Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika
v. Estorff zu vereinigen, zersplitterte er sich in zwei nacheinander
folgenden Angriffen, die dann beide scheiterten. Bei so vielen Mitwissern konnte Nikodemus ja doch nicht hoffen, daß seine Teilnahme dauernd verborgen bleiben würde.
Die Abteilung v. Estorff langte am 5. April 1896 vor Gobabis an, wo auf Befehl des Führers der dortige Distriktschef Leutnant Lampe mit einigen Reitern der Station sich ihr anschloß. Das Kommando in Gobabis übernahm Assessor v. Lindequist in seiner Eigenschaft als Oberleutnant der Reserve. Am 6. April früh erfolgte der Angriff der Khauas-Hottentotten, nachdem diese bei Annäherung der Abteilung die Belagerung von Gobabis aufgegeben hatten. Die Hottentotten wurden von ihrem Kapitän, dem mehrfach genannten Eduard Lambert, in fast allzu kühner Weise zum Angriff vorgeführt, bei dem der Kapitän etwa 20 Schritt vor der deutschen Schützenlinie fiel. Sie versuchten dann, wie dies ihre Gefechtsweise ist, die deutsche Linie links zu umfassen, wozu sie ihre numerische Überlegenheit (etwa 150 Gewehre gegen 60) auch befähigte. Durch eine Gegenumfassung von deutscher Seite unter Leutnant Eggers, verbunden mit einem Angriff in der Front, wurde jedoch der Sieg für uns entschieden. Die Hottentotten verließen in eiliger Flucht das Gefechtsfeld. Leutnant Eggers war bei seinem Vorgehen durch einen Schuß in das Bein verwundet worden, jedoch auf dem Kampfplatz verblieben.
Erst nach dieser Niederlage setzte Nikodemus seine eigenen Leute zu einem zweiten Angriff ein. Sie stießen auf die jetzt in breiter Front vorreitende Abteilung v. Estorff in der linken Flanke, letztere saß ab, schwenkte ein und nahm das Gefecht in der Front auf. Auch hier versuchte der Feind durch Umfassen des linken Flügels den Sieg an sich zu reißen, wozu auch ihm seine bedeutende Überlegenheit (etwa 300 Gewehre) die Möglichkeit bot. Der drohenden Umklammerung suchte sich Hauptmann v. Estorff durch einen Gegenangriff zu Pferde zu entziehen. Er nahm aus der Front heraus, was dort einigermaßen entbehrlich war, ließ zunächst den Leutnant Lampe eine Attacke reiten, der er, links rückwärts gestaffelt, unter seiner eigenen Führung eine zweite folgen ließ. Die erste Attacke scheiterte vollständig. Sie bestätigte die Regel, daß ein Reiterangriff zu mißlingen pflegt, wenn die Infanterie -- und sei dies auch nur eine schwarze -- standhält. Und der Gegner hielt stand. In kurzer Zeit waren daher 50 v. H. der Angreifer außer Gefecht gesetzt, darunter Leutnant Lampe (tot). Der Rest wich nach kurzem, zu Fuß geführtem Handgemenge. Die zweite Attacke, diejenige des Hauptmanns v. Estorff selbst, die auf den Flügel des Feindes sowie auf einen durch die erste Attacke immerhin bereits erschütterten Gegner stieß, gelang dagegen. Der Feind wandte sich zur Flucht und riß auch den Teil der eigenen Gefechtslinie mit sich fort, der bis jetzt standgehalten hatte. Damit war der Sieg für uns entschieden.
An Verlusten hatte das Gefecht 6 Tote und 5 Verwundete, mithin 22 v. H. gekostet.
Dieses Gefecht wirkte wie ein reinigendes Gewitter. Die noch schwankenden Eingeborenen traten offen auf unsere Seite, die feindlich gesinnten wurden still. Mich traf die Kriegsnachricht, als ich bereits auf dem Marsche nach Gobabis begriffen war. Der Oberhäuptling hatte seinen guten Willen schon vorher gezeigt, indem er mir als Zeichen seiner Parteinahme zwei Großleute mitgegeben hatte. Diese schickte ich nach erhaltener Nachricht von dem Gefecht bei Gobabis mit einer Proklamation in das Innere des Hererolandes, um bei allen etwa noch Schwankenden Klarheit zu schaffen. Am 11. April traf ich in Gobabis ein. Vom Feinde fand sich weit und breit keine Spur mehr. Sowohl die Ovambandjerus wie die Khauas-Hottentotten hatten am Tage nach dem Gefecht freiwillig ihre Stellungen geräumt. Über ihren neuen Aufenthalt war noch nichts bekannt.
Um so gefährdeter erschien bei ihrer abgelegenen Lage die Grenzstation Olifantskluft. Sie zu entsetzen, wurde daher eine Expedition unter Hauptmann v. Estorff zusammengestellt, die in der Stärke von rund 90 Köpfen und 2 Geschützen zwischen dem 13. und dem 20. April diese Aufgabe erfüllte. Die Station wurde eingezogen. Auf dem Rückmarsch stieß die Abteilung am 18. und 19. April bei Siegsfeld auf einen Teil des Gegners, zumeist Hottentotten, die angegriffen und geschlagen wurden. Der Erfolg dieses Sieges bestand in zahlreichen Gefangenen und mehreren hundert Stück Großvieh. Aus den Aussagen der ersteren sowie aus den vorgefundenen Spuren ergab sich, daß der Gegner im wesentlichen nach Norden ausgewichen war. Das Gefecht von Siegsfeld hatte unserseits einen Verlust von 2 Toten und 3 Verwundeten gekostet, unter den letzteren Leutnant Helm.
Ende April traf dann Oberleutnant v. Perbandt mit der 3. Kompagnie und den verbündeten Hereros in Gobabis ein, desgleichen am 1. Mai aus Gibeon Oberleutnant v. Burgsdorff mit 22 Reitern seines Distrikts und etwa 70 Witboois, letztere unter dem Kapitän selbst. Im ganzen bestand jetzt die Truppe aus etwa 180 Weißen und Bastardsoldaten, 70 Witboois und 120 Hereros. Dazu kamen noch die eingeborenen Soldaten der Truppe, die bewaffneten Treiber und Leiter der Wagenstaffel und 3 Geschütze, in Summa etwa 400 Köpfe. Es wurden nun folgende Verbände hergestellt:
~A.~ _Abteilung von Estorff._
1. Feldkompagnie: Oberleutnant d. R. v. Lindequist, Leutnant Eggers;
2. Feldkompagnie: Leutnant Schmidt, Leutnant Helm;
3. Feldkompagnie: Oberleutnant v. Perbandt, Leutnant a. D. v. Zieten.
~B.~ _Abteilung von Burgsdorff._
22 weiße Reiter,
etwa 70 Witbooireiter unter dem Kapitän Hendrik Witbooi.
~C.~ _Herero-Abteilung._
Etwa 120 Hereroreiter unter dem Oberhäuptling Samuel Maharero.
Beigegeben Unteroffizier Voigts (Reserve-Offizieraspirant).
~D.~ _Artillerie-Abteilung._
3 Geschütze unter dem ehemaligen Oberleutnant d. L. Hermann.
Der Kriegsfreiwillige, Unteroffizier Voigts, hatte als Kaufmann lange Jahre unter den Hereros gelebt und beherrschte deren Sprache. Er war deren eigentlicher Führer und hat als solcher recht gute Dienste geleistet. Der Kriegsfreiwillige, ehemalige Oberleutnant d. L. Hermann, war als Farmer im Schutzgebiet ansässig, früher in Kubub, später in Nomtsas. Wenn auch seine artilleristischen Kenntnisse etwas veraltet waren -- die letzte Dienstleistung datierte aus dem Jahre 1870 -- so hat er doch das entschiedene Verdienst, den in der Artillerie vorhandenen guten Geist belebt und gestärkt zu haben. Der einzige Artillerieoffizier der Truppe, Leutnant Lampe, war, wie erwähnt, bei Gobabis gefallen.
Überhaupt war der Mangel an Offizieren recht fühlbar. Ihn hatten auch die aus der Reserve bzw. Inaktivität eingezogenen Oberleutnants Hermann, v. Lindequist sowie der Chef des Pferdedepots, Leutnant a. D. v. Zieten, nicht beheben können. Der beurlaubte und bereits unterwegs befindliche Oberleutnant Schwabe wurde zurückgerufen, ihm jetzt der so wichtig gewordene Platz Okahandja übertragen, und dessen bisheriger Stationschef, Leutnant Schmidt, der Feldtruppe zugeteilt. Das Kommando in Swakopmund übernahm der Leutnant ~à l. s.~ Troost.
Der behufs Entlassung der ausscheidenden Mannschaften in Swakopmund befindliche stellvertretende Truppenkommandeur Major Mueller erhielt den Auftrag, aus den wieder zurückbeorderten Entlassungs- und den demnächst zu erwartenden Ersatzmannschaften eine Reserve-Feldtruppe zu bilden und mit dieser den Rücken der vor dem Feinde stehenden Truppe gegen etwaige aufsässige Elemente im Hererolande zu decken. Major Mueller entledigte sich dieser Aufgabe in sachgemäßer Weise dadurch, daß er nach Omaruru Verstärkung sandte und seine Abteilung, in zwei Kompagnien formiert, um und in der Nähe von Okahandja zusammenzog. Seine Truppeneinteilung war:
4. Feldkompagnie: Oberleutnant d. R. Schmidt (Zolldirektor), Leutnant Graf v. Kageneck.
5. Feldkompagnie: Leutnant v. Zülow, dazu Stabsarzt ~Dr.~ Sobotta.
Der letztere sowie die Leutnants Graf v. Kageneck und v. Zülow waren mit dem Ersatztransport aus Deutschland eingetroffen. Wie wir sehen, war die Truppe des Majors Mueller auch nicht reichlich mit Offizieren ausgestattet. Einen Adjutanten hatte, aus Offiziersmangel, weder der Major Mueller noch ich. Etwas ausgeglichen wurde dieser Mangel durch die besonders tapfere Haltung von zwei Offizieren, der Leutnants Helm und Eggers. Obwohl in den bisherigen beiden Gefechten verwundet, schlossen sie sich den weiteren Operationen, auf dem Ochsenwagen fahrend, an und machten noch das Gefecht von Otjunda mit. In diesem wurden sie beide abermals verwundet, aber diesmal so schwer, daß sie für längere Zeit dienstunbrauchbar blieben, Leutnant Eggers sogar bereits aufgegeben war.
Unter unseren verbündeten Eingeborenen war in Gobabis auch der Kapitän der einst so mächtigen roten Nation, Manasse, von Hoachanas eingetroffen, um wenigstens seinen guten Willen zu zeigen. Er hatte ganze 12 Reiter zusammengebracht. Bei dem Austausch von Erinnerungen in einer in Gobabis abgehaltenen Versammlung ergab sich, daß alle jetzt unter deutscher Führung geeinigten Stämme, nämlich Witboois, rote Nation und Hereros, vor nicht allzulanger Frist aufeinander geschossen hatten, und daß die meisten noch Andenken aus jenen Zeiten mit sich herumtrugen. So war Witbooi im Kampfe mit der roten Nation der Daumen der rechten Hand abgeschossen worden; sein Unterfeldherr, Samuel Isaak, trug zwei Kugeln mit sich herum, eine gleichfalls von der roten Nation, eine von den Hereros; der Oberhäuptling Samuel hatte eine Witbooikugel zu quittieren, der Unterhäuptling Kajata gar deren fünf. Dazu kam später noch unser Kampf mit den Witboois, aus dem der mitanwesende Hauptmann v. Estorff gleichfalls eine Kugel aufzuweisen hatte.
Bei der in dieser Zusammenkunft stattgehabten Besprechung zeigte der Oberhäuptling, der sich noch nie durch Tapferkeit ausgezeichnet hatte, eine gedrückte Stimmung. Um so energischer trat dagegen der alte Kajata auf. Auf meine Anfrage, ob nicht einer der Hereros lieber umkehren wollte, als vielleicht mit Unlust auf seine eigenen Landsleute schießen, stand Kajata auf und erklärte: »Kahimema ist mein nächster Verwandter, aber ich schieße auf ihn, denn er hat unrecht.« Diese Worte schlugen auch bei den anderen anwesenden Hereros durch; keiner wollte zurück, sogar der Oberhäuptling wurde wieder munterer und stimmte für energische Bestrafung der Schuldigen. Der Halbbruder von Nikodemus, Assa Riarua, erbot sich, zu diesem zu reiten und ihn zur freiwilligen Gestellung zu bewegen. Selbstverständlich stimmte ich unter dem Versprechen gerechter Bestrafung zu. Nachdem Tags darauf noch eine große Parade über die ganze Truppe, einschließlich Hilfsvölker, abgehalten worden war, wurde am Abend des 2. Mai der Abmarsch angetreten. Die in Afrika schwierigste Seite der Kriegführung, d. i. das Auffinden des Feindes in dem weiten Lande, hatte trotz aller ausgesandten Spione und Kundschafter noch nicht völlig gelöst werden können. Bekannt war nur, daß der Rückzug des Gegners in nördlicher Richtung stattgefunden hatte, sowie ferner, daß Nikodemus und Kahimema sich im Unmut getrennt hatten und daß die Khauas-Hottentotten bei letzterem geblieben waren. Der Vormarsch wurde daher aufs Geratewohl in nördlicher Richtung nach Owingi angetreten, einem Platz mit viel Wasser, bei dem die verbündeten Hereros den Feind vermuteten. Als nächster Gegner galt Kahimema, weil nach der erfolgten Trennung der Verbündeten er sowohl an sich wie auch infolge Anwesenheit der Khauas-Hottentotten der Mächtigere war. Der Befehl für den Vormarsch lautete:
Gobabis, den 29. April 1896.
_Operationsbefehl._
1. Der Feind hat sich anscheinend getrennt. Kahimema soll sich bei Owingi, Nikodemus nordwestlich davon, in der Nähe von Tjetjo, befinden, bei ersterem auch die Khauas-Hottentotten.
2. Ich werde mich zunächst gegen Kahimema wenden.
3. Truppeneinteilung.
1. _Avantgarde._
Hauptmann v. Perbandt, 3. Kompagnie, 1 Abteilung Hereros.
2. _Gros._
Rest der Abteilung von Estorff, 1 Abteilung Hereros, Artillerie-Abteilung.
3. _Train._
1. Staffel: 2 Karren, 1 Munitionswagen; 2. Staffel: Vizefeldwebel Vahlkamp 6 Wagen.
4. Den Abmarsch der Avantgarde werde ich noch bestimmen.
Das Gros folgt auf etwa 1 ~km~. Die beiden Trainstaffeln schließen so nahe als möglich auf.
5. Drei Proviantwagen bleiben gepackt und jederzeit zum Abmarsch bereit in Gobabis.
6. Ich werde zunächst an der Spitze des Gros, später bei der Avantgarde reiten.
gez. Leutwein.
Gleich am ersten Marschtage zeigte sich der Wert eingeborener Bundesgenossen. Die als erstes Ziel in Aussicht genommene Wasserstelle war nahezu ausgetrocknet. Somit stand der Truppe gleich ein Dursttag bevor. Einer der verbündeten Hereros führte sie jedoch seitwärts nach einem stattlichen, uns damals noch unbekannten See. Ähnlich ging es den ganzen Feldzug. Die 400 Köpfe starke Abteilung hatte auch nicht ein einziges Mal Mangel an Wasser und Weide zu verzeichnen. Auch von einem Abschießen von Spitzen und Patrouillen, unter dem eine weiße Truppe in Südwestafrika sonst sehr zu leiden hat, blieben wir verschont. Denn nur Eingeborene, höchstens unter weißer Führung, wurden zu solchem Zweck verwendet.[22] Und Eingeborene sind vermöge ihrer guten Augen vor Überraschungen geschützt. Auch das Auffinden des Gegners erledigte sich mit ihrer Hilfe glatt.
Das zunächst als Marschziel bezeichnete Owingi wurde am Morgen des 5. Mai erreicht und vom Gegner verlassen gefunden. Daß dieser den Platz einige Zeit besetzt gehabt hatte, war aber noch zu erkennen. Nach kurzer Ruhe wurde eine Hereropatrouille auf seine Spuren gesetzt. Nun äußerte Witbooi mir gegenüber den Verdacht, daß die Hereros aus landsmannschaftlichen Rücksichten ein falsches Spiel spielten, und bat, selbst eine Patrouille schicken zu dürfen. Das geschah, regte aber wiederum die Eifersucht der Hereros an, die schleunigst als Erste losritten. So erlebten wir das Schauspiel, daß zwei Patrouillen 18 Stunden lang hintereinander herjagten, wobei die Hereros sich bemühten, stets die Spitze zu behalten. Bei Ruhepausen sattelten sie immer wieder auf, sobald sie hinter sich die Witboois am Horizont auftauchen sahen, so daß schließlich doch sie die Entdecker des Feindes wurden. Ihr Führer war allerdings auch der energische Kajata.
Am Abend des 5. Mai lagerte die Truppe am Epukiro, als von der Hereropatrouille die bestimmte Nachricht zurückkam, der Feind hätte bei der Wasserstelle Otjunda, 10 ~km~ weiter, Halt gemacht, und zwar in zwei getrennten Werften, die Wasserstelle in der Mitte. Nun wurde der Abmarsch für den andern Morgen derart angesetzt, daß die Truppe mit Tagesanbruch vor der feindlichen Stellung anlangen mußte. Unterwegs trafen wir auf den alten Kajata, der in der Nähe der feindlichen Werft ganz allein an einem verdeckten Feuer saß. Auf meine Frage, zu welchem Zweck er hiergeblieben sei, sagte er, er habe beobachten wollen, ob nicht etwa der Feind heimlich abmarschiere. Was unsern Kriegsschülern im Taktikunterricht gelehrt wird, nämlich, daß die einmal gewonnene Fühlung mit dem Feinde nicht wieder aufgegeben werden dürfe, das hatte hier ein einfacher Naturkrieger mit seinem gesunden Menschenverstand von selbst herausgefunden. In der Nähe der Werft ließ ich die fechtende Truppe, 350 Reiter stark, aufmarschieren, rechts und links die Reiter, Artillerie in der Mitte, einige Plänkler vor der Front. Auch seitens der Eingeborenen wurde der Weitermarsch in dieser Form in lobenswerter Ordnung ausgeführt. Nur war es schwierig, die Hereros in der erforderlichen Stille zu halten.
_Gefechtsaufmarsch._
========== Φ Φ Φ ========== ========== 3. Kompagnie Artillerie 2. Kompagnie 1. Kompagnie ======= ======== Hereros Witboois
Wie sich aus vorstehender Skizze ergibt, befanden sich die eingeborenen Bundesgenossen auf den Flügeln. Einerseits sollten sie diese sichern, anderseits die Flanken der feindlichen Stellung fassen. Direkt stürmen sollten nur die drei Feldkompagnien. Die räumliche Trennung des Feindes in zwei Werften mußte auch zu einem räumlich getrennten Gefecht führen. Die 3. Feldkompagnie und die Hereros nebst zwei Geschützen wandten sich gegen die rechte, die 1., 2. Feldkompagnie, die Witboois und ein Geschütz gegen die linke Flügelwerft des Feindes. Den Befehl über die letztgenannte Kolonne übertrug ich dem Hauptmann v. Estorff, denjenigen über die erstere behielt ich selbst. Wie sich später ergab, befanden sich in der rechten Flügelwerft der Hererounterkapitän Kahikaeta, in der linken Kahimema und die Khauas-Hottentotten. Beide Werften waren mit Verteidigungsverhauen umgeben.
Der Gegner schien Sicherheitsmaßnahmen nur in seiner nächsten Nähe getroffen zu haben, da die Truppe bereits dicht am Verhau war, als der erste Schuß fiel. Indessen raffte er sich rasch wieder auf und hielt sich bis zum Schluß des Gefechtes recht tapfer. Die diesseitigen Hereros kamen in dem Busch zu weit rechts, stießen infolgedessen nicht, wie beabsichtigt, auf die Flanke, sondern auf die Front des Feindes und hatten in kurzer Zeit einen Toten und 5 Verwundete. Dies war mehr, als sie ertragen konnten. Sie zogen sich hinter unsere Front zurück und kamen von da während des Gefechtes auch nicht wieder zum Vorschein, mit Ausnahme eines kleinen Teiles unter Kajata, der noch tapfer den letzten Sturm mitmachte. Als bald nach Beginn des Angriffes die beiden Geschütze auf meinen Befehl dicht hinter der Schützenlinie der 3. Feldkompagnie erschienen, wurde sofort eine Abschwächung des feindlichen Feuers bemerkbar. Doch hielten die Verteidiger der Werft bis zum letzten Angriff stand, der etwa um 8 Uhr vormittags stattfand. Rasch wurde nach gelungenem Sturm durch die Werft durchgestoßen und vom jenseitigen Rand der flüchtende Gegner mit Schnellfeuer verfolgt.
Auf dem andern Flügel geriet zuerst die 2. Kompagnie an der Wasserstelle mit den Khauas-Hottentotten zusammen, die, weil selbst noch nicht angegriffen, nach dem Fallen der ersten Schüsse der Werft des Kahikaeta hatten zu Hilfe kommen wollen. Hätte ich durch die Patrouillenmeldungen keine Kenntnis von der Aufstellung des Feindes in zwei Werften gehabt, so würde sich naturgemäß die Truppe mit allen Kräften gegen die zuerst entdeckte Werft gewendet und so ihren Rücken der andern preisgegeben haben. Mit diesem bei dem dichten Gebüsch Erfolg versprechenden Plan hatte der Gegner auch anscheinend gerechnet und hatten die Khauas mit dessen Ausführung begonnen. So aber wurden letztere noch rechtzeitig von der 2. Kompagnie gefaßt, während sich der in seiner Werft zurückgebliebene Kahimema bald in ein Gefecht mit der 1. Feldkompagnie verwickelt sah. Die Khauas zogen sich zurück, die 2. Kompagnie wurde zur 1. herangezogen und nun nach einem kurzen Feuergefecht, bei dem das Geschütz ebenfalls in der Schützenlinie mitgewirkt hatte, in einem zweimaligen Anlauf die Werft erstürmt. Auf diesem Flügel hatten die eingeborenen Bundesgenossen (Witboois) richtig Rücken und Flanke des Gegners gewonnen und unter dem flüchtenden Feinde viel Schaden angerichtet.
Das damit beendete Gefecht hatte uns einen Verlust von 6 Toten und 11 Verwundeten gebracht, letztere bei der kurzen Entfernung zwischen den Gegnern durchweg schwer. Unter den Toten befand sich der Leutnant Schmidt, unter den Schwerverwundeten die Leutnants Helm und Eggers. Zu diesem Verluste kamen dann noch der Tote und die fünf Verwundeten auf seiten unserer verbündeten Hereros. Die Witboois hatten keine Verluste.
Eine aufmerksame Verfolgung des Gefechtsverlaufs läßt die geringe Tapferkeit auf seiten unserer Hereros gegenüber den auf feindlicher Seite kämpfenden auffällig hervortreten. Die letzteren verteidigten eben ihr Dasein, vor allem ihre Viehherden, während die ersteren für eine fremde Sache fochten. Nach beendigtem Kriege habe ich daher Gelegenheit genommen, in einer Umlaufsverfügung allgemein auf diesen Unterschied hinzuweisen, um nicht eine Unterschätzung eines etwaigen künftigen Gegners aufkommen zu lassen. (Siehe Kapitel ~XI~.) Eine solche ist aber mit der Zeit doch eingetreten.
Die Ausbeute des Sieges war groß. Sie bestand in einer Menge Gewehre, 6 Wagen, 3000 Stück Vieh und zahlreichen Gefangenen, aber diese meist Weiber und Kinder. Vom Gegner wurden 40 Tote gefunden, darunter ein Bruder und zwei Söhne Kahimemas und drei Söhne Kahikaetas. Nur die Verluste von Großleuten zählen bei den Eingeborenen mit, kleine Leute werden nicht gerechnet. Von unseren Hereros hatten mehrere unter den feindlichen Toten Verwandte entdeckt, einer sogar seinen Bruder. Dies in Verbindung mit den eigenen Verlusten erregte unter ihnen für einige Tage eine trübe Stimmung, die aber auf gutes Zureden wieder wich.
Jetzt trat von neuem die Lösung der in Afrika immer schwierigen Frage nach dem Verbleib des Gegners an uns heran. Seine Spuren liefen, wie gewöhnlich, nach allen Seiten auseinander, während auf die besten Merkzeichen, nämlich Wagenspuren, nicht mehr zu rechnen war, da seine sämtlichen Wagen in unsere Hände gefallen waren.
Es begann nun beim Aufsuchen des Feindes in bezug auf die beste Erkundungsart eine Art Wettbewerb. Der unermüdliche Hauptmann v. Estorff machte zweimal den Versuch mit einer größeren Patrouille und konnte immer nur die Meldung zurückbringen, daß die und die Gegend vom Feinde frei sei, nur einmal unter dem Hinzufügen, die Spuren deuteten auf eine Flucht nach Rietfontein. Ich selbst hielt mit dem Rest der Truppe die Wasserstelle Otjunda fest und versuchte es wieder mit meinem aus dem Witbooikriege bewährten Mittel. Ein gefangener Khauas-Hottentott wurde mit einem Brief, in dem jedem, der die Waffen abgeben würde, Begnadigung zugesichert war, an seine Stammesgenossen gesendet. Vorher wurde dem Boten noch der Kapitän Witbooi vorgestellt, damit er im feindlichen Lager dessen Anwesenheit bestätigen könne. Bis zum letzten Augenblick hatten nämlich weder Hereros noch Khauas an sie glauben wollen.
Jetzt bestätigte sich wieder, daß dieses Mittel der Erkundung, solange man von ihm Gebrauch machen kann, in Afrika schließlich doch das beste ist. Der abgesandte Bote kam nach sechs Tagen mit der Meldung zurück, die Khauas-Hottentotten sowie die Reste des Kahimemastammes befänden sich in Kalkfontein, einer Wasserstelle, etwa 30 ~km~ Epukiro abwärts, unweit von dessen südlichem Ufer. Den Brief hatte er nicht abgeben können, da der einzige des Lesens kundige Mann des Stammes, der Magistrat Fledermuis, bei Otjunda gefallen wäre. Er hätte daher seinen Stammesgenossen den Inhalt mündlich mitgeteilt. Sie seien alle zur Übergabe bereit.
Unter Zurücklassung einer starken Wache für die Verwundeten und Gefangenen am alten Lagerplatze marschierte die Truppe am 13. Mai ab und traf am 14. Mai vor Kalkfontein ein. Hier wurde Gefechtsstellung bezogen und durch eine Eingeborenen-Patrouille der Gegner aufgefordert, sich bedingungslos zu ergeben, widrigenfalls mit dem Feuern begonnen würde. Der Feind zog das erstere vor. Kahimema kam mit seinen wenigen Leuten sofort herüber,[23] die Khauas-Hottentotten wurden während der folgenden Nacht in ihrer Werft bewacht und den andern Tag von mir persönlich abgeholt. In meiner Begleitung befanden sich nur die Witboois, die mit ungemeiner Schnelligkeit die Werft von allen Seiten umzingelt hatten. Ich sicherte den Gefangenen in einer Ansprache das Leben zu, da die Hauptschuldigen bereits tot seien.[24] Nach dieser Ansprache ergriff auch Witbooi das Wort zu einer Strafpredigt, während der er unter den Gefangenen drei seiner eigenen Leute entdeckte. Diese nahm er sofort vor die Front und ließ sie mit Stockhieben bestrafen.
Ein Teil der Khauas-Hottentotten hatte sich jedoch direkt in das Lager von Otjunda begeben und dort die Waffen gestreckt. Augenscheinlich hatten sie sich vorher überzeugen wollen, ob die Gefangenen wirklich nicht getötet würden. Bei einem Teil von ihnen wiederholte sich dann nach der Rückkehr in unser Lager die Prozedur des Prügelns, da sie seitens der anderen verbündeten Hottentottenstämme von Hoachanas und Gochas gleichfalls als Stammesgenossen erkannt worden waren. Unter den etwa noch 70 waffenfähigen Männern des Khauasstammes war hiernach mindestens die Hälfte fremder Stammesangehörigkeit. Wo es etwas zu rauben gibt, ist der Hottentott eben schnell bei der Hand. An Gewehren hatte der Stamm noch 43 Stück. Die noch fehlenden Männer des Stammes wurden festgestellt und mittels öffentlicher Ausschreibung für vogelfrei erklärt, falls sie sich nicht bis zu einer bestimmten Frist stellen würden. Dreizehn von ihnen sind später festgenommen und auf Fluchtversuchen erschossen worden. Die jetzt Gefangenen wurden nach Windhuk überführt, wo sie sich heute noch befinden.
Inzwischen hatte auch Kapitän Simon Cooper, ohne von mir gerufen zu sein, sich mit 120 seiner Leute auf dem Kriegsschauplatze eingefunden. Zu fechten gab es jedoch nichts mehr, wohl aber hat er sich noch eifrig an dem Aufheben von Viehposten beteiligt. Und dies wird auch der Zweck seines Kommens gewesen sein. Gleich von Kalkfontein aus wurde ein zwei Tagesmärsche entfernter Viehposten Kahimemas in der Stärke von 1200 Stück aufgehoben, und später ein ebensolcher des Kahimemagroßmannes Kahikaeta mitsamt dem letzteren selbst und noch 14 Gewehren. An Widerstand dachte niemand mehr. Auch Nikodemus hatte sich auf Zureden seines Halbbruders Assa in Okahandja gestellt und war dort durch Major Mueller festgesetzt worden.
Sonach stand kein Feind mehr im Felde. Es blieb lediglich ein diplomatisch-gerichtliches Nachspiel übrig, dessen Schauplatz naturgemäß nur der Hauptort der Hereros, Okahandja, sein konnte. Dorthin setzte sich die Truppe am Abend des 22. Mai in Marsch. Der Weg führte über die Werft des Unterhäuptlings Tjetjo, der sich jetzt in Loyalitätsversicherungen erschöpfte. Ich freute mich jedoch, ihn den Anblick der vorbeimarschierenden, nunmehr auf 500 Reiter angewachsenen Truppe genießen lassen zu können.
Auch die Großleute des Nikodemus stellten sich in der Zahl von neun freiwillig, teils in Okahandja, teils unterwegs bei der Truppe. Am 2. Juni fand feierlicher Einmarsch in Okahandja und die Vereinigung der alten und der neuen Truppe statt. Letztere stand in Parade und nahm den Vorbeimarsch der siegreichen, durchaus nicht parademäßig, dafür aber sonnenverbrannt und kriegerisch aussehenden alten Truppe mit ab. Zuerst kamen die Feldkompagnien, dann die Witboois, die Hereros, Simon Cooper und schließlich die Artillerie. Dazu an allen Häusern Flaggen und Glockengeläute, kurz ein Bild, das jedem, der es gesehen hat, unvergeßlich bleiben wird. Die deutsche Oberherrschaft schien nunmehr im Schutzgebiete endgültig gesichert.
Nachholen muß ich noch, daß der bereits in Kapstadt befindliche Hauptmann v. Sack auf die Nachricht vom Ausbruch des Aufstandes sofort in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, aber die Truppe erst erreicht hatte, als diese sich bereits auf dem Rückmarsche befand. Ihm hatte sich Leutnant a. D. v. Levinsky angeschlossen, der sich im Schutzgebiet als Farmer niederzulassen gedachte. Beide traten für den Rest des Kriegszustandes in die Truppe ein.
Die gerichtliche Untersuchung über die Ursachen und die Urheber des Aufstandes wurde durch Assessor v. Lindequist geführt. Sie ergab mit unzweideutiger Klarheit, daß der Anstifter zum Aufstande einzig und allein Nikodemus gewesen war, und zwar hatte er seine Wühlereien unmittelbar nach seiner Einsetzung als Kapitän des Ostens begonnen. Auch Witbooi hatte er hineinzuziehen versucht, indem er ihm die anscheinend harmlose Frage stellte, wie er, Witbooi, sich unter deutscher Herrschaft fühle. Witbooi ließ sich klugerweise auf einen Briefwechsel gar nicht ein, gab vielmehr durch Boten eine mündliche, nichtssagende Antwort. Nikodemus selbst leugnete auch angesichts der gegenübergestellten Zeugen, einschließlich seines Mitschuldigen Kahimema, alles. Letzterer beschönigte nichts, wies aber nicht mit Unrecht darauf hin, daß wir, d. h. der Oberhäuptling und ich, ihn unter Nikodemus gestellt hätten, und daß er daher diesem hätte folgen müssen. Angesichts dieses zweifellos mildernden Umstandes sowie wegen seines offenen Geständnisses würde ich Kahimema gern begnadigt haben, jedoch sprach sich Samuel entschieden dagegen aus. Infolgedessen wurden in Vollziehung des gefällten Urteils die beiden Führer am 12. Juni erschossen. Kahimema starb mutig, Nikodemus dagegen als Feigling, vor Angst schon halbtot, als er zum Richtplatz geführt wurde. Von den gefangenen Großleuten wurden elf als Mitschuldige zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt und zur Strafverbüßung nach Windhuk überführt. Erwähnen will ich noch, daß die gerichtlichen Verhandlungen von Anfang bis zu Ende in voller Öffentlichkeit stattgefunden haben. Von der Erlaubnis des Zutritts hat namentlich der Missionar sowie der alte Riarua Gebrauch gemacht, beide in der heimlichen Hoffnung, daß Nikodemus noch gerettet werden könnte. Eine Beteiligung Riaruas an dem Aufstande hatte nicht nachgewiesen werden können. Wäre sie augenscheinlich vorhanden gewesen, so würde ihn Nikodemus bei seiner Feigheit wohl nicht geschont haben. Ferner waren auch beim Kriegsgericht zwei seitens des Oberhäuptlings bestellte Großleute als Richter anwesend.
Aus dem übrigen Hererolande ist endlich noch eine unbedeutende aufrührerische Bewegung in Otjimbingwe zu erwähnen, hervorgerufen durch Aufreizungen eines gewissen Wallace, der außerdem den Eingeborenen verbotenerweise Spirituosen geliefert hatte. Einige 30 betrunkene Hereros rotteten sich zusammen, trieben Unfug und setzten der herbeieilenden Militärpatrouille Widerstand entgegen. Schließlich kam es zu einer Schießerei, bei der zwei Hereros verwundet wurden. Der gerade mit einem Teil der Truppe angekommene Leutnant d. R. Schmidt setzte Wallace in Haft und stellte bei den Hereros die Ruhe wieder her. Seitdem ist sie dort nicht wieder gestört worden.
Nach Beendigung des Feldzuges habe ich über seinen Verlauf an meine vorgesetzte Behörde folgenden Schlußbericht erstattet:[25]
»Wenn ich nun noch einmal auf den Verlauf des Krieges zurücksehe, so muß ich sagen, daß er ein ungewöhnlich glücklicher gewesen ist. In dem für uns ungünstigsten Momente ausgebrochen, schien der Aufstand das Schutzgebiet an den Rand des Abgrundes zu bringen, zumal in den ersten Anfängen nicht zu übersehen war, welche Ausdehnung er gewinnen würde. Indes gelang dessen Lokalisierung und war damit die größte Gefahr beseitigt. Ein wesentliches Verdienst hierfür gebührt der unerschütterlichen Freundschaft des Oberhäuptlings Samuel in Verbindung mit der ebenso unerschütterlichen Vertragstreue Witboois. Samuels persönliche Macht ist ja nicht groß, aber auch bei den Schwarzen ist das Gewicht der Legitimität nicht zu unterschätzen. Sehr zustatten ist uns auch die Gerechtigkeit unserer Sache gekommen. Dem frivolen Friedensbruch von seiten unserer Gegner stand die immer wieder bewiesene und von keinem Eingeborenen mehr bezweifelte Friedensliebe auf unserer Seite gegenüber.
»Was die verbündeten Hereros uns genutzt haben, kann nicht hoch genug angeschlagen werden. Das für uns in dem weiten Lande Schwierigste, nämlich Auffinden des Gegners, der Weide und Wasserstellen, ging mit ihrer Hilfe und vermöge ihrer Ortskunde glatt und ohne jede Störung vonstatten. Niemals haben wir trotz unseres bedeutenden Viehbestandes auch nur im geringsten an Wassermangel gelitten. Was das heißen will, kann nur der Landeskenner richtig würdigen. Unsere übrigen Bundesgenossen habe ich mir bereits in meinem letzten Bericht zu charakterisieren gestattet und dem nichts mehr hinzuzufügen. Überhaupt hat sich die diesmalige Zusammensetzung der Feldtruppe -- Weiße nur als Kern, die Masse Eingeborene -- als die für hiesige Verhältnisse in der Tat zweckmäßigste erwiesen. Ich ziehe eine solche Truppe dem bestausgebildeten heimatlichen Jäger-Bataillon vor. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen den Sieg, sondern die Geeignetheit der Truppe für die gegebenen Verhältnisse. Die Kriegs- wie auch die Kolonialgeschichte gibt hierfür deutliche Lehren. Fern muß uns daher jede Politik bleiben, welche uns die Eingeborenen entfremdet und daher in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst anweist. Dank einem guten Requisitionssystem und der Bemühung der Kaiserlichen Intendantur hatten wir auch nie Proviantmangel und bringen sogar noch einen reichlichen Vorrat nach Hause usw.
»Unter den 500 Reitern, aus denen, wie bereits gemeldet, die Truppe schließlich bestanden hat, befanden sich noch nicht 100 Angehörige der Schutztruppe selbst. Der Rest war aus wieder eingezogenen Reservisten, Kriegsfreiwilligen und Eingeborenen zusammengesetzt usw.«
Diesen Ausführungen habe ich auch heute nichts hinzuzufügen.
Am 11. Juni abends marschierte die Truppe von Okahandja ab und zog am 13. früh in feierlicher Weise in Windhuk ein. Es fehlte weder an Triumphbogen noch an Ehrenjungfrauen, welch letztere allerdings -- mangels erwachsener Mädchen -- noch im Kindesalter standen. An dem Einzuge in Windhuk nahmen auch die Hilfsvölker aus dem Namalande teil, während die Hereros bereits in Okahandja entlassen worden waren.
Nach einer achttägigen Pause wurde in Windhuk eine neue Expeditionstruppe zusammengesetzt, die unter dem Befehl des Majors Mueller die Aufgabe hatte, die den Aufständischen auferlegte Buße an Vieh einzutreiben. Von letzterem war den eingeborenen Bundesgenossen ein gewisser Prozentsatz als Beuteanteil in Aussicht gestellt. Abordnungen von diesen, namentlich, was sehr wesentlich war, auch der verbündeten Hereros, begleiteten daher die Truppe. Inzwischen hatten die in Windhuk gefangenen Hereros von der den Eingeborenen eigenen Geschicklichkeit, sich einer Gefangenschaft durch Flucht zu entziehen, Gebrauch gemacht und waren sämtlich weggelaufen. Einer derselben war hierbei erschossen worden. Dem Major Mueller fiel daher noch die weitere Aufgabe zu, die Flüchtigen wieder einzubringen und zu diesem Zweck es auch auf einen neuen Waffengang ankommen zu lassen. Die etwa 100 Köpfe starke Abteilung vermochte indessen, in einem zweimonatlichen Zuge sich ihrer Aufgabe in friedlicher Weise zu entledigen. Sie brachte sämtliche Gefangene wieder ein sowie mehrere tausend Stück Vieh. Außerdem wurden noch verschiedene Werfte entwaffnet. Das Beutevieh wurde später meistbietend an die Ansiedler versteigert und würde manchem zum Wohlstande verholfen haben, wenn nicht einige Monate später die Rinderpest alles wieder vernichtet hätte.
Mich selbst erwartete im Westen des Schutzgebiets eine andere Aufgabe. Ganz unvermutet war nämlich bereits auf dem Rückmarsche vom Kriegsschauplatz die Nachricht von der bevorstehenden Landung der bereits erwähnten 400 Mann Verstärkung eingetroffen (genau 15 Offiziere, 2 Sanitätsoffiziere, 407 Unteroffiziere und Reiter). Diese Verstärkung war höheren Orts nur als vorübergehend gedacht, sie sollte nach Erfüllung ihrer Aufgabe wieder nach Hause gesendet werden. Als ihre Aufgabe dachte man sich in Berlin, anschließend an die Niederwerfung des Aufstandes, eine allgemeine Entwaffnung der Hereros. Der verflossene Feldzug hatte uns jedoch die Widerstandsfähigkeit dieses Volkes sowie die Schwierigkeit, mit ihm ohne die Hilfe von Stammesgenossen fertig zu werden, zu sehr erkennen lassen, als daß ich mich damals auf ein solches Unternehmen hätte einlassen können. Und die Hilfe des Oberhäuptlings war, wie wir noch weiter sehen werden, für die Entwaffnung _einzelner_ unbotmäßiger Werften stets zu erhalten, niemals aber für eine solche allgemeiner Art. Der Versuch zu einer solchen mußte vielmehr zu einem blutigen, unabsehbaren Krieg führen, und für einen solchen brauchten wir nicht 400 Mann Verstärkung, sondern 4000. Unsere Erfahrungen 1904 reden eine deutliche Sprache.
Diese Auffassung meldete ich nach Berlin und fand dort für sie Zustimmung. Ein zwingender Grund zu einem Unternehmen von solcher Tragweite lag überdies gerade damals umsoweniger vor, als kurz zuvor noch die Hereros uns gegen ihre eigenen Stammesgenossen Heeresfolge geleistet hatten. Die fernere Ausnutzung dieser Geneigtheit in Verbindung mit scharfer Überwachung des Handels mit Waffen und Munition ließen dagegen auch eine allmähliche Entwaffnung der Eingeborenen erhoffen. _Ihre_ Vorräte mußten bei dem Mangel an Ersatz fortgesetzt abnehmen, während die unsrigen fortgesetzt zunehmen konnten.
Von der Mitte Juli eingetroffenen Verstärkung wurden 150 Mann nach Windhuk, der Rest nach Karibib entsendet. Die ersteren sollten einerseits als allgemeine Reserve in Windhuk bleiben, anderseits zur Verstärkung der Besatzung des Namalandes dienen. Mit den übrigen 250 Mann beabsichtigte ich einen Zug durch das Westhereroland, um im Anschluß an einen solchen den längst gehegten Plan durchzuführen, durch Besetzung des herrenlosen Gebietes zwischen Ovambo- und Hereroland die Verbindung zwischen diesen beiden Ländern abzuschneiden. Dies gebot jetzt außerdem der Grenzschutz gegen die herannahende Rinderpest, in den wir das Ovamboland, weil außerhalb unserer Machtsphäre liegend, nicht mit hereinziehen konnten. Wie gewöhnlich, wurde zu diesem Zuge, der am 2. August angetreten wurde, auch der Oberhäuptling Samuel mit etwa 50 seiner Leute mitgenommen.
Der Marsch ging programmäßig von Karibib über Omaruru[26], Outjo, Franzfontein, Orusewa (Vogelkranz), Spitzkoppjes und zurück (siehe Skizze). Sein Ergebnis war folgendes: Kapitän Manasse, der nun sehr loyal geworden war, wurde bewogen, den seitens der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika auf Spitzkoppjes erhobenen Anspruch anzuerkennen. Ferner wurde in Omaruru der bereits genannte ehemalige Unterkapitän von Okombahe, Daniel Kariko, in Haft gesetzt und gerichtlich wegen hochverräterischer Umtriebe zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. In Otjikango, südlich Outjo, wurde der gleichfalls schon genannte Werftkapitän Katarrhe, der sich dieses Mal gestellt hatte, entwaffnet. In Outjo wurde der in Aussicht genommene Nordbezirk gegründet mit den Stationen Grootfontein (nördlich), Otavifontein, Naidaos, Outjo und Franzfontein. Outjo wurde der Sitz des Bezirksamtmanns, zugleich Kompagniechefs, und als solcher der Hauptmann Kaiser eingesetzt, Grootfontein Distriktshauptort unter Leutnant Steinhausen, die übrigen Plätze Unteroffizierstationen. Die beiden genannten Offiziere waren mit der neuen Truppe gekommen, später wurden auch Otavifontein und Franzfontein mit Offizieren besetzt.
In Franzfontein hatte ich zum erstenmal Gelegenheit, den Stamm der Swartboois in seiner Heimat zu besuchen. Wie überall, hatten sich die Hereros auch an der Westgrenze weiter ausgedehnt, als ihnen nach Ansicht der Nachbarn, in diesem Falle der Swartboois, zukam. Der Kapitän verlangte daher von dem anwesenden Oberhäuptling, er solle die Hereroposten entsprechend zurückziehen, worauf dieser auf die Zuständigkeit Manasses in Omaruru hinwies. Von mir verlangte der Kapitän Gewehre und Munition, wofür ich ihn auf die Zukunft vertröstete. Dagegen wurden dem Stamm die Gewehre Modell 88 abgenommen (8), die ihm die Vertretung der an dem Gebiete der Swartboois interessierten Kaoko-Land- und Minengesellschaft mit Genehmigung der Regierung während des Hereroaufstandes überlassen hatte. Im übrigen aber lag keine Veranlassung vor, die in der Grenzfrage zwischen den Swartboois und Westhereros hervorgetretene, für uns vielleicht noch nützliche Rivalität jetzt schon durch unser Eingreifen zu beseitigen.
Im weiteren Verlauf der Expedition wurden in Orusewa (Vogelkranz) noch einige Genossen von Daniel Kariko festgesetzt und zu Geldbußen verurteilt. Am genannten Platze hatte ich wieder eine ernste Unterredung mit dem Oberhäuptling über die andauernde Sucht der Hereros, sich über ihre Grenze auszubreiten. Er gab dies zu und bat um Geduld, seine Leute seien zu dumm und begriffen nicht, daß sie im Unrecht seien. In Okombahe, dem neugewonnenen Kronland, wurde ein englischer Untertan ausgewiesen und ein Kaffer ins Gefängnis gesetzt, beide, weil sie während des Hereroaufstandes durch Verbreiten von falschen Gerüchten Unheil angestiftet hatten. In Spitzkoppjes hatte die Deutsche Kolonial-Gesellschaft bereits angefangen, sich häuslich einzurichten.
