Kupferlasur als Erze. Analysen ergaben sehr gute Resultate, so daß sich bei anhaltender und gleicher Ausfüllung der Gänge die Erze durch Handscheidung bis 40 vH. Kupfer anreichern lassen.
Erze sind frei von schädlichen Bestandteilen und zeigen für ihre Verhüttung gute Zusammensetzung, so daß außergewöhnliche Unkosten beim Schmelzprozeß nicht entstehen.
Weiterer Betrieb verspricht gute Aussichten.
Fernere beachtenswerte Kupfererzfunde sind noch zu erwähnen aus dem westlichen Hereroland bei der sogenannten Ebony-Mine, ferner bei Kain-Kachas im Khanflußgebiet, aus dem Gebiete östlich von Windhuk (Hohewarte, Witvley), nördlich von Karibib, Otjimakoka an der Bahn Swakopmund-Windhuk, von der sogenannten Sinclair-Mine 150 ~km~ östlich von Hottentott-Bai, ferner von der Küste südlich von Lüderitzbucht (Prince of Wales-Bay) und vielen anderen Orten, wo jedoch Schürfarbeiten in größerem Maßstabe noch nicht ausgeführt sind.
Im Anschluß an diese Kupfererzvorkommen will ich nicht unerwähnt lassen, daß auch noch Bleierze (Otavi, Hohewarte), Manganerze, Wolframerze, Eisenerze, Wismut, Molybdän, ferner von nicht metallischen Bodenschätzen Halbedelsteine (Korund, Zirkon, Spinell, Apatit, Topas) in jenen Gebieten vorkommen, über deren bergbauliche Gewinnung jedoch wegen zu geringer Aufschließung sich nichts sagen läßt.
Eine Ausnahme bildet der »_Marmor_«, der unweit der Regierungsbahn am südlichen Rande des Geiassibgebirges, vor allem bei Etusis in einer Längserstreckung von 6 bis 7 ~km~ in wirtschaftlich verwertbarer Weise zutage tritt. Von hervorragenden Bildhauern ist er wegen seiner vortrefflichen Eigenschaften sehr gerühmt, und wenn auch die größeren Probesendungen noch einige Beimengungen (Tremolit) an der Oberfläche zeigten, so ist zu hoffen, daß der Marmor aus größerer Tiefe kompakter und reiner, dadurch seine Festigkeit größer und die Porosität geringer wird. Schon jetzt zeigt dieser dolomitische Marmor eine große chemische Reinheit, ist vor allem eisenfrei, daher fleckenlos, feinkörnig kristallinisch, von lebhafter Farbe und kantendurchscheinend. Neben diesem als Statuenmarmor in Betracht kommenden Material tritt auch noch der für Architekturzwecke geeignete schwarzgeäderte Marmor auf, der dem sehr geschätzten und nicht häufig vorkommenden Pavonazzamarmor von Carrara ähnelt.
Während sich nach dem Gesagten der Bergbau vorwiegend in dem mittleren Teile des Schutzgebietes bewegte, oder ein solcher mit Gewißheit sich voraussehen läßt, entwickelte sich die Schürftätigkeit im _Süden_ nur in geringem Maße. Es hängt dies in erster Linie mit der geologischen Beschaffenheit des Landes zusammen, da der südliche Teil des Schutzgebietes eine von dem nördlichen wesentlich verschiedene geologische Ausbildung erfahren hat.
Das hervorragendste Interesse bietet das Gebiet von Gibeon und Bersaba, wo bereits Ende der 80er Jahre die »Blaugrundlager« entdeckt und damals von den Engländern erschürft wurden. Erst im Jahre 1896 dachte man von deutscher Seite an ihre Nutzbarmachung, und im Jahre 1903 bildete sich nach mancherlei Bemühungen die rein deutsche Gibeon-Schürf- und Handels-Gesellschaft m. b. H., deren Zweck die Untersuchung der in dem Gibeoner Konzessionsgebiet liegenden Blaugrundstellen auf Diamanten und Edelsteine bildet.
Das Bersabaer Gebiet, südlich und südwestlich von Gibeon gelegen, wurde im Hinblick auf das Vorkommen von Blaugrund im Jahre 1897 auf Grund der Bergverordnung zum öffentlichen Schürfgebiet erklärt, und es ist zur Zeit besonders in Mukorop und auf anderen Farmen eine rege Schürftätigkeit entfaltet.
Bekanntlich ist der Blaugrund (englisch blueground) das Muttergestein der in Südafrika (bei Kimberley, in der Orangefluß-Kolonie und in Transvaal) vorkommenden Diamanten. Die Untersuchungen der von den verschiedenen Fundpunkten entnommenen Proben haben ergeben, daß der Blaugrund unserer Kolonie petrographisch identisch mit demjenigen von Kimberley ist und auch in der gleichen Erscheinungsform (Krater) auftritt wie dort.
Da sich die bisherigen Aufschlüsse nur in verhältnismäßig geringer Tiefe bewegten, Diamanten auch anstehend, d. h. im Blaugrund selbst noch nicht gefunden wurden, so wird es die Aufgabe der genannten Gesellschaft sein, durch weitgehende Aufschlußarbeiten den Nachweis von Diamanten in abbauwürdiger Menge zu liefern. Charakteristisch für das Vorkommen der Diamanten ist auch in Südafrika, daß neben diamantführenden Blaugrundlagerstätten auch solche ohne Diamanten auftreten, daß ferner dasselbe Muttergestein z. B. in Transvaal (Premier-Mine) unter gänzlich verschiedenen geologischen Verhältnissen mit Diamanten auftritt, mithin das Nebengestein keinen Einfluß auf die Diamantführung zeigt.
Für die richtige Beurteilung des Wertes der zu hebenden Bodenschätze ist nun noch die Frage zu beantworten, unter welchen Verhältnissen und Vorbedingungen die Gruben einen gewinnbringenden Betrieb gestatten. Eine längst bekannte Tatsache ist, daß die Entwicklungsfähigkeit des Erzbergbaues eine reine Transportfrage bildet, d. h., daß die Eröffnung eines Bergbaubetriebes auch die Notwendigkeit des Eisenbahnbaues einschließt. Die bislang gezahlten Preise für Landtransporte mittels der schwerfälligen Ochsenwagen, die gegen früher in den letzten Jahren infolge der Rinderpest und der kriegerischen Unruhen eine außergewöhnliche Höhe erreicht haben (z. B. 2 Mark pro Zentner von Otyosonjati nach Okahandja, 60 km), lassen erkennen, daß ohne Eisenbahnverbindung der Gruben mit der Küste auch der ordnungsmäßigste Grubenbetrieb aussichtslos ist.
Es wird die schon im Interesse des Verkehrs und der Landwirtschaft immer wieder und allgemein betonte Ansicht mehr und mehr Boden gewinnen, auch für Grubenbetriebe die atmosphärischen Niederschläge großer Geländeflächen durch Dämme anzusammeln, sowie mittels Tiefbohrungen und Brunnen Wasser im umliegenden Gelände zu erschließen. Wird es nun auch in einigen Fällen gelingen, bei sparsamstem Betriebe ausreichende Wassermengen zu gewinnen, so fürchte ich dennoch, daß diese Bemühungen, in den regenlosen Küstenstrecken und in Jahren großer Dürre, selbst für den Wirtschaftsbetrieb sämtlicher Haushaltungen und für ein Aufbereitungswerk Wasser zu finden, nicht von befriedigendem Erfolg sein werden. Da es zur Zeit auch noch an billigem Brennmaterial im Schutzgebiete mangelt, die Zugutemachung der Erze mittels Schmelzverfahrens nicht möglich ist, so ergibt sich als notwendige Folge, nur durch eine tunlichst sorgfältige Handscheidung und die damit verbundene Anreicherung der Erze einen ökonomischen Transport zur Küste zu ermöglichen.
Mit dem weiteren Ausbau der Eisenbahnen, der billigeren Zufuhr der Lebensmittel und der Entstehung geordneter Gemeinwesen werden auch die bislang noch beträchtlich hohen Tarifsätze für Eisenbahnfrachten und Löhne für europäische Arbeitskräfte in dem unentwickelten Lande wie in der englischen Nachbarkolonie sich einem Minimum nähern, so daß es später möglich sein wird, auch die ärmeren Erze aus dem weiteren Innern zur Küste zu versenden.
Die bisher mit eingeborenen Arbeitern gemachten Erfahrungen sind sehr gute gewesen, und es ist wohl kein Zweifel, daß sich bei ihrer gerechten und geschickten Behandlung ein guter Arbeiterstand herausbilden wird. Sowohl der Herero wie auch der Ovambo eignet sich, wie dies beim Eisenbahnbau und Minenbetrieb wiederholt erprobt, vorzüglich zu bergmännischen Handfertigkeiten über und unter Tage, zum Unterschied von dem indolenten Bastard und Hottentotten. Auch die Hereroweiber haben sich bereits als brauchbare Arbeitskräfte bei den Erzsortierungsarbeiten erwiesen, so daß sich die Lohnverhältnisse als billige und für den Betrieb günstige gestalten werden.
Hinsichtlich der Ertragsfähigkeit des zukünftigen Bergbaues sind jedoch noch andere sehr wesentliche Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen, die ich hier nicht unerwähnt lassen darf. Es beruhen diese auf speziell afrikanischen Beobachtungen, die aber längst in anderen fremdländischen Kolonien ähnlichen Charakters gemacht sind und sich dort wiederholt haben. Zunächst fragt es sich, ob die zur Zeit aufgeschlossenen Kupfererzlagerstätten, denn diese kommen in erster Linie in Betracht, sich als nachhaltig erweisen werden.
Nur gar zu oft hört man die pessimistische Ansicht, daß es sich in Südwestafrika ausschließlich um nesterartige und somit nicht abbauwürdige Vorkommen handelt, sobald die am Ausgehenden gefundenen, meist überraschend reichen Erze nach der Tiefe zu sehr schnell verschwinden. Wie überall auf der Erde, besonders in der archäischen und paläozoischen Formation, treten erzhaltige Nester und Gangtrümmer auch in Südwestafrika auf, ebenso verstärken und verschwächen sich hier die Quarzgänge im Streichen und Fallen, letzteres bis zu vollständigem Auskeilen, und nur allzuoft kommt es vor, daß die reichen Anbrüche in geringwertige Erze übergehen. Selbstverständlich würde es direkt falsch und nicht sachgemäß sein, die ganze Erzlagerstätte nach dem reichen Ausgehenden zu beurteilen, weil dadurch nur übertriebene Anschauungen von dem Werte des Bergbaues entstehen.
Anderseits ist aber auch erfahrungsmäßig festgestellt, daß mancherlei Erschwerungen, die sich besonders bei gangartig vorkommendem Bergbau in den Weg stellen, nämlich die baldige Verminderung der zersetzten und angereicherten Erze des Ausgehenden, Sprünge, Verwerfungen und andere Störungen der Lagerstätten, ferner die Ansicht, daß sie nur bis in ganz geringe Tiefe erzhaltig seien, das Vertrauen in die Zukunft des Bergbaues erschütterten. Später wieder aufgenommene und mit zäher Beharrlichkeit durchgeführte Arbeiten lieferten den Beweis, daß man sich durch derartige Schwierigkeiten nicht abschrecken lassen soll. Durch weiteres Abteufen der Schächte, durch Untersuchung des Hängenden und Liegenden, durch glückliches Ausrichten der verworfenen Teile der Erzlagerstätte fanden sich in der Tiefe neue Erzmittel, und es erwiesen sich die gehegten Befürchtungen als haltloses Vorurteil. Obwohl nun die in Südwestafrika vorgenommenen geologischen und bergbaulichen Untersuchungsarbeiten mit nur einer Ausnahme nicht so weit gediehen sind, um Parallelen zu stellen und bestimmte Angaben über das voraussichtliche Verhalten und die wirtschaftliche Verwertbarkeit einzelner Lagerstätten zu machen, so liegt doch auch kein Grund vor, nicht darauf Wert zu legen, daß solche notwendigen Untersuchungsarbeiten zur genaueren bergbaulichen Erforschung ausgeführt werden.
Die erwähnte Ausnahme bildet Otavi. Nachdem, wie aus obiger Übersicht ersichtlich, in dem unzersetzten Teile des lagerartigen Erzkörpers von Tsumeb (Otavi) ebenso vorzügliche Erze aufgeschlossen sind wie im Ausgehenden, ist die Möglichkeit des Niedersetzens der reichen Erze erwiesen. Außerdem trage ich nach Maßgabe der von fachmännischer Seite gemachten Beobachtungen keine Bedenken, anzunehmen, daß Vorkommen wie Gorob, das geologisch demjenigen von Otavi ähnelt, und ebenso die Gänge von Otyosonjati und Rehoboth einen genügenden Erzgehalt nach der Fall- wie nach der Streichrichtung behalten werden, sobald auch hier größere Tiefen im unzersetzten Zustande erreicht sein werden.
Im engsten Zusammenhange mit diesen Erörterungen steht nun die Kapitalisierung derjenigen Unternehmungen, die zum Zwecke der Erschließung und Ausbeutung der von mir ins Auge gefaßten Erzlagerstätten gegründet werden.
Ist schon von vornherein eine Überspekulation und außerordentliche Preissteigerung des Verkaufsobjektes ausgeschlossen, so muß auch vor einem allzu beträchtlichen Anlagekapital dringend gewarnt werden, da eine solche Kapitalisierung eine Ertragsfähigkeit in den meisten Fällen ausschließt und nicht nur der Zusammenbruch der überkapitalisierten Bergwerks-Gesellschaft unausbleiblich ist, sondern auch die Bereitwilligkeit der Kapitalisten, Mittel zur weiteren Erforschung der Minen beizusteuern, einen harten Stoß erleidet. Wird jedoch die Finanzierung in die richtigen Bahnen gelenkt, und werden zunächst die genaueren Untersuchungsarbeiten vorgenommen, so vermag bei ihrem günstigen Ausfall der zunächst darauffolgende Kleinbetrieb bei sparsamer Bewirtschaftung eine Rente abzuwerfen.
Bedingt schon der Bergbau im allgemeinen ein größeres Risiko als fast alle anderen Gebiete der Industrie, so stehen dem Kupfererzbergbau selbst beim sachgemäßen Vorgehen durch die Werte der gewonnenen Produkte, die fast täglichen Schwankungen unterliegen, bedeutende Schwierigkeiten entgegen.
Die Frage endlich, ob im Laufe der Zeit auch noch andere Lagerstätten als die oben erwähnten gefunden werden, muß wohl zustimmend beantwortet werden.
Ein Blick auf die geographische Lage der bisher in Betracht kommenden Funde genügt, um zu sehen, daß noch große Ländergebiete wegen der Unwirtlichkeit und Schwierigkeit der Wasserversorgung der Erforschung durch Bergleute und Geologen harren.
Die außerordentliche Verbreitung nutzbarer Fossilien, z. B. in den nördlichen und östlichen Nachbargebieten, vor allem auch der Steinkohlen in Rhodesia, läßt daher fast mit Gewißheit voraussehen, daß nach Erschließung der seither noch unbekannten Gebiete im Norden und Osten der Kolonie manche Überraschungen bereitet werden.
Zum Schluß möge noch erwähnt sein, daß die neue Bergverordnung vom 8. August 1905, die sich auf dem Boden der allgemeinen Bergbaufreiheit, aber der Trennung von Bergwerks- und Grundeigentum aufbaut, vorteilhaft auf die Untersuchung der Kolonie auf ihre Bodenschätze einwirken wird und die freie Entfaltung der bergbaulichen Tätigkeit gewährleistet.
Fassen wir das Gesagte zusammen, so glaube ich ersichtlich gemacht zu haben, daß unser südwestafrikanisches Schutzgebiet bei Anwendung gebührender Vorsicht die besten Hoffnungen für einen lohnenden Betrieb, für deutsches Kapital ein gutes Anlagegebiet und ein großes Feld gewinnbringendster Tätigkeit bietet. Verwirklichen sich diese Hoffnungen, so wird der Bergbau der Ausgangspunkt einer weiteren Seßhaftmachung deutschen Elements bilden, dem auch die Hebung der so sehr geprüften Kolonie in landwirtschaftlicher Beziehung bald folgen wird.
gez. _Duft_.
Kapitel ~XI.~
Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.
Die Konzessionsgesellschaften.
Fragen wir nun, in welcher Weise das alte Vaterland die im Schutzgebiet vorgefundenen Werte zu erschließen versucht hat, so müssen wir leider die Konzessionsgesellschaften an die Spitze setzen. Denn diese haben vermöge ihres großen Besitzes im Schutzgebiet, nicht zum wenigsten aber durch ihre Macht in der Heimat seiner wirtschaftlichen Erschließung ihren Stempel aufgedrückt. Aber nicht einzelne Personen haben diese wenig erfreuliche Erscheinung etwa verschuldet, sondern, wie ich noch des näheren darlegen werde, die Gesamtheit des deutschen Vaterlandes und Volkes. Vor dem Aufstand befanden sich etwa 40 vH. des ganzen Schutzgebietes in den Händen der Gesellschaften, gegen etwa 20 vH. in denjenigen der Regierung.[106] Allerdings muß von dem Landbesitz der Gesellschaften[107] der ganze Küstenstrich, als zu Besiedlungszwecken ungeeignet, abgestrichen werden, so daß der verbleibende Rest höchstens ein Viertel des nutzbaren Grund und Bodens des Schutzgebietes betragen mag, immerhin noch genug, um den Gang der Entwicklung des letzteren wesentlich zu beeinflussen. Mögen indessen die Konzessionsgesellschaften in den Kolonien Geschäfte aller Art betreiben, sie sollen und müssen uns mit ihrem Kapital willkommen sein. Nur von _einem_ Geschäft sollen sie die Hände lassen, und dies ist die Siedlungstätigkeit. Denn letztere bringt, wenn richtig betrieben, nichts ein, und die Aktionäre einer Gesellschaft wollen naturgemäß für ihre eingeschossenen Kapitalien Dividende sehen. Die Landgesellschaften stehen daher nur vor der Wahl, entweder auf einen Gewinn zu verzichten, oder diesen bei den einwandernden Ansiedlern zu suchen, d. h. das Besiedlungsgeschäft unrichtig zu betreiben und so die Einwanderung zu verlangsamen.
