Einführung in die moderne Logik. Erster Teil.
Chapter 6
Es fragt sich, ob bei allen begrifflichen Sätzen eine solche Denknotwendigkeit vorhanden ist, und weiterhin, ob dort, wo sie vorhanden, die Denknotwendigkeit mit der Einsicht ein und dasselbe ist. In den Gesetzen des Erkennens und Denkens kommt anscheinend überall eine Denknotwendigkeit zum Ausdrucke. Gesetz der Übereinstimmung: Das Zugehörige _muss_ zugesprochen, _darf nicht_ abgesprochen, das Nichtzugehörige _darf nicht_ zugesprochen, _muss_ abgesprochen werden. Das Gesetz des Enthaltenseins: Das Enthaltene _muss_ zugesprochen, _darf nicht_ abgesprochen, das Nichtenthaltene _darf nicht_ als enthalten zugesprochen, _muss_ abgesprochen werden. Das Gesetz der Einheit: Das System der Wahrheit setzt _notwendig_ einen Denkenden voraus. Das Gesetz der Ermöglichung: Was anfängt, zu existieren, setzt _notwendig_ ein Anderes voraus, das bei seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen ermöglicht. Das Gesetz des Grundes: Aus der Wahrheit des Grundes ergiebt sich _notwendig_ die Wahrheit der Folge, aus der Falschheit der Folge die Falschheit des Grundes. Das »muss«, »darf nicht«, »notwendig« drückt hier zunächst auch nichts anderes als die Gewissheit aus, die jeden Zweifel und damit die Möglichkeit des Andersseinkönnens ausschliesst. Aber es verhält sich doch bei diesen Gesetzen mit der Notwendigkeit nicht gleichmässig. Ein Notwendigkeitsverhältnis zwischen dem Ding und dem von ihm Ausgesagten liegt unzweifelhaft vor, wenn das Ausgesagte in dem Dinge enthalten ist. Natürlich ebenso, wenn es sich nicht um Dinge sondern um Urteile handelt, wenn nach dem Gesetze des Grundes aus der Wahrheit des den Grund bildenden Urteils die Wahrheit des die Folge ausdrückenden Urteils und wenn aus der Falschheit des die Folge ausdrückenden Urteils die Falschheit des den Grund bildenden Urteils erschlossen wird. In diesen beiden Fällen, allgemeiner: in Urteilen, wo es sich um ein Enthaltensein handelt, mag man von einer Denknotwendigkeit reden, aber man darf eben nur dies mit dem Enthaltensein gegebene Notwendigkeitsverhältnis darunter verstehen. Wir sind durch nichts äusserlich gezwungen oder innerlich genötigt, das in einem Dinge Enthaltene von ihm auszusagen oder aus einem Urteil als dem Grunde ein anderes als seine Folge abzuleiten. Wir sehen freilich mit einer allen Zweifel ausschliessenden Gewissheit ein, dass das Urteil, in dem wir das in einem Ding Enthaltene von ihm aussagen, notwendig wahr sein muss, ebenso, dass das Urteil wahr sein muss, das sich als Folge aus einem andren Urteil als seinem Grunde ergiebt. Aber wiederum ist zu beachten wichtig, dass diese Einsicht in die Wahrheit der Urteile mit der im Enthaltensein gegebenen Denknotwendigkeit nichts zu thun hat, von ihr ganz und gar verschieden ist und sich in keiner Weise auf sie stützt. Es ergiebt sich, dass, wenn auch in Bezug auf das Enthaltensein von Denknotwendigkeit geredet werden kann, diese Denknotwendigkeit doch nicht mit der Einsicht verwechselt oder verselbigt werden darf.
