Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835
Part 4
Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie 1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler Universitätslehrer u.s.w. -- für welche mühevolle Arbeiten sie sich namentlich den Herren Prof. _Kinkelin_ und Dr. _Balmer_ zu Dank verpflichtet weiss -- ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.
Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865), Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München (1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877), Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.
Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von _Peter Merian_ (1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor _Gerlach_ (1870), feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der Professoren K.R. _Hagenbach_ und J.J. _Stähelin_, sowie am 17. Juli 1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn _Johannes Riggenbach_ als ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes _Immanuel Stockmeyer_, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen Verdienste, welche sich Herr Rathsherr _Vischer_ in seiner Stellung als Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte, als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869), erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn _Schnell_ (1878) und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21. November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar 1880 eine solche für _de Wette_. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.
Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und, wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.
Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.
Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden, die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge -- und vertrauend auf die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben -- der Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der Pflege echt vaterländischer Tugenden -- wie bisher in gewissenhafter Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.
Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!
A. Teichmann.
FUSSNOTEN:
[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.
[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.
[3] Dr. _A. Heusler_ (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.
[4] Vgl. _Tscharner_, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).
[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).
[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. _Heusler_ in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. _Tscharner_, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.
[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.
[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag. 19-21.
[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.
[10] Dieser »senatus academicus« -- eine Versammlung der Mitglieder der Curatel und der Regentialen -- war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.
[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.
[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und Versendung.
[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge, in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben, bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.
[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865 Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. -- Dieses Amt wurde verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von _Scholer_, 1849-55 von _Bürgy_, 1855-77 von _Em. Beck,_ seitdem von _V. Hofer_.
[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem Mitgliede der Regenz verfasste Programm.
[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. _Vischer_ (Vater) bis 1871, Ed. _Hagenbach_ 1871 bis 1874, _Vischer_ (Sohn) 1874-1876, 1878-1881, C.E.E. _Hoffmann_ 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.
[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866.
[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).
[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die Bibliothek und das Münzkabinet -- 2. Die Kunstsammlung. -- 3. Das naturwissenschaftliche Museum. -- 4. Das anatomische Museum. -- 5. Die botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische Kabinet hinzu; sodann die von Professor _Wackernagel_ 1855-57 angelegte mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des Münsters fand.
[20] Herr Rathsherr _Christ_ in der Schrift: »Schulen und Universität in Basel« -- Aufklärungen -- Motto: »Behalte, was du hast« (Basel, Schweighauser 1851).
[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) -- (Prof. W. Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.
[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum.« Lpz. 1885.
[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.
[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat 1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.
[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.
[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. _Eduard Hagenbach_ und _Julius Piccard_ verfasste Festschrift.
II.
Fonds der Universität.
Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von 1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen. Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als 330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der _eine_ Curator fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an, dass sich stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat; als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. _Rud. Merian_ bezeichnet worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871 die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch mit dem einen Curator abzurechnen hat.
Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten, selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:
Fr. Kapitalgeld (a.W.) I. Fiscus legatorum academicus 138,604 II. Fiscus Gymnasii 91,293 III. Fiscus vestiendorum 12,000 IV. Fiscus legatorum medicus 2,442 V. Fiscus bibliothecæ publicæ 54,683 VI. Fiscus bibliothecæ botanicæ 2,512 VII. Fiscus horti botanici 3,641 VIII. Fiscus facultatis theologicæ 9,918 IX. Fiscus facultatis juridicæ 9,728 X. Fiscus facultatis medicæ 4,885 XI. Fiscus facultatis philosophicæ 4,108 XII. Fiscus Universitatis 218,413
Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig Jahren waren.
Der _Fiscus legatorum academicus_ entstand aus dem eine Abtheilung des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von _Erasmus_ und _Daniel Bernoulli_ zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den letzten fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat von Herrn _Leonhard Huber_ sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem _Franz Von Speyr_'schen Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors gymnasii _Rudolf Burckhardt_, von Schülern desselben der Universität dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen _de Wette_ von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.
Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden; bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem leistete dieser Fond die Auszahlung des _Ryhiner_'schen Legates mit je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr. 1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849 Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150 Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.
Der _Fiscus Gymnasii_ war aus den Kapitalien der Schülerstipendien entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte Schulstipendienkommission über.
Der _Fiscus vestiendorum_ oder _Fiscus des Schülertuchs_ stammt aus der Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung armer Schüler besorgt hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.
Der _Fiscus legatorum medicus_ stammt von dem berühmten _Felix Plater_, der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und im Jahre 1867 wurde das Legat von _Joh. Gottl. Thurneysen_ sel. mit Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat, werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät zugewandt.
Der _Fiscus bibliothecæ publicæ_ entstand aus Schenkungen und Gebühren; ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der Rektor _Rudolf Burckhardt_'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem im Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh. Burckhardt-Forcart_ sel. mit Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert, welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.
Der _Fiscus bibliothecæ botanicæ_ und der _Fiscus horti botanici_, die 1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.
Die _vier Fakultätsfisci_ entstanden hauptsächlich aus den bei Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus Universitatis verschmolzen.
Der _Fiscus Universitatis_ entstand hauptsächlich aus der Ansammlung der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh. Burckhardt-Forcart_ sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von 1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war; durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus diesem Fiscus bestritten.
Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50 Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond und der _Heusler_'sche Vermächtnissfond.
Der _naturhistorische Fond_ verdankt seinen Ursprung der im Jahre 1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer besonderen von Rathsherr _Peter Merian_ präsidierten Kommission besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼% und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr _Peter Merian_ hat bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem ist er mit den andern Fiscis vereinigt.
Der _Heusler'sche Vermächtnissfond_ rührt her von dem im Jahr 1862 eröffneten Legate des Herrn _Friedrich Heussler_ sel. Der Ertrag der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters- oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren 1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500 angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.
Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind weggelassen.
_Betrag_ 1836 _Zunahme Betrag_ 1884 Fr. Fr. Fr.
Fisc. legatorum acad. 205,339 56,271 261,610 Akadem. Vermächtnissfond Fisc. legatorum med. 3,618 12,384 16,002 Medicin. Vermächtnissfond Fisc. bibliothecæ publ. 81,011 50,430 131,441 Bibliotheksfond Fisc. bibliothecæ botan. } Fisc. horti botanici } 9,115 2,849 11,964 Botanischer Fond Fisc. facult. theol. } Fisc. facult. jurid. } Fisc. facult. med. } 366,001 143,947 509,948 Zulagefond Fisc. facult. phil. } Fisc. Universitatis } 136,302 136,302 Heusler'scher Vermächtnissfond 42,025 42,205 Naturhistorischer Fond ---------------------------------------------------------- Gesammtbetrag 665,084 444,208 1,109,292