Vor diesem Dilemma steht der Staat nicht. Für ihn genügt es, wenn aus dem Einwanderer sich mit der Zeit ein tüchtiger Steuerzahler entwickelt. Er kann daher die Besiedlungstätigkeit nicht nur mit den leichtesten Bedingungen für den Ansiedler verknüpfen, sondern auch diesem noch weitgehende Unterstützung gewähren. Wenn der Staat nur in bezug auf Auswahl der Ansiedler Vorsicht beobachtet, dann verbürgen ihm deren Tatkraft und Fleiß in absehbarer Zeit seinen Gewinnanteil. Darum muß in jungen Kolonien die Siedlungstätigkeit ausschließlich dem Staate vorbehalten bleiben, zumal in einem Lande, dessen Boden nicht reich genug ist, um neben dem Eigentümer auch noch Verwaltung und Aktionäre einer heimatlichen Gesellschaft in Nahrung zu setzen.
Aber auch die Verleihung von Bergwerksgerechtsamen an Gesellschaften hat sich nicht als vorteilhaft erwiesen. Dem eigentlichen Bergbau muß das Prospektieren vorausgehen, d. h. die Tätigkeit des einzelnen zum Zweck des Aufsuchens und Findens mineralhaltiger Stellen. Erst wenn solche gefunden sind, kann behufs deren Ausbeutung das große Kapital einsetzen, und zwar des Risikos wegen zweckmäßig das genossenschaftliche Kapital. Wir haben die Sache umgekehrt gemacht, wir haben zuerst das Großkapital herangezogen und diesem die Minenrechte weiter Länderstrecken überlassen. Ursprünglich lag dem wohl der Gedanke zugrunde, daß die Gesellschaften selbst das Prospektieren und dann den Abbau betreiben könnten. Dies würde jedoch unzweckmäßig sein. Wo noch gar keine Anzeichen von Mineralfunden vorhanden sind, wird eine Anzahl auf weitem Raum zerstreuter Mineralsucher mehr erreichen als eine geschlossene größere Expedition. Diejenigen Minengesellschaften, die einsahen, daß zur Verwertung ihrer Rechte etwas geschehen müsse, machten es daher wie die Regierung, d. h., sie traten die Schürfberechtigung an einzelne ab, nur zu etwas höheren Preisen. Einige aber taten gar nichts und ließen auch andere nichts tun. Für ihre Gebiete hieß es: »Über allen Wipfeln ist Ruh.« Hieraus ergibt sich, daß ebenso die Entwicklung des Bergbaues in den Händen der Regierung besser aufgehoben gewesen sein würde. Auch in dem weiteren Stadium seiner Tätigkeit macht sich das Dasein der Gesellschaften dem Bergbauer insofern wenig angenehm bemerkbar, als er sich einer doppelten Besteuerung ausgesetzt sieht, und zwar seitens der Gesellschaften wie seitens der Regierung. Zuweilen werden auch Untergesellschaften gegründet, die an die Muttergesellschaften eine Abfindungssumme zu entrichten haben. Kurz, auch die Verleihung der Minenrechte an große Privatgesellschaften hat kein anderes Ergebnis gehabt, als einen hemmenden Faktor in die Entwicklung des Schutzgebietes zu bringen.
Daß wir auf eine derart schiefe Bahn gelangt sind, dafür darf man jedoch, wie schon gesagt, nicht einzelnen Personen die Schuld beimessen, am allerwenigsten aber der Regierung. Einerseits hat diese bei Besitzergreifung des Schutzgebietes, wie im Kapitel ~VIII~ dargelegt, die Mehrzahl der Konzessionen bereits vorgefunden, anderseits stammt deren Bestätigung wie auch die Verleihung reiner Regierungskonzessionen aus einer Zeit, wo in ganz Deutschland niemand viel für die Kolonien übrig hatte und niemand für sie Lasten übernehmen wollte. Bestand doch sogar bis 1892 eine deutsche Regierungsgewalt in Südwestafrika im Grunde nur auf dem Papier, und für das Schutzgebiet drohte zu jener Zeit allgemeine Stagnation. Der damalige Kolonialdirektor versuchte infolgedessen -- es sei mir der Ausdruck gestattet -- wieder »Leben in die Bude« zu bringen. Er griff zu diesem Zweck auf das Ideal zurück, das dem Fürsten Bismarck vorgeschwebt hatte: »Der Kaufmann muß voran, Regierung und Schutztruppe erst nachfolgen«, und schob kaufmännische Gesellschaften in den Vordergrund mit dem Bedeuten, sich zu helfen, so gut sie könnten. Die Konzessionen kosteten mithin dazumal dem Staate nichts als einige Federstriche, waren aber dafür um so reichlicher ausgestattet. Für die Gesellschaften dagegen bedeuteten sie bei geringen eigenen Anlagekosten einen Wechsel auf die Zukunft, den bei gegebener Zeit zu präsentieren sie sich vorbehalten konnten. Bestand doch der größte Teil des Anlagekapitals bei fast allen in sogenannten Gründeraktien, für die keinerlei Barzahlung zu leisten gewesen war. Der Kaufmann Lüderitz und dessen Rechtsnachfolgerin, die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika, die als einzige Ausnahme ihre Konzessionen sofort auszunutzen versuchten, hatten dagegen nur ein gründliches Fiasko zu verzeichnen. Als dann das Reich, durch den Gang der Ereignisse gezwungen, eine wirkliche Herrschaft im Schutzgebiete aufrichtete, entdeckte man erst, daß für die Regierung nur Pflichten übrig geblieben, die Rechte aber an die Privatgesellschaften übergegangen seien. Und nun begann in dieser Sache eine rückläufige Bewegung. Nicht nur wurden keine Konzessionen mehr verliehen, man fing auch an, die alten in ihren Befugnissen, soweit es die nun einmal bestehenden Verträge zuließen, zurückzuschrauben.
Auch bei diesem Versuch, einer wenig glücklichen Entwicklung der Dinge Einhalt zu tun, fand die Regierung in der öffentlichen Meinung zunächst wenig Unterstützung. Denn letztere war damals -- 1896 -- in kolonialen Fragen aus ihrer Lethargie noch nicht erwacht. Einflußreich waren dagegen die Verfechter der Gesellschaften in den kolonialfreundlichen Kreisen wie in der Presse, sie hatten das Wort sowohl im Kolonialrat wie im Vorstande der sonst nur ideale Zwecke verfolgenden Deutschen Kolonial-Gesellschaft. Angriffe und Feindschaft waren daher die Folge, mit denen namentlich meine Person beehrt wurde. Auf der andern Seite aber ist anzuerkennen, daß auch die Gesellschaften viel Freude an ihren Konzessionen nicht erlebt haben, weil sie solche eben nicht erleben konnten. Einen nennenswerten Gewinn hat noch keine erzielt, manche dagegen Verluste zu verzeichnen. Jede gebotene Gelegenheit, mit Anstand aus einer verlorenen Sache wieder herauszukommen, sollten sie daher mit Vergnügen ergreifen.
Diese Gelegenheit scheint nun zur Zeit gegeben. Denn neuerdings haben die Gegner der Konzessionsgesellschaften eine wesentliche Unterstützung in der öffentlichen Meinung gefunden. Den ersten Anstoß im Kampfe gegen das Konzessionswesen in der Presse und in Versammlungen hat bereits das Jahr 1899 gebracht. In diesem Jahre tauchte es unter dem damaligen Leiter der Kolonialverwaltung gegen alles Erwarten plötzlich wieder aus der Versenkung empor und gelangte in Kamerun zu neuer Blüte. Ich meine die Gründung der Nord- und Süd-Kamerun-Gesellschaft und das Aufbäumen der öffentlichen Meinung gegen diese »Verschenkung Kameruns« mit dem Ergebnis, daß der damalige Leiter der Kolonialverwaltung zurücktrat. Was bis jetzt über die Erfolge der beiden Kamerun-Gesellschaften in die Öffentlichkeit gedrungen ist, bestätigt im übrigen lediglich die in Südwestafrika gemachten Erfahrungen. Die Erfolge scheinen gleich Null, und die Konzessionsinhaber haben bis jetzt weder zur Entwicklung des Schutzgebietes Besonderes beizutragen vermocht, noch an ihrem Besitz viel Freude erlebt. Mit dem Verschenken von Rechten innerhalb von Landgebieten, die an Umfang ganzen Königreichen gleichkommen, entwickelt man Kolonien eben nicht. Außerdem vermag eine kaufmännische Zentralleitung Gebiete von solchem Umfange gar nicht zu beherrschen, und die Gründung von kleinen Untergesellschaften, um eine Dezentralisation herbeizuführen, kann die Kolonialregierung besser direkt vornehmen. Dies war aber auch das letzte Aufflackern des Konzessionswesens.
Wie bereits im Kapitel ~VIII~ dargelegt, sind aus den mit den Eingeborenen abgeschlossenen und seitens der Regierung nachträglich bestätigten Verträgen folgende Gesellschaften entstanden:
1. Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. 2. Kaoko-Land- und Minengesellschaft. 3. Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft. 4. The South African Territories Ltd.
Ferner sind seitens der Regierung direkt konzessioniert worden:
5. Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika. 6. South West Africa Company Ltd.
Hierzu treten zwei weitere, noch nicht genannte Gesellschaften:
7. Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft, eine Untergesellschaft der Gesellschaft Nr. 6. 8. Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft.
In die Einzelheiten alles dessen einzugehen, was diese Gesellschaften bis jetzt für das Schutzgebiet geleistet oder auch nicht geleistet haben, dazu fehlt hier der Raum. Den Leser, der sich hierfür interessiert, verweise ich auf die hierüber seitens der Kolonialverwaltung verfaßte und an den Reichstag gegangene Denkschrift vom 28. Februar 1905.[108] Für hier will ich mich darauf beschränken, die während meiner Tätigkeit in Südwestafrika mit den Gesellschaften gemachten Erfahrungen darzulegen. Nach diesen haftet allen unseren Gesellschaften, mit zwei Ausnahmen, der Mangel an Betriebskapital an. Die eine dieser Ausnahmen betrifft die _Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft_, die bei 20000000 Mark Grundkapital auch 20000000 Mark Betriebskapital besitzt, die andere finden wir in der _Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft_, bei der sich Grundkapital und Anlagekapital gleichfalls die Wage halten. Beide betragen je rund 1000000 Mark. Alle übrigen sechs Konzessionsgesellschaften besitzen zusammen rund 65000000 Mark Grund-, d. h. Aktienkapital, und nur rund 13000000 Mark Betriebskapital. Die Masse des Kapitals steht daher bei ihnen auf dem Papier und setzt sich, wie schon erwähnt, aus sogenannten Gründeranteilen zusammen. Am übelsten tritt dies bei der _Hanseatischen Land-, Minen- und Handelsgesellschaft_ und bei der _Kaoko-Land- und Minengesellschaft_ hervor. Die erstere besitzt rund 2600000 Mark Aktienkapital und nur rund 380000 Mark Betriebskapital, die letztere bei rund 10000000 Mark Aktienkapital sogar nur 800000 Mark Betriebskapital. Beide Gesellschaften haben sich auch bis jetzt von allen am meisten durch Tatenlosigkeit ausgezeichnet. Die Hanseatische Land-, Minen- und Eisenbahngesellschaft hat ihr ganzes kleines Betriebskapital auf eine Schürfexpedition verwendet, die im Jahre 1900 das Rehobother Gebiet auf Mineralien untersuchte. Das Ergebnis war, daß die mineralischen Vorkommen in den betreffenden Gebieten sich nicht für den Großbetrieb, sondern nur für den Abbau im kleinen eigneten. Bei dieser Feststellung hat sich die Gesellschaft beruhigt und von da ab für die weitere Erschließung ihres Gebietes nichts getan, nicht einmal mittels Ausgabe von Schürfscheinen, womit Kosten für sie nicht verbunden gewesen sein würden. Durch das Gebiet der Kaoko-Land- und Minengesellschaft sind dagegen zwei seitens der South West Africa Company gesendete Expeditionen unter Führung des Vertreters der letzteren, Dr. Hartmann, gegangen, ob unter einem Beitrag seitens der erstgenannten Gesellschaft zu den Kosten, ist mir nicht bekannt.
Was den Nutzen für das Schutzgebiet betrifft, so verdient von unseren Gesellschaften die _Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft_ an die Spitze gestellt zu werden. Sie besitzt, wie bereits erwähnt, ein voll eingezahltes Aktienkapital von 20000000 Mark und will diese auch vollständig auf das Schutzgebiet verwenden. Ihre wesentlichste und verdienstvollste Tätigkeit ist zur Zeit der Bau einer Eisenbahn von Swakopmund nach den Otaviminen, um mit deren Hilfe dann die letztgenannten auszubeuten, dies ohne jede staatliche Hilfe, gewiß ein gutes Zeichen für den Wert unseres Schutzgebietes. Trotz des Hereroaufstandes ist die Bahn bereits beinahe fertiggestellt. Vor meinem Verlassen des Schutzgebietes habe ich sie noch von Usakos ab bis zur Küste befahren. Sie ist vorzüglich gebaut und, obwohl nur in der gleichen Schmalspurweite wie die Regierungsbahn, doch viel leistungsfähiger als diese, da sie stärkeres Schienenmaterial besitzt. Diese Gesellschaft steht daher als ein wahrer Lichtblick in unserer sonstigen Gesellschaftsmisere da. Ihr mag sich später vielleicht noch würdig die _Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft_ anschließen. Wenn diese auch vorläufig nur ein geringes Aktienkapital besitzt, so ist es wenigstens voll eingezahlt. Der Zweck der Gesellschaft ist auch zunächst nur die Feststellung, ob in der Gibeoner Blaugrunderde sich überhaupt Diamanten, und in abbauwürdiger Zahl befinden. Nur der Aufstand hat bis jetzt den Beginn der Arbeiten verhindert.
Die übrigen sechs Gesellschaften haben von ihrem 13500000 Mark betragenden Betriebskapital bis jetzt nach eigener Angabe rund 7500000 Mark bar auf das Schutzgebiet verwendet. In der Tat, unser Schutzgebiet müßte mit allen Gütern des Himmels gesegnet sein, wenn es gelingen soll, mit einem Betriebskapital von 13000000 Mark Dividenden für 65000000 Mark herauszuwirtschaften. In diesem Mißverhältnisse sowie in der noch nicht genügenden Ausnutzung der erhaltenen Konzessionen mögen die Gründe für die bisherige Dividendenlosigkeit unserer Gesellschaften zu suchen sein. Das Reich hat in dem gleichen Zeitraum (1885 bis 1903 einschließlich) auf das südwestafrikanische Schutzgebiet rund 65000000 Mark verwendet. Dafür besaß vor dem Aufstand das Reich etwa 20 vH. des besiedlungsfähigen Landes, die Gesellschaften dagegen 40 vH., von den Minenrechten ganz zu schweigen, die, abgesehen von den Gebieten von Bersaba und Gibeon, ausschließlich in den Händen der Gesellschaften lagen.
Die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der _South West Africa Company Ltd._ Schon in der Konzessionsurkunde der letzteren ist etwas von dem Zug der neueren Zeit zu spüren, indem deren weitgehenden Rechten auch streng umgrenzte Pflichten gegenübergestellt sind. Sie _mußte_ binnen vier Jahren mindestens 600000 Mark auf die Erschließung des ihr überlassenen Gebietes verwenden und binnen acht Jahren den ordnungsmäßigen Beginn eines Bergwerksbetriebes nachgewiesen haben. Bei Verletzung einer dieser beiden Bedingungen war die Konzession verfallen. Derartig sachgemäße Grenzen fehlen bei den sonstigen älteren Konzessionen zum Teil. Dagegen hat die South West Africa Company mit diesen gemeinsam, daß ein Termin, innerhalb dessen das ihr überwiesene Land besiedelt sein muß, nicht festgesetzt ist. Im übrigen hat die Gesellschaft die ihr auferlegten Bedingungen erfüllt, jedoch infolge von durch höhere Gewalt herbeigeführten Behinderungsgründen für den Bergbaubeginn eine Verlängerung erhalten. Immerhin hat im Konzessionsgebiet dieser Gesellschaft unter der rührigen Leitung ihres langjährigen Vertreters, des Dr. Hartmann, fast immer ein gewisses wirtschaftliches Leben geherrscht. So sind auch Untersuchungsarbeiten an den bereits bekannten Kupferminen Tsumeb und Otavi vorgenommen worden. Dagegen hat ein schwacher Punkt in der Konzession, nämlich, daß die Regierung zugunsten der Gesellschaft auf den Bau einer eigenen Bahn von der Küste nach dem Innern auf zehn Jahre verzichtet hat, ohne aber dafür der Gesellschaft einen Zwang zum Bahnbau aufzuerlegen, zu einer weiteren Konzession an diese geführt. Im Kapitel ~IV~ ist dargelegt, wie die Rinderpest zur Durchführung des Bahnbaues zwang, ehe die zehnjährige Vertragsfrist verflossen war, und wie daher der Gesellschaft seitens der Regierung ihr Recht abgekauft werden mußte. Das geschah mittels Überlassung von Minenrechten im Ovambolande, die indessen bei der Bodengestaltung jenes Landes sich künftig vielleicht als wenig wertvoll erweisen werden. Das Hauptverdienst der South West Africa Company besteht jedoch in der Gründung der Otavibahn, der sie ihre Pflichten und Rechte in Minenbetrieb und Bahnbau übertrug. Zu deren 20000000 Mark betragendem Kapital hat sie selbst 8000000 Mark beigesteuert. Dafür ließ sie sich jedoch von der Tochtergesellschaft für die abgetretenen Rechte 1000000 Mark vergüten, womit ihre bisherigen eigenen Aufwendungen für ihr Konzessionsgebiet wieder eingebracht sind. Von ihrem 1300000 ~ha~ betragenden Landbesitz hatte die Gesellschaft bis zum Ausbruch des Aufstandes nur 39000 ~ha~ verkauft und 15000 ~ha~ verpachtet. In bezug auf Besiedlung hat die Gesellschaft somit von ihrer sonstigen Rührigkeit nichts merken lassen, sie ist sogar in dieser Richtung von allen unseren Landgesellschaften die zurückhaltendste gewesen, trotzdem bei der Güte des ihr überwiesenen Bodens der Andrang gerade zu ihr ziemlich rege war. Als Grund für ihre Zurückhaltung gab sie an, daß ein ersprießliches Vorwärtskommen der Ansiedler bis zur Fertigstellung der Bahn Swakopmund-Otavi nicht hinreichend gesichert sei; ein wenig stichhaltiger Grund, denn diese Sorge hätte die Gesellschaft besser ihren Ansiedlern selbst überlassen. Der Verdacht, sie wolle sich selbst die nach Fertigstellung der Bahn zu erwartenden höheren Landpreise sichern, liegt daher nahe. Im ganzen aber ist anzuerkennen, daß die South West Africa Company immerhin eine der rührigsten unserer Gesellschaften gewesen ist, wozu sie ihr verhältnismäßig hohes Betriebskapital von rund 8000000 Mark auch instandgesetzt hat.