Auch in Bezug auf das zusammengehörige Nichtenthaltene kann von Denknotwendigkeiten geredet werden. Man hat von jeher unterschieden zwischen den Proprietäten oder wahren Eigenschaften, die nicht als Merkmale im Ding enthalten sind und ihm doch notwendig zukommen, und zwischen den Accidentien, die ihm zukommen können. Richtung und Geschwindigkeit sind für die Bewegung, Stärke und Höhe für den Ton solche Eigenschaften, aber die bestimmte Richtung und Geschwindigkeit, die bestimmte Stärke und Höhe sind nicht notwendig. Ohne jene Eigenschaften kann Bewegung und Ton gar nicht vorhanden sein, wohl aber ohne diese Bestimmtheiten. Die Zugehörigkeit ist hier Denknotwendigkeit. Aber es ist zu beachten wichtig: nicht weil es denknotwendig ist, betrachten wir dieses Zugehörige als zugehörig, sondern nur darum, weil uns die Zugehörigkeit einleuchtet und wir sie einsehen. Jede Eigenschaft setzt ferner ein Selbständiges, jede Bewegung, jede Veränderung ein Bewegliches, ein Veränderliches, ein Beharrliches voraus. Wir können das nicht anders denken; also wiederum eine Denknotwendigkeit innerhalb des Zugehörigen, Nichtenthaltenen. Es scheint, als wenn dieser Denknotwendigkeit gar keine Einsicht entspricht. Wir sehen ein, dass und warum das Enthaltensein denknotwendig ist; aber wir sehen nicht ein, warum wir in unsrem Denken für die Eigenschaft ein Selbständiges, für die Bewegung ein Bewegliches, für die Veränderung ein Veränderliches voraussetzen müssen. Wir können nur sagen, die Einrichtung unsres Denkens bringt das so mit sich. Die Röte hat doch ihren eigenen Inhalt, ebenso die Bewegung, ebenso die Veränderung. Warum setzt sie etwas voraus, das rot ist, sich bewegt, sich verändert? Hier scheint bloss ein blindes Müssen vorhanden zu sein, das auf einer Einrichtung, auf einem Mechanismus unsres Denkorganismus beruht. Es scheint nicht unwichtig zu beachten, dass keine Denknotwendigkeit besteht, jedes Selbständige mit Eigenschaften auszustatten oder jedem Beharrlichen eine Bewegung oder Veränderung zuzuschreiben. Wenn wir einem Selbständigen, einem Dinge eine Eigenschaft zuschreiben, ihm Bewegung oder Veränderung beilegen, so geschieht das, weil uns die betreffenden Zusammengehörigkeiten einleuchten.
Auch bezüglich des Nichtenthaltenen und Nichtzugehörigen giebt es Denknotwendigkeiten, die wir als Unverträglichkeitsverhältnisse bezeichnen. Sie sind überall dort vorhanden, wo von einem Subjekt ein Prädikat notwendig ausgeschlossen ist. Das gilt von allen Prädikaten, die das kontradiktorische Gegenteil des Subjekts ausdrücken. Es gilt ferner von allen Dingen -- das Wort im engern Sinne genommen -- unter einander. Da sie ein Eigensein haben und einander gegenüber selbständig sind, können sie nicht von einander ausgesagt werden. Bei vielen Prädikaten macht sich in ihrem Verhältnis zu einander diese Unverträglichkeit geltend, die nur die Kehrseite der Notwendigkeit ist. Sie können nicht zugleich von demselben Subjekt ausgesagt werden; so: Bejahen und Verneinen desselben Gegenstands, Wollen und Widerstreben in Bezug auf denselben Gegenstand, die sogenannten konträren Gegensätze arm und reich, jung und alt, gross und klein, schwarz und weiss usw. Dass wir diese Prädikate als unverträglich miteinander oder mit dem Subjekt erkennen, hat seinen Grund natürlich lediglich in dem Einleuchten der Unverträglichkeit, nicht in der mit ihr gegebenen Denknotwendigkeit, sodass also auch hier Denknotwendigkeit und Einsicht als etwas ganz Verschiedenes erscheint.
