Ein Sommer im Orient

Part 18

Chapter 183,257 wordsPublic domain

Einiges wird vielleicht im Schulwesen nothwendig sein, das meiste aber im Steuer- und Zollwesen. Im Steuerwesen wird eine gleichmäßigere Vertheilung der Lasten und die Einhebung des Zehnten in eigener Regie, oder doch wenigstens bessere Wahl der Steuerpächter nothwendig sein. In den Städten werden die Häuser mehr zur Steuerpflichtigkeit verhalten werden müssen. Straßen und Wege sind nach Möglichkeit im Stande zu halten und neu anzulegen. An vielen Küstenpunkten müssen die Häfen sorgfältiger gereinigt und sicherer angelegt werden. Die Erwerbung des Grundbesitzes muß möglichst erleichtert und, was ich für das Nothwendigste halte, dem Fremden, d. i. dem Europäer, frei gestellt werden. Das wird die meisten Capitalien in das Land hereinbringen, und nicht blos wie im Handel zu flüchtigem, nur vorübergehendem Arbeiten, sondern zu fester, bleibender Anlage. Das Capital zieht sich dort am meisten hin, wo ihm Sicherheit in unzerstörbar körperlicher Gestalt zugleich mit Gewinnen geboten wird, wie sie sonst nur die precären Speculationen der Börse, der Industrie und des Handels geben. Das bietet ihm dermalen noch die Landwirthschaft der Türkei. Es kann ihr daher eine massenhafte Einwanderung europäischer Capitalien aus dem übersättigten, an einzelnen Stellen oft nicht mehr drei Procente tragenden europäischen Boden versprochen werden, wenn nur erst der Einlaß geöffnet und der unbewegliche Besitz gesichert sein wird. Daß dieses geschehe, liegt aber nicht blos in der Hand der türkischen Regierung, auch in der Befugniß der übrigen Großmächte, denn die sogenannten Capitulationen, die Verträge, durch welche sich die europäischen Regierungen die Exemptionen ihrer Unterthanen von allen türkischen Pflichtigkeiten zugestehen ließen, sind das Hinderniß. Sie bilden einen Staat im Staate. Alle diese Franzosen, Engländer, Oesterreicher, Russen u. s. w., und darunter sind Viele, die zu den reichsten Leuten der Welt gehören, genießen neben anderen außerordentlichen Vortheilen auch den der völligen Steuerfreiheit. Ihrem betreffenden Vaterlande zahlen sie keinerlei Staats- oder Gemeinde-Abgaben, weil sie nie dort leben und nichts dort besitzen, und hier, wo sie leben, wo sie erwerben und besitzen, sind sie befreit davon durch den Schutz einer Regierung, der sie keinen Dank, keinen Zoll dafür leisten. Unter dem Deckmantel dieses Schutzes eigneten sie sich nach und nach immer bedeutendere Besitzstände an, in den Städten: Häuser, auf dem Lande: Felder, Waldungen, Bergwerke u. s. w., bis der türkischen Regierung der Steuerentgang allzu fühlbar wurde. Es war und ist ein Zustand ähnlich dem der Steuerexemption des französischen Adels und Clerus vor der großen französischen Revolution. Die türkische Regierung antwortete endlich der fremden Anmaßung, die diese Rechte überdies nur durch eine willkürliche überspannte Auslegung der Verträge behaupten kann, mit dem Gesetze, daß zum Erwerbe jederlei festen Eigenthumes die türkische Unterthansschaft nothwendig sei. Darüber erhob und erhebt man noch ein gewaltiges Geschrei, beschuldigt die Regierung einer Unduldsamkeit, die den Fremden nicht im Lande haben wolle. Und doch, was blieb ihr übrig der Anmaßung der fremden Unterthanen und der Widerspänstigkeit der fremden Regierungen gegenüber? Wo ist der Staat, der sich auf die Dauer eine solche Schmälerung seiner Einkünfte, seiner Machtbefugnisse über einen zahlreichen Theil seiner Bewohner gefallen ließe? Man hält der türkischen Regierung immer Aegypten als Muster vor und daß dort der Islam den Verkauf der festen Güter an Fremde nicht hindere. Als ob nicht Millionen Griechen und Armenier und auch andere Christen Grund und Boden unter dem Scepter des Sultans besäßen, und als ob die türkische Regierung überhaupt ein Muster brauche das Wünschenswerthe zu finden. In Aegypten ist der Fremde nicht steuerfrei; er leistet dem Staate so gut wie jeder Eingeborene die Pflichtigkeit, welche an der Scholle haftet. Von seinen fremden Staatsbürgerrechten geht ihm darum keines verloren.