Von Spitzkoppjes marschierte die Truppe nach Windhuk zurück, während ich selbst einen scharfen Ritt die Nacht hindurch[27] nach Swakopmund unternahm. Die hier gegebene Zeit benutzte ich zu einem Abstecher nach Kap Croß, wo vor etwa einem Jahr eine englische Gesellschaft mit der Ausbeutung des dortigen Guanos begonnen hatte. Hier hatte ich Gelegenheit, die englische Betriebsamkeit zu bewundern. An dem sonst öden Platze herrschte ein reges Leben. Während wir über die Notwendigkeit eines Bahnbaues von Swakopmund in das Innere noch redeten und schrieben, hatten dort die Engländer eine Bahn von 20 ~km~ Länge bereits gebaut.
Noch eines für das Schutzgebiet wichtigen Ereignisses muß ich Erwähnung tun, nämlich der Einrichtung einer deutsch-katholischen Mission neben der bereits bestehenden deutsch-evangelischen. Die Vorbereitungen hierzu hatte der katholische Präfekt Schoch von Transvaal getroffen. Jetzt traf in Swakopmund der zum Leiter der Mission im Schutzgebiete ausersehene Pater Hermann ein, der später den Titel Propräfekt erhielt.
Nach der Rückkehr von Swakopmund, Ende November, ging es an die endgültige Verschmelzung der alten mit der neuen Truppe. Von den eingetroffenen 400 Mann Verstärkung wurde im Laufe des Jahres 1897 die Hälfte nach Hause geschickt, die andere Hälfte aber auf diesseitigen Antrag endgültig der Truppe einverleibt, so daß deren Etatsstärke Ende 1897 von rund 500 Mann auf rund 700 Köpfe gestiegen war. Sie wurde in vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie eingeteilt; daneben sowie ganz unabhängig von der Feldtruppe bestanden die Distriktstruppen, die zu Polizeidiensten den Verwaltungsbezirken zugeteilt waren. Die Bezirke setzten sich damals aus den Bezirksämtern Keetmanshoop, Gibeon, Windhuk, Otjimbingwe, Swakopmund, Outjo und dem selbständigen Militärdistrikt Gobabis zusammen. Von den Bezirksämtern standen drei unter Zivilbeamten, die zugleich Kaiserliche Richter waren, der Rest sowie sämtliche Distrikte unter Offizieren.
Kapitel ~IV~.
Viehseuchen. -- Eisenbahn. -- Mole.
Rinderpest.
Die in Afrika gefürchtetste Tierseuche, die Rinderpest, kam dem Schutzgebiet Ende 1896 immer näher. Zunächst glaubte man, ihr durch Absperrung begegnen zu können. Es wurde daher längs der Grenze eine viehfreie Zone von 20 ~km~ Durchmesser geschaffen und eine entsprechende Vermehrung der Grenzstationen angeordnet. Der Absperrung gegen die Ovambos habe ich bereits gedacht. Die Zahl der Tierärzte wurde um zwei vermehrt. Doch ist nach wirklichem Ausbruch der Seuche die Hauptarbeit und damit auch die größte Leistung dem bereits im Lande befindlichen Roßarzt Rickmann zugefallen. Denn alle Absperrungsmaßnahmen hatten nichts genützt. Das Eindringen der Seuche war auf die Dauer schon infolge der Tatsache, daß sie auch das Wild ergreift, nicht zu hindern. Nur das Namaland blieb von ihr verschont, da sie in diesem schwach bewohnten trockenen Gebiet für ihre Verbreitung wenig günstige Bedingungen vorfand. Auch war die Absperrung gegen die Kalaharisteppe dort leichter durchzuführen und daher wirksamer.
Dagegen drang die Rinderpest Anfang 1897 nördlich Gobabis über die Ostgrenze und ergriff zuerst die Viehherden des Häuptlings Tjetjo. Bevor noch die Meldung hiervon an das Gouvernement gekommen war, war die Seuche durch Händler mitten in den Bezirk Windhuk verschleppt. Die erste Meldung von einer verdachterregenden Krankheit unter den Viehherden am Schaffluß traf in Windhuk am 6. April ein, als wir gerade die Enthüllung des zu Ehren der im Witbooikriege gefallenen Angehörigen der Truppe errichteten Denkmals feierten. Der Bezirksamtmann von Windhuk, der mittlerweile zum Regierungsrat beförderte Assessor v. Lindequist, faßte die Sache mit gewohnter Energie an. Es wurden Absperrungsmaßnahmen, Desinfizierungen und Impfung angeordnet. Das inzwischen seitens des Geheimrats Koch in der Kapkolonie erfundene Impfverfahren kannten wir damals noch nicht. Indessen waren der Roßarzt Rickmann und im Norden der ebenso tüchtige Bakteriologe Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn von selbst auf ein wenigstens den bösesten Wirkungen der Seuche vorbeugendes Impfverfahren gekommen. -- Eine wirklich systematische Bekämpfung der Rinderpest konnte jedoch erst nach dem im Monat Juni 1897 erfolgten Eintreffen des Stabsarztes ~Dr.~ Kohlstock, bisher Assistent bei Geheimrat Koch, eingeleitet werden. Das von letzterem erfundene Verfahren war, die Rinder durch Impfung mit bakterienfreier Galle bis zu einem gewissen Grade zu immunisieren und dann bei den so immunisierten Rindern mittels der Einspritzung von Rinderpestblut die Seuche künstlich zu erzeugen. Dies Verfahren rief in der Regel einen nur leichten Krankheitsfall hervor, von dem die Tiere bald wieder genasen, worauf sie als aktiv immunisiert galten. Der mit der Leitung des Impfverfahrens im Norden betraute Stabsarzt Kuhn setzte bei den gewaltigen Viehherden Kambazembis an Stelle des mühsamen Impfens der einzelnen Rinder mit Rinderpestblut das Treiben der mit Galle geimpften Herden in verseuchte Viehkraale. Denn auch in diesen konnte Ansteckung und somit aktive Immunisierung erfolgen; bei den großen Viehherden, um die es sich dort handelte, ein recht praktisches Verfahren.
Das ganze Schutzgebiet wurde in Impfbezirke geteilt und dessen sämtliche personelle wie materielle Kräfte zur Bekämpfung der Rinderpest in Dienst gestellt. Offiziere, Beamte, Soldaten und Ansiedler wurden im Impfen ausgebildet, und alle erschöpften sich in gleichmäßigem Wetteifer behufs Ausführung des Impfgeschäftes. Dank dieser gemeinsamen Anstrengung war das im Schutzgebiet erzielte Ergebnis das beste, das damals in Südafrika erreicht worden ist. Im übrigen pflegte die Wirkung des Impfverfahrens, je nachdem es bei einer bereits angesteckten oder bei einer noch ganz unberührten Herde angewendet wurde, verschieden zu sein. Im Hererolande wurden durchweg 50 vH. des Bestandes gerettet, bei den Weißen der Bezirke Windhuk und Otjimbingwe 60 bis 80 vH., bei den Bastards von Rehoboth 70 vH. Im Namalande, wo nur von der Seuche noch ganz freie Herden geimpft worden sind, war das Ergebnis 82 bis 95 vH. Bereits Ende 1897, mithin nach noch nicht einem Jahre, war die Seuche im ganzen Schutzgebiet wieder erloschen.
Um dieses günstige Ergebnis dem Lande zu erhalten, wurde die Grenze zwischen dem Namalande und dem Hererolande gegen das Überschreiten durch ungeimpfte Tiere gesperrt. Diese Sperre blieb drei Jahre bestehen, nach welcher Zeit sie im Interesse des Verkehrs wieder aufgehoben wurde. Bald nach ihrer Beseitigung wurden wir jedoch durch den Wiederausbruch der Seuche überrascht. Hieraus ergab sich die Schlußfolgerung, daß der Keim der Krankheit in dem Wasser und der Weide des nördlichen Schutzgebietes noch vorhanden gewesen war. Während jedoch der im Norden von immunisierten Eltern geborene, nicht geimpfte Nachwuchs diese Keime ohne Schaden ertragen hatte, traf solches bei den aus dem Namalande gekommenen ungeimpften Tieren nicht zu. Bei ihnen brach vielmehr die Seuche aus, die dann auch den ungeimpften Nachwuchs des Nordens ergriff. Das vor drei Jahren geimpfte Großvieh erwies sich dagegen mit vereinzelten Ausnahmen noch als immun. Das Impfgeschäft wurde nunmehr wieder in der früheren Weise eingerichtet. Der Süden ward abermals von Norden abgesperrt und blieb auch dieses Mal von der Seuche verschont.
Texasfieber.
Im übrigen trat die Rinderpest jetzt in viel milderer Form auf. Die Verluste würden daher gering gewesen sein, wenn nicht eine weitere Komplikation hinzugetreten wäre. Die Untersuchungen des Roßarztes Rickmann ergaben nämlich, daß diesmal mit der Rinderpest auch das Texasfieber verbunden war; beide Seuchen zeigten sich meist in ein und demselben Tiere zugleich, ganz selten das Texasfieber allein. Da mit dem zum Teil ungeschulten Personal beide Seuchen gleichzeitig nicht zu bekämpfen waren, so wurde der Kampf auf die Rinderpest, als die gefährlichere Krankheit, beschränkt und, sofern nicht ein wirklich Sachverständiger an Ort und Stelle war, das Texasfieber nicht beachtet. Nach etwa zwei Jahren waren beide Seuchen wieder erloschen. Sie traten von nun ab nur noch vereinzelt auf. Gestützt auf die früheren unliebsamen Erfahrungen, wurde dieses Mal jedoch die Absperrung von Nord gegen Süd bis zum Ausbruch des Bondelzwartsaufstandes 1903 aufrechterhalten. Ihre Aufhebung sowie die Einführung zahlreicher Zugtiere von außerhalb während des Aufstandes mag wohl die Ursache sein, daß die Rinderpest sich bis in die neueste Zeit wieder fühlbar gemacht hat.
Pferdesterbe.
Diese Krankheit ist eine ausschließlich Südafrika eigentümliche. Sie entsteht nur während der Regenperiode und hört mit dieser wieder auf. Die Heftigkeit ihres Auftretens richtet sich auch in der Regel nach der Reichhaltigkeit des Regenfalles.
Ein sicheres Mittel gegen diese Seuche ist noch nicht gefunden, obwohl die beiden Hauptbakteriologen des Schutzgebietes, der jetzige Veterinärrat Rickmann sowie der Stabsarzt Kuhn, sich fortgesetzt mit der Pferdesterbe beschäftigt haben und der Lösung des Rätsels wohl auch schon ziemlich nahe gekommen sind. Als vorbeugendes Mittel haben sich jedoch bereits die Verbringung des ganzen Pferdebestandes auf sogenannte Sterbeplätze (hoch oder in der Nähe der Küste gelegen) oder Unterbringung der Pferde in Ställen bewährt. Während der Sterbeperiode wurden daher militärische Expeditionen ohne zwingenden Grund vermieden und Übungen zu Pferde nur auf den Sterbeplätzen selbst unternommen, indem die Truppenabteilungen sich dort mit ihren Pferden vereinigten. Mit Hilfe dieser Maßnahme ist es gelungen, in normalen Zeiten den Verlust an Pferden durch die Sterbe, der 1894, in dem Jahre meines Eintreffens im Schutzgebiet, noch 70 vH. betragen hatte, auf 5 bis 25 vH. des Bestandes herabzudrücken.
Ferner herrschen im Schutzgebiet noch verschiedene Tierkrankheiten, die wir auch in Europa kennen, wie Lungenseuche, Druse, Rotz und Räude. Sie unterscheiden sich indessen in nichts von den europäischen Krankheiten gleicher Art; es erübrigt sich daher hier ein Eingehen auf sie.
Eisenbahn, Telegraph und Mole.
Die wichtigste Folge, die dem Schutzgebiet aus der Rinderpest erwachsen ist, war der schon längst ersehnte und dringend notwendige Bau einer Bahn von der Küste nach Windhuk. Ich habe bereits erwähnt, daß auf dem sehr in Anspruch genommenen Wege von dem Hafenplatz Swakopmund nach Windhuk am Ende der trockenen Jahreszeit Wasser und Weide stets derart versagten, daß der auf Ochsenwagen beruhende Verkehr eingestellt werden mußte. Derjenige Teil der Bevölkerung, der nicht in der Lage war, in der für die Zufuhr günstigen Jahreszeit Vorräte aufzuhäufen, war daher in den Monaten Oktober bis Dezember fast regelmäßig auf die Unterstützung der Regierung angewiesen. Und das geschah in normalen Zeiten. In anormalen Zeiten, wie sie z. B. angesichts der Rinderpest gedroht hatten und wie sie bei jeder Truppenanhäufung im Hererolande zu erwarten waren, konnte eine Hungerkatastrophe eintreten. Einem Bahnbau stand seitens der Regierung jedoch die sogenannte Damaralandkonzession vom 12. September 1892 entgegen. Mittels dieser war der South-West-Africa-Company, einer englischen Gesellschaft, das Monopol zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von einem Punkte nördlich Sandwichhafen bis zum Kunenefluß überlassen worden, und zwar auf zehn Jahre, mithin bis 1902. Ein Mittel, die Gesellschaft zwangsweise zu einem früheren Bahnbau zu veranlassen, war jedoch nicht vorgesehen. Es war daher eine rettende Tat, als die Kolonialverwaltung, an der Spitze der damalige Kolonialdirektor -- spätere Staatssekretär -- Freiherr v. Richthofen,[28] einfach über die Ansprüche der Gesellschaft hinwegging und 1897 den Bahnbau von Staats wegen einleitete. Der Bau wurde im September 1897 begonnen und nach etwa fünf Jahren im Juni 1902 beendet. Am 19. Juni 1902, genau am Tage der Eröffnung einer landwirtschaftlichen Ausstellung in Windhuk, lief dort der erste Personenzug ein. Zuerst war lediglich ein Bau über die Namibwüste hinweg bis ins Weideland (Jakalswater) geplant gewesen, um wenigstens den infolge der Rinderpest drohenden schlimmsten Schäden vorzubeugen. Der um Indemnität angegangene Reichstag bewilligte in der Folge nicht nur diese Strecke, sondern nach und nach auch die Mittel zu deren Fortsetzung bis Windhuk. Ich hatte damals selbst die Ehre, im Reichstag für diesen Bahnbau einzutreten und bei den kolonialfreundlichen Parteien allgemeines Entgegenkommen gefunden.
Aber nicht nur vor einer etwa drohenden Hungersnot hat die Bahn das Schutzgebiet gerettet, sondern vor der drohenden Stagnation überhaupt. In unseren Kolonien dürfen wir mit dem Bahnbau nicht warten, bis das wirtschaftliche Leben einen solchen verlangt, vielmehr muß umgekehrt der erstere dem letzteren vorausgehen. Mag sich doch jeder selbst ausrechnen, was im Innern des Landes ein Hausbau kostet, wenn die Baumaterialien von der Küste auf dem schwerfälligen Ochsenwagen befördert werden müssen! Der damalige Kolonialdirektor Freiherr v. Richthofen hat sich daher mit seiner tatkräftigen Initiative ein unvergängliches Verdienst um die Entwicklung des Schutzgebietes erworben.
Durchgeführt wurde der Bau durch Offiziere der Eisenbahnbrigade, und zwar zuerst durch die Oberleutnants Kecker und Schulze. Als Material wurde das nächst zur Hand liegende, das der Eisenbahnbrigade gehörige, und mit ihm die 60 ~cm~ Spurweite angenommen. Als dann an die Stelle der ursprünglich geplanten kurzen Wüstenbahn eine solche bis nach Windhuk trat, wurde dem Oberstleutnant Gerding von der Eisenbahnbrigade die Festlegung der Trasse und dem Major Pophal die Fortführung des Baues übertragen. Viel Schwierigkeit machte die Gewinnung von Arbeitskräften. Die zuerst aus der Kapkolonie angeworbenen zeigten sich ebenso zweifelhaft, wie sie während des Hereroaufstandes 1904 gewesen waren.[29] Dann wurden 150 deutsche Arbeiter angeworben und daneben bis zu 1000 Eingeborene, durchweg Hereros und Ovambos, die während des Bahnbaues den ihnen anhaftenden Ruf der Faulheit im allgemeinen als ungerechtfertigt erwiesen haben.
Hand in Hand mit dem Bau der Eisenbahn gingen der Bau einer Telegraphenleitung von Swakopmund in das Innere des Schutzgebietes sowie der Anschluß an das englische Unterseekabel nach Europa. Der Telegraphenbau wurde 1899 begonnen; der Telegraph erreichte, dem Bahnbau vorauseilend, Windhuk ein Jahr früher, im Juli 1901. Im Anschluß an ihn wurde am 9. Dezember 1901 eine heliographische Verbindung nach Keetmanshoop dem Verkehr übergeben, ihr folgte im Jahre 1902 eine solche von Karibib über Omaruru nach Outjo.
Zur richtigen Ausnutzung einer Eisenbahnverbindung von der Küste nach dem Innern gehört jedoch auch ein guter Landungshafen, und an einem solchen fehlte es damals. Swakopmund stellte sich lediglich als einfache Reede dar, durch deren starke Brandung sich hindurchzuarbeiten zuweilen mit Lebensgefahr verbunden war. Gleichzeitig mit dem Bahnbau war daher eine Summe zur Verbesserung der Landungsverhältnisse in Swakopmund beantragt und bewilligt worden. Der mit der Leitung der Arbeiten betraute Regierungsbaumeister Ortloff landete mit dem nötigen Arbeiterpersonal am 25. November 1898. Der Grundstein zur Mole wurde am 2. September 1899 gelegt und die Zwischenzeit mit den erforderlichen Vorarbeiten ausgefüllt. Zu diesen gehörte auch der Bau einer dem ganzen Orte zugute kommenden Wasserleitung. Der Hafen war zunächst nur als sogenannter Leichterhafen gedacht, d. h., es sollte mittels einer bis über die stärksten Brecher hinausreichenden Mole die Wirkung der Brandung ausgeglichen und so an der Landungsstelle ruhiges Wasser geschaffen werden, innerhalb dessen die kleinen Leichter an der Mole landen sollten. Die großen Schiffe sollten dagegen nach wie vor etwa 1 bis 2 ~km~ von der Küste entfernt auf der Außenreede liegen bleiben.
Es war ein harter Kampf, der sich nunmehr zwischen menschlicher Kunst und Energie und den Naturgewalten entspann. Immer und immer wieder rissen die Wellen die schweren, in das Meer versenkten Betonblöcke weg, und immer wieder wurden sie gesetzt, bis sie sich schließlich doch als die Stärkeren erwiesen und die Mole am 12. Februar 1903 dem Verkehr übergeben werden konnte. Sie ist 375 ~m~ lang; nicht ganz an der äußersten Spitze ist zur Sicherung eines ruhigen Wasserbassins ein 35 ~m~ langer Querarm angebracht. Den Verkehr zwischen Mole und Dampfern vermitteln der Schleppdampfer »Pionier« und drei Leichterboote zu je 30 ~t~ Tragfähigkeit.
Aber noch war die Gewalt der Elemente nicht völlig überwunden. Wenige Monate nach der Eröffnung fiel die Spitze des Molendammes bis nahe an den Querdamm der Gewalt der Brandungsbrecher zum Opfer. Nachdem dieser Schaden beseitigt war, zeigte sich im Hafenbassin der Mole dieselbe Erscheinung, wie in allen Häfen der Westküste. Es fing zu versanden an. Man suchte sich durch Baggermaschinen, Anlage einer Landungsbrücke außerhalb der Mole und den Bau von Landungssflößen zu helfen. Aufhören wird dieser Kampf indessen nie, und es erscheint trotz aller Energie doch zweifelhaft, wem der endgültige Sieg zufallen wird. Der natürliche Hafen im zentralen Teil unseres Schutzgebietes, die Walfischbai, befindet sich bekanntlich in englischen Händen -- das ist gerade so, als wenn jemand ein Haus besäße und ein anderer den Schlüssel dazu. Gewiß hat der Hafen von Walfischbai auch seine Schattenseiten. Indessen würde der Kampf gegen sie doch erfolgversprechender sein als der an der durchaus ungeschützten Reede von Swakopmund.
Kapitel ~V.~
Von 1897-1901.
Nach dem Feldzuge 1896 und der an ihn anschließenden mit Gründung des Nordbezirks verbundenen Nordexpedition folgte für das Schutzgebiet eine Zeit des allgemeinen Friedens, fast ausschließlich durch wirtschaftliche Arbeiten ausgefüllt. An kriegerischen Zusammenstößen fanden während dieser Zeit nur kleinere von lediglich lokaler Bedeutung statt. Irgend eine hemmende Wirkung haben sie auf die Entwicklung des Schutzgebietes in keiner Weise gehabt.
Mit welchen Arbeiten größeren Stiles diese Zeit ausgefüllt gewesen ist, geht aus Kapitel ~IV~ hervor. Weiteres wird noch im nächsten Kapitel folgen. Hier beschränke ich mich auf die Schilderung der ferneren historischen Ereignisse bis zum Ausbruch des großen Aufstandes 1903/04.
Der Afrikaneraufstand 1897.
Von dem einst mächtigen Stamm der Afrikaner[30] hatte sich in dessen früherem Stammesgebiet in der Südostecke des Schutzgebiets noch ein kümmerlicher Rest unter einer Art Kapitänschaft zusammengefunden. Hier fristete er sein Leben mit Jagd, Hunger, Viehdiebstählen und zeitweisem Dienste bei den weißen Farmern, letzteres jedoch möglichst wenig. Solange der Stamm die Diebstähle nur vereinzelt betrieb, wurden die Diebe, wenn gefangen, auf dem ordentlichen Gerichtswege abgeurteilt. Mitte 1897 fing er jedoch an, sich in größeren Abteilungen zusammenzurotten und den Viehraub im großen zu betreiben. Der zuständige Distriktschef in Warmbad, Oberleutnant d. Res. v. Bunsen, früher aktiver Offizier, jetzt Zivilbeamter, rückte daher Ende Juni 1897 mit der ihm zur Verfügung stehenden geringfügigen Truppe (14 Köpfe) aus und glaubte im Interesse der Autorität der Regierung von einem Angriff auch dann nicht absehen zu sollen, als ihm die Überlegenheit des Gegners bekannt geworden war. Es kam am 5. Juli zu einem Zusammenstoß, der bei dem Mißverhältnis der Kräfte (etwa 14 gegen 60) mit einem Rückzug der deutschen Truppe endete. Von dieser hatten zwei Reiter den Tod gefunden. Nunmehr erhielt der älteste Offizier des Südbezirks, Leutnant Helm, von mir den Befehl, mit allen verfügbaren Kräften gegen die Räuber vorzugehen. Dem eben erst eingetroffenen Bezirksamtmann ~Dr.~ Golinelli gelang es, an der Hand der guten Grundlage, die ihm sein Vorgänger, Bezirksamtmann Dust, hinterlassen hatte, die nächstbeteiligten Hottentottenstämme, die Bondelzwarts und die Feldschuhträger, zum Anschluß an die Expedition zu veranlassen. Die Stärke der gesamten Expeditionsgruppe betrug daher schließlich: 4 Offiziere, 1 Arzt, 54 Unteroffiziere und Mannschaften, 13 Feldschuhträger, 24 Bondelzwarts, 1 Geschütz. Im ganzen 96 Kombattanten.
Am 2. August kam es in der Gamsibschlucht zu einem zweiten Zusammenstoße, der nach einem eintägigen Gefecht abends mit der Flucht des Gegners endete. Dieser hatte -- bei den Hottentotten ein ganz seltener Fall -- einen Verlust von etwa einem Drittel seiner Stärke (20 Tote) ausgehalten. Sonst pflegen die Hottentotten auf ein derartiges zähes Standhalten keinen Wert zu legen, vielmehr bei den ersten ernsten Verlusten ihre Stellung zu räumen, um den Kampf anderswo zu erneuern. Denn einen Rückzug sehen die Eingeborenen an sich niemals als Niederlage an, und aus dem Aufgeben von Land machen sie sich gar nichts. Infolgedessen kleben sie nie an einer Wasserstelle, sondern verschwinden, wenn ernstlich angefaßt, unbemerkt, solange sie dies noch können. Den aus Hottentottenkriegen gemeldeten Verlusten von 50 und gar 150 Toten gegenüber kann ich mich daher einer gewissen Skepsis nicht entschlagen.
Wenn in dem uns hier beschäftigenden Gefecht die Hottentotten einen so schweren Verlust ertragen haben -- die gemeldeten Toten sind auf dem räumlich wenig getrennten Gefechtsfelde sämtlich gesehen worden --, so lag dies an besonderen Umständen. Einerseits hatte der Gegner eine taktisch wenig günstige Stellung -- dicht hinter sich den Orangefluß -- innegehabt, anderseits der diesseitige Führer, Leutnant Helm, taktisch besonders sachgemäße Maßnahmen getroffen, indem er die Stellung von drei Seiten umfassend angriff, so daß dem Gegner nur der direkte Rückzug über den Orangefluß verblieb. Da außerdem das Gefecht von Hause aus in möglichst naher Entfernung begann, so fühlten die Hottentotten selbst, daß ein Rückzug über den Orangefluß unter dem feindlichen Verfolgungsfeuer einer Vernichtung gleichgekommen wäre. Infolgedessen zogen sie von zwei Übeln das kleinere vor, sie hielten bei Tage trotz ihrer schweren Verluste aus und traten den Rückzug erst unter dem Schutze der hereinbrechenden Dunkelheit an. Als dann die Truppe am andern Tag den Angriff erneuern wollte, fand sie die feindliche Stellung geräumt.
Die Verluste unserseits betrugen 1 Offizier (v. Altrock), 1 Reiter tot, 1 Offizier, 3 Reiter schwer verwundet, 2 weiße, 2 eingeborene Reiter leicht verwundet, mithin an Offizieren 50 v. H., an weißen Unteroffizieren und Mannschaften 12 v. H. Verluste. Unter den Schwerverwundeten befand sich auch der Führer Leutnant Helm, der bereits im Hereroaufstande 1896 zwei schwere Verwundungen erlitten hatte. Die beiden noch übrigen Offiziere waren die Leutnants v. Winterfeld und v. Bunsen. Das Kommando ging nach dem Gefecht an den ersteren als den ältesten über.
Auf erhaltenen Befehl war inzwischen aus Gibeon auch der Bezirksamtmann und Hauptmann d. Res. v. Burgsdorff mit einem Teil seiner Distriktsbesatzung und einem Kommando Witboois, dieses unter dem Kapitän selbst, auf dem Kriegsschauplatz erschienen. Doch kam es nur noch zu kleineren Patrouillengefechten, da den Afrikanern zu weiterem die Kraft nicht mehr reichte. Die Reste, darunter ihr Führer Kividoe, flüchteten schließlich nach der Kapkolonie, wo sie durch die englische Polizei verhaftet und auf das Betreiben des Bezirksamtmanns ~Dr.~ Golinelli an diesen ausgeliefert wurden. Sie wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und sämtlich erschossen.
Der Aufstand der Swartbooi-Hottentotten 1897/98.
Ein für das Schutzgebiet weit ernsteres Ereignis war der noch im gleichen Jahre ausbrechende Aufstand der Swartboois, eines, wie bereits erwähnt, nach dem Kaokofelde abgesprengten Hottentottenstammes. Denn nicht um den Rest eines Stammes handelte es sich hier, sondern um ein vollständiges, etwa 400 waffenfähige Männer zählendes Volk, das zudem von dem Zentrum der deutschen Macht weit entfernt und daher schwer erreichbar war. Umsomehr lag die Gefahr des Übergreifens des Aufstandes auf die Nachbarn vor, was in der Folge auch eingetreten ist. Sowohl der andere in das Kaokofeld geratene Hottentottenstamm, die Topnaars, schloß sich später dem Aufstande an, als auch merkwürdigerweise ein Teil der Westhereros unter dem Unterhäuptling Kambata, obwohl diese mit den Swartboois in unaufhörlichen Grenzstreitigkeiten gelegen hatten. Ein Gegengewicht gegen diesen Zuwachs an Macht für die Aufständischen bot dagegen der Umstand, daß ein kleiner Teil des Swartbooistammes unter dem Nebenbuhler des Kapitäns David, dem Unterhäuptling Lazarus Swartbooi, auf seiten der Regierung verblieben war. Mit dieser Tatsache war die größte Schwierigkeit der afrikanischen Kriegführung, die Beschaffung landeskundiger Führer sowie die rechtzeitige Wiederaufnahme der Verbindung mit den Aufständischen behoben.
Des Zwiespaltes zwischen dem legitimen Kapitän des Stammes, David Swartbooi, und dessen selbst nach der Kapitänschaft strebendem Vetter Lazarus Swartbooi habe ich bereits in Kapitel ~II~ gedacht. In ihm liegt wohl die innerste Ursache des Aufstandes. Aus den Reihen der Anhänger von Lazarus gingen dem damaligen Bezirksamtmann von Outjo, Hauptmann v. Estorff, fortgesetzt Nachrichten über aufrührerische Pläne Davids und seines Anhanges zu. Dies veranlaßte Hauptmann v. Estorff, mittels eines nächtlichen Gewaltmarsches im Mai 1897 plötzlich mit 20 Reitern in Otjitambi, dem damaligen Wohnsitze Davids, zu erscheinen und die ihm bezeichneten Hauptaufwiegler aufzuheben. Nachdem die angestellte Untersuchung die Richtigkeit der Beschuldigungen ergeben hatte -- vorläufig hatten jedoch nur Worte, keine Taten vorgelegen --, wurde Kapitän David nach Windhuk überführt und an seiner Stelle Lazarus Swartbooi als Kapitän eingesetzt. Damit hatte letzterer sein Ziel erreicht; die Anhänger Davids aber gaben sich mit dieser Tatsache nicht zufrieden, die Wühlereien gegen die deutsche Regierung wie gegen den neuen Kapitän Lazarus Swartbooi dauerten vielmehr fort. Als dann im November 1897 offene Feindseligkeiten zwischen beiden Parteien auszubrechen drohten, erschien Hauptmann v. Estorff mit 50 Reitern und einem Geschütz abermals unter dem Stamm, diesmal in Franzfontein, wo mittlerweile ein Distriktskommando unter Leutnant Graf v. Bethusy-Huc eingerichtet worden war.
Hauptmann v. Estorff fand Franzfontein von den Anhängern des Kapitäns David unter ihren neuen Anführern Samuel und Joel Swartbooi, beide gleichfalls der Kapitänsfamilie entstammend, verlassen. Während Hauptmann v. Estorff noch mit den Häuptern der Aufständischen Verhandlungen pflog, nahmen diese am 3. September die eine Stunde von Franzfontein weidenden Pferde und Esel der Kompagnie weg. Hauptmann v. Estorff faßte das mit Recht als Kriegsfall auf und brach die Verhandlungen ab. Es folgte nunmehr ein Feldzug mit allen der afrikanischen Kriegführung eigentümlichen Erscheinungen und Schwierigkeiten, und zwar abwechselnd zwischen Überfällen, Patrouillenschießereien und größeren Gefechten, stets aber erschwert durch die große Abhängigkeit der Truppe von Wasser und Weide. Wie meist in Afrika erlitt die Truppe ihre größeren Verluste nicht in Gefechten, sondern bei Patrouillenritten und Transportkommandos.
Das Wegnehmen seiner Pferde und Esel beantwortete Hauptmann v. Estorff mit einem Gewaltmarsch nach Ehobib und mit einem Überfall auf die dort befindliche neue Stellung des Feindes in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember. Dieser Überfall brachte der Kompagnie bei einem Verlust von nur einem Toten und zwei Leichtverwundeten ihr ganzes geraubtes Vieh wieder zurück. Weniger günstig erging es dagegen einer gleichzeitig entsandten Seitenpatrouille unter dem Unteroffizier Wesch, die sich direkt auf die Spuren des gestohlenen Viehs hatte setzen sollen. Sie geriet bei Klein-Aub in einen Hinterhalt und büßte bei einer Stärke von drei Köpfen zwei Tote und einen Verwundeten ein. Die ihr als Begleitung beigegebenen Hottentotten des Kapitäns Lazarus hatten sich dagegen rechtzeitig aus dem Staube gemacht. Diesem Verlust folgte am 17. Dezember ein weiterer von abermals zwei Toten und einem Verwundeten aus dem Begleitkommando von zwei Wagen, die vom Lager der Kompagnie nach Franzfontein hatten zurückfahren sollen. Der ganze Inhalt der Wagen, darunter Gewehre und Munition, fiel dem Gegner in die Hände. Einem der Wagenführer (Bur) erlaubte jedoch der Führer der Hottentotten nach geschehener Plünderung die Fortsetzung der Fahrt nach Franzfontein und die Mitnahme des verwundeten Reiters Nosper. (Vgl. Karte Seite 149.)
Indessen sollten die Hottentotten sich dieses Raubes nicht lange erfreuen. Mittlerweile war der Distriktschef von Omaruru, Leutnant Bensen, mit 20 Reitern in Franzfontein eingetroffen, hatte die Anwesenheit von feindlichen Kräften in Tsaub erfahren und brach am 17. Dezember auf, um auf einem Umwege den Anschluß an die Kompagnie Estorff zu gewinnen. Hierbei traf er am 19. Dezember bei Anabis auf die mit ihrer Beute zurückkehrenden Hottentotten. Leutnant Bensen griff sie an, zerstörte einen Teil des erbeuteten Proviants und eroberte 15 Trekochsen zurück. Einer drohenden Umklammerung durch den numerisch überlegenen Gegner entzog sich Leutnant Bensen dann durch einen geschickten Rückzug nach Franzfontein. Seine Abteilung hatte nur einen Leichtverwundeten.
Auf die Nachricht von diesen Vorgängen in ihrem Rücken, die eine Gefahr für den wichtigen Depotplatz Franzfontein befürchten ließen, hatte sich die Kompagnie Estorff, die auf der Suche nach dem Verbleib der Hauptmacht des Feindes inzwischen Otjitambi erreicht hatte, ebenfalls nach erstgenanntem Platze zurückgezogen. Am 23. Dezember standen infolgedessen in Franzfontein vereinigt rund 90 Weiße und 32 Eingeborene, sämtlich jedoch schlecht beritten. Der letztgenannte Mißstand zieht sich durch die ganze Feldzugsgeschichte hin. Die in bezug auf ihre Leistungen stets stark angespannten Pferde konnten sich bei der mangelhaften Weide nicht wieder erholen, da die Regenperiode im Jahre 1897/98 spät, dann allerdings um so gründlicher einsetzte.
Am 25. Dezember traf vom Osten des Nordbezirks Grootfontein eine weitere Verstärkung von 20 Reitern unter dem Assistenzarzt ~Dr.~ Kuhn ein, so daß die Kompagnie nunmehr auf 110 Köpfe angewachsen war. Anfang Januar 1898 ergab eine Erkundung, daß Tsaub wieder vom Feinde besetzt sei. Die Kompagnie rückte dorthin ab und vertrieb den letzteren am 4. Januar 1898 unter einem eigenen Verlust von zwei Toten und einem Verwundeten (Leutnant Bensen), worauf sie wieder nach Franzfontein zurückkehrte. Der Rest des Monats Januar war mit Erkundungen und mit dem Heranziehen von Proviant ausgefüllt. Im übrigen hatte die Kompagnie sich aus dem Überfall auf die zwei Wagen bei Tsaub die richtige Lehre gezogen; denn nunmehr wurde zum Zwecke des Abholens von Proviant aus Outjo ein größeres Kommando von 13 Wagen unter einer Bedeckung von 1 Offizier und 40 Mann zusammengestellt. Außerdem marschierte später die Kompagnie selbst der zurückkehrenden Kolonne auf dem halben Wege entgegen. Letztere wurde denn auch dieses Mal vom Feinde in keiner Weise belästigt.
Inzwischen hatte das Gouvernement in Windhuk -- ich selbst befand mich damals auf Heimatsurlaub -- aus den eingegangenen Nachrichten erkannt, daß die Wirren im Nordbezirk doch einen recht bedenklichen Charakter annehmen müßten, falls es nicht gelänge, ihnen baldigst ein Ziel zu setzen. Fingen doch jetzt die Westhereros sowie die Topnaars an, sich den Aufständischen anzuschließen. Wie immer, hatten auch hier die Eingeborenen die Tatsache, daß es ihnen gelungen war, den Feldzug in die Länge zu ziehen, schon als einen Sieg ihrerseits aufgefaßt. Wie unternehmungslustig die Swartboois noch waren, bewies ein am 23. Januar stattgehabter Überfall auf den Viehposten der 4. Feldkompagnie bei Khauas dicht östlich Outjo, wobei ein Reiter schwer verwundet wurde. Doch wurde dem Gegner durch einen Teil der Besatzung Outjo unter dem Zahlmeisteraspiranten Nürnberger mittels eines schneidigen Angriffes seine Beute wieder abgejagt.
Nun wurde auch der in Windhuk stehende Teil der Truppe (1. Feldkompagnie, Feldbatterie) nach dem Kriegsschauplatze herangezogen, die Bastards einberufen und Witbooi an seine Bündnispflicht erinnert. Mit Ausnahme der Witboois, die bei der großen Entfernung nicht mehr den Anschluß hatten erreichen können, traf diese Verstärkung unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur Major Mueller noch rechtzeitig ein, um den Feldzug zum Abschluß zu bringen. Von dem Vormarsch dieser Truppe auf den Kriegsschauplatz wäre nur zu erwähnen, daß am 7. Februar eine Patrouille unter Leutnant v. Schönau im Hautamabtal eine Hererowerft überfallen und ihr eine Viehherde abgenommen hatte. Als Major Mueller Mitte Januar in Franzfontein eintraf, war der neue Aufenthalt des Feindes noch nicht festgestellt. Er griff daher zu dem Mittel, durch einen der treu gebliebenen Swartboois eine Botschaft an ihn zu senden. Hierbei ergab sich, daß der vereinigte Feind, Swartboois, Topnaars und Hereros, in der Stärke von 200 bis 300 waffenfähigen Männern am Grootberge, nördlich Franzfontein, saß und noch viel Kriegslust zeigte. Nachdem sämtliche Verstärkungsabteilungen in Franzfontein vereinigt waren, trat Major Mueller am 16. Februar seinen Vormarsch nach dem Grootberge an. Zur Verfügung standen jetzt:
1. Kompagnie unter Hauptmann Kaiser; 4. Kompagnie unter Hauptmann v. Estorff.
Eine besondere Abteilung unter Oberleutnant Franke (Distriktsmannschaften von Otjimbingwe-Omaruru); Feldbatterie unter Oberleutnant v. Heydebreck, in Summa rund 200 Weiße, darunter 13 Offiziere, 34 Bastardsoldaten, 24 sonstige eingeborene Soldaten nebst den nötigen Führern aus den treu gebliebenen Swartboois.
Wie alle Führer, die damit in Afrika noch keine schlechten Erfahrungen gemacht haben, bestrebt, den Gegner von allen Seiten zu fassen und so einen Vernichtungsschlag zu führen, ordnete Major Mueller einen Vormarsch in drei räumlich getrennten Kolonnen an, wie aus nachstehender Skizze hervorgeht. Die Kolonnenführer waren: Hauptmann Kaiser, Hauptmann v. Estorff, Oberleutnant Franke. Major Mueller schloß sich für seine Person der Kolonne Kaiser an.
Der Marschbefehl des Majors Mueller lautete in seinem zweiten Punkt, wie folgt:
»Das Detachement soll am 16. d. Mts. in drei Kolonnen auf den Grootberg vorgehen, und zwar die rechte Flügelkolonne über Otjitambi, Kamaniab, Kakatswa, die mittlere Kolonne über Groß-Achas, Klein-Achas, Olifantskoop, Bauwasser, die linke Flügelkolonne über Keium, Bethanis, Nugas-Wasser. Die drei Kolonnen haben bei ihrem Eintreffen in Kakatswa, Olifantskoop und Nugas-Wasser untereinander Verbindung zu suchen. Ich rechne darauf, daß dieselben mit ihren Spitzen am 22. d. Mts. an den genannten Plätzen eintreffen.«
Major Mueller hatte mithin jeder Kolonne einen Platz bezeichnet, von dem aus sie Verbindung mit der andern zu suchen hätte, und ausgerechnet, daß diese Plätze am 22. Februar erreicht sein müßten. Aber, wie oft in der Welt und in Afrika insbesondere, kam die Sache anders.
Die mittlere Kolonne erreichte, durch höhere Gewalt aufgehalten, ihr Ziel überhaupt nicht. In Groß-Achas angekommen, hatte sie sich bereits zur nächtlichen Ruhe begeben, als das bis jetzt ganz trockene Revier plötzlich mit überraschender Gewalt abkam und das Wasser die im Flußbett weidenden Pferde nebst deren Wache ergriff. Der Reiter Bergmayer, drei eingeborene Reiter sowie ein Teil der Pferde und Esel ertranken. Da zum Weitermarsch das Revier selbst hätte benutzt werden müssen, so war ein solcher für diese Kolonne überhaupt unmöglich geworden. Die linke Flügelkolonne erreichte dagegen die feindliche Stellung 24 Stunden vor der rechten und hätte einem unternehmenden Gegner gegenüber in eine üble Lage kommen können, zumal sie die schwächste der Kolonnen war. Fühlung zwischen ihr und der rechten Kolonne war noch nicht gewonnen. Doch gelang glücklicherweise eine solche unmittelbar nachdem am 25. Februar auch die rechte Kolonne vor der feindlichen Stellung eingetroffen war, bevor der Feind etwas Ernstliches hatte unternehmen können. Major Mueller beschloß jetzt sehr richtig, mit den beiden zur Hand befindlichen Kolonnen die feindliche Stellung anzugreifen, ohne auf die ausgebliebene mittlere Kolonne zu warten. Am 26. Februar erfolgte ein gut geleiteter konzentrischer Angriff, der bei einem eigenen Verlust von nur 1 Unteroffizier tot und 4 Eingeborenen schwer verwundet zu einem durchschlagenden Erfolge führte. Vom Gegner wurden später 10 Tote gefunden; er flüchtete sich nach Nordwesten und wurde soweit wie möglich durch Artilleriefeuer verfolgt. Während anfangs angenommen worden war, daß der Feind nach Zesfontein zurückgewichen sei, ergaben die in der Zeit vom 28. Februar bis 3. März vorgenommenen Erkundungen, daß er noch im Gebirge säße. Die bereits bis zu den Wasserstellen Gorab und Gamonia vorgedrungene Truppe ging daher wieder an den Grootberg zurück und vereinigte sich hier am 5. März auch mit der inzwischen gleichfalls eingetroffenen mittleren Kolonne v. Estorff.
Um die neue Stellung des Feindes genau zu erfahren sowie sich über die Verhältnisse bei demselben zu orientieren, griff Major Mueller wieder zu dem Mittel der Verhandlung, dieses Mal jedoch mit dem Erfolge, daß der Gegner seine Unterwerfung anbot. Aus dem Brief des Führers der Aufständischen, den ich hier folgen lasse, geht hervor, daß dessen christlicher Sinn in dem wilden Kriegsleben noch nicht erstorben war. Geschrieben hat ihn jedoch wahrscheinlich der zweite Führer der Swartboois, der durch die Mission ausgebildete Schulmeister Joel Swartbooi, den ich selbst einmal in durchaus gewandter Weise habe predigen hören. Dieser hatte auch das Bestreben, den Feldzug in menschlicher Weise zu führen, tunlichst aufrechterhalten.
Grootberg, 13. März 1898.
An den Major Mueller der Kaiserlichen Schutztruppe Hochwohlgeboren.
Unterzeichneter sendet diesen Brief und gibt Kenntnis damit, daß es unser aller herzlichster Wunsch ist, Frieden zu machen, und wir danken dem Herrn dafür, der solches, was unmöglich zu sein schien für die Menschen, möglich machen kann nach den Gebeten der vielen Christen hier im Gebirge.
Und ich hoffe, daß dies wahrer Friede sein wird, den Gott in uns allen auf einmal hat zustande bringen wollen, und ich bitte den Herrn, daß er wird mit uns vollbringen.
Also bitte ich Euer Hochwohlgeboren um wahren Frieden, und sende als Beweis von demselben zwei Männer voraus mit Boab Davids, mit Namen Sem Swartbooi, und Paul Hendriks. Ich werde Montag nachmittag von hier laufen (gehen), und Herr Riechmann[31] kann (soll) Dienstag von dort aus gehen, daß wir vormittags bei der Pforte untereinander unterhandeln können.
Mit Gruß von mir
gez. Samuel Swartbooi.
Am 17. März erschien der ganze Stamm der Swartboois, etwa noch 150 Männer und 400 Weiber und Kinder stark, im Lager und gab die Waffen ab. An Vieh brachten sie etwa 1000 Stück mit. Der Stamm wurde nach Windhuk überführt, wo er sich heute noch befindet und mit öffentlichen Arbeiten beschäftigt wird. Die Topnaars hatten sich dagegen nach ihrem weitentfernten Stammsitz Zesfontein zurückgezogen. Da es sich nicht der Mühe lohnte, ihretwegen einen zweiten kostspieligen Feldzug anzuschließen, wurde denselben nach Entrichtung einer Buße, bestehend in Vieh und Gewehren, verziehen. Die aufrührerischen Herero dagegen, die sich nicht mehr zu ihren treu gebliebenen Stammesgenossen zurückwagten, flüchteten zu den Ovambos, wo sie beraubt und später ermordet worden sind. Die Witboois, die erst nach abgeschlossenem Frieden auf dem Kriegsschauplatze eingetroffen waren, erlitten noch zahlreiche Verluste infolge Malaria. Die hinterlassenen Witwen und Waisen wurden hierfür durch einen Beuteanteil entschädigt, worauf sie nach Hottentottenart alle Verluste wieder vergaßen.
Die Expedition in das Namaland 1898.
Nach fünf Jahren trat endlich wieder die Notwendigkeit zu einem Zuge in das Namaland an die Truppe heran, da zwei Hottentottenstämme aufsässig geworden waren. Die Ursache war die Gewehrstempelungsfrage. Behufs besserer Kontrolle über Waffen und Munition war nämlich im März 1897 eine Verordnung erschienen, die für Weiße und Eingeborene die Zwangsstempelung der Gewehre sowie das Tragen von Waffenscheinen anordnete. Eine Zuwiderhandlung zog Geldstrafe, verbunden mit Konfiszierung des betreffenden Gewehres, nach sich. Es war vorauszusehen, daß diese Verordnung bei den Eingeborenen auf Mißtrauen stoßen würde, das zu beseitigen der Geschicklichkeit der Verwaltungsbeamten anheimgestellt wurde. Denn die Eingeborenen mußten, wenn nicht richtig aufgeklärt, hinter der Stempelung die Wegnahme ihrer Gewehre wittern. Daher war auch mit Widerstand zu rechnen, denn ein südwestafrikanischer Eingeborener läßt sich lieber Weib und Kind wegnehmen, als Gewehr und Munition.