In einem gewissen Zusammenhang mit der South West Africa Company steht die zweite englische Gesellschaft, die _South African Territories Ltd._, hervorgegangen aus dem alten Kharraskhoma-Syndikat. Dem letzteren kann ich nicht viel Gutes nachsagen. Seine Tätigkeit hätte 1894 im Süden des Schutzgebietes beinahe einen Eingeborenenaufstand hervorgerufen. Aber auch die Weißen zeigten damals große Unzufriedenheit, da das Syndikat in dem ganzen Konzessionsgebiet von den mit Genehmigung der Eingeborenen dort wohnenden Weißen Wasser- und Weideabgaben beanspruchte. Sich seßhaft machen, d. h. Farmen kaufen, hatten die Weißen dagegen nicht können, da in der Konzessionsurkunde die Regierung sich verpflichtet hatte, für 15 Jahre in dem Konzessionsgebiet keinerlei Farmverkäufe zuzulassen. Dies war die wenigst glückliche Bestimmung dieser Konzession, denn damit war der Gesellschaft ein Monopol verliehen, das sie erst 1897 wieder verloren hat. Bis dahin saßen die weißen Ansiedler gleichsam in der Luft, und nur die wenigen vor Bewilligung der Konzession erworbenen Farmen konnten die Regierungsgenehmigung erlangen. Der Kapitän Wilhelm Christian dagegen war über die Tätigkeit des Syndikats derart betroffen, daß er mich bei meiner Anwesenheit in Warmbad 1895 allen Ernstes fragte, ob _er_ Kapitän von Warmbad sei oder der Syndikatsvertreter, Herr Gibson. Nachdem das Syndikat in seine Schranken zurückgewiesen war, verschwand es und überließ seine Konzession einer neuen Gesellschaft, und zwar der am 11. September 1895 gegründeten South African Territories Ltd. Unter den Rechten des Syndikats hatte sich auch dasjenige der Auswahl von 512 Farmen befunden. Doch kam es hierzu nicht, da auch die neugegründete Gesellschaft in der Folge die an deren Auswahl geknüpften Bedingungen, darunter Bau einer Eisenbahn von Lüderitzbucht nach Aus, nicht zu erfüllen vermochte. Es fielen ihr daher nur die ersten 128 Farmen zu, der Rest der Landkonzession wurde für verwirkt erklärt. Von ihren tatsächlich erhaltenen, insgesamt 1280000 ~ha~ hat die Gesellschaft bis jetzt 49300 ~ha~ verkauft und 323000 ~ha~ verpachtet.
Auf dem Gebiete des Bergwesens hat sich die Gesellschaft bis jetzt auf eine Schürfexpedition beschränkt, die einen Erfolg nicht gehabt hat. Auf Betreiben der Kolonialverwaltung hat sie dann im Jahre 1901 die allgemeine Schürffreiheit im Gesellschaftsgebiete eingeführt und im Einvernehmen mit der Regierung ein Bergregulativ erlassen. Das Betriebskapital beträgt bei einem Aktienkapital von 10000000 Mark rund 2460000 Mark. Das Direktorium der Gesellschaft ist ebenso wie dasjenige der South West Africa Company aus deutschen und englischen Mitgliedern gemischt.
Ich komme nunmehr zu den beiden rein deutschen Gesellschaften und beginne mit der ältesten derselben, der _Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika_. Die Geschichte namentlich dieser Gesellschaft weist mehr Leiden als Freuden auf. Nach dem Tode des Kaufmanns Lüderitz waren seine geschäftlichen Unternehmungen im Schutzgebiete in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Um sie dem alten Vaterlande zu erhalten, wurde im August 1885 die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gegründet. Da im Schutzgebiet mangels einer deutschen Staatsgewalt wenig sichere Zustände herrschten, war seitens der Gesellschaft auf dem neuerworbenen Besitz nicht viel zu machen, und auch das wenige, was geschah, bot nur geringe Aussichten auf Gewinn. Zu ihren verfehlten Unternehmungen ist z. B. auch eine Konservenfabrik in Sandwichshafen zu rechnen. Unter solchen Umständen war es kein Wunder, wenn die Kolonial-Gesellschaft Anerbietungen ausländischen Kapitals zum Verkauf ihrer Rechte, wie sie im Jahre 1889 und 1890 an sie herangetreten sind, ein williges Gehör schenkte. Beide Male scheiterte jedoch der Verkauf an dem Veto der Aufsichtsbehörde (des Reichskanzlers). Dagegen gelang der Gesellschaft 1894 ein Vertrag mit einem englischen Unternehmer, der diesem die Ausbeutung der Guanolager bei Kap Croß gegen eine Pachtzahlung von jährlich 10000 Mark überließ. Diese Pachtsumme war sehr niedrig bemessen, umsomehr aber ließ sie der Kolonialverwaltung Raum zur Einziehung eines Teiles des Gewinnes in Gestalt eines bedeutenden Zolles auf die Guanoausfuhr. Im ganzen sind durch letzteren während der neunjährigen Tätigkeit des Unternehmens der Reichskasse 1300000 Mark zugeführt worden.
Auch auf dem Gebiete des Bergbaues sowohl wie der eigenen landwirtschaftlichen Tätigkeit ist die Gesellschaft zuzeiten rührig gewesen.[109] An der letztgenannten Tätigkeit hat sie aber gleichfalls nicht viel Freude erlebt. Ihre Unternehmungen sind durchweg mißglückt. Eine aktive Siedlungstätigkeit auf ihrem Landbesitz hat sie dagegen nicht entfaltet. Sie verkauft einfach an Liebhaber, die von selbst kommen, und zwar wie die anderen Landgesellschaften zu einem höheren Preise als die Regierung. Zuweilen drangen auch Klagen an das Gouvernement, daß die Gesellschaft mit Landverkäufen zurückhalte, was sie aber stets in Abrede gestellt hat. Einen Lichtblick für sie bildete dagegen wieder das Steigen der Bodenpreise in den zu ihrem Landbesitz gehörigen Eingangshäfen des Schutzgebietes, Swakopmund und Lüderitzbucht, eine Gunst des Schicksals, eine sie jedoch lediglich der kolonisatorischen Tätigkeit des alten Vaterlandes zu verdanken hat. Ohne diese würde weder der Sandboden in Swakopmund noch derjenige in Lüderitzbucht etwas wert sein. Indessen hat sie schon derart reichliche Nackenschläge erlitten, daß ihr diese kleine Freude gegönnt werden mag.
Aus dem Gebiete des Bergbaues hat die Deutsche Kolonial-Gesellschaft mangels ausreichenden Betriebskapitals sich von eigenen bergmännischen Arbeiten fern gehalten. Dagegen hat sie wenigstens ihr Gebiet durch Ausgabe von Schürfscheinen dem allgemeinen Wettbewerb erschlossen, selbstverständlich aber wieder zu einem etwas höheren Preise, als die Regierung verlangt. Ihr Gebiet hat sich bis jetzt neben demjenigen der South West Africa Company als das mineralreichste des Schutzgebietes erwiesen. Zahlreiche Kupfervorkommen sind dort von allen Seiten gemeldet, darunter zwei, an deren Abbauwürdigkeit nicht mehr zu zweifeln ist. Es sind dies die Otjisongatimine bei Okahandja und die Gorobmine am unteren Kuiseb. Aus diesen beiden Minen dürfte für die Gesellschaft ein reicher Gewinn, für das mittlere Schutzgebiet aber ein bedeutender Aufschwung zu erwarten sein.
Ihr Betriebskapital beträgt 1300000 Mark bei einem Aktienkapital von 2000000 Mark, viel zu wenig für die Erschließung ihres bedeutenden Gebietes. Verkauft hat sie von letzterem bis zu Beginn des Aufstandes an Farmen rund 155000 ~ha~, an Bauplätzen rund 141000 ~qm~, verpachtet an Farmen rund 140000 ~ha~, an Bauplätzen rund 18000 ~qm~. Der Erlös betrug aus Verkäufen rund 240000 Mark, aus Verpachtungen rund 33000 Mark. Der Aufstand hat der Gesellschaft gleichfalls bedeutende Verluste gebracht, doch hat sie wenigstens einen Ausgleich in der durch ihn gestiegenen Entwicklung der beiden Hafenplätze Swakopmund und Lüderitzbucht gefunden.
Während wir mit der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika als mit einem auf der historischen Entwicklung des Schutzgebietes beruhenden Unternehmen rechnen und somit deren Bestehen als eine gegebene Tatsache hinnehmen müssen, ist die Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika unter entschiedenem Widerstande aus dem Schutzgebiete heraus entstanden. Sowohl mein Vorgänger, der Major v. François, wie ich und mein Vertreter, der jetzige Gouverneur v. Lindequist, sind Gegner ihrer Gründung gewesen. Sie verdankt ihr Entstehen einer Zeit, in der man -- im Gegensatz zu heute -- das Betreiben des Siedlungsgeschäftes von Regierungs wegen für bedenklich hielt und dasselbe lediglich der Privattätigkeit überlassen zu müssen glaubte. Die Gründer der Gesellschaft sind wohl auch von patriotischen Erwägungen geleitet gewesen. Darauf läßt schon die Tatsache schließen, daß sie aus dem Schoße der Deutschen Kolonial-Gesellschaft erwachsen, und daß ihr erster Präsident, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, eine kurze Zeit auch Präsident des Siedlungs-Syndikats (Vorgängerin der Gesellschaft) gewesen ist. Nach langen Verhandlungen, die bereits im Jahre 1892 begonnen hatten, erfolgte im Jahre 1896 die endgültige Verleihung der Konzession an das Syndikat unter der Bedingung, daß es sich in eine Kolonial-Gesellschaft mit einem Betriebskapital von 300000 Mark umwandle. Eine Zeitlang hatte es geschienen, als ob man an leitender Stelle in Berlin durch die Berichte aus dem Schutzgebiete in bezug auf die Nützlichkeit der Gründung einer neuen landbesitzenden Gesellschaft -- der sechsten im Schutzgebiet -- wieder schwankend geworden wäre. Welche Einflüsse schließlich doch den Ausschlag zugunsten der Gesellschaft gegeben haben, ist nicht bekannt geworden. Sollten sie auf den Vorstand der neuzugründenden Gesellschaft selbst zurückzuführen sein, so hat dieser damals gewiß mehr Freude aus dem Unternehmen erwartet, als er in der Folge gefunden hat. Gerade diese Gesellschaft mußte infolge ihrer geographischen Lage dicht vor den Toren Windhuks ganz von selbst zum Stein des Anstoßes sowohl für das Gouvernement wie für die Ansiedler werden. Für ersteres, weil ihr Vorhandensein dessen eigene Siedlungstätigkeit beengte, für die Ansiedler, weil sie naturgemäß nach deren geographisch so günstig gelegenem Gebiete strebten und daher sogleich Gelegenheit hatten, Anstoß an den höheren Preisen der Gesellschaft zu nehmen.
Im Schutzgebiet selbst rissen die Differenzen zwischen der Regierung und dem Gesellschaftsvertreter nie ab. Erst mit dem Auftreten des letzten, zur Zeit noch im Schutzgebiet befindlichen Gesellschaftsvertreters kam eine versöhnlichere Stimmung in die beiderseitigen Beziehungen, was aber das Weiterbestehen sachlicher Meinungsverschiedenheiten -- weil eben unvermeidlich -- nicht zu unterbinden vermochte. An gutem Willen, etwas zu leisten, hat es der Siedlungsgesellschaft gewiß nicht gefehlt, schon weil damit auch der Begriff »Verdienen« für sie verbunden war. Untätigkeit kann man ihr daher keineswegs zum Vorwurf machen. Anderseits aber krankte sie sehr an ihrem zu geringen Betriebskapital -- von dem an sich schon unbedeutenden Grundkapital von 300000 Mark sind bis jetzt nur 163000 Mark eingezahlt -- sowie ferner an der bereits beleuchteten Tatsache, daß eine Besiedlungstätigkeit für eine Aktiengesellschaft das ungeeignetste Arbeitsfeld ist. Wenn sie ihre Aufgabe richtig auffaßt, soll die Gesellschaft Ansiedler anwerben, herausbefördern, mit Vieh, Baumaterial und Saatgut, sogar mit Geld unterstützen, ihnen Wasser erbohren und für alle diese Aufwendungen Gewinn erst in langer Sicht suchen, d. h., wenn der Einwanderer wirtschaftlich erstarkt ist. Zu einer solchen Art der Besiedlungstätigkeit gehören jedoch viel Mittel und viel Geduld. Die ersteren besitzt die Gesellschaft nicht, und die letztere paßt nicht zu dem Begriff »Aktionär«. Die Siedlungsgesellschaft hat daher auch eine direkte aktive Siedlungstätigkeit mit verschwindenden Ausnahmen nie betrieben, sondern gleichfalls abgewartet, bis die ansiedlungslustigen Einwanderer von selbst kamen.
Die der Gesellschaft verliehenen Rechte bestanden in der Überweisung von 20000 ~qkm~ Land zum Zwecke der Besiedlung mit Deutschen oder deutschredenden Einwanderern, wogegen sie die Verpflichtung übernahm, aus dem Erlös für den Verkauf oder die Verpachtung des Landes 10 vH. an die Regierung zu entrichten und 15 bis 30 vH. auf Verbesserung des Landes zu verwenden. Nach Ablauf von 25 Jahren sollte dann alles nichtverkaufte oder nicht verpachtete Land an die Regierung zurückfallen. Die an die Verleihung der Konzession geknüpfte Bedingung der Aufbringung eines Kapitals von 300000 Mark hat die Gesellschaft nur mit Mühe und Not zu erfüllen vermocht. Diese Kleinigkeit störte indessen den damaligen unerschrockenen Gesellschaftsvertreter im Schutzgebiete 1896 nicht; er stellte mutig den Antrag auf Überweisung des Landes auch ohne Nachweis der 300000 Mark und zeigte sich über den erhaltenen abschlägigen Bescheid höchst ungehalten.
Die Leistungen der Gesellschaft bestehen in erster Linie in der Errichtung zweier eigenen Viehzuchtsfarmen in der Nähe von Windhuk. Vor dem Ausbruch des Aufstandes befanden sich daselbst rund 740 Stück Großvieh und 1400 Stück Kleinvieh. Aus dieser Farm erhielten auch junge Landwirte gegen Zahlung von 130 Mark im Monat freie Station sowie Gelegenheit, sich über den Wirtschaftsbetrieb zu unterrichten. Gut gedacht war diese Sache jedenfalls. Ich habe indes bereits ausgeführt (S. 168), daß genossenschaftliche Viehfarmen mit einem bezahlten Leiter an der Spitze nie dieselben Leistungen aufzuweisen haben wie Privatfarmen. Denn der Eigentümer muß seine Farm persönlich leiten und sich um das Gedeihen seiner Rinder selbst kümmern. In der unweit der beiden Siedlungsfarmen gelegenen Farm des tatkräftigen Hauptmanns a. D. v. François konnte nach meinem Dafürhalten z. B. ein afrikanischer Neuling mehr lernen als auf den ersteren. In diesem Umstande liegt ja auch der Grund für das bereits erwähnte Mißlingen der Farmtätigkeit der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. Damit soll kein Vorwurf gegen die Gesellschaft ausgesprochen werden. Ihre Bestrebungen auf diesem Gebiete sind auf alle Fälle anzuerkennen. Jedenfalls hat die Siedlungsgesellschaft mit dieser Seite ihrer Tätigkeit wenigstens in etwas den Zweck ihrer Gründung erfüllt, wie sie überhaupt von allen unseren landbesitzenden Gesellschaften sich ihrer Ansiedler immerhin noch am meisten angenommen hat. Wenn sie trotzdem zu einem Stein des Anstoßes geworden ist, so liegt die Ursache weniger in ihrer Tätigkeit wie in ihrem Dasein überhaupt, dessen Notwendigkeit für die Entwicklung des Schutzgebietes jetzt, nachdem sie zehn Jahre Zeit gehabt hat, sie zu beweisen, immer noch durchaus zweifelhaft erscheint.
Den Stein des Anstoßes für das Gouvernement, d. h. die Einengung der Besiedlungstätigkeit des letzteren, hat dagegen die Gesellschaft in der Folge beseitigen helfen. Gelegentlich meines ersten Heimatsurlaubs habe ich auf diesen Mißstand hingewiesen und bei dem damaligen Kolonialdirektor, dem leider jetzt verstorbenen Staatssekretär v. Richthofen, volles Verständnis gefunden. Die Siedlungsgesellschaft verzichtete damals zugunsten des Gouvernements für 15 Jahre auf die Hälfte ihrer Landkonzession, mithin auf 10000 ~qkm~, unter der Bedingung, daß das, was bis dahin von dieser nicht verwertet sei, wieder an die Gesellschaft zurückfalle. Von dem Erlös für die innerhalb des fraglichen Gebietes verkauften Farmen hat sich die Gesellschaft ferner einen Anteil vorbehalten, der nach Verwertung sämtlicher 10000 ~qkm~ die Hälfte ihres Aktienkapitals, somit 150000 Mark, erreichen sollte. Doch hat sie 100000 ~ha~ behufs unentgeltlicher Überlassung an ehemalige Angehörige der Schutztruppe freiwillig abgezweigt, wohl unter einem kleinen Drucke seitens des Präsidenten der Kolonial-Gesellschaft, des Herzogs Johann Albrecht. Letzterer Umstand soll aber die Anerkennung für ihr in dieser Sache bewiesenes Entgegenkommen nicht beeinträchtigen.