Es fragt sich, ob nicht eine Denknotwendigkeit in dem Einheitsgesetz und dem Gesetz der Kausalität vorliegt, und weiterhin, ob nicht diese Denknotwendigkeit mit der Einsicht als ein und dasselbe gesetzt werden muss. Zunächst ist einleuchtend, dass es sich für uns nicht darum handeln kann, zu entscheiden, ob zwischen dem Denkenden und dem System der Wahrheit, zwischen dem den Anfang irgendwie Ermöglichenden und dem Anfangenden ein Notwendigkeitszusammenhang besteht, sondern lediglich darum, ob er von dem Einheits- und Kausalitätsgesetz gefordert wird und in diesen Gesetzen zum Ausdrucke kommt. Beides wird nun geleugnet werden müssen. In dem Einheitsgesetz (das System der Wahrheit setzt einen Denkenden voraus, der alle Wahrheit erkennt) und in dem Gesetz der Kausalität (das Anfangende setzt ein anderes schon Bestehendes voraus, das seinen Anfang ermöglicht) ist von einem Notwendigkeitsverhältnis zwischen dem Denkenden und dem System der Wahrheit, zwischen dem den Anfang Ermöglichenden und dem Anfangenden in keiner Weise die Rede; ein solches Notwendigkeitsverhältnis wird darum auch von diesen Gesetzen nicht gefordert. Nur insofern kommt auch in diesen Gesetzen ein Notwendigkeitsverhältnis zum Ausdruck, als das System der Wahrheit notwendig einen Erkennenden, und das Anfangende notwendig einen Ermöglichungsgrund voraussetzt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dieses Notwendigkeitsverhältnis als eine Denknotwendigkeit zu bezeichnen; aber wiederum gilt, dass diese Denknotwendigkeit nicht der Grund unsrer Einsicht in die Wahrheit dieser Gesetze ist, dass vielmehr dieser Grund, wie überall so auch hier, nur das Einleuchten der Zusammengehörigkeit sein kann. Auch hier sind also Denknotwendigkeit und Einsicht ganz und gar verschieden.
Achtzehnte Untersuchung.
Einsicht und Wille.
Da mit der Einsicht keinerlei Zwang oder innere Nötigung für uns verbunden ist, so sind wir im Stande uns derselben zu entziehen, wenn sie unsren Neigungen nicht entspricht, wie viele Erfahrungen unseres Lebens uns bestätigen. Das Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit ist eine leider nur zu häufig vorkommende Thatsache. Wir können unsren Blick von dem Sichaufdrängen und Einleuchten der Zusammengehörigkeit ablenken und auf etwas andres richten, uns dadurch die eintretende Einsicht aus dem Sinne schlagen, in den Hintergrund drängen, verdunkeln und sogar ganz beseitigen, um uns einem entgegengesetzten, blinden Dafürhalten, das unsren Neigungen besser entspricht, hinzugeben. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, bleibt die Einsicht und das ihr folgende Urteil oft ein blosser Verstandesakt, selbst vorausgesetzt, dass entgegengesetzte Interessen vorhanden sind aber keinen Einfluss ausüben, weil der Wille nicht widerstrebt. Ganz verschieden von diesen Verstandesakten ist die Liebe zur Wahrheit, die sich in der Hingabe und Unterwerfung des Willens unter die Wahrheit und in dem Ergriffen- und Unterjochtwerden des Gemütes von der Wahrheit kundthut und der Vertiefung in die Wahrheit, insbesondere in ihren überzeitlichen Charakter, zu folgen pflegt. Es ist klar, dass die Wahrheitserkenntnis erst durch diese Mitbeteiligung des Willens und Gemüts eine Bedeutung für unser inneres Leben erhält. Die Anerkennung der erkannten Wahrheit, das Festhalten an ihr trotz entgegengesetzter Neigung ist eine strenge sittliche Pflicht, ja die höchste sittliche Pflicht, denn alles Unsittliche hat seine letzte Wurzel und Quelle in dem Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit, was schon in dem blossen Sichabwenden und Unbeachtetlassen der eben aufleuchtenden Einsicht sich kundgiebt. Die erkannte Wahrheit ist ein sittliches Gut, nicht ein Gut des