Während ich indessen einen Ausbruch des Volksunwillens in erster Linie unter den unwissenden Feldhereros erwartet hatte, kam es zu einem solchen nur bei den Hottentotten, und zwar im Bezirk Keetmanshoop bei den Stämmen der Bondelzwarts und der Bethanier. Bezirksamtmann war ~Dr.~ Golinelli, Distriktschef bei den Bondelzwarts Leutnant Graf Kageneck, beide in der Behandlung von Eingeborenen durchaus geschickt. Die Bethanier hatten damals noch kein Distriktskommando.
Ende August kamen die ersten Nachrichten von der im Bezirk Keetmanshoop herrschenden Unruhe nach Windhuk. Es wurde ein auffälliger Verkehr zwischen Bethanien und Warmbad festgestellt, der füglich den Abschluß eines vollständigen Bündnisses zwischen den beiden in Frage stehenden Hottentottenstämmen mutmaßen ließ. In einem Anflug von Furcht, verbunden mit Schlauheit, reichten die aufsässigen Kapitäne dem Bezirksamt Keetmanshoop einen sehr charakteristisch abgefaßten Brief des Bondelzwartkapitäns an den Kapitän der Bethanier ein. Sein Wortlaut war folgender:
Warmbad, den 15. Juni 1898.
An Bruder und Kapitein Paul Frederiks.
Geachteter und mich liebhabender Bruder, mit wenigen und kurzen Worten melde ich Dir in diesem Briefe, nicht mit vielen Worten und Erklärungen teile ich Dir meine Gedanken mit. In Betreff der Zustände, in denen wir uns befinden, sende ich Dir meinen Sprecher, den Träger dieses Briefes, Abraham Schyer, welcher Euer Edlen ferner mündlich Einsicht geben soll und erklären, was eigentlich meine vornehmlichen Gedanken sind, Euch und den lieben Landes-Häuptern. Ich kann Euch nicht nötigen mit mir mündlich zu sprechen, vornehmlich über die Krankheiten, welche im Lande sind, von Vieh- und Menschenkrankheiten, aber ich bin der Meinung, wir Kapiteine müßten zusammenkommen um miteinander brüderlich zu verhandeln über die Landeszustände, in welchen wir uns gegenwärtig befinden. Deshalb sende ich meinen Sprecher in dieser wichtigen Sache und stelle, für den Fall Ihr mein Anerbieten auf eine mündliche Aussprache, sowie Euere lieben Großleute, annehmt, in Eueren Willen und Hände, anzugeben, über welche Dinge wir zusammenkommen wollen.
Ferner, mein Bruder, ist es schwierig für uns einer dem anderen Briefe zu schreiben. So lege ich es in Euere Hände, an die anderen Kapiteine bekannt zu geben, was meine Gedanken sind. Ich erwarte eine beschleunigte Antwort mit demselben Mann, Abraham Schyer, ob Du mein Anerbieten annimmst. Ich erwarte ferner schriftlich oder mündlich zu hören, wie es mit Euch dort geht, wir haben Nachrichten (Stories), aber nichts Gewisses, wie es mit Euch geht. Durch Gottes Güte blieb ich gesund und hoffe ich, gleiches von Euch zu hören.
Ich schließe damit meinen Brief und wünsche Euer Edlen bald wiederzusehen.
Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Euer Freund und Mit-Kapitein
(gez.) Willem Christian.
Aus diesem Wortlaut geht hervor, daß der Verfasser sich bemüht hat, der Sache einen so harmlosen Anstrich wie nur möglich zu geben, daß jedoch dessen gegen die deutsche Regierung gerichtete Spitze zwischen den Zeilen zu lesen ist. Auch die vier übrigen Kapitäne des Namalandes suchten die aufrührerischen Kapitäne in die Bewegung mit hineinzuziehen. Dieser Versuch scheiterte indessen an der Vertragstreue Witboois, der seine Gewehre anstandslos hatte stempeln lassen. Denn die Kapitäne von Gochas und von Koes waren gewöhnt, den Spuren Witboois blindlings zu folgen, während derjenige von Bersaba, Christian Goliath, intelligent genug war, den Zweck der Gewehrstempelung selbst einzusehen.
Trotz des moralischen Rückschlages, den die aufrührerische Bewegung durch diesen Mangel an Teilnahme in dem übrigen Namalande erlitten hatte, schien doch die Gefahr des Ausbruchs ernsterer Feindseligkeiten immer näherzurücken. Dies veranlaßte mich, mit dem in Windhuk stehenden Teil der Feldtruppe (1. Feldkompagnie und Feldbatterie) am 30. September 1898 persönlich nach dem Schauplatz der Unruhen abzumarschieren. Die in Staffeln vorrückende Truppe vereinigte sich ohne Zwischenfall am 5. Oktober mit dem Stab in Gibeon, wo Kapitän Witbooi uns an der Spitze von 50 Reitern feierlichst einholte. Auch der Kapitän von Bethanien, Paul Frederiks, hatte, durch das böse Gewissen getrieben, sich eingefunden. Ebenso war der Bezirksamtmann von Keetmanshoop, ~Dr.~ Golinelli, der Truppe dorthin entgegengekommen. So konnte hier die Untersuchung gleich eingeleitet, in Ermanglung des zweiten Mitschuldigen, des Kapitäns der Bondelzwarts, aber nicht zu Ende geführt werden. Dies geschah erst in Keetmanshoop. Nach der ersten Unterredung mit dem Bethanierkapitän, in der ich diesem an der Hand des Schutzvertrages das Unzulässige von politischen Verhandlungen der Kapitäne untereinander nachgewiesen hatte, tat Witbooi den charakteristischen Ausspruch: »Diese Kapitäne haben nicht gewußt, was sie unterschrieben haben; ich aber habe es gewußt, und darum habe ich _vorher_ geschossen«.
Von Gibeon ging es wieder in Staffeln nach Keetmanshoop, wo am 16. Oktober sowohl die Truppe wie die sämtlichen Kapitäne des Namalandes, mit Ausnahme desjenigen der Bondelzwarts, vereinigt waren. Unterwegs hatte ich der Diamantenmine Mukurop im Bersabaer Gebiet einen Besuch abgestattet. Die diamanthaltige Blaugrunderde war vorhanden, Diamanten waren jedoch nicht gefunden. Dies ist auch bis zum heutigen Tage noch nicht geschehen, da die Gesellschaft aus Mangel an Betriebsmitteln die Arbeit vorzeitig hat einstellen müssen.
Endlich am 21. Oktober abends traf auch der Kapitän der Bondelzwarts, Wilhelm Christian, ein. Er war längst unterwegs gewesen; doch hatten ihn, je näher er an Keetmanshoop herankam, wie dies bei Eingeborenen vorkommt, wieder Furcht und Mißtrauen beschlichen. Er zögerte und verlangsamte seinen Marsch immer mehr. Erst der auf meine Veranlassung ihm entgegenreitende Unterkapitän von Keetmanshoop, selbst ein Bondelzwart, hatte Wilhelm Christian zum Weitermarsch veranlassen können. Am 22. früh, dem Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin, fand große Parade statt, bei der die vier treu gebliebenen Stämme als Mitwirkende, die zwei aufrührerischen aber als Zuschauer beteiligt waren.
Am Nachmittag des 22. war Versammlung der sechs Kapitäne. Sie erhielten hier von mir einen historischen Rückblick auf die Entwicklung der Schutzverträge und eine Klarlegung ihrer eigenen Stellung zur deutschen Regierung. Dann wurde unter dem Vorsitz des von Windhuk mitgekommenen Regierungsrates v. Lindequist aus den vier unbeteiligten Kapitänen ein Gericht zusammengesetzt, das über Schuld und Sühne zu beschließen hatte. Nach zweitägiger Beratung wurden die beiden angeklagten Kapitäne der Verletzung der Schutzverträge für schuldig befunden und zur Tragung der Kosten der durch ihr Verhalten veranlaßten Expedition, der Kapitän von Bethanien außerdem zur Abtretung eines am unteren Orange für Regierungszwecke günstig gelegenen Stückes Land verurteilt. Da bei den Hottentotten an Geld und Geldeswert nur wenig zu holen ist, entledigten sich die beiden Kapitäne der Abtragung der Expeditionskosten durch Landabtretung. Wilhelm Christian trat den Platz Keetmanshoop mit dem dazu gehörigen Weideland, einschließlich des Pferdepostens Kabus, an die Regierung ab, Paul Frederiks 15 ~ha~ Gartenland am Platze Bethanien selbst, das jedoch später als nicht wertvoll genug erkannt und daher gegen zwei besonders günstige Bedingungen bietende Farmen umgetauscht worden ist.
Unter den so erlangten Zugeständnissen war die Abtretung von Keetmanshoop für uns die wertvollste. Ich habe bereits im Kapitel ~I~ erwähnt, wie dieser ursprünglich unter einem eigenen Kapitän stehende Platz 1889 von Wilhelm Christian annektiert worden ist. Nach seinem Übergang an die Regierung war dieser wichtigste Platz des Südens, zugleich Sitz der Regierung, dem Machtbereich eines eingeborenen Kapitäns dauernd entzogen. Der dortige Stamm der Swartmodder-Hottentotten, losgelöst von der Oberherrschaft der Bondelzwarts, ist denn auch bei dem Aufstande der letzteren 1903 bis zum heutigen Tage auf seiten der Regierung geblieben.
Um auch in Bethanien deutsche Macht zu zeigen und dem Kapitän die Entrichtung der auferlegten Buße seinen Untertanen gegenüber zu erleichtern, setzte sich die Truppe Anfang November 1898 nach dort in Marsch. Außerdem war aus Bethanien in Verbindung mit den Wirren ein Waffen- und Munitionsschmuggel bekannt geworden. Als Beweis, welche Übertreibungen im Schutzgebiet die sogenannten »Stories« mit sich zu bringen pflegen, führe ich an, daß fraglicher Munitionsschmuggel dem Bezirksamt als Schmuggel eines Wagens voll Gewehre und Munition gemeldet worden war, daß aber die jetzt eingeleitete Untersuchung diese Meldung auf ein Gewehr und 20 Patronen zusammenschrumpfen ließ. Der Schuldige wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die ich ihm jedoch erließ, da die Wegnahme des teuer bezahlten Gewehres nebst Munition als ausreichende Strafe erschien.
Ostexpedition 1899.
Mitte des Jahres 1899 kamen Nachrichten nach Windhuk, daß der im Osten des Schutzgebietes lebende Stamm des Hererohäuptlings Tjetjo bei der Gewehrstempelung gleichfalls Schwierigkeiten mache. Auch sonst zeige der Stamm Neigung zur Unbotmäßigkeit. Diese Nachrichten führten zu einer Expedition nach dem Distrikt Gobabis, die von der in Windhuk garnisonierenden Truppe am 25. August 1899 angetreten wurde. Am 3. September war Gobabis erreicht. Vom bösen Gewissen getrieben, fanden sich auch bald Tjetjo und dessen Sohn Traugott ein, um durch freiwillige Empfangnahme der Strafe dem ihnen unbequemen Zug der Truppe in ihre Werften vorzubeugen. Diesen zu unterlassen, lag jedoch nicht in meinem Sinn. Infolgedessen wurden beide mit einer Strafpredigt entlassen und angewiesen, meinen Besuch bei sich abzuwarten. Das friedliche Entgegenkommen der Unbotmäßigen hatten wir vor allem dem Umstand zu verdanken, daß auf unserer Seite der Oberhäuptling Samuel mit 40 seiner Leute sich am Zuge beteiligt hatte.
Am 11. September erfolgte der Abmarsch von Gobabis den starkfließenden Schwarzen Nosob aufwärts und am 13. das Eintreffen vor der Werft des Häuptlings Tjetjo, Gefechtsaufmarsch und dann Einreiten in die Werft, wobei mich neben dem Adjutanten (Böttlin) auch der Oberhäuptling Samuel begleitete. Dieses Mitreiten Samuels konnte als ein unbedingt friedliches Zeichen aufgefaßt werden, andernfalls würde er sein Mißtrauen zu erkennen gegeben haben. Tjetjo saß auch ganz friedlich in seiner Werft, sein Sohn Traugott dagegen mit seinen Leuten, anscheinend schußbereit, seitwärts im Busch. Doch auch dieser kam jetzt zur Begrüßung herbei. Die vorgenommene Untersuchung ergab, daß die treibende Kraft bei der aufrührerischen Bewegung Traugott gewesen war, sein Vater dagegen lediglich der Getriebene. Letzterer kam daher mit einer Strafpredigt und nachträglicher Einlieferung seiner Gewehre behufs Abstempelung davon. Traugott dagegen, der eine zwei Stunden weiter entfernte eigene Werft bewohnte, wurde zwei Tage später in dieser aufgesucht und ihm die Wahl zwischen Gefecht und freiwilliger Abgabe seiner Gewehre gelassen. Traugott zog das letztere vor und lieferte rund 60 gute Hinterlader ab.[32]
Somit würde diese Expedition zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen sein, wenn nicht das unbegreifliche Handeln eines Offiziers das Bild getrübt und auch Südwestafrika mit einem Eingeborenenexzeß belastet hätte, womit es seit seinem Bestehen bis jetzt verschont geblieben war. Es war dies der sattsam bekannte Fall des Leutnants Prinz von Arenberg. Dieser Offizier stand ~à la suite~ der Schutztruppe und leistete bei ihr zur Zeit freiwillig aktiven Dienst, um sich Kenntnisse über Land und Leute zu erwerben. In Erfüllung seines Wunsches hatte ich ihn zunächst nach Osten gesendet und dem damaligen Distriktschef Leutnant Reiß[33] zur beliebigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Dieser setzte ihn als Chef der Grenzstation Epukiro ein.
Nach Beendigung der Ostexpedition befahl ich dem Leutnant Prinz von Arenberg, mit der Truppe nach Windhuk zurückzugehen, um nunmehr auch andere Teile des Schutzgebietes kennen zu lernen. Der Prinz bat jedoch, noch vier Wochen im Distrikt bleiben zu dürfen, da er einem größeren Schmuggel auf der Spur sei. Da ein solcher gerade im Distrikt Gobabis nicht ausgeschlossen erschien, wurde die Bitte bewilligt, und die Truppe marschierte am 25. September ohne ihn ab. Am 27. September kam der Leutnant Prinz von Arenberg nach Lehmwater nachgeritten und meldete die durch ihn vollzogene Bestrafung des Herero-Bastards Willi Kain wegen Hochverrats mit dem Tode. Die Meldung wurde anscheinend in der aufrichtigen Überzeugung vorgetragen, sich um das Deutsche Reich ganz besondere Verdienste erworben zu haben. Zur Untersuchung des Falles marschierte ich mit der Truppe nach Gobabis zurück. Nachdem die Untersuchung beendet war, wurde der abermalige Rückmarsch nach Windhuk angetreten, aber diesmal auf dem nördlichen Wege mitten durch das Hereroland, wobei auch Tjetjos Werft noch einmal berührt wurde. Der Zweck dieser Abänderung der Marschroute war, eine im Hererolande etwa auftretende Erregung über den Fall Kain niederzuhalten. Indessen ergab sich, daß von einer solchen nirgends die Rede gewesen war. Die Truppe rückte am 19. Oktober ohne Zwischenfall wieder in Windhuk ein.
Im übrigen sind die Einzelheiten des Falles »Arenberg« bekannt genug, so daß ich hier über sie hinweggehen kann. Die Untersuchung hat ergeben, daß die Gefahren, von denen sich der Leutnant Prinz von Arenberg in dem Augenblick seines Handelns bedroht geglaubt hat, nur in seiner Phantasie bestanden hatten. Er wurde für sein Vergehen in der Heimat zum Tode verurteilt, dann zu fünfzehnjähriger Freiheitsstrafe begnadigt, später aber für geistig nicht normal erklärt und aus dem Gefängnis in eine Anstalt für Geisteskranke überführt.
Bei dem Marsch durch das Osthereroland, das ich seit der Rinderpest nicht mehr gesehen hatte, trat unverkennbar zutage, wie sehr die Seuche nicht nur die Herden, sondern durch ihre Begleiterscheinungen auch das Volk der Hereros dezimiert hatte. Der Rinderpest war nämlich s. Zt. unmittelbar der Typhus gefolgt, der unter Weißen wie Eingeborenen aufräumte, unter den letzteren jedoch ungleich mehr. Die Eingeborenen zeigten sich durchaus widerstandsunfähig und starben in großer Anzahl. Das sonst so volk- und namentlich viehreiche Land war beinahe ganz leer geworden.
Nicht im Zusammenhang mit der Ostexpedition stehend, aber hier zu erwähnen ist noch die während des Rückmarsches der Truppe erfolgte Ermordung zweier Weißer durch Hottentotten und Buschmänner bei Kowas im Bezirk Windhuk. Namentlich durch die damals gerade zur Übung eingezogenen Bastards unter dem Leutnant v. Schönau wurden die Räuber verfolgt und entweder niedergeschossen oder gefangen genommen und gerichtlich abgeurteilt. Als Ursache des Mordes hatte sich ergeben, daß die Eingeborenen glaubten, sich auf diese Weise am zweckmäßigsten ihrer Schulden an die betreffenden Weißen entledigen zu können.
Nordexpedition 1900.
Da ich seit Gründung des Nordbezirks 1896 das Nordhereroland nicht mehr gesehen hatte, beschloß ich jetzt eine erneute Expedition nach Outjo-Grootfontein. Die eigentümliche Stellung des Gouverneurs als Oberherr von Völkerschaften, die nicht unter Anwendung von Gewalt unterworfen waren, sondern ihn freiwillig als solchen anerkannt hatten, bedingte sein häufiges Erscheinen bei den Häuptlingen. Er mußte fortgesetzt Fühlung mit diesen halten und überall persönlich nach dem Rechten sehen. War der Gouverneur doch für den Schutz der unter den Eingeborenen lebenden Weißen bei seinen geringen Machtmitteln sehr auf die Mitwirkung der Häuptlinge angewiesen.
Wie gewöhnlich bei meinen Zügen durchs Hereroland, nahm der Oberhäuptling mit 50 seiner Leute an der Expedition teil. Umsomehr konnte diese als reiner Friedensmarsch ausgeführt werden. Um jedoch das Angenehme mit dem Nützlichen zu vereinigen, wurde sie mit einer großen Felddienstübung verbunden, bei der die Feldtruppe von Windhuk einschließlich der verbündeten Hereros die eine Partei, die 4. Feldkompagnie in Outjo und die aus Omaruru herangezogene 2. Feldkompagnie die andere Partei bildeten. Es war dies ein Manöverfeld, wie wenn in Deutschland etwa die Garnison von Karlsruhe i. B. gegen diejenige von Königsberg operieren würde.
Die Expedition wurde am 3. Oktober 1900 angetreten und dauerte bis Ende Dezember. In Waterberg konnte ich jetzt zum letztenmal den alten Häuptling Kambazembi begrüßen, der vollständig erblindet war. Der Streit um die Nachfolge zwischen seinen beiden Söhnen David und Salatiel warf seine Schatten bereits voraus. Nach dem etwa zwei Jahre später erfolgten Tode Kambazembis einigten sich schließlich die Brüder dahin, daß David Platzkapitän von Waterberg wurde, Salatiel die sonstige Herrschaft zufiel. Der erstere, ein Günstling des Oberhäuptlings, hat sich später an dem allgemeinen Aufstand beteiligt, der letztere erst, nachdem er selbst angegriffen worden war. Wäre eine richtige Ausnutzung dieses Zwiespaltes möglich gewesen, so hätten wir daher vielleicht beim Beginn des Aufstandes auf Bundesgenossen auch aus den Reihen der Aufständischen rechnen können.
Ein weiteres politisches Ereignis der Expedition war ein drohender Zusammenstoß mit dem Ovambohäuptling Negumbo, über den das Nähere im nächsten Kapitel folgen wird. Ferner erschien der Kapitän der Topnaars aus Zesfontein und wünschte Gewehre und Munition, um sich gegen die zum Zwecke von räuberischen Jagdzügen fortgesetzt den Kunene überschreitenden Portugiesen zu wehren. Dies wurde unter dem Hinweis auf seine Beteiligung an dem Swartbooiaufstande abgeschlagen, ihm dagegen die Einrichtung einer Station in Zesfontein in Aussicht gestellt. Letzteres geschah auch drei Monate später; erster Distriktschef war Oberleutnant Schultze,[34] der dann auch den bisher von portugiesischer Seite betriebenen Raubjagden ein Ende setzte.
Die »Felddienstübung« verlief völlig programmäßig und insofern viel kriegsgemäßer als in Europa, weil in Südwestafrika die Rücksicht auf Flurschäden fortfällt. Weit vorausgeschickte Reiterpatrouillen gewannen bereits in der Gegend von Naidaos Fühlung miteinander. Patrouillenführer auf Windhuker Seite war der als Vizefeldwebel der Reserve eingezogene, uns noch vom Feldzuge 1896 her bekannte Kaufmann Gustav Voigts. Es war interessant, zu sehen, wie infolge der Kriegserfahrung und Landeskenntnis des Führers die Überlegenheit in der Aufklärung entschieden auf Windhuker Seite blieb, bis auf der andern Seite in dem Leutnant v. Wöllwarth[35] ein ebenbürtiger Gegenführer auftrat. Von da ab hielt sich die Aufklärung auf beiden Seiten die Wage. Bei Khauas, östlich Outjo, kam es dann am 10. November zum Zusammenstoß, bei dem sich die verbündeten Herero den Platzpatronen gegenüber durch große Tapferkeit auszeichneten. Damit war dann das Manöver beendet.
Vom 17. bis 24. November schob ich eine Fahrt nach Okaukuejo ein, einem wichtigen Straßenknotenpunkt westlich der Etoschapfanne, der zur Anlage einer Grenzstation gegen die Ovambos in Aussicht genommen war. Mit dieser Fahrt wurde auch ein Besuch der Etoschapfanne verbunden, eines in dieser Jahreszeit trockenen Salzsees, der sich bei Sonnenschein wie ein Schneefeld, bei bewölktem Himmel wie ein Meer ausnahm. In meiner Begleitung befanden sich 20 Reiter der Station Outjo unter dem Kompagniechef und zugleich Bezirksamtmann Hauptmann Kliefoth.[36] Auffällig war, daß jeden Abend auf der Höhe unseres Lagerplatzes am Horizonte Feuer aufflackerte, aus dem wir auf das Vorhandensein von uns anscheinend beobachtenden Spionen des Häuptlings Negumbo schlossen.
Auf dem Rückmarsch nach Windhuk konnte ich in Omaruru zum erstenmal den Häuptling Michael begrüßen, den Nachfolger seines inzwischen verstorbenen Vaters Manasse, wobei die üblichen Ermahnungen und Gelöbnisse ausgetauscht wurden. Der junge Häuptling machte im ganzen einen gesetzten und würdigen Eindruck. Von hier marschierte die Truppe direkt nach Windhuk zurück, während der Oberhäuptling Samuel mich noch bis Karibib, dem damaligen Endpunkte der Bahn, begleitete. Hier hatte der Oberhäuptling Gelegenheit, mit mir das mittlerweile entstandene Städtchen zu bewundern, dies an einem Platze, den wir bei dem gemeinsamen Zuge vor fünf Jahren noch vollständig leer gesehen hatten. Nach Befahrung der Bahn bis zur Bauspitze -- etwa 20 ~km~ östlich Karibib -- und Besichtigung des Unterbaues, der wieder bereits 14 ~km~ weiter vorgetrieben war, erfolgte dann die Rückkehr nach Windhuk.
Auch jetzt sollte die Truppe hier nicht lange Ruhe haben. Anfang Februar 1901 kam es wieder zum ernsten Schießen, und zwar an einem Orte, an dem wir es zu allerletzt erwartet hätten, nämlich bei den zum Bezirk Gibeon gehörigen Bastards von Grootfontein.
Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901.
Auch dieser Aufstand entsprang dem so leicht erregbaren Mißtrauen der Eingeborenen gegen Maßnahmen von unserer Seite. Wie bereits erwähnt, war mittels eines 1895 abgeschlossenen besonderen Vertrages die militärische Ausbildung der wehrfähigen Rehobother Bastards mit der Verpflichtung zur Heeresfolge vereinbart worden. Der Vertrag war 1896 auch auf den kleinen Zweig der Bastards ausgedehnt worden, der sich in Grootfontein (südlich) niedergelassen hatte. Diese Grootfonteiner Bastards hatten alle Veranlassung, der Regierung dankbar zu sein. Sie hatten sich während der Witbooiunruhen in ihrem allzu nahe bei der Naukluft gelegenen Wohnsitz nicht mehr sicher gefühlt, ihn aufgegeben und sich in das Bethaniergebiet zurückgezogen. Etwa Waffenhilfe gegen den Eindringling zu leisten, daran dachten sie nicht im entferntesten. Als Landeskenner würden sie im Naukluftfeldzuge sehr von Nutzen gewesen sein.
Trotzdem setzte sie die Regierung nach Beendigung des Witbooikrieges wieder in den Besitz ihres bisherigen Wohnplatzes Grootfontein, wo sie als gute Viehzüchter bald, wie vordem, stattliche Wollschafherden auf die Weide führen konnten. Als Gegenleistung hatten sie lediglich ihre wehrfähige Mannschaft unter denselben Bedingungen wie die Rehobother Bastards der Regierung zur Verfügung zu stellen.
Zu den Mobilmachungsvorarbeiten gehört bekanntlich auch die Lösung der Pferdefrage. Hierzu war die Feststellung erforderlich, inwieweit die Eingeborenenstämme, die zur Heeresfolge verpflichtet waren, mithin die Witboois, die Rehobother und die Grootfonteiner Bastards, in der Lage sein würden, sich selbst beritten zu machen. Während die zu diesem Zwecke erforderlichen Erhebungen bei den beiden erstgenannten Stämmen anstandslos vor sich gingen, widersetzten sich die Grootfonteiner Bastards, angeblich, weil sie befürchteten, es handele sich um Wegnahme ihrer Pferde -- dieselbe Befürchtung, wie wir sie an anderer Stelle bei der Gewehrstempelungsfrage haben zutage treten sehen. Bei der Beurteilung dieser Widersetzlichkeit muß indessen berücksichtigt werden, daß den Witboois und den Rehobother Bastards ihre derzeitigen Verwaltungsbeamten (v. Burgsdorff, Oberleutnant Böttlin) genau bekannt waren und ihr Vertrauen besaßen, daß dagegen der Distriktschef der Bastards von Grootfontein, Leutnant v. Lekow,[37] erst neuernannt und daher noch nicht in der Lage gewesen war, sich dieses Vertrauen zu erwerben. Es ist das die alte Geschichte von der Wichtigkeit der Personalfrage in den Kolonien. Ob Leutnant v. Lekow, ein ruhiger und vornehmer Charakter, durch eine andere Art des Auftretens den Aufstand hätte verhindern können, wie damals in einem Teile der heimatlichen Presse behauptet worden ist, ließe sich nur an Ort und Stelle beurteilen. Aus dem äußeren Hergang der Sache zu schließen, muß die Schuld fraglos den Bastards zugeschrieben werden. Der Verlauf war folgender:
Als der Distriktschef Leutnant v. Lekow in Begleitung von nur zwei eingeborenen Soldaten zur Feststellung des Pferdebestandes der Bastards erschien, widersetzte sich der Kapitän Claß Swart, mit der Waffe drohend, und verweigerte dann die Abgabe der Waffen, als nunmehr der Distriktschef sie verlangte. Dieses Verlangen kann allerdings nicht als zweckmäßig bezeichnet werden, da dem Leutnant v. Lekow zu dessen Durchsetzung keinerlei Machtmittel zur Seite standen. Der Kapitän hatte zwölf, der Distriktschef zwei Gewehre zur Stelle, und letztere waren nicht einmal geladen.
Als dann der Distriktschef mit verstärkten Machtmitteln zurückkehrte, wurde er ohne weiteres mit Schüssen empfangen. Ein Versuch des Kapitäns Swart, bei seinen Nachbarn, den Rehobother Bastards und den Bethanier Hottentotten, Hilfe zu erlangen, schlug dagegen fehl. Nur einige gerade zum Besuch anwesende Rehobother Bastards, darunter bedauerlicherweise auch ausgebildete Soldaten, trieb das Verwandtschaftsgefühl so weit, sich dem Aufstande anzuschließen. So blieben die Aufständischen auf ein kleines Häufchen von 20 bis 25 Gewehren beschränkt, denen Leutnant v. Lekow aus seinem Distrikt nur etwa 15 Bewaffnete, meist ausgebildete Witbooisoldaten, entgegenzusetzen hatte. Es folgte nun ein seitens des Leutnants v. Lekow mit außerordentlicher Energie geführter Kriegszug, bei dem es zu zwei größeren Zusammenstößen kam. Die Aufständischen sahen sich schließlich zur Übergabe bewogen, noch bevor die von Windhuk heranbeorderten Verstärkungen sowie die aus Gibeon im Anmarsch befindlichen Witboois auf dem Schauplatze der Unruhen eingetroffen waren. Bezeichnenderweise aber erfolgte diese Übergabe nicht an den Distriktschef, sondern an eine Abteilung Witboois. Die Verluste betrugen auf unserer Seite: tot ein weißer Reiter (Reer) und ein Witbooisoldat, auf seiten der Aufständischen: der Kapitän und drei seiner Leute.
Am 14. März fand Kriegsgericht über die Gefangenen in Rehoboth statt, zu welchem Zweck ich mich selbst dorthin begeben hatte. Es standen im ganzen 22 Angeklagte vor Gericht, zu dem als Richter auch Bastards von Rehoboth hinzugezogen worden waren. Von den Angeklagten wurden 3 zum Tode, die übrigen zu Gefängnisstrafen von 1-10 Jahren mit Zwangsarbeit verurteilt; sieben wurden freigesprochen. Die zum Tode Verurteilten waren ausgebildete Bastardsoldaten, die nachweislich auf deutsche Soldaten geschossen hatten. Mit Rücksicht auf die sehr entwickelten verwandtschaftlichen Beziehungen des Bastardvolkes begnadigte ich jedoch auch sie zu 10 Jahren Kettenhaft, jedoch unter Ausstoßung aus dem Soldatenstande. Letzteres geschah öffentlich angesichts des Volkes von Rehoboth sowie der Bastardsoldaten, die, soweit man ihrer habhaft werden konnte, rasch eingezogen und eingekleidet worden waren.[38] Die Gefangenen wurden sämtlich nach Windhuk überführt, wo in der Folge nach Ausbruch des Hereroaufstandes 1904 die letzten von ihnen begnadigt worden sind. Wie bekannt, haben die Bastards während des Aufstandes bis zum heutigen Tage treu auf unserer Seite ausgehalten.
Kapitel ~VI.~
Unsere Beziehungen zu den Ovambos.
Ethnographisches.
Soviel aus den dürftigen Nachrichten hervorgeht, die bis jetzt, namentlich von Missionsseite, zu uns gekommen sind, wohnen auf deutschem Gebiet, vom Kunene bis zum Okawango, zum Teil auch von der Grenze selbst durchschnitten, folgende Ovambostämme:
1. die Uukualuitsis, Stärke nicht zu schätzen, Regierungsform unbekannt, keine Mission;
2. die Ongandjeras, unter einem gemeinsamen Häuptling stehend, Stärke unbekannt. Nördlich davon befinden sich:
3. die Ombarantus (von anderer Seite auch Ovambandje genannt), Stärke 60000 bis 80000 Köpfe, in mehrere kleine Häuptlingsschaften zerfallend, ob unter einem gemeinsamen Oberhäuptling, ist nicht bekannt. Das Stammesgebiet ist wahrscheinlich durch die deutsch-portugiesische Grenze zerschnitten;
4. die Uukuambis unter Häuptling Negumbo, Stärke 50000 bis 60000 Menschen. Alle drei ohne Mission;
5. die Ondongas, in zwei Stämme unter dem Häuptling Kambonde und Nechale zerfallend. Stärke jedes Stammes etwa 20000 Menschen. Zwei Missionsstationen (Finnische). Nördlich davon
6. die Uukuanjamas unter einem gemeinsamen, von sämtlichen Unterhäuptlingen anerkannten Oberhäuptling. Bis vor etwa einem Jahre war dies Uejulu, jetzt Nande. Stärke 70000 bis 80000 Menschen. Das Stammesgebiet wird durch die Grenze derart durchschnitten, daß der weitaus größere Teil in das portugiesische Gebiet fällt. Zwei Missionsstationen (Rheinische). Östlich von diesem Stamm folgen dann noch:
7. die Ovakvimas (nach Missionsangabe) unter einem Häuptling. Stärke 5000 bis 6000 Menschen. Ob das Stammesgebiet diesseits oder jenseits der Grenze fällt, oder von dieser durchschnitten wird, ist ungewiß. Gleichfalls nach Missionsangabe wohnen noch nordöstlich von diesem Stamm
8. die Ovambuela, wahrscheinlich ganz in das portugiesische Gebiet fallend.
Von da bis zum Okawango scheinen keine Ovambostämme mehr zu wohnen, vielmehr das Land lediglich den Buschmännern überlassen zu sein. Die am Okawango wohnenden Stämme leben auf portugiesischem Gebiet und kommen daher für uns nur indirekt in Betracht. Wir werden ihnen später noch begegnen.
Von den vorstehend genannten Ovambostämmen sind wir bis jetzt lediglich mit den Uukuambis (4.), den Uukuanjamas (6) und vor allem den beiden Ondongastämmen (5) in Beziehungen gekommen. Daß die deutsch-portugiesische Grenze so vielfach Stammesgebiete durchschneidet, kann natürlich nicht als ein günstiger Zustand angesehen werden. Diese Trennung erleichtert besonders den unter den Ovambos lebhaft betriebenen Waffen- und Sklavenhandel.
Einer Regelung werden auch die Verhältnisse bei den im Okawangotal wohnenden Stämme bedürfen, sobald wir mit einer Besiedlung des Südufers des Flusses beginnen, das in unser Gebiet fällt. Die auf dem Nordufer wohnenden Ovambostämme beanspruchen gleichfalls Besitzrechte auf dem anderen Flußufer, während es eine portugiesische Regierungsgewalt auch dort nicht gibt.
Geschichtliches.
Bis jetzt hatte die Brücke zu den Ovambos lediglich die Mission gebildet, und zwar im Westen die finnische sowie die rheinische (deutsch), im Osten die katholisch-deutsche Mission. Weitere Beziehungen bestanden nur darin, daß ab und zu seitens der Ovambos ein Händler schlecht behandelt wurde, oder daß seitens unserer Eingeborenen einmal einem durchpassierenden Ovambo Pferde und Waffen weggenommen worden sind, oder endlich, daß Munitions- und Schnapshandel über die Grenze gemeldet wurde. Entweder folgten dann Klagen beim Gouvernement, die einen durch Vermittlung der Mission geführten Briefwechsel mit dem betreffenden Ovambohäuptling zur Folge hatten, oder aber diplomatische Verhandlungen zwischen Berlin und Lissabon. In beiden Fällen wurde selten ein befriedigender Abschluß erzielt, vielmehr endigte die Sache meist in einer endlosen Verschleppung. Ich selbst bin so während meiner Amtszeit nacheinander mit den Häuptlingen Kambonde, Nechale, Uejulu und Negumbo in Briefwechsel gekommen.
Zum erstenmal geschah dies während des Nordzuges im Jahre 1895. Kurz vorher war die Nachricht von der Niederwerfung Witboois zu den Ovambohäuptlingen gedrungen und hatte diese in nervöse Stimmung versetzt, die sich mit der jetzt kommenden Nachricht von dem Anmarsch einer stärkeren deutschen Truppe nach dem Norden noch steigerte. Durch den Vertreter der South-West-Africa-Company, Herrn ~Dr.~ Hartmann, der fortgesetzt Beziehungen zu den Ovambohäuptlingen unterhielt, kam es zu meiner Kenntnis, daß diese Kriegsvorbereitungen träfen. Um die Truppe nicht in den Verdacht geraten zu lassen, sie hätte einen geplanten Besuch in dem Ovambolande aus Furcht unterlassen, schrieb ich an den nächstwohnenden Häuptling, den sonst als friedfertig bekannten Kambonde, ich hätte aus Mangel an Zeit dieses Mal bedauerlicherweise nicht die Möglichkeit eines Besuches bei ihm ins Auge fassen können. Im übrigen versicherte ich ihn meiner friedlichen Gesinnung. Durch Vermittlung des Missionars Rautanen erhielt ich einige Monate später in Windhuk die Antwort, dahin lautend, daß alles, was ich geschrieben hätte, sehr schön sei, daß aber er, Kambonde, doch wünschte, mich in seinem ganzen Leben nicht zu sehen. Denn die Deutschen kämen mit freundlichen Worten, wenn sie aber da seien, wollten sie regieren, und regieren könne er allein. Das war gewiß deutlich, schadete aber weiter nichts, da ein Übergreifen unserseits auf das Ovamboland vor dem unzweifelhaften Feststehen unserer Herrschaft im Hererolande und im Namalande ein Fehler gewesen wäre und daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war.
Seitdem schliefen die Beziehungen zu den Ovambos so ziemlich wieder ein, bis einer der Bezirksamtmänner von Outjo, Oberleutnant Franke, im Jahre 1900 einen Besuch bei den Häuptlingen Kambonde und Uejulu unternahm und ihn bis zu dem portugiesischen Fort Humbe ausdehnte. Seine Aufnahme bei den beiden Häuptlingen war eine durchaus freundliche, ebenso anscheinend auch bei dem portugiesischen Kommandanten im Fort Humbe. Doch erfolgte später aus Anlaß dieses Besuches eine Beschwerde in Berlin wegen Grenzverletzung durch deutsche Soldaten. Infolgedessen wurde der Besuch portugiesischen Gebietes den Angehörigen der Schutztruppe in Uniform von nun ab untersagt. Die nächsten Besuche deutscher Offiziere im Ovambolande, und zwar des Leutnants Schultze, des Hauptmanns Kliefoth und des Leutnants Sixt von Armin, sämtlich im Nordbezirk stationiert, beschränkten sich daher auf das deutsche Gebiet, soweit nicht schon ein Besuch bei dem Häuptling Uejulu als ein Überschreiten der in jener Gegend noch nicht festgelegten portugiesischen Grenze betrachtet werden muß. Das Land dieses Häuptlings liegt zum Teil auf deutscher Seite, sein persönlicher Wohnsitz indessen wohl auf portugiesischem Gebiet.
Besonders Bemerkenswertes bot der Zug des Hauptmanns Kliefoth Ende 1901, weil es dabei fast zu einem kriegerischen Zusammenstoß gekommen wäre. Bei der Schilderung des im Jahre 1900 stattgehabten Zuges der Truppe nach den Nordbezirken (Kapitel ~IV~) habe ich bereits einen politischen Zwischenfall im Ovambolande erwähnt. Im Gebiete des Häuptlings Negumbo der Uukuambis waren zwei deutsche Händler beraubt worden und hatten ihr Leben nur durch eilige Flucht retten können. Sie erreichten mühsam die damalige nächste Grenzstation Outjo, wo gerade die Truppe eingetroffen war. Zufällig befand sich daselbst auf der Durchreise auch der bei dem Häuptling Kambonde stationierte Missionar Rautanen, so daß durch dessen und Kambondes Vermittlung Verbindung mit dem Häuptling Negumbo hergestellt werden konnte. Dieser erhielt die Aufforderung, bis zum 1. April 1902 eine Buße von bestimmter Höhe zu entrichten, widrigenfalls der Kriegsfall als gegeben angenommen würde. Der in meiner Begleitung befindliche Oberhäuptling Samuel wurde gleichfalls kriegerisch gestimmt und schrieb an Negumbo folgenden Brief:
Outjo, den 15. November 1900.
Mein Freund Negumbo!
Ich schreibe Dir einige Worte. Ich und mein Freund, der Gouverneur Leutwein, haben von Deinen Leuten und Deinem Stamm Böses gehört.
Und nun sage ich Dir, tue, was wir von Dir fordern, bezahle die 60 Ochsen für das Geschehene, 50 für die Händler und 10 für die Kleinen von dem Getöteten. Sonst kommen wir, Dich zu schießen, sonst aber werden wir Freunde bleiben. Genug.
Viele Grüße. Ich bin Samuel Maharero, Herr der Hereros.
Kambonde empfing für seine Vermittlung ein entsprechendes Geschenk. Die Antwort Negumbos erhielt ich am 1. Januar 1901 in Windhuk. Sie lautete dahin, daß er alles bezahlen wolle und daß ich daher nicht zu ihm zu kommen brauche. Da jedoch in der Folge die rechtzeitig eingegangene Buße dem Bezirksamtmann von Outjo, Hauptmann Kliefoth, in bezug auf Qualität zur Beanstandung Veranlassung gab, so beschloß dieser seinerseits im Monat Juni 1901 einen persönlichen Besuch bei dem Häuptling Negumbo und nahm hierzu 25 Reiter und ein Geschütz mit. In Negumbos Werft Omukuju angekommen, begegnete Hauptmann Kliefoth einer mächtigen Aufregung. Wie ein aufgerührter Ameisenhaufen wimmelten die Bewohner durcheinander und empfingen die Truppen mit drohenden Gebärden und mit Geschrei. Alle Versuche des Hauptmanns Kliefoth, sich Gehör zu verschaffen, mißlangen. Das Vergebliche weiterer Bemühungen einsehend, zog er in der Nacht wieder ab, da er mit Recht glaubte, die Verantwortung für die Entfesselung eines Ovambokrieges nicht auf sich nehmen zu sollen. Ein Telegramm meinerseits, das seinen Zug überhaupt untersagte, hatte ihn nicht mehr erreicht. Will man unzivilisierten Völkerschaften einen Besuch abstatten, so muß man entweder mit möglichst wenig Begleitern kommen, so daß die Wilden von dessen friedlichem Zweck im voraus überzeugt sind, oder man muß mit einer so starken Macht kommen, daß ihr gegenüber die Eingeborenen Feindseligkeiten überhaupt nicht wagen. Dies ist die Lehre, die auch dieser Zug wieder gegeben hat. 25 Mann und ein Geschütz waren zu einem friedlichen Zug zu viel, zu einem kriegerischen zu wenig. Im übrigen wurde später der Verdacht, daß die Unterhändler, die das Vieh bei Negumbo hatten in Empfang nehmen sollen, in gewinnsüchtiger Absicht Unterschlagungen und Umtausch vorgenommen hätten, infolge von deren Flucht über den Kunene als gerechtfertigt anerkannt. Hauptmann Kliefoth wurde daher angewiesen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Der nächste Besuch bei den Ovambos erfolgte 1901, mithin kurze Zeit später, seitens des ~Dr.~ Hartmann, der als Vertreter der neugegründeten Otavi-Gesellschaft eine Eisenbahntrace durch das Ovamboland nach dem portugiesischen Hafen Port Alexander festlegen sollte. Auf seinen Wunsch hatte ich ihm den Adjutanten der Truppe, Oberleutnant v. Winkler, beigegeben, was ich um so lieber tat, als dadurch auch eine Bereicherung der Landeskenntnisse der Truppe zu erwarten war. Die Expedition ging von Otavi über die Werft der Häuptlinge Nechale, Kambonde und Uejulu über den Kunene nach Humbe und Port Alexander und von da nach Mossamedes. Der Oberleutnant v. Winkler kehrte jedoch bereits an den Kunenekatarakten wieder nach Windhuk zurück.
Als Nachwehen des Besuches durch Hauptmann Kliefoth bei Negumbo glaubte ~Dr.~ Hartmann noch Mißtrauen und Unruhe bei den Ovambo-Häuptlingen feststellen zu können, ein Umstand, der ihn bewog, das Gebiet des Häuptlings Negumbo zu meiden und für seine Eisenbahntrace lieber einen Umweg nach Norden in den Kauf zu nehmen. ~Dr.~ Hartmann hat seine Erlebnisse in einem interessanten Vortrag niedergelegt, auf den hiermit verwiesen sei.[39]
Den letzten friedlichen Zug bei den Westovambos unternahm ein Jahr später, d. i. Ende 1902, der Referent für Forst- und Landwirtschaft beim Gouvernement, ~Dr.~ Gerber, in Begleitung des Regierungsbaumeisters Laubschat aus Swakopmund. Die Ausbeute dieser Expedition lag, wie bei der Stellung des Expeditionsleiters naturgemäß, vorzüglich auf landwirtschaftlichem Gebiete, das in einem besonderen Abschnitt behandelt werden wird. Sie ging über die Werften von Nechale, Kambonde nach der des Häuptlings Uejulu, zugleich Missionsstation Ondjiva. Hier wurde ~Dr.~ Gerber zuerst als Privatmann freundlich empfangen, welche Freundlichkeit in das Gegenteil umzuschlagen drohte, als er in den -- ja begründeten -- Verdacht geriet, ein Regierungsvertreter, mithin ein »Spion« zu sein, da er als solcher nicht offen aufgetreten war. Ebensowenig Freundlichkeit brachte ihm später ein Besuch in Humbe ein. Nur der Anschluß an zwei zufällig getroffene portugiesische Offiziere ließ die Stimmung für ihn wieder etwas günstiger werden. Aus dieser Tatsache schloß ~Dr.~ Gerber mit Recht, daß der bisher als deutschfreundlich bekannte Häuptling Uejulu wieder in portugiesisches Fahrwasser geraten sei, was übrigens dem Gouvernement auch schon von anderer Seite gemeldet worden war. Die beiden portugiesischen Offiziere waren nichts anderes als eine Gesandtschaft an den Häuptling Uejulu, der sich angeblich bereit erklärt hatte, die portugiesische Flagge zu hissen und den Bau eines Forts in seinem Gebiet zu gestatten.
Von der Werft Uejulus durchquerte ~Dr.~ Gerber den Raum zwischen Kunene und Okawango, zog am Nordufer des letzteren Flusses abwärts und kehrte dann auf einem bereits von Oberleutnant Volkmann hergestellten Wege über Grootfontein nach Windhuk zurück. Sehr unterstützt wurde er auf seiner Reise durch einen ihm seitens der Truppe -- als Zivilist -- beigegebenen Unteroffizier Gaß.[40] Mit dem mächtigsten der auf dem Nordufer des Okawango lebenden Häuptlinge, dem alten Himarua, schloß ~Dr.~ Gerber aus eigenem Entschluß einen anscheinend vorteilhaften Vertrag wegen Aufnahme einer deutschen katholischen Mission, der jedoch für diese, wie wir noch sehen werden, sich in der Folge nicht als haltbar erwiesen hat.