Schließlich hat die Gesellschaft sich auch mit einem Beitrag von 20000 Mark an einem sogenannten Bewässerungssyndikat beteiligt, das durch Sachverständige die Zweckmäßigkeit der Anlegung von Stauanlagen im Schutzgebiet untersuchen sollte. An der Spitze dieses Syndikats stand zuerst Ingenieur Rehbock und dann Ingenieur Kuhn. Beide Herren haben sehr wertvolle Arbeiten geliefert, die aber bis jetzt leider nur auf dem Papier stehen.
Von ihrem Landbesitz hat die Gesellschaft bis Ende 1903 rund 81270 ~ha~ verkauft und dafür 148400 Mark erlöst. Dies gibt einen Durchschnittspreis von 1,80 Mark pro ~ha~. Aus dem Verkauf von Gartenland in Klein Windhuk -- sogenannten Heimstätten -- hat sie außerdem einen Gewinn von 17000 Mark erzielt. Dazu kommen noch die Gewinne aus der Dampferverbindung mit der Heimat, die sie während der ersten fünf Jahre ihres Bestehens in eigene Verwaltung genommen hatte. Sämtliche Gewinne hat sie nicht zur Verteilung gebracht, sondern der Reserve zugeführt. Nach ihren Angaben hat sie insgesamt 560000 Mark zu Gesellschaftszwecken verwendet, mithin rund 400000 Mark mehr, als ihr Betriebskapital beträgt.
In Zusammenfassung des in diesem Abschnitt Gesagten wiederhole ich, daß die Form, in der wir das genossenschaftliche Kapital zur Mitwirkung bei der Entwicklung des Schutzgebietes bis jetzt herangezogen haben, sich mit zwei Ausnahmen als ungeeignet erwiesen hat. Diese Ausnahmen haben uns den Weg gezeigt, den wir künftig einzuhalten haben. Die Otavi-Gesellschaft baut z. B. eine bestimmt bezeichnete Bahn und beutet bereits festgestellte Mineralfunde aus. Dem genossenschaftlichen Kapital dagegen aufs Geratewohl große Länderstrecken behufs Besiedlung sowie Bergbau zu überlassen, heißt gleichsam mit Gewalt zwischen einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer einen überflüssigen Dritten einschieben. Denn sowohl der landwirtschaftliche Betrieb wie das Schürfen auf Mineralien ist Sache des Einzelkapitals. Und letzteres setzt sich mit dem Vorbesitzer, d. i. in diesem Falle mit der Regierung, besser direkt auseinander als mit einer nach eigenem Gewinn trachtenden Aktiengesellschaft. Es wäre daher jetzt, nachdem dies erkannt ist, sowohl für die Kolonialverwaltung wie für die Gesellschaften selbst ein Glück, wenn sich -- ich wiederhole es -- ein Weg finden ließe, auf dem beide Teile mit Anstand wieder aus einer unhaltbar gewordenen Lage herauszukommen vermöchten.
Die Besiedlungstätigkeit der Regierung.
Wie unter dem Abschnitt Konzessionsgesellschaften bereits erwähnt, hatte die Kolonialverwaltung zu Beginn unserer Kolonisation von einer Besiedlung von Regierungs wegen abzusehen und diese in der Gegend von Windhuk, Hoachanas und Gobabis dem Syndikat für Siedlungswesen übertragen zu sollen geglaubt. Das letztere begann seine Tätigkeit mit Entsendung eines Landmessers in das Schutzgebiet und mit Vermessung sogenannter Heimstätten in Klein-Windhuk sowie der Abgrenzung von einigen Farmen außerhalb. Ferner faßte damals das Syndikat seine Tätigkeit insofern richtig auf, als es nicht wartete, bis die Ansiedler von selbst kamen. Es warb vielmehr solche an und sandte sie, zum Teil noch mit Geldmitteln unterstützt, in das Schutzgebiet. Doch blieb das ganze schön gedachte Unternehmen in seinen Anfängen stecken, da einerseits die politischen Verhältnisse des Schutzgebietes -- damals tobte noch der Witbooikrieg --, anderseits die noch ungeregelten Besitzverhältnisse wie endlich die unzureichende Organisation des Syndikats dessen Tätigkeit Schranken zogen. So fand ich die Lage, als ich 1894 das Schutzgebiet betrat und hierüber nach Berlin berichtete. Insbesondere hatten auch die Hereros die Farmvermessungen des Syndikats außerhalb Windhuks mit Mißtrauen betrachtet. Von da ab stockte dann die Tätigkeit des letzteren, bis es sich 1896 in die jetzt noch bestehende Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika umwandelte.
Aber eine Errungenschaft des Syndikats ist auf deren Nachfolgerin übergegangen, nämlich der bei dessen Gründung festgesetzte Minimalpreis von 2 Mark pro Hektar. Zunächst war das Gouvernement diesem Wege gefolgt, hat ihn jedoch trotz Widerstrebens der Gesellschaft bald wieder verlassen, da bei einem so hohen Preise nur reiche Leute bestehen können und auf die Einwanderung von solchen in den seltensten Fällen zu rechnen war. Die Regierung setzte daher bald den Mindestpreis für einen Hektar auf 1 bis 1,50 Mark fest und ging im Jahre 1898 auf 0,50 bis 1 Mark herunter für wehrpflichtige Reichsangehörige sogar bis 0,30 Mark, Angehörige der Schutztruppe brauchten gar nichts zu entrichten. Die übrigen Bedingungen aber wurden enger gezogen als bei den Gesellschaften, mit dem Ziel, jede Spekulation mit dem so billig erworbenen Lande auszuschließen. Die allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Farmen sowie die Vorzugsbedingungen für wehrpflichtige Reichsangehörige sind in Anlage 4 beigefügt. Übrigens ist die Siedlungsgesellschaft, wenn sie auch theoretisch an ihrem Mindestpreis von 2 Mark pro Hektar festgehalten hat, in der Praxis doch mannigfach unter ihn gegangen, so daß, wie wir gesehen haben, ihr Durchschnittspreis -- aber auch noch zu hoch -- 1,80 Mark betragen hat.
Nach weiteren Erfahrungen hat sich die Kolonialverwaltung dem Gedanken nicht verschließen können, daß der Ansiedler neben billigstem Erwerb des Landes auch noch namhafte Barunterstützung erhalten müsse, wenn die Besiedlung des Schutzgebietes in regeren Fluß gebracht werden soll. Zum Nachweis dessen hatte ich im Jahre 1902 durch einen Sachverständigen die Anlagekosten für eine Farm von 5000 ~ha~ zu einem Preise von 2 Mark pro Hektar berechnen lassen. Es ergab sich folgendes Bild: Der Farmer zahlt bei einem Gesamtpreise von 2 × 5000 = 10000 Mark für die Farm:
1. 1/10 Anzahlung (sowohl Regierungs- wie Gesellschaftsbedingung) 1000 Mark. 2. Für Anschaffung von Großvieh (20 Kühe, 1 Bulle) 4000 " 3. 100 Stück Kleinvieh 1200 " 4. Zum Bau eines Hauses 5000 " 5. Für zwei Pferde 800 " ---------------------- Transport 12000 Mark. 6. Eine Ochsenkarre mit 12 Zugochsen 3600 " 7. Für Handwerkszeug und sonstige Wirtschaftsgeräte 1000 " 8. Für Verpflegung für sich und 5 Eingeborene 1095 " 9. Desgleichen für das zweite Jahr 1095 " ----------------- Summa 18790 Mark.
Bei dieser Berechnung ist mit Recht angenommen, daß der Farmer auf Erträgnisse aus seiner Viehzucht für das erste und das zweite Jahr nicht rechnen könne. Mithin könnte ein Einwanderer nur mit mindestens 20000 Mark Vermögen an einen solchen Ankauf herantreten, und als Ergebnis seiner Arbeit bliebe ihm dann nach den ersten zwei Jahren ein Rest von 1210 Mark. An den Ankauf einer etwas größeren Farm würde dagegen ein Einwanderer mit dem genannten Vermögen gar nicht denken können. Denn im Falle des Ankaufs einer Farm von 10000 ~ha~ würden z. B. die Landpreise allein einschließlich Zinsen innerhalb 15 Jahren
bei einem Verkaufspreis von 2,00 Mark 27160 Mark " " " " 1,50 " 20620 " " " " " 0,50 " 6900 "
betragen. Wer zu 2 Mark gekauft hat, hat alljährlich im Durchschnitt für Ratenzahlungen und Zinsen 1600 Mark aus der Farm herauszuwirtschaften. Für denjenigen, der zu 1,50 Mark gekauft hat, beträgt die Summe 1000 bis 1200 Mark. Daneben will aber auch noch der eigene Lebensunterhalt verdient sein. Unter solchen Bedingungen kann kein Farmer bestehen, es sei denn, daß er den Kaufpreis für die Farm nebst den Kosten für den Wirtschaftsbetrieb und den ersten Lebensunterhalt, zusammen im Betrage von 30000 bis 40000 Mark, bereits in der Tasche mitbringt. Und auf derart finanziell gutgestellte Leute können wir nur in ganz beschränktem Maße rechnen.
Welchen Einfluß aber die Farmpreise auf die Stärke der Einwanderung ausüben, mögen folgende Zahlen beweisen. In den Jahren 1898 bis 1902 sind seitens der Regierung wie aus den Stammesgebieten der Eingeborenen, welch' letztere gleichfalls annähernd zu Regierungspreisen verkaufen, an Ansiedlungslustige 1093694 ~ha~ verkauft worden, seitens sämtlicher Konzessionsgesellschaften dagegen während der ganzen Zeit ihres Bestehens zusammen nur 324510 ~ha~, dazu verpachtet 478505 ~ha~. Die letztere Zahl spricht auch noch ihre besondere Sprache. Während die Regierung von der Abgabe mittels Verpachtung ganz abgesehen hat, übertrifft bei den Gesellschaften der Flächeninhalt des verpachteten Landes denjenigen des verkauften. Der Gedanke liegt daher nahe, daß die letzteren Verpachtungen vorziehen, um an der künftigen Wertsteigerung des Landes ihren Anteil zu behalten; ein Gedanke, den man ja Erwerbsgesellschaften nicht übelnehmen kann. Der Fehler liegt lediglich in dem Vorhandensein von solchen zu Besiedlungszwecken.
Um indessen die Besiedlung in noch rascheren Fluß zu bringen, wurden von seiten der Kolonialverwaltung im Etat 1901 zunächst 100000 Mark als Ansiedlungsbeihilfen eingestellt. Mit dieser Summe sind 28 Soldaten angesiedelt worden, mithin jeder mit einem Zuschuß von 3000 bis 4000 Mark, der in Form von Vieh, Baumaterial und landwirtschaftlichen Gerätschaften gegeben wurde. Als Bedingung war den Bewerbern der Nachweis eines eigenen Kapitals von 2500 Mark auferlegt, einer Summe, die ein sparsam wirtschaftender Soldat sich während seiner Dienstzeit erübrigen konnte. Letzteres gab dann die Gewähr, daß aus dem Unterstützten ein brauchbarer Ansiedler würde, wie es denn überhaupt unrichtig wäre, einen Farmer ausschließlich mit fremder Beihilfe wirtschaften zu lassen. Nur wenn er auch eigene Mittel in seinen Betrieb hineingesteckt hat, wird er das erforderliche Interesse daran behalten.
Der Versuch, einen Farmbetrieb mit so wenig Betriebskapital beginnen zu lassen, konnte man den Angehörigen der Schutztruppe gegenüber schon wagen, da deren bereits erworbene Landeskenntnis allein schon mehrere tausend Mark wert war. Sie hatten ferner keine Übersiedlungskosten zu tragen und konnten auch die Auswahl ihrer Plätze schon während ihrer Dienstzeit, mithin ganz kostenlos, treffen. Ferner war ihnen ausnahmsweise für eine gewisse Zeit vor dem Ausscheiden aus der Schutztruppe das Halten eigener Viehposten gestattet, so daß sie auch in bezug auf Ankauf von Zuchtvieh die besten Preise sowie die günstigsten Gelegenheiten erfassen konnten. Tatsächlich sind diese Ansiedler auch gut fortgekommen, jedenfalls besser als in der Heimat, wo sie fast durchweg den besitzlosen Klassen angehört haben würden.
Im Jahre 1903 trat man dann an einen Versuch zur Besiedlung in größerem Stil heran, indem auf die Anregung des damaligen Kolonialdirektors ~Dr.~ Stuebel in den Etat 300000 Mark eingestellt wurden. Von dieser Summe sollten 100000 Mark für eine Kommission abgezweigt werden, die nach eingehendem Studium, auch in den Nachbarkolonien, praktische Vorschläge für eine allgemeine Besiedlung des Schutzgebietes vorzulegen hatte. Sie sollte aus einem Beamten als Vorsitzendem, einem weiteren Beamten des Gouvernements als Sachverständigem und mehreren Angehörigen der Farmerkreise des Schutzgebietes zusammengesetzt werden. Als Einwanderer waren deutsche Bauernfamilien mit tadellosem Leumund, die auch über eigene Mittel verfügten, in Aussicht genommen. Der aufgestellte Voranschlag zur Ansiedlung für eine Familie von 4 Köpfen wies folgende Zahlen auf:
1. Kosten der Reise vom Wohnort in der Heimat bis zur Farm:
~a~) Zwischendeck Hamburg-Swakopmund, 4 mal 250 Mark 1000 Mark,
~b~) Reisekosten vom Wohnorte nach Hamburg und Unkosten an Bord 300 "
~c~) Reise- und Frachtkosten im Schutzgebiete 200 " ------------ 1500 Mark.
2. Acker- und Wirtschaftsgeräte (Pflüge, Egge, Beile, Spaten, Schaufeln, Harken, Picken, Buttermaschine, Maismühle) 1000 "
3. Baumaterialien für ein Wohnhaus und innere Einrichtung 3500 "
4. Sämereien, Kartoffeln für zwei Ernten 200 "
5. Eine Ochsenkarre 1200 "
6. 10 Zugochsen à 200 Mark 2000 "
7. 10 Milchkühe à 150 Mark 1500 "
8. Ein Bulle 200 "
9. 50 Schafe und Ziegen 600 "
10. Eine Reitstute mit Fohlen 400 "
11. Verpflegung einer Familie von vier Köpfen auf die Zeit von 1½ Jahren oder rund 550 Tagen, auf den Tag 4 Mark gerechnet 2200 "
12. Verpflegung für drei Eingeborene für die gleiche Zeit pro Tag 1,50 Mark, in der Annahme, daß denselben Milch aus eigenem Betriebe gegeben wird 825 "
13. Bar zu sonstigen Bedarfsgegenständen 875 " ---------------------- Insgesamt 16000 Mark.
Zu dieser Summe tritt noch der Kaufpreis für das Land in der üblichen Höhe von 0,50 bis 1 Mark. In Berücksichtigung dieser Auslagen wie des Staatszuschusses müßte der Einwanderer daher über _eigene_ Mittel von etwa 10000 Mark verfügen und könnte somit seine Wirtschaft im Schutzgebiete mit einem Betriebskapital von insgesamt 20000 bis 30000 Mark beginnen. Während er mithin in der Heimat nur ein mäßig begüterter Mann war, trat er im Schutzgebiet in die Reihe der Wohlhabenden, zumal er in bezug auf Zins- und Kapitalzurückzahlung seitens der Regierung keinen Druck zu erwarten hatte.
Die Vorbereitungen zur Durchführung dieses Planes waren im besten Gange, als sie durch Ausbruch des Hereroaufstandes jäh unterbrochen wurden. Darum darf und wird aber die Sache doch nicht aufgegeben werden. Unsere bisherigen Erfahrungen lehren eindringlich, daß ohne eine tatkräftige Unterstützung aus Staatsmitteln auf eine Besiedlung des Schutzgebietes im großen Stile nicht zu rechnen ist; ohne sie wird Südwestafrika auch ferner gleichsam nur »von der Hand in den Mund leben« und aus diesem Stadium der Entwicklung nicht herauskommen. Weiter wissen wir jetzt, daß zwar der südwestafrikanische Boden manche Werte birgt, daß diese aber erst durch hineingestecktes Kapital zur Auferstehung gebracht werden können, und zwar mit je mehr Kapital, um so rascher. Wenn wir es gewagt haben, landeskundige Angehörige der Schutztruppe mit nur 6000 bis 7000 Mark Betriebskapital anzusiedeln, so liegt hier eine Ausnahme vor, die ich oben begründet habe, aber nicht zur Regel lassen werden möchte. Ansiedler dieser Art vermögen wohl ihr eigenes Dasein zu sichern, niemals aber die Kolonie zu einem auf dem Weltmarkt konkurrierenden Viehzuchtland zu erheben. Letzteres ist aber unser Ziel, und dieses vermögen wir nur mittels Großbetrieb auf zahlreichen, Reihe an Reihe gelegenen Farmen zu erreichen. Aber auch die Großfarmer müssen, ehe sie an Ausfuhr denken können, selbst ausreichend mit Muttervieh versehen sein. Ansiedlungskommissar ~Dr.~ Rohrbach hält für die Möglichkeit einer nennenswerten Ausfuhr etwa 1000 Farmbetriebe mit je 200 bis 300 Stück Muttergroßvieh für erforderlich. Bei einem solchen Bestande rechnet er auf einen jährlichen Nachwuchs von 150000 Köpfen und infolgedessen mit einer Ausfuhrmöglichkeit von jährlich etwa 100000 Köpfen, einer Berechnung, der ich mich vollständig anschließe. Zählen wir zu dieser Ausfuhrmöglichkeit noch diejenige von Pferden, von Wolle, Mohair, Straußenfedern und sonstigen Produkten der Tierzucht, so vermag sich auch ohne Bergbau, lediglich gestützt auf die Ausnutzung des Bodens, Südwestafrika als lebensfähig erweisen. Aber, es kann nicht genug wiederholt werden, der Boden muß erst tüchtig befruchtet werden, soll er ertragsfähig werden, und zu dieser Befruchtung muß der einzelne viel Arbeit und etwas Kapital, die Allgemeinheit aber viel Kapital beitragen und sich dann ihren Anteil am Gewinn aus der Arbeit des einzelnen sichern.
