Part 12
Mich interessierte die Sache sowohl um ihrer selbst willen als auch weil ich bei diesem Anlasse sehen wollte, wie sich die freiländischen Einrichtungen einem so gewagten Unternehmen gegenüber bewähren würden, und ich beschloß daher an der Generalversammlung teilzunehmen.
Die Idee des Erfinders war sinnreich, aber sie leuchtete mir nicht in allen Einzelheiten ein, und angesichts der Höhe des zu dem Experimente geforderten Betrages fand ich es ganz begreiflich, daß unsere Behörden die Verantwortung scheuten, eine solche Summe aus den Mitteln des Gemeinwesens zu bewilligen. Dagegen fand ich es nicht mehr als billig, daß dem Manne Gelegenheit geboten werde, mit Hilfe der öffentlichen Meinung seinen Gedanken zu erproben, und ich war entschlossen, mich selbst an dem Versuche zu beteiligen.
Bei der Generalversammlung fanden sich nahe an zweitausend Personen ein, die alle durch ihr bloßes Erscheinen Stimmrecht in derselben besaßen. Während aber bei allen andern Arten von Generalversammlungen keinerlei Unterschied zwischen den Teilnehmern gemacht wird, ist es bei den Gründerversammlungen Grundsatz, daß diejenigen, welche die Gefahr der Gründung auf sich nehmen wollen, dies ausdrücklich erklären; ihre Stimme hat deshalb nicht größeres Gewicht als die der andern Mitglieder der Generalversammlung, diese Bestimmung aber ist nötig, damit das Gemeinwesen sowohl als die sich für den Gegenstand interessierende und durch die andern Mitglieder der Generalversammlung vertretene öffentliche Meinung sich ein Urteil darüber bilde, welche Deckung das Gemeinwesen für die geforderten Kredite unter allen Umständen finden werde, falls das Unternehmen zu Grunde gehen sollte, noch bevor es zu arbeiten begonnen oder genügend zahlreiche Genossen seiner Arbeit gefunden, um den Schaden der Auflösung decken zu können. Denn im Sinne des § 6 der freiländischen Gesellschaftsstatuten wird bekanntlich der Schaden unter die Mitglieder jeder Association nach Maßgabe des auf ein jedes entfallenden Gewinnes verteilt. Wenn nun ein Unternehmen zu Grunde geht, bevor es überhaupt Gewinne zur Verteilung gebracht hat, oder wenn diese Gewinnverteilung unter einer so geringen Anzahl von Personen stattgefunden haben sollte, daß die vom Schaden Betroffenen außer stande wären, Ersatz zu leisten, so hätte das Gemeinwesen das Nachsehen, das Unternehmen wäre thatsächlich nicht auf Kosten der Unternehmer, sondern auf Kosten der Gesamtheit ins Werk gesetzt. Eine solche Vorsorge ist umso notwendiger, als es Grundsatz der freiländischen Kreditgebarung ist, daß niemand wegen welcher Kapitalverluste immer zu einer höheren jährlichen Abzahlung an das Gemeinwesen verpflichtet werden könne, als dem Werte einer »Jahresstunde« entspricht. Das heißt mit anderen Worten: es darf niemand wegen Verschuldung an das Gemeinwesen eine Last aufgebürdet werden, welche dem Werte nach die tägliche Mehrarbeit einer Stunde übersteigt. Da nun der durchschnittliche Stundenwert derzeit fünf Mark beträgt und auf das Jahr zweihundertundfünfzig Arbeitstage gerechnet werden -- es kommen nämlich von den dreihundertfünfundsechzig Tagen des Jahres die zwei Ferienmonate und die Feiertage in Abzug -- so stellt sich das Maximum der Abschlagszahlungen, zu denen ein Freiländer wegen Verlustes von ihm beanspruchter Kapitalien angehalten werden kann, derzeit auf zwölfhundertundfünfzig Mark im Jahre.