Damit sind wir zu den Ostovambos gelangt, von denen kein Stamm auf deutschem Gebiet wohnt. Nur vereinzelte Werften finden wir in der Nähe der Mündungen des Ombungo- und des Löwen-Omuramba auf diesem. Indessen betrachten die Eingeborenen durchweg auch das südliche Flußufer als ihr Eigentum. Beziehungen zu diesen Ovambos hatten die Chefs des mittlerweile vom Nordbezirk losgelösten selbständigen Distrikts Grootfontein angeknüpft und aufrechterhalten. Es waren dies nacheinander Leutnant Eggers, Assistenzarzt ~Dr.~ Jodtka und hauptsächlich Oberleutnant Volkmann. Der erste Distriktschef von Grootfontein, Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn, hatte mit Recht von einer so weitgreifenden Unternehmung abgesehen und sich besonders der Verbesserung der Gesundheitsverhältnisse des Platzes Grootfontein, um die er sich auch ein bleibendes Verdienst erworben hat, gewidmet. Der früher malariareiche Platz ist jetzt einer der gesundesten des Schutzgebietes geworden.
Die interessanteste Ausbeute von allen diesen verdienstvollen Reisen bot diejenige des Oberleutnants Volkmann von Ende Mai bis Anfang Juli 1902. Sie ging von Grootfontein auf bisher fast noch nicht begangenem Wege direkt nördlich über Tsintsabis, die Oberläufe des Löwen- und des Ombungo-Omuramba, nach dem Okawango, in dessen Tal die Expedition gegenüber der Werft des Häuptlings Himarua anlangte. Der Weg war mittels mühsamen Durchschlagens durch Wälder und dichtes Buschwerk hergestellt worden. Viel Hilfe hatten hierbei Buschmänner geleistet, jenes scheue Volk, dem bereits der Leutnant Eggers[41] Zutrauen zu der deutschen Regierung einzuflößen verstanden hatte. Der letztere, einer der sprachgewandtesten Offiziere, die ich je kennen gelernt habe, hatte sich sogar das Idiom dieser Buschmänner zu eigen gemacht. Letztere, als einzige Bewohner dieser Gegend, beschreibt Oberleutnant Volkmann in seinem Tagebuche folgendermaßen:
»Die Buschmänner, die fast unbekleidet sind, sind sehr empfindlich gegen Kälte usw. Morgens hat jeder Buschmann ein brennendes Holzscheit in der Hand, das dicht vor die Brust gehalten wird, die andere Hand liegt mit dicht an den Leib gepreßtem Oberarm auf der Schulter. Am Halteplatz wird das Holzscheit dann gleich zum Feueranmachen benutzt. Die Ausrüstung der Buschmänner ist recht ärmlich. Ein kleiner Lederschurz vorn und hinten ist die einzige Kleidung, an der Seite tragen sie ein Ledertäschchen, in dem sich bei wohlhabenden Buschmännern ein Messer, eine Tabakspfeife und eine Zündeldose befinden. Die in der Erde befindlichen Feldfrüchte werden mit einem zugespitzten Stock herausgeholt. Geht ein Buschmann als Führer vor dem Pferd, so springt er mit unglaublicher Schnelligkeit bald hierhin, bald dorthin, irgend eine Knolle oder Wurzel aus der Erde zu holen. Sehr beliebt sind auch verschiedene Beerenfrüchte, die an niedrigen Sträuchern wachsen. Von Baumfrüchten sind am beliebtesten die des Marulabaumes, des sogenannten Mandelbaumes, und zweitens Strychnosarten. Als Tabakspfeife wird alles mögliche benutzt: Kuduhörner, Kalebassen, ausgehöhlte Früchte des Strychnos, alte Patronenhülsen aus Metall usw. Am liebsten rauchen sie durch Wasser, das nie erneuert wird. Geht der Tabak aus, und das ist häufig der Fall, kochen sie Rinde eines Baumes in dem dickflüssigen Tabakswasser, trocknen dann die Rinde, die etwas Tabakgeschmack annimmt, und rauchen sie dann. Sehr gern rauchen sie Hanf.
Waffen hat auf dieser Reise kein Buschmann mit, wohl als Zeichen ihrer friedlichen Gesinnung, sonst führen sie Pfeil und Bogen, erstere aus Holz mit Eisenspitzen, die sie aus dem Ovamboland bekommen.«
Über die ethnographischen Verhältnisse unter den Ovambos am nördlichen Ufer des Okawango sagt Oberleutnant Volkmann, daß bis zur Einmündung des Fontein-Omuramba zwei größere Stämme zu unterscheiden seien. Der eine unter dem Häuptling Himarua habe seine Werften im Okawangotal bis unterhalb der Mündung des Ombuno-Omuramba, von da ab beginne die Machtsphäre des ehemaligen weiblichen Häuptlings Kapongo, der etwa vor zwei Jahren gestorben sei. An ihre Stelle traten dann deren drei Söhne, Karupu, Haussika und Nambaze, von denen der mittlere, Haussika, von seiner eigenen Werft Oschane aus eine Art Oberherrschaft über die andern auszuüben scheint, eine Herrschaft, die bis in die Gegend der Einmündung des Fontein-Omuramba anerkannt wird. Dann folgen nach Osten noch drei weitere Stämme, und zwar die Bomogandas, die Njangamas und die Diêbes (früher Andaras). Die Stärke der Stämme wird auf je 7000 bis 8000 Seelen geschätzt. Reiner Ovambostamm ist nur derjenige des Himarua, eines Eindringlings aus dem Ovamboland, von da ab sind die Stämme sehr mit Betschuanenblut gemischt, bis wir bei Andaras Werft einen fast reinen Betschuanenstamm finden. Die von Himarua und den Söhnen Kapongos beherrschten beiden westlichen Stämme werden Owakwangaris genannt. Die Werft Haussikas, die für sämtliche Ovambowerften typisch ist, beschreibt Oberleutnant Volkmann folgendermaßen:
»Die Werft mit einem Durchmesser von etwa 50 ~m~ ist von 3 ~m~ hohen, in die Erde gerammten Bäumen umgeben, innerhalb der Werft sind wieder eine Menge einzelner Abteilungen durch kreisförmig eingerammte Baumstämme gebildet, die aber knapp 2 ~m~ hoch sind und nicht dicht beieinander stehen. Um die Bäume jeder Abteilung sind etwa 1,60 ~m~ hohe Riedmatten gezogen, die dem Ganzen ein nettes, sauberes Ansehen geben. Innerhalb der Abteilungen, deren jede einem besonderen Zweck dient, stehen die Pontoks, runde Hütten mit spitzem Dach, alles sauber mit Matten bekleidet.«
Von dem Volke der Ostovambos im allgemeinen gibt Oberleutnant Volkmann folgende Beschreibung:
»Wir stehen unmittelbar gegenüber Ossone, das direkt über dem nördlichen steilen Flußufer gebaut ist. Die Owakwangaris sind durchweg sehr gut gebaut, Kleider sieht man nicht, die meisten tragen einen Ledergürtel, an dem vorn und hinten lange, schmale Lederstreifen hängen; viele tragen hinten statt des Leders das Fell eines Leoparden oder einer Ginsterkatze. Das Haar wird in allerlei Formen getragen, meist ist es so weit kurz geschoren, daß ein Streifen oder ein Kranz von Haaren übrig bleibt. Um den Hals tragen sie mit Vorliebe Ketten aus bunten Perlen oder Eisenstückchen, die dünn geklopft und gerollt sind, an den Füßen sind sie unbekleidet oder tragen einfache Sandalen aus Wildfell. Die meisten Männer führen sogenannte Ovambomesser, die von Oukuanjamas stammen, wo das Schmiedehandwerk stark entwickelt ist, ab und zu sieht man Speere, die für sehr wertvoll gelten, und Vorderladeflinten. Auch einige Henry-Martini-Gewehre findet man, und ein Großmann von Himarua hatte von einem Portugiesen eine 8 ~mm~-Büchse mit 3/4 Mantelgeschossen gekauft. Bogen und Pfeile habe ich eigentlich nur bei Kindern als Spielzeug gesehen, dagegen sind viele arme Leute mit Kirris bewaffnet. Die Owakwangaris rauchen fast gar nicht, schnupfen aber durchgängig und haben den Tabak in Dosen von Steinbock- oder Deukerhorn mit Lederdeckel. Sie sind keine großen Jäger, und so findet man viel Wild nahe den Dörfern, Kaffee kennen sie kaum, sie trinken morgens ein aus Mehl bereitetes, wenig schmackhaftes Getränk, dagegen brauen sie ganz gutes Bier aus Korn, das sie aber der Ernte wegen nur wenig herstellen. Töpfe werden aus Ton gefertigt, der überall am Flusse vorkommt, sie werden gebrannt und sind ganz haltbar. Ganz hübsche Arbeiten werden aus Stroh oder Binsen gefertigt: Körbe, Teller, Matten, Fischreusen usw. Die Kanoes zeichnen sich nicht durch Schönheit aus, sie sind grob und vielfach aus ganz krummen Stämmen gearbeitet, die kleinsten Kanoes fassen einen, die größeren vier bis sechs Mann. Es wird im Stehen oder Sitzen gerudert. Die Ruder haben nur auf einer Seite eine Schaufel, sogenannte Paddeln sind unbekannt.«
Sowohl bei Himarua wie bei Haussika gelang die Herstellung eines freundlichen Verkehrs mit den Eingeborenen. Wie überall, wurden seitens der Eingeborenen Geschenke gebracht, große Gegengeschenke erwartet und sehr viel gebettelt. Oberleutnant Volkmann zog von da den Fluß abwärts bis zur Mündung des Fontein-Omuramba, dann letzteren aufwärts bis zum Omuramba-u-Omatako, und diesen entlang über Otjituo nach Grootfontein zurück.
Etwa ein Jahr später mußte Oberleutnant Volkmann wider Erwarten seinen Zug infolge eines noch zu schildernden politischen Zwischenfalls wiederholen. Gelegentlich dieses Marsches dehnte er dann seine Erforschung des Okawangotales bis zu dem Punkte aus, bei dem der Fluß mit einer plötzlichen Wendung nach Süden zum Ngamisee abbiegt. Dort liegt die Residenz des früheren Häuptlings Andara, jetzt im Besitz von dessen Sohne Diêbe, mitten im Fluß auf einer Insel. Der Fluß teilt sich an dieser Stelle in viele Arme, die von Stromschnellen durchsetzt sind, und schließt sich erst weiter unterhalb wieder in einem gemeinsamen Bett zusammen.
Politisches.
Des Vertrages, den Forstassessor ~Dr.~ Gerber auf seiner Durchreise wegen Aufnahme einer katholischen Mission mit dem Häuptling Himarua geschlossen hatte, habe ich bereits gedacht. Wie es bei Verträgen mit Eingeborenen infolge der beiderseits mangelhaften Sprachkenntnisse manchmal zu gehen pflegt, so haben sich auch hier beide Teile anscheinend nicht richtig verstanden, vielmehr jede Partei den Vertrag mehr zu ihren Gunsten ausgelegt, als der andere Teil bewilligt zu haben glaubte. Außerdem ist wohl auch als sicher anzunehmen, daß auf seiten des als räuberisch bekannten Häuptlings Himarua böser Wille seine Rolle mitgespielt hat. Hatte Himarua doch erst vor einigen Jahren Hereros, die zu ihm geflüchtet waren, um den Regierungsmaßnahmen gegen die Rinderpest zu entgehen, zuerst freundlich aufgenommen und dann zu seiner Bereicherung meuchlings ermorden lassen.
Dieser üble Ruf konnte jedoch den tatkräftigen Präfekten der katholischen Mission in Windhuk, Herrn Nachtwey, nicht abhalten, seine Wirkungssphäre bis zum Okawango auszudehnen, sobald er Kenntnis von dem Vertrage des ~Dr.~ Gerber erhalten hatte. Er entsandte eine Expedition, bestehend aus drei Patres (Biegner, Filliung, Hermandung) und zwei Laienbrüdern (Bast, Reinhart), die am 16. März 1903 am Okawango anlangte und sich Himaruas Werft gegenüber auf dem deutschen Ufer niederließ. Nach kurzer Zeit jedoch entstanden Mißhelligkeiten zwischen beiden Parteien. Himarua sah sich in seiner Erwartung auf große Geschenke seitens der Missionare, namentlich an Gewehren und Munition, wie er solches von portugiesischer Seite gewohnt war, getäuscht. Er behauptete sodann, trotz seiner gegebenen Unterschrift, von einem Vertrage mit ~Dr.~ Gerber nichts zu wissen. Der Hinweis eines der Missionare, sie seien auf deutschem Boden und daher an die Wünsche Himaruas gar nicht gebunden, schlug dem Faß den Boden vollends aus. Denn von einer solchen Beschränkung seiner Herrschaft wollte der Häuptling erst recht nichts wissen. Die Missionare beschlossen nun, dieser ungastlichen Stelle den Rücken zu kehren, und suchten Fühlung mit dem nächsten Häuptling, flußabwärts, Nambaze. Dieser sicherte ihnen freundliche Aufnahme zu, wagte aber aus Furcht vor Himarua zunächst noch kein offenes Hervortreten. Die Patres kehrten daher vorläufig auf den alten Lagerplatz zurück, wo die bald darauf erfolgende Ankunft des inzwischen mittels Eilboten benachrichtigten Distriktchefs von Grootfontein im April 1903 und dessen ernstes Zureden Himarua äußerlich wieder zur Vernunft brachten. Doch hielt diese nicht lange vor. Nach der Abreise des Oberleutnants Volkmann begann das Schikanieren von neuem, es artete bald zu Räubereien aus, so daß die Mission es vorzog, das Feld ganz zu räumen, zumal beinahe sämtliche Mitglieder von der Malaria befallen waren. Die Expedition traf Ende Mai nach Überwindung ungemeiner Schwierigkeiten wieder in Grootfontein ein. Einer der Missionare, Pater Biegner, war noch am Okawango als Opfer seines Berufs der Malaria erlegen. Ein Laienbruder, Reinhart, nahm den Keim zu dieser Krankheit nach Windhuk mit sich und fiel ihr später dort zum Opfer.
Dieses üble Verhalten Himaruas verlangte Sühne. Eigentlich hätte eine solche auf diesseitige Reklamation von portugiesischer Seite erfolgen sollen. Da jedoch die portugiesische Regierung in jener Gegend keine Machtmittel besitzt, so mußte die Bestrafung des Schuldigen von unserer Seite, so gut dies ohne Verletzung portugiesischen Gebietes möglich war, erfolgen. Dieses erforderlichenfalls betreten zu dürfen, wurde jedoch gleichzeitig in Berlin beantragt. Mit der Ausführung der Bestrafung wurde der Distriktschef von Grootfontein, Oberleutnant Volkmann, beauftragt, der die Initiative hierzu bereits selbst ergriffen hatte. Seine Mannschaft war allerdings gering, dafür aber der Führer einer der energischsten Offiziere der Schutztruppe. Eine stärkere Truppenmacht konnte in der jetzigen Jahreszeit die bis zu 160 ~km~ lange Durststrecke zwischen Grootfontein und Okawango ohne besondere Vorbereitungen ohnehin nicht überwinden. Eine Expedition größeren Stiles wurde daher für die Zeit unmittelbar nach der Regenperiode 1904 in Aussicht genommen. Sie kam jedoch infolge des Hereroaufstandes nicht zur Ausführung und Himarua daher mit der Bestrafung davon, die ihm die schwache Truppe des Oberleutnants Volkmann angedeihen lassen konnte. Diese langte, etwa 22 Köpfe stark, Mitte Juli vor der Werft Himaruas an. Ihr hatten sich der Chef des Vermessungwesens, Oberlandmesser Görgens, wie auch Präfekt Nachtwey selbst angeschlossen. Am 16. Juli kam es zum Gefecht gegen Himarua, dessen Werft von dem diesseitigen Ufer aus -- mithin aus etwa 200 ~m~ -- mit Schnellfeuer überschüttet wurde. Himarua war auf den Angriff vorbereitet gewesen und hatte etwa 150 waffenfähige Männer zusammengezogen, die, gedeckt durch die Palisaden der Werft, das Feuer erwiderten. Ein Versuch des Gegners, den Fluß stromab zu überschreiten, um in den Rücken des Angreifers zu gelangen, wurde durch eine der von Oberleutnant Volkmann vorsichtigerweise seitwärts geschobenen Patrouillen vereitelt. Erst die Dunkelheit setzte dem Gefecht ein Ende. Die Truppe hatte keine Verluste, während der Gegner, wie Oberleutnant Volkmann glaubt, vermöge des ruhig abgegebenen diesseitigen Feuers solche zahlreich erlitten hatte. Namentlich war die Wirkung des Salvenfeuers gegen die Palisaden nicht zu verkennen. Diese Annahme findet ihre Bestätigung in dem Umstande, daß während der Nacht der Gegner den jetzt aussichtsvoller gewordenen Versuch zu einer Flußüberschreitung nicht wiederholte und auch den Abmarsch der kleinen Truppe am nächsten Tage in keiner Weise störte. Auch fand Oberleutnant Volkmann auf seinem Weitermarsch flußabwärts die Ovambowerften sämtlich von großem Schrecken erfüllt. Sein Marsch erstreckte sich dieses Mal, wie im vorigen Abschnitt erwähnt ist, bis zu Andaras Werft, wo mit dem neuen Häuptling Diêbe freundschaftlicher Verkehr, verbunden mit Austausch von Geschenken, stattfand. Auch diesem Zuge hatten sich die beiden freiwilligen Kriegsteilnehmer, Präfekt Nachtwey und Oberlandmesser Görgens, angeschlossen.
Ein weiterer Zwischenfall von politischer Bedeutung hatte sich etwa in derselben Zeit weiter abwärts am Okawango zugetragen. Dort war ein deutscher Händler und Farmer Namens Paasch nebst Familie ermordet worden. Im Gegensatz zu verschiedenen Stimmen, die glaubten, die Unterlassung eines Kriegszuges behufs Bestrafung dieser Tat dem Gouvernement zum Vorwurf anrechnen zu sollen, urteilt ein Landeskenner, der mehrfach genannte ~Dr.~ Hartmann, in einer Broschüre,[42] wie folgt:
»Bei dem _Aufstand_ im Ovamboland handelt es sich um die Ermordung der deutschen Familie Paasch. Wer den Paasch gekannt hat, wird es begreifen, daß er mit den Eingeborenen in Konflikt geraten und schließlich ihr Opfer werden mußte. Ich habe mit Paasch jahrelang im Otavigebiet zu tun gehabt. Paasch war übrigens Landsmann von mir, und so war es natürlich, daß ich mich anfangs besonders freundlich seiner annahm. Paasch vertrug sich aber mit niemand, und selbst seine eigene Familie behandelte er so hart, daß sogar die Buren zu mir kamen und vorstellig wurden, ob man nicht gegen ihn einschreiten könnte. Kein Wunder, wenn ein solcher Mann oben am Okawango (dem nordöstlichsten Grenzfluß unserer Kolonie), wo noch vollständig unabhängige Eingeborenenstämme wohnen und wohin sich Paasch mit seiner Familie zurückgezogen hatte, schließlich das Opfer seines Charakters wurde. Auf das tiefste zu beklagen sind seine armen Angehörigen, die das grausame Schicksal des Familienvaters teilen mußten. So beklagenswert dieser Vorfall nun auch ist, so wäre es doch verkehrt, aus ihm eine Haupt- und Staatsaktion zu machen und ihn als Anlaß zu einem großen Ovambofeldzuge zu benutzen. Handelte es sich doch zunächst nur um ein rein örtliches Vorkommnis in einem kleinen Distrikt am Okawango, der mit dem eigentlichen Ovambolande absolut nichts zu tun hat.«
In dieser Darstellung habe ich nur das Wort »Aufstand« zu beanstanden. Denn ein solcher lag nicht vor, sondern lediglich ein Mord, wie er bei wilden Völkerschaften häufig vorkommt und immer vorkommen wird. Die Bestrafung eines solchen kann in einer so abgelegenen Gegend der Tat nicht unmittelbar folgen, muß vielmehr auf eine günstige Gelegenheit vertagt werden, zumal wenn die Täter noch dazu Untertanen einer andern Nation sind und daher diplomatische Verhandlungen vorhergehen müssen. Und eine solche Gelegenheit würde sich ohne den Hereroaufstand im Jahre 1904 gegeben haben.
Ich kehre nunmehr zu den politischen Verhältnissen des Westovambolandes zurück, das, wie gesagt, durch die deutsch-portugiesische Grenze zwischen Kunene und Okawango in zwei ungleiche Teile zerschnitten ist. Von dieser ihnen »völkerrechtlich« zugedachten Stellung an der Grenze zweier europäischen Nationen haben die Ovambohäuptlinge naturgemäß keine Ahnung. Sie fühlen sich durchaus unabhängig und denken nicht daran, weder die eine noch die andere Oberherrschaft anzuerkennen. Von portugiesischer Seite bereits unternommene Versuche, diese Anerkennung mit Waffengewalt zu erzwingen, sind bis jetzt stets mißlungen, während von deutscher Seite solche noch gar nicht begonnen haben. Ursprünglich war bei Beginn des Hereroaufstandes fast allgemein die Rede davon, seiner Beendigung unmittelbar einen Ovambofeldzug folgen zu lassen;[43] doch ist jetzt die gegenteilige Parole ausgegeben. Abgesehen von manchem anderen, halte ich es für dringend nötig, daß mit Rücksicht auf die Nachschubsverhältnisse einer etwaigen Ovamboexpedition die völlige Fertigstellung der im Bau begriffenen Otavibahn vorausgehe.
Und so werden sich die Ovambofürsten noch lange ihrer Freiheit erfreuen dürfen. Diese Freiheit ist jedoch nur eine solche für die Häuptlinge, nicht aber für deren Völker. Denn bei den Ovambos finden wir noch die alte afrikanische Herrscherform der unumschränkten Macht der Häuptlinge. Ihre Willkür und Launen sind allein Gesetz, Leben und Besitz ihrer Untertanen sind ihr ausschließliches Eigentum. Dort spielt daher die Person des Häuptlings eine weit größere Rolle als bei den Hereros und den Hottentotten, welche Völkerschaften eine für Eingeborene fast zu freie Regierungsform besitzen. Hier gilt es daher für die kolonisierende Macht, die Autorität der Häuptlinge zu stärken, dort dagegen, sie zu brechen. Ein Glück ist für jede das Ovamboland erobernde Macht, daß die dort wohnenden bedeutenden Volksmassen -- etwa 300000 Seelen -- in 10 bis 11 Stämme gespalten sind, von denen keiner die Autorität des andern anerkennt. Vielmehr liegen sie zum Teil untereinander in bitterer Fehde. Immerhin steht einer gemeinsamen Gefahr gegenüber ein Zusammenschluß einzelner Stämme nicht außer Bereich der Möglichkeit.
Die Häuptlinge der für uns hauptsächlich in Betracht kommenden Stämme der Uukuambis und der beiden Ondongastämme sind Negumbo, Kambonde und Nechale. Negumbo ist ein alter Mann, der für seine Person den Frieden wünscht, aber vollständig von seinen anders denkenden Söhnen beherrscht wird. Weiter ist nichts über ihn bekannt geworden. Kambonde und Nechale sind Brüder, von denen dem ersteren die eigentliche Häuptlingswürde zusteht. Er setzte seinerzeit seinen Bruder Nechale als Unterkapitän über die Ostondongas ein, worauf dieser sich baldmöglichst unabhängig machte. Infolgedessen herrscht naturgemäß zwischen den beiden Brüdern keine besondere Freundschaft.
Ich kenne den kriegerischen Wert der Ovambos nicht, der Hereroaufstand hat jedoch gezeigt, wohin die Unterschätzung des Gegners führt, namentlich aber, daß auch Bantuneger, wenn einmal in einzelne Banden zersprengt, einen gefährlichen, jede Kolonisation hindernden Gegner abgeben können. Dieser Gefahr gegenüber bietet ein Bundesgenosse aus dem gegnerischen Volksstamm einen Kristallisationspunkt, an den allmählich die kriegsmüden Elemente des geschlagenen Feindes angegliedert werden können. In Ermanglung eines solchen ist es schwer, Eingeborenen dasjenige Vertrauen beizubringen, das zur schließlichen freiwilligen Gestellung und Ablieferung der Waffen gehört.
Der Häuptling Nechale genießt einen recht üblen Ruf. Es werden ihm Grausamkeit gegen seine eigenen Leute wie auch der eine oder andere an Weißen begangene Mord nachgesagt. Daß er den Beginn des Hereroaufstandes im Februar 1904 zu einem Überfall unserer Station Namutoni benutzt hat, um sich an dem Stationsgut zu bereichern, ist bekannt. Ebenso ist bekannt, daß seine Leute, die anscheinend mit großer Tapferkeit vorgegangen sind, unter schweren Verlusten abgewiesen worden sind. Seitdem mag Nechale wohl von einem recht bösen Gewissen geplagt sein. Etwa zwei Jahre vorher hatte ihn noch der Vertreter der Otavi-Gesellschaft, ~Dr.~ Hartmann, besucht und über den Empfang in seinem bereits genannten Vortrag folgende Schilderung gegeben:
»Interessant war unser Besuch bei dem Häuptling Nechale, einem der gefürchtetsten Häuptlinge. Die Ovambohäuptlinge haben die Gewohnheit, die Besucher, auch wenn es Weiße sind, recht lange warten zu lassen. Ich hatte Nechale mitteilen lassen, daß ich nicht warten, sondern sofort wieder meiner Wege gehen würde. In der Tat wurden wir auch sofort empfangen. Winkler[44] hatte für alle Fälle seinen geladenen Revolver in der Tasche, Nechale saß auf einem Stuhl, er hatte europäische Kleidung an. Neben ihm kniete sein Ratgeber, ein dicker, großer Ovambo mit einem schlauen Bauerngesicht. Für uns standen zwei Stühle dem Häuptling gegenüber bereit.
»Ich habe selten ein so häßliches Gesicht gesehen wie das von Nechale. Er blickte unausgesetzt vor sich hin, nur selten streifte uns ein scheuer Blick. Nach dem Austausch einiger Begrüßungsworte entstand eine Verlegenheitspause, die ich absichtlich etwas lang werden ließ, weil ich merkte, daß Nechale etwas verlegen und nervös wurde. Endlich sagte ich, daß wir sehr durstig seien und daß wir gern etwas Bier trinken möchten. Fast unmerklich glitt ein Lächeln über seine Züge. Ganz leise sprach er einige Worte. Plötzlich erschien eine Ovambofrau, ließ sich auf die Kniee vor ihm nieder, erhielt mit gesenktem Blick ihren Auftrag, wobei wir nur hörten: »~I ongeama omuhona~« (ja Herr und Löwe). Dann erhob sie sich, ging, den Blick auf den Boden, rückwärts bis zur Tür und verschwand eiligst. Sie brachte zwei Becher Bier, wir leerten dieselben und verabschiedeten uns auf das freundlichste von Nechale.«
Eine weit sympathischere Erscheinung ist der ältere Bruder Nechales, Kambonde, dem die äußerste Gutmütigkeit und Friedfertigkeit nachgesagt wird. Nur beeinträchtigt seine Würde eine unüberwindliche Neigung zum Alkohol. Von morgens 10 Uhr ab soll er in der Regel nicht mehr zu sprechen sein. Des etwas unliebenswürdigen Briefes, den mir Kambonde im Jahre 1895 schrieb, habe ich bereits gedacht. Seitdem aber sind wir bis zu meiner Abreise aus dem Schutzgebiet fortgesetzt in freundschaftlichem Briefwechsel geblieben. Namentlich während des Konfliktes mit Negumbo 1901/02 hat uns Kambonde durch seine Vermittlung gute Dienste geleistet. Ein vom Beginn des Hereroaufstandes ab meinerseits mit ihm gepflogener Briefwechsel hatte zum Zweck die Verhinderung einer etwaigen Verbindung seinerseits mit den Hereros. Denn wenn die Eingeborenen nicht über unsere Absichten unterrichtet sind, betrachten sie diese stets mit Mißtrauen und spielen schließlich aus lauter Angst das Präveniere. Sehr gesteigert wird dieses Mißtrauen durch die bereits mehrfach gekennzeichneten Storie-Eigentümlichkeiten des Schutzgebietes.
Einen Brief Kambondes aus der Zeit des Hereroaufstandes nebst einem erläuternden Anschreiben des bei ihm stationierten Missionars Rautanen lasse ich hier folgen:
Okoloko, den 2. Juni 1904.
Mein lieber Freund!
Die Worte, die Du meinem Missionar Rautanen geschrieben hast, habe ich gehört. Die Hereros, von welchen Du sprichst, sind nicht zu mir gekommen, und ich weiß überhaupt nicht, wo sie sich aufhalten. Ich denke aber, wenn die Hereros hierher kommen sollten, so werden sie zu meinem Bruder Nechale gehen, wodurch viel Unruhe entstehen wird. Sage mir, was ich zu tun habe, wenn die Hereros kommen sollten.
Ich grüße Dich vielmals
Dein Freund gez. Kambonde, Häuptling.
Olukonda, den 2. Juni 1904.
An den Kaiserlichen Gouverneur usw.
Das Schreiben Ew. Hochwohlgeboren vom 4. 5. 04 habe ich die Ehre gehabt, gestern zu empfangen und habe dasselbe dem Häuptling Kambonde genau übersetzt.
Schon vor langer Zeit haben wir dem Häuptling Kambonde klarzumachen versucht, daß er die Feindschaft der Deutschen auf sich zieht, wenn er den Hereros irgendwie behilflich ist oder Flüchtlinge in Schutz nimmt. Dieses weiß er ganz genau und sieht es auch ein. Ob er aber, falls größere Horden hierher kommen sollten, gegen dieselben aufzutreten imstande ist, ist eine andere Frage. Ich denke, solange er nicht weiß, daß Truppen in der Nähe sind, wird er es kaum tun; denn er fürchtet, von den anderen Stämmen überfallen zu werden. Ob diese seine Befürchtung irgendwie begründet ist, kann ich leider nicht sagen. Die Häuptlinge von Uukuanjama und Uukuambi haben sich ja bis jetzt noch ruhig verhalten und sollen Nechales Auftreten gegen die Weißen getadelt haben. Soweit ich beurteilen kann, fühlt er sich zu schwach, um ihnen beizustimmen.
Dem Nechale das zu sagen, was Sie schrieben, wäre ein Wagnis, welches unser aller Tod sein könnte. Es sei mir und den anderen Missionaren nicht übel genommen, wenn wir es unterlassen haben.
gez. Rautanen.
Das, was vorstehend Herr Rautanen sich weigert, an Nechale weiterzugeben, war eine Warnung auch für diesen.
Schließlich wäre unter den Ovambohäuptlingen, zu denen wir in Beziehungen getreten sind, noch der Häuptling Uejulu von den Uukuanjamas zu nennen, dessen Werft Onjiva jedoch, wie erwähnt, auf portugiesischem Gebiete liegt. Die beim Gouvernement einlaufenden Meldungen betonten stets dessen deutsch-freundliche Gesinnung, bis im Jahre 1902 auf dem Umwege über das Deutsche Konsulat in Loanda gegenteilige Nachrichten kamen, die dann durch ~Dr.~ Gerber bestätigt worden sind. Die bisherigen Nachrichten stammten im wesentlichen von den bei Uejulu stationierten deutschen Missionaren, bei denen vielleicht der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen ist. Wohl mag ferner auch die deutsch-freundliche Gesinnung Uejulus durch das plötzlich erfolgte Auftreten einer französischen Mission erschüttert worden sein, von deren Anwesenheit wir gleichfalls auf dem Wege über Loanda Kenntnis erhielten. Der Vorsteher dieser Mission, Pater Lecomte, hat sich 1902 auch dem Hauptmann Kliefoth während dessen Besuches bei Uejulu vorgestellt.
Inzwischen sind in der neueren Zeit aus dem Gebiete der Uukuanjamas Nachrichten zu uns gelangt, nach denen sich die Lage daselbst vollständig geändert haben muß. Anscheinend hat bei den Uukuanjamas eine Staatsumwälzung stattgefunden, gelegentlich welcher der Häuptling Uejulu bei Verteidigung seiner Werft nach heftigem Kampfe den Tod gefunden haben soll.[45] Auch die Ermordung des Paters Lecomte wurde gemeldet, nichts Bestimmtes dagegen über den Verbleib der übrigen Missionare. Ferner wissen wir von einer großen Niederlage, die Anfang 1904 eine portugiesische Expedition am Kunene erlitten haben soll. Ob dieses Ereignis mit den Umwälzungen bei den Uukuanjamas in irgend einer Verbindung steht, ist nicht bekannt geworden.
Bewaffnet sind die Ovambos nach Angabe aller vorstehend genannten amtlichen Reisenden sehr gut, bedauerlicherweise auch vielfach mit Modell 88. Letzteres beziehen sie durch portugiesische Händler, die ihrerseits sich wieder über Mossamedes des deutschen Handels bedienen. Die diplomatischen Reklamationen wegen dieses Waffenhandels, die auf Anregung des Gouvernements in Windhuk zwischen Berlin und Lissabon gepflogen worden sind, rissen gar nicht ab. Erfolg hatten sie jedoch weiter nicht, als fortgesetzte Versicherungen der portugiesischen Regierung, daß »zur Unterdrückung dieses Waffenschmuggels alles mögliche geschehen solle«. Die Macht, diesen Versicherungen Nachdruck zu geben, besaß und besitzt Portugal jedoch zur Zeit im Ovambolande so wenig wie wir.
Wirtschaftliches.
Indem ich mir die Schilderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem übrigen Schutzgebiete in einem besonderen Kapitel vorbehalte, will ich diejenige des Ovambolandes des Zusammenhanges halber hier vorwegnehmen und dann mit diesem Lande abschließen.
Das Ovamboland ist, soweit wir es kennen, ein flachgewelltes Sandfeld, in dem die Erhöhungen in der Regel mit Wald, die Einsenkungen mit Gras bestanden sind. In den Senkungen pflegen sich das ganze Jahr mit Wasser gefüllte Vleys zu befinden. Das Land ist derart eben, daß das Wasser schwer Abfluß findet. Die Folge ist, daß während der Regenperiode (Dezember bis April) das ganze Land einen See bildet, aus dem die Erhöhungen wie Inseln hervorragen. In dieser Zeit ist das Reisen im Ovambolande so gut wie ausgeschlossen. Hat das Wasser sich verlaufen, so bleibt es noch monatelang in Vleys und Omurambas stehen, welch letztere, wie ein Blick auf die Karte ergibt, zwischen Kunene und der Etoschapfanne, mit einem im allgemeinen sanften Abfall nach Süden sich in zahlreichen Ästen verzweigen. Solange daher der Kunene Hochwasser führt, gibt er seinen Überfluß an die Etoschapfanne ab. Was den wirtschaftlichen Wert des Landes betrifft, so gibt über ihn ~Dr.~ Gerber folgendes Urteil:[46]
»Es ist das geborene Land für Baumwolle, Tabak, Feigen und Datteln; es gaben dies selbst Missionar Petnien in Omandangua für Baumwolle, Missionar Wulfhorst für Tabak und Feigen zu; nur sind wir alle der Meinung, daß nur große Plantagen rentieren können. Und nun kommt für mich noch ein Hauptgrund, wir haben hier ein arbeitskräftiges, gesundes und zahlreiches Volk. Ich sah hier einzelne Familienwerften, wo von einer Familie 15 bis 20 ~ha~ große Äcker von Hirse, Korn usw. angepflanzt sind, und dies ohne Pflug, mit den primitivsten Werkzeugen. Das ganze Land ist ein Acker, Werft an Werft, um jede Werft größere Äcker, nie unter 4 bis 5 ~ha~.
Wie schon mitgeteilt, ist das Land für Tabak, Baumwolle, Feigen und Datteln vorzüglich, doch alles dies nur in großen Anlagen, die ein großes Anlagekapital verlangen, jedenfalls müßte das Land vollkommenes Regierungsland und somit unter günstigen Bedingungen feilgeboten sein. Mein größtes Bedenken für seine weiße Ansiedlung liegt in den ungesunden klimatischen Verhältnissen, die eine größere Ansiedlung von Weißen in Frage stellen, und das ist auch ein Grund, warum ich von großem Plantagenbau in wenigen weißen Händen spreche; Baumwolle wächst hier allerorten wie Unkraut, Tabak wurde von Missionar Wulfhorst und vielen Eingeborenen in großen Mengen gepflanzt und erreicht eine vorzügliche Güte mit festem natürlichen Aroma. Das Land wird stets seinen Bedarf an Korn decken und viel noch abgeben können. Wasser findet sich beim Graben im ganzen Land.
»In bezug auf Viehzucht läßt sich sagen, daß durch die schlechten Futterverhältnisse und Inzucht das Vieh klein und unansehnlich, durch Zuchtwahl aber sich viel bessern läßt. Es ist eben hier ein Mißstand, der die wirtschaftliche Entwicklung und Lage oft brach legt: das ganze Land gehört dem Häuptling, er verteilt die Äcker und Werften und kann jeden von heute auf morgen wegjagen, deshalb pflanzen die Leute oft nur ihren notwendigsten Bedarf, weil sie fürchten, daß ihre Arbeit oft vergeblich ist; dann verfügt der Häuptling willkürlich über das Vieh seiner Leute; ferner ist das ganze Jahr gegenseitiger Krieg, d. h. mit anderen Worten gegenseitiges Viehstehlen, nicht nur unter den verschiedenen Stämmen, sondern oft unter benachbarten Werften. Solche Verhältnisse legen natürlich jede Viehzucht lahm, trotzdem kann der Viehbestand im allgemeinen noch als gut genannt werden.«
Schließlich erklärt sich ~Dr.~ Gerber durch seine Erfahrungen im Ovambolande zu einer Anlage großer Dattelkulturen im Damaralande längs des Swakopflusses angeregt.
Noch günstiger wie über das Westovamboland äußern sich die bisherigen Besucher über den wirtschaftlichen Wert des Ostovambolandes, als welches für uns lediglich das Okawangotal in Betracht kommt. Hier verbindet sich ein reicher Boden mit den günstigsten Wasserverhältnissen. Die Eingeborenen bauen mit ihren geringen Hilfsmitteln dort jetzt schon zahlreich Korn, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte und Tabak. Diese günstigen Verhältnisse gelten in dem deutschen Gebiet jedoch nur für das Flußtal selbst, da mit den südlichen Talrändern die weite südwestafrikanische Grassteppe wieder beginnt. Eine Ausnahme innerhalb dieser Steppe scheinen die Omurambas zu machen, über die ~Dr.~ Jodtka, wie folgt,[47] urteilt:
»Bevor ich den Charakter des Okawangotales selbst bespreche, möchte ich vorweg gleich wegen vielfacher Ähnlichkeiten das Gebiet, das durch die Betten des Fontein-Omuramba, Blockfontein-Omuramba und Großomuramba gebildet wird, beschreiben. Die Umgebung dieser Flußbetten zeigt dasselbe Bild wie das Sandfeld. Hohe Dünen begleiten dieselben beiderseits. Prächtiger Wald mit alten Stämmen von zum Teil mächtigem Umfang und bedeutender Höhe, wenn auch nur licht, wächst hier wie dort. Die Tierwelt ist dieselbe, und auch die sie bewohnenden Menschen sind desselben Stammes und derselben Sprache. Aber die in vielen Pützen enthaltenen bedeutenden Mengen Wassers geben den Flußbetten selbst ein anderes Gepräge. Namentlich im Fontein-Omuramba ist die tiefste Stelle der Bettmulden ein zusammenhängendes Gewässer, in dem man eine langsame Strömung -- dem Okawango zu -- beobachten kann. 2 bis 3 ~m~ hohes Riedgras und -rohr wächst in demselben und bildet den beliebten Aufenthaltsort und sicheren Schlupfwinkel für eine unserem Reh an Gestalt, Farbe und Größe ähnliche Antilopenart, den Ried- oder Wasserbock. Der Boden ist infolge der alljährlichen Grasbrände und durch gelegentlich von Regenwasser mitgeführten Schlamm fruchtbar, da eine aus einer Vermischung von Sand mit Asche, Schlamm usw. entstandene Ackerkrume von 1/2 bis 1 Fuß Stärke den Boden bedeckt. Diesen Charakter zeigt das gesamte Flußbett des Fontein-Omuramba südlich bis Karakuwisu. Südlich dieser reichen, von Buschleuten bewohnten Wasserstelle allerdings wird die Vegetation ärmlich. Erst spärlich, dann immer stärker tritt der Dornbusch wieder in seine Rechte. Tiefer Triebsand bedeckt das Flußbett, und jegliches Wasser versiegt hier zur kalten Zeit. Gelänge es jedoch, auf dieser Strecke -- von Eriksonspütz bis Karakuwisu 124 ~km~ -- Wasser zu eröffnen, so wäre damit ein weites Gebiet für die Ansiedlung erschlossen. Ich habe mich bemüht, für solche Bohrungen geeignete Stellen auf dieser Wegestrecke ausfindig zu machen, und glaube auch mehrere Punkte gefunden zu haben, wo gewisse dort wachsende Bäume und Gräser mir den Versuch einer solchen Bohrung nicht aussichtslos erscheinen lassen.
»Das Flußbett der oben genannten fruchtbaren Partie ist überall so breit, daß es die Anlage großer Felder zuläßt. Die Flüsse kommen nicht mehr ab, so daß die Gefahr der Vernichtung der Saaten bei plötzlichen Regengüssen nicht besteht, anderseits ist aber so reichlich Wasser vorhanden, daß dasselbe für Mensch und Vieh und zur Bewässerung von Gartenanlagen vollkommen ausreichen würde. Futter für das Vieh bieten die reichen Grasbestände in den lichten Wäldern und den kleineren oder größeren Savannen. Die dortigen Buschleute sind sehr dienstwillig, dabei sehr genügsam, so daß sie gute und billige Arbeitskräfte abgeben würden. Soweit ich es beurteilen kann, würde man in diesem Gebiet dieselben Nutzpflanzen anbauen können wie am Okawango, und müßte aus dem jungfräulichen Boden dieselben großen Erträge erzielen können wie dort. Zum Hausbau liefern die Wälder ein dauerhaftes, festes Material.«
Aber auch das Tal des Okawango für sich allein würde Raum für eine zahlreiche weiße Besiedlung bieten. Über dessen wirtschaftlichen Wert sei hier ein Urteil des Oberleutnants Volkmann[48] wiedergegeben:
»Kommt man zum Okawango, so beginnt mit einem Male ein anderes Bild. Werft reiht sich an Werft, am ganzen Talrande entlang sind ausgedehnte Kornfelder. Der leichte, mit rotem Lehm vermischte Boden ist sehr fruchtbar; ohne daß gedüngt wird, werden jährlich zwei gute Ernten erzielt. Ist ein Feld jahrelang bewirtschaftet, bleibt es brach liegen, und die Eingeborenen machen ein neues Stück Land urbar. Dabei wird das Flußtal, das als enger, aber auch bis zu 6 ~km~ breiter Streifen den Okawango begleitet, nicht ausgenutzt, da es alljährlich überschwemmt ist und dann lange feucht und ungesund bleibt; die Felder liegen meist an dem Talrand oder auf demselben. In dem Flußtale selbst könnten Hunderttausende von Hektaren ohne weiteres beackert werden, wenn man sich auf eine Ernte beschränken oder sich durch Dünen gegen ein Übermaß von Wasser schützen wollte.
»Leider würde einer Anpflanzung rein tropischer Gewächse ein schweres Hindernis entgegenstehen: die in den Monaten Juni bis August alljährlich auftretenden Nachtfröste. Die Temperatur am Okawango ist in den Wintermonaten überraschend niedrig, morgens liegt über dem Fluß ein dicker Nebelstreifen, und bis nach 9 Uhr ist es bitterkalt. Kurz bevor ich zum Okawango kam, waren den Fluß entlang sämtliche Tabakspflanzen erfroren. Die Owakwangaris bauen besonders Kafferkorn, Bohnen, Kürbisse und Erdnüsse. Kafferkorn bildet die Hauptnahrung und wird in ungeheuren Quantitäten produziert; der Verkaufspreis stellt sich, mit Handelsgut bezahlt, auf 3 bis 4 Mark pro Zentner. Ein vielversprechender Handelsartikel ist der Wurzelkautschuk. Zwar kommt dieser nicht nahe dem Okawango vor, aber die dem Owakwangaris ergebenen Buschmänner nördlich des Okawango im portugiesischen Gebiet, westlich des Kuito, sammeln ihn und bringen ihn den Häuptlingen. Der Kautschuk kommt in viereckigen Stücken von 1 ~kg~ Gewicht, etwa 20 ~cm~ lang, 18 ~cm~ breit, 4 bis 5 ~cm~ dick, in den Handel. Bisher kamen von Zeit zu Zeit portugiesische Händler von Mossamedes, um den Kautschuk einzukaufen.
»Die Vegetation längs des Okawango ist keine tropische. Die am meisten vorkommenden Bäume sind der Omumboranganga (~Combretum primigenum~), dem nach ihrem Glauben die Damaras und Ovambos entstammen, sowie der wilde Feigenbaum (~Ficus damarasis~). Vereinzelt sieht man niedrige Büsche von Palmen (~Hyphaene ventricosa~), und westlich von Ossovue stehen größere Gruppen von hohen Palmen. In dem Busch längs des Flusses kommen häufig zwei Strychnosarten vor, die wohlschmeckende Früchte tragen; dieselben Bäume stehen vereinzelt im ganzen Sandfeld und bilden eine beliebte Kost der Buschmänner. Sehr wohlschmeckende Früchte trägt auch der sogenannte Mandelbaum (~Scherogewga Schweinfurthiana~), ein Baum, dessen Stamm mit weißgrüner, glatter Rinde einen mächtigen Umfang hat und dessen Früchte mit roter Schale, von der Größe runder Pflaumen, namentlich wenn sie trocken vom Baum fallen, in großen Mengen von den Buschmännern gesammelt und für schlechte Zeiten aufbewahrt werden. Das trockene Fruchtfleisch schmeckt ähnlich wie das der Palmäpfel oder wie Johannisbrot, der innere Kern wird geröstet und dann gegessen, oder er wird gestampft, und der ölige Inhalt wird zum Einreiben des Körpers verwendet.