Wollen die europäischen Großmächte, welche immer schöne Reden für das Wohlergehen des kranken Mannes im Munde führen, wirklich sein Bestes, so sollen sie vor Allem von den Forderungen ablassen, die sie aus den Capitulationen geltend machen. Türkische Justiz ist nicht mehr wie früher, war vielleicht auch für ehrliche Leute, was eben nicht alle fränkische Kaufleute sind, nie so wie man sie verläumdet hat, und steht heute jedenfalls so sehr unter dem Machtbereiche der europäischen Großmächte, daß ihr, so gut als den Gerichtshöfen anderer Staaten, die Fremden überlassen werden können. Die türkische Regierung wird ihnen dagegen den Eigenthumserwerb aller Gattungen von Gütern zugestehen; ein Zugeständniß, das, wenn man es nach dem Lärm mißt, womit es begehrt wird, auch in seinen Folgen für die Fremden als ein nicht unvortheilhaftes geschätzt werden darf.

Das wäre eine der erfolgreichsten Maßregeln in jener Richtung, in welcher ich die Wirthschaftspolitik der türkischen Regierung thätig zu sehen wünsche. Ein anderer demselben obersten Grundsatze entspringender Entschluß müßte das Zollwesen umgestalten. Das ist in der Türkei beinahe ohne eigene Absichten, mehr zufällig durch die von außen kommenden Forderungen der Handelsverträge gebildet worden. Das der Türkei Eigenthümliche daran haben engherzige Vorurtheile veranlaßt, welche die Zölle nur vom fiskalischen Standpunkte ansahen. Daß sie diesen heute noch nicht überwunden habe, glaube ich in der Bemerkung zu lesen, womit der Finanzminister bei der Vorlegung des Budgets für 1863-1864 dem Großvezier das Zurückbleiben der Zolleinnahmen hinter dem Voranschlage durch das jährliche Herabsinken des Ausfuhrzollsatzes erklärt und hierbei kein Wort dafür hat, einen Ersatz dieses Ausfalles aus dem reichlicheren Ertrage der anderen Steuern zu versprechen, denn die Production, der die Ausfuhr erleichtert wird, kann nicht müßig auf dem früheren Flecke bleiben. Die Handelsverträge aber, welche die Großmächte mit den Türken abgeschlossen haben, sind immer die schamlosesten Ausbeutungen gewesen, wie sie sich nur Wucherer bei ihren hilflosesten Gläubigern erlauben. Ganz einseitig, d. h. nachtheilig für die Türkei, gestehen sie den europäischen Waaren an den türkischen Grenzen beinahe völlige Zollfreiheit zu, lassen aber die türkischen Waaren von den europäischen Märkten ausgeschlossen sein, in einigen Ländern, wie bis vor kurzem in Frankreich, durch offen eingestandene Prohibition, in anderen wie dermalen noch in Frankreich und Oesterreich durch angebliche Finanzzölle. Die Türkei, die aber als der Wärwolf aller Barbarei, aller Finsterniß und alles Zurückbleibens in der Cultur geschildert wird, ist der einzige Staat der Welt, der an der Natur der Dinge, am Freihandel festgehalten hat; wahrscheinlich unabsichtlich und unbewußt ihrer Verdienstlichkeit, auch hier mehr als eine Folge des dem Orientalen angeborenen Natursinnes, aber darum nicht weniger zum Vortheile der Anderen.

Das türkische Zollsystem hat keine anderen als Finanzzölle, d. h. die Zölle, welche die Türkei einhebt, beabsichtigen nichts, als eine Einnahme für den Staatssäckel. Nach den Waaren, von denen sie erhoben werden, sondern sie sich in Eingangs-, Ausgangs- und Durchfuhrszölle.