Bei Neugründungen ist es also notwendig, daß sich eine dem geforderten Kapitale entsprechende Menge von Teilnehmern finde, die von vornherein erklären, daß sie ohne Rücksicht darauf, ob ein späterhin entstehender Verlust durch die Gewinnanteile der Beteiligten Deckung fände oder nicht, dem Gemeinwesen für die Abtragung der geforderten Summe haften -- welche Haftpflicht natürlich erlischt, sowie die Verteilung des Verlustes im Sinne des Absatzes 6 des freiländischen Gesellschaftsstatuts möglich wird, ohne irgend einen der Betroffenen mit mehr als dem Werte einer Jahresstunde zu belasten.
Da es sich im vorliegenden Falle um zwölf Millionen Mark handelte, die nach der Beschaffenheit der geplanten Anlagen in zwanzig Jahren amortisiert werden sollten, so hätten sich 240 gründende Mitglieder melden müssen, damit die geforderte Summe von vornherein Deckung finde. Das war nun thatsächlich nicht der Fall; es meldeten sich nur 85 Personen, die so viel Vertrauen in die Durchführbarkeit des Planes oder so viel Enthusiasmus für die ihm zu Grunde liegende Idee besaßen, um sich der Gefahr auszusetzen, zwanzig Jahre hindurch mit einer 1250 Mark erreichenden Ersatzpflicht belastet zu werden. Auch hatte das Unternehmen in der Versammlung zahlreiche energische Gegner, die haarscharf bewiesen, daß der ganze Plan theoretisch und praktisch unsinnig sei und daß es thörichte Vergeudung der öffentlichen Mittel wäre, sie an die Verwirklichung eines derartigen Hirngespinstes zu setzen. Wenn sich -- erklärten diese Gegner -- 240 Thoren gefunden hätten, um ihre eigenen Kräfte für die Sache einzusetzen, so müßte man sie zwar bedauern, könnte aber nichts dagegen vorkehren, da es natürlich jedermanns Recht sei, mit seinen eigenen Mitteln anzufangen, was ihm beliebt; da dies jedoch glücklicherweise nicht geschehen, so möge der Erfinder das Publikum fernerhin mit seinen Chimären nicht in Versuchung führen. Ich konnte dieser Beweisführung, trotzdem sehr tüchtige Fachmänner sie vertraten, nicht in allen Stücken beipflichten. Wie bereits zugegeben, bezweifelte ich einigermaßen die Richtigkeit aller Voraussetzungen des Erfinders, aber zwingende Beweiskraft vermochte ich auch den Argumenten der Gegner nicht zuzuerkennen, und ich erinnerte mich daran, daß es Fachmänner waren, die Galilei zum Widerruf gezwungen und den Erfinder des Dampfschiffes, Foulton, für einen Narren erklärt hatten. Ich war der Ansicht, daß die Großartigkeit der Idee in einem so reichen Gemeinwesen, wie es Freiland ist, eines Versuches wohl wert sei und fühlte mich in dieser Ansicht umsomehr bestärkt, als ich sah, daß unter den fünfundachtzig Genossen des Erfinders sich einige Männer befanden, deren Urteil in Sachen der Flugtechnik mir denn doch zum mindesten beachtenswert erschien. Ich trat also nicht bloß den Gründern bei, sondern schloß mich, als es zur Abstimmung kam, denjenigen an, die trotz der mangelnden Kapitaldeckung doch dafür waren, daß die geplante Gesellschaft den geforderten Kredit erhalte; es war die Majorität, die sich in diesem Sinne aussprach.