»Die Fauna beim Okawango ist sehr reichhaltig. Zwar sind Elefanten und Flußpferde selten geworden, aber längs des Flusses stehen starke Rudel von Bastardgemsböcken, Bastardhartebeesten, Zebras, Roriböcken, Riedböcken und Wasserböcken. Im Flusse sollen viele Krokodile sein, doch habe ich kein einziges gesehen, sie sollen in der kalten Zeit nicht an die Oberfläche des Wassers kommen, werden übrigens von den Ovambos nicht gefürchtet und sollen nie einem Menschen etwas tun. Groß ist der Fischreichtum im Okawango. Es kommen viele Arten vor, besonders ein Raubfisch mit scharfen Zähnen, unserem Barsch ähnlich, ein breiter, karpfenähnlicher Fisch, eine Art Wels und Weißfische. Mit Ausnahme des Wels, der einen schlammigen Geschmack hat, schmecken die Fische vorzüglich.
»Die Vogelwelt ist überaus reichlich vertreten, vom Strauß bis zu den kleinsten buntgefiederten Arten. Zahllos sind die großen Wasservögel, Störche, Reiher usw. Gänse und Enten habe ich weniger beobachtet. Von Raubtieren kommen vor: Löwe, Leopard und zwei Arten Hyänen; von kleinerem Raubzeug: Wildkatze, Ginsterkatze, zwei Schakalarten und im Fluß Fischottern.«
Viehzucht wird nach einer weiteren Angabe des Oberleutnants Volkmann im Okawangotale so gut wie nicht betrieben. Auch der Handel scheint infolge der stattgehabten Beraubung einzelner Händler fast ganz aufgehört zu haben. Die Häuptlinge sind im Besitz großer Mengen Elfenbein, wollen es aber nur für Munition verkaufen, nach deren Besitz ihr ganzes Sinnen und Trachten steht. Kautschuk wurde nur bei Himarua gefunden, flußabwärts dagegen nicht. Doch vermutet Oberleutnant Volkmann das Vorhandensein kautschukhaltiger Wurzeln und Pflanzen auch flußaufwärts. Im ganzen sieht Oberleutnant Volkmann den großen wirtschaftlichen Wert des Okawangotales weniger im Handel als in der landwirtschaftlichen Produktion, was auch für dessen Zukunft weit bessere Aussichten eröffnet. Im übrigen sind alle Besucher des Okawangotales darin einig, daß es in dem wirtschaftlichen Leben der Kolonie dereinst eine wichtige Rolle spielen werde.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Okawangotales wird noch größer werden, wenn die auf Grund der Angaben früherer Reisender vermutete Bifurkation des Okawango nach dem Tschobefluß und damit nach dem Zambesi in der Tat sich als vorhanden herausstellen sollte (siehe die Skizze auf S. 207). Dann würde der schon vielfach teils ernst-, teils scherzhaft genannte »Caprivizipfel« für die südwestafrikanische Kolonie noch das werden können, was sein Urheber, der ehemalige Reichskanzler Graf Caprivi, sich gedacht hatte, nämlich eine natürliche Verbindung mit unserer ostafrikanischen Kolonie wie mit dem Indischen Ozean. Der Okawango ist bei einer Breite von 100 bis 150 ~m~ und einer Tiefe von 3 bis 5 ~m~ sowie bei gleichmäßig ruhigem Fahrwasser innerhalb der deutschen Interessensphäre überall als schiffbar zu betrachten. Schwierigkeiten scheint nur die zahlreiche Armbildung, verbunden mit Stromschnellen, bei Andaras Werft zu bieten. Denn unweit des genannten Platzes ändert der Fluß seinen Charakter vollständig. An die Stelle des bisherigen gemeinsamen Bettes tritt eine Anzahl mehr oder weniger breiter Arme, die sich mit reißendem Gefälle durch Felsen ihren Weg bahnen und eine Menge Inseln bilden. Diese ragen entweder als nackte Steininseln empor, oder sie sind mit üppigster Vegetation bedeckt, darunter eine Menge stattlicher Laubbäume mit vortrefflichem Nutzholz. Auf einer dieser Inseln liegt, 5 ~km~ flußabwärts von seines Vaters ehemaliger Werft, abgeschlossen von der übrigen Welt, die Werft Diêbes, des Sohnes von Andara. Anscheinend hat sich der Häuptling durch diese abgeschlossene Lage den Räubereien seiner Nachbarn entziehen wollen. Außer der Hauptwerft befinden sich auf den Inseln noch mehrere dicht bewohnte, unverschanzte Dörfer, die gleichfalls Diêbes Herrschaft anerkennen.
Diesen Werften gegenüber sattelte Oberleutnant Volkmann, dessen Darstellung ich hier zumeist folge, bei seinem Besuche ab und schickte Botschaft zu Diêbe, um seine Ankunft zu melden. Die Ovambokuschu -- dies ist der Name des Andarastammes -- zeigten sich zuerst scheu, wurden aber später zutraulich. Die von Diêbe zurückgekommenen Boten brachten die Bitte mit, die Besucher möchten seiner, Diêbes, Werft näher kommen, was auch geschah. Der Weitermarsch ging in dem immer enger werdenden Flußtale durch eine ungemein reizvolle Landschaft. Steile Felsenpartien, zwischen denen das Wasser, schäumende Schnellen bildend, über gewaltige Felsblöcke dahinschoß, wechselten mit Stellen üppigster Vegetation ab. Bald sah Oberleutnant Volkmann, noch einige hundert Meter entfernt, aber durch reißende Flußarme getrennt, im Hintergrunde einer Felseninsel die Werft Diêbes auftauchen. Hier wurde das neue Lager bezogen und bald darauf von Oberleutnant Volkmann in Begleitung des Präfekten Nachtwey die Überfahrt zur Werft angetreten. Diese Überfahrt nahm einige Zeit in Anspruch, da die Stromschnellen eine solche direkt nicht gestatteten. Zuerst ging es über einen 30 ~m~ breiten Flußarm auf eine bewaldete Insel, dann auf dieser zu Fuß 50 Schritte stromauf, wo die Besucher von neuen Kanus in Empfang genommen und auf einem großen Umwege nach Diêbes Insel gefahren wurden. Die Eingeborenen steuerten hierbei mit außerordentlicher Geschicklichkeit durch die Schnellen.
Auf der Werft waren die Großmänner versammelt, bald erschien auch der Häuptling, von der Versammlung mit Händeklatschen begrüßt. Den weiteren Verlauf seines Besuches schildert nun Oberleutnant Volkmann, wie folgt:
»Diêbe ist ein etwa 35jähriger Mann von nicht unsympathischem Aussehen und Wesen. Er hat es nicht verstanden, den großen Ruf, den Andara als Zauberer und Regenmacher genoß, zu erhalten, und der Stamm ist anscheinend im Zurückgehen begriffen. -- Man sieht auch keinen einheitlichen Rassetyp mehr, sondern die Typen der verschiedensten untereinander gemischten Stämme. Die Unterhaltung machte einige Schwierigkeiten, da dieser Stamm nicht mehr die Ovambosprache, sondern die der Betschuanen spricht, welche mein Dolmetscher nur schlecht beherrscht.
»Nachdem in einer schöngeschnitzten Kalebasse Bier gebracht und herumgereicht war, fuhren wir zum Lager zurück. Am folgenden Tage entspann sich ein lebhafter Handel um Proviant und Kuriositäten. Es wurden mehrere Zentner Korn, Hirse, Bohnen und Erdnüsse eingetauscht, auch eine Menge schöner Schnitzarbeiten. Nachdem ich nachmittags nochmals bei Diêbe gewesen war und ihn wiederholt ermahnt hatte, alle durchreisenden Weißen gut aufzunehmen, ließ ich einspannen und trat den Rückmarsch an.
»Der nächste Tag brachte einen kleinen Zwischenfall, indem zwei Pferde in den Okawango fielen, von denen das eine wieder zum Ufer schwamm, während das andere ein Stück stromabwärts getrieben wurde und eine etwa 150 ~m~ vom Lande entfernte Insel erreichte. Nach langem Bemühen gelang es, Eingeborene mit Kanus zu rufen, die einige Leute von uns auf die Insel fuhren. Hier wurde das Pferd eingefangen und an Ochsenriemen in das Wasser gezogen, worauf es ruhig hinter den Kanus herschwamm und glücklich wieder am südlichen Flußufer ankam.«
Über den weiteren Lauf des Okawango bis zum Ngamisee, beziehungsweise zum Tschobe, falls die Abzweigung dorthin vorhanden, sowie über den Tschobe selbst wissen wir dagegen nichts Bestimmtes.
Kapitel ~VII.~
Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.
Die Schutztruppe.
Da die Verwaltung des Schutzgebietes bis in die neueste Zeit zu einem großen Teil der Schutztruppe mit obgelegen hat, ist es erforderlich, zunächst deren Organisation kennen zu lernen. Der Gedanke des Fürsten Bismarck, unsere überseeischen Besitzungen lediglich als Handelskolonien anzusehen und in diesen dem Kaufmann zugleich mit der Verwaltung auch den Schutz zu übertragen, hat sich in unseren drei großen afrikanischen Kolonien Ostafrika, Kamerun und Südwestafrika nicht lange halten können. In allen drei finden wir schließlich sogar eine mehr oder weniger ausgeprägte reine Militärverwaltung.
Die Zeit der, um mich so auszudrücken, kaufmännischen Verwaltung reichte in Südwestafrika von 1885 bis 1891. Das letztgenannte Jahr ist das Gründungsjahr der südwestafrikanischen Schutztruppe, die indessen zunächst nur eine mittels Anwerbung ergänzte und der Person des Kommandeurs verpflichtete Privattruppe war. Solange die Truppe, wie solches von 1891 bis 1893 der Fall, nur aus 30 bis 50 Köpfen bestand, ergaben sich aus diesem Privatverhältnis keine Unzuträglichkeiten. Die Truppe führte in der genannten Zeit im allgemeinen ein friedliches Stilleben, mehr durch ihr Dasein als durch kriegerische Tätigkeit wirkend. Die Notwendigkeit eines Einschreitens gegen Kapitän Witbooi brachte ihr jedoch 1893 eine Erhöhung auf 350 Köpfe. In dieser Stärke fand ich sie bei meinem Eintreffen im Schutzgebiet vor. Ihr bisheriger Führer war der Hauptmann, später Major v. François, der nach der Abreise des damaligen Reichskommissars, ~Dr.~ Göring, 1892 auch interimistisch mit dem Reichskommissariat betraut worden war, so daß von da ab Zivil- und Militärgewalt in einer Hand vereinigt blieben. Das Reichskommissariat wurde demnächst 1893 in eine Landeshauptmannschaft, 1898 in ein Gouvernement umgewandelt.
Als dann im Verlauf des Kampfes mit Witbooi die erforderlich gewordene Besetzung des Namalandes eine weitere Verstärkung der Schutztruppe notwendig machte, erschien das Beibehalten einer verhältnismäßig so bedeutenden Truppe im Rahmen einer Privattruppe doch bedenklich. Sowohl die Dienstverpflichtung wie die disziplinaren Verhältnisse waren lediglich auf die Person des Kommandeurs zugeschnitten.[49] Diese Bedenken wurden sowohl in Windhuk als in Berlin gleichmäßig wie gleichzeitig erwogen. Denn, sich kreuzend mit dem diesseitigen Antrage, traf zugleich mit der weiteren Verstärkung 1894 eine Allerhöchste Kabinettsordre ein, mittels der die Schutztruppe in eine Kaiserliche umgewandelt wurde. Das Jahr 1894 muß mithin als das eigentliche Geburtsjahr der heutigen Kaiserlichen Schutztruppe Südwestafrikas betrachtet werden. Ihre Stärke betrug in dem genannten Jahre 15 Offiziere und rund 500 Mann. Von diesen führten 250 Mann den letzten Kampf gegen Witbooi in der Naukluft durch, während 300 Mann in 15 Stationen das Namaland und das Südhereroland besetzt hielten.
Die oberste militärische Behörde der Schutztruppe in der Heimat war bis 1896 das Reichsmarineamt gewesen, in bezug auf Verwendung dagegen unterstand sie dem Reichskanzler. Dieser Dualismus erwies sich auf die Dauer als unhaltbar. 1896 wurde daher für die drei afrikanischen Schutztruppen das jetzt noch bestehende Oberkommando eingerichtet, an dessen Spitze der Reichskanzler steht. Diesem ist ein militärischer Stab unter einem älteren Stabsoffizier[50] beigegeben. Mit Stellvertretung des Reichskanzlers, auch in bezug auf das Oberkommando, ist bis jetzt mittels besonderer Kabinettsordre stets der jeweilige Kolonialdirektor betraut worden.
Die Notwendigkeit, das Schutzgebiet behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit einem Netz von Stationen besetzt zu halten, brachte es ferner mit sich, daß die Truppe auch nach Beendigung des Witbooikrieges in zwei Teile zerlegt blieb, von denen der kleinere in zwei Feldkompagnien und einer Artillerie-Abteilung in Windhuk vereinigt wurde, der größere Teil auf die zu Distriktsverbänden zusammengeschlossenen Stationen fiel. 1895 finden wir sieben Militärdistrikte mit 35 Stationen. Neben Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung hatten die Distriktstruppen, an deren Spitze damals ausschließlich Offiziere standen, auch die erforderlichen polizeilichen und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Mit fortschreitender Gewöhnung der Eingeborenen an unsere Herrschaft wurden schließlich die letzteren zur Hauptaufgabe der Distrikte, während die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe lediglich der Feldtruppe überlassen blieb. Indessen durfte dann diese nicht mehr in Windhuk versammelt bleiben, sondern mußte gleichfalls auf das ganze Land verteilt werden. So finden wir Ende 1896 vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie zu einer Feldtruppe vereinigt, von der damals noch drei Kompagnien und die Batterie in Windhuk standen und eine Kompagnie in Outjo. 1897 wurde dann eine Feldkompagnie nach Keetmanshoop verlegt und 1898 eine solche nach Omaruru. In Windhuk verblieben von da ab nur noch der Stab, die 1. Feldkompagnie und die Feldbatterie.
Der Etat der Truppe hatte durch die wegen des Aufstandes der Osthereros und der Khauas-Hottentotten gesendete Verstärkung im Jahre 1896 abermals eine Erhöhung erfahren. Er betrug am Ende des genannten Jahres 33 Offiziere, einschließlich 5 Sanitätsoffiziere, und rund 900 Mann. Infolge späterer Zurücksendung eines Teiles der Verstärkung sank der Etat 1897 wieder auf 31 Offiziere und rund 700 Mann herab. Im Jahre 1902 erfolgte durch Formierung einer Gebirgsbatterie abermals eine Erhöhung um 60 Mann nebst drei Militärunterbeamten, so daß der Etat wieder 42 Offiziere und Sanitätsoffiziere, 1 Roßarzt und rund 780 Unteroffiziere und Mannschaften betrug. In dieser Stärke verblieb die Truppe bis zum Hereroaufstand, und zwar mit etwa 500 Köpfen bei der Feldtruppe und 280 bei den Polizeitruppen. Unter den letzteren waren 30 bis 40 auch im Zolldienst verwendet, teils ausschließlich, teils in Verbindung mit dem Polizeidienst. Die Feldtruppe war stets zum Ausmarsch bereit, nicht aber zur sofortigen gemeinsamen Verwendung, da sie auf einen Raum so groß wie Deutschland verteilt werden mußte. Der in Windhuk stationierte Teil der Feldtruppe konnte ebensogut im Norden wie im Süden verwendet werden. Infolgedessen konnten im Norden in etwa 14 Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zur Verwendung gegen die Hereros vereinigt stehen (1., 2. und 4. Kompagnie), im Süden in etwa drei Wochen zwei Kompagnien (1. und 3. Kompagnie) und eine Batterie gegen die Hottentotten. Für die Niederwerfung eines allgemeinen Aufstandes war diese Truppenmacht natürlich nicht berechnet. Sie hatte lediglich die Aufgabe, schon durch ihre Anwesenheit die Aufrechterhaltung des Friedens zu sichern und im Falle eines Aufstandes als Kern für die eingeborenen Hilfstruppen zu dienen, die sich um sie zu gruppieren hatten. Ihre Stärke war daher auf der Voraussetzung gegründet, daß es stets gelingen würde, die Eingeborenen auf diplomatischem Wege zu trennen und einen Stamm gegen den andern auszuspielen. Und daß dies in der Tat 10 Jahre lang gelungen ist, darin liegt das Geheimnis der Tatsache, daß eine Truppe von 300 bis 700 Köpfen in dieser ganzen Zeit in einem Lande den allgemeinen Frieden aufrechterhalten konnte, in welchem ihn in den Jahren 1904/06 eine solche in der Stärke bis zu 15000 Mann nicht völlig wiederherzustellen vermochte.
Die allgemeine Wehrpflicht.
Eine wesentliche, zunächst aber nur in den Listen erscheinende Verstärkung hatte die Schutztruppe infolge der auf diesseitigen Antrag 1896 mittels Allerhöchster Verordnung im Schutzgebiet eingeführten allgemeinen Wehrpflicht erhalten. Sämtliche im Schutzgebiet sich aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes unterlagen von dem genannten Jahre ab in Fällen der Gefahr der Einziehung bei der Schutztruppe. Diese Einziehung hatte durch Kaiserliche Ordre zu erfolgen, konnte jedoch im Falle der Dringlichkeit, vorbehaltlich nachträglich einzuholender Allerhöchster Bestätigung, auch durch den Gouverneur angeordnet werden. Zu diesem Zweck wurden die wehrpflichtigen Personen unter militärische Kontrolle genommen und die Gestellungsordres für jeden einzelnen auf den Distriktskommandos bereitgelegt sowie auf dem laufenden erhalten. Bei Beginn des Hereroaufstandes hatte die Zahl der Wehrpflichtigen im ganzen Schutzgebiet die Höhe von rund 750 Köpfen erreicht, deren Einziehung durchweg rechtzeitig gelang.
Einer besonderen Kategorie von Wehrpflichtigen ist hier noch Erwähnung zu tun, nämlich der Söhne derjenigen Buren, die die deutsche Reichsangehörigkeit angenommen hatten und die daher gleichfalls der Dienstpflicht unterworfen waren. 1903 betrug die Zahl der militärisch ausgebildeten Buren 15 Köpfe.
Militärisch ausgebildete Eingeborene.
In dieser Kategorie sind zunächst die Bastards zu nennen. Wie bereits erwähnt, wurde von 1895 ab auf Grund eines besonderen Vertrages die wehrfähige Jugend der Rehobother Bastards in alljährlich wechselndem Turnus sechs Wochen lang ausgebildet. Wenn einmal ausgebildet, unterlagen sie 12 Jahre lang in Kriegszeiten der Einziehung und in Friedenszeiten der Verpflichtung, sich alljährlich zu einem vierwöchentlichen Wiederholungskurse zu stellen. Sie bildeten daher eine Miliztruppe nach schweizerischem Muster und waren für die südwestafrikanischen Verhältnisse unter der Führung tüchtiger Offiziere ganz besonders brauchbar. Der in Rehoboth stationierte Offizier, zugleich Distriktschef, hatte die Bastards im Frieden auszubilden und im Kriege zu führen. Ich betone auch hier wieder, daß man bei unseren südwestafrikanischen Eingeborenen die europäischen Führer ohne zwingenden Grund nicht wechseln soll. Haben die Eingeborenen einmal Vertrauen zu ihrem Führer gefaßt, so kann dieser das Höchste von ihnen verlangen, während sie unter einem ihnen fremden Führer, mag dieser auch den andern an persönlichen Eigenschaften übertreffen, leicht versagen. Der letzte Führer der Bastards war der jetzige Hauptmann Böttlin. Unter diesem haben sie in der Zahl von 70 bis 80 Köpfen an der Niederwerfung des Bondelzwartsaufstandes und, daran anschließend, an derjenigen des Hereroaufstandes teilgenommen; von ihr sind sie im November 1904 -- mithin nach einem ununterbrochenen einjährigen Feldzuge -- nach Rehoboth zurückgekehrt. Nach kurzer Ruhepause sind sie dann zur Verteidigung ihres eigenen Landes gegen die mittlerweile aufgestandenen Witboois wieder eingezogen worden und haben, wie die ganze Zeit über, auch jetzt nur Gutes geleistet.
Ferner gab es noch eingeborene Polizisten und Soldaten, deren Annahme mittels ein- bis zweijährigen Kontraktes den Kompagnie- und Distriktchefs überlassen war.[51] Auch sie waren militärisch ausgebildet und haben, wenn richtig behandelt und verwendet, der Truppe stets gute Dienste geleistet. Bei Aufständen der eigenen Stammesgenossen versagten sie indessen zuweilen und gingen zu jenen über. Manchmal geschah dies auch aus Furcht, sie würden unserseits für das Tun ihrer Stammesgenossen mit haftbar gemacht werden. Indessen sind auch in solchen Fällen zahlreiche Züge von Treue bekannt geworden. So haben z. B. während des Hereroaufstandes 1904 die Hereropolizisten im Distrikt Grootfontein bei ihrem Distriktschef, Oberleutnant Volkmann, ausgehalten und mit gegen ihre Stammesgenossen gekämpft. Ebenso hat die Truppe während des jetzigen allgemeinen Hottentottenaufstandes immer noch eingeborene Soldaten besessen, unter denen zweifellos auch Stammesangehörige der Aufständischen gewesen sind. Vor dem Aufstande mag die höchste Zahl der ausgebildeten eingeborenen Soldaten und Polizisten bei der Truppe 130 betragen haben.
Die Stellung des Gouverneurs.
In bezug auf die Stellung des Gouverneurs zur Schutztruppe bestimmt die Allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juli 1896 folgendes:
»Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwendung gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. In weiterer Folge unterstehen sie dem betreffenden Gouverneur oder Landeshauptmann und demnächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bzw. Landeshauptmann eintretendenfalls auf deren Stellvertreter überzugehen hat, bestimmt der Reichskanzler.«
Die schwierige Frage, in welches Verhältnis hiernach ein Gouverneur, falls er nicht selbst Soldat ist, zur Schutztruppe treten soll, hat die Schutztruppen-Ordnung in sehr glücklicher Weise gelöst. Sie bestimmt hierüber folgendes:
»Dem Gouverneur steht die oberste militärische Gewalt im Schutzgebiete zu. Er kann die Schutztruppe nach eigenem Ermessen sowohl im ganzen wie in ihren einzelnen Teilen zu militärischen Unternehmungen verwenden. Von ihm wird das Verhältnis der obersten Verwaltungschefs zu den in ihren Bezirken befindlichen Teilen der Schutztruppe mit der Maßgabe geregelt, daß alle militärischen Anordnungen lediglich von dem Führer der Schutztruppe verantwortlich getroffen werden. Er darf zu Zwecken der Zivilverwaltung Teile der Schutztruppe so weit verwenden, als die militärischen Rücksichten nicht entgegenstehen. Über diese hat er vorher den Kommandeur zu hören.«
»Er erläßt seine Weisungen für die Schutztruppe an den Kommandeur. Sollte er sich ausnahmsweise veranlaßt sehen, einzelnen Personen oder Unterabteilungen Befehle unmittelbar zugehen zu lassen, so hat er hiervon alsbald dem Kommandeur Mitteilung zu machen. Ob und inwieweit die Befugnisse des Gouverneurs eintretendenfalls auf dessen Stellvertreter überzugehen haben, bestimmt der Reichskanzler.« usw.
»Hat der Kommandeur in militärischer Beziehung gegen Anordnungen des Gouverneurs Bedenken, so ist er verpflichtet, dieselben zur Sprache zu bringen. Beharrt der Gouverneur auf seinen Anordnungen, so hat der Kommandeur sie auszuführen, kann aber unter Mitteilung an den Gouverneur an das Oberkommando der Schutztruppen berichten, das hierüber entscheidet. Gegen diese Entscheidung steht sowohl dem Gouverneur als auch dem Kommandeur der Rekurs an Seine Majestät den Kaiser zu.«
»In allen Angelegenheiten der Truppe, die eine höhere Entscheidung als die des Gouverneurs erfordern, ist durch Vermittlung und unter Äußerung des letzteren an das Oberkommando der Schutztruppen zu berichten.«
Folgerichtig mußte hiernach -- als einziger Fall in der ganzen deutschen Armee -- auch einem Nichtsoldaten der Schutztruppe gegenüber eine Disziplinarstrafgewalt eingeräumt werden, und zwar ist dem Reichskanzler diejenige eines kommandierenden Generals, dem Gouverneur diejenige eines Divisionskommandeurs übertragen. In der Praxis ist die Frage der Unterstellung der Schutztruppe unter einen Zivilbeamten bei uns bis jetzt nur in Kamerun Tatsache geworden. Denn in Südwestafrika ist bis zu der Ernennung des Herrn v. Lindequist das Amt des Gouverneurs mit dem des Truppenkommandeurs in einer Hand vereinigt gewesen, da der erstere selbst Offizier war. Ebenso ist dies in Ostafrika mit einer kurzen Ausnahme bis zur Berufung des Herrn Frhr. v. Rechenberg der Fall gewesen.
Ferner tritt der Gouverneur auch hinsichtlich der Wehrpflicht in Beziehung zur Schutztruppe. Nach §§ 6 und 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. Dezember 1902 hat er bei Bestimmung der Einstellungstermine für die Dienstpflichtigen mitzuwirken und kann die letzteren nach Anhörung des Kommandeurs vor Ablauf der gesetzlichen Dienstzeit wieder entlassen. Daß er ferner berechtigt ist, in Fällen der Gefahr, vorbehaltlich nachträglicher Allerhöchster Genehmigung, die Wehrpflichtigen zur Schutztruppe einzuberufen, habe ich bereits erwähnt.
In der Zivilverwaltung sind dem Gouverneur naturgemäß noch weitergehende Machtbefugnisse eingeräumt. Gesetzlich ist er in seinen Amtshandlungen nur durch die Unterstellung unter seine vorgesetzte Behörde in Berlin beschränkt. Das in den Schutzgebieten Seiner Majestät dem Kaiser auf allen Gebieten der Verwaltung zustehende Verordnungsrecht ist zum Teil auf ihn übertragen. Er kann in seinen Verordnungen als Strafmaß bis zu drei Monaten Gefängnis sowie Geldstrafe von unbegrenzter Höhe androhen.
Trotz dieser anscheinend unbeschränkten Machtbefugnisse war indessen die Stellung des Gouverneurs bis jetzt nichts weniger als eine leichte. Eingezwängt zwischen Weißen und Eingeborenen, die beide seiner Sorge anvertraut sind, sollte er den meist widerstreitenden Interessen beider gerecht werden. Legte er mehr Gewicht auf diejenigen der Weißen, so setzte er sich dem Vorwurf der Unterdrückung der Eingeborenen und der Heraufbeschwörung von Aufständen aus, im entgegengesetzten Falle aber demjenigen der Vernachlässigung der wirtschaftlichen Entwicklung der Kolonie sowie der Zurücksetzung seiner eigenen Rasse. Dazu hatte der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika mit Eingeborenenstämmen zu rechnen, die nicht unterworfen, sondern lediglich durch freiwillig eingegangene Verträge an uns gebunden waren. Da infolgedessen nicht klar ausgesprochen war, welche von beiden Rassen die herrschende sei, wollten sie es beide sein.
Eine gewisse Herrenstellung der Weißen lag jedoch in der Rechtspflege auch jetzt schon vor. Bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen beider Rassen unterstand der Weiße auf Grund der Verträge lediglich der Gerichtsbarkeit seiner Stammesgenossen, der Eingeborene dagegen derjenigen der Weißen, unter ganz geringer Beteiligung seiner eigenen Leute. Naturgemäß trat bald zutage, daß der Weiße Leben und Eigentum seiner Stammesgenossen höher einschätzte als dasjenige der Eingeborenen. Das Odium hierfür den Eingeborenen gegenüber mußte jedoch der Gouverneur auf sich nehmen. Denn diese verstanden es nicht, daß auf das Gerichtsverfahren gegen Weiße dem Gouverneur keinerlei Einfluß zufiel. Liegt doch nach ihren Rechtsbegriffen alle Gewalt im Staate, auch die Rechtsprechung, in den Händen des Häuptlings. Die Weißen dagegen verstanden zum Teil nicht, daß der Gouverneur auch für die Rechte der Eingeborenen zu sorgen habe. Vielmehr waren sie geneigt, ihn als das Haupt ihrer, d. h. der weißen Regierung ausschließlich für sich in Beschlag[52] zu nehmen und so in das Schutzgebiet zwei Regierungen, eine weiße und eine eingeborene, hineinzukonstruieren.
Indem ich auf die Rechtspflege der Eingeborenen in dem nächsten Kapitel noch des näheren zu sprechen kommen werde, will ich hier nur einen Fall erwähnen: Im Frühjahr 1903 erschoß ein Weißer in der Trunkenheit ein friedlich in einem Wagen schlafendes Hereroweib, weil er sich von Hereros angegriffen wähnte und nun blindlings um sich herumschoß. Die Gerichtsverhandlung ergab das gänzlich Unbegründete des seitens des Weißen vermuteten Hereroangriffs. Es hatte sich lediglich um die Halluzinationen eines nicht mehr nüchternen Menschen gehandelt. Trotzdem sprachen in dem Verfahren erster Instanz die Beisitzer den Weißen frei, weil sie annahmen, er habe in gutem Glauben gehandelt. Diese Freisprechung erregte im Hererolande ungeheures Aufsehen, zumal es sich bei der Ermordeten um eine Häuptlingstochter gehandelt hatte. Überall frug man sich, ob denn die Weißen das Recht hätten, eingeborene Frauen zu erschießen. Ich reiste damals persönlich nach dem Hereroland, um zu beruhigen, wo ich konnte, sowie auch, um den Eingeborenen klarzumachen, daß ich mit dem Urteil nicht einverstanden sei, aber keinen Einfluß auf dasselbe gehabt habe. Glücklicherweise hatte in dem vorliegenden Falle der Staatsanwalt rechtzeitig Berufung eingelegt. Der Angeklagte wurde dann bei dem Obergericht in Windhuk zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zu der Erregung unter den Hereros, die dem ein halbes Jahr später ausbrechenden Aufstand vorausging, hatte dieser Fall jedoch bereits seinen Teil beigetragen.
Alles in allem ist die Stellung des Gouverneurs in Südwestafrika bis jetzt keine beneidenswerte gewesen. Er war eingeengt zwischen der Zentralgewalt in Berlin, den Rücksichten auf den Reichstag, den Anforderungen der weißen Bevölkerung des Schutzgebietes, der Sorge für eine humane Behandlung der Eingeborenen und -- ~last not least~ -- den Rassegegensätzen. Neben diesen Schwierigkeiten lief dann noch ein langjähriger Kampf mit den großen Konzessionsgesellschaften des Schutzgebietes, deren Interessen mit denjenigen des Allgemeinwohls auch nicht immer in Einklang zu bringen waren.
Bezirks- und Distriktsverwaltungen. Gerichtswesen.
Das Streben, die Militärdistrikte nach und nach lediglich mit Verwaltungsaufgaben zu betrauen, führte von selbst zu deren allmählicher Umgestaltung in Polizeidistrikte, die den nächsthöheren Verwaltungskörpern, d. i. den Bezirksämtern,[53] angegliedert wurden. Die bisherigen, für beide Verwaltungen getrennten Instruktionen wurden nunmehr in eine gemeinsame umgewandelt, die in Anlage 1 wiedergegeben ist. Die Bezirksämter waren in der Regel mit Zivilbeamten besetzt, die Distrikte mit Offizieren, doch gab es, wie das nachfolgende Verzeichnis bezeugt, in beiden Fällen auch Ausnahmen. Im allgemeinen herrschte bei der Kolonialverwaltung das Bestreben, die Verwaltungsstellen allmählich sämtlich mit Zivilbeamten zu besetzen. Auch die Ersetzung der bisher von der Truppe abkommandierten Polizisten durch ein Zivilpolizeikorps nach dem Muster der heimatlichen Schutzmannschaften war bei Beginn des Hereroaufstandes bereits beschlossene Sache und ist nur infolge desselben vertagt worden. Einzelne Zivilpolizisten, durchweg ehemalige Angehörige der Schutztruppe, waren jedoch zur Entlastung der letzteren auch jetzt schon angeworben worden.
Im Jahre 1903 gab es im Schutzgebiet sechs Bezirksämter mit 13 diesen unterstellten Distriktsverwaltungen. Daneben bestanden noch zwei infolge besonderer Umstände erhalten gebliebene selbständige Militärdistrikte, deren Umwandlung in Bezirksämter jedoch auch nur eine Frage der Zeit war. Die Besetzung der Bezirksämter und Militärdistrikte war bei Beginn des Bondelzwartsaufstandes, wie folgt:
_Bezirksamt Outjo_: Hauptmann Kliefoth. Distriktsamt Seßfontein: Oberleutnant Frhr. v. Schönau-Wehr.
_Bezirksamt Omaruru_: Hauptmann Franke. Distriktsamt Karibib: Zivildistriktschef Kuhn.
_Bezirksamt Swakopmund_: Bezirksamtmann ~Dr.~ Fuchs.
_Bezirksamt Windhuk_: Bergrat Duft. Distriktsamt Okahandja: Zivildistriktschef Zürn; Distriktsamt Rehoboth: Oberleutnant Böttlin.
_Bezirksamt Gibeon_: Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Distriktsamt Maltahöhe: Oberleutnant Graf v. Kageneck.
_Bezirksamt Keetmanshoop_: Bezirksamtmann ~Dr.~ v. Eschstruth. Distriktsamt Bethanien: Zivildistriktschef Wasserfall. Distriktsamt Warmbad: Stellvertretender Distriktschef Leutnant Jobst. (Zivildistriktschef ~Dr.~ Merensky war zur Vertretung des noch nicht eingetroffenen neuen Bezirksamtmanns abkommandiert).
_Militärdistrikt Gobabis_: Oberleutnant Streitwolf.
_Militärdistrikt Grootfontein_: Oberleutnant Volkmann.
Von den sechs Bezirksämtern waren mithin zwei, Outjo und Omaruru, durch Offiziere besetzt, die gleichzeitig die an den genannten Plätzen stationierten Kompagnien (4. und 2.) zu führen hatten. Von den 13 Polizeidistrikten wurden diejenigen sechs, deren Hauptorte mit dem Sitze des Bezirksamtmanns zusammenfielen, von diesem gleichzeitig mitverwaltet. Die übrigen sieben unterstanden drei Offizieren und vier Zivilbeamten, unter letzteren drei ehemalige Offiziere. Der nominell zum Bezirk Omaruru gehörende Distrikt Karibib war wegen der näheren Verbindung mit dem Gouvernement 1901 vom Bezirksamt Omaruru losgelöst und selbständig gestellt worden. Dessen förmliche Umwandlung in ein Bezirksamt ist bei seiner starken weißen Besiedlung im übrigen gleichfalls nur eine Frage der Zeit.
Mit Ausnahme der beiden genannten Fälle, in denen die Bezirksamtmänner zugleich Kompagniechefs waren, war die Trennung zwischen Militär- und Zivilgewalt scharf durchgeführt. Die zur Polizei abkommandierten Unteroffiziere und Mannschaften hatten mit der Truppe dienstlich nur insoweit zu tun, als es die disziplinaren Verhältnisse, die Uniform und die Ausrüstung sowie die Ausbildung -- die letztere beschränkte sich auf Reiten und Schießen -- bedingten. Eine Versetzung von der Feld- zur Polizeitruppe und umgekehrt konnte auch in denjenigen zwei Bezirken, in denen der Bezirksamtmann zugleich Kompagniechef war, nur durch den Gouverneur verfügt werden. Ebenso waren Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere für beide Verwaltungen scharf getrennt. Immerhin blieben zwischen diesen noch mancherlei Reibungsflächen bestehen, wie solche zu den kolonialen Eigentümlichkeiten zu gehören scheinen. Im allgemeinen aber hat der Verwaltungsmechanismus, der, soweit die Kriegsverhältnisse dies gestatteten, bis zum heutigen Tage aufrechterhalten geblieben ist, gut ineinander gegriffen.
Ursprünglich hatten die Bezirksamtmänner, soweit sie juristisch gebildete Beamte waren, nebenamtlich auch als Richter zu funktionieren. Mit Zunahme der weißen Bevölkerung wurde indessen dieser Zustand unhaltbar. Es ging nicht an, daß der Bezirksamtmann auf erfolgte Berufung über beanstandete Verwaltungsmaßnahmen dann in seiner Eigenschaft als Richter gegen sich selbst entschied. 1903 finden wir daher das Schutzgebiet in drei große Gerichtsbezirke geteilt mit dem Sitz der Richter in Keetmanshoop, Windhuk und Swakopmund (~Dr.~ Forkel, ~Dr.~ Schottelius, ~Dr.~ Oswald). Außerdem bestand in Windhuk ein Obergericht mit einem eigenen Richter (Oberrichter Richter).
Auch die Gerichtsverwaltung nahm mangels eigener Kräfte diejenigen der Schutztruppe mit in Anspruch. Namentlich empfand letztere störend die Übermittlung von Vorladungen und Zahlungsbefehlen an einzeln wohnende Farmer, die bei den ungeheuren Entfernungen große Anforderungen an das Pferdematerial stellte.
Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung.
Zum ersten Male fand in Südwestafrika die Heranziehung der Bevölkerung zur Beratung bei einer Verwaltungsmaßnahme anläßlich der 1895 zur Einführung gelangenden Eingangszölle statt. Es traten damals zu diesem Zweck die Kaufleute von Windhuk und der nächstliegenden größeren Plätze, die aber zum Teil schon Ritte bis zu fünf Tagen zu machen hatten, zur gemeinsamen Beratung unter Leitung des zuständigen Ressortbeamten zusammen. In der Folge wurde dann vor Ergreifung von Maßnahmen wichtiger Art seitens des Gouvernements mit Vertrauenspersonen aus der Bevölkerung verhandelt. Zu einer Zeit, in der die Masse der deutschen Einwanderung sich auf Windhuk und Umgegend beschränkte, genügte dies Verfahren auch. Als aber die Verwaltung immer mehr dezentralisiert werden mußte, erwies sich als zweckmäßig, auch jedem Bezirksamtmann seine Berater aus der Bevölkerung zur Seite zu stellen und dies als dauernde Einrichtung beizubehalten. Das geschah mittels Gouvernementsverfügung vom 18. Dezember 1899, in der u. a. ausgeführt ist:
»Es kann im Gegenteil den Verwaltungsbeamten nur von Wert sein, wenn sie ihre gesetzgeberischen Maßnahmen nicht lediglich vom grünen Tische beschließen, sondern vorher die Ansichten der Bevölkerung kennen lernen. Beim Gouvernement selbst ist diese Gepflogenheit bis jetzt im allgemeinen bereits eingehalten worden. Doch ist hierbei die Erfahrung gemacht, daß öffentliche Versammlungen, zu denen jeder Zutritt hat, sich weniger zu dem gedachten Zweck eignen, da in diesen die mit der besten Sprachgewandtheit begabten Elemente das größte Wort führen und die weniger gewandten und daher in der Regel auch bescheideneren Elemente zurückzudrängen pflegen. Infolgedessen ist es vorzuziehen, lediglich mit Vertrauenspersonen aus der Zivilbevölkerung zu verhandeln und diesen die weiteren Verhandlungen mit ihren Mitbürgern zu überlassen.«
Des weiteren wurde die Zahl der Beiräte für jeden Bezirk auf drei festgesetzt, und zwar sollte unter dieser Zahl der Stand der Kaufleute, der Farmer und Handwerker durch je ein Mitglied vertreten sein. Bezüglich der Wahl wurde angeordnet:
»Ob der Bezirksamtmann sich diese Personen selbst wählt, oder sie sich durch die Bevölkerung präsentieren läßt, hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. Im allgemeinen ist aus naheliegenden Gründen das letztere vorzuziehen, jedoch nicht immer durchführbar. Die Mandate sind alljährlich am 1. Januar zu erneuern. Einer Wiederernennung der bisherigen Mitglieder steht indessen nichts im Wege.«
Von einer _Wahl_ der Beiräte durch die Bevölkerung mußte anfänglich an solchen Plätzen abgesehen werden, an denen eine nennenswerte Anzahl von Reichsdeutschen noch nicht vorhanden war. Denn, wenn auch nicht direkt angeordnet, so wurde doch stillschweigend darauf gehalten, daß der Beirat möglichst nur aus deutschen Reichsangehörigen bestände.
Diesen Beirat vor jeder gesetzgeberischen Maßnahme zu hören, war der Bezirksamtmann verpflichtet. Der Gouverneur selbst hielt sich zu dem gleichen Zweck an den Beirat von Windhuk, der in einem solchen Fall durch die jeweilige Einberufung von drei weiteren Mitgliedern auf sechs erhöht wurde. Inzwischen ist unter dem 4. Dezember 1904 eine Verordnung des Herrn Reichskanzlers, betreffend die Bildung eines besonderen Gouvernementsbeirats für die Kolonien, erschienen. Der letztere setzt sich aus dem Gouverneur und einer Anzahl amtlicher und nichtamtlicher Mitglieder zusammen. Die Mindestzahl der nichtamtlichen Mitglieder muß drei betragen, während die Zahl der amtlichen Mitglieder diejenige der ersteren nicht überschreiten darf. Die amtlichen Mitglieder ernennt der Gouverneur, die nichtamtlichen beruft er nach gutachtlicher Anhörung von Berufskreisen. Die nichtamtlichen Mitglieder sollen ihren Wohnsitz möglichst am Sitze des Gouvernements oder in dessen Nähe haben. Die Rechte des Gouvernementsbeirats sind:
~a)~ Prüfung des jährlichen Haushaltungsvoranschlages.
~b)~ Prüfung der von dem Gouverneur zu erlassenden Verordnungen.
~c)~ Einbringung von Anträgen auf gesetzgeberische Maßnahmen.
Dem Gouverneur steht dagegen zu:
~a)~ Den Beirat auch zu anderen Angelegenheiten als den vorgenannten einzuberufen.
~b)~ In dringenden Fällen ausnahmsweise von der Vorlage seiner beabsichtigten Maßnahmen an den Gouvernementsbeirat überhaupt abzusehen.
~c)~ Den Anträgen des Beirats zu vorstehend unter ~c~ die Beratung zu versagen, wenn sie nicht von mindestens zwei nichtamtlichen Mitgliedern eingebracht worden sind.
In jedem Falle ist ein Protokoll aufzunehmen, das erforderlichenfalls unter Anschluß eines begründenden Berichts seitens des Gouvernements an die Kolonialabteilung in Berlin einzureichen ist.
Ich persönlich habe die Teilnahme der weißen Bevölkerung an den gesetzgeberischen Maßnahmen der Regierung stets für einen Vorteil gehalten, vor allem für den Gouverneur selbst. Namentlich Südwestafrika bedarf dessen angesichts seiner zahlreichen weißen Bevölkerung. Auch müssen dort die Bezirksbeiräte nach bisherigem Muster neben dem Gouvernementsbeirat beibehalten werden. Dürftig ist die jetzt geschaffene parlamentarische Vertretung der Bevölkerung ja immer noch; aber sie bildet eine Grundlage, auf der weitergebaut werden kann. Inwieweit und wie rasch dies geschehen wird, hängt in erster Linie von der Bevölkerung selbst ab. Versteht sie von den ihr überwiesenen, wenn auch noch geringen Rechten den richtigen Gebrauch zu machen, vor allem die Rücksicht auf das allgemeine Wohl über das eigene Interesse zu stellen, so wird ihr auf die Dauer eine größere parlamentarische Mitwirkung weder vorenthalten werden können, noch vorenthalten werden. Eine große Klippe liegt für die Beiräte in dem Umstande, daß sie wohl Ausgaben beschließen können, nicht aber für deren Deckung zu sorgen haben, letzteres vielmehr dem Reiche überlassen müssen. In dieser Beziehung gilt es mithin, weises Maß zu halten und in den beschlossenen Ausgaben stets das Streben für das Allgemeinwohl in den Vordergrund treten zu lassen. Dann wird das alte Vaterland der weiteren Ausgestaltung der parlamentarischen Verhältnisse in den Kolonien seine Mitwirkung gewiß nicht versagen.
Zu erwähnen bleibt noch die im Jahre 1902 erfolgte Errichtung eines besonderen landwirtschaftlichen Beirats am Sitze des Gouvernements in Windhuk, dem später ebensolche in Outjo und Keetmanshoop folgten. Der in Windhuk bestehende landwirtschaftliche Beirat war als sachverständiger Beirat für den Gouverneur gedacht und bestand aus amtlichen und nichtamtlichen Mitgliedern, die in landwirtschaftlichen Fragen für kompetent galten. Die Anregung zu dessen Bildung war aus der Bevölkerung ergangen.
Kirche und Schule.
In bezug auf Kirche und Schule war das Wirkungsfeld unter den Eingeborenen vollständig der Mission überlassen, worüber näheres im nächsten Kapitel folgt. Hier interessiert uns dieses Gebiet nur, insoweit die weiße Bevölkerung des Schutzgebietes in Betracht kommt. Auch zwischen dieser und der Mission blieb ein Zusammenhang insofern bestehen, als da, wo die Zahl der weißen Bevölkerung zur Gründung einer eigenen weißen Gemeinde nicht ausreichte, nach gegenseitiger Vereinbarung die Seelsorge für sie seitens der Missionare mit übernommen wurde. Ebenso war in bezug auf die Seelsorge innerhalb der Schutztruppe eine solche Vereinbarung getroffen worden. Für diese Mehrarbeit erhielt die Mission beider Konfessionen einen staatlichen Zuschuß von je 6000 Mark.
Zur Gründung einer besonderen Gemeinde hatte bis jetzt im Schutzgebiet nur die Zahl der Weißen evangelischer Konfessionen in Windhuk gereicht. Diese besitzen einen eigenen Geistlichen, der zur Mission in keinerlei Beziehung steht. Vielmehr befindet sich außer ihm in Windhuk noch ein besonderer evangelischer Missionar; jede der beiden Gemeinden besitzt eine eigene Kirche. Indessen besteht dieser Zustand erst seit 1899; bis dahin war auch in Windhuk die Seelsorge der Weißen durch einen auf Anregung des Gouvernements seitens der Mission entsandten Geistlichen wahrgenommen worden. Dieser hatte dann im Nebenamte die Eingeborenen mit zu besorgen.