Als Eingangszoll erhebt die Regierung von dem Werthe jeder eingehenden Waare acht Procente; sie gleichen die Steuer aus, welche die heimische Production an den Staat zu leisten hat. Schutz wird der türkischen Production damit keiner gegeben. Aber diese hat vor der fremden Einfuhr den Vortheil des so sehr verschiedenen Geschmackes voraus, den besonders bei den kostbareren Waarengattungen selbst die Bemühungen der Belgier, Schweizer, und Engländer nicht ganz befriedigen können. Dadurch erhält sie sich auf dem Standpunkte, der späteren Zeit, wenn das Volk den Fortschritt zum Großbetriebe der Gewerbe machen kann und will, die Findigkeit, die Arbeitstechnik, überhaupt das Vermögen zu solcher Leistung zu überliefern. Denn für alle Zeiten soll die Türkei nicht auf den Fleck gebannt bleiben, auf dem sie heute steht. Es liegt kein Hinderniß vor, daß sie nicht einmal, so gut als ihre Vorgänger auf diesem Boden, Europa mit Manufactur- und Kunstprodukten versehe. Nur so lange sie ist, was sie heute ist, soll sie ihre Kräfte nicht an solche Wagnisse verschwenden; Capitals- und Arbeitskräfte, deren Ueberfluß einem Großbetriebe der Industrie ganz unentbehrlich ist, fehlen ihr dazu viel zu sehr. Sie muß diesen Mangel durch die angemessene Benutzung des anderen Ueberflusses, den sie einstweilen noch hat, des freien Productionsfactors der Naturkraft ersetzen. Ob dann in späterer Zeit, wenn das Volk diesen wirthschaftlichen Fortschritt macht, nicht auch das türkische Zollsystem in dem Theile, welcher diese achtprocentigen Eingangszölle normirt, eine Umwandlung benöthigen wird, das zu beurtheilen, muß jener Zeit überlassen bleiben. Jede hat so eigenthümliche Bedingungen und Bedürfnisse, und es arbeiten so wechselnde Elemente an der Bildung ihrer Verhältnisse, daß es mir immer als die allerunsinnigste Ueberhebung erschienen ist, allen Zeiten voraus, indem man das sogenannte absolut Beste aufstellt, ihre Gesetze und Formen dictiren zu wollen. Das, was im Augenblicke das Brauchbarste und Mögliche ist, wird immer auch das Beste sein, denn das Wünschenswerthe wird, bei der Unvollkommenheit aller irdischen Zustände, immer vom Besten unterschieden werden müssen.

Den Ausgangszoll haben die Verträge der Jahre 1861-62 in der Weise festgesetzt, daß die türkischen Zollämter von jeder ausgehenden Waare ursprünglich acht Procente des Werthes, seitdem aber mit jedem Jahre um eines weniger einheben, bis diese Minderung bei dem letzten Procente angelangt sein wird, welches fortwährend als Beitrag zu den zollämtlichen Kosten bestehen soll. In diesem Jahre ist die Scala des türkischen Ausgangszolles schon auf fünf Procent herabgesunken. Bei diesem Theile des türkischen Zollsystems beginne ich die Sünden zu finden, um deren Willen ich oben seine Umgestaltung verlangte zu Gunsten der türkischen Volkswirthschaft und ausgehend von jenem Principe, welches ich oben ihrer Politik als oberstes und leitendes angerathen habe. Ausgangszölle belasten mit einer besonderen Steuer den Theil der Production, der sich das Verdienst erwerben will, im Auslande Güter einzukaufen, welche dem heimischen Bedürfnisse nothwendiger und werthvoller sind, als der unverwendbare Ueberfluß der daheim erzeugten. Ist es nun schon an und für sich grundlos, die Producte je nach dem Orte ihrer Bestimmung verschieden zu besteuern, so erscheint diese Ungerechtigkeit noch unbilliger, wenn man die ausgeführten Güter auf den fremden Märkten neben den dort producirten ohnedies schon durch die weiteren Transportkosten und die fremden Eingangszölle ungleich belastet sieht. Die Unklugheit, welche aber auch darin liegt, die Ausfuhr, d. h. die Entwicklung der eigenen Production zu schädigen, zeigt sich hier in der Türkei bei den hiesigen Ausgangszöllen am allerauffälligsten. Denn sie treffen meistens Waaren, welche beim Transporte nicht nur durch die Kosten für die weitere Entfernung an und für sich, sondern auch durch das schwerere Gewicht benachtheiligt werden, und welche dabei doch ziemlich die einzigen sind, die dem türkischen Volke zur Verfügung stehen, sich die Mittel einer verfeinerten Gesittung einzutauschen. So vereinigen sich alle Rücksichten einer wohlmeinenden Politik, die der Gleichheit, der Billigkeit, der Gerechtigkeit und Klugheit, um die Abschaffung dieser Zölle zu befürworten. Dafür sind keine anderen, als die des Staatssäckels anzuführen, und das sind irrthümliche, in der Unwissenheit über jede Nationalökonomik aufgefundene. Denn was dem Zolleinnehmer durch den Wegfall der Ausgangszölle entgeht, das fließt schon nach einigen Uebergangsjahren dem Steuereinnehmer durch höhere Zehnten und andere Steuer-Erträgnisse, endlich auch durch den Eingangszoll verdoppelt zu. Die zum Zwecke der Ausfuhr gesteigerte Production bringt sich selbst und auch dem Staate neue Gewinne, und die größere Ausfuhr muß mit einer neuen Einfuhr bezahlt werden, die statt dem einen Procent des Ausgangszolles die acht Procente des Eingangszolles abliefert. Im Wirthschaftsleben producirt der Mensch nur um zu kaufen; an der Production aber wie an dem Verkaufe hindern ihn Ausgangszölle. Ihre Politik wirkt gerade wie das Erziehungsmittel eines Schulmeisters, der den Fleiß statt der Faulheit bestrafen wollte.