Der Ansiedlungsplan für die Zukunft.
Das Ziel jedes Einwanderers wird sein, in dem neuen Vaterlande diejenige Selbständigkeit zu gewinnen, die ihm das alte Vaterland versagt hat. In dem Erreichen dieses Zieles findet er den Ausgleich für die Entsagungen und Entbehrungen, die seiner in der Unwirtlichkeit des neuen Vaterlandes warten. Nach diesem Gesichtspunkt müssen sonach die dem Einwanderer für den Landerwerb zu stellenden Bedingungen zugeschnitten sein, wenn namentlich eine deutsche Einwanderung ermutigt werden soll. Denn bei uns ist der bürgerliche Kleinbesitz durchweg verbreiteter als in anderen Ländern, und daher auch dem weniger bemittelten Landwirt schon in der Heimat die Möglichkeit zur Erreichung eines eigenen Wirtschaftsbetriebes geboten. Um so kleiner ist aber auch der Kreis, auf den wir bei einer künftigen deutschen Einwanderung rechnen können, und um so verlockender müssen wir daher wiederum die Ansiedlungsbedingungen gestalten. Auf der anderen Seite aber müssen diese Bedingungen wieder derart begrenzt sein, daß sie jedwede Spekulation mit dem unter so leichten Bedingungen erworbenen Lande ausschließen. Dagegen wird das künftige Besiedlungswerk durch die Tatsache erleichtert werden, daß jetzt die freien Eingeborenenstämme mit ihren großen Landeigentumsrechten aus der Berechnung ausscheiden, sowie ferner, wenn es gelingen sollte, auch den Landbesitz der Gesellschaften unter für beide Teile befriedigenden Bedingungen der staatlichen Besiedlung nutzbar zu machen, wie es den Anschein hat.
Zwar sind die bisherigen Ansiedlungsbedingungen für den Verkauf von Regierungsfarmen, wie sie in Anlage 4 wiedergegeben sind, schon von dem oben dargelegten Gesichtspunkte aus aufgestellt, indessen waren wir auf diesem schwierigen Gebiete doch aus dem Versuchsstadium noch nicht herausgekommen. Die genannten Bedingungen sind daher durchaus nicht mustergültig, und waren auch bereits in der Umarbeitung begriffen, als der Aufstand diese Absicht, wie so viele, durchkreuzt hat. Im allgemeinen wird man immer das Richtige treffen, wenn der Möglichkeit eines leichten und billigen Landerwerbs der Zwang zur Leistung bestimmt abgegrenzter wirtschaftlicher Arbeiten auf dem erworbenen Grund und Boden gegenübergestellt wird, so daß der Ankauf einer Farm ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs bei günstiger Gelegenheit unterbunden ist. Die Kaufbedingungen müssen daher immer ein Rückforderungsrecht seitens der Regierung enthalten.
Für praktisch halte ich den Vorschlag des Ansiedlungskommissars ~Dr.~ Rohrbach, behufs Durchführung des Besiedlungswerkes für jeden Verwaltungsbezirk eine besondere Ansiedlungskommission einzusetzen. Diese würde dann auch die Verkaufsbedingungen mit zu beraten haben. Die in die Kommission zu berufenden nichtamtlichen Mitglieder dürfen jedoch nur aus selbständigen Landwirten bestehen und keinem anderen Berufe angehören. ~Dr.~ Rohrbach schlägt ferner vor, im Schutzgebiete jährlich etwa 100 neue Farmwirtschaften mit etwa 50 Stück Muttervieh beginnen zu lassen; dann würde am Ende des achten Wirtschaftsjahres der Bestand an Muttervieh 250 Stück erreicht haben und somit für den Farmer die Verkaufsmöglichkeit beginnen. Für den männlichen Nachwuchs würde dagegen diese Möglichkeit schon früher eintreten. Um dieses Ziel in absehbarer Zeit für das Schutzgebiet zu erreichen, wünscht ~Dr.~ Rohrbach einen jährlichen staatlichen Zuschuß zu Besiedlungszwecken von 1000000 Mark steigend bis 1500000 Mark und glaubt dann das ganze Werk in zehn Jahren als beendigt ansehen zu dürfen. Über die Einzelheiten dieses Planes kann man verschiedener Ansicht sein, aber seine Grundsätze sind ohne Frage gesund, und geschehen muß in der Sache auf alle Fälle etwas.
Auch wenn ~Dr.~ Rohrbach die Auswahl der künftigen Farmer möglichst auf die _verheirateten_ heimischen Landwirte beschränkt wissen will, kann ich mich dem nur anschließen. Der einsam auf seiner Farm wohnende weiße Ansiedler verfällt zu leicht dem Konkubinat mit einer eingeborenen Frau, die ihm gleich auch ihren ganzen Familienkreis mitbringt. Dann ist es aus mit dem Weißen, er »verkaffert« vollständig, während seine Bastardkinder weder für das alte Vaterland noch für die Zukunft der Kolonie viel Wert besitzen. Nicht vernachlässigen dürfen wir aber auch die weitere Ansiedlung alter Soldaten aus der Schutztruppe, auf deren besondere Brauchbarkeit ich bereits im vorigen Abschnitt hingewiesen habe. Vergünstigungen, die man ihnen zuteil werden läßt, werden daher auch künftig lohnend erscheinen.
In engem Zusammenhang mit der Frage einer Besiedlung Südwestafrikas steht die nach der Zweckmäßigkeit einer
Bureneinwanderung.
Mit ihr kommen wir auf eine Frage, die in den letzten Jahren in Deutschland viel besprochen worden ist und manchen Widerstreit der Meinungen hervorgerufen hat, deren Beantwortung jedoch nach meiner Ansicht nicht schwierig ist, wenn sie, wie naturgemäß, lediglich an Hand der Forderungen des nationalen Egoismus erfolgt. Indessen, wir Deutsche vermögen -- was rein menschlich betrachtet uns ja Ehre macht, aber politisch nichts einbringt -- diesen selbstverständlichen Standpunkt nicht immer beizubehalten, obwohl es eine alte Erfahrung ist, daß Kolonien, wenn sie einmal politisch und wirtschaftlich erstarkt sind, für das alte Vaterland leicht zu undankbaren Kindern werden. In ihnen erwacht dann die Neigung, unter Mißachtung der empfangenen Wohltaten dem Mutterlande schnöde den Rücken zu drehen, falls dieses für die gebrachten Opfer auch einmal eine Gegenleistung verlangt. Und diese Neigung wird umsomehr zum Durchbruch kommen, je weniger die Kolonien durch Stammes- und Spracheneinheit mit dem alten Vaterlande verbunden sind. Darum gebietet uns der nationale Egoismus, unsere Opfer auf die Ansiedlung von Reichsdeutschen sowie von solchen, die es werden wollen, zu beschränken, ohne aber etwa anderen unsere Grenzen zu verschließen. Auch sie mit ihrem Kapital und ihrer Arbeitskraft willkommen zu heißen, gebietet uns der nationale Egoismus, sofern sie keinen Staat im Staate bilden, sondern sich unseren Gesetzen fügen wollen. Aber dann mögen sie von selbst kommen, sowie auf eigene Rechnung und Gefahr. Für sie mittels staatlicher Unterstützung noch gleichsam eine Prämie auf Festhaltung ihrer fremden Nationalität zu setzen, solange die eigene noch Einwanderungsmaterial genug bietet, das ist mit einer gesunden nationalen Kolonialpolitik nicht zu vereinigen.
Diesen Standpunkt hat die Kolonialverwaltung der Bureneinwanderung gegenüber auch von Anfang an eingenommen. Ihr ist jedoch eine Zeitlang ein Teil der öffentlichen Meinung Deutschlands entgegengetreten, die in der Begeisterung über den tapferen Widerstand des kleinen Burenvolkes gegen das mächtige England in jedem Buren von Hause aus einen für Deutsch-Südwestafrika brauchbaren Ansiedler sehen wollte. Indessen geht es den Buren nicht anders als den anderen Nationen; auch bei ihnen sind die Gaben verschieden ausgeteilt, es gibt fleißige und unfleißige, brauchbare und unbrauchbare Buren.
Der Bur, im allgemeinen betrachtet, stellt sich als der richtige niederdeutsche Bauer mit allen seinen Vorzügen und Nachteilen dar. Er ist ehrlich, gastfrei, ein vortrefflicher Familienvater, dabei konservativ bis zum Übermaß, und daher zäh am Alten festhaltend. Bei dem lange Zeit in seiner innerafrikanischen Grassteppe abgeschlossen lebenden Buren hat sich die letztgenannte Eigenschaft in solchem Maße entwickelt, daß sie ihm schließlich wieder zum Nachteil geworden ist. Er ist in seiner ganzen Wirtschaft rückständig geblieben und folgt genau den wirtschaftlichen Geleisen seiner Vorfahren. Trotzdem aber hat der Bur in Afrika dem einwandernden Europäer gegenüber viel voraus, so daß für den Anfang er der Überlegene ist und letzterer von ihm lernen kann. Der Bur ist unabhängiger von den Genüssen Europas, seine persönlichen Bedürfnisse sind daher geringer, wogegen er die Hilfsmittel Afrikas besser auszunutzen versteht. Hat jedoch der Neuling dies gleichfalls gelernt, dann wird er seinerseits den Buren überholen, da dieser zu indolent ist, um nun auch vom Deutschen das, was er voraus hat, anzunehmen. Während daher mit einer starken Burenbesiedlung eine gesunde fortschreitende Entwicklung des Landes nicht zu erreichen wäre, können wir einzelne Buren als Lehrmeister für die deutsche Einwanderung nur willkommen heißen.
Zu einer landläufigen Redensart, wie es deren so viele gibt und die nicht auszurotten sind, ist ferner die Behauptung geworden, die deutschen Beamten sähen die Einwanderung von Buren nicht gern, weil diese in ihrem Freiheitsstolze dem »Bureaukratismus« zu viel Schwierigkeiten bereiteten. Nach meiner Erfahrung ist gerade das Gegenteil der Fall. Schwierigkeiten haben während meiner Amtsperiode der Verwaltung nur deutsche Ansiedler gemacht, niemals aber Buren. Nur mit den Gerichten kamen die minderwertigen Elemente unter den letzteren häufig in Konflikt. Sonst aber verstehen die Buren in Afrika sich in schwierigen Lebenslagen selbst zu helfen, insbesondere sind sie in der Behandlung der Eingeborenen durchweg geschickter als die übrigen Einwanderer. Daß sie dagegen im allgemeinen mehr Neigung zur Unbotmäßigkeit gegen die Gesetze zeigten als andere Nationen, ist mir nicht aufgefallen. Unbequem wurden sie nur durch eine gewisse, ihnen vielfach anhaftende Scheu vor der Seßhaftigkeit. Sie ziehen gern mit Ochsenwagen, Viehherden und ihren meist zahlreichen Familien von Wasserstelle zu Wasserstelle und entgehen auf diese Weise tunlichst den Kaufpreisen für den Landerwerb wie auch etwaigen sonstigen staatlichen Verpflichtungen. Diese den Buren anhaftende Neigung zum zigeunerähnlichen Umherziehen findet ihre Erklärung in ihrem Kinderreichtum sowie in ihrer geringen Lust zu einem anderen Berufe als zu dem des Viehzüchters. Der meist mit zahlreichen Söhnen gesegnete Bur ist nicht in der Lage, jedem der letzteren ein ausreichendes Weidefeld zu übergeben. Er setzt daher die mündig gewordenen jüngeren Söhne mit Frau und Kind auf einen Ochsenwagen, gibt ihnen etwas Vieh sowie das notwendigste Hausgerät, unter letzterem die nie fehlende Büchse nebst ausreichender Munition, mit und läßt sie in die weite Welt ziehen. Die wirtschaftlichen Elemente unter diesen jüngeren Söhnen erwerben sich vielleicht nach und nach die Mittel, sich seßhaft zu machen. Die übrigen aber gewöhnen sich an das Zigeunerdasein, sie leben von der Hand in den Mund und sehnen sich schließlich gar nicht mehr nach einem bleibenden Wohnsitz, d. h. sie werden und bleiben »Trekburen«. Mit Buren dieser Art war das südwestafrikanische Schutzgebiet bis zum Jahre 1898 überschwemmt. Die Rücksicht auf die immer mehr zunehmende deutsche Einwanderung gebot schließlich, diesem Wanderburentum ein Ende zu bereiten. Die Betreffenden wurden vor die Wahl gestellt, sich binnen einer bestimmten Frist seßhaft zu machen oder das Schutzgebiet zu verlassen. Die besseren Elemente machten sich auch sämtlich seßhaft, und diese sind für das Schutzgebiet von Nutzen geworden. Namentlich als Frachtfahrer sind die Buren unübertrefflich. Die übrigen aber verschwanden wieder. Diejenigen Buren dagegen -- es waren allerdings nicht viele --, die bei Eingeborenenaufständen als Freiwillige in die Reihe der Schutztruppe traten, konnten geradezu als vorbildlich bezeichnet werden. Denn sie vereinigten mit den kriegerischen Vorzügen der Eingeborenen die höhere Kultur des Weißen.
Zweimal ist ferner im Schutzgebiete der Versuch einer Art amtlicher Ansiedlung von Buren gemacht worden, das erste Mal im Jahre 1895/96 durch die South West Africa Company im Gebiete von Grootfontein, das zweite Mal im Jahre 1900 durch die Regierung selbst mit Flüchtlingen aus dem Kriege in Transvaal. 1895 fand ich gelegentlich eines Besuches in Grootfontein (S. 82) im Gebiete der South West Africa Company an der sonst unbewohnten Wasserstelle ein neu entstandenes hübsches Burendorf, gegründet unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln durch den Gesellschaftsvertreter ~Dr.~ Hartmann. Die Buren, denen es auf diese Weise ganz gut ging, waren begeistert und erklärten in feierlicher Versammlung, sämtlich Deutsche werden zu wollen. Doch reichte diese Begeisterung nicht lange über die nächste Regenperiode hinaus. Denn, wie ich schon erwähnt habe (S. 179), war Grootfontein ein ebenso wasser- wie fieberreicher Platz, dessen Gesundheitsverhältnisse nur lediglich mittels Trainierungsarbeiten verbessert werden konnten. Diese Arbeiten zu leisten, waren die Buren anscheinend nicht geneigt, umsoweniger, als ihr rühriger Leiter ~Dr.~ Hartmann in dem genannten Jahre das Schutzgebiet verlassen hatte. 1897 fand ich die Masse dieser Buren in Omaruru, wohin sie sich, erschreckt durch ihre Fieberverluste, geflüchtet hatten. Der dortige Häuptling Manasse klagte mir bitter über diese Eindringlinge und verlangte den Schutz der Regierung gegen sie, nachdem sie auch dort, ohne jemand zu fragen, einfach Wasser und Weide in Mitbenutzung genommen hatten. Ihnen wurde daher gleichfalls anderweitige Seßhaftmachung oder Auswanderung auferlegt. Später nahm dann eine nach Grootfontein verlegte deutsche Garnison die erforderlichen Entwässerungsarbeiten unter der Leitung des Stabsarztes ~Dr.~ Kuhn in Angriff, und heute kann der Platz in bezug auf Gesundheitsverhältnisse mit jedem anderen des Schutzgebietes den Vergleich aushalten. Der erwähnte zweite Fall des Versuches einer Burenansiedlung aus dem Jahre 1900 endigte ebensowenig zufriedenstellend. Im ganzen wurden damals 27 Burenfamilien angesiedelt, über die nach zwei Jahren die Verwaltungsbehörden zum Bericht aufgefordert wurden. Das Ergebnis war, daß nur fünf von ihnen das Zeugnis wirklich brauchbarer Ansiedler erhalten haben.
Trotz dieser Erfahrungen bin ich jedoch weit entfernt, nunmehr den Stab über die Buren im allgemeinen zu brechen, sie sollen nur das Urteil über diese auf das richtige Maß zurückführen, d. h. dahin, daß es auch unbrauchbare Buren gibt und daß gerade diese zahlreich zu uns gekommen zu sein scheinen. Auch nach dem englischen Kriege müssen die besten Elemente in ihrer Heimat verblieben sein. Ganz naturgemäß, denn die Trümmer einer Farm sind immer noch mehr wert als gar keine. Die soliden Farmbesitzer haben daher im Vertrauen auf eine bessere Zukunft das Verbleiben in der Heimat vorgezogen. Irgend einer Beschränkung in der Einwanderung unterlag indessen selbstverständlich kein Bur. Nun wurden wiederholt an das Gouvernement herantretende Anträge auf staatliche Unterstützung bei Gründung _holländischer_ Kirchen und Schulen abschlägig beschieden, die Gründung selbst aber keineswegs verhindert. Aus Mangel an Mitteln ist es aber dann in der Folge zu einer solchen nirgends gekommen. Nur hielten sich einige besonders reiche Buren holländische Hauslehrer, die Masse aber gab ihren Kindern entweder selbst Unterricht oder schickte sie in die Regierungsschulen. Aus der auf Seite 232 mitgeteilten Statistik ist zu ersehen, daß vor dem Aufstande im Schutzgebiete unter einer weißen Bevölkerung von 4683 Köpfen sich 973 Kapländer und Buren befanden, außerdem 101 Köpfe »ohne Staatsangehörigkeit«, die in überwiegender Mehrzahl von burischer Abkunft sind. Mithin bestand bereits etwa ein Viertel unserer weißen Bevölkerung aus Buren, was einerseits dem Bedarf genügen dürfte, anderseits aber auch beweist, daß von etwaiger Erschwerung einer Bureneinwanderung nie die Rede gewesen ist.