Die Seelsorge für die katholische weiße Bevölkerung liegt dagegen noch in den Händen der (katholischen) Mission. Da diese jedoch unter den meist bereits protestantisch getauften Eingeborenen Windhuks ein nennenswertes Arbeitsfeld nicht besitzt, so kann auch dort von einer katholischen weißen Gemeinde mit eigener Seelsorge gesprochen werden. Eine bedeutendere Wirksamkeit unter den Eingeborenen, und zwar überall verbunden mit derjenigen unter den Weißen, übt die katholische Mission nur außerhalb Windhuks aus.
Ähnlich verhält es sich mit den Schulen. Regierungsschulen können nur da eingerichtet werden, wo die Zahl der Schüler dies lohnt. Dies ist bis jetzt nur an den Orten Windhuk, Karibib, Swakopmund, Grootfontein (nördlich), Gibeon und Keetmanshoop der Fall gewesen, und zwar werden diese Schulen von den Kindern aller Konfessionen besucht, sie sind mithin paritätisch. Der Religionsunterricht bleibt den Geistlichen bzw. Missionaren der einzelnen Konfessionen überlassen. Um den auswärts wohnenden Farmern die Unterbringung ihrer Kinder in den mit allen Schulen verbundenen Pensionaten zu erleichtern, bewilligte die Regierung für jedes Kind einen Pensionszuschuß von jährlich 300 Mark. Es sollte dieser namentlich die Buren zur Sendung ihrer Kinder in die Regierungsschulen aneifern. Denn von der Einführung eines allgemeinen Schulzwanges im Schutzgebiete mußte mit Rücksicht auf die oft weitab gelegenen Farmen und die teuren Lebensbedingungen bis jetzt abgesehen werden. Es blieb daher jedem Familienoberhaupt überlassen, in welcher Weise es für den Unterricht seiner Kinder sorgen wollte. Praktisch zur Geltung kam diese Frage indes in der Regel nur für Burenkinder. Die reichsdeutschen Farmer lebten bis jetzt meist noch in junger Ehe und stellten daher nur wenig schulpflichtige Kinder. Die Schülerzahl betrug Mitte 1903 in Windhuk 36, Grootfontein 10, Gibeon 45, Keetmanshoop 20, Swakopmund 13. Sehr viel hat sich auch die katholische Mission dem Unterrichte weißer Kinder ohne Unterschied der Konfession gewidmet. Sie war hierzu umsomehr in der Lage, da sie, weil erst seit dem Jahre 1896 in dem Schutzgebiet, unter den Eingeborenen selbst noch nicht ein sie vollständig beschäftigendes Arbeitsfeld hatte finden können.
Statistik der weißen Bevölkerung.
_Frauenfrage._
Die letzte Aufstellung einer Bevölkerungsstatistik hat im Schutzgebiet am 1. Januar 1903 stattgefunden. Für das Jahr 1904 ist sie infolge des Aufstandes weggefallen.
Am 1. Januar 1903 betrug die gesamte weiße Bevölkerung des Schutzgebietes 4640 Seelen, davon waren 3391 männlichen, 1249 weiblichen Geschlechts. Von den Personen männlichen Geschlechts waren 622 verheiratet, und unter diesen 42 mit eingeborenen Frauen. Der Regierung bzw. Schutztruppe gehörten 939 männliche Personen an.
Nach der Staatsangehörigkeit verteilte sich die weiße Bevölkerung, wie folgt: Deutsche 2998, Kapländer und Buren 973, Engländer 453, Österreicher 40, Schweden und Norweger 35, Russen 19, Holländer 29, sonstige Staatsangehörige 34, ohne Staatsangehörigkeit 101, zusammen 4682.
Bei staatlich gemischten Ehen folgen die Kinder ohne weiteres der Staatsangehörigkeit des Vaters. Dies gilt auch für die Ehen Weißer mit eingeborenen Frauen. Infolgedessen wächst im Schutzgebiet allmählich ein Stamm Bastards mit der Zugehörigkeit zu einer weißen Nation heran. Daß ein Umsichgreifen dieser Rasse nicht wünschenswert sein würde, liegt auf der Hand. Gehoben kann die Gefahr hierzu jedoch nur durch Beseitigen ihrer Ursache werden, nämlich des Mangels an weißen Frauen. Wohin die Verbindung Weißer mit Eingeborenen führen kann, hat in einem Vortrage in Coblenz Bergrat Busse treffend, wie folgt, ausgeführt:
»Es ist eine bekannte Tatsache, daß sich bei Mischehen zwischen Weißen und Farbigen die schlechten Eigenschaften der Eltern auf die Kinder in höherem Grade vererben als die guten. Diese bei den Mestizen in Amerika, den Mischlingen in Ostafrika scharf hervortretende Tatsache hat sich auch bei den Bastards in Südwestafrika bestätigt, die, wenn auch entschieden höher stehend als die Hottentotten, Namas und Buschleute, doch bei weitem unter der Wertstufe ihrer germanischen Voreltern geblieben sind. Und die Ehen, die in neuerer Zeit unter den Augen der Missionare zwischen Weißen und Bastards- und Hottentottenmädchen geschlossen sind, haben kein besseres Resultat erzielt. Nicht die Frau und die Nachkommenschaft steigt herauf zu der Bildungsstufe des weißen Mannes und Vaters, sondern der Mann sinkt zurück auf diejenige der Frau. Sein Haus wird nicht zur Stätte deutschen Wesens und deutschen Familienlebens, sondern er verlumpt und verkommt mehr oder minder in seiner Hütte, die den Stempel durch das Wesen der Frau aufgedrückt erhält und den Mann nach vielleicht anfänglichem Sträuben schließlich in seinem Denken und Handeln auf den Standpunkt und die Sphäre hinabzieht, in der die Frau geboren ist und sich wohlfühlt.« ...
»Überall in der Welt, soweit man in der Geschichte zurückblickt, war, wo ein Volk sich anschickte, neue Gebiete in Besitz zu nehmen und zu besiedeln, die Frauenfrage diejenige Frage, durch deren Entscheidung die Zukunft der Kolonie bestimmt wurde. Und die Entscheidung fiel stets so aus, wie sie den Verhältnissen, dem Charakter und dem sittlichen Standpunkt des kolonisierenden Volkes entsprach. Der Raub der Helena und der Raub der Sabinerinnen zeigt, wie die Frauenfrage im Altertum gelöst wurde. Die Sklavenjagden in Afrika, bei denen es zum großen Teil auf die Frauen abgesehen ist, kennzeichnen die Frauenfrage der Araber und mohammedanischen Völker.«
Auch wir dürfen daher dieser Sache nicht mit verschränkten Armen gegenüberstehen. Andernfalls setzen wir uns der Gefahr aus, in 50 Jahren keine deutsche Kolonie mehr zu haben, sondern eine Bastardkolonie. Und so gewiß wie wir seinerzeit den Ruf gehört haben: »Kuba den Kubanern«, so werden wir dann dort den Ruf hören: »Südwestafrika den Afrikanern«. Denn Kolonien, wenn erstarkt, haben nach den Lehren der Geschichte stets die Neigung, dem Mutterlande, dessen sie nun nicht mehr bedürfen, undankbar den Rücken zu kehren. Und diese Neigung wird umsomehr zum Durchbruch kommen, je mehr die Rassengemeinschaft mit dem Mutterlande unterbunden worden ist. Auf Anregung des Gouvernements erklärte sich daher die Deutsche Kolonial-Gesellschaft unter der tatkräftigen Leitung des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg bereit, wenigstens dem größten Übelstande zu steuern. In der Zeit von 1896 bis 1902 wurden seitens der Deutschen Kolonial-Gesellschaft unentgeltlich nach Südwestafrika gesendet: 18 Bräute, 21 Dienstmädchen, 18 _weibliche_ Familienangehörige von Farmern. Insgesamt 57 weibliche Personen.
Dem Bedarf gegenüber ist diese Zahl nicht groß, aber sie bedeutet immerhin einen Anfang, und dieser ist bekanntlich in allen Dingen das Schwierigste. Die Mädchen haben sich bis auf wenige Ausnahmen in Südwestafrika verheiratet, meist an ehemalige Angehörige der Schutztruppe. Die bei diesen verkehrenden unverheirateten Kameraden lernten da -- zunächst ~par distance~ -- die Schwestern, Verwandten und Freundinnen der jungen Ehefrau kennen. Auf diese Weise ist noch manche Ehe zustande gekommen. Die Gefahr, daß die unverheirateten Ansiedler aus Mangel an weißen Mädchen sich an Eingeborene hingen, verminderte sich daher von Jahr zu Jahr.[54]
Mit der Zahl der Ehen wuchs auch diejenige der weißen Kinder. Die Beaufsichtigung für diese den durch ihre Berufspflichten abgehaltenen Eltern zu erleichtern, ist in Afrika ein noch dringenderes Erfordernis als in der Heimat. Andernfalls ist ein dauernder Verkehr mit eingeborenen Kindern nicht zu vermeiden, und bei den durchaus verschiedenen sittlichen Anschauungen der beiden Rassen sind letztere keineswegs als wünschenswerte Spielgenossen für weiße Kinder anzusehen. Mit der tatkräftigen Hilfe des Deutschen Frauen-Vereins für die Kolonien wurde daher an die Errichtung eines Kindergartens, zunächst für Windhuk, herangetreten. Der Verein sendete die leitende Schwester, während dessen Abteilung Leipzig allein 6000 Mark bar für den Bau eines eigenen Hauses beisteuerte. Den erforderlichen Rest für das letztere brachte die Gemeinde Windhuk auf. Die Einweihung des Hauses konnte im Dezember 1902 stattfinden. Es hat durchschnittlich 50 Kindern ohne Unterschied der Konfession Aufnahme gewährt.
Post und Telegraphie.
Im Jahre 1894 gab es im Schutzgebiet nur die einzige Postagentur Windhuk, die 1897 in ein Postamt umgewandelt wurde. Zur Zeit der Eröffnung der Kabelverbindung mit der Heimat, d. i. im April 1899, finden wir im Schutzgebiet bereits 32 Postanstalten, die im Jahre 1903 auf 34 angewachsen waren. Auch der Telegraphenverkehr auf der längs der Bahn eingerichteten Telegraphenlinie wurde der Postbehörde übertragen und dieser desgleichen das Mitbenutzungsrecht an den Militär-Heliographenlinien (siehe Kapitel ~IV~) eingeräumt. Schließlich richtete die Postbehörde in den Jahren 1901 bis 1903 in den Plätzen Swakopmund, Windhuk und Okahandja auch Stadtfernsprecheinrichtungen ein.
An der Spitze des Post- und Telegraphenwesens stand schließlich ein Postdirektor mit dem Sitze in Windhuk. Ihm unterstanden drei Ober- und zehn Unterpostfachbeamte, dazu neun farbige Unterbeamte. Postverbindungen mit Europa bestanden zwei, und zwar eine von Swakopmund aus direkt nach Hamburg und eine zweite über Kapstadt-Southampton nach Cöln. Die Postbeförderungsmittel im Schutzgebiet waren Eisenbahn, Karren und Fußboten. Von den Karrenposten ging eine von Karibib über Omaruru nach Outjo, eine zweite von Windhuk auf der 860 ~km~ langen Strecke über Gibeon, Keetmanshoop, Warmbad nach Ramansdrift am Orangefluß. Botenposten gab es zehn nach den kleineren Plätzen mit ein- bis zweiwöchentlichem Turnus, so daß es schließlich keinen einigermaßen nennenswerten Platz im Schutzgebiete ohne Postverbindung gab. Die abseits wohnenden Farmer mußten ihre Verbindung mit der nächsten Poststation selbst herstellen.
Welchen Umfang die Benutzung der Post angenommen hatte, mögen folgende Zahlen beweisen. Es sind in den Postanstalten des Schutzgebietes in dem Jahre 1903/04 insgesamt ein- und ausgegangen: Briefe rund 990000, Postanweisungen rund 36000, Pakete 13000, Zeitungen 1800, Telegramme 19500, Ferngespräche geführt 60000.
Bei den Paketen zeigt sich zwischen den eingegangenen und abgesandten ein bedeutendes Mißverhältnis, indem rund 12000 eingegangen und rund 900 abgegangen sind, mit ein Beweis für die noch bestehende große Abhängigkeit des Schutzgebietes von der Heimat.
Kapitel ~VIII.~
Die Eingeborenen.
Schutzverträge.
Wie bereits in Kapitel ~II~ ausgeführt, gründete sich bisher das Verhältnis der deutschen Regierung zu den Eingeborenenstämmen des Schutzgebietes auf sogenannte Schutzverträge, deren Entstehung und Bedeutung ebendaselbst gewürdigt ist. Inhaltlich glichen sich diese Verträge aber nur annähernd. Die Kapitäne gelobten in ihnen im allgemeinen folgendes: 1. Den deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen in ihren Gebieten das Recht und die Freiheit des unbeschränkten Reisens und Handelns zu geben; 2. deren Leben und Eigentum zu sichern; 3. anläßlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten zwischen beiden Rassen die Gerichtsbarkeit des Deutschen Kaisers anzuerkennen; 4. ohne Zustimmung der deutschen Regierung keinen Grund und Boden abzugeben sowie auch sonst in ihren Gebieten keinerlei Gerechtsame zu erteilen; 5. zur Aufrechterhaltung des Friedens im Schutzgebiete beizutragen und bei Streitigkeiten mit anderen Kapitänen die Entscheidung der deutschen Regierung anzurufen; 6. die für das Schutzgebiet erlassenen deutschen Gesetze anzuerkennen.
Dagegen verpflichtete sich die deutsche Regierung: 1. Dem Kapitän und seinen Leuten Schutz zu gewähren; 2. dem ersteren die Gerichtsbarkeit über seine eigenen Leute zu belassen; 3. dafür zu sorgen bzw. zuzulassen, daß die weißen Leute die Gesetze, Sitten und Gebräuche der Eingeborenen achteten sowie auch die bisher üblichen Abgaben ferner entrichteten.
Man braucht nun aber nicht zu glauben, daß die Häuptlinge etwa wie ein deutscher Student hinter seinem ~corpus juris~ hinter ihren Schutzverträgen gesessen haben, um deren Inhalt sich zu eigen zu machen. Auf die einzelnen Bestimmungen der Verträge kam es daher nicht an, es genügte die Tatsache ihres Abschlusses. Die Art der Ausführung hing dann lediglich von der Macht ab, die hinter dem deutschen Vertragschließenden stand. Solange der deutschen Regierung im Schutzgebiete keinerlei Machtmittel zur Seite standen, hatten die Verträge gleich wenig Bedeutung; nachdem sich dies geändert hatte, wurden sie in der Praxis ohne Rücksicht auf die Einzelheiten ihrer Festsetzungen ganz gleichmäßig angewendet. So wurden die Stämme gleichviel, ob und wie diese Sache in den Verträgen geregelt war, sämtlich der deutschen Gesetzgebung wie auch genau dem gleichen Gerichtsverfahren unterworfen und erhielten deutsche Garnisonen. Abgaben seitens Weißer an Eingeborene wurden dagegen, mit Ausnahme des Gebiets der Bastards von Rehoboth, nirgends entrichtet. Hiermit waren die Häuptlinge auch ganz zufrieden, ihnen war über den Inhalt ihrer Verträge nur klar, daß sie einen Teil ihrer Souveränität aufgegeben, aber auch einen wesentlichen Teil behalten hatten. Empfindlich pflegten sie sich nur gegenüber einer wirklichen oder vermeintlichen Verletzung der letzteren zu zeigen.
War bei den Eingeborenen der Beweggrund zum Abschluß solcher die Souveränität beeinträchtigenden Verträge zuerst das Schutzbedürfnis gewesen, so trat bei den späteren -- während meiner Amtszeit abgeschlossenen -- Verträgen an dessen Stelle die Anwendung von mehr oder weniger sanfter Gewalt. Es geschah dies bei den Verträgen mit 1. Witboois, 2. Khauas-Hottentotten, 3. Franzmann-Hottentotten.
Indessen ganz unumschränkte Machtvollkommenheit hatte der deutsche Regierungsvertreter bei deren Abschluß auch nicht besessen. Die Verträge mit den Khauas- und Franzmann-Hottentotten mußten während des noch fortdauernden Witbooifeldzuges abgeschlossen werden. Ließen es daher die genannten Stämme auf die Anwendung von Waffengewalt ankommen, so drohte uns ein Krieg nach zwei Fronten, damals eine höchst gefährliche Sache. Der Vertrag mit Witbooi dagegen entstand unter dem Eindruck eines Feldzuges, der nach unsäglichen Schwierigkeiten nicht hatte zur völligen Niederwerfung des Gegners führen können.
Ferner wurde 1895 noch ein Schutzvertrag mit den weitab im Kaokofeld wohnenden Swartbooi-Hottentotten abgeschlossen. Dieser Stamm bot nach Beendigung des Witbooikrieges den Abschluß eines solchen von selbst an, in der Hoffnung, durch den Vertrag gegen die sie von allen Seiten bedrängenden Hereros, wenn auch nur mittels Lieferung von Waffen und Munition, Schutz zu finden. Als sie sich dann in ihrer Hoffnung getäuscht sahen, fingen sie ihre Umtriebe an, die schließlich zu dem im Kapitel ~V~ geschilderten Swartbooiaufstande führten. Von den drei übrigen Stämmen haben die Witboois und die Franzmann-Hottentotten den Vertrag bis zum allgemeinen Aufstand 1904 treu gehalten, obwohl die Kapitäne gerade dieser Stämme dem Abschluß am meisten widerstrebt hatten. Die Witboois mußten in einem eineinhalbjährigen Kriege, die Franzmann-Hottentotten durch die Androhung eines solchen angesichts der zum Gefecht aufmarschierten Truppe dazu gezwungen werden (siehe Kapitel ~II~). Der Kapitän des letztgenannten Stammes, Simon Cooper, fragte mich damals gleich nach vollzogener Unterschrift, wie lange dieser Vertrag gelte, und war über meine Antwort: »Für ewig« sichtlich wenig erfreut. Willig dagegen hatten im März 1894 der stellvertretende Kapitän der Khauas-Hottentotten, Eduard Lambert und seine Großleute unterschrieben, denn es war ihnen angesichts einer in ihrer Werft befindlichen Truppenmacht sowie angesichts ihrer bereits erfolgten Entwaffnung nicht viel anderes übrig geblieben. Dafür haben sie den Vertrag bereits 1896 wieder gebrochen und in Verbindung mit den Osthereros den damaligen Aufstand begonnen. Sie sowohl wie der größte Teil der Swartboois befinden sich jetzt als Kriegsgefangene in Windhuk.
Die Stellung des Gouverneurs den Häuptlingen des Schutzgebietes gegenüber gründete sich infolgedessen lediglich auf Verträge und ähnelte daher derjenigen des jetzigen deutschen Kaisertums den Bundesfürsten gegenüber, insoweit Staatsverträgen mit Eingeborenen überhaupt Wert beigemessen werden kann. Noch mehr stimmt jedoch der Vergleich mit der Stellung des römisch-deutschen Kaisers im Mittelalter zu den Stammesherzögen. Zwar war der erstere nach dem damaligen Lehensrecht gesetzlich der wirkliche Oberherr der letzteren und nicht bloß der »~primus inter pares~«. Er konnte die Stammesherzöge ein- und absetzen. Indessen nahm man es in der damaligen rohen Zeit mit Gesetz und Recht überhaupt weniger genau, und daher liegt der Vergleich mit dem alten Kaisertum hier näher. Aus der Geschichte wissen wir, wie sehr die Regierungszeiten der alten deutschen Kaiser mit der fortgesetzten Niederschlagung von Aufständen ausgefüllt gewesen sind, wie oft sie einem geschlagenen Rebellen verziehen haben, um diesen später abermals die Fahne des Aufruhrs erheben zu sehen. Bei der hieraus für das Reichsoberhaupt sich ergebenden Notwendigkeit, stets im Reiche herumzuziehen, gelangte das alte deutsche Kaisertum nicht einmal zu einer festen Residenz, und damit das Reich auch zu keinem Mittelpunkt. Indessen würden die alten Kaiser schließlich doch Oberherren in ihrem Reiche geblieben sein, wenn sie sich nicht auf die wenig glückliche italienische Politik eingelassen hätten. Überall in der Weltgeschichte finden wir mithin ein »Wenn« und »Aber«.
Wenn auch die eingeborenen Häuptlinge sich über den Inhalt der Schutzverträge wenig Gedanken gemacht haben, so waren sie sich doch über deren tatsächliches Bestehen völlig im klaren, d. h., sie wußten, daß der Gouverneur als Abgesandter des deutschen Kaisers auf Grund von meist _freiwillig_ eingegangenen Verträgen eine Art Oberherrschaft über sie auszuüben habe. Und diese Freiwilligkeit war die Klippe, an der die Macht des Gouverneurs scheitern konnte. Dieser Gefahr zu begegnen, gab es zwei Wege. Entweder mußten die Verträge umgestürzt und an Stelle der Schutzherrschaft eine auf Waffengewalt gegründete tatsächliche Herrschaft aufgerichtet werden, oder aber der deutsche Regierungsvertreter mußte sich die Kapitäne in die Hände arbeiten, sie so allmählich an die deutsche Herrschaft gewöhnen und mit ihr versöhnen. Im Falle einer trotzdem vorkommenden Widersetzlichkeit konnte dann ein Stamm gegen den andern ausgespielt werden. Die Einschlagung des ersteren Weges, d. h. gewaltsamen Umsturzes der Verträge, war ausgeschlossen. Ihn hätte das alte Vaterland weder verstanden noch gebilligt, bevor der Nachweis von der Ungangbarkeit des zweiten durchaus sicher beigebracht war, und zwar dies nicht mittelst bloßer Überzeugung, sondern mittelst tatsächlicher Beweise. Und diese Beweise hat uns erst das Jahr 1904 gebracht, wenn auch leider mit recht blutigem Lehrgeld. Aber jetzt können wir dafür die aus einer gewaltsamen Unterwerfung der Eingeborenen entspringenden schweren Opfer mit gutem Gewissen in Kauf nehmen.[55]
So wurde denn unter Zustimmung so ziemlich des ganzen Vaterlandes der zweite Weg betreten, der die einmal abgeschlossenen Schutzverträge als zu Recht bestehend beließ. Bei Schonung der Eigentümlichkeiten der Eingeborenen, wie dies durch die Verträge vorgesehen war, bei gerechter und wohlwollender Behandlung, sowie endlich, gestützt auf eine ausreichende Truppenmacht, der sich bei Aufständen immer der eine oder der andere der treugebliebenen Eingeborenenstämme anzugliedern hatte, war die Hoffnung gegeben, die Eingeborenen allmählich an den bestehenden Zustand zu gewöhnen. Von der alten Selbständigkeit mußte ihnen schließlich nichts mehr bleiben als die Erinnerung. Hand in Hand mit einer solchen Friedenspolitik konnte in Fällen von Unbotmäßigkeit eine allmähliche Entwaffnung der Eingeborenen, verbunden mit Auflösung der Stammesverbände, gehen, wie das auch tatsächlich schon teilweise geschehen war. Dieser Weg erforderte jedoch Geduld, nicht nur von seiten der Regierung, sondern auch von seiten aller weißen Einwanderer, und hieran hat es zum Teil gefehlt. Vielen Weißen war der Wechsel auf lange Sicht unbequem, sie wollten raschere Erfolge sehen. So wurde zuweilen dem Gouverneur seine den Machtverhältnissen wie den bestehenden Verträgen angemessene Politik der Versöhnung zwischen den Rassengegensätzen nicht nur durchkreuzt, sondern ihm geradezu zum Vorwurf und schließlich unmöglich gemacht.[56] Mit der Weisheit, die wir von der Rathaustreppe her kennen, auf der man beim Herabgehen bekanntlich klüger ist als beim Heraufgehen, wissen wir daher jetzt, daß eine nur auf Verträge mit Eingeborenen gegründete Kolonialpolitik in einer Besiedlungskolonie auf die Dauer nicht durchführbar erscheint. Entweder muß man beide Rassen gleichstellen (Kapkolonie), oder man muß die eine mit Waffengewalt unterwerfen.
Eine dritte Möglichkeit gibt es noch, nämlich Trennung der beiden Rassen mittels Eindämmung der einen in Reservate (Lokationen), deren Betreten der andern verboten ist. Und diese wird vielleicht die Zukunft für sich haben.
Rechtspflege.
Das Gebiet, auf dem Zusammenstöße zwischen der weißen und farbigen Rasse am ehesten zu erwarten waren, war naturgemäß dasjenige der Rechtspflege. Mit Recht waren die Schutzverträge darauf bedacht gewesen, die weiße Rasse der Gerichtsbarkeit der Eingeborenen zu entziehen. Indessen waren die bezüglichen Vertragsbestimmungen weder klar noch einheitlich. Dies ergibt sich aus der nachstehenden Zusammenstellung. Es sollten die Streitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen -- welcher Art, ob krimineller oder ziviler Natur, ist nicht immer hinzugefügt -- wie folgt, entschieden werden:
1. Durch den von Seiner Majestät hierzu berufenen Vertreter im Verein mit einem Beisitzer des betreffenden Kapitäns:
In den Verträgen mit den Bethanier-Hottentotten und den Hereros.
2. Desgleichen, aber ohne eingeborene Beisitzer:
In den Verträgen mit den Kapitänen von Warmbad, der Veldschoendrager und von Bersaba.
3. Durch das Kaiserliche Gericht mit Beisitzern des Kapitäns:
In dem Vertrage mit dem Kapitän Witbooi und den Bastards von Rehoboth.
4. Desgleichen, aber ohne eingeborene Beisitzer:
In dem Vertrage mit dem Kapitän von Gochas.
Endlich ist in dem Vertrage mit dem Kapitän von Hoachanas festgesetzt, daß die Regelung der Sache »später« erfolgen solle.
Solange die deutsche Verwaltung nicht auch tatsächlich von dem Schutzgebiet Besitz ergriffen hatte, waren diese Bestimmungen überhaupt auf dem Papier verblieben. Die wenigen damals unter den Eingeborenen lebenden Weißen mußten sich daher deren -- oft recht wunderlicher -- Rechtsprechung fügen.
Als ein Beispiel für die Rechtsprechung der Eingeborenen will ich einen Fall anführen: 1890 oder 1891 hatte ein unter den Feldschuhträgern wohnender Weißer aus Versehen einen Eingeborenen erschossen. Der genannte Stamm hatte zwar schon den deutschen Schutz angenommen, irgend eine deutsche Regierungsgewalt aber noch nicht bei sich gesehen. Die »berufenen« Richter des Stammes, d. i. der Kapitän mit seinem Rat, nahmen daher die Sühne des Falles selbst in die Hand. Zunächst quartierten sie sich für einige Zeit bei dem Weißen ein, selbstverständlich auf dessen Kosten. Dann verurteilten sie ihn zu nicht weniger als 800 Hieben, allerdings nicht in der Absicht, dieses Urteil zur Vollstreckung zu bringen, sondern lediglich, um an seine Stelle eine Ablösung in Geld treten zu lassen, die so ziemlich die ganze Habe des Weißen verschlang. Die Richter zogen mit ihrem Raub vergnügt ab und der Weiße blieb mittellos zurück. Solange die Schutzverträge den Eingeborenen einen derartigen Spielraum ließen, waren sie mit ihnen naturgemäß recht einverstanden.
Dieses ursprüngliche Übergewicht der Eingeborenen auf dem Gebiete der Rechtspflege wandelte sich mit der tatsächlichen Besitzergreifung des Landes durch die deutsche Regierungsgewalt allmählich in das Gegenteil um. Nunmehr wurden die Weißen die Überlegenen, nicht sowohl wegen ihres größeren Verständnisses für die Rechtsverhältnisse, sondern auch, weil sie sich nur dem Urteil von Stammesgenossen zu unterwerfen hatten.[57] Da jedoch den Streitigkeiten zwischen den beiden Rassen meist ein politischer Beigeschmack anhaftete, so mußte die Regierung ihnen ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Lag doch die Ausführung von Urteilen mangels eigener Exekutivorgane der Gerichtsbehörden ausschließlich in den Händen der Schutztruppe. Namentlich auf dem Gebiete des Zivilrechts bestand daher stets die Gefahr, daß der Eingeborene ein behördliches Eingreifen als »Krieg« ansah. Denn ein Gerichtsvollzieher, der ihm sein Vieh nehmen will, ist für den Eingeborenen ein viehraubender Feind. Das Interesse des allgemeinen Wohls gebot daher, Sorge zu tragen, daß auf dem Gebiete der Rechtspflege das Übergewicht der Weißen nicht den Charakter der Ungleichheit vor Gericht annahm. Diese Bestrebung erhielt dann in den Jahren 1895/96 für das alte Vaterland infolge der bekannten, in den anderen afrikanischen Kolonien vorgekommenen Übergriffe weißer Beamter noch einen besonderen Anstoß. Alles wetteiferte damals geradezu in Humanität gegen die Eingeborenen. Mittels Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 22. April 1896 wurde die bisher ungeregelte Materie, zunächst auf dem Gebiete des Strafverfahrens, in eine feste Norm gebracht. Als Strafrecht blieb für die Eingeborenen vorläufig noch das deutsche Strafgesetzbuch bestehen, jedoch mit einem gewissen Spielraum für den Richter behufs Berücksichtigung der Sitten und Gebräuche der Eingeborenen. Ein Versuch, ein eigenes Strafrecht für diese auszuarbeiten, ist wegen der Schwierigkeit der Sache bis jetzt nicht über das Stadium der Erwägungen hinausgekommen. In Anerkennung des oben erwähnten politischen Beigeschmacks der Sache war durch die Verordnung des Herrn Reichskanzlers das Strafverfahren gegen die Eingeborenen nicht in die Hände der richterlichen Beamten, sondern in diejenigen der politischen (Verwaltungs-) Beamten gelegt, mit der höchsten Macht in den Händen des Gouverneurs. Letzterem stand die Bestätigung wie auch Milderung aller Urteile von 6 Monat Freiheitsstrafe aufwärts zu. Die zu erkennenden Strafen waren: Gefängnis mit Zwangsarbeit, Kettenhaft, Todesstrafe. Außerdem selbständig oder mit Freiheitsstrafe verbunden: Prügelstrafe und Geldstrafe.
Eine amtliche Übersicht ergibt, daß z. B. im Berichtsjahre 1902/03 gegen Eingeborene zusammen 799 Strafen verhängt worden sind, darunter 473 Prügelstrafen, der Rest Freiheitsstrafen.
Ohne Regelung blieb zunächst noch das Gebiet des Zivilrechts. Solange das Schutzgebiet nur von einer geringen weißen Bevölkerung bewohnt war, trat ein Bedürfnis hierzu auch nicht zutage. Die Parteien pflegten sich, meist unter wohlwollender Vermittlung des nächsterreichbaren Beamten oder Offiziers, direkt zu einigen. Mit zunehmender weißer Bevölkerung, mit Ausdehnung von Handel und Wandel nahm die Sache jedoch eine andere Gestalt an. Nachdem einige krasse Fälle vorgekommen waren, und da die Einklagung alter Schulden Eingeborener -- zum Teil aus Zeiten, in denen die deutsche Schutzherrschaft noch nicht einmal nominell bestanden hatte -- nicht abreißen wollte, erwies sich eine Regelung auch auf diesem Gebiete der Rechtspflege als dringend erforderlich. Es wurde daher zum Erlaß einer
Kreditverordnung
geschritten. Der Kampf um diese Verordnung mit den Interessenten dauerte von 1899 bis 1903, mithin volle fünf Jahre. Seine einzelnen Phasen gehen aus den in Anlage 2 zusammengestellten Schriftstücken hervor, an deren Schluß sich als Ergebnis die diese Sache regelnde Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Juli 1903 befindet.
Wie aus dieser Anlage ersichtlich ist, wünschte ich den Handel zwischen Weißen und Eingeborenen auf die Grundlage des Bargeschäftes zurückzuführen, während die Verordnung des Reichskanzlers, wie aus § 1 hervorgeht, eine einjährige Verjährungsfrist festsetzt. Diese war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen meinen Anschauungen und denjenigen der Interessenten, abgeschlossen im Schoße des Kolonialrates. In letzterem, in dem sich als Interessenten die Vertreter der an den Handelsverhältnissen des Schutzgebietes beteiligten Gesellschaften befinden, hatte sich gegen meinen seitens der Kolonialverwaltung vorgelegten Entwurf heftiger Widerspruch erhoben. Man befürchtete einen Rückgang der Anziehungskraft des Schutzgebietes auf die weiße Einwanderung, wenn die Möglichkeit einer Kreditgewährung an Eingeborene unterbunden würde. Der vorgelegte Entwurf empfing Bezeichnungen wie »monströs« und »ungeheuerlich«, und dessen Verfasser den Vorwurf des »mangelnden Verständnisses für Rechtsverhältnisse«. Trotz lebhaften Eintretens der Vertreter der Kolonialverwaltung für den Entwurf kam es schließlich doch zu dem erwähnten Kompromiß einer einjährigen Verjährungsfrist an Stelle der Barzahlung. Diese wohlgemeinte Bestimmung hat dann in der Folge wider Erwarten zu dem Hereroaufstande mit beigetragen. Denn nun verlegten sich die Händler, um der Verjährung ihrer Forderungen vorzubeugen, mit aller Macht und mit allen Mitteln auf die Schuldeneintreibung unter den Hereros. Da dies Vorgehen gerade mit dem eben ausgebrochenen Bondelzwartsaufstande und der dadurch herbeigeführten Entblößung des Hererolandes von Truppen zusammentraf, so war es der Funken, der das schon reichlich angefüllte Pulverfaß mit zur Explosion gebracht hat.
Fern sei es aber von mir, gegen diejenigen, die diese Verjährungsfrist durchgesetzt haben, deswegen einen Vorwurf zu erheben. Denn eine solche Entwicklung der Dinge hat niemand voraussehen können. Schon über die Notwendigkeit einer Kreditverordnung überhaupt sind die Ansichten von Hause aus auseinandergegangen. Indessen würde ich ohne die dringendste Veranlassung nicht fünf Jahre lang für deren Durchführung gekämpft haben. Die Akten des Gouvernements in Windhuk sowie der Distriktskommandos in Okahandja und Grootfontein enthalten hierfür Belege genug. Nicht aus Liebe zu den Eingeborenen hat sich die Regierung bei diesem Vorgehen leiten lassen, wie dies namentlich mir fortgesetzt vorgeworfen worden ist, sondern aus Sorge um Leben und Eigentum der unter den Hereros ansässigen Weißen. Entweder mußte etwas in der Sache geschehen, oder aber die Schutztruppe behufs stärkerer Besetzung des Hererolandes vermehrt werden.
Das Hauptfeld des Handels war Waterberg und Umgebung. Dort wohnte der schon mehrfach genannte viehreiche Häuptling Kambazembi. Zu allen unglücklichen Zufällen kam in der entscheidenden Zeit noch hinzu, daß dieser alte Häuptling, der stets für Aufrechterhaltung des Friedens gesorgt hatte, starb und seine Erbschaft an seine andersdenkenden, dabei auch stark verschuldeten Söhne überging.
Welche Sorge die Auswüchse dieser Sache dem Gouvernement stets bereitet haben, dafür gebe ich als Beweis das nachstehende Schreiben wieder, das ich unter dem 6. Juni 1903, mithin ein halbes Jahr vor Ausbruch des Aufstandes, an das Bezirksgericht Windhuk gerichtet habe:
»Über das Treiben der unter den Hereros befindlichen kleinen Händler sind bereits wiederholt Klagen an das Gouvernement herangetreten, indessen noch nie in der jetzt vorliegenden präzisen Form. Umsomehr ist es dem Gouvernement von wesentlichem politischen Interesse, daß, falls die Aussagen der Ankläger als wahrheitsgetreu erwiesen werden, eine scharfe Bestrafung der Schuldigen erfolgt. Wird diesem Treiben der kleinen Händler nicht ein Ziel gesetzt, so könnte das Gouvernement in die Lage kommen, nicht mehr für die Sicherheit der unter den Eingeborenen lebenden Weißen einstehen zu können. Insbesondere muß ferner hier hervorgehoben werden, daß der Hererokapitän Kajata[58] unserer Sache politisch schon viel genützt und namentlich im Feldzuge 1896 auf unserer Seite tapfer gegen seine eigenen Verwandten und Freunde mitgefochten hat. Derselbe ist hierfür dekoriert worden. Das Gouvernement hat alles Interesse daran, daß eine derartige gute politische Gesinnung nicht durch das lediglich auf Gewinnsucht beruhende Auftreten unverständiger Weißer, die sich hierdurch in erster Linie selbst in Gefahr setzen, gestört werde.«
Nicht versäumen will ich, diesen Abschnitt mit dem Hinweise zu schließen, daß es falsch sein würde, aus den Verfehlungen kleiner Händler im Hererolande Rückschlüsse auf den ganzen Handel im Schutzgebiete zu ziehen. Die großen Handelshäuser sind auch den Eingeborenen gegenüber stets in soliden Bahnen geblieben.[59] Sie hatten daher nicht nötig, wie es zum Teil geschehen ist, sich mit den Auswüchsen des Handels zu identifizieren. Ebenso wäre es falsch, wollte man die Eingeborenen in dieser Sache von der Schuld freisprechen. Sie waren bei ihrer Genußsucht und ihrem Leichtsinn, verbunden mit Arbeitsunlust, zum Drängen auf Kredit geradezu angewiesen, während sie zum Bezahlen sich schon weniger gedrängt haben. An der Spitze aller Schuldenmacher stand der Oberhäuptling Samuel Maharero selbst. Umsomehr würde die einfache Zurückführung des Handels mit Eingeborenen auf das Bargeschäft für Käufer wie Verkäufer von Vorteil gewesen sein, an deren Zustand sich beide Teile gewiß bald gewöhnt hätten.[60]
Waffen und Munition.
Neben gerechter und wohlwollender Behandlung der Eingeborenen war das beste Mittel zur Aufrechterhaltung des Friedens, ihnen den Besitz von Waffen und Munition zu erschweren. Vollständig ausgeschlossen erschien dagegen ihre gewaltsame Entwaffnung, wie sie von vielen Seiten fortgesetzt verlangt worden ist. Sie würde einfach damals schon den jetzt noch nicht niedergeschlagenen Aufstand hervorgerufen haben. Die Verantwortung für diesen hätte dann der betreffende Gouverneur auf sich nehmen müssen. Es ist nicht denkbar, daß hierzu sich ein Gouverneur bereit gefunden, noch weniger aber, daß er sich hiermit in der Heimat Beifall erworben haben würde, ganz abgesehen davon, daß ein Krieg gegen die Gesamtheit der Hereros ohne die Eisenbahn Swakopmund-Windhuk überhaupt nicht durchführbar gewesen wäre.
Zum Verständnis für den Ursprung der, wie sich nach dem Aufstande ergab, verhältnismäßig guten Bewaffnung der Eingeborenen bedarf es eines historischen Rückblickes. Wir haben in bezug auf den Handel mit Waffen und Munition drei Perioden zu unterscheiden.
1. Die Periode der unbeschränkten Handelsfreiheit, beginnend in nicht mehr kontrollierbarer Zeit und bis zum 1. April 1890, mithin bis in das Bestehen der deutschen Schutzherrschaft hineinreichend. Von der Aufrichtung der letzteren, mithin vom Jahre 1884 ab, wurde die Einfuhr von Waffen und Munition indessen wenigstens unter eine gewisse behördliche Kontrolle genommen.
2. Die Periode der beschränkten Handelsfreiheit. In dieser war der Handel mit Waffen und Munition der Genehmigung der Regierung unterstellt worden. Sie dauerte von 1890 bis 1897. Aber erst von Ausbruch des Witbooikrieges, d. i. 1893, ab wurden die Grenzen der Genehmigung zur Einfuhr derart eng gezogen, daß sie einem Verbote gleichzuachten waren.
3. Die Periode des Regierungsmonopols, begründet durch die Verordnung vom 29. März 1897.[61]
Nach der amtlichen Zusammenstellung wurden in der Zeit von 1884 bis 1893 über die Häfen des Schutzgebietes 2586 Gewehre und 1128780 Patronen eingeführt. Davon allein über Walfischbai 2289 Gewehre und 690080 Patronen. Von letzterer Einfuhr darf als bestimmt angenommen werden, daß sie lediglich in das Hereroland gegangen ist. Während die Einfuhr in dem Jahre 1891 mit 807 Gewehren und 66830 Patronen ihren Höhepunkt erreicht hatte, ging sie von da unter dem Zwang zur Einholung einer Regierungsgenehmigung rasch abwärts. An dem Handel selbst hatten sich Kaufleute aller Nationen einmütig beteiligt, wie dies auch naturgemäß ist.[62] Denn selbst der geizige Herero zahlte für Waffen und Munition jeden Preis. Der Besitz eines Hinterladers war das Bestreben eines jeden einigermaßen vermögenden Hereros. Vorderlader führten nur noch die in Dienerstellung befindlichen Leute.
Die genannten Zahlen können jedoch nicht als erschöpfend gelten. Die Menge der tatsächlich in das Schutzgebiet eingeführten Waffen und Munition muß vielmehr als weit bedeutender angenommen werden. Denn auch unter der Herrschaft der amtlichen Kontrolle ist mangels ausreichenden Aufsichtspersonals nicht jede Einführung von Waffen und Munition zur amtlichen Kenntnis gekommen. Zur Zeit der unbeschränkten Handelsfreiheit haben dagegen Händler und Konzessionsjäger ganze Wagenladungen von Waffen und Munition eingeführt. Sogar die Regierung überwies einmal infolge Unzulänglichkeit ihrer Machtmittel 200 Gewehre, Modell 71, nebst Munition an den Hottentottenstamm von Hoachanas als Belohnung für seine Loyalität sowie, um sich gegen den damals recht unloyalen Witbooistamm zu schützen. Wie harmlos in jenen Zeiten überhaupt die Lieferung von Gewehren und Munition an Eingeborene allgemein aufgefaßt wurde, beweist auch ein Blick in unsere von der Regierung nachträglich bestätigten Konzessionsurkunden. Als Beispiel will ich die ältesten, nämlich die von Lüderitz abgeschlossenen Verträge herausgreifen, auf denen sich die heutige Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gründet. In ihr finden wir unter anderem als Gegenleistung für erhaltene Landrechte die Lieferung von 260 Gewehren an den Kapitän von Bethanien ausbedungen. Weiter sind die Zahlungen an den Oberhäuptling der Hereros entweder in bar oder in Gewehren und Munition usw. versprochen. Bei den übrigen Konzessionen der Gesellschaft ist von Gewehren und Munition zwar nicht ausdrücklich die Rede, sicher aber haben dieselben bei den bezüglichen Unterhandlungen eine Rolle mitgespielt. Bekannt ist ferner, daß das ehemalige Karraskoma-Syndikat den Stamm der Bondelzwarts zu dessen Kriegszügen gegen die Feldschuhträger und die Keetmanshooper Hottentotten neben Proviant auch mit Gewehren und Munition ausgerüstet hat.
Von den Schriftstellern, die diese Sache behandelt haben, schätzt der damalige Hauptmann v. François die Zahl der allein 1888 bis 1891 in das Schutzgebiet eingeführten Gewehre auf 3000, v. Bülow nimmt dagegen in seinem Buche »Drei Jahre im Lande Hendrik Witboois«[63] im allgemeinen die Zahl von 20000 an, während Dr. Schinz in seinem bereits genannten Werke[64] auf Seite 157 von »massenhaft« eingeführten Gewehren spricht. Da sich die Zeit, die der letztgenannte Verfasser hierbei im Auge hat, wohl auf dessen Reisejahre im Schutzgebiete von 1884 bis 1887 bezieht, so würde seine Angabe derjenigen des Hauptmanns v. François hinzuzurechnen sein und sonach die v. Bülow angegebene Zahl ihre Erklärung finden.
Die Tatsache, daß die Hereros keine Jäger sind und vom Jahre 1892 ab, mithin ungefähr gerade nach der Zeit der für den Waffen- und Munitionshandel eingetretenen Beschränkungen Frieden gehabt haben, gibt schließlich die Erklärung dafür, daß dies Volk seine Munitionsvorräte bis zum jetzigen Aufstande konservieren konnte. Für den geringen Abgang boten der nie ganz zu unterdrückende Munitionsschmuggel, vor allem aber die Waffen der ermordeten Farmer und der gefallenen Angehörigen der Schutztruppe ausreichenden Ersatz.
Mit der erwähnten Verordnung vom 29. Mai 1897 trat der Handel mit Waffen und Munition im Schutzgebiet in ein ganz neues Stadium. Infolge Einführung der Stempelungspflicht war die bisher lediglich an der Grenze gehandhabte Kontrolle auch in das Innere des Schutzgebietes verlegt worden. In Verbindung mit der Einrichtung amtlicher Verkaufsstellen ermöglichte sie nunmehr eine bessere Übersicht über den Waffenbesitz der Eingeborenen. Um diese auch in bezug auf Erwerb von Munition von der Regierung abhängig zu machen, wurde ihnen der Umtausch der in ihren Händen befindlichen englischen Gewehrsysteme in das deutsche System Modell 71 unter günstigen Bedingungen gestattet. Mit Verschwinden der englischen Gewehrsysteme mußte der Munitionsschmuggel an der englisch-deutschen Grenze von selbst aufhören. Die nach amtlicher Feststellung in den Jahren 1898 bis 1902 in das Hereroland gegangenen 141 Gewehre, Modell 71, schließen daher nicht nur die dort an die Weißen mitverkauften Gewehre in sich, sondern auch die umgetauschten englischen Gewehre, die zumeist in Henry-Martini und Snider bestanden hatten.