Und dasselbe gilt gegen die Durchfuhrzölle, welche die Türkei auch vermöge ihrer Verträge dermalen noch mit zwei Procent, vom Jahre 1869 nur mehr mit einem Procent vom Werthe jeder ihr Gebiet passirenden Waare einhebt. Sie werden, wenn einmal aufgehoben, durch die Vortheile des gesteigerten Verkehres bald ersetzt werden, besonders wenn die Türkei einmal größere Eisenbahnen gebaut haben wird.

Am allerdrängendsten erhebe ich aber meine Einwendungen gegen die Zwischenzölle, welche noch immer die einzelnen Provinzen der Türkei trennt. Die schädigen die Production zum Nachtheile des ganzen Staatswesens. Es ist mir immer ein Räthsel geblieben, wie es eine Zeit geben konnte so blind für den offenkundigen Vortheil, daß alle Staaten in einer Fesselung der Natur ihr Wohl zu fördern glaubten.

Zu einer solchen Umgestaltung ihres Zollsystemes wird die Türkei -- wenn sie sich nicht schon eigenmächtig hierzu berechtigt glaubt -- leicht die Zustimmung der Vertragsmächte erhalten, weil England, Frankreich, Oesterreich und Italien nur Vortheile aus dem Wegfalle der türkischen Ausgangs-, Durchfuhr- und Zwischenzölle zu erwarten haben durch den billigeren Bezug der Rohproducte, die, wie die Baumwolle und Seide, ihren Industrien unentbehrlich sind. Sollten einige indeß doch widersprechen und die Türkei ihnen dazu aus den Verträgen wirklich die Berechtigung einräumen, so könnte vielleicht im Jahre 1868, wo das Recht zur Revision des Zolltarifes einfällt, das Zugeständniß zu solcher Umgestaltung vor Ablauf der 28 Jahre, für welche lange Dauer die Handelsverträge abgeschlossen sind, erlangt werden.

Sind aber jene Verträge abgelaufen, oder bricht sie vor ihrer Zeit der eine oder andere Zufall, dann soll die Türkei ja keine neuen mehr schließen. Dann regle sie frei und ungebunden, nur nach den Forderungen ihres eigenen Bedarfes ihr Zollwesen, gleich für Alle, wenn sie es nämlich sich noch immer angemessen glaubt, am Freihandelsprincipe festzuhalten. Will die Türkei aber dann doch wieder, oder ist sie durch Verhältnisse genöthigt, ihre Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten durch Verträge zu regeln, so thue sie dieses wenigstens nur gegen das Zugeständniß der vollen Gegenseitigkeit. Wer ihr seine Glas-, seine Eisen-, seine Calicot-Waaren zollfrei zuführen will, der lasse auch unter denselben Bedingungen nicht nur türkische Rohproducte, die ihm ohnedies unentbehrlich sind, sondern auch Smyrnaer Teppiche, damasische Seiden-, Brussaer Gazestoffe und jene weichen Hand- und Badetücher, die alle der Luxusgebrauch in Europa so sehr liebt, in seine Grenzen. Und wer ihr das weigert, wer sie fort und fort mit Zöllen von 20, 30 und 50 Procenten von sich weist, dem schließe sie eben so zu Gunsten des gerechteren und billigeren Nachbars die Thüre. Es wäre eine verdiente Beschämung für Europa, wenn auf diese Weise die uncivilisirte Türkei der wirksamste Apostel des Freihandels würde. Die Möglichkeit, daß sie das mit Repressaille-Maßregeln erlange, liegt nahe, weil unseren überindustriellen Staaten die Ausfuhr nach dem großen und reichen Becken des Orientes immer unentbehrlicher wird. England und die Schweiz konnten ihre freihändlerische Duldsamkeit nicht zu demselben Zwecke verwenden, weil beide daheim keine Käufer, nur Concurrenten der anderen Industrien auf den auswärtigen Märkten sind. Der Türkei aber gegenüber sind alle Industrien ausfuhrsfähige; ihre Bedingungen haben daher einen gewissen Zwang.