Nicht schließen will ich diesen Abschnitt, ohne den Buren in einem Punkte noch ein besonderes Lob zu spenden. Sie hüten sich vor der Vermischung mit Eingeborenen, und sind hierzu infolge der Möglichkeit einer frühen Verheiratung mit weißen Mädchen auch imstande. Diese Tatsache hat ihre Rasse rein erhalten und sie, die vermöge ihres einsamen Hirtenlebens ohnehin Neigung haben, sich dem Kulturzustande der Eingeborenen zu nähern, doch diesen überlegen erhalten. In früheren Zeiten, als weiße Frauen anscheinend noch fehlten, ist zwar eine Vermischung erfolgt. Das beweisen die Abkömmlinge aus Mischehen, die Bastards von Rehoboth und Rietfontein. Aber das waren vereinzelte, durch die Not herbeigeführte Ausnahmen. Andernfalls würden die Buren als weiße Nation längst verschwunden und zu einer Mischlingsrasse geworden sein, die sich, wie das Beispiel der Bastards Südwestafrikas beweist, nicht viel über die Eingeborenen erheben würde.
Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk.
Da wir gegenwärtig im Zeitalter der Ausstellungen leben, so haben wir auch in Südwestafrika zu diesem Mittel gegriffen, um die wirtschaftlichen Fortschritte des Landes festzustellen und mittels Preisverteilung für gute Leistungen zur Fortarbeit zu ermutigen. Solche Ausstellungen fanden 1899 und 1902 statt. Eine vergleichende Gegenüberstellung der Ausstellungsobjekte dürfte das beste Bild sowohl darüber geben, was in dem Schutzgebiete auf den verschiedenen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geleistet worden ist und geleistet werden kann, wie auch über die Frage, ob und welche Fortschritte auf den einzelnen Gebieten innerhalb drei Jahren erzielt worden sind. Beide Ausstellungen haben an dem Regierungssitze des Schutzgebiets, in Groß-Windhuk, stattgefunden. Mit Vieh beschickt konnten sie bei den mangelhaften Verbindungen des Landes daher nur aus dem mittleren Teile des Schutzgebietes werden, mit den Erzeugnissen des Landbaues sogar nur aus der näheren Umgebung Windhuks, in erster Linie aus den Gärten Klein-Windhuks. In Berücksichtigung dieser Beschränkung schien es erforderlich, auch in bezug auf Ausstellungen eine gewisse Dezentralisation in Erwägung zu ziehen. Eine Sonderausstellung im Süden des Schutzgebietes, und zwar in Gibeon oder Keetmanshoop, war daher bereits in Aussicht genommen, als der Aufstand zur Vertagung dieser Frage zwang.
Die Ergebnisse der beiden Ausstellungen waren folgende:
~A.~ Pferde.
1899 1902
Zahl der Aussteller 7 11 Zahl der Pferde 43 35
Äußerlich betrachtet, ist somit auf diesem Gebiete ein Rückschritt eingetreten. Namentlich mit Zuchthengsten war die Ausstellung 1902 schwach beschickt. Indessen ist bei dieser Erscheinung offenbar nur die im vorigen Kapitel erwähnte Tätigkeit der Regierung auf dem Gebiete der Pferdezucht zum Ausdruck gekommen. Die guten Züchter -- und nur solche stellen ja aus -- hatten die Zucht eigener Hengste in den Hintergrund treten lassen, nachdem ihnen die Aussicht eröffnet war, ihren Bedarf auch leihweise bei der Regierung zu decken. Auf der Ausstellung 1902 hatte sich daher nur ein einziger Schimmelhengst eingefunden, und dieser konnte nur mit dem zweiten Preis prämiert werden, so daß der erste Preis überhaupt unvergeben blieb. Es wurden daher auch die übrigen für Hengste ausgeworfenen Preise den Stuten und Fohlen zugeführt. Denn mit letzteren war auch die Ausstellung 1902 gut beschickt. Vom Standpunkt einer vernünftigen Pferdezucht aus kann daher der Ausstellung 1902 doch die bessere Zensur erteilt werden. Denn gute Stuten im Privatbesitz, gute Hengste im Regierungsbesitz: das ist ja die Art und Weise, wie man überhaupt in Kulturländern die Pferdezucht betreibt.
~B.~ Rindvieh.
1899 1902
Zahl der Aussteller 15 24 Zahl der Rinder 133 330
Auf diesem Gebiete ist gegen 1899 nicht nur in bezug auf Quantität, sondern auch in bezug auf Qualität ein erheblicher Fortschritt zu verzeichnen. Nachdem sich bereits 1899 die infolge der Einfuhr ausländischer Zuchtbullen eingetretene Veredelung des Rindviehs unverkennbar gezeigt hatte, war dies 1902 in noch erhöhtem Maße der Fall. An Ochsen wurden wahre Kolosse vorgeführt, unter ihnen wie auch unter den Zuchttieren selbst Abkömmlinge der Simmentaler, der Pinzgauer, der Vogelsberger, der Shorthorn und der Oldenburger. Über deren verschiedenartige Qualität habe ich bereits unter dem Abschnitt »Viehzucht« gesprochen. Aber immerhin zeigte sich auch die Afrikanerrasse neben der europäischen Reinzucht von vorteilhafter Seite. Was das hochgezüchtete Rind an Körperform, Milch und Fleischertrag gewinnt, verliert es wieder an Ausdauer, Genügsamkeit und Widerstandsfähigkeit. Die richtige Mischung zwischen beiden zu finden, bleibt daher der Kunst des Züchters überlassen.
Es erhielten 1902 an Preisen:
1. die Zuchtabkömmlinge europäischer Rassen je drei Preise für Bullen, Kühe, Färsen, Bullkälber und Kuhkälber;
2. die Zuchtabkömmlinge einheimischer Rassen gleichfalls je drei Preise für Bullen, Kühe und Kuhkälber;
3. die Ochsen aller beiden Rassen gemischt, je drei Preise, und zwar bezeichnenderweise die Afrikanerrasse den 1. und 2. Preis, die Abkömmlinge von Simmentaler nur den dritten Preis.
4. Mehrere Farmer brachten _Kollektivausstellungen_ und wurden hierfür in folgender Reihe mit 6 Preisen bedacht:
1. Preis für Abkömmlinge von Simmentaler, 2. " " " " Shorthorn und Afrikaner, 3. " " " " Vogelsberger, 4. " " " " Simmentaler, 5. " " " " Simmentaler, 6. " " " " Simmentaler und Afrikaner.
~C.~ Kleinvieh.
1899 1902
Zahl der Aussteller 5 13 Zahl des Kleinviehs. 146 164
Hier war vor allem ein Fortschritt auf dem Gebiete der Angorazucht zu erkennen. Nachdem im Jahre 1899 nur ein Aussteller Angoraziegen vorgeführt hatte, traten 1902 zwei Aussteller mit solchen auf. Unter denjenigen des Jahres 1899 hatten sich auch Produkte der ersten Kreuzung des Angorabocks mit der einheimischen Ziege befunden, die bereits einen Wollansatz trugen. 1902 waren Tiere erster und zweiter Kreuzung vorhanden, und war es lehrreich, die weitere Entwicklung des Wollansatzes zu vergleichen. Preise erhielten Angoraziegen, Angoralämmer, afrikanische Ziegen und afrikanische Schaframme.
Erwähnenswert dürfte noch sein, daß auf allen vorstehend genannten Gebieten der Viehzucht, und zwar der Pferde-, Groß- und Kleinviehzucht, ein Eingeborener (Bastard) mitkonkurriert und auf sämtlichen Preise erzielt hat, in bezug auf Afrikanerbullen sogar den ersten. Im übrigen waren Eingeborene nur unter der Firma eines Weißen zugelassen, aber dann ohne Anstand.
~D.~ Sonstige Zuchten.
1902 erhielten 1 Eber, 4 Mutterschweine sowie verschiedene Enten, Hühner und Puten Preise. Ein Fortschritt auf diesem Gebiete trat gegen 1899 gleichfalls hervor.
~E.~ Erzeugnisse des Landbaues.
Auf diesem Gebiete läßt sich nicht mittels Zahlen, sondern nur durch Besichtigung an Ort und Stelle ein Vergleich anstellen. Und dieser fiel ebenfalls entschieden zugunsten der Ausstellung 1902 aus. Beide Ausstellungen hatten auf dem Gebiete des Landbaues überhaupt mit dem Mißstande zu kämpfen, daß sie im Monat Juni stattfanden, mithin in der kalten Jahreszeit. Diese Zeit war mit Rücksicht auf die für das Land wichtigere Viehzucht gewählt worden. Doch haben die Aussteller diese Schwierigkeit zu überwinden gewußt, was aus einer Zusammenstellung dessen ersehen werden möge, was geboten war. Es war in beiden Jahren ausgestellt:
~a~) _Getreide_, und zwar Mais, Hafer, Kaffernkorn und Weizen. Bei dem ausgestellten Weizen befand sich 1902 eine Notiz, daß eine Aussaat von 10 Pfund eine Ernte von 1600 Pfund ergeben habe.
~b~) _Wein._ Die katholische Mission hatte 1902 vier Muster ausgestellt und erhielt hierfür alle drei Preise. Die Weine waren noch jung, boten aber günstige Zukunftsaussichten. Als einziger Konkurrent der Mission war ein Ansiedler aus Klein-Windhuk aufgetreten, dessen Weinberg dicht neben demjenigen der ersteren liegt, sonach mit den gleichen Verhältnissen zu rechnen hat. Nur die Art der mehr oder weniger sachverständigen Behandlung hatte mithin den Unterschied ergeben.
~c~) _Tabak_. Während im Jahre 1899 nur Tabakstauden zur Stelle waren, hatten sich aber 1902 bereits 6 Konkurrenten mit fertigen Fabrikaten eingefunden, die mit vier Preisen bedacht worden sind.
~d~) _Obst und Konserven._ 1899 wie 1902 waren ausgestellt Apfelsinen, Bananen, Granaten, Apfelschnitte, Rosinen, und an eingemachten Früchten Feigen, Feigenmarmelade, Wassermelonen und Maulbeergelee.
~e~) _Kartoffeln._ Auch diese waren in beiden Jahren gleich reichlich ausgestellt, darunter die bekannte deutsche blaßrote Kartoffel, die sich im Schutzgebiete alle Jahre hindurch als fortpflanzungsfähig erwiesen hat. Ferner fiel eine sehr große Kapsche Kartoffel mit viel Stärkegehalt auf.
~f~) _Futterrüben und Luzerne._ Nichts Besonderes zu erwähnen.
~g~) Unter den _übrigen Erzeugnissen des Gartenbaues_ waren außerdem fast sämtliche Rüben und Kohlarten, Karotten, Kürbisse, Hülsenfrüchte und Zwiebeln vertreten. Ferner erhielt im Jahre 1899 ein Ansiedler in Klein-Windhuk, der sich ganz besonders mit der Einführung der heimatlichen Obstsorten befaßt hatte, für selbstgezogene Obstbäume (Bismarckäpfel und Goldreinetten) einen Preis. Für 1902 ist er jedoch nicht mehr erschienen, so daß der Schluß nahe liegt, daß er seine Kultur als zu wenig lohnend wieder aufgegeben hat.
Ferner hat die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 weit übertroffen in bezug auf die
~F.~ Erzeugnisse der Viehwirtschaft,
und zwar Butter, Käse und fertige Fleischwaren. Die schärfste Konkurrenz fand in der Butterausstellung statt, für die 11 Konkurrenten mit durchweg guten Proben erschienen, dagegen nur drei Preise ausgesetzt waren. An Käse waren Handkäse und Kochkäse ausgestellt. Für letzteren hatte sich jedoch nur ein Aussteller eingefunden. Ganz hervorragend war dagegen eine Sammlung hergerichteter Fleischwaren, ausgestellt seitens eines Schlächtermeisters in Windhuk.
Trotzdem somit die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 übertroffen hatte, bot sie doch nicht das belebte Bild der letzteren. Vielleicht hat die Neuheit der Veranstaltung 1899 mitgewirkt; nicht zu verkennen ist aber auch, daß damals die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse bessere gewesen sein mögen. Denn die Einwanderung in das Schutzgebiet hatte sich in den zwischen beiden Ausstellungen liegenden drei Jahren nicht immer in gesunden Bahnen gehalten. Die Anzahl der Verdienst und Arbeit _suchenden_ Einwanderer hatte diejenige der Verdienst und Arbeit _gebenden_ Elemente weit überstiegen; ein Mißstand, dem auch künftig in Südwestafrika nur eine staatlich geleitete Ansiedlungspolitik im großen Stile wird begegnen können. Im übrigen aber hat jede junge Kolonie ihre sogenannten Kinderkrankheiten durchzumachen.
Ein besonderer Lichtblick in die Zukunft war jedoch noch mit der Ausstellung 1902 verbunden, nämlich die Eröffnung der Eisenbahn Swakopmund-Windhuk. Es war dies ein absichtlich herbeigeführtes Zusammentreffen, das zu erreichen die den Eisenbahnbau leitenden Offiziere mit anerkennenswertester Energie angestrebt hatten. Aber auch diesen Lichtblick verdankt die Kolonie lediglich der Selbsttätigkeit der Regierung, nachdem ein Versuch, für den Bahnbau Privatkapital zu gewinnen, gescheitert war. (South West Africa Company, siehe Kapitel ~IV~, S. 133.)
Für denjenigen Leser, der sich in erster Linie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schutzgebietes unterrichten will, wird der vorstehende Abschnitt der lehrreichste gewesen sein. Denn mit langen Abhandlungen und Vorschlägen über das, was eine Kolonie leisten könnte, gibt man kein derart klares Bild über den Wert und die künftigen Aussichten eines Landes, wie durch Vorführung dessen, was es in der Tat geleistet hat. Von diesem Standpunkte aus habe ich unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899, bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene Gartenfrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin, bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden hatte, als den besseren zu bezeichnen. Über Südwestafrika sind schon Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Heimat für lange Zeit als »hervorragende Landeskenner« galten. Ich kann nur sagen, wer einen Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein Farmer, der drüben bei der landwirtschaftlichen Ausstellung einige gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige Viehzucht schreibt, selbst aber zu Hause bleibt.
Die Entschädigungsfrage.
Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen und dabei achtlos an den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber verwüsteten Farmen vorübergehen. Im staatlichen Leben kennt man nur den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiten des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf seiten des Staates. Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen zuwendet, muß er dem anderen entziehen, und letzteres kann er nur verantworten, wenn das erstere im Interesse der Allgemeinheit liegt. Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.
Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt infolge Hereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden. Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den Standpunkt: »Uns steht das _Recht_ zur Seite, denn Ihr -- die Regierung wie die gesetzgebenden Faktoren -- seid schuld an unserem Unglück.« Da war es nur naturgemäß, wenn als Antwort entgegenschallte: »Ihr habt gar nichts zu fordern; so ganz unschuldig, wie Ihr tut, seid Ihr denn doch nicht an der Katastrophe; außerdem habt Ihr wissen müssen, daß in jungen Kolonien Leben und Eigentum nicht so sicher sein können wie in der Heimat.« Und da der Staat in diesem Falle der Stärkere ist -- ist er doch der Gebende, die anderen lediglich die Empfangenden --, so fiel bei diesem Frage- und Antwortspiel der Nachteil auf die Seite der Geschädigten.
Entkleiden wir daher diese Sache alles übrigen Beiwerks und beschränken wir uns lediglich auf die Frage: »Kann der Staat die Millionen, die zum Wiederaufbau des Schutzgebietes gehören, vor der Gesamtheit seiner Steuerzahler verantworten?« Zu den für den Wiederaufbau erforderlichen Millionen gehören in erster Linie diejenigen verhältnismäßig wenigen, die zur Wiederherstellung der durch den Aufstand zerstörten Werte erforderlich sind. Diese Millionen werden sich künftig gerade so lohnen wie diejenigen, die wir zugunsten _neuer_ Farmgründungen werden opfern müssen, ja vielleicht noch mehr, denn die Erfahrungen der alten Ansiedler können wir den neuen nicht mitgeben, wohl aber können wir die letzteren auf jene verweisen. Darum kann die oben gestellte Frage nur bejaht werden.
Dies ist der klare Interessenstandpunkt, demgegenüber der gleichfalls vorhandene moralische weit zurücktritt; aber ganz unberücksichtigt kann auch letzterer nicht bleiben. Denn sicher ist, daß von den nach Südwestafrika ausgewanderten Reichsdeutschen zur Zeit wohl nur die Angehörigen der Mission sich dort befinden würden, wenn das Land nicht seinerzeit unter deutschen Schutz gestellt worden wäre. Und dies Vertrauen auf seinen Schutz darf ein großer Staat nicht enttäuschen, auch wenn er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist. Ebenso wie das Reich jetzt für sein nun einmal verletztes Ansehen im Kampfe gegen die Eingeborenen Hunderte von Millionen opfern muß, von denen es nicht weiß, ob sie je wieder einbringlich sein werden, ebenso darf es auch die Ausgabe weniger Millionen für die Wiederherstellung seines Ansehens bei seinen enttäuschten Untertanen nicht scheuen. Nur müssen diese Millionen streng an Bedingungen geknüpft werden, die ihren Zweck, d. h. den Wiederaufbau des Zerstörten, tatsächlich sichern, anderseits aber auch denjenigen versagt bleiben, die nachgewiesenermaßen durch ihr Verhalten mit zu dem Aufstande beigetragen haben. Beide Gesichtspunkte sind in der Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Juni 1904 berücksichtigt. Nur müssen sie in der Praxis auch durchgeführt werden. Die einschlägigen Bestimmungen lauten, wie folgt:
§ 2.
»Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch-Südwestafrika ansässigen Personen und Gesellschaften werden, die nicht nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung unfreundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigenmächtige oder gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben.
Inwieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung) vorbehalten.«
§ 3.
»Darlehen und Hilfeleistungen sind grundsätzlich nur solchen Geschädigten zu gewähren, die sich -- möglichst unter entsprechender Sicherheitsleistung -- zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und Fortsetzung ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.
Ausnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden, wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebes aus persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus zur Bedingung gemacht werden.«
* * * * *
Die Geschädigten aber mögen bedenken, daß man, es sei mir der Ausdruck gestattet, »einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht«, und mögen daher weniger Wert auf die Form legen, in der ihnen ihre Verluste zurückerstattet werden, als auf die Tatsache, daß dies überhaupt geschieht. Dann mögen sie ferner bedenken, daß man, in einer jungen Kolonie lebend, in der Tat niemals auf die gleiche Sicherheit rechnen kann wie in den ausgefahrenen Geleisen des alten Vaterlandes. Nur unter diesem Vorbehalte können offiziöse Auslassungen über den dort erzielten Sicherheitszustand aufgenommen werden. Ich meinerseits habe, wenn ich von diesem Thema privatim oder öffentlich sprach, etwaigen Versicherungen dieser Art fast immer die Einschränkung hinzugefügt, »falls wir keine Fehler machen«. Denn daß der wirtschaftlich Schwächere, aber an Ort und Stelle physisch Überlegene gegen eine ihm ungerecht erscheinende Behandlung sich schließlich auch einmal auf seine Weise wehren könnte, das konnte sich jeder denkende Mensch selbst sagen. Daß auch ich in dieser Richtung keineswegs von Sorge frei gewesen bin, habe ich bereits im Kapitel ~VIII~, insbesondere unter dem Abschnitt »Kreditverordnung« dargelegt. Oft habe ich mich gewundert, woher angesichts der nun einmal bestehenden Machtverhältnisse, die zu übersehen ein jeder in der Lage gewesen ist, mancher Weiße mitten im Eingeborenenlande den Mut zu der Art seines Auftretens genommen hat.
Dem mithin in den Kolonien unleugbar vorhandenen lückenhafteren Polizeischutz steht dagegen auf der anderen Seite auch die geringere Bevormundung durch die Polizei gegenüber. Und letzteres liebt nun einmal der Deutsche, so hohe Anforderungen er auch gern an die Polizei stellt, wo es sich um deren Pflichten handelt. »Mir gefällt es hier, weil nicht an jeder Straßenecke ein Schutzmann steht«, hat mir mancher Ansiedler gesagt. Endlich aber mögen die Geschädigten bedenken, daß, wenn in jungen Kolonien mehr mit Verlusten gerechnet werden muß als in der Heimat, dort dafür auch die Gewinnaussichten entsprechend höher sind. Obgleich vor dem Aufstande alles über den geschäftlichen Niedergang geklagt hatte, haben die nachher angemeldeten Schadenersatzansprüche ergeben, daß trotzdem hohe Gewinne erzielt worden sind. Leute, die ich vor wenig Jahren noch als mittellose Schutztruppenangehörige oder als nicht bessergestellte Einwanderer gekannt habe, haben jetzt Verluste von 30000 bis 40000 Mark angemeldet und sind auch hierfür seitens der Prüfungskommission anerkannt worden. Wollte das alte Vaterland die Logik auf die Spitze treiben, würde es sagen können: »So wenig wie ich auf Anteil an eurem Gewinn gerechnet habe, so wenig gehen mich jetzt eure Verluste an.« Selbstverständlich wird es diese Schlußfolgerung nicht ziehen, dafür aber entsprechenden Dank erwarten dürfen. Möge daher an Stelle des laut Fordernden der dankbar Empfangende treten, dann wird diese Frage bald zur Zufriedenheit beider Teile, aber auch zum Wohle des alten ebensogut wie des neuen Vaterlandes gelöst sein.
Kapitel ~XII.~
Die Jahre 1903/04.
Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung.
Sollen wir die innersten Gründe zu den genannten Jahren der Katastrophe verstehen, müssen wir auf dasjenige zurückgreifen, was ich bereits in dem Kapitel ~VIII~, besonders unter den Abschnitten »Schutzverträge« und »Rechtspflege« gesagt habe, selbst auf die Gefahr hin, daß mir Wiederholungen mit unterlaufen.
Es gab eine Zeit, in der -- hervorgerufen durch die bekannten Ausschreitungen in den Kolonien Kamerun und Ostafrika -- die Stimmung im alten Vaterlande derart geworden war, daß man nunmehr umgekehrt für Exzesse von Eingeborenen gegen Weiße fast kein Empfinden mehr zu haben schien. Damals konnte sogar ich, dem stets Überhumanität gegen die Eingeborenen vorgeworfen worden ist, mich nicht enthalten, dem Bericht über einen seitens Eingeborener an einem Weißen begangenen Mord die Bemerkung hinzuzufügen: »Da es sich bloß um die Ermordung eines Weißen handelt, wird sich in diesem Falle die öffentliche Meinung in der Heimat wohl nicht besonders aufregen.« Fern sei es jedoch von mir, dieses öffentliche Empfinden tadeln zu wollen, aber an dasselbe zu erinnern, gehört mit in den Rahmen dessen, was ich unter dem vorliegenden Abschnitt zu sagen habe. Im übrigen aber ist es keine Unehre für uns, wenn der Durchschnittsdeutsche die Neigung besitzt, sich stets auf die Seite des Schwächeren zu schlagen. Und als solche erschienen damals zweifellos die Eingeborenen. Um so jäher aber schlug die Meinung wieder um, als unsere Eingeborenen ihren Aufstand mit der Ermordung wehrloser Weißer begonnen hatten. Denn nun erschienen doch sie als die Stärkeren, und wie sehr sie im Rechte waren, sich im Grunde genommen auch als solche zu fühlen, das hat dann der Verlauf des Aufstandes erwiesen. Denn eine volle, kriegsstarke Division, ausgestattet mit allen technischen Hilfsmitteln neuzeitlicher Kriegführung, hat bis jetzt noch nicht dem Lande den Frieden wiederzugeben vermocht, obwohl man zur Zeit den Aufständischen so weit entgegenkommt, als dies mit unserer Würde überhaupt zu vereinbaren ist.
Infolge dieses Umschlages der öffentlichen Meinung schien man unmittelbar nach dem Ausbruch des Aufstandes im alten Vaterlande geneigt, das bisherige System als die Hauptursache der Katastrophe anzusehen und daher zu verurteilen. Die Eingeborenen seien zu milde behandelt worden, und erst dadurch hätten sie den Mut zu dem Aufstande gefunden. Denn Milde betrachteten die Eingeborenen als Schwäche. Dieses Urteil erscholl, und mit ihm wurde das bisherige System kurzweg abgetan. Hiermit aber komme ich auf den springenden Punkt der Sache. Es hat in bezug auf Eingeborenenbehandlung in Südwestafrika niemals das System eines einzelnen oder einzelner gegeben, auch im Gegensatz zur öffentlichen Meinung in der Heimat niemals geben können. Es gab vielmehr lediglich ein System des deutschen Mutterlandes, das keine blutige Eroberungspolitik wünschte, vielmehr in Südwestafrika seine Kolonisation mit dem Abschluß von Schutz- und Handelsverträgen mit den Eingeborenen begonnen und so den Schutz des deutschen Handels wie von Leben und Eigentum der unter den Eingeborenen wohnenden Weißen den Stammeshäuptlingen anvertraut hatte. Im Verfolg dieses Systems mußten daher die Häuptlinge gleichsam als Beamte des Reiches für den Schutz der in ihren Gebieten befindlichen Weißen interessiert werden. Auch die seitens des Mutterlandes in der Kolonie entfalteten Machtmittel entsprachen lediglich diesem Gesichtspunkte, indem sie ohne die Mitwirkung der Häuptlinge den Weißen ausreichenden Schutz nicht bieten konnten. Wer mithin dieses System für falsch hielt, der durfte nicht die angeblich zu nachsichtige Behandlung der Eingeborenen angreifen, er mußte vielmehr den Bruch mit dem System selbst verlangen. Und dieser Bruch bedeutete nichts anderes als Aushebung der Verträge und gewaltsame Unterwerfung der Eingeborenen, koste es, was es wolle. Mit anderen Worten: der Änderung unseres Systems mußte eine bedeutende Verstärkung unserer Machtmittel in personeller wie materieller Richtung vorhergehen, um wieviel, möge jeder sich selbst sagen, wenn er jetzt nach Südwestafrika hinübersieht.
Von diesem logischen Gedankengang mußte jede gegen die Art unserer Eingeborenenbehandlung gerichtete Bewegung getragen sein. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung in der Heimat würde es dann vielleicht möglich gewesen sein, diejenigen Machtmittel zu erlangen, die als Vorbedingung für eine Änderung unseres Kolonisationssystems erforderlich gewesen sein würden, wie dies ja auch jetzt tatsächlich eingetreten ist. Statt dessen aber richtete sich die mit zunehmender weißer Einwanderung steigende Bewegung gegen die Eingeborenen lediglich gegen die bisherige Politik. So konnte in der Heimat der Gedanke entstehen, die Kolonialverwaltung, insbesondere der Gouverneur ließen sich bei ihrer Politik lediglich durch übelangebrachte Sentimentalität leiten, obwohl die zur Verfügung stehenden Machtmittel eine andere Politik gestattet hätten.[110] Hatte doch sogar noch kurz vor dem Bondelzwarts-Aufstande 1903 der Bezirksverein des Hauptortes des Schutzgebietes, Windhuk, die Kolonialverwaltung wegen Verstärkung unserer Schutztruppe um eine Gebirgsbatterie angegriffen, da die hierfür erforderlichen Mittel besser einem wirtschaftlichen Zweck zugeführt worden wären. Dabei sah man an sich schon in der Heimat eine Verminderung der Schutztruppe stets lieber als deren Verstärkung. Aber auch die unter den Eingeborenen selbst lebenden Weißen schienen aus ihren Angriffen gegen den Gouverneur wegen dessen wohlwollender Behandlung der ersteren zu schließen, der Ansicht zu sein, daß -- die diesem zur Verfügung stehenden Machtmittel zu einer anderen Art Eingeborenenpolitik ausreichend gewesen wären.
Allerdings war in Wirklichkeit auch schon mit den damaligen Machtmitteln eine scheinbare Herrenstellung der Weißen über die Eingeborenen erzielt und von diesen stillschweigend anerkannt worden. Dies war aber lediglich das Ergebnis der sonst von Wohlwollen gegen die Eingeborenen getragenen Politik des Mutterlandes. Die Sache selbst möge ein Ausflug auf das Gebiet der Rechtspflege erweisen, indem wir die Sühne für an Weißen begangene Morde mit derjenigen in bezug auf Eingeborene in Vergleich stellen. Während meiner Amtszeit im Schutzgebiet kamen zu Tode:
~A.~ Weiße durch Handlungen Eingeborener.
_Namen_ _Sühne_
~a~) 1894 Engländer Christi 1 Todesurteil u. 1 Freiheitsstrafe, ~b~) 1895 ein Reiter der Schutztruppe. 6 Todesurteile, ~c~) 1895 Bur Smith 2 Todesurteile, ~d~) 1896 Engländer Feyton. 1 Todesurteil, ~e~) 1899 Ansiedler Claasen und Dürr. 2 Todesurteile, ~f~) 1900 ein weißer Polizist 3 Todesurteile.
~B.~ Eingeborene durch Handlungen Weißer.
~a~) 1896 Hottentotten Jantje und Kurieb 1. Instanz: 5½ Jahre Zuchthaus, 2. Instanz: 3 Monate Gefängnis, ~b~) 1901 Herero Leonhardt. 1 Jahr Gefängnis, ~c~) 1902 Herero Kamauru 2 Jahre Gefängnis, ~d~) 1903 Tochter des Häuptlings Zacharias von Otjimbingwe 1. Instanz: Freisprechung, 2. Instanz: 3 Jahre Gefängnis.
Diese Zusammenstellung möge erkennen lassen, welche Bewandtnis es im Grunde mit der angeblichen Milde gegen die Eingeborenen unter dem bisherigen System gehabt hat. Sie ergibt, daß das Leben des Weißen höher eingeschätzt worden ist, als dasjenige des Eingeborenen, was auch der ziffermäßigen Unterlegenheit der Weißen entsprochen hat. Immerhin ist aber die Ahndung dieser Vergehen gegen das Leben Eingeborener von weißer Seite als unstreitig zu milde zu bezeichnen. Denn während das weiße Gericht bei seinen Stammesgenossen stets Milderungsgründe gefunden und bloß Totschlag angenommen hat, kennen die Eingeborenen solch eine subtile Auffassung nicht. Für sie ist Mord und Totschlag genau dasselbe.
Abgesehen von den aufgezählten Verletzungen Eingeborener mit nachgefolgtem Tode, sind nach Ausweis der Akten des Lazaretts Windhuk in den Jahren 1901/03 noch acht Eingeborene wegen körperliche Verletzungen, die durch Mißhandlung seitens Weißer, meist der Dienstherrschaft, herbeigeführt wurden, in Lazarettbehandlung gewesen. Die gerichtliche Sühne hatte in diesen Fällen stets in Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Hieben bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und Unzuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu verstummen pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Urteil haben dürften.
Einen weiteren Beweis für die ausreichende Stärke der Schutztruppe schienen nach Verlauf und Ergebnis auch
$die bisherigen Eingeborenenaufstände$
zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen, daß die öffentliche Meinung im Schutzgebiete sowohl wie in der Heimat über den kriegerischen Wert der südwestafrikanischen Eingeborenen sich allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des Hereroaufstandes 1904 erwartete man daher nur »Sedans« und hatte für andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden, daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe in erster Linie der Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen:
-------------------+-----------------------+-------------------------- Aufständische | Eingeborene | Erzieltes Ergebnis | Bundesgenossen | sowie Kriegsdauer -------------------+-----------------------+-------------------------- 1. 1893 | Bastards | Bis jetzt verweigerte 94 Witboois | | Unterwerfung unter | | die deutsche | | Schutzherrschaft. | | Dauer 1½ Jahr. | | 2. 1896 Khauas- | Zentral-Hereros | Führer der Osthereros Hottentotten | unter Oberhäuptling | nebst Großleuten und Osthereros | Samuel, Witboois, | gefangen, erstere | Hottentotten von | erschossen. Ganzer | Gochas und Hoachanas | Stamm der Khauas in | | Windhuk interniert. | | Dauer 2 Monate. | | 3. 1897 Afrikaner- | Bondelzwarts und | Ganzer Stamm gefangen, Hottentotten | Feldschuhträger | Rädelsführer | | kriegsrechtlich | | erschossen. | | Dauer 3 Monate. | | 4. 1898 Swartbooi- | Witboois und ein | Der aufständische Hottentotten und| Drittel des | Teil des Stammes in Nordwesthereros | Swartbooistammes | Windhuk interniert. | | Dauer 4 Monate. | | 5. 1901 Bastards | Witboois | Ganzer Stamm in Windhuk von Grootfontein| | interniert, Rädelsführer | | kriegsrechtlich zum Tode | | verurteilt, aber aus | | politischen Rücksichten | | begnadigt. | | Dauer 2 Monate. | | 6. 1903 | Witboois, | Stamm entwaffnet und Bondelzwarts | Feldschuhträger | auf ein Reservat | und die | beschränkt, die -- | Hottentottenstämme | sämtlich geflüchteten | von Bersaba und | -- Rädelsführer | Bethanien | geächtet. | | Dauer 3 Monate.
Abgesehen von Nr. 1, Krieg gegen Witbooi, war somit das Schlußergebnis nach raschem Verlauf der Kriegshandlungen stets Entwaffnung der Aufrührer und Bestrafung der Rädelsführer, außerdem bei Nr. 2, 4 und 5 Internierung der Stämme als Kriegsgefangene in Windhuk. Im ganzen war daher nur gegen den Stamm der Witboois Milde geübt worden, und bei diesem lagen besondere bei Schilderung des letzten Entscheidungskampfes gegen ihn (Kapitel ~II~) aufgeführte Gründe vor. Sonst aber sind die Ergebnisse etwa dieselben, wie wir sie jetzt nach einem langen, mit bedeutender Übermacht durchgeführten, opfervollen Kampfe erzielt haben.
Die Ursache dieses Unterschiedes liegt, wie schon erwähnt, mit in der Teilnahme treugebliebener Eingeborener auf unserer Seite. Sie verhinderte einerseits den Abfall weiterer Stämme, anderseits bot sie aber auch eine stets betretbare Brücke zu den Aufständischen. Sobald letztere genügend geschlagen waren, konnte man mittels dieser Brücke wieder rechtzeitig Fühlung mit ihnen gewinnen und so deren Auseinanderlaufen behufs Bildung gefährlicher Guerillabanden verhüten. An dieser Brücke hat es bei dem gegenwärtigen Aufstande gefehlt. Andernfalls würde unter den Bedingungen, wie sie jetzt geboten werden, die Masse der Hereros wohl schon nach dem Gefecht von Waterberg zur Übergabe bereit gewesen und infolgedessen der Hottentottenaufstand nicht ausgebrochen sein. Denn kriegsmüde waren die Hereros nach allen Nachrichten vielfach schon vor Waterberg, und nur das Eingreifen des infolge seines Schuldbewußtseins tatkräftig gewordenen Oberhäuptlings Samuel hat damals deren Masse noch einmal zum Widerstande bei Waterberg zu vereinigen vermocht.
Am deutlichsten war dieser Wert der eingeborenen Bundesgenossen während des Krieges 1896 zutage getreten (Nr. 2 des oben gegebenen Verzeichnisses). Damals hatten wir mit einem allgemeinen Hereroaufstand rechnen müssen, als der offene Übertritt des Oberhäuptlings Samuel auf unsere Seite der Sache eine andere Wendung gab. Nunmehr wurde der eine Gegner, Nikodemus, durch dessen Halbbruder Assa Riarua lediglich gegen Zusage gerechter Behandlung zur freiwilligen Ergebung bewogen.[111] Zu dem anderen Gegner, Kahimema[112], ritten dagegen nach dem Gefecht von Otjunda zwei unserer verbündeten, mit jenem verwandten Hereros und bewogen ihn gleichfalls zur Ergebung, indem sie ihm erklärten, »weiteres Fechten nützt Dir doch nichts, der Major (Gouverneur) hat uns gesagt, daß er mit Schießen nicht aufhören werde, bis er Dich habe«. Gleichzeitig wurden die Khauas-Hottentotten durch einen Stammesgenossen, der nach dem Gefecht von Otjunda zu uns übergegangen war, lediglich gegen Zusicherung des Lebens zur Übergabe bewogen. Andernfalls hätten namentlich die Khauas-Hottentotten einen Guerillakrieg noch lange fortsetzen und damit die Entwicklung des Distrikts Gobabis ebensolange in Frage stellen können. Im übrigen gestatte ich mir, aus dem Schlusse meines im Juni 1896 erstatteten Berichts über das Ergebnis des damaligen Feldzuges (siehe Kapitel ~III~) folgende Sätze zu wiederholen: »Überhaupt hat die diesmalige Zusammensetzung der Feldtruppe -- Weiße nur als Kern, die Masse Eingeborene -- sich als die für hiesige Verhältnisse in der Tat zweckmäßigste erwiesen usw. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen den Sieg, sondern die Geeignetheit der betreffenden Truppe für die gegebenen Verhältnisse.«
Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande.