egoistischen Willens sondern ein Gut des Gemeinschaftswillens; ja sie ist das Gut der Güter, das höchste Gut, denn alle andren Güter erhalten nur durch sie ihren Wert. Die Wahrheitsliebe ist Pflicht jedes Menschen, die glühende Liebe zur Wahrheit ist die Tugend des wissenschaftlichen Forschers. Das Wort Kants vom guten Willen gilt im höchsten Sinne von der Wahrheit: Das einzige, was nicht bloss in der Welt der wollenden Wesen, wie der gute Wille, sondern überhaupt um seiner selbst willen gut ist, ist die Wahrheit, denn alles andere ist nur gut durch sie. Das gilt von allen Wahrheiten. Einer besondren Beachtung bedürfen die sittlichen und religiösen Wahrheiten, die Wahrheiten, welche, allgemeiner gesprochen, unser praktisches Verhalten und unsre persönlichen Beziehungen regeln. Sie müssen natürlich den Willen in ganz andrer Weise beeinflussen und das Gemüt in Anspruch nehmen und doch bleiben gerade sie häufig lediglich blosse Kopfwahrheiten. Die mit ihnen verbundene Einsicht ist natürlich auch ein Verstandesakt. Sitte und Gewohnheit bringen es mit sich, dass man ihnen die Anerkennung im Denken und Reden nicht versagt. Diese Anerkennung wird als etwas Selbstverständliches betrachtet. Aber sie ist auch lediglich eine Anerkennung des Verstandes, die diesen Wahrheiten in gedankenloser Weise entgegengebracht wird, ohne dass der Wille und das Herz davon irgendwie berührt werden, selbst wenn das Leben des Anerkennenden den Wahrheiten durchaus widerspricht. Der Widerspruch zwischen den Gewohnheiten des Lebens, wie sie im Handeln sich kundgeben und zwischen der ebenfalls im Denken und Reden zur Gewohnheit gewordenen Anerkennung kommt gar nicht mehr zum Bewusstsein. Die Gewohnheit auf beiden Seiten lässt eine Reflexion gar nicht aufkommen und alles als selbstverständlich erscheinen. Das ist die Lage der meisten Menschen, die im Reden und Denken an der ihnen anerzogenen Moral und Religion festhalten, obgleich die Grundsätze dieser Moral und Religion auf ihre Gesinnung, ihr Leben und Handeln gar keinen Einfluss ausüben. Ihre Moral und Religion ist lediglich zur Kopfwahrheit geworden. Wie oft werden Grundsätze im Denken und Reden als selbstverständlich anerkannt und doch im Leben und Handeln ohne weiteres, wir müssen sagen gedankenlos, unbewusst, mit Füssen getreten. Wer verurteilt in seinem Denken und Reden nicht den Egoismus, und wer zieht das zuerst deutlich, dann immer weniger deutlich, zuletzt gar nicht mehr als minderwertig erkannte eigene Ich nicht dem fremden vor?
Vierter Abschnitt.
Umfang unsres Wissens.
Neunzehnte Untersuchung.
Schranken unsres Erkennens.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Gegenstand und das Ziel des Erkennens nichts andres sein kann als die Wahrheit in ihrem überzeitlichen Charakter, der allein ihre Allgemeingültigkeit für alle Denkenden verbürgt. Aber es fragt sich, ob die thatsächliche Beschaffenheit der Erkenntnisvorgänge dieser Aufgabe in jeder Hinsicht angemessen ist und gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, gehen wir von der seit Aristoteles und dem Neuplatoniker Porphyrius üblichen Unterscheidung zwischen den Prädikabilien und Prädikamenten oder Kategorien aus. Unter Prädikabilien verstehen wir höchste Aussagen über Begriffe, unter Prädikamenten oder Kategorien höchste Aussagen über das Seiende. Man zählt nach Porphyrius fünf Prädikabilien: Gattung, Art, Differenz, das Notwendige (Proprietät), das Zufällige (Accidenz), die wesentlichen Merkmale, welche in Gattung, Art und Differenz vorhanden sind, von den ausserwesentlichen notwendigen oder zufälligen unterscheidend; ferner nach Aristoteles zehn Kategorien: Substanz, Eigenschaften, Grösse, Beziehung, Ort, Zeitpunkt, Lage, Thun, Leiden, Zustand.
Die notwendigen Merkmale oder Proprietäten sollen also etwas anderes als die Eigenschaften sein. Die Eigenschaft kann sowohl Proprietät als Accidenz sein, sie kann dem Ding sowohl notwendig als zufällig zukommen. Z. B. ist die weisse Farbe und das Kranksein eine Eigenschaft gewisser Menschen, aber doch nur ein Accidenz. Es gehört zum Wesen der Eigenschaft, dass sie nicht ohne ein Selbständiges sein kann, dessen Eigenschaft sie ist, dass sie ein Selbständiges notwendig voraussetzt: aber darum ist sie noch nicht notwendig für dieses Selbständige. Das gilt nur von der Proprietät. So setzt auch das Anfangende einen Ermöglichungsgrund notwendig voraus, geht aber darum noch keineswegs aus diesem Ermöglichungsgrund notwendig hervor oder ist mit ihm notwendig verbunden. Die Proprietät gehört, wie das Accidenz, zum Ausserwesentlichen; die Eigenschaft kann sowohl zum Wesentlichen als Ausserwesentlichen gehören. Man sieht, die Unterscheidung von Proprietät und Eigenschaft lässt sich zur Not aufrecht erhalten und durchführen. Aber warum sollen die Proprietäten, warum soll überhaupt das Ausserwesentliche nur eine Aussage über Begriffe enthalten? Gehört das Ausserwesentliche nicht auch zum Seienden? Gattung und Art sind offenbar Prädikabilien, wenn man sie einfach nach dem Verhältnis des Allgemeinen und Besondern ins Auge fasst. Aber die Alten haben mit Recht Gattung und Art nicht bloss nach diesem Verhältnis bestimmt, sondern für beide nur die wesentlichen Merkmale in Anspruch genommen und die ausserwesentlichen auf Proprietät und Accidenz verteilt. Ist aber nun das Wesentliche und weiterhin das Wesen ein blosses Prädikabile? und nicht vielmehr eine Kategorie? Ja, die Kategorie der Kategorien? Das Seiende ist doch eben nur ein Seiendes dadurch, dass es ein Wesen, eine Wahrheit hat.
Verschiedenheit und Gleichheit sind sicher unmittelbar nur Aussagen über unsre Begriffe, keine Kategorien, ebensowenig das Nichtseiende, die Negation des einen vom andern; Mensch als Nicht-Pflanze z. B. Demnach kann auch die Zahl keine Kategorie sein; sie ist der Gattung verwandt und wie diese Zusammenfassung niederer Einheiten zu einer höheren Einheit; nur dass bei der Gattung in dieser höheren Einheit die niedern für das Bewusstsein verschwinden, während sie bei der Zahl im Bewusstsein festgehalten werden. Aber wie steht es mit der Einheit im höchsten Sinne? Ist sie auch keine Kategorie? Sicher ist sie eine Kategorie. Nur dadurch, dass das Seiende ein Teil der Einen Wahrheit ist und an ihr teilnimmt, ist es ein Seiendes; die Einheit wie das Wesen, wie die Wahrheit selbst ist in der That die höchste Kategorie; sie ist von Wahrheit und Wesen nicht zu trennen, so wenig wie das Wesen von der Wahrheit und die Wahrheit vom Seienden.
Es mag angemessen sein, das für ein Ding Notwendige und das ihm Zufällige zu unterscheiden; aber wichtiger ist die Frage, ob etwas darum, weil es zufällig ist, weniger zum Seienden gehört. Zufällig ist dem Menschen das Kranksein, das Krüppelhaftsein, wohl auch die Farbe, die schwarze, gelbe, rote Haut; aber sind diese Eigenschaften darum weniger seiend, weil sie zufällig sind? Was hat es mit dem Zufälligen überhaupt in Hinsicht des Seins auf sich? Fragen wir endlich, ist die Wirklichkeit eine Kategorie? Auch die nichtseinsollende Wirklichkeit? Sicherlich wird man diese Frage bejahen müssen! Wir kommen auf den ersten Teil derselben zurück. Wie steht es mit der Negation, die als Negation des Nichtzugehörigen, Nichtenthaltenen für den Fortschritt unsres Erkennens von so grosser Wichtigkeit ist? Hat sie eine reale Bedeutung? Wenn man sagt, das eine ist bloss nichtseiend mit Bezug auf das andere, nicht aber an sich, so vergisst man, dass das Nichtsein des andern die Beschränktheit, die Endlichkeit des einen, gleichsam das im einen selbst vorhandene Nichtsein voraussetzt. Was hat es mit diesem anscheinend seienden Nichtsein auf sich?
Wie die Prädikabilien von dem Gedanken des Enthaltenseins, von dem Verhältnis des Allgemeinen zum Besondren beherrscht sind, so tritt für die Tafel der Kategorien die sinnliche, sinnfällige Wirklichkeit (Substanz, Grösse, Ort, Lage) in den Vordergrund. Das entspricht in gewisser Hinsicht der thatsächlichen Beschaffenheit unsrer Erkenntnisvorgänge, aber in keiner Weise dem Zwecke derselben. Je mehr wir uns von der sinnfälligen Wirklichkeit entfernen, desto inhaltleerer wird anscheinend unser Denken. Wir haben immer weniger Anlass, mit der Negation zu unterscheiden und zu trennen. Das Verhältnis des Enthaltenseins tritt in den Vordergrund, das Denken ist sozusagen in dasselbe eingespannt, die Einheit wird zur Einerleiheit, das Wesen zum inhaltsleeren Allgemeinen; selbst die Wahrheit kommt auf das Enthaltensein zurück (immanenter Wahrheitsbegriff). Und doch hat das Verhältnis des Enthaltenseins für unser Erkennen nur eine untergeordnete Bedeutung. Die sogenannte sinnfällige Wirklichkeit kann, wie wir noch sehen werden, nur die Bedeutung eines Erkenntnismittels haben, das wohl die Richtung des Erkennens, aber nicht sein Ziel bestimmt. In dieser thatsächlichen Beschaffenheit unsrer Erkenntnisvorgänge liegt offenbar eine Schranke für das seinem Ziele zustrebende Erkennen.
Als weitere Schranken unsres Erkennens lehrt eine eingehende Betrachtung die Kategorien des Raumes, der Zeit, der Substanz und Kausalität kennen, die in unsrem Erkennen die grösste Rolle spielen. Vergleichen wir das System der Wahrheit, wie es unsrem Erkennen gegeben wird oder entgegentritt, einem Gebäude, in dem wir das Gerüste oder Fachwerk von der ausfüllenden Masse, einem Gewebe, in dem wir die Kette von dem Einschlag unterscheiden, so können Raum, Zeit, Substanz und Kausalität als das Gerüste oder Fachwerk für das Gebäude der Wahrheit oder als die Kette für das Gewebe, das sie bildet, bezeichnet werden.
Die Kategorien Raum und Zeit setzen die Sinnenbilder der Ausdehnung und Bewegung voraus, gehen aber weit über diese Sinnenbilder hinaus; sie bestehen in einer begrifflichen Bearbeitung derselben, die nicht etwa bloss das in ihnen Enthaltene wiedergiebt, sondern auch das für das Denken ihnen Zugehörige hinzufügt. Aber in dieser begrifflichen Bearbeitung steckt ebenso wie in den entsprechenden Sinnenbildern ein irrationales oder dem Denken inkommensurables Element. Es ist für Ausdehnung und Raum die Berührung der Teile, welche das den beiden wesentliche Nebeneinander ausschliesst; es ist für Bewegung und Zeit der Übergang, der das der Bewegung und Zeit wesentliche Nacheinander ausschliesst. Zwischen zwei nebeneinander liegenden Orten giebt es keinen dritten, beiden gemeinsamen; zwischen zwei auf einander folgenden Zeitpunkten keinen dritten, beiden gemeinsamen. Und doch setzt das die Berührung und der Übergang voraus, wenn wir mit dem Denken zu erfassen suchen, was sie besagen. Die Kategorien der Substanz und Kausalität verlangen, dass dem Sinnenbild des Ausgedehnten und Bewegten der der innern Erfahrung entstammende Willensimpuls in associativer Weise unterlegt wird. Dadurch entstehen aus dem Ausgedehnten die den Raum ausfüllenden und damit Widerstand entgegensetzenden Dinge -- neue, umfassendere Sinnenbilder, deren begriffliche Bearbeitung die Begriffe der Substanz und Kausalität ergiebt. Auch diese enthalten das irrationale, dem Denken inkommensurable Element in verstärktem, verdoppeltem Masse. Die Berührung wird für die Substanz zur Quelle des Nebeneinander, trotzdem sie eigentlich das Nebeneinander ausschliesst. Der Übergang wird für die Kausalität zur Quelle des Nacheinander, trotzdem der Übergang das Nacheinander ausschliesst.
Natürlich sind die Begriffe von Raum und Zeit, von Substanz und Kausalität nicht etwa bloss umgeformte Sinnenbilder oder sinnliche Empfindungen, sie sind das Erzeugnis einer begrifflichen Bearbeitung und gehen insofern weit über das sinnliche Gebiet hinaus; aber in ihnen bleibt ein aus der Empfindung stammendes, für das Denken nicht aufzuhellendes, undurchsichtiges Element. Trotzdem schon in den Sinnenbildern der Ausdehnung und Bewegung und mehr noch in den umfassenderen Sinnenbildern, die aus ihnen durch associative Verknüpfung mit dem Willensimpuls entstehen, am meisten aber in der begrifflichen Bearbeitung dieser Sinnenbilder der synthetische Charakter unsres Erkennens zum Ausdrucke kommt, kann doch in allen unsren Erkenntnissen, in denen diese Sinnenbilder und die aus ihnen durch begriffliche Bearbeitung gewonnenen Kategorien der Zeit, des Raumes, der Substanz und Kausalität eine Rolle spielen, von einem Einleuchten des Zusammengehörigen und von einer Einsicht in dasselbe keine Rede sein; ausser insofern wir von dem in den Sinnenbildern enthaltenen und in diesen Kategorien wiederkehrenden irrationalen Element absehen. Sehen wir von diesem irrationalen Element ab, so bleibt uns eine blosse Mannigfaltigkeit in Raum und Zeit übrig, über die wir, was das Verhältnis und die Zusammenordnung der Teile angeht, einleuchtende und einsichtige Urteile zu fällen im Stande sind.
In den Gesetzen des Erkennens und Denkens, die wir als einleuchtend und einsichtig betrachten, haben wir von den Vorstellungen Substanz und Kausalität natürlich keinen Gebrauch machen können. Das Gesetz der Übereinstimmung spricht von Dingen, aber in ganz allgemeinem Sinne, wonach Eigenschaften, Vorgänge, Beziehungen auch als Dinge gelten können; nicht aber im Sinne der Substanzvorstellung. Im Gesetze der Kausalität haben wir nur von der Ermöglichung des Anfangs reden können, nicht von der Kausalität im Sinne der Ursachvorstellung als hervorbringender Ursache. Dass etwas in einem bestimmten Zeitpunkte anfängt, hat für uns keine grössere Schwierigkeit zu denken, als dass es in einem bestimmten Zeitpunkte oder an einem bestimmten Orte vorhanden ist. Man könnte in dem Einheitsgesetze unsres Erkennens den Einen Erkennenden als Träger und Erzeuger des überzeitlichen, natürlich auch überräumlichen Systemes aller Wahrheit auffassen; aber es ist einleuchtend, dass das Wort Träger in diesem Falle nicht im Sinne der Substanzvorstellung und das Wort Erzeuger nicht im Sinne der Ursachvorstellung gedacht wird.