Während sonst auf dem Gebiete der Rechtspflege die Regierung eine ungleichmäßige Behandlung von Weißen und Eingeborenen tunlichst vermeiden mußte, war auf dem uns hier beschäftigenden Gebiete eine solche im Gegenteil dringend geboten. Eine schwierige Frage war nur, wie dies in unauffälliger Weise durchgeführt werden könnte. Denn äußerlich mußten aus naheliegenden Gründen beide Rassen gleich behandelt werden, wogegen der Wert der gesetzgeberischen Maßnahme auf diesem Gebiet gerade in der allmählich herbeizuführenden Entwaffnung der Eingeborenen gelegen hatte. Dieses Ziel wurde daher auf dem Wege von Verwaltungsmaßnahmen zu erreichen versucht. Für die Eingeborenen wurden die Preise für Gewehre und Munition auf das Doppelte der von den Weißen zu entrichtenden Beträge festgesetzt, anderseits aber auch den Verwaltungsbeamten eine besonders sorgfältige Prüfung der Anträge von Eingeborenen auf Gewährung von Ankaufserlaubnisscheinen zur Pflicht gemacht. Es ist nicht zu verkennen, daß dies für die Verwaltungsbeamten eine recht schwierige Ausgabe gewesen ist. Sie sollten mit den einflußreichsten Mitgliedern ihrer Eingeborenenstämme, auf deren Unterstützung sie angewiesen waren, auf gutem Fuße, anderseits aber deren Drängen auf Überlassen von Waffen und Munition gegenüber möglichst taub bleiben.[65] Tatsächlich ist auch diese Sache von den Verwaltungsbeamten ganz verschieden gehandhabt worden. Während z. B. Omaruru innerhalb vier Jahren 69 Gewehre und rund 5000 Patronen an Eingeborene abgegeben hat, weist die Liste für Okahandja für die gleiche Zeit nur drei Gewehre und rund 350 Patronen auf.
Zur amtlichen Stempelung haben die Hereros in den Jahren 1898 bis 1902 1900 Gewehre gebracht. Diese Zahl kann jedoch nicht als erschöpfend angesehen werden, da in dem weiten Lande mit seinen spärlichen Polizeistationen eine Unterschlagung von Gewehren wohl möglich war. Die zweite im Jahre 1903 fällige Stempelung konnte dagegen infolge des Aufstandes nicht mehr zur Durchführung gebracht werden.
Es erübrigt noch, die Stellung der Weißen zur Gewehr- und Munitionsfrage darzulegen. Sollten die gegen die Eingeborenen gerichteten strengen Maßnahmen von Erfolg sein, so mußte naturgemäß auch die weiße Bevölkerung unter eine gewisse Kontrolle genommen werden. Denn die Verlockung, durch Abgabe von Schießbedarf an Eingeborene auf billige Weise zu Vieh zu gelangen, war zu groß, als daß ihr gegenüber _jedem_ Weißen die erforderliche Charakterfestigkeit zugetraut werden konnte. Namentlich Buren, die ja auch zu den Weißen zählen, haben es gern an solcher fehlen lassen, zumal sie im Betretungsfalle das Schutzgebiet wieder leichten Herzens verlassen konnten.[66]
Infolgedessen wurden die Verwaltungsbeamten angewiesen, auch die Anträge Weißer auf Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Ankauf von Waffen und Munition in bezug auf die Zuverlässigkeit der Antragsteller einer Prüfung zu unterziehen und hiernach die Zahl der zu bewilligenden Patronen zu bemessen. Die Anzahl dieser war auf 50 bis 100 monatlich festgesetzt,[67] und zwar konnte der Weiße sie entweder bei den amtlichen Verkaufsstellen entnehmen, oder aber selbst einführen. Da sich jedoch die Einfuhr einer so kleinen Anzahl von Patronen nicht lohnte, unterlag die Menge der einzuführenden Munition keinerlei Beschränkung. Nur mußte das eingeführte Quantum auf der nächsten Polizeistation abgegeben werden, von wo es dann der Besitzer in den gesetzlich zulässigen Raten wieder zurückerhielt.
Da die amtlichen Verkaufsstellen außer mit reinen Jagdflinten nur mit Modell 71 ausgestattet waren, so beschränkten sich die Weißen meist gleichfalls auf den Besitz des letztgenannten Systems. Doch war ihnen gestattet, auch jedes andere System, mit Ausnahme des Militärgewehres, zu führen. Tatsächlich regelte sich die Sache daher so, daß den Eingeborenen alle Systeme, mit Ausnahme des bei der amtlichen Verkaufsstelle erhältlichen Gewehres Modell 71, verboten, den Weißen dagegen alle Gewehrsysteme, mit Ausnahme des Militärgewehres, erlaubt waren. Zur Bequemlichkeit der Weißen war ferner bereits begonnen worden, den Verkaufsstellen auch moderne Repetiergewehre zuzuführen, jedoch von anderem Kaliber, als das Militärgewehr aufweist. Der Aufstand hat die weitere Ausgestaltung dieser Einrichtung unterbrochen.
Eine ganz besondere Vorliebe zeigten indes die einwandernden Ansiedler gerade für den Besitz des Militärgewehres, sei es Modell 88, sei es Modell 98, beide mit dem Kaliber 7,9 ~mm~. Um den fortgesetzten Anträgen auf Gestattung der _ausnahmsweisen_ Einfuhr dieser Gewehre ein Ende zu machen, wurde schließlich das Einfuhrverbot für sie aufgehoben und an dessen Stelle ein Einfuhrzoll von 150 Mark pro Gewehr und von 10 Mark pro Kilogramm Patronen gesetzt, ein Zoll, der einem Einfuhrverbot gleichkommt.
Die Gründe zur Verhinderung der Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit dem Militärgewehr liegen nahe. Kein seiner Verantwortung bewußter Gouverneur hätte sie außer acht lassen können, am allerwenigsten, solange er mit selbständigen Eingeborenenstämmen zu rechnen hatte. Die Gefahr, daß dieses Gewehr, noch viel mehr aber die Munition auf unrechtmäßige Weise auch in die Hände von Eingeborenen käme, war zu groß und die Kontrolle über die zum Teil auf kleine Stationen zersplitterte Schutztruppe zu schwierig. Eine allgemeine Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit dem Militärgewehr, wie sie bei dessen Freigabe ohne Zweifel erfolgt sein würde, hätte daher die Rechtschaffenheit unserer Ansiedler wie auch die Pflichttreue einzelner Schutztruppenangehöriger auf eine harte Probe gestellt.[68] Wäre die Gewißheit gegeben gewesen, daß etwa veruntreute Munition wenigstens in den Händen Weißer geblieben wäre, so würde man sich eher mit der Sache haben abfinden können. Diese Gewißheit lag aber nicht vor, und man mußte daher auch für die Weißen eine Beschränkung eintreten lassen, die jedoch von diesen übel empfunden worden ist, obschon die dadurch erstrebte Sicherheit und Ruhe im Schutzgebiet mit in ihrem eigensten Interesse lag.[69]
Der Alkohol.
Die Alkoholfrage hat insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit der Bewaffnungsfrage, als auch für Spirituosen der Eingeborene bereit ist, sein letztes Hab und Gut zu opfern. Einen wesentlichen Unterschied bietet sie indessen wieder insofern, als seine Freigabe die Macht der Eingeborenen nicht erhöht, sondern gebrochen haben würde. Kennen wir doch eine ähnliche Erfahrung aus Amerika, wo das »Feuerwasser des weißen Mannes« wesentlich zum Untergange der Indianer beigetragen hat. Solchen Weg einzuschlagen, haben uns Humanität und Christentum verboten, daneben aber auch unser eigenes Interesse, da wir zur wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes die Eingeborenen nicht entbehren können.
Eine Ähnlichkeit mit der Waffenfrage tritt dagegen wieder insofern zutage, als die Stellung der Verwaltungsbeamten beiden Fragen gegenüber gleichmäßig schwierig gewesen ist. Solange den Weißen der unbeschränkte Genuß von Spirituosen freigestellt blieb, konnte man den Eingeborenen das so heiß erstrebte Genußmittel auch nicht gänzlich verschließen, vor allem nicht den Häuptlingen und den einflußreicheren »Großleuten«. Denn diese waren bis zur freiwilligen Annahme der deutschen Schutzherrschaft im Spirituosenbezug keinerlei Beschränkung unterworfen gewesen. Im Gegenteil, es pflegten Händler, Konzessionsjäger und sonstige Jäger, die auf den Schutz und das Wohlwollen der Häuptlinge angewiesen waren, die schwache Seite der letzteren mittels reichlicher Alkoholspenden auszunutzen. Dazu kommt, daß in einer Besiedlungskolonie, in die jeder Weiße einwandern kann, die soziale Stellung der weißen Rasse sich anders zu gestalten pflegt als in einer Plantagenkolonie, die nur eine beschränkte Einwanderung gestattet und die Übernahme schwerer körperlicher Arbeit durch Weiße überhaupt nicht erlaubt. Leider konnte daher in Südwestafrika z. B. nicht vermieden werden, daß sich Weiße den Eingeborenen in betrunkenem Zustande zeigten. Die Frage: Warum wird diesen erlaubt, was uns verboten ist, lag daher sehr nahe. Somit konnte es sich in der Spirituosenfrage nur um eine Einschränkung des Alkohols für Eingeborene handeln, und diese wurde gleichfalls in die Hände der Verwaltungsbeamten gelegt. Auch der Häuptling mußte sich der gleichen Beschränkung unterwerfen und seinen Erlaubnisschein vom Bezirksamtmann oder Distriktschef beziehen. Gegenüber unverbesserlichen Alkoholikern unter den Häuptlingen, wie es z. B. der Oberhäuptling der Hereros, Samuel, war, hatte der Verwaltungsbeamte daher keinen leichten Stand.
Auch in der Zeit, in der eine deutsche Herrschaft lediglich in der Person eines einzigen Regierungsvertreters vorhanden war, hatte man schon Versuche zur Beschränkung des Handels mit geistigen Getränken gemacht. Die erste Spirituosenverordnung datiert vom 1. August 1888. Durch sie wurde der Handel mit Spirituosen im allgemeinen der Genehmigung des Reichskommissars unterstellt und einer Steuer unterworfen. Eine besondere Beschränkung des Verkaufs an Eingeborene trat dagegen erst durch Verordnung vom 1. August 1892 ein, wonach die Abgabe von Spirituosen an Eingeborene nur nach Beibringung eines behördlich ausgestellten Erlaubnisscheines gestattet war. Da es jedoch eine Regierungsgewalt außerhalb Windhuks damals noch nicht gab, blieb diese Verordnung mehr oder weniger auf dem Papier.
Vom Jahre 1894 ab erfolgte mit der allmählichen Ausdehnung der Regierungsgewalt auf das übrige Schutzgebiet auch eine weitere Ausdehnung der Spirituosengesetzgebung. Insbesondere wurde 1896 den Eingeborenen durch Auferlegung einer Stempelabgabe für die erhaltenen Erlaubnisscheine der Bezug von Alkohol noch weiter erschwert. Außerdem hatte diese Abgabe den Vorteil, daß durch sie eine Kontrolle über den an Eingeborene verabfolgten Alkohol möglich wurde. Ihre letzte Ausgestaltung erhielt die Spirituosengesetzgebung durch die Verordnung vom 18. Dezember 1900, die noch zu Recht besteht.
Auf Grund der eingegangenen Permitgelder ist berechnet worden, daß in den drei letzten Jahren vor dem Aufstande folgende Mengen Alkohols in die Hände von Eingeborenen gekommen sind:
Einfuhr von Alkohol Davon Abgabe an die Jahr im ganzen Eingeborenen 1901 127824 ~l~ 5971 ~l~ 1902 116212 " 2100 " 1903 91892 " 4400 "
Unter der Annahme, daß das Herero- und das Namaland zusammen etwa 15000 erwachsene Männer gezählt haben -- auf das Ovamboland erstreckt sich die Statistik nicht -- würde auf jeden erwachsenen Eingeborenen jährlich etwa 1/6 bis 1/3 ~l~ Alkohol entfallen.
Im allgemeinen sind sonach die zur Einschränkung des Alkoholgenusses durch Eingeborene getroffenen Anordnungen als sehr weitgehend zu betrachten. Ihre Handhabung konnte jedoch aus den angegebenen Gründen nicht überall dieselbe sein, da je nach Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Lage der einzelnen Stämme die Zügel fester oder lockerer anzuziehen waren. So hat es z. B. der Bezirksamtmann von Keetmanshoop, ~Dr.~ Golinelli, während mehrerer Jahre verstanden, die amtliche Erlaubnis zur Abgabe von Alkohol an Eingeborene ganz zu unterbinden. Hierzu bot die fortschreitende Verarmung der Hottentotten die erforderliche Handhabe. Im Bezirk Windhuk, in dem mit reichen Eingeborenen, insbesondere mit einem alkoholfreudigen Oberhäuptling zu rechnen war, würde dagegen eine solche Maßnahme schon schwieriger durchzuführen gewesen sein.
Verliehene Land- und Minenrechte.
Unter allen schwierigen im Schutzgebiete zu lösenden Fragen war die weitaus schwierigste die Landfrage. Einerseits hatten wir es mit nomadisierenden Hirtenvölkern zu tun, die an sich schon mehr Land bedürfen als seßhafte Ackerbauer, anderseits aber auch mit einer weißen Einwanderung, für die Raum geschaffen werden mußte. Dazu kam die Konzessionsjägerei, die schon vor Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft begonnen und auch denjenigen Eingeborenen die Augen über den Wert ihres Landes geöffnet hatte, die es andernfalls nicht so genau genommen haben würden, und zu diesen gehörten die Hottentotten. Obwohl auch sie in erster Linie nur von Viehzucht leben, bedürfen sie bei ihren geringen Viehherden nicht so sehr des Weidelandes wie die viehreichen Hereros. Es ist bezeichnend, daß von all den _Land_konzessionen, die vor der Besitzergreifung des Landes durch uns seitens eingeborener Häuptlinge vergeben worden sind, sich keine einzige durch einen Hererohäuptling verliehene befindet. Auch der Mächtigste unter diesen hatte es nicht wagen dürfen, seinem Volke eine Landabtretung zu bieten. Nur Minenkonzessionen finden wir daher aus jener Zeit im Hererolande.
Anders die Hottentotten. Sie gaben unbedenklich jedem Liebhaber an Land ab, was dieser sich nur wünschte, auch solches, das sie nicht besaßen. Als Gegenwert erhielten sie nominell Geld, das indessen meist in Warenlieferungen, wie Munition und Alkohol, umgewandelt worden sein wird. Die wichtigsten Verträge dieser Art sind diejenigen des Kaufmanns Lüderitz, die dann in der Folge Veranlassung zur amtlichen Besitzergreifung Südwestafrikas durch uns gegeben haben. Die Verträge bestehen aus Land- und Minenverträgen:
~A.~ Landverträge.
1. Am 1. Mai 1883 mit dem Kapitän von Bethanien.
2. Am 19. August 1884 mit dem Kapitän der Topnaars.
3. Am 16. Mai 1885 mit dem Kapitän der Afrikaner.
4. Am 19. Juni 1885 mit dem Kapitän der Swartboois.
Diese vier Verträge sind durch Lüderitz abgeschlossen. Ihnen gesellten sich hinzu:
5. Am 8. April, 19. Mai und 25. Juli 1890 mit den Kapitänen der Bondelzwarts, der Swartmodder- und der Feldschuhträger-Hottentotten, betreffend Landrechte verschiedener Art und Größe innerhalb der betreffenden Stammesgebiete und abgeschlossen von einer englischen Gesellschaft, dem sogenannten Kharraskhoma-Syndikat.
Durch die Verträge zu 1. und 2. kam alles Land längs der Küste vom Orange bis zum unteren Omarurufluß in die Hände von Lüderitz und dessen Rechtsnachfolgern. Nach dem Innern des Landes betrug die Breite des Küstenstrichs 20 Meilen; ob geographische oder englische, ist nicht gesagt. Der Vertrag Nr. 3 umfaßte das Jan Jonkergebiet, d. h. alles Land zwischen Swakop und Kuiseb bis an die Grenze von Windhuk, der Vertrag Nr. 4 mit den Swartboois endlich das ganze Kaokofeld.
~B.~ Minenrechte.
1. In den mit den Verträgen zu ~A.~ bezeichneten Gebieten, in denen sämtliche Minenrechte mit abgetreten worden waren.
2. In dem Gebiete der Bastards von Rehoboth, abgeschlossen am 4. Juni 1884.
3. In dem Lande der Hereros, abgeschlossen am 11. Oktober 1884.
Als sofortigen Gegenwert für die Landabtretung erhielten die vertragschließenden Eingeborenenstämme: Zu 1. Bethanien 600 Pfd. Sterl. und 260 Gewehre, zu 2. die Topnaars 20 Pfd. Sterl., zu 3. die Afrikaner 100 Pfd. Sterl., zu 4. die Swartboois 150 Pfd. Sterl. (hiervon erhielt 50 Pfd. Sterl. der Kapitän der in Zesfontein wohnenden Abzweigung der Topnaars, der den Mitbesitz des Kaokofeldes beanspruchte), zu 5. die drei Stämme insgesamt rund 2300 Pfd. Sterl. und eine Anzahl Anteilscheine des Syndikats.
Für die abgegebenen Minenrechte erhielten die Eingeborenen nur Abgaben in Aussicht gestellt, sobald der Betrieb begonnen haben würde. Wenn sonach auch die Minenkonzessionen ihnen keinerlei greifbare Vorteile einbrachten, konnten sie später doch ohne jede Schwierigkeit in Kraft gesetzt werden, da die Eingeborenen für deren Wert keinerlei Verständnis besaßen. Sogar die Hereros haben dem Beginn des Bergbaues in den in ihrem Gebiete gelegenen Otjosongatibergen mit Gleichmut zugesehen. Dagegen haben sie das dortige Land selbst -- noch etwa sechs Monate vor dem Aufstande -- zur Verwertung an die Regierung abgetreten, nachdem sie die Erfahrung gemacht hatten, daß sie sich selbst angesichts der dort entdeckten Kupferfunde der eindringenden Landspekulanten nur schwer würden erwehren können.
Unendliche Schwierigkeiten hat dagegen dem Gouverneur die spätere tatsächliche Durchführung der Landkonzessionen bereitet. Anscheinend hatten die Eingeborenen unterschrieben, ohne sich der Tragweite ihrer Unterschriften bewußt geworden zu sein. Da war zunächst der unaufgeklärte Punkt, ob in bezug auf den 20 Meilen breiten Küstenstreifen (~A.~ 1. und 2.) »geographische« oder »englische« Meilen zu verstehen seien. Wenn der betreffende Landstrich nur 20 englische Meilen breit war, reichte er nirgends über den Wüstensaum hinaus, war somit so gut wie wertlos. Wurden jedoch die 20 Meilen als geographische angesehen, so erstreckte sich der Gürtel auch auf Weideland, dessen Wert für den Frachtverkehr von und nach der Küste in die Augen springt. Eine besondere Bedeutung gewann diese Frage an den beiden Eingangshäfen Swakopmund und Lüderitzbucht.
Der Zugang von Swakopmund in das Innere führt den stets Wasser sowie auch etwas Weide aufweisenden Swakopfluß entlang. Auf diesem Wege sind daher die Schrecknisse der Namibwüste wesentlich abgeschwächt. Anders der Weg von Lüderitzbucht landeinwärts. Der Nachteil des letztgenannten, sonst so vorzüglichen Hafens ist gerade der schwierige Zugang über den Dünengürtel in das Innere. Nicht weniger als ein fünftägiges Aushalten ohne Wasser und Weide verlangt dort die zweimalige Durchquerung der Dünen von den -- mit dem Fortschaffen von 4000 bis 5000 Pfund belasteten -- Ochsen. Es läßt sich somit leicht ermessen, in welchem Zustande die Tiere auf dem ersten Weide- und Wasserplatz landeinwärts anzukommen pflegen. Und dieser Platz ist Kubub, der ganz naturgemäß zum Zankapfel zwischen Gesellschaft und Eingeborenen werden mußte. Denn die Frage, in wessen Eigentum dieser wichtige Platz fällt, hängt eben von der Lösung der Meilenfrage ab. Deren Wichtigkeit sich bewußt, haben seinerzeit bei der Vertragsschließung anscheinend beide Teile das Eingehen auf sie vermieden, sie vielmehr stillschweigend jeder in seinem Sinne beantwortet. Diese Vogelstraußpolitik rächte sich, als nach der tatsächlichen Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft im Namalande, d. i. 1895, die Rechtsnachfolgerin von Lüderitz, die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika, auf Grund der ihr »vertragsmäßig zustehenden« 20 geographischen Meilen die Hand auf Kubub legen wollte. Denn nunmehr erhoben die Eingeborenen entschiedenen Einspruch. Beide Teile wandten sich an das Gouvernement und verlangten kategorisch ihr »Recht«. Erst nach langem Streite sowie nach einigen Zugeständnissen seitens der Gesellschaft gelang die Beilegung der Streitfrage dahin, daß unter den Meilen geographische zu verstehen seien und somit Kubub in das verkaufte Gebiet falle.
Noch schwieriger gestaltete sich die Lösung der Meilenfrage in dem Gebiete nördlich des Swakops. Dort hatten die selbst noch nicht allzulange Zeit am unteren Kuiseb wohnenden Topnaars unbedenklich das ganze Gebiet längs der Küste vom 26. Breitengrad bis zum Unterlauf des Omaruruflusses auf 20 Meilen landeinwärts an Lüderitz verkauft (Vertrag ~A.~ 2.). In diesem Falle erschien überhaupt das Eigentumsrecht der verkaufenden Partei anfechtbar. Soweit das verkaufte Gebiet aus Küstensand bestand, brauchte diese Tatsache Bedenken nicht zu erregen. Denn auf wertloses Land pflegt niemand Anspruch zu erheben. Anders aber lag die Sache da, wo die 20 geographischen Meilen -- auch hier wurden sie seitens des Käufers als solche aufgefaßt -- bis in das Weideland hineinreichten. Auf diese erhob, ohne sich auf den spitzfindigen Unterschied zwischen »geographisch« und »englisch« überhaupt einzulassen, der Kapitän Manasse von Omaruru Anspruch. Auch hier gelang erst nach schwierigen Verhandlungen, verbunden mit Zugeständnissen seitens der Gesellschaft, die Durchsetzung der von der letzteren gewünschten Grenze. Infolge dieser Vereinbarung erhielt die Gesellschaft u. a. auch das Eigentumsrecht auf den wichtigen Platz Spitzkoppjes, an dem sie dann ein Viehzuchtunternehmen größeren Stiles eingerichtet hat.
Einige Reibung verursachte auch der Vertrag mit dem Kapitän Jan Jonker (~A.~ 3.). Als dieser das ganze weite Gebiet zwischen Swakop und Kuiseb um 100 Pfd. Sterl. veräußerte, befand er selbst sich -- sowohl von den Witboois wie von den Bastards hart bedrängt -- nur in dem tatsächlichen Besitze des Platzes Hudab am unteren Kuiseb. Bei der Veräußerung angeblicher Besitzrechte kommt es eben den Eingeborenen auf etwas Phantasie nicht an. Indessen schieden hier in der Folge die Witboois nach niedergeschlagenem Aufstande mit ihren Ansprüchen aus, während die Bastards zu loyal waren, um der Regierung dauernd Schwierigkeiten zu bereiten. Mit ihnen kam bald eine gütliche Einigung zustande und die Gesellschaft in den Besitz des gekauften Landes. Ganz ohne Schwierigkeit vollzog sich dagegen der Übergang des seitens der Swartboois und der Kaokofeld-Topnaars verkauften Kaokofeldes an die Kolonial-Gesellschaft. Einerseits genügten die Reservate, die die beiden Stämme sich vorbehalten hatten -- Franzfontein und Zesfontein nebst Weideland --, deren Bedürfnissen vollauf, anderseits vollzog sich der Übergang unmittelbar unter dem Eindruck des soeben niedergeschlagenen Swartbooiaufstandes 1898. Nachdem in dessen Folge von den Swartboois der größere Teil in die Kriegsgefangenschaft nach Windhuk übergeführt war, hatten die Zurückgebliebenen mitsamt dem Stamm der Topnaars alle Veranlassung, sich tunlichst bescheiden zu verhalten.
Einen besonders merkwürdigen Verlauf nahm dagegen die Entwicklung der Vertragsabschlüsse des Kharraskhoma-Syndikats im Süden des Schutzgebietes (~A.~ 5.). In den fraglichen Verträgen hatten die Eingeborenen anscheinend noch mehr wie sonst unterschrieben, ohne zu wissen, was sie taten. Denn sie lieferten dem Syndikate ihr ganzes Land auf Gnade und Ungnade aus. Zum Glück für beide Teile bestand indessen damals im Süden des Schutzgebietes noch keine deutsche Schutzherrschaft. Die Verträge waren daher für den Geber ungültig, für den Empfänger aber wertlos. Dessen sich wohl bewußt, drängten die vertragschließenden Weißen auf Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft in dem betreffenden, nach den internationalen Abmachungen in unsere Interessensphäre fallenden Gebiete. Die drei in Frage kommenden Stämme, nämlich die Bondelzwarts, Feldschuhträger und Keetmanshooper Hottentotten, nahmen auch im Laufe des Jahres 1890 die deutsche Schutzherrschaft an. Nunmehr legte die Gesellschaft in Berlin ihre Verträge zur Genehmigung vor, worauf diese einer weisen Nachprüfung mit dem Ziele einer wesentlichen Einschränkung unterzogen wurden. Die Eingeborenen blieben dagegen trotzdem in dem Besitz der ausbedungenen Vorteile, ein ganz richtiger Standpunkt, denn die seitens der Käufer erworbenen Rechte blieben immer noch umfangreich genug, nämlich das Monopol auf sämtliche Bergwerksgerechtsame innerhalb des betreffenden Gebietes sowie das Recht zur freien Auswahl von insgesamt 512 Farmen. Dagegen wurden der Gesellschaft als weitere Gegenleistungen neben den mit den Eingeborenen vereinbarten und diesen belassenen Vergünstigungen auch noch Abgaben an die Regierung sowie besondere Aufwendungen im Interesse des Landes, namentlich der Bau einer Bahn von der Küste in das Innere, auferlegt. Bis wie weit der Bahnbau gehen sollte, ist nicht gesagt. Doch wurde seitens der Regierung ein solcher bis Aus, nordwestlich Kubub, als dem ersten nach Überwindung des Wüstengürtels einigermaßen in Betracht kommenden Wasserplatz, angestrebt. Indessen auch diese wesentlich reduzierte Konzession war, soweit sie Landabtretungen betraf, ohne Anwendung von Gewalt nicht durchführbar. Denn 512 Farmen hätten sich, auch wenn sie vorhanden gewesen wären, die Eingeborenen nicht ohne weiteres abnehmen lassen. Es war daher ein Glück, daß in der Folge die Gesellschaft ihren Verpflichtungen in bezug auf den Eisenbahnbau nicht nachzukommen vermochte und daher von ihrer Landkonzession zurücktreten mußte. Unter Vermittlung des Gouvernements hat sie lediglich die ersten 128 Farmen erhalten, und diese nur mit Mühe und Not, und nachdem die Gesellschaft mit Ernst angehalten worden war, auch die an die Eingeborenen fälligen Gegenleistungen nicht zu vergessen.
Auch innerpolitische Folgen für die Eingeborenen haben die Kharraskhomaverträge nach sich gezogen. Bereits in Kapitel 1 ist erwähnt, wie der Häuptling der Bondelzwarts sich Keetmanshoops, des Hauptsitzes der Swartmodder-Hottentotten, bemächtigte und wie er 1892 anläßlich eines Vorgehens gegen die Feldschuhträger beinahe mit Witbooi zusammengeraten wäre. An diesen beiden Unternehmungen scheint das Kharraskhoma-Syndikat nicht ganz unbeteiligt gewesen zu sein. Ihm war naturgemäß erwünscht, wenn sein ganzes Konzessionsgebiet in einer Hand, und zwar in derjenigen des mächtigsten der drei Stämme, der Bondelzwarts, vereinigt war. Der Kapitän des letztgenannten Stammes, Wilhelm Christian, war infolge seiner Alkoholfreudigkeit ohnehin ein Spielball in den Händen der in Warmbad wohnenden Syndikatsmitglieder. Er soll für die beiden Kriegszüge seitens des Syndikats reichlich mit Proviant und Munition ausgestattet worden sein. Doch gelang ihm nur die Unterwerfung der Swartmodder-Hottentotten, während die Feldschuhträger sich auch fernerhin als selbständiger Stamm zu behaupten vermochten. Die Möglichkeit hierzu hatte der Stamm lediglich dem Glück zu verdanken, als Zankapfel zwischen zwei Mächtigen, Witbooi und Wilhelm Christian, von beiden begehrt und daher von keinem dem anderen gegönnt zu sein.
Aus sämtlichen unter ~A.~ und ~B.~ genannten Land- und Minenkonzessionen haben sich schließlich nach erfolgter Bestätigung durch die deutsche Regierung folgende Gesellschaften entwickelt:
1. _Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika_, umfassend die Konzessionen ~A.~ 1., 2. und 3., einschließlich der Minenrechte, mithin den Zwanzigmeilenstreifen längs der Küste bis zur Mündung des Omaruruflusses und das ehemalige Jan Jonker-Gebiet zwischen Kuiseb und Swakop, ferner die nach ~B.~ 3. besonders verliehenen Minenrechte, d. h. diejenigen im Hererolande.
2. _Die Kaoko-Land- und Minengesellschaft_, umfassend die Konzessionen ~A.~ 4., Minenrechte eingeschlossen, mithin das ganze sogenannte Kaokofeld zwischen Omaruru- und Kunenefluß.
3. _Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft_, umfassend die Konzessionen ~B.~ 2., d. h. die Minenrechte im Gebiete der Rehobother Bastards, sowie der Khauas-Hottentotten. Außerdem erhielt die Gesellschaft durch einen mit der Regierung abgeschlossenen besonderen Vertrag vom 11. August 1893 im Gebiet der Khauas-Hottentotten die Minengerechtsame sowie die Anwartschaft auf 10000 ~qkm~ Kronland, sobald solches verfügbar sei.
4. _~Die South African Territories Ltd.~_, sich gründend auf die Verträge zu ~A.~ 5., Land- und Minenrechte betreffend, soweit solche durch die Regierung bestätigt worden waren, mithin Land- und Minenrechte im Gebiete der Hottentotten von Keetmanshoop, der Bondelzwarts und der Feldschuhträger.
Ferner konzessionierte die Regierung direkt noch folgende zwei Gesellschaften:
5. _Die Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika_, gegründet auf eine Landüberweisung von 20000 ~qkm~ in dem Gebiete der Hoachanas- und der Khauas-Hottentotten.
6. _~Die South West Africa Company Ltd.~_, gegründet auf Minen- und Länderüberweisung (10000 ~qkm~) in dem früher herrenlosen Gebiet zwischen Herero- und Ovamboland.
Da die beiden letztgenannten Gesellschaften nicht auf vorher mit den Eingeborenen abgeschlossenen Verträgen beruhen, sondern seitens der Regierung konzessioniert waren, so erübrigt hier deren Besprechung, die im nächsten Kapitel erfolgen wird.
Die Grenzen sämtlicher Land- und Minengesellschaften des Schutzgebietes sowie des Kronlandes sind aus beiliegender Skizze ersichtlich.
Die Reservatsfrage.
Nachdem im Verfolg der Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft die ferner ohne Genehmigung der Regierung seitens der Eingeborenen etwa verliehenen Land- und Minenrechte für ungültig erklärt und so der weiteren Verschleuderung solcher Rechte ein Riegel vorgeschoben worden war, blieb noch übrig, der eindringenden Landspekulation einzelner gleichfalls Halt zu gebieten. Die Verordnung vom 1. Oktober 1888 setzte daher fest, daß auch die Verträge über den Verkauf einzelner Farmen zwischen einzelnen Weißen und Eingeborenen der Regierungsgenehmigung bedürften. Die Versagung der Genehmigung war in Aussicht gestellt, falls eine Übervorteilung der Eingeborenen oder eine Bedrohung allgemeiner öffentlicher Interessen zu befürchten wäre. Diese Verordnung wurde im Jahre 1892 auch auf Pachtverträge ausgedehnt. In eine festere Form wurde dann die ganze Materie durch die Allerhöchste Verordnung vom 21. November 1902 gebracht, zu welcher der Gouverneur am 22. Mai 1903 Ausführungsbestimmungen erließ, deren § 2, wie folgt, lautet.
»Zur Besitzergreifung oder Erwerbung von Rechten an herrenlosem Lande sowie zu Verträgen, die den Erwerb des Eigentums oder dinglicher Rechte an Grundstücken Eingeborener oder die Benutzung solcher Grundstücke durch Nichteingeborene betreffen, bedarf es innerhalb des Schutzgebietes der Genehmigung des Gouverneurs. Die Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft werden.«
Indessen, alle Schutzmaßnahmen genügten nicht, einer weiteren beängstigenden Verschleuderung von Land durch die Eingeborenen Einhalt zu tun. Ungünstig wirkte hierbei der Umstand mit, daß nach den Rechtsanschauungen der Eingeborenen das Land nicht Eigentum des einzelnen, sondern des Stammes ist. Verkaufen kann es daher nur die Stammesregierung, d. i. der Kapitän und seine sogenannten Großleute. Je nachdem diese ihre Pflichten auffaßten, waren sie auf die Erhaltung des Stammesvermögens bedacht, oder auf dessen Verwertung zur Befriedigung ihrer Genußsucht. Wo letzteres der Fall, war es geradezu eine Ausnahme geworden, wenn ein Einwanderer von Eingeborenen Land gegen Barzahlung erwarb. Meist hatte der Kapitän mit seinem Rat den Preis in Gestalt von Waren jeder Art bereits vorweg erhalten. Der Käufer dagegen hatte sich entweder nur vorübergehend mit dem Umsatz von Waren befaßt, um auf diese Weise billig zu Vieh und zu Land zu kommen, oder aber die ständigen Kaufgeschäfte gaben so lange auf Kredit, bis der Wert einer Farm erreicht war, und legten dann der Regierung einen Kaufvertrag zur Genehmigung vor. Diese letztere Seite der Landfrage fällt unter das Kapitel der bereits behandelten Kreditverordnung.
Solange sich jedoch der Übergang des Landes aus den Händen der Eingeborenen in diejenigen der Weißen in mäßigen Grenzen hielt, handelte es sich nur um einen naturgemäßen und mit Freuden zu begrüßenden Prozeß. Dies änderte sich jedoch mit zunehmender Einwanderung. Denn jeder kaufte natürlich sein Land da, wo er es am billigsten erhalten konnte. Die höchsten Landpreise hatten die landbesitzenden Gesellschaften, weit geringere dagegen die Regierung, mit denen diejenigen der Eingeborenen sich annähernd die Wage hielten. Die Gepflogenheit, bei den letzteren an Stelle der Barzahlung diejenige mit teuer berechneten Waren treten zu lassen, ließ jedoch bei diesen das Land am billigsten erscheinen, auch wenn die Regierung Zahlungsbedingungen auf längere Sicht gewährte. Infolgedessen drängten die Käufer nach den Stammesgebieten, vor allem nach denjenigen der Hereros. Hier lockten nicht nur die allgemeinen besseren Wasser- und Weideverhältnisse, sondern auch die Nähe der Bahn, sowie ein über die Maßen genußsüchtiger und verschwenderischer Oberhäuptling, der für seine Rechte als Herr der Hereros sehr viel Verständnis besaß, für seine Pflichten aber umsoweniger. Oberhäuptling Samuel war die fortgesetzte Sorge aller seiner Distriktschefs, die ihn zuweilen geradezu unter Kuratel stellen mußten. Und doch kam er auch beim Verkauf einer Farm nach der anderen aus seinen Schulden niemals heraus. Er zehrte daher an dem Kapital seines Volkes und huldigte offensichtlich dem bekannten Grundsatz »~après nous le déluge~«. Auch Ermahnungen und Warnungen, die ich persönlich an ihn verschwendete, nützten nichts. Er pflegte schuldbewußt das Haupt zu senken, sein und seiner Leute Leichtsinn einzugestehen und -- weiter Farmen zu verkaufen. Trat dann ein Weißer mit den von Samuel und seinen Großleuten unterschriebenen Kaufverträgen mit der Bitte um Bestätigung an das Gouvernement heran, so wollte eine etwaige abschlägige Antwort wohl überlegt sein. Und doch erfolgte eine solche mit Rücksicht auf die gefährdeten Interessen der verkaufenden Eingeborenen nicht selten. Aber stets riskierte die Regierung hierwegen den Vorwurf, die Besiedlung des Landes aufzuhalten, häufig auch unter der Drohung: »Ich werde mich an den Reichstag wenden.«
Aber auch die Untertanen des Oberhäuptlings sahen nicht immer stumpfsinnig dessen Landverschleuderung zu. So erhielt ich im Jahre 1901 folgenden charakteristischen Brief:
Otjihaenena, den 19. August 1901.
Sehr geehrter Herr Gouverneur!
Soeben kommen die unterzeichneten Herero-Großleute zu mir und bitten mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes mitzuteilen: Kajata von Okatumba erzählt, daß um Ostern 1900 ein Ansiedler, Herr Westphal, nach Okatumba gekommen sei und habe sich dort ein kleines Pfahlhaus gebaut und darin einen kleinen Store eröffnet. Jetzt habe er vor etwa fünf Wochen angefangen, ein Haus aus Lehmsteinen zu bauen. Er wie auch Muambo hätten ihm dieses verboten, weil er kein Eigentum habe; aber Herr Westphal habe sich gar nicht daran gekehrt. Sie könnten Herrn Westphal in Okatumba keine Heimstätte geben, da der Platz ihnen und ihren Kindern bleiben solle, da sie denselben seit 1893 bewohnten, auch seien sie in dieser Zeit nicht nach anderen Plätzen gezogen. Die Handlungsweise hätte ihn mit veranlaßt, die anderen Großleute zu einer Beratung zusammenzurufen. Da sie nun niemand hätten, welcher die deutsche Sprache gut verstände und schreiben könnte, so seien sie zu ihrem Missionar gekommen, damit derselbe Euer Hochwohlgeboren obiges und noch folgendes schreibe.
Vorige Woche ist ein Herr Stöpke hier angekommen und dieser hat uns gesagt, er habe den Platz zwischen der Farm des Herrn Conrad in Orumbo und der Farm des Herrn Schmerenbeck in Ommadjereke von der Bezirkshauptmannschaft in Windhuk gekauft und verlange daher, daß Mbaratjo mit seinen Leuten, welche auf demselben wohnen, von dort wegziehen sollen. In Otjivero wohnt Herr Heldt, welcher nun schon drei Jahre dort wohnt und sucht den Platz auf allerlei Art und Weise zu kaufen. In Okamaraere gegenüber von Orumbo wohnt Herr Wosidlo, in Omitava wohnt Herr Eilers und in Okahua hat sich in diesen Tagen Herr v. Falkenhausen niedergelassen. Orumbo ist dahin, Ommadjereke und Ogipave ist an Herrn Schmerenbeck übergegangen und Otjituepa an die Herren Voigts. Dieses ist aber nicht von uns geschehen, sondern von Samuel Maharero.
Aber nun geehrter Herr Gouverneur, wo sollen wir bleiben, wenn unser ganzer Fluß und alles Land uns abgenommen wird? Anbei legen wir ein Verzeichnis aller Werften, welche im Gebiete von Otjituepa bis Omitava liegen. Diese alle tränken ihr Vieh im Weißen Nosob. Und so fragen wir nochmals, wo sollen alle diese Leute hin?
Wir sehen mit Entsetzen, wie ein Platz nach dem anderen in die Hände der Weißen übergeht, und bitten wir daher unseren geehrten Herrn Gouverneur untertänigst, doch keinen weiteren Verkauf hier im Gebiete des Weißen Nosob zu genehmigen und alles Land, welches noch nicht verkauft ist, zu einem großen Hereroreservat zu machen; denn dann sind wir und unsere Kinder geborgen, d. h. wir haben einen Platz, wo wir wohnen können und Gärten machen. Alle auf dem Verzeichnis verzeichneten Werften haben sich an dem Aufstande in Gobabis nicht beteiligt, ja viele von uns haben sogar gegen unsere Landsleute Kahimema und Nikodemus mitgefochten. So haben wir auch treu bis heute auf seiten der Regierung gestanden und werden auch noch ferner dasselbe tun. So dürfen wir auch hoffen, daß Sie, geehrter Herr, unsere Bitte erfüllen werden.
Wir Endesunterzeichneten bemerken noch zum Schluß, daß Herr Missionar Lang in dieser Sache nichts zu tun hat. Wir haben unter Darlegung, wie alles gekommen ist, versucht, unser Herz vor Ihnen auszuschütten, und das konnte hier nur Herr Missionar in Worten wiedergeben.
Alle Unterzeichneten senden darum ihrem geehrten Gouverneur viele Grüße.
Dieser Brief stammt von den in der Nähe der Missionsstation Otjihaenena wohnenden Herero-Großen, an der Spitze der schon mehrfach genannte Kajata, und hat viel dazu beigetragen, daß man der Frage der Schaffung unveräußerlicher Reservate für die Eingeborenen auch im Hererolande näher trat.
Denn mit noch mehr Sorge als die Regierung hatte die Rheinische Mission dem Schwinden des Stammesvermögens der Eingeborenen zugesehen. Sie war es daher, die in zahlreichen Eingaben immer wieder auf die Notwendigkeit der Schaffung von unverkäuflichen Reservaten für die Eingeborenen zurückkam. In einem Schreiben vom 21. April 1902 führte deren Vertretung z. B. folgendes aus:
»Und nun erlauben Sie uns, daß wir etwas näher auf die ganze Art und Weise eingehen, wie die Europäer mehr und mehr in den Besitz des Landes kommen. Es ist ja durchaus anzuerkennen, daß die Regierung jeden einzelnen Landverkauf erst genehmigen muß. Wie schon oben angedeutet, vollziehen sich aber fast alle Landverkäufe in der Art, daß die Hereros bei den Händlern, die gar nicht selten gegen den Willen der Hereros sich unter ihnen niederlassen, auf Borg, oder wie man dort zu Lande sehr bezeichnend sagt, »auf Bankerott« alle möglichen Waren, und zwar keineswegs nur gute und nützliche Dinge, sondern vielfach ganz unnötigen Putz und dgl. kaufen, wozu sie von den betreffenden Händlern auf alle Weise ermuntert werden, solange sie noch irgend etwas, sei es Vieh oder Land, besitzen. Gegen dieses sehr zweifelhafte Verfahren hatte der Herr Gouverneur unter dem 1. Januar 1899 eine sehr heilsame Verordnung erlassen. Aber leider wurde dieselbe schon am 23. Februar desselben Jahres wieder suspendiert. Man kann sich des Eindruckes kaum erwehren, daß solches dadurch zu erklären ist, daß der Herr Gouverneur dem Drängen der weißen Ansiedler, oder besser gesagt, Kaufleute nachgegeben hat. Denn tatsächlich gibt es nur sehr wenige der sogenannten »Ansiedler«, die nicht gleichzeitig oder sogar ausschließlich Händler wären, und manche von ihnen haben so viele Farmen erworben, daß sie offenbar Landspekulation im Sinne haben.
»Daß diese Ansiedler es offen aussprechen, wie es in der »Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung« vom 22. Januar dieses Jahres zu lesen steht: »Daß das Land aber überhaupt aus den Händen der Eingeborenen in die der Weißen übergeht, entspricht nur dem Zwecke der Kolonisation in diesem Gebiete. Das Land soll durch Weiße besiedelt werden. Dann müssen die Eingeborenen aber weichen und sich entweder in den Dienst der Weißen begeben oder sich in die ihnen bestimmten Reservate zurückziehen.« Anderwärts wird noch hinzugefügt, daß die weißen Farmer nicht so billig Viehzucht treiben könnten wie die Hereros. Darum müsse diese Konkurrenz dadurch abgetan werden, daß man letzteren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit nimmt. Wir sagen, daß dies die Meinung und das Ziel der weißen Ansiedler sei, das ist nicht zu verwundern, sondern ganz natürlich. Aber wogegen wir auf das entschiedenste protestieren müssen, ist dies, daß sich die Regierung diesen Standpunkt aneignet und danach verfährt. Solcher unser Protest stützt sich auf drei gute Gründe, nämlich auf das feierliche Wort unseres Kaisers, auf die Kaiserliche Verordnung, betreffend Schaffung von Eingeborenen-Reservaten, und endlich auf das, was unsere Mission in diesem Gebiete in fast 60jähriger mühsamer Arbeit zustande gebracht hat.«
Diese Ausführungen enthalten vieles Wahre. Immerhin erscheint aber der Standpunkt der Mission ebensosehr als zu weitgehend wie derjenige mancher Weißen. Denn daß die Eingeborenen möglichst besitzlos gemacht werden sollten, erscheint ebenso unberechtigt wie daß sie möglichst in ihrem Besitz erhalten werden sollten. Auf alle Fälle aber verlangten unser Vertragsverhältnis zu den Eingeborenen sowohl wie auch die bestehenden Machtverhältnisse ein schonendes Vorgehen in dieser schwierigen Sache. Wenn demgegenüber der Verfasser des in dem Schreiben der Mission erwähnten Artikels der »Südwestafrikanischen Zeitung« kurzer Hand eine Entrechtung der Eingeborenen verlangt, so hat er anscheinend beides übersehen.
In diesem Zwiespalt der Meinungen mußte daher der Standpunkt des Gouverneurs ein vermittelnder sein. Das Ziel unserer Kolonisation war zweifellos die Schaffung einer von Weißen bevölkerten Kolonie, aber die Erreichung dieses Zieles war ohne Härte und ohne Gewaltmaßregeln anzustreben. Auch erschien es so sehr wohl erreichbar. Denn die Tatsache, daß die Eingeborenen nun einmal arbeitsscheu und genußsüchtig sind, daß sie von der Hand in den Mund leben und somit in dem wirtschaftlichen Wettkampf mit den betriebsameren Weißen schließlich der Sieg diesen zufallen mußte, kann auch der wohlwollendste Berater der Eingeborenen nicht aus der Welt schaffen.
Um indessen bei diesem Wettkampfe die größten Härten von vornherein auszuschließen, war es ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke, beide Rassen mittels Eindämmung der einen von ihnen in bestimmte Gebiete einerseits zu trennen, anderseits die Eingeborenen, als die wirtschaftlich Schwächeren, lebensfähig zu erhalten. Daher stand die Kolonialverwaltung den Anträgen der Mission auf Reservatsbildung, soweit sie dies mit ihren Pflichten gegenüber einer Besiedlungskolonie vereinbaren konnte, auf das wohlwollendste gegenüber. Geringere Schwierigkeiten als im Hererolande mußte im übrigen die Reservatbildung im Namalande bieten. Dort wohnte ein viehbesitzendes, hier dagegen ein vieharmes Volk. Im Namalande kam denn auch diese Frage zuerst in Fluß, dort wurde sie seitens der Mission bereits 1895 in Anregung gebracht, worauf nach mehrjährigen Verhandlungen die diese Sache regelnde Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898 erlassen worden ist.