Unter diesem Abschnitt muß ich des Zusammenhanges halber gleichfalls manches wiederholen, was bereits im Kapitel ~VII~ unter »Schutztruppe« gesagt worden ist. Wie dort bereits erwähnt, betrug die Stärke der Schutztruppe vor Beginn des Bondelzwartsaufstandes im Jahre 1903 etatmäßig rund 780 Köpfe. Davon waren etwa 500 in einer Feldtruppe, bestehend aus vier Feldkompagnien und einer Batterie, vereinigt, der Rest als Polizeitruppe verwendet. Die Feldtruppe war in ihrer vollen Stärke beritten sowie mit bespannten und marschbereiten Fahrzeugen versehen, daher auch jederzeit zum Ausmarsch befähigt. Bei dem großen Raum, auf dem sie disloziert werden mußte, war sie jedoch nicht auch zur sofortigen _gemeinsamen_ Verwendung bereit, sondern hätte zu ihrer Vereinigung etwa vier Wochen bedurft. Infolge der Art ihrer Dislozierung konnten jedoch im Norden, d. h. im Hererolande, bereits binnen zehn Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zum gemeinsamen Handeln vereinigt stehen, im Süden dagegen, d. h. im Namalande, erst innerhalb 20 Tagen zwei Kompagnien und eine Batterie. Erleichtert wurde diese Sache dadurch, daß sämtliche Kompagnie- bzw. Batteriestabsquartiere mit dem Truppenstabsquartier heliographisch verbunden waren. Die Kompagniestabsquartiere befanden sich, um dies nochmals zu wiederholen, in Keetmanshoop (3. Kompagnie), Omaruru (2. Kompagnie), Outjo (4. Kompagnie).
In Windhuk, dem Truppenstabsquartier, lagen die 1. Kompagnie und die Gebirgs-Batterie. Für die Errichtung einer zweiten Batterie war Johann-Albrechtshöhe bei Karibib ins Auge gefaßt und dort der Kasernenbau bereits begonnen worden.
Auf die 280 Mann Polizeitruppe war dagegen im Falle kriegerischer Verwicklungen nur insoweit zu rechnen, als es sich um die Verteidigung der eigenen Stationen handelte. Denn die letzteren konnten nicht unbesetzt bleiben, gleichviel in welcher Gegend des Schutzgebietes die Verwicklungen entstanden waren. Auch den Polizeitruppen war Artillerie zugeteilt, und zwar vier aus früherer Zeit stammende Geschütze ~C.~ 73, von denen je eines in Keetmanshoop, Gobabis, Omaruru und Outjo stationiert war.
Die Feldtruppe stand unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur und war scharf getrennt von der Polizeitruppe, die den Verwaltungsbeamten unterstellt war. Zur Wehrkraft des Schutzgebietes traten schließlich noch die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in der Stärke von etwa 750 Mann, ferner 15 militärisch ausgebildete Buren und endlich etwa 120 militärisch ausgebildete Bastards. Bei einer allgemeinen Mobilmachung konnte die Truppe daher um etwa 900 Köpfe verstärkt werden. Im ganzen Schutzgebiet standen sonach rund 1600 ausgebildete Soldaten zur Verfügung, die jedoch niemals auf einen Punkt zusammengezogen werden konnten, da im Falle kriegerischer Verwicklungen kein Teil des Landes ohne militärischen Schutz belassen werden durfte.
Zum Verständnis ist es erforderlich, auch noch die Wehrkraft der Eingeborenen kurz zu streifen. An Prozentzahlen übertrifft diese die unserige insofern bedeutend, als bei den Eingeborenen jeder Mann vom kaum erwachsenen Jungen an bis zum Greise nicht nur wehrpflichtig, sondern auch wehrfähig ist. Denn die Eingeborenen erhalten sich ihre körperliche Leistungsfähigkeit länger wie die Kulturvölker. Infolgedessen muß man die Wehrkraft eines Stammes auf mindestens 10 bis 15 vH. der Gesamtbevölkerung schätzen. Ausgeglichen werden jedoch die hieraus sich ergebenden bedeutenden Zahlen wieder durch den Umstand, daß bei den Eingeborenen nicht jeder Mann ein Gewehr besitzt. Dafür aber spielen infolgedessen Verluste wieder eine geringere Rolle, da für jeden außer Gefecht gesetzten Mann immer ein bisher Unbewaffneter eintreten kann. Im ganzen war die Zahl der waffenfähigen Männer zu schätzen bei:
1. den Hereros auf 7000 bis 8000, nach amtlicher Berechnung mit etwa 2500 Gewehren; 2. den Bondelzwarts auf 300 bis 400; 3. den Bethaniern auf 300 bis 400; 4. den Feldschuhträgern auf 150 bis 200; 5. den Witboois auf 600 bis 700; 6. den Gochaser Hottentotten auf 600 bis 700; 7. der Roten Nation auf 90 bis 100.
Die Zahl der bei den Hottentotten amtlich festgestellten Gewehre ist mir hier nicht gegenwärtig, ich möchte sie jedoch auf etwa 2/3 bis 3/4 der vorhandenen waffenfähigen Männer schätzen. Zusammen ergeben die Zahlen der waffenfähigen Eingeborenen des Schutzgebietes die Summe von 9000 bis 10500 Köpfen. In dieser Gesamtzahl fehlen jedoch noch folgende Hottentottenstämme: 1. die Topnaars, 2. die Swartboois, 3. die Bersabaer, 4. die Keetmanshooper.
Die beiden ersteren kamen infolge ihrer abgelegenen geographischen Lage (Kaokofeld) nicht in Betracht, der zweite ist zudem seit dem Feldzuge 1898 zu zwei Dritteln in Windhuk interniert. Die beiden letzteren haben sich dagegen dem Aufstande nicht angeschlossen, andernfalls würden sie den Aufständischen noch 500 bis 600 Waffenfähige zugeführt haben.
Wenn wir dieser Stärke der Stämme im Schutzgebiet die der Regierung zur Verfügung stehenden Machtmittel gegenüberstellen, so ergibt sich, daß die letzteren keineswegs auf eine gewaltsame Niederwerfung der Eingeborenen zugeschnitten waren. Sie sollten lediglich die Aufrechterhaltung des Friedens sichern und im Falle einer vereinzelten Unbotmäßigkeit als Kern dienen, um den sich die treugebliebenen Eingeborenenstämme zu scharen hatten. Wie die oben gegebene Zusammenstellung der bisherigen Eingeborenenaufstände ersehen läßt, ist dies auch bis einschließlich des Bondelzwartsfeldzuges gelungen. Ja sogar noch im Monat Juni 1904, mitten im Hererokriege, habe ich die Truppe dem Generalleutnant v. Trotha mit Bundesgenossen aus allen Hottentottenstämmen übergeben können.
Der Bemessung der Stärke unserer Wehrkraft lag somit die Voraussetzung zugrunde, daß auch die Diplomatie einsetzen und mittels dieser es gelingen würde, stets einen Eingeborenenstamm gegen den anderen auszuspielen, bis im Laufe der Zeit und durch Gewohnheit alle aufständischen Neigungen der Eingeborenen verschwunden sein würden. An die Möglichkeit eines gleichzeitigen Aufstandes unserer sämtlichen unter sich so gespaltenen und eifersüchtigen Eingeborenen hatte mit anscheinendem Recht niemand ernstlich gedacht, wenn dies auch nachträglich von manchem angeblich »Kundigen« behauptet worden ist. Indessen hatte ich doch seinerzeit in meinem bereits erwähnten Bericht über den Abschluß des Feldzuges 1896 die Äußerung einfließen lassen: »Fern muß uns daher jede Politik bleiben, die uns die Eingeborenen entfremdet und uns in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst anweist.« Ein Gouverneur, der eine solche Politik weder durchführen wollte noch konnte, mußte also entweder zurücktreten oder unter Vernachlässigung aller wirtschaftlichen Ausgaben das Schutzgebiet vom Orange bis zum Kunene mit Soldaten anfüllen. Dies durchzusetzen, mußte ihm jedoch die Gabe des Propheten Daniel zur Seite stehen. Gewöhnlichen Sterblichen -- und zu ihnen gehört eben nun einmal der Durchschnitt unserer Gouverneure -- war solches nicht beschieden. Zwar wird mir, wie so manche andere, auch die angebliche Äußerung zugeschoben, der gegenwärtige Aufstand hätte kommen _müssen_. Jedoch habe ich diese Prophetengabe leider gleichfalls nicht besessen, andernfalls hätte ich nicht unterlassen, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. Fragliche Äußerung habe ich mithin _niemals_ getan.
Was die Ausbildung der Schutztruppe betrifft, so konnte sich diese, da der Ersatz mit wenigen Ausnahmen aus bereits gedienten Mannschaften bestand -- die Infanteristen und Artilleristen hatten in der Heimat im zweiten, die Kavalleristen im dritten Jahre gedient --, auf Vervollkommnung der Schießfertigkeit, auf Reiten und vor allem auf die Gewöhnung an die afrikanischen Verhältnisse beschränken, und letzteres war die Hauptsache. Dies tritt klar hervor, wenn wir während der Kriegsjahre 1903/04 die Leistungen der alten Truppe mit denjenigen der jungen vergleichen. An Disziplin, Tapferkeit und willigem Ertragen von Strapazen wetteiferten die neuen Soldaten mit den alten völlig, aber Leistungen, wie sie z. B. die Kompagnie Franke aufzuweisen hatte, haben die ersteren nicht zu verzeichnen. Dazu pflegten bei größeren Leistungen die Verluste der alten Truppe sogar geringer zu sein als diejenigen der neuen, da die alten Afrikaner sich besser zu helfen wissen. Ein geradezu ausgezeichnetes Material boten die ausgeschiedenen Mitglieder der Schutztruppe, die sich seit Jahren im Schutzgebiet angesiedelt hatten und nun auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht wieder eingezogen waren. Denn ihnen standen neben der höheren Disziplin des deutschen Soldaten sowie neben der allgemeinen Überlegenheit des Weißen über den Eingeborenen auch noch die erforderlichen Landeskenntnisse zur Seite. Hierin liegt auch der Grund, weshalb z. B. die Buren mit ihren Eingeborenen besser fertig zu werden pflegten als die direkt aus Europa gekommenen, an militärischem Wert äußerlich die Buren übertreffenden regulären Soldaten.
Waffen, Munition und Ausrüstung waren im Schutzgebiet auch für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes vollzählig vorhanden und wurden auf diesseitigen Antrag seitens des Oberkommandos der Schutztruppen stets rechtzeitig ergänzt. Namentlich das reichliche Vorhandensein von Proviant hatte sich beim gegenwärtigen Aufstand bewährt. Die Stationen Outjo, Gobabis und Grootfontein wie auch später Gibeon waren durch die Aufständischen wochen- und monatelang von jeder Zufuhr abgeschnitten. Trotzdem haben sie nie unter Proviantmangel zu leiden gehabt, obwohl sie eine zahlreiche Zivilbevölkerung mit zu ernähren hatten. Die Stationen selbst waren sämtlich in festungsartigem Stil angelegt, sowie derart, daß sie möglichst auch die zu ihnen gehörende Wasserstelle beherrschten. Während des Aufstandes ist auch keine Militär- oder Polizeistation gefallen, die regelrecht angegriffen wurde, wie überhaupt ein Sturm auf Mauerwerk nicht im Charakter unserer Eingeborenen liegt. Eingenommen sind nur diejenigen Polizeistationen, die unversehens überfallen wurden, bevor der Besatzung der ausgebrochene Aufstand bekannt geworden war. Daß schließlich für sämtliche Wehrpflichtige die Gestellungsordres auf dem laufenden erhalten worden sind, habe ich bereits im Kapitel ~VII~ (S. 216) erwähnt.
Der Bondelzwartsaufstand 1903.[113]
Für den freundlichen Leser, der meinen bisherigen Ausführungen über die Stellung der Stammesregierung zur deutschen Regierung wie über die beiderseitigen Machtmittel aufmerksam gefolgt ist, genügt es, sich in bezug auf die Ursache des Bondelzwartsaufstandes ein Urteil zu bilden, wenn ich einfach den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse wiedergebe.
Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel ~IX~), hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen Hammel zum eigenen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich bei dem deutschen Distriktschef, Leutnant Jobst, über das erlittene Unrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen, dem Kläger den Hammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs »Belehrung«. Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen. Er setzte die Großleute als Geiseln in Haft und rückte mit den ihm zur Verfügung stehenden fünf Polizeisoldaten, denen sich freiwillig zwei Ansiedler angeschlossen hatten, gegen die Werft des Kapitäns vor. Dieser gegenüber bezog die kleine Macht Gefechtsstellung, während sich zwei Polizeisoldaten in dieselbe begaben, um sich der Person des Kapitäns zu bemächtigen. Sogar dies gelang noch, obwohl der Kapitän seinerseits über 50 Gewehre verfügte. Aber während die beiden Polizeisoldaten den sich sträubenden Kapitän noch zwischen den beiderseitigen Stellungen hinter sich herzogen, eröffneten die Hottentotten das Feuer, dem sowohl der Kapitän mitsamt den beiden Polizeisoldaten wie auch der Distriktschef zum Opfer fielen; ferner wurden zwei Soldaten verwundet. Und der Aufstand der Bondelzwarts, dem bald darauf der Hereroaufstand folgte, war entfacht.
Mit diesem Vorgange seien die Bestimmungen des Schutzvertrages mit den Bondelzwarts verglichen. Dort heißt es im Artikel 4:
»Ich -- d. h. der Kapitän Wilhelm Christian -- bin damit einverstanden, daß bei Streitigkeiten ziviler und krimineller Art zwischen weißen Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der durch Seine Majestät den Deutschen Kaiser eingesetzten Behörde ausgeübt wird.
Dagegen _behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen vor_. Von den weißen Leuten erwarte ich, daß sie die Gesetze, Sitten und Gebräuche meines Landes achten, auch diejenigen Abgaben entrichten, die bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner festgesetzt werden.«
Aus diesem Artikel geht hervor, daß der vorliegende Fall als ein Streitfall zwischen zwei Eingeborenen gar nicht vor die Gerichtsbarkeit des Distriktschefs, sondern vor diejenige des Kapitäns selbst gehörte. Daher war es für ersteren schon ein moralischer Erfolg, wenn trotzdem sowohl der Geschädigte sich an ihn gewendet hatte, wie auch, wenn der Kapitän freiwillig den verursachten Schaden wieder ersetzte. Mit diesem Erfolge hätte der Distriktschef sich unbeschadet seiner Autorität wohl zufrieden geben können. Als er dann trotzdem in der Sache weiter ging, erzielte er wiederum einen Erfolg, indem der Kapitän wenigstens seine Großleute auf die Station schickte, sich selbst aber -- aus Angst natürlich -- krank meldete und damit anerkannte, daß er eigentlich -- was er immerhin auch hätte bezweifeln können -- verpflichtet gewesen wäre, dem Rufe des Distriktschefs zu folgen. Aber auch diese zweite Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Sache benutzte der Distriktschef nicht, sondern schritt zu dem Wagnis einer gewaltsamen Vorführung des Kapitäns. Mit Bezug hierauf sei auf die in Anlage 1 befindliche Instruktion für die Bezirksamtsleute verwiesen. Dort heißt es in § 12:
»Mit dem _Kapitän_ sowie mit den Missionaren und sonstigen angesehenen Weißen ihres Bezirkes haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts- und Stationschefs fortlaufend gute _persönliche_ Beziehungen zu unterhalten.«
Zur Aufrechterhaltung persönlich guter Beziehungen gehört die gewaltsame Vorführung eines Kapitäns keinesfalls, zumal wenn dieser eigentlich nichts begangen hatte, was gegen die deutsche Regierung gerichtet war. Daß seinem Sohn und Nachfolger eine solche Möglichkeit blühen könnte, hat der alte Kapitän Wilhelm Christian sicher nicht gedacht, als er in dem Schutzvertrage »gestattete«, daß die Weißen in seinem Lande in Sicherheit sollten Handel treiben und wohnen dürfen. Aber auch abgesehen von diesem mehr moralischen Gesichtspunkte, stand dem Distriktschef die zur Durchführung seiner Absicht erforderliche Wehrmacht in keiner Weise zur Seite. Seit der im Jahre 1894 erfolgten Gründung des Distrikts Warmbad war dieser nie mit mehr als mit 15 bis 20 Polizeisoldaten besetzt gewesen, davon etwa die Hälfte in Warmbad selbst. Eine stärkere Besetzung hatten die vom Deutschen Reich bewilligten Mittel nicht gestattet. Man mag dies tadeln, aber der an Ort und Stelle befindliche Verwaltungsbeamte mußte mit den nun einmal gegebenen Verhältnissen rechnen. Er konnte als überlegender Mann sich selbst sagen, daß er mit diesen Machtmitteln einen 300 bis 400 wehrfähige Männer starken Stamm nur im Zusammenwirken mit dem Stammeshaupt würde beherrschen können, wie ihm dies seine Instruktion auch vorschrieb. Hätte ihm letztere ein anderes Verhalten auferlegt, so würde es eine Grausamkeit gewesen sein, den Distrikt mit lediglich 15 bis 20 deutschen Polizisten auszustatten.[114] Auch die Rücksicht auf das Andenken des als tapferer Offizier gefallenen Distriktschefs darf mich an dieser Stelle, wo ich Geschichte schreibe, nicht hindern, mich lediglich an die Wahrheit zu halten. Die Schlußfolgerungen mag sich der Leser selbst ziehen. Außerdem aber können wir aus begangenen Fehlern nur lernen, wenn wir sie offen zugestehen. Von Interesse dürfte in dieser Beziehung eine Stelle aus einem Privatbrief des Bezirksamtmanns