Wie neulich in Brussa die Seidenproduction, habe ich auch hier die Baumwollproduction mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich betrachtet. Oesterreich brauchte für seine Baumwollmanufactur

1861 = 879.196 Ctr., 1862 = 386.105 „ 1863 = 305.442 „

Davon hat es in jedem Jahre den weit überwiegenden Theil auf dem Landwege eingeführt, also meist durch den indirecten Bezug von Zwischenhändlern aus Hamburg und Bremen, nämlich

1861 = 662.051 Ctr., das sind ⅔ des ganzen Bedarfes, 1862 = 285.009 Ctr., das ist nur mehr etwas über die Hälfte, 1863 = 219.157 Ctr.

In Zahlen ausgedrückt stellt das ein Stück der letzten Geschichte der Baumwollcultur dar. Die österreichische Einfuhr hängt mit der Production des Orients zusammen. Je mehr jene den Seeweg wählt, desto ergiebiger entwickelt sich diese. Dem österreichischen Consumo lieferte 1861

die Türkei nur 9.533 Ctr., Aegypten 31.456 „ ------------ der gesammte Orient also 40.989 Ctr. Baumwolle.

Das war nur der fünfte Theil der österreichischen Seeeinfuhr und der einundzwanzigste der ganzen österreichischen Einfuhr.

1862 lieferte:

die Türkei 20.592 Ctr., Aegypten 31.850 „ ------------ der Orient also 52.442 Ctr. Baumwolle.

Das war mehr als die Hälfte der österreichischen Seeeinfuhr und der siebente Theil der ganzen österreichischen Baumwolleinfuhr.

1863 lieferte:

die Türkei 20.598 Ctr., Aegypten 55.847 „ ------------ der Orient 76.445 Ctr. Baumwolle.

Das war beinahe die ganze österreichische Seeeinfuhr und der vierte Theil der gesammten österreichischen Baumwolleinfuhr.

Das sind erfreuliche Resultate, die auch nach dem Vergleiche mit dem, was die anderen Hauptbaumwollen-Consumenten von der Türkei bezogen haben, ansehnliche bleiben. Denn England hat 1862 nicht mehr als 37.334 Centner und Frankreich 77.270 Ctr. türkische Baumwolle gekauft, das läßt hoffen, daß der österreichische Handel sich endlich wieder in seine natürlichen ihm nächstliegenden Wege finden und sie fleißiger benutzen werde. Es kann nur mit dem besten Erfolge für die österreichische Schifffahrt, die Kaufmannschaft und die Industrie geschehen, denn endlich müssen solche Bezüge türkischer Rohproducte durch österreichische Waaren bezahlt werden. Und so hat denn wirklich auch Oesterreich den dritten Theil seiner ganzen Baumwollwaaren-Ausfuhr der Türkei verkauft; an kein anderes Land auch nur annähernd so viel. Diesen auswärtigen Absatz zu vermehren liegt ganz im freien Belieben und Fleiße der österreichischen Producenten, der allerdings im Genusse eines sicheren und einbringlichen inländischen Marktes kein allzu williger und angestrengter ist. Aufmerksam muß ich auch machen, daß Oesterreich ebensoviel Gelegenheit und Veranlassung habe wie seinem eigenen Consumo, so dem Süddeutschlands und der Schweiz die Baumwolle zu liefern. In diesem Zwischenverkehre könnten seine Rheder, seine Handelsleute, und selbst seine Industriellen, denn auch diese Bezüge könnten der Türkei mit österreichischen Producten bezahlt werden, schöne Gewinne verdienen. Allerdings ist auch hierzu wieder die direkte und kürzeste von Triest durch Tirol zum Bodensee hinführende Eisenbahn Bedingung. Sie würde dort die fabriksreichsten Cantone: Glarus, St. Gallen, Appenzell, Zürich und selbst Basel zu Hinterländern des adriatischen Meeres machen. So lange diese Bahn nicht ist, werden die Schweiz und Süddeutschland fortwährend Marseille als ihren Einfuhrshafen halten. Ein neuer Grund, wie ich einen schon neulich bei dem Seidenhandel gefunden, daß die österreichische Regierung ihrem Handelsstande gegenüber diesen Gefälligkeitsdienst thue.