Die Folge eines solchen Beschlusses ist nach freiländischem Rechte, daß die Sache zunächst vor die Verwaltungsbehörde und den Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten kommt, d. h. wohlverstanden nur, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Gründung handelt, deren Kapitalbedarf nicht volle Deckung gefunden hat. Andernfalls wäre die Sache mit dem Beschlusse der Generalversammlung erledigt gewesen, die Verpflichtung der Centralbank zur Gewährung der erforderlichen Kredite unmittelbar in Kraft getreten. So aber, wie die Dinge hier lagen, mußten die gewählten Vertreter des Gemeinwesens sich über den von der Generalversammlung gefaßten Beschluß aussprechen. Stimmen sie ihm zu, so ist die Gründung vollzogen; lehnen sie ihn ab, so haben die Gründer das Recht, eine neuerliche Generalversammlung zu fordern, in welcher dann die öffentliche Meinung endgültig ihr Urteil abgiebt. Im vorliegenden Falle geschah das letztere. Der Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten sprach sich infolge des ihm von der Verwaltungsbehörde unterbreiteten Gutachtens gegen die Gewährung des geforderten Kredites aus und es kam thatsächlich zu einer neuen Generalversammlung. Inzwischen hatte sich die Zahl der haftenden Genossen des Erfinders auf 152 erhöht und die von nahezu 8000 Personen beschickte Generalversammlung bestätigte mit überwältigender Mehrheit den Beschluß ihrer Vorgängerin. Es war offenbar, das freiländische Volk wollte etwas daran wagen, um eine so großartige Erfindung zu erproben, und ich will hier nur nebenbei erwähnen, daß der Erfolg der Volksstimme nachträglich Recht gab. Der Gedanke des Erfinders bewährte sich zwar nicht vollkommen in der von ihm vorausgesehenen Weise, sein Unternehmen mißlang, aber die bei den angestellten Versuchen gemachten Erfahrungen waren so wichtiger und so einschneidender Art, daß der nämliche Vertretungskörper, der wenige Monate zuvor den Versuch hindern wollte, einstimmig einen Antrag annahm, der darauf hinauslief, den Gründern das ganze Unternehmen verlustlos abzulösen und die begonnenen Experimente auf Kosten des Gemeinwesens fortzuführen; der von der Majorität seiner Fachkollegen noch kürzlich als unzurechnungsfähiger Querkopf behandelte Erfinder wurde von diesen nämlichen Fachkollegen zum obersten Leiter dieser wichtigen Versuchsanstalt ernannt.
Unser Freund Tenax, der sich mehr und mehr als Freiländer zu fühlen begann und auch nach Möglichkeit an allen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, dabei aber sein Räsonnieren den sämtlichen freiländischen Einrichtungen gegenüber noch nicht lassen konnte, war bei den zwei Generalversammlungen mit dabei gewesen, hatte in der ersten eifrig gegen den Erfinder gesprochen und gestimmt, in der zweiten dagegen sein Votum für ihn abgegeben. Als ich mich damals nach den Beweggründen seiner Handlungsweise bei ihm erkundigte, meinte er, er habe den Mann ursprünglich für einen Gauner gehalten, der bloß darauf ausginge, der freiländischen Centralbank 600000 Pfund Sterling zu entlocken und sich dann aus dem Staube zu machen. »Denn das« -- so rief er triumphierend -- »ist einer der wunden Punkte Eueres Kreditsystems. Ihr habt an alles gedacht, nur daran nicht, daß es auch Spitzbuben in der Welt giebt, und da wollte ich denn nach Möglichkeit vorbeugen.«
»Seien Sie ruhig, Professor,« tröstete ich den alten Herrn, »Spitzbuben vermögen unserer Bank nichts anzuhaben.«