In der Fassung dieser Verordnung blieb das Reservat unbeschränktes Eigentum der Eingeborenenstämme, wogegen es der Mission unbenommen war, ihre Ziele durch Abschluß besonderer Verträge mit den ersteren zu erreichen. Erstmals zur Anwendung kam die Verordnung im Gebiete Witboois. Dieser kluge und einsichtige Kapitän hatte den Vorteil, den eine Reservatbildung für die Zukunft seines Stammes bieten mußte, wohl erkannt. Denn, so klug er auch war, den raschen Übergang seines Landes in die Hände der Weißen vermochte auch er nicht zu hindern. Der Zudrang weißer Einwanderer in sein Gebiet war vielmehr bei der in diesem herrschenden Sicherheit sowie bei der anerkannten Tüchtigkeit des dortigen Bezirksamtmanns v. Burgsdorff gerade am lebhaftesten. Schulden hatte dagegen stets sogar auch Kapitän Witbooi. Denn seine Leute waren so wenig wie die übrigen Hottentotten produzierende Elemente. Höchstens waren sie zeitweise an öffentlichen Arbeiten beschäftigt. Da nun nach der Stammessitte der Eingeborenen der Kapitän für seine hungernden Untertanen zu sorgen hat, so konnte auch dem Kapitän Witbooi das Schuldenmachen nicht erspart bleiben, obwohl er -- im Gegensatz zu Oberhäuptling Samuel -- für seine Person durchaus mäßig lebte.
Der Kapitän, der gewiß zuweilen gleichfalls mit Sorge in die Zukunft seines Volkes gesehen hat, gab daher gern seine Zustimmung zur Schaffung eines Reservates für sein Gebiet. Auf Grund der erwähnten Allerhöchsten Verordnung wurde im Juli 1898 mittels Gouvernementsverfügung das Gebiet von Rietmond und Kalkfontein in einer ungefähren Ausdehnung von insgesamt 120000 ~ha~ zum unveräußerlichen Reservat des Witbooistammes erklärt. Die Mission sicherte sich dann ihren Wirkungskreis in diesem durch besonderen Vertrag mit dem Kapitän, in dem ihr für die Dauer von 70 Jahren das Recht eingeräumt war, sich mit ihren Angehörigen im Reservat beliebig niederzulassen und alle Einrichtungen zu treffen, die das Wohl der Eingeborenen in seelsorglicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet seien. Die zu erzielenden Einnahmen verpflichtete sich die Mission nur zur Bestreitung von Ausgaben im Interesse des südwestafrikanischen Schutzgebietes zu verwenden. Dieses Reservat wurde auch sofort eingerichtet, und Witbooi wohnte von da ab meist in ihm und nicht mehr in seiner alten Residenz Gibeon.
Das nächste Reservat ward in Hoachanas, dem Hauptorte der roten Nation, gebildet. Dort wurde 1902 der Platz selbst mit einem Flächeninhalt von 50000 ha für unveräußerliches Eigentum des Stammes erklärt. Amtlich festgelegt konnten indessen seine Grenzen bis zum Ausbruch des Aufstandes noch nicht werden. Weitere Reservate wurden im Namalande vorläufig nicht gebildet, da bei der geringen Seelenzahl der Hottentotten im Verhältnis zu dem weiten Lande ein Bedürfnis hierzu noch nicht vorlag. Während sich so im Namalande die Frage der Reservatbildung mithin in der glattesten Weise abgewickelt hatte, nahm sie im Hererogebiet einen ganz anderen Verlauf.
Die Mission, der im Hererolande in dieser Sache zu erwartenden Schwierigkeiten sich wohl bewußt, regte die Frage überhaupt für dort erst im Jahre 1901 an. Nach längeren Verhandlungen erging auf Grund einer Weisung von Berlin unter dem 31. Januar 1902 an die Bezirks- und Distriktsämter im Hererolande nachstehende Weisung des Gouverneurs:
».... Die pp. ersuche ich ergebenst, hiernach festzustellen, welche Reservate für die einzelnen Hererostämme gewünscht werden. Das Bezirksamt Windhuk wird voraussichtlich deren mehrere in Vorschlag bringen müssen. Für die übrigen Verwaltungsbehörden dürfte je eins genügen, da auch nur je ein geschlossener Hererostamm in deren Bezirk wohnhaft ist.
»Um übertriebenen Forderungen, die namentlich seitens der Mission zu erwarten sind, zu begegnen, bitte ich, bei den bezüglichen Besprechungen mit Missionaren und Häuptlingen stets den Begriff »Reservat« klar festzuhalten. Dieser Begriff geht dahin, daß das zum Reservat erklärte Land seitens der Eingeborenen nie verkauft werden darf, daß aber alles übrige Land nach wie vor in deren Eigentum verbleibt und dieselben niemand zu dessen Verkauf zwingen kann. Die Mission hat zunächst mit den Reservaten an sich nichts zu tun, doch ist es naturgemäß, wenn die letzteren sich um die Missionsstationen herum gruppieren und wenn dann die Missionare versuchen werden, mittels besonderer Abmachungen mit den Eingeborenen sich innerhalb der Reservate unter Ausschluß aller übrigen Weißen gewisse Rechte zu sichern. Unter diesem Gesichtspunkte der drohenden Monopolisierung einerseits, anderseits aber auch der Sicherung der Zukunft der Eingeborenen sind daher die Lage und der Umfang der Reservate festzusetzen. Auch ersuche ich, bei den Verhandlungen zu betonen, daß die Schaffung der Reservate selbst vorläufig noch nicht in allzu naher Zeit in Aussicht zu nehmen sei.
»Im übrigen verweise ich auf die Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898.«
Die hieraus eingegangenen Vorschläge wurden einstweilen zurückgelegt, bis ich Gelegenheit hatte, während eines Heimaturlaubes im Jahre 1902 in der Sache persönlich im Kolonialamt Vortrag zu halten. In einer Konferenz zu Berlin, November 1902, bei der auch der Missionsinspektor Dr. Schreiber zugegen war, wurde beschlossen: 1. Im Gebiet von Otjimbingwe jetzt schon ein förmliches Reservat zu bilden. 2. In den übrigen Gebieten des Hererolandes lediglich sogenannte »papierne« Reservate festzulegen, d. h., es sollten durch eine Kommission einstweilen diejenigen Gebiete bezeichnet werden, die in Zukunft für den Fall der Einrichtung fester Reservate in Betracht kämen. In diesen Gebieten sollten dann Landveräußerungen schon jetzt nur in dringenden Ausnahmefällen zugelassen werden.
Nachdem ich in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, erging demnächst unter dem 21. Mai 1903 an die Verwaltungsbehörden im Hererolande folgendes Rundschreiben:
»Die pp. ersuche ich um Vorschläge über die in Aussicht genommenen Reservatbildungen, wobei ich jedoch dringend festzuhalten bitte, daß nur annehmbare Vorschläge eingereicht werden, und verweise in dieser Beziehung auf die Verfügung vom 31. Januar 1902. Die auf letztere eingegangenen Vorschläge entsprechen nicht immer dieser Anforderung. Ein Stamm wie derjenige des Häuptlings Tjetjo mit vielleicht 2000 Seelen bedarf nur ein bis zwei guter Wasserstellen nebst dem dazu gehörigen Weideland. Zu weitgehend sind auch die Vorschläge, die seinerzeit für die Stämme von Omaruru und Okahandja-Waterberg eingereicht worden sind. Als annehmbar können -- um dies zu wiederholen -- nur Vorschläge bezeichnet werden, die 1. nicht allzu ausgedehnte Gebiete beanspruchen, 2. nicht verkehrsreiche Plätze in Aussicht nehmen, deren Besiedlung durch Weiße bereits in Angriff genommen oder zu erhoffen ist.
»Den gelegentlich der Missionskonferenz in Windhuk zusammengetretenen Herero-Missionaren habe ich die vorstehenden Gesichtspunkte auseinandergesetzt und im großen und ganzen Verständnis gefunden. Indessen sind doch von dieser Seite Versuche zu weitergehenden Anforderungen zu erwarten, als die Regierung sie zu bewilligen vermag.
»Wie aus den Beschlüssen der Kommission hervorgeht, ist bis jetzt einzig und allein das Reservat von Otjimbingwe bewilligt. In diesem Stammesgebiete war solches möglich, da die Eisenbahn dessen Entwicklung bereits festgelegt hat. Ich ersuche den Distriktschef von Karibib, in Gemeinschaft mit dem Missionar von Otjimbingwe die Grenzen des künftigen Reservats nunmehr im Gelände festzulegen und das Ergebnis zur Genehmigung hierher einzureichen. Sämtliche bereits von Weißen gekauften Farmen müssen selbstredend außerhalb des Reservats bleiben, daran anschließend auch diejenigen Farmen, die voraussichtlich noch ein Kaufobjekt für Ansiedler bilden könnten. Auch ist die Mission zu verpflichten, einem etwaigen späteren Bergwerksbetrieb innerhalb des Reservats keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Daß dies die Eingeborenen nicht tun werden, darf wohl als selbstverständlich angenommen werden.
»Zu der Kommission, welche die Grenzen des Reservats festlegt, sind auch zwei Ansiedler hinzuzuziehen. Den einen wählt der Distriktschef, den zweiten der Missionar. Ob auch zur Festlegung der vorzubereitenden Reservate bereits Kommissionen gebildet werden sollen, stelle ich anheim. Diese Reservate können bei eintretendem Bedürfnis jederzeit wieder geändert werden.«
Nachdem die Vorschläge eingegangen waren, wurde unter dem 8. Dezember 1903 ein Teil des Gebietes von Otjimbingwe zum unveräußerlichen Reservat des dortigen Stammes erklärt, in den Distrikten Okahandja und Gobabis dagegen sogenannte papierne Reservate festgelegt. Die Bestimmung der Grenzen für ein solches im Bezirk Omaruru wurde dagegen vorläufig ausgesetzt, da mittlerweile die Otavi-Gesellschaft gegründet worden war und sonach ein Eisenbahnbau durch das dortige Gebiet in Aussicht stand, den abzuwarten rätlicher erschien, da in seinem Gefolge sich im Bezirk die Besitzverhältnisse verschieben mußten.
Bei Festsetzung dieser Reservate im Hererolande, auf welche die Mission schon so lange gedrungen hatte, mußte angenommen werden, daß es den Hereromissionaren bei ihrer Beherrschung der Landessprache gelungen wäre, den Eingeborenen die Bedeutung wie auch den Nutzen unveräußerlicher Reservate klarzumachen. Außerdem kamen noch drei Monate vor dem Aufstande die Großleute der Hereros unter Führung des Distriktschefs von Okahandja zur Besprechung zu mir nach Windhuk. Hierbei habe auch ich ihnen persönlich die Bedeutung der Reservate für ihre Zukunft klarzulegen versucht. Ich habe sie auf ihre leichtsinnige Schuldenwirtschaft hingewiesen und hinzugefügt, daß diese den Anlaß zur Aufrollung dieser Frage gegeben habe. Besonders aber habe ich betont, daß auch das nicht zum Reservat erklärte Hereroland ihr, der Hereros Eigentum bliebe, das sie nach Belieben verkaufen oder auch behalten könnten. Als Zeichen, daß mich wenigstens die Großleute verstanden hatten, glaubte ich den Zwiespalt auffassen zu dürfen, der nunmehr zwischen der Partei des Oberhäuptlings Samuel und derjenigen des mehr zur Wirtschaftlichkeit neigenden Unterhäuptlings Assa Riarua zutage trat. Die erstere wollte die Reservate möglichst klein, die letztere möglichst groß bemessen haben, die eine, um auch ferner viel Land verkaufen zu können, die andere, um für alle Zeiten viel Weideland zu behalten. Ich selbst habe mich entschieden auf die Seite der letzteren gestellt.
Erst nach Ausbruch des Aufstandes tauchten Gerüchte auf, die Reservatsfrage sei mit ein Anlaß zu ihm gewesen. Aus dieser Tatsache würde man zwei Schlüsse ziehen können. Entweder, daß die Mission an diese Frage ohne Fühlung mit der Masse des Hererovolkes herangetreten sei, oder daß dessen Großleute die Bedeutung der Sache doch nicht verstanden, vielleicht aber auch nachträglich absichtlich so getan hätten. Die Regierung ihrerseits würde keinerlei Interesse gehabt haben, die Frage jetzt schon aufzurollen. Wäre nur die geringste Unzuträglichkeit zu erwarten gewesen, so hätte sie anstandslos bis in spätere Zeiten vertagt werden können.
»Kein Weißer kann je ein Kafferngehirn verstehen«, sagt mit Recht ein altes afrikanisches Sprüchwort. Jedenfalls haben wir in der Landfrage die Hereros nicht verstanden, und sie uns auch nicht. Außerdem müssen die Hererogroßleute ein falsches Spiel gespielt haben. Kein Mensch hat diese je zu einem Landverkauf gezwungen. Im Gegenteil, sie wurden nicht nur durch die Verwaltungsbeamten, sondern auch durch die Missionare, außerdem aber auch der Oberhäuptling selbst durch mich persönlich oft genug belehrt und ermahnt, sie sollten endlich ihrem wilden Schuldenmachen und der damit verbundenen Landverschleuderung ein Ende setzen. Alles vergeblich! An ihrer unüberwindlichen Genußsucht, verbunden mit Arbeitsscheu, prallten alle Ermahnungen ab. Hierüber ist zweifellos die Masse des Hererovolkes nie aufgeklärt worden, vielmehr haben der Oberhäuptling und die Großleute ihre Landverschleuderungen anscheinend mit einem »Drucke« seitens der deutschen Regierung entschuldigt.
Nicht anders hat es sich wohl bei der Reservatsfrage verhalten. Die Großleute waren hinreichend aufgeklärt worden, um auch der Masse des Volkes sagen zu können, daß niemand zur Einpferchung in die vorgesehenen Reservate gezwungen werden solle, daß vielmehr das bisherige Weideland auch ferner unumschränktes Eigentum der Hereros bleibe. Aber diese Aufklärung ist anscheinend nicht weitergegeben worden. Vielmehr tauchten unmittelbar nach Rückkehr der Großleute von der oben geschilderten Konferenz in Windhuk die Mißverständnisse in Masse wieder auf. Die vorgesehenen Reservate wären zu klein, so wurde behauptet, ferner zu abgelegen und die Weide zu schlecht. Es sollen dann noch erneute Verhandlungen in Okahandja stattgefunden haben, die ich nicht mehr verfolgen konnte, da mich bald darauf der Aufstand der Bondelzwarts nach dem Süden des Schutzgebietes rief. Der Präses der Hereromission, an den ich mich nach Ausbruch des Hereroaufstandes mit der Bitte um Aufklärung gewendet habe, antwortete mir folgendes:
»Die nachdem erschienene Gouvernementsverordnung vom 15. Oktober 1903 über die vorläufige Festlegung des im Distrikt Okahandja zu schaffenden Eingeborenenreservats ist zu wenig unter dem Volke bekannt oder mit Vorurteil angehört worden. In derselben war ja darauf hingewiesen, daß die Reservate weder eine Einpferchung der Eingeborenen in dieselben, noch eine Änderung des jetzigen Besitzstandes bedeuteten, und daß die Schaffung von genügendem Weideland im Umkreis der Gemeinden ebenfalls baldigst angestrebt werden solle. Auf dies Schreiben hin haben wir es nicht unterlassen, schriftlich wie mündlich die Leute über die bei ihnen aufgetauchten schlimmen Befürchtungen, als wolle man sie durch die Anlegung von Reservaten aus ihrem gegenwärtigen Besitz verdrängen, eines Besseren zu belehren. Auch Herr Oberleutnant Zürn[70] hat sich in dieser Beziehung rechte Mühe gegeben. Aber viel scheint es doch nicht genutzt zu haben. Solcher Verdacht läßt sich schwer aus dem Herzen verbannen, wenn man geneigt ist, immer das Schlimmste vorauszusetzen. Es ist dem gerade nicht in öffentlicher Weise widersprochen worden, so daß man annehmen durfte, die Gemüter hätten sich etwas beruhigt. Darin haben wir uns jedoch getäuscht, wie über so manches, was der Aufstand zutage gefördert hat. Einige Tage nach der Katastrophe von Waterberg warf ein angesehener Herero von dort Missionar Eich vor, die Deutschen hätten sie bis an den Omuramba verdrängen und jenseits mit einem kleinen Stück Land abspeisen wollen. Das Feld, das sie bis dahin innegehabt, wäre ihnen damit verloren gegangen. Vielleicht, daß in dieser Leute Herzen auch noch ein gewisser Groll steckte, weil sie überhaupt bei der Reservatsfrage nicht zu Worte gekommen waren. Bekanntlich waren die Kambazembischen Großleute zu dem Zweck unterwegs nach Okahandja, als ihnen am Omuramba der Bescheid zuging, sie möchten wieder umkehren, die Sache sei erledigt.«
Das vorstehende Schreiben trifft den Kernpunkt der Sache. Das stets rege Mißtrauen der Eingeborenen gegen den weißen Eindringling war nun einmal wieder erweckt, und einer ganz besonders geschickten Hand hätte es bedurft, es wieder einzuschläfern. Diese Hand scheint vorliegend am Hauptplatze der Hereros gefehlt zu haben. So wurde die nur von dem größten Wohlwollen gegen die Eingeborenen getragene Regelung der Landfrage ganz unerwarteterweise ebenfalls zu einem Funken, der das Pulverfaß mit zum Auffliegen bringen half. Den Ausschlag gab indessen, daß gerade in diesem ungünstigen Augenblick der Bondelzwartsaufstand ausgebrochen war. Ohne ihn würde die Reservatsfrage eine solche Tragweite niemals gewonnen haben.
Die Mission.
So ziemlich die ältesten deutschen »Eindringlinge« im südwestafrikanischen Schutzgebiete waren die Missionare. Wurde doch schon 1849 die erste Missionsstation in Otjimbingwe gegründet. Etwa gleichzeitig mit den Missionaren kamen aber auch andere weiße Elemente, wie Händler und Jäger. Manche von diesen brachten den Eingeborenen gleichfalls »Errungenschaften der Zivilisation«, aber ganz anderer Art, nämlich Branntwein, Hinterlader und Krankheiten geheimer Art. Um so härter wurde der Kampf, den die Mission durchzufechten hatte. Den durch den Waffen- und Munitionshandel beförderten Kriegen der Eingeborenen unter sich fielen nur zu häufig auch blühende Missionsstationen zum Opfer. Mancher Missionar erlag den Entbehrungen und Leiden einer eiligen Flucht. Aber immer wieder kehrten die Überlebenden oder die Nachfolger der Verstorbenen an die Stätte des früheren Wirkens zurück und begannen ungebeugten Mutes ihre Arbeit von neuem. Und warum? wozu? Lediglich zu dem idealen Zweck der Verbreitung des Christentums.
Eine menschliche Einrichtung, die in bezug auf ihre Tätigkeit mit Menschen rechnen muß, bleibt die Mission indessen gewiß gleichfalls. Wie jeder menschlichen Einrichtung haften daher auch ihr Fehler und Schwächen an. Aber diejenigen, die deswegen abfällig über sie urteilen, bieten nach meiner Erfahrung dem alten Vaterlande weniger günstige Kolonisationselemente als die, welche das Gute der Mission herauszufinden und anzuerkennen wissen. Ein Hauptvorwurf gegen die letztere ist das Betreiben eigenen Handels mit den Eingeborenen gewesen. Gewiß war der Missionshandel seit dem Bestehen weltlicher Handelsfirmen im Schutzgebiete nicht mehr zeitgemäß. In diesem Sinne habe ich auch seinerzeit mit dem verstorbenen Missionsinspektor ~Dr.~ Schreiber die Sache besprochen und volles Verständnis gefunden. Von da ab ist in neu besetzten wie auch neu gegründeten Missionsstationen in der Tat auch kein Missionshandel mehr betrieben worden; in den alten Missionsstationen ist er dagegen allmählich immer mehr zusammengeschrumpft.
In jenen Zeiten dagegen, in denen im Schutzgebiet überhaupt noch keinerlei Handelstätigkeit bestand, war die Mission zu einer solchen geradezu gezwungen. Wollte sie den Eingeborenen neben dem Christentum auch Kultur beibringen, so mußte sie dieselben mit Kleidern versehen, wie ihnen auch sonst die Möglichkeit einer kultivierten Lebensweise schaffen. In dieser Tatsache ist der Grund dafür zu finden, daß die Mission sich überhaupt je mit Handelsgeschäften befaßt hat. Daß sie bei ihren knappen Mitteln die aus den letzteren entspringenden Zuschüsse auch wohl hat brauchen können, liegt auf der Hand. Das Einstellen ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiete hat ihr daher Opfer auferlegt. Die Konkurrenz von weltlicher Seite hätte sie an sich nicht zu scheuen brauchen, denn sie übervorteilte die Eingeborenen nie, und hat neben den solideren, weltlichen Geschäften den Beweis geliefert, daß der Handel mit den Eingeborenen auch bei nur legitimem Gewinn zu bestehen vermag.
Ein entschiedenes Verdienst hat sich dagegen die Mission in Südwestafrika um die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft erworben. War es doch überhaupt schon ein günstiger Umstand, daß wir im Lande gerade eine deutsche Mission vorgefunden haben. Als die Frage, ob englische oder deutsche Schutzherrschaft an die Eingeborenen herantrat, waren es im wesentlichen die Missionare, die durch ihr Eingreifen die Entscheidung für Deutschland herbeigeführt haben. Auch später, als es galt, mit den zur Verfügung stehenden geringen Mitteln unsere nominelle Schutzherrschaft in eine tatsächliche umzuwandeln, waren es wieder die Missionare, die als Dolmetscher und Vermittler diese Frage in friedlichem Sinne lösen halfen. Ohne deren vermittelnde Aufklärung würde es vielleicht während des Zuges des Majors v. François und von mir im Jahre 1894 durch das Namaland an manchem Platze lediglich aus Mißtrauen und Mißverständnis auf seiten der Eingeborenen zum Schießen gekommen sein. Eine nichtdeutsche Mission würde diese überaus wertvolle politische Mitarbeit nicht haben leisten können. Als Gegenwert hat die Mission in dem bisher durch Kriege zerrütteten Lande Ruhe und Frieden eingetauscht, aber auch das Zuströmen zweifelhafter weißer Elemente, die durch ihr bloßes Vorhandensein ihre Arbeit unter den Eingeborenen zu erschweren geeignet waren. Überhaupt ist eine starke weiße Einwanderung angesichts der ohnehin auf lockeren Füßen stehenden Moralbegriffe der Eingeborenen der Missionsarbeit nicht förderlich. Da aber die Regierung für die weiße Rasse gleichfalls »Ellbogenfreiheit« zu schaffen hatte, kam es dem oft allzu starken Eintreten der Missionare für ihre Pflegebefohlenen gegenüber in der Folge auch zwischen diesen und der Verwaltung zu mancher Meinungsverschiedenheit, so in der Reservats- wie in der Landverkaufsfrage. Meist aber wurden bei der auf beiden Seiten vorhandenen Neigung zum Entgegenkommen solche leicht wieder ausgeglichen.
Die erste in das Land gekommene Mission war die evangelische von der Rheinischen Missionsgesellschaft. Bezeichnenderweise hat in der Folge das Christentum bei den Hottentotten mehr Anklang gefunden als bei den Hereros. Bei letzteren konnte man die Christen leichter zählen, bei ersteren die heidnisch Gebliebenen. Die von Weißen abstammenden Bastards sind dagegen durchweg Christen. Das »mein Reich ist nicht von dieser Welt« hatte bei den Hottentotten mehr Verständnis gefunden als bei den Vieh und Frauen besitzenden Hereros. Zudem huldigen letztere dem Ahnenkultus, d. h. für sie ist der Geist des verstorbenen Vaters der Gott. War der Vater als Heide gestorben, konnte er im Jenseits dem Sohne das Abweichen von der väterlichen Religion übelnehmen und ahnden. Hierin mag der Grund liegen, daß wir häufig sämtliche Söhne angesehener, aber noch lebender Hereros als Christen finden, während die Väter selbst bis zum Tode Heiden bleiben. Denn nur sie haben den Geist des verstorbenen Vaters zu fürchten, während die eigenen Söhne durch die von dem noch lebenden Vater erhaltene Erlaubnis zum Übertritt gedeckt sind. In diese Kategorie zählen z. B. Kambazembi, Riarua und Tjetjo, sämtlich Heiden, aber mit christlichen Söhnen. Zweifelsohne spielt aber auch die Frauenfrage hierbei ihre Rolle. Das Christentum verlangt kurz und bündig _eine_ Frau, mithin Trennung von dem bisherigen Harem, und dies leuchtet den Großleuten nicht ein. Dagegen ist dies bei den Hottentotten, deren Besitzlosigkeit ihnen das Halten mehrerer Frauen ohnehin nicht gestattet, weit weniger von Bedeutung. Durch ihr Drängen auf Einehe ist aber die Mission ebensogut zu einem Eingangstor für die europäische Kultur geworden, wie durch die Gewöhnung der Eingeborenen an europäische Lebensweise.
Als Kirchensprache hatte die Mission ursprünglich das durch die Buren in ganz Südafrika verbreitete Holländisch angenommen, diese Sprache aber nach Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft allmählich durch die deutsche ersetzt. Auch in dieser Beziehung kam es daher vorteilhaft zur Geltung, daß wir in Südwestafrika mit einer deutschen Mission hatten rechnen können. Im ganzen war nach Ansicht der Mehrzahl der Missionare die Schule der erfreulichere Teil der missionarischen Arbeit, aber auch sie litt sehr unter der nomadisierenden Lebensweise der Eingeborenen.
Nach einer von der Mission aufgestellten Statistik ergab die _Herero_mission für 1903, also vor dem Aufstande, folgendes Bild:[71] 15 Hauptstationen, 32 Filialen, 48 Schulen, 1985 Schüler, 7508 Gemeindemitglieder. Da sich die Zahl der Hereros insgesamt auf etwa 60000 bis 70000 veranschlagen läßt, hatte mithin etwa der zwölfte Teil des ganzen Volkes das Christentum angenommen. Dabei ist indessen zu beachten, daß auch die Bastards in Rehoboth sowie die zur Station Windhuk zählenden Hottentotten, endlich auch die im Kaokofeld wohnenden Hottentottenstämme der Swartboois und der Topnaars auf Grund ihrer geographischen Lage statistisch zur Hereromission gerechnet werden.
Bezüglich der _Nama_mission ergibt die Statistik für dieselbe Zeit folgendes Bild: 8 Hauptstationen, 1 Filiale, 5 Schulen, 472 Schüler, 5111 Gemeindemitglieder. Obwohl die Gesamtzahl der hier in Betracht kommenden Hottentotten höchstens 10000 bis 12000 erreicht, ist so mit die Zahl der von diesen getauften doch nicht weit von derjenigen des soviel stärkeren Hererovolkes entfernt. Im übrigen aber erscheinen äußerlich die Hottentotten sämtlich als Christen, da bei diesen auch die Heiden in europäischer Kleidung gehen, während bei den Hereros die Heiden -- zum Teil auch die reichsten -- durchweg bei der alten Hererotracht verblieben sind. Als ich z. B. 1895 meinen ersten Besuch bei dem Unterhäuptling Kambazembi in Waterberg machte, erhielt ich von diesem auf die Frage, warum er bei seinem Reichtum nicht europäische Tracht trage, die Antwort: »Ich habe dies einmal versucht, aber da haben mich meine Ochsen nicht mehr erkannt und sind vor mir weggelaufen, als ich sie zählen wollte. Seitdem tue ich es nicht wieder«. Tatsächlich starb Kambazembi 1903 noch als Heide, während seine Söhne und Nachfolger David und Salatiel Christen sind.
Zu der evangelischen Mission kam 1896 auch die katholische, und zwar für den Norden des Schutzgebietes die Oblaten von der unbefleckten Jungfrau Maria, für den Süden die Oblaten vom Heiligen Franz von Sales. Die erstere bildet für Südwestafrika in ihrem Seminar Hünfeld nur deutsche Missionare aus, der letzteren, einer ursprünglich rein französischen Gesellschaft, ist für Gestattung ihrer Wirksamkeit im Schutzgebiete die Bedingung der Sendung nur deutscher oder wenigstens deutsch sprechender Brüder und Schwestern auferlegt worden. Da bei dem Erscheinen der katholischen Mission bereits fast das ganze Schutzgebiet in den Händen der evangelischen Mission war, so schien die Gefahr nicht ausgeschlossen, daß bei dem Nebeneinanderwirken der beiden Missionen unter den Eingeborenen die unter diesen schon zahlreich genug vorhandenen Keime der Zwietracht noch um einen weiteren vermehrt würden. Ferner konnten auch beide Missionen in den Augen der Eingeborenen durch die Wiedergabe verschiedener Lehren nicht gewinnen, in so friedfertiger und auf gegenseitiger Achtung gegründeter Weise dies auch geschehen mochte. Die unwissenden Eingeborenen mußten auf alle Fälle stutzig werden, wenn ihnen Sendboten desselben europäischen Volkes verschiedene Lehren brachten. Es wurde daher beiden Missionen zur Pflicht gemacht, sich jede von dem bereits gewonnenen Wirkungsfeld der anderen fernzuhalten, was sie verständigerweise auch taten. Den schwereren Stand hatte hierbei naturgemäß die katholische Mission, als die später gekommene. Indessen verstand sie diese Schwierigkeit mit Klugheit zu überwinden und so ohne Störung des friedlichen Nebeneinanderwirkens zu einem weiteren, dem Gouvernement sehr willkommenen Kulturfaktor zu werden. Sie erreichte dies, indem sie nicht die Eingeborenen aufsuchte, sondern sich von diesen aufsuchen ließ, d. h., sie erwarb Farmen und missionierte hier diejenigen Eingeborenen, die sich behufs bleibender Niederlassung freiwillig bei ihr eingefunden hatten. Auf diese Weise sind im Norden des Schutzgebietes die Missionsstationen Epukiro und Kaukurus entstanden, im Süden die Station Heirachabis. An den behufs seelsorgerischer Tätigkeit unter den Weißen eingerichteten Stationen Windhuk und Swakopmund sind dagegen für die sich freiwillig meldenden eingeborenen Kinder Pensionate eingerichtet.
Später ging die Station Kaukurus wieder ein, da dieser Platz zu dem Gebiet der Siedlungsgesellschaft gehört und die Mission den von der letzteren geforderten Landverkaufspreis nicht zu bewilligen in der Lage war. An deren Stelle trat die etwas südlicher gelegene Station Aminuis. Diese bildet insofern von der übrigen Art der katholischen Missionsarbeit eine Ausnahme, als es sich dort um deren Angliederung an einen bereits vorhandenen Eingeborenenstamm handelt, und zwar an einen aus dem englischen Südafrika eingewanderten Betschuanenstamm, den wir bereits im Kapitel ~II~ gelegentlich des dort geschilderten Zusammenstoßes der deutschen Regierungsgewalt mit den Khauas-Hottentotten begegnet sind. Seine Stärke betrug etwa 400 bis 500 Seelen.
Dieser Betschuanenstamm steht mit den übrigen Eingeborenen des Schutzgebietes in keinerlei Zusammenhang. Die Betschuanen sind weder Bantus noch Hottentotten, nähern sich aber dem ausgesprochenen Negertypus und ähneln daher äußerlich den Hereros. Sie unterscheiden sich indessen durch ihre Charakteranlagen sehr von diesen. Sie sind harmlos und weniger kriegerisch, überragen sie aber an Fleiß und infolgedessen auch an höherer Kultur. Bei großer Geschicklichkeit in Handarbeiten sind sie fleißige Gartenbauer und wohnen nicht in den bienenkorbähnlichen primitiven Pontoks der übrigen Eingeborenen, sondern in selbsterbauten sauberen Häusern. Der Religion nach waren die bei uns eingewanderten Betschuanen durchweg Anglikaner, jedoch schon jahrelang ohne Missionar, so daß ihnen der Begriff Christentum allmählich wieder abhandengekommen war, während die Jugend völlig im Heidentum aufwuchs. Sie wurden daher der katholischen Mission überlassen, die sich klugerweise auf die Erziehung der heranwachsenden Jugend beschränkt, und die bereits anglikanisch getauften Erwachsenen, soweit diese nicht selbst eine Änderung wünschten, unbehelligt gelassen hat. Aminuis ist eine der wenigen Missionsstationen des Schutzgebietes, die in der Folge während des großen Aufstandes erhalten blieben, da die Betschuanen sich unter weißer Herrschaft wohl fühlten und gar nicht daran dachten, sich den Aufständischen anzuschließen. Indessen hat doch nicht verhindert werden können, daß einer der in Aminuis stationierten Missionare, Pater Jäger, im Jahre 1904 während eines Ausflugs nicht allzu weit vom Platze als Opfer herumstreifender Aufständischer gefallen ist.
Der Einrichtung der Missionsstation war in Aminuis die einer Militärstation bereits vorausgegangen, aber keineswegs um etwa kriegerische Neigungen der Betschuanen im Zaume zu halten, sondern, um deren Handelstätigkeit zu überwachen. Bei ihrem Erwerbssinn betreiben die Betschuanen mit Vorliebe Munitionsschmuggel, den allerertragsreichsten aller Schmuggel, und sind infolge ihrer Beziehungen zu den Stammesgenossen jenseits der Grenze dazu wohl in der Lage.
Neben Kirche und Schule legte die katholische Mission ein besonderes Gewicht auf Ausbildung der eingeborenen Kinder in Handwerken aller Art, wozu das Vorhandensein von dem Handwerkerstande angehörigen Laienbrüdern sie auch befähigte. Ferner trat sie im Anlegen von Gärten auf allen ihren Farmen mit der evangelischen Mission in rühmliche Konkurrenz. In ihren Gärten in Klein-Windhuk leistete sie im Weinbau sogar derartig Gutes, daß sie auf der letzten landwirtschaftlichen Ausstellung in Groß-Windhuk 1902 sämtliche drei Preise erhielt. Nicht unerwähnt will ich endlich lassen, daß ich bei Gelegenheit einer Schulrevision in Groß-Windhuk die kleinen Missionsschüler unter Leitung eines Soldat gewesenen Laienbruders auch recht flott habe exerzieren sehen.
Die katholische Mission im Norden des Schutzgebietes steht zur Zeit unter Leitung des Präfekten Nachtwey. Die diesem unterstellte Präfektur trägt den Namen »Nieder-Zimbabesien« und schließt das Schutzgebiet vom Wendekreis des Krebses nördlich, noch über die deutsch-portugiesische Grenze übergreifend, in sich ein. Nach der zuletzt im Jahre 1903 eingereichten Statistik zählte die Präfektur 11 Priester, 13 Laienbrüder und 5 Stationen. In den letzteren unterhält sie eine Handwerkerschule, sowie eine Schule für weiße Kinder in Windhuk (diese ohne Unterschied der Konfession; sie ist jedoch 1903 mit Rücksicht auf die gut geleitete Regierungsschule wieder aufgegeben worden), ein Waisenhaus für Bastardkinder in Klein-Windhuk. In den Schulen befanden sich 83 Schulkinder und 12 in Handwerken auszubildende Knaben.
Zu der Zeit, als sich noch nicht übersehen ließ, ob ein einträchtiges Zusammenwirken der beiden Missionen im Nama- und im Hererolande zu ermöglichen sein würde, war der katholischen Mission die Beschränkung auf die noch von keiner Mission in Angriff genommene Nordostecke des Schutzgebietes, d. h. auf die Gegend am Okawango und den sogenannten Caprivizipfel, auferlegt worden. Eine leichte Aufgabe war ihr damit nicht zugedacht. In jenen weltentlegenen, damals noch fast ganz unbekannten Gebieten konnte eine einsame Missionsstation auf die Dauer nicht bestehen. Die Erreichung wie die Behauptung jener Gegend ist nur mittels Vorrückens von Etappe zu Etappe, also mitten durch das Hereroland hindurch, über Grootfontein möglich, ähnlich wie die Staatsgewalt bisher bei der tatsächlichen Besitzergreifung des Schutzgebietes nach und nach vorgegangen ist. Ohne die Besetzung des Distrikts Grootfontein würde auch eine Militärstation am Okawango nicht lebensfähig bleiben. Ich sage ausdrücklich Distrikt Grootfontein, dessen Bereich bis zum Okawango geht. Denn die Station Grootfontein selbst liegt gleichfalls immer noch zu weit vom Okawango ab, ganz abgesehen von der zwischen ihr und dem Okawango befindlichen 160 ~km~ langen Durststrecke. Mit dieser Tatsache erledigt sich auch der seinerzeit von sonst unterrichteter Seite ausgegangene Vorschlag, im Okawangotale eine Sträflingskolonie anzulegen.
Trotz dieser Schwierigkeiten machte die katholische Mission im Jahre 1899 und 1900 den Versuch, bis zum Okawangotale vorzudringen. Er scheiterte beide Male, allerdings ein Mal auch infolge hinzugetretener Rinderpest. _Zum dritten Male_ wurde der Versuch im Jahre 1903 unternommen. Die damalige Expedition erreichte zwar ihren Bestimmungsort, mißlang aber dann gleichfalls infolge des illoyalen Verhaltens der Eingeborenen. Das Nähere ist im Kapitel ~VI~ »Unsere Beziehungen zu den Ovambos« geschildert. Eine weitere Entsendung hat infolge des mittlerweile ausgebrochenen Hereroaufstandes nicht mehr stattgefunden, ohne daß jedoch die Mission etwa die Sache ganz aus dem Auge verloren hätte. Bei ihrer tatkräftigen Leitung unter Präfekt Nachtwey ist auch bestimmt zu erwarten, daß sie nach völliger Beendigung der Feindseligkeiten im Hererolande ihr Ziel doch noch erreichen wird.
Die südlich vom Wendekreis des Krebses wirkende katholische Mission der Oblaten vom Heiligen Franz von Sales, deren Präfektur sich in Pella (Kapkolonie) befindet, hat bisher nur die eine Missionsstation Heirachabis gegründet, nachdem sie den Platz nebst 100000 ~ha~ Weideland käuflich erworben hatte. Auf der Station befanden sich 1903 zwei Patres und vier Schwestern, daneben 50 Weiße und 200 Eingeborene, von denen 130 getauft waren. Zur Abhaltung des Gottesdienstes ist eine Kapelle erbaut neben einer von 45 Kindern besuchten Schule. Die Lehr- und Kirchensprache ist durchweg die deutsche. Wie die Tätigkeit der Mission während des allgemeinen Aufstandes ergab, hat sie sich auch außerhalb ihres engeren Stationskreises eines gewissen politischen Einflusses unter den nicht direkt zu einer evangelischen Mission gehörigen Eingeborenen zu erfreuen.
In diese friedliche Arbeit beider Missionen fiel 1904 als Folge des Bondelzwartsaufstandes wie der Blitz aus heiterem Himmel der allen unerwartet kommende allgemeine Aufstand der Hereros. Wie es bei allen Katastrophen zu gehen pflegt, wurde auch hier nach deren Ursache geforscht und unter anderem solche auch bei der anscheinend nur nach idealen Zielen strebenden Hereromission gefunden. Indessen liegt hier nur eine Erscheinung vor, der wir auch sonst begegnet sind. Professor Warneck sagt in seiner kürzlich erschienenen Broschüre, »Die gegenwärtige Lage der deutsch-evangelischen Mission«, hierüber:
»Es ist derselbe Kampf, der einst von den nordamerikanischen Ansiedlern gegen die Indianermission, von den Sklavenbesitzern gegen die Negermission, von den ozeanischen Händlern und Kolonisten gegen die Südseemission, von der ostindischen Kompagnie gegen die Mission in ihrem Bereich geführt worden ist: der Kampf der materiellen Interessen gegen die idealen Aufgaben der Mission, der Ausbeutung der Eingeborenen gegen ihre Inschutznahme durch die Mission, der Kampf -- um es milde auszudrücken -- der sittlichen Laxheit gegen die Forderungen der christlichen Ethik, welche die Mission vertritt. Diesen Kampf müssen wir aufnehmen, selbst auf die Gefahr eines Konfliktes hin; aber es ist ein schwerer Kampf.«
Daß die Missionare den Aufstand nicht vorausgesehen haben, dies Mißgeschick teilen sie mit sämtlichen damals unter den Hereros wohnenden Weißen. Diese Tatsache spricht weniger gegen die Mission als für die wunderbare Disziplin der Eingeborenen. Auch daß die christlichen Eingeborenen sich an dem Aufstande mitbeteiligt haben, wird der Mission mit Unrecht zum Vorwurfe gemacht, so bedauerlich diese Erscheinung an sich auch ist. Vielmehr könnte man in ihr auch ein günstiges Zeichen für die Mission finden, und zwar den Beweis, daß diese sich von politischen Umtrieben unter ihren Gemeindemitgliedern ferngehalten und sich lediglich auf ihre ideale Aufgabe beschränkt hat. Daß sie dies in der Tat getan und keinerlei Versuche gemacht hat, etwa einen Staat im Staate zu bilden, hat zur Folge gehabt, daß die Mission unter einer heidnischen Stammesregierung ebenso ungestört hat wirken können wie unter einer christlichen, sowie daß Streitigkeiten zwischen heidnischen und christlichen Eingeborenen niemals vorgekommen sind. Der Übergang von der heidnischen zur christlichen Religion hat sich daher unter den Stämmen des Schutzgebietes unter weniger staatsrechtlichen Umwälzungen vollzogen als z. B. seinerzeit in dem kaiserlichen Rom. Die Christen fühlten sich nach wie vor mit ihren heidnischen Stammesgenossen eins und gehorchten ihrer heidnischen Obrigkeit so gut wie einer christlichen. In der Tat, ein solches Verhalten könnte nur allen Religionsstiftern empfohlen werden. Politisch gewirkt haben die Missionare unter ihren Eingeborenen, wie schon erwähnt, nur in einer Beziehung, nämlich zugunsten der deutschen Oberherrschaft. Wenn diese politische Wirksamkeit gerade in einem entscheidenden Moment versagt hat, und wenn sich vor dem Aufstande unter den eingeborenen Christen auch nicht ein einziger gefunden hat, dem schließlich das Gewissen schlug, so ist dies ebenso staunenswert wie bedauerlich. Während sich jedoch einzelne Weiße fanden, die den Missionaren sogar den ungeheuerlichen Vorwurf nicht ersparten, sie hätten von dem Aufstande gewußt, aber nichts verraten, haben dagegen die Eingeborenen selbst den letzteren durchaus nicht getraut. Dies ergibt sich aus dem Befehl des Oberhäuptlings Samuel vom 11. Januar 1904, in dem ausdrücklich angeordnet ist, daß die Absicht zum Aufstande den Missionaren geheim zu halten sei.
Einen großen Erfolg hat immerhin die Mission auch aus dieser schwierigen Zeit zu verzeichnen, indem in dem gleichen Befehl die Schonung von Leben und Eigentum der Missionare angeordnet ist. Mit dem Instinkt, den wir bei jedem Tiere finden, hatten die Eingeborenen erkannt, daß sie es in den Missionaren mit Leuten zu tun hätten, die es -- obwohl der als Unterdrücker angesehenen verhaßten Nation der Deutschen angehörig -- im Grunde gut mit ihnen meinten. Auch das sichtlich hervortretende Bestreben der Eingeborenen, bei allen ihren furchtbaren Mordtaten wenigstens Frauen und Kinder zu schonen, ist ohne Frage auf den Einfluß des Christentums zurückzuführen. Denn in der heidnischen Zeit kannten sie eine solche Rücksichtnahme nicht. Wenn auch dieses Bestreben der Schonung da und dort versagt hat, so liegen Untaten einzelner vor, für welche die Gesamtheit nicht verantwortlich gemacht werden kann. Solche Dinge passieren auch bei uns. Tatsache ist, daß zahlreiche dem Blutbade entronnene oder seitens der Hereros absichtlich geschonte Frauen und Kinder ihre erste Zuflucht in dem nächsten Missionshause gefunden haben, bzw. durch Eingeborene dort abgeliefert worden sind. Unter ihnen befand sich sogar ein Händler Namens Conrad, dessen Schonung, wie bereits erwähnt, vom Oberhäuptling Samuel gleichfalls ausdrücklich befohlen worden war. Tatsache ist ferner, daß die Verzögerung des Aufstandes in Omaruru um fünf Tage, in Otjimbingwe sogar um elf Tage gegen Okahandja neben der Einwirkung der betreffenden Verwaltungsbeamten dem Wirken der Missionare zuzuschreiben ist. Wollte die Mission Böses mit Bösem vergelten, so würde sie ihren Anklägern gegenüber mit einem gewissen Schein von Recht darauf hinweisen können, daß die genannten Termine im umgekehrten Verhältnis zu der Überschwemmung der betreffenden Gebiete mit Wanderhändlern ständen. Denn am meisten war von solchen der Distrikt Okahandja heimgesucht, wo der Aufstand zuerst ausbrach, am wenigsten Otjimbingwe, wo dies zuletzt geschah. Indessen dürfte sich diese Erscheinung natürlicher mit der Tatsache erklären, daß der Distrikt Okahandja der Zentralregierung der Hereros direkt untersteht, während die beiden anderen eine nominell selbständige eigene Regierung besitzen.
Auch der katholischen Mission hat der Aufstand einen Rückschlag gebracht. Sie mußte ihre blühende Station Epukiro aufgeben und der Zerstörung überlassen. Dagegen hat sie den Triumph erlebt, daß sämtliche bei ihr angesiedelten Eingeborenen, darunter auch Hereros, treu geblieben sind. Auf dem Marsche von Epukiro nach Gobabis hat sich sogar die kleine Gemeinde unter ihren Patres (Christ und Watterott) tapfer einiger Angriffe herumschweifender Banden erwehrt. Überhaupt haben die durch keinerlei Familienbande gefesselten katholischen Patres und Laienbrüder sich bei Beginn des Aufstandes auch militärisch nützlich gemacht, wo sie nur konnten. Der Präfekt Nachtwey hat sich im April 1904, unter Gestellung eigener Transportmittel, der Truppe als Feldgeistlicher angeschlossen und die Gefechte bei Onganjira und Oviumbo mitgemacht. Auch von den Oblaten im Süden wird berichtet, daß der Pater Malinowsky bei den im Juni und Juli 1905 stattgehabten Verhandlungen mit dem Bandenführer Morenga die deutschen Abgesandten in das feindliche Lager begleitet hat, während der evangelische Missionar von Keetmanshoop, Herr Fenchel, im Hauptquartier des Generals