An Bord des Dampfers „Brussa“, 4. Juni, Mitternacht.

Um 11 Uhr haben wir uns eingeschifft. Jetzt höre ich das Brodeln der Kessel, das Zeichen, daß sich die Abfahrt vorbereite. Um mich herum auf den Divans und in den Schlafstellen, und über mir auf dem Verdecke ruht Alles. Eine Stunde war ich oben, aber auf einem Flecke stehend, nicht auf und ab gehend, weil der Raum für meine Sohle der einzige war, den ich frei fand. Was ich bisher von türkischer Ungenirtheit gesehen, so in Constantinopel, wenn die Officiere und Beamten in voller Uniform, wie sie aus den Bureaux zu den kleinen Localdampfern kommen, selbst das Gemüse, den Salat und das Fleisch nach Hause tragen, wird weit durch das überboten, wie man sich auf dem Verdecke gebettet hat. Der Türke kennt nur eine Ordnung seiner Lebensweise, die erlaubt ihm, sich jede +mögliche+ Bequemlichkeit auch zu gewähren. Die hundert Rücksichten einer oft geradezu unschicklichen Schicklichkeit, womit wir unser Leben binden, bestehen für ihn nicht, und das ~qu’en dira-t-on~? hindert keine seiner Launen. Was ihm genehm und von dem Gesetze erlaubt ist, das sind die einzigen Grenzen seiner Lebensart. Nach diesem Grundsatze haben die Passagiere das Verdeck des Dampfers umgestaltet. Da liegt einer neben dem anderen in seinem besonderen Bette, entkleidet und in buntfarbige Nachtkleider angethan. Das Bett ist verschieden, je nach dem Stande des Reisenden, aus Decken und Polstern oder nur aus Teppichen, aber auch ganz ordentlich aus Matratzen und allem Zugehör gebildet. Der Eine hält die Decke fest bis an die Nase heraufgezogen, daß man, da sein Kopf unter dem Turban verschwindet, zweifeln kann, ob etwas Lebendiges unter diesem Kattunbündel sei; ein Anderer hat sich so dicht eingewickelt, daß er wie ein Schlangenleib erscheint, und ein Dritter, offenbar in der Erregtheit eines Traumes, denn er schnarcht, daß man ihn über die Länge des ganzen Schiffes hört, die Hüllen vollständig abgeworfen, unter denen zu oberst eine rosenfarbene Nachtjacke zum Vorscheine kömmt. Diese freundliche Farbe scheint überhaupt für diese Gewänder die beliebteste zu sein, denn die meisten Schläfer sind darein gekleidet. Ein Theil des Hinterdeckes ist, wie das hier auf den meisten Dampfern üblich, durch eine Bretterwand für die Frauen abgesondert; die schlafen dort gerade so wie die Männer gebettet. Ueber das ganze Lager ist zeltartig ein Segel gespannt, so nieder, daß ich nur gebückt darunter durchkomme; beleuchtet ist es von dem matten Lichte einer Laterne, die in halber Manneshöhe an dem hinteren Mastbaume festgebunden ist. Neben der Lampe hängt ein Käfig; der Vogel, der darinnen, hat den Kopf unter die Flügel gesteckt, und schläft fest, wie die übrigen Passagiere. Ich habe selten eine originellere Scene gesehen. Ein Genremaler, der wie der Niederländer Peter van Schedel auch die Lichteffecte sucht, fände hier endlich einen anderen Gegenstand als die ewigen „nächtlichen Marktscenen im Lichte einer Laterne“ und den effectvollen Namen: „die Nacht auf einem türkischen Dampfer“ -- dazu.

Constantinopel, den 5. Juni.