»Oho!« rief Professor Tenax, »bekommt hier nicht jedermann Geld, soviel er will und zu welchem Zwecke immer, ohne das Euere Centralbank auch nur das Recht hat, bei der Verwendung des Geldes dem Schuldner auf die Finger zu sehen?«
»Vor allem, verehrter Freund, bekommt jedermann, wie Sie soeben zu sehen Gelegenheit hatten, für eigene Rechnung unbedingt nur soviel, als er vernünftigerweise abzuzahlen in der Lage ist; fordert er mehr, so hat unsere Centralbehörde bereits das Recht, sich seine Zwecke etwas näher anzusehen, und der Betreffende müßte es besonders schlau anstellen, wenn er diese Behörde mitsamt der öffentlichen Meinung so gründlich hinters Licht zu führen vermöchte. Will jemand eine größere Summe haben, so muß er sich Genossen suchen und es hat außerdem für alle Fälle jedermann das Recht, sich ihm sowohl als seinen Genossen jederzeit anzuschließen. Diese Genossen überwachen ihn, nehmen Einblick in alle seine Schritte, setzen ihm Kollegen in der Leitung an die Seite, was an sich schon genügt, um verbrecherische Pläne eines einzelnen zu durchkreuzen. Aber setzen wir selbst den Fall, daß jemand ein ganzes Konsortium von Gaunern auf die Beine bringt. Nehmen wir beispielsweise an, daß alle die hundertzweiundfünfzig, die sich dem Erfinder da angeschlossen haben, geriebene, abgefeimte Schurken wären; was nützt das den Leuten? Sie haben jetzt einen Kredit von 600000 Pfund, aber zu welchem Zwecke und in welcher Weise? Glauben Sie, daß die Centralbank den Herren 600000 Pfund Sterling auf den Tisch zählt? Die Centralbank wird den Baugesellschaften, welche die Fabriksanlagen der neuen Luftschiffahrtsgesellschaft errichten, den Maschinenwerkstätten, die ihr die Einrichtungen liefern, Zahlung leisten; wo ist da Raum für Betrug? Ich gebe Ihnen zu, daß die Leute vielleicht Maschinen im Auslande bestellen und bei dieser Gelegenheit durch betrügerische Machenschaften mit betrügerischen Fabrikanten irgend etwas auf die Seite bringen könnten; im großen Stile dürften sie das schwerlich betreiben, ohne den öffentlichen Verdacht auf sich zu lenken, womit dann natürlich -- immer ohne die geringste Einmischung der Centralverwaltung -- ihr Spiel rasch ein Ende hätte. Doch sehen wir selbst davon ganz ab, nehmen wir an, die Herren stellten es so schlau an, daß niemand ihnen hinter ihre Schliche käme, trotzdem sie einen recht namhaften Teil des ihnen eröffneten Kredits unterschlagen hätten -- _wem_ unterschlagen sie das? Doch nur sich selbst; mehr, als wofür sie haften, wird ihnen zu stehlen gewiß nicht gelingen. Oder meinen Sie vielleicht, daß die Gauner, wenn sie einen Fischzug gemacht haben, das Weite suchen könnten, in welchem Falle dann das Gemeinwesen trotz der Haftpflicht der Unternehmer das leere Nachsehen hätte? Halten Sie es für möglich, daß es zurechnungsfähige Menschen giebt, die, um eines solchen Gewinnes willen Freiland den Rücken kehren und sich der bürgerlichen Welt überantworten? Die Sache löst sich in ein ganz einfaches Rechenexempel auf. Was können die Leute hier stehlen? Äußerstenfalls den Wert _einer_ Stunde; und dafür sollten sie auf die fünf, sechs andern Stunden ihres Arbeitswertes verzichten? Denn sowie sie Freiland den Rücken kehren, haben sie diesen Wert selbst vernichtet oder doch zum mindesten auf jenes Ausmaß des Elends herabgedrückt, wie es in der bürgerlichen Welt der Anteil des Arbeitenden ist. Menschen, die dessen fähig wären, könnten keine Schlauköpfe, sondern nur Tölpel sein, die nicht einmal über das Einmaleins hinaus sind, und solche sind -- als Betrüger zum mindesten -- nicht gefährlich. Aber ich bestreite, daß selbst der ärgste Tölpel, sofern nur ein Rest von Menschentum in ihm steckt, um welchen Preis immer dazu zu haben wäre, die freie Atmosphäre dieses Landes mit der Kerkerluft der bürgerlichen Welt zu vertauschen.«
