Die selige Christina von Stommeln
Part 18
Als Grund zur Verlegung nach Nideggen, der Residenz des Markgrafen von Jülich, wird angegeben, daß Stommeln ein nicht sonderlich passender Ort für ein Stiftskapitel sei, auch sei die dortige Bewidmung eine dürftige. Anderweitig aber wissen wir auch, daß das Bestreben des Markgrafen Wilhelm von Jülich schon lange dahin ging, seiner Residenz durch ein Stift größere Bedeutung und höheren Glanz zu verleihen. Bereits im Jahre 1329 hatte er von Papst Johann XXII. die Ermächtigung erbeten und auch erhalten, in Nideggen eine solche Stiftskirche zu errichten. Um jedoch mit weniger Unkosten zum Ziele zu kommen, hatte er zunächst versucht, die Pfarrkirche in Nideggen, die im Besitze der Johanniter war, diesen streitig zu machen und zur Stiftskirche zu erheben. Dieser Plan scheiterte jedoch am Widerstande der Johanniter. So sah sich denn Markgraf Wilhelm in die Notwendigkeit versetzt, für das in Nideggen zu errichtende Stift eine neue Kirche zu bauen. Er baute sie vor dem Brandenberger Tore, und wie die Pfarrkirche dem h. Johannes dem Täufer geweiht war, so sollte die Stiftskirche den Namen des Liebesjüngers des Herrn, des h. Apostels und Evangelisten Johannes, tragen. Im Frühjahr 1342 scheint der Bau, der ein ansehnliches, aus rotem Sandstein ausgeführtes, dreischiffiges Gebäude gotischen Stiles von 130 Fuß Länge und 60 Fuß Breite war, fertig geworden zu sein. Denn am 15. April 1342 ersuchte Markgraf Wilhelm seinen Bruder, den Erzbischof Walram, um die Vornahme der Weihe der neuen Stiftskirche und um die Verlegung des Stommeler Stiftes nach Nideggen. Da der Markgraf für die Erbauung der Kirche erhebliche Aufwendungen hatte machen müssen, so kam ihm die Geneigtheit der erst seit Kurzem in Stommeln angesiedelten und noch nicht vollständig eingerichteten Stiftsherren, ihr stilles Dorf mit der Residenz Nideggen zu vertauschen, sehr gelegen. Für die vollständige Bewidmung der Stiftspfründen brauchte er nun nicht mehr aufzukommen. Es genügte, die für das Stommeler Stift von seinem Vetter, dem Grafen Dietrich IX. von Cleve, gestiftete Bewidmung zu ergänzen, was er auch tat.
Unter dem 4. Mai 1342 wurde dann das Stift von Stommeln nach Nideggen von Erzbischof Walram unter Zustimmung des Domkapitels verlegt, und das Cäcilienstift in Cöln trat wieder in dasselbe Verhältnis zur Pfarrkirche von Stommeln wie ehedem.
Weil jedoch das Stommeler Stiftskapitel mit Christina innig zusammenhing und bei ihren Gebeinen errichtet worden war, so mußten naturgemäß bei der Verlegung des Stiftskapitels nach Nideggen auch Christinas Gebeine dorthin übertragen werden. In der Tat wurden dieselben noch vier Tage vor Ausfertigung der Verlegungsurkunde von Stommeln in die neuerbaute Stiftskirche nach Nideggen gebracht. Die Uebertragung geschah nämlich am 1. Mai 1342, dem Feste der hh. Apostel Philippus und Jakobus, „bei prachtvollem Wetter“. Da die Bewohner Stommelns, die bis heute die Grabstätte Christinas neben dem Glockenturme in hohen Ehren halten, die Uebertragung ihrer Gebeine nach Nideggen nur ungern sehen konnten und Unruhe und Widerstand zu befürchten war, deshalb wohl hat man die förmliche Verlegung des Stiftskapitels nicht abgewartet, sondern vorher, in unvermuteter Weise, die Uebertragung der Gebeine vorgenommen.
Sie wurden in der neuen Stiftskirche anfänglich in einem Tiefgrabe beigesetzt, weil Christinas Heiligsprechung, wie Johann Gilemanns in seinem Novale Sanctorum berichtet, beim Papste wohl beantragt worden, aber noch nicht erfolgt war. Jedenfalls war es Erzbischof Walram von Jülich, der wohl in Verbindung mit seinem Bruder, dem Markgrafen Wilhelm von Jülich, die Heiligsprechung Christinas beantragt hat. Walram starb jedoch im Jahre 1349 und infolge der Ungunst der Zeitverhältnisse kam die Sache ins Stocken. Die Verehrung Christinas jedoch kam deshalb nicht in Verfall, sondern hob sich mit Wissen und unter stillschweigender Billigung der kirchlichen Behörde immer mehr, zumal auch in Nideggen ihr Grab durch wunderbare Heilungen verherrlicht wurde.
In dem vom Jülicher Markgrafen an den Erzbischof Walram gestellten Antrag auf Weihe der Stiftskirche in Nideggen, den der Erzbischof in allen Punkten bestätigte, heißt es, die neue Stiftskirche solle zwar dem h. Apostel und Evangelisten Johannes geweiht werden, allein es sei deshalb doch nicht beabsichtigt, daß die Patrone der Kirche von Stommeln -- diese war dem h. Bischof Martinus geweiht -- und sonstige Heilige, die dort entweder kraft der Satzung oder nach Brauch verehrt worden seien, künftighin in Nideggen nicht mehr in der früheren Weise sollten verehrt werden. Diese nach Lage der Sache -- da das Heiligsprechungsverfahren Christinas noch in der Schwebe war -- vorsichtig gefaßte Stelle, kann sich nur auf die selige Christina beziehen.
Wie sehr ihr Grab in der Stiftskirche zu Nideggen verehrt wurde, geht daraus hervor, daß diese nicht nach ihrem Patron, dem h. Apostel und Evangelisten Johannes benannt wurde, sondern gemeinhin =Sankt-Christinen-Kirche= heißt. So nennt sie z. B. Herzog Gerhard von Jülich in der am Karfreitag des Jahