Eine Reise nach Freiland

Part 4

Chapter 43,356 wordsPublic domain

Endlich ist zu bemerken, daß das ausschließliche Benutzungsrecht bloß unter der Voraussetzung gilt, daß der Baugrund eben nur zur Errichtung der eigenen Wohnstätte benutzt werde. Wer sich etwa ein Geschäft aus dem Bauen und Vermieten von Häusern machen wollte, den würde niemand daran hindern, aber der von ihm zu solchem Zwecke benutzte Boden fiele damit ganz von selber wieder der allgemeinen Benutzung anheim, ja, da er zu derartigen Bauzwecken die Zustimmung der Baubehörden nicht erhalten hätte, so besäße er auch gar keinen Ersatzanspruch für den von ihm gemachten Bauaufwand, wenn andere Leute sothanen Boden benutzen wollten. Natürlich giebt es in Freiland keine Miethäuser im Privatbesitz. Gesellschaften, welche das Vermieten von Wohnräumen zu ihrem Geschäfte gemacht haben, sind allerdings vorhanden; da aber jedermann jederzeit das Recht hat, diesen wie allen anderen freiländischen Gesellschaften beizutreten, so gilt für den von diesen bebauten Boden genau dasselbe, wie von anderem Boden in Freiland: er kann von jedem benutzt werden, der dazu Lust hat.

Doch darüber näheres später. Hervorheben will ich hier nur noch, daß es keinem Freiländer einfällt, sein Wohnhaus, etwa in der Weise der Hinterwäldler in Nordamerika, selber zu bauen. Das läßt er durch Baugesellschaften besorgen, die er dafür und zwar je auf Wunsch entweder auf einmal oder in Jahresraten bezahlt, welch letztere aber -- nebenbei bemerkt -- in diesem Falle vom Käufer nicht den Baugesellschaften, sondern dem Staate geschuldet sind, indem die Baugesellschaften, wie alle freiländischen Associationen, ihr Betriebskapital vom Staate vorgestreckt erhalten. Natürlich gehören die käuflich erworbenen Häuschen jedem zu freiem Eigentum. Er kann sie verkaufen, verschenken, vertauschen, vererben, ganz nach seinem Belieben.

Die Edenthaler Häuschen zeigen, entsprechend der Verschiedenheit in den Ansprüchen der Eigentümer, mannigfaltige Unterschiede hinsichtlich ihrer Größe und Ausstattung. Es giebt welche, die nicht mehr als fünf Wohnräume aufweisen, und welche, die bis an zwanzig Wohnräume zählen. Einige sind sehr einfach, andere mit viel Geschmack und Luxus ausgestattet. Ihr Alter kann man hier allen Häusern ziemlich genau am Äußern ablesen. Die ältesten, aus den zwei ersten Jahren der Gründung von Freiland herrührenden sind Holzbaracken; doch giebt es deren nur noch sehr wenige, wie mir mitgeteilt wurde, in ganz Edenthal bloß sechs, während alle anderen Bauten aus jener Epoche längst schon durch neuere, schönere und behaglichere ersetzt worden sind, denn der Reichtum der Freiländer ist in ununterbrochenem rapidem Aufschwunge begriffen, und derzeit besitzt der einfachste Arbeiter des Landes ein Einkommen, genügend groß, um ihm den Luxus eines geschmackvollen, schönen Wohnhauses zu gestatten. Seit fünf Jahren baut man in Edenthal nur noch aus Backsteinen, Stein und Eisen; die Ausführung wird von Jahr zu Jahr vollendeter und reicher. Wie es im Innern der Edenthaler Privathäuser aussieht, darüber werde ich wohl noch zu sprechen haben.

Von öffentlichen Gebäuden giebt es in Edenthal eine große Menge. Die hervorragendsten sind: der Volks- und Regierungspalast, die Centralbank, die Universität, die Akademie der bildenden Künste, drei öffentliche Bibliotheken, vier Theater, die große Centralwarenhalle -- ein vier Hektare deckender Riesenbau -- eine große Anzahl von Schulen u. s. w. Was bei den meisten dieser öffentlichen Gebäude auffällt, ist der ganz außerordentliche Luxus, der an ihre Ausschmückung gewendet wird; es ist klar, daß die Freiländer großen Kunstsinn haben und diesen in erster Reihe bei ihren öffentlichen Einrichtungen bethätigen; sie gleichen in diesem Punkte den alten Athenern, deren Häuslichkeiten ja auch verhältnismäßig bescheiden eingerichtet waren, während für die schöne Ausstattung öffentlicher Bauten kein Aufwand als zu groß erachtet wurde. Wie ich späterhin erfahren habe, beschäftigt die freiländische Verwaltung nicht bloß eine große Anzahl von Künstlern, die auf Bestellung arbeiten, sondern kauft auch jedes Kunstwerk, das ihr angeboten und von den Kennern als geeignet zur Ausschmückung irgend eines öffentlichen Gebäudes oder Platzes erachtet wird. Welchen Aufschwung unter solchen Verhältnissen die große Kunst nehmen muß, wird der Leser erst dann voll zu ermessen in der Lage sein, wenn ich auf die ungeheueren Mittel zu sprechen kommen werde, welche der Verwaltung von Freiland zur Verfügung stehen.

Ganz außerordentliches geschieht auch für die Pflege der öffentlichen Reinlichkeit und Gesundheit. Die Edenthaler Wasserleitungen dürften heute schon kaum irgend wo in der Welt ihresgleichen haben und immer noch wird an ihrer Erweiterung gearbeitet; die Abfuhr des Unrats erfolgt mittels eines Systems pneumatischer Aufsaugung; die Straßen sind durchweg makadamisiert, von Schmutz oder Staub ist auf ihnen keine Spur zu sehen; sie sind nach allen Richtungen von einem Netze elektrischer Bahnen durchzogen, die auch alle Vororte mit der Stadt in Verbindung setzen. Sämtliche Fabriken Edenthals sind in diesen Vororten untergebracht, so daß in der Stadt nirgends lästiges Geräusch die nur durch Vogelgesang und Kinderlachen unterbrochene idyllische Ruhe stört. Auch Pferdegetrappel ist nirgends zu hören; es werden zwar Wagen benutzt, doch nicht durch Tiere, sondern durch mechanische Kraft -- meist Elektrizität -- in Bewegung gesetzt. Im übrigen fehlt es in Edenthal, wie überhaupt in Freiland, keineswegs an Pferden; die Freiländer sind sogar leidenschaftliche Reiter, doch werden Pferde nur zu Ausflügen außerhalb des Weichbildes der Stadt benutzt und die Stallungen befinden sich nicht in den Privathäusern, sondern in Händen von großen Transportgesellschaften, deren Stall- und Wartepersonale seinen Dienst nicht in der bei uns üblichen Weise, sondern -- wie fast alles in Freiland -- beinahe durchwegs mit Hilfe von Maschinen verrichtet, so daß ein Arbeiter im Durchschnitt für die Wartung von fünfzig Pferden genügt. Das Halten dieser Tiere ist dementsprechend ein Luxus, den sich jeder freiländische Arbeiter gönnen kann, wenn es seinem Geschmacke zusagt, trotzdem selbstverständlich die »Stallknechte« denselben Arbeitslohn beanspruchen und finden, wie durchschnittlich jeder andere freiländische Arbeiter.

Fünftes Kapitel.

Wie ich in Freiland einen Beruf wählte und im Speisehause mein Mittagessen bezahlte.

Nachdem ich meiner Neugierde durch Besichtigung der hervorstechendsten Sehenswürdigkeiten von Edenthal einige Stunden lang Genüge gethan hatte, wobei die mir begegnenden Freiländer bereitwilligst das Amt der Führer und Erklärer übernahmen, entschloß ich mich, vorläufige Orientierung über jene Schritte einzuholen, die ich behufs meiner zukünftigen Beschäftigung in Freiland für notwendig erachtete. Daß hier alle Arbeit, soweit sie nicht, wie z. B. Post, Telegraph, Eisenbahn, Staatssache ist, in Händen großer Produktivgesellschaften ruht, die ihre Erträge an ihre Mitglieder verteilen, und das jedermann das Recht hat, sich einer solchen Gesellschaft anzuschließen, wußte ich, und es galt daher nur, eine meinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Wahl zu treffen. Ebenso war mir bekannt, daß dafür Sorge getragen ist, dem Publikum alle Behelfe zugänglich zu machen, die behufs richtiger Berufswahl nur immer erforderlich sein mögen. Man hatte mir jedoch den Rat gegeben, mich der Bequemlichkeit halber zunächst an das Auskunftsbureau des statistischen Centralamtes zu wenden, und so lenkte ich denn meine Schritte diesem zu.

Der Beamte, der mich empfing, fragte, welchem Arbeitszweige ich mich zuzuwenden gedächte. Meine eigentliche Spezialität war bisher das Maschinenwesen, soweit es in das Bereich des Eisenbahnbetriebes gehörte. In diesem Fache, so erfuhr ich, sei der den Ingenieuren eingeräumte Verdienst derzeit um ein Kleines geringer als in den anderen Maschinenwerkstätten. »Das soll Sie natürlich nicht abhalten,« fügte der Beamte hinzu, »sich trotzdem dieser Branche zuzuwenden, wenn Sie glauben, gerade in ihr besonders Tüchtiges leisten zu können, denn in diesem Falle können Sie darauf rechnen, durch raschere Beförderung den anfänglichen Minderertrag Ihrer Arbeit sehr schnell auszugleichen.«

»Darauf möchte ich mich denn doch nicht verlassen,« entgegnete ich in unbewußter Nachwirkung meiner europäischen Erfahrungen. »Wer weiß, ob es mir so sicher gelingen würde, meine Fähigkeiten zur entsprechenden Geltung zu bringen?«

»Sie scheinen zu vergessen, daß es für alle Fälle eine _freiländische_ Gesellschaft ist, in welche Sie hier eintreten wollen,« entgegnete lächelnd der Beamte. »Damit hier Ihre Fähigkeiten -- vorausgesetzt natürlich, daß Sie wirklich solche in höherem Maße besitzen -- nicht zur Geltung gelangen, müßten Sie dieselben absichtlich geheim halten. Daß hervorragende Fähigkeiten unbeachtet bleiben, ist hier ganz und gar ausgeschlossen. Zwar wird es von den Vorgesetzten abhängen, ob Sie an die Ihnen gebührende Stelle befördert werden, aber diese Ihre Vorgesetzten selber sind insofern abhängig von ihren Untergebenen, als sie ihre Stellung einer jederzeit widerruflichen Wahl verdanken und dieser Widerruf ganz gewiß stattfinden würde, bemerkte man, daß die Direktoren sich bei ihren Entscheidungen durch andere als rein sachliche Beweggründe leiten lassen.«

»Und wer bürgt dafür,« so fragte ich, »daß diese Untergebenen sich meiner annehmen, für den Fall, daß mir Unrecht geschieht?«

»Nun, zunächst deren eigenes Interesse. Diese Untergebenen sind ja keine mit festem Lohn abgefundenen Söldlinge, sondern gleichberechtigte Teilnehmer des Geschäftes, und die Höhe des Anteils, welchen sie aus dem Unternehmen ziehen, hängt stets von der größeren oder geringeren Geschicklichkeit ab, mit welcher diese Geschäfte besorgt werden. Können Sie nicht auch in Europa überall dort, wo der Eigentümer des Geschäftes der oberste Leiter desselben ist, darauf rechnen, an die richtige Stelle gesetzt zu werden, sowie nur der Herr erkannt hat, wo er Sie am besten für sich verwerten kann? Nun denn, in Freiland werden Ihre Kollegen, Sie mögen wo immer eintreten, eben diese Herren des Geschäftes sein.«

Es versteht sich von selbst, daß mich diese Auseinandersetzung sehr wesentlich beruhigte; indessen stellte ich doch -- wenn auch nur zu meiner Belehrung -- die Frage, ob denn auch Sicherheit dagegen vorhanden wäre, daß nicht etwa meine zukünftigen Vorgesetzten in Übereinstimmung mit meinen zukünftigen Kollegen, ja vielleicht sogar in deren ausdrücklichem Auftrage mich chikanieren würden, um mir die Teilhaberschaft an ihrem Geschäfte zu verleiden.

»Damit das möglich sei,« lautete die Auskunft, »müßte ein solcher Auftrag ganz im geheimen nicht bloß erteilt, sondern auch ausgeführt werden, d. h. es dürfte niemand in ganz Freiland merken, daß in der fraglichen Gesellschaft derlei Absperrungsgelüste vorwalten. Denn unser Grundgesetz gebietet, daß der Eintritt in jede Association jedem freistehen müsse, der dazu geeignet sei. Die Direktoren oder wen sonst die Generalversammlung der Genossen mit diesem Amte betraut, haben allerdings das Recht, über die thatsächliche Verwendung der sich Anmeldenden zu entscheiden; sie können ihres Erachtens ganz Unfähige auch gänzlich unverwendet lassen oder allenfalls zu bloßen Handlangerdiensten gebrauchen. Gewinn aus dem Unternehmen zieht nun jedermann bloß nach Maßgabe seiner thatsächlich geleisteten Dienste, und wen man daher nicht dazu gelangen ließe, etwas zu leisten, der hätte wenig oder nichts von seinen Fähigkeiten. Sowie aber die öffentliche Meinung dahinter käme, daß man fähige Bewerber planmäßig fernhalte, würde sie derartigen Umtrieben sehr rasch ein Ende machen.«

»Wieso?« -- fragte ich. »Die Gesellschaften sind doch ganz unabhängig, der Staat enthält sich jeder Einmischung und es bleibt, wenn ich recht unterrichtet bin, den Genossen anheimgegeben, über alle Angelegenheiten des eigenen Betriebes zu entscheiden?«

»Da sind Sie ganz recht berichtet. Aber Sie vergessen, daß jeder Freiländer das Recht hat, Genosse jeder beliebigen freiländischen Gesellschaft zu werden; es bedarf zu diesem Behufe bloß einer einfachen Anmeldung, denn die Direktoren entscheiden bloß über die Verwendung der Mitglieder, nicht aber über die Mitgliedschaft selber. Nun werden Sie einsehen, daß es niemand in Freiland gleichgültig mit ansehen könnte, wenn irgend eine freiländische Gesellschaft sich gegen die Grundlage aller unserer socialen Einrichtungen, die volle Freizügigkeit der Arbeitskräfte, versündigte. Jedermann muß jederzeit die Möglichkeit haben, jede seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ergreifen; ganz Freiland weiß, daß die gewissenhafte Beachtung dieses Grundsatzes die Voraussetzung ist, auf welcher sich unsere Freiheit wie unser Wohlstand aufbauen. Wenn man also merken würde, daß irgendwo dieser Grundsatz verletzt wird, so würde sich sofort die halbe Arbeiterschaft von Freiland in einer solchen Gesellschaft anmelden, bloß zu dem Zwecke, um durch ihr Votum in der Generalversammlung die Direktion zu beseitigen. Das alles ist so selbstverständlich, daß nur Thoren auf den Gedanken geraten könnten, derartige Experimente zu versuchen, und am allerwenigsten giebt es einen Direktor, der sich dazu bereit finden ließe.«

»Ich bin vollkommen beruhigt,« antwortete ich. »Aber Sie gestatten wohl, daß ich nun das entgegengesetzte Bedenken äußere. Da es so gefährlich ist, fähige Bewerber abzuweisen und die Meinungen über Fähigkeit und Unfähigkeit doch sehr weit auseinandergehen können, so meine ich, daß unsere Direktoren um ihrer eigenen Sicherheit willen Krethi und Plethi anstellen werden. Das kann doch unmöglich für die Tüchtigkeit des Betriebes förderlich sein?«

»Richtig,« schmunzelte der Beamte. »Dabei könnte kein vernünftiger Betrieb bestehen; aber gerade weil es so ist, versteht sich ganz von selbst, daß die Direktoren die öffentliche Meinung nicht zu fürchten brauchen, sofern sie nur ihre Entscheidungen vor dem eigenen Gewissen zu verantworten vermögen. Denn gerade so, wie jeder Freiländer weiß, daß die Freizügigkeit die Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung ist, ebenso weiß er, daß vernünftiger, geordneter Betrieb aller Gesellschaften die Grundlage unseres Reichtums ist. Und da gerade wegen unserer Freizügigkeit, die es jedermann ermöglicht, die Stätte des höchsten Verdienstes aufzusuchen, das Gedeihen jeder einzelnen Gesellschaft in jedermanns unmittelbarem Interesse liegt, so hat auch jedermann ein unmittelbares Interesse, alles zu vermeiden, was diesen gedeihlichen Betrieb stören könnte. Man hütet sich also vor leichtfertigen Eingriffen in das Verfügungsrecht der Betriebsleitungen. Es wird keinem Freiländer beifallen, für Sie Partei zu ergreifen gegen einen Direktor, der Sie nicht Ihren Wünschen entsprechend verwendet, Sie mögen noch so großen Lärm in den Zeitungen darüber schlagen, ja es mag Ihnen sogar gelingen, zahlreichen Personen glaubhaft zu machen, daß Ihr Direktor es an richtigem Verständnisse für Ihre Talente habe fehlen lassen. Auch diejenigen, die Ihnen das glauben, werden sich doch sagen, daß es nicht angehe, sich in solchen Fragen zum Richter über die Betriebsleitung aufzuwerfen. Ja selbst, wenn sich die Meinung verbreiten sollte, daß der fragliche Direktor ganz unfähig sei, die Eigenschaften seiner Untergebenen richtig zu beurteilen, wird noch immer kein außerhalb der fraglichen Gesellschaft stehender freiländischer Arbeiter sich anmaßen, helfen zu wollen, da er sich sagen wird, über die _Tüchtigkeit_ der Direktoren zu wachen, sei ausschließlich Sache der in der fraglichen Gesellschaft thatsächlich beschäftigten Arbeiter. Kurzum, damit sich die öffentliche Meinung Freilands für Sie interessiere, dazu ist nicht bloß notwendig, daß Sie einen Irrtum, sondern daß Sie bösen Willen der Betriebsleitung nachweisen und daß überdies die Meinung entstehe, die Majorität Ihrer Genossen sei mitschuldig an diesem bösen Willen. Erst in einem solchen Falle bemächtigt sich die öffentliche Meinung der Frage und die Entscheidung erfolgt dann in einer Generalversammlung der solcherart angeklagten Gesellschaft, an welcher Generalversammlung jedermann teilnimmt, der sich für die Sache interessiert.«

Der Beamte sagte mir hierauf noch, daß ich nähere Anhaltspunkte über alles, was mir für die Wahl meiner zukünftigen Arbeitsstätte nützlich wäre, aus den überall erhältlichen und insbesondere auch in den öffentlichen Leseanstalten und Bibliotheken aufliegenden Ausweisen des statistischen Centralamtes, sowie in den auf Grund dieser Ausweise gemachten Auszügen und Erläuterungen der unterschiedlichen Fachblätter ersehen könne. Ich verabschiedete mich daher und begab mich zunächst, da die Speisestunde herangenaht war, in eine jener großen Speiseanstalten, in denen alle Freiländer, welche nicht eine eigene Haushaltung führen oder es aus irgend welchem Grunde vorziehen, einmal außer Hause zu speisen, ihre Mahlzeiten zu halten pflegen. Diese Restaurants werden -- durchaus fabrikmäßig -- von großen Gesellschaften betrieben, und auch die Haushaltungen beziehen ihren Bedarf beinahe vollständig aus dieser Quelle. Die Speisekarte wird täglich in den Zeitungen veröffentlicht und jede Hausfrau bestellt per Telephon die ihr zusagenden Gerichte. Zu diesem Zwecke eigens eingerichtete Wagen befördern die Speisen von Haus zu Haus und man versichert mich, daß dies nicht bloß wesentlich wohlfeiler, sondern auch weitaus besser sei, als wenn jede Familie daheim kochen würde.

Von beidem konnte ich mich sofort überzeugen: die Speisen waren durchwegs aus dem auserlesensten Materiale mit -- ich möchte beinahe sagen -- künstlerischer Vollendung bereitet und der Preis stellte sich auf ungefähr die Hälfte dessen, was ich im letzten europäischen Restaurant für eine gleich reichliche Mahlzeit hätte zahlen müssen. Diese Wohlfeilheit ist allerdings zum Teil die Folge davon, daß die Preise aller Rohmaterialien hier am Kenia infolge der unbeschreiblichen Üppigkeit der Natur fabelhaft billig sind; aber sie erklärt sich wohl auch dadurch, daß sich durch die Fabrikation im großen die Zubereitungskosten, trotz aller Sorgfalt, die darauf verwendet wird, unverhältnismäßig niedrig gestalten. Ein Küchendirektor, fünf Aufseher und zwanzig Arbeiter -- so erfuhr ich -- kochen im Tagesdurchschnitt für 27000 Personen. Allerdings stehen ihnen dabei Apparate und Maschinen zur Verfügung, von denen man selbst in den größten europäischen oder amerikanischen Gasthöfen keine Vorstellung besitzt und die daher sehr viel kosten; aber was hat das gegen die außerordentliche Arbeitsersparnis zu bedeuten, insbesondere hier, wo menschliche Arbeitskraft das Wertvollste unter allen Dingen ist!

Nachdem ich gespeist hatte, brachte mir einer der Aufwärter die Rechnung, und da er bemerkte, daß ich ein neuer Ankömmling sei, der über die hiesigen Gepflogenheiten noch nicht vollkommen unterrichtet sein dürfte, so bedeutete er mich, ich möge meinen Namenszug darunter setzen.

»Wozu das?« fragte ich.

»Nun, als Beleg für die Centralbank.«

»Speist man denn hier auf Generalunkosten? Was hat die Bank mit meinen Tischrechnungen zu thun?«

»Die Bank wird natürlich den Betrag auf Ihr Konto setzen.«

»Aber ich habe kein Konto bei der Bank.«

»Nun, dann werden Sie es sich eröffnen lassen, denn hier hat jedermann sein Bankkonto, wo ihm alles gutgeschrieben wird, was er verdient, und alles zu Lasten geschrieben, was er ausgiebt.«

»Und wenn ich nun beispielsweise mich hier bloß auf der Durchreise aufhalte und mir gar kein Konto eröffnen lassen will, oder wenn ich hier zu bleiben und trotzdem nichts zu arbeiten beabsichtige? Wer zahlt dann für mich?«

»Darauf lassen wir es getrost ankommen. Im übrigen habe ich noch nichts davon gehört, daß jemand, der einmal in Freiland war, wieder fortgezogen wäre, oder daß ein kräftiger Mann hier nicht arbeiten wollte; und wer wirklich nichts arbeiten will, mit dem haben wir allzuviel Mitleid, als daß wir ihn verhungern ließen. Doch gleichviel, wenn Sie aus irgend welchem Grunde Ihr Konto nicht begleichen, so wird das ein Verlust sein, den wir verschmerzen. Wegen solcher Kleinigkeiten belästigt sich niemand in Freiland mit dem Einnehmen und Ausgeben von Bargeld. Ebensowenig, als Sie irgendwo hier bare Zahlung erhalten werden, ebensowenig wird irgend jemand bare Zahlung von Ihnen verlangen.«

Ich dankte dem Mann für die Belehrung, unterfertigte die Rechnung und verabschiedete mich.

Da es erst zwei Uhr nachmittags war und ich daher nicht erwarten konnte, irgend eine Direktionskanzlei geöffnet zu finden, so suchte ich zunächst eine der öffentlichen Bibliotheken auf. Es war das ein gewaltiges Gebäude, in dessen Hofraum sich eine großartige Gartenanlage befindet, nach welcher hin alle Leseräume münden. Man sitzt solcherart halb im Freien, halb im gedeckten Raume, und an der großen Menschenmenge, welche hier teils lesend, teils plaudernd versammelt war, ließ sich sofort erkennen, daß die Freiländer ihre Bibliotheken mit Vorliebe als öffentliche Versammlungsorte zum Gedankenaustausch und zu mannigfaltigen Unterhaltungen benutzen. Auf der einen Seite des den Hofraum einschließenden Rechtecks herrschte tiefe Stille, denn dort befinden sich die Studiersäle für jenen Teil des Publikums, welcher nicht der Unterhaltung, sondern der Belehrung wegen herkommt; im übrigen aber war allenthalben in den luftigen hohen Sälen und in den bloß durch einen Säulengang von diesen getrennten schattigen Gartenanlagen das lebhafteste Treiben.

Ich erfragte den Saal, in welchem die technischen Fachschriften aufliegen, und war bald in den mich zunächst interessierenden Gegenstand, nämlich in die Vergleichung der letzten Erträgnisse der verschiedenen Maschinenbauanstalten des Landes, vertieft. Dabei bemerkte ich sofort, daß die Zeitschriften in ihren Artikeln sowohl die Bedürfnisse der gelehrten technischen Fachwelt als die der Arbeiterschaften berücksichtigen. Wer Lust und Verständnis dafür hat, der kann, insbesondere wenn er das in den Ausweisen des statistischen Centralamtes gebotene Urmaterial mit zu Rate zieht, sich über alles, was auf dem Gebiete seines Produktionszweiges nur irgend vorgehen mag, bis in die kleinste Einzelheit unterrichten. Oberster Grundsatz in Freiland ist, daß jedermann, also auch jedes Institut, thun und lassen könne, was ihm beliebt, daß aber die Öffentlichkeit über alles unterrichtet werden müsse, was in der Produktion vorgeht. Die Gesellschaften sind daher verpflichtet, ihre gesamte Buchhaltung öffentlich zu führen. Einkaufs- und Verkaufspreise, Reingewinn und Arbeiterzahl müssen in bestimmten, von der Centralstelle je nach deren Ermessen festgesetzten Zeiträumen mitgeteilt werden, hierauf wird das einlangende Material gesichtet und mit solcher Beschleunigung veröffentlicht, daß ich z. B. aus den mir vorliegenden Tabellen ganz genau ersehen konnte, wie viel Stunden während der abgelaufenen Woche von dem gesamten dort beschäftigten Personale in jenem Institute gearbeitet worden war, auf welches der Beamte des statistischen Centralamtes meine Aufmerksamkeit gelenkt hatte, wie viel von diesen überhaupt geleisteten Arbeitsstunden auf die Handlanger und auf die geschulten Arbeiter, wie viel auf das Aufsichtspersonal und auf die Techniker entfielen und wie hoch sich der auf jeden einzelnen entfallende Gewinnbetrag stelle. Täuschungen sind ganz und gar ausgeschlossen, nicht bloß aus dem Grunde, weil jedermann das Recht hat, in die Bücher jederzeit Einsicht zu nehmen, sondern weil alle Ein- und Auszahlungen durch die Centralbank gehen, die mit dem statistischen Amte in steter Verbindung steht, so daß die von diesem letzteren geforderten Mitteilungen eigentlich mehr den Zweck haben, eine doppelte Kontrolle der so überaus wichtigen, mit zu den Grundlagen der freiländischen Arbeitsorganisation gehörigen Ausweisungen zu ermöglichen.