»Nun ereifern Sie sich nur nicht wieder,« begütigte mich Professor Tenax. »Wenn es Ihnen Vergnügen macht, gebe ich zu, daß meine Besorgnisse nach dieser Richtung überflüssig gewesen. Betrüger sind die Herren von der Luftschiffahrtgesellschaft nicht, dafür aber sind es herzlich unpraktische Leute. Sehen Sie, ich bin doch ein Kathedermensch und habe mit Geschäften eigentlich niemals etwas zu thun gehabt; aber eine solche Gefahr einzugehen, wie das die hundertundzweifünfzig thun, und dabei nicht den geringsten Vorteil für sich auszubedingen, aller Welt das Recht offen halten, am Gewinne, den ich unter Einsatz meiner Mittel ermöglicht habe auf gleichem Fuße teilzunehmen, das wäre doch nicht nach meinem Geschmack. Nebenbei will ich auch bemerken, daß es in meinen Augen gerade kein Zeugnis für die hier herrschende Gerechtigkeitsliebe ist, daß man eine solche Verteilung von Gefahr und Gewinn als etwas Selbstverständliches betrachtet.«
»Ich kann Sie auch in diesem Punkte beruhigen,« entgegnete ich. »Haben Sie nicht bemerkt, daß jener Absatz des Gesellschaftsstatuts, in welchem vom Alterszuschlage der Genossen die Rede zu sein pflegt, in dem soeben zur Annahme gelangten Statut der Luftschiffahrtsgesellschaft offen gelassen wurde?«
»Allerdings, und das ist es gerade, was ich so überaus thöricht finde; die Leute verzichten selbst auf jenen geringfügigen Zuschlag, den überall die älteren Teilnehmer einer Gesellschaft genießen, während ich in der Ordnung finden würde, daß hier, wo mit der Gründung so große Gefahr verknüpft ist, der Vorzug der ersten Teilnehmer größer sei als sonst der Alterszuschlag.«
»Das finden wir hundertzweiundfünfzig ersten Teilnehmer der Luftschiffahrtgesellschaft auch und gerade deshalb haben wir diesen Punkt einstweilen offen gelassen; wir wissen noch nicht, was wir fordern sollen, und haben es daher für das Beste gehalten, darüber einstweilen zu schweigen. Gelingt das Unternehmen, läßt sich über Bedeutung und Tragweite eines in die Statuten aufgenommenen Zuschlagrechtes ein Urteil bilden, dann werden wir Gründer mit unseren Forderungen hervortreten.«
»Und das nennen Sie praktisch, das nennen Sie vernünftig? Diese heutige Generalversammlung, bei welcher außer den Gründern niemand zugegen war, der sich am Unternehmen thätig beteiligen würde, wäre geneigt gewesen, jeden beliebigen Alterszuschlag zu votieren; nach Jahresfrist, wenn das Unternehmen dann gelungen sein sollte, wenn es sich herausstellt, daß hier Tausende von Arbeitern lohnende Beschäftigung finden, dann mit diesen Arbeitern, die auf ihre Kosten euch ersten hundertzweiundfünfzig etwas bewilligen sollen, über das Ausmaß dieser Bewilligung verhandeln, ist doch jedenfalls sehr unklug.«
»Diese Frage hat auch mir einen Moment lang zu denken gegeben, aber die Antwort liegt ziemlich nahe. Uns Gründern hätte es auf der einen Seite nichts genützt, wenn uns diese erste gründende Versammlung welchen Zuschlag immer bewilligt hätte, weil jede folgende ihn widerrufen kann; und wir brauchen auf der andern Seite nicht zu fürchten, daß spätere Generalversammlungen, in denen die Genossen den Ausschlag geben, uns in dem, was die öffentliche Meinung dazumal für billig halten wird, verkürzen werden, weil die Freizügigkeit uns in solchem Falle Hilfe schüfe. So gut sich hier bei dieser ersten Gelegenheit Tausende eingefunden haben, um eine Gesellschaft, welche sie interessiert, begründen zu helfen, ebenso würden späterhin sicherlich Tausende sich bereit finden, helfend in eine Generalversammlung einzutreten, wo man billige Ansprüche von Personen mißachten wollte, die unter dem Einsatz ihrer Mittel die Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee ermöglicht haben. Nehmen Sie an, daß die zukünftigen Flugmaschinen zwar im Prinzipe gelungen, aber doch so geartet sind, daß sie praktisch nicht sehr große Verwendung finden können, so wird der Absatz des Unternehmens ein geringfügiger bleiben und selbst ein verhältnismäßig hoher Zuschlag nicht viel tragen; stellen Sie sich umgekehrt vor, daß Zehntausende von Arbeitern notwendig werden, um dem Bedarfe nicht nur von Freiland, sondern der ganzen Welt nach diesem zukünftigen Flugapparate zu genügen, dann hätte auch ein geringfügiger Gründerzuschlag enormen Wert. Setzen wir nun den Fall, daß man, auf einen mäßigen Absatz rechnend, einen zehnprozentigen Gründerzuschlag durch -- sagen wir -- zwanzig Jahre heute für billig halten würde und es stellte sich dann heraus, daß dieser zehnprozentige Zuschlag, statt wenige Tausende Mark im Jahre zu tragen, Hunderttausende von Mark jährlich erreicht, glauben Sie dann, daß es billig wäre, diese hundertzweiundfünfzig Personen dafür, daß sie schlimmsten Falls 1250 Mark im Jahre aufs Spiel setzten, mit je 100000 Mark jährlich zu belohnen? -- Ebenso unbillig, als es umgekehrt wäre, wenn man unter der Voraussetzung, daß der Absatz sehr groß sein werde, einen sehr mäßigen Gründerzuschlag festgestellt hätte und sich dann herausstellte, daß dieser Zuschlag in Wahrheit ein Bettel sei, der nach unten zu außer Verhältnis steht mit der übernommenen Gefahr. Wir Gründer thun also ganz wohl daran, uns auf die öffentliche Meinung zu verlassen; wir werden unter allen Umständen erhalten, was diese als billig erachtet.«
Dreizehntes Kapitel.
Die Verfassung von Freiland; die freiländische Steuer.
Im Monat September finden hier die Wahlen für die verschiedenen Vertretungskörper statt. Die freiländische Verwaltung ist nämlich in der Weise eingerichtet, daß jeder Zweig des öffentlichen Dienstes für das ganze Land in je _einer_ obersten Centralstelle zusammengefaßt ist, die verschiedenartigen Verwaltungszweige dagegen durchaus unabhängig voneinander arbeiten und auch deren Überwachung nicht durch einen einheitlichen, sondern durch gesonderte Vertretungskörper vor sich geht. Es giebt zwölf solcher unabhängiger Verwaltungszweige, nämlich:
1. Präsidium. 2. Versorgungswesen. 3. Unterricht. 4. Kunst und Wissenschaft. 5. Statistik. 6. Straßenbau und Verkehrswesen. 7. Post und Telegraph. 8. Auswärtige Angelegenheiten. 9. Lagerhaus. 10. Centralbank. 11. Gemeinnützige Unternehmungen. 12. Gesundheitspflege und Justiz.
Dementsprechend bestehen zwölf oberste Verwaltungsbehörden, mit je einem Vorstande an der Spitze, und zwölf Vertretungskörper, aus deren Mitte die Verwaltungsvorstände gewählt werden, die dann ihrerseits ihre Unterbeamten ernennen.
Jeder volljährige Freiländer -- Mann oder Weib -- hat das Wahlrecht für sämtliche Vertretungskörper; nur üben die wenigsten dieses ihnen zustehende Recht für alle zwölf Vertretungen aus, vielmehr giebt jedermann seine Stimme nur in jenen Wahlkörpern ab, für deren Angelegenheiten er sich interessiert und Verständnis zu besitzen glaubt. Die Frauen z. B. kümmern sich zumeist um die Wahlen für die Lagerhausverwaltung oder für die Centralbank nicht, stimmen auch für Straßenbau und Verkehrswesen, Post und Telegraph nur in geringer Zahl, während z. B. bei Wahlen für das Unterrichtswesen ihre Stimmen in der Regel den Ausschlag geben. Man geht hier nämlich von dem Grundsatze aus, daß es zwar jedermanns Pflicht sei, sich um die öffentlichen Angelegenheiten zu kümmern, aber eben nur um diejenigen, für welche man Interesse und Verständnis besitzt; es gilt für unehrenhaft, sich dem öffentlichen Leben fernzuhalten, aber für ebenso unehrenhaft, sich in Angelegenheiten zu mengen, von denen man nichts versteht. Die Folge davon ist, daß alle öffentlichen Angelegenheiten in den Händen Sachverständiger ruhen und daß beinahe überall diejenigen den Ausschlag geben, die bei den Entscheidungen, um die es sich jeweilig handelt, zunächst interessiert sind.
Das wäre in den Staaten der bürgerlichen Welt ein ungeheueres Unglück. Denn da dort jedermann bestrebt ist und bestrebt sein muß, seinen Vorteil auf Kosten anderer zu suchen, so hätte eine derartige Machtverteilung zu bedeuten, daß das Publikum wehrlos den Ausbeutungsgelüsten derjenigen überantwortet wäre, die irgendwie in der Lage sind, sich auf seine Kosten zu bereichern. Man stelle sich einmal ein europäisches Land vor, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation, die Landwirte über Landwirtschaft, die Bankleute über Bankwesen Gesetze zu machen und deren Ausübung zu überwachen die Macht besäßen, ohne daß sie den Widerstand der nicht direkt Beteiligten zu fürchten brauchten! Hier in Freiland sind ähnliche Ausbeutungsgelüste ganz undenkbar. Was würde es z. B. freiländischen Fabriks- oder Landwirtschaftsgesellschaften nützen, ihre Erzeugnisse durch Schutzzölle zu verteuern? Sie hätten damit den anderen das Produzieren erschwert, die Arbeit von den von Natur aus ertragreichsten auf minder ertragreiche Arbeitszweige gelenkt, ohne die Sondervorteile aus den geschützten Produktionen für sich behalten zu können. Da hier jedermanns Nutzen mit dem aller Welt notwendigerweise in Übereinstimmung bleiben muß, so kann man in allen Stücken die Wahrung des allgemeinen Nutzens denjenigen überlassen, die sich auf ihren Nutzen aus einer gerade in Frage stehenden Angelegenheit am besten verstehen, und das sind natürlich allemal diejenigen, welche bei der fraglichen Sache am unmittelbarsten interessiert sind. Setzen wir z. B. den Fall, daß es sich in Europa um den Bau einer neuen Eisenbahn handle; wäre es dort möglich, diesen Bau von der Meinung derjenigen abhängig zu machen, deren Ländereien und Gewerke von der neuen Linie berührt werden sollen? Sie würden für den Bau stimmen, auch wenn die Vorteile desselben für die Gesamtheit in gar keinem Verhältnisse zu den Lasten stünden, sofern nur die für sie selbst aus diesem Bau erwachsende Last durch den für sie selbst daraus erwachsenden Vorteil übertroffen wird. In Freiland dagegen können auch die unmittelbar Beteiligten nicht wünschen, daß eine Bahn gebaut werde, die der Gesamtheit weniger nützt als sie kostet, weil sich hier Nutzen wie Kosten unter allen Umständen gleichmäßig auf alle Mitglieder des Gemeinwesens, auf ein jedes nach Maßgabe seiner Arbeitsleistung, verteilen, und der einzige Unterschied zwischen den zunächst Beteiligten und allen anderen Bewohnern von Freiland besteht in diesem Punkte bloß darin, daß die ersteren am besten in der Lage sind, den Nutzen der in Frage stehenden Anlage richtig zu beurteilen und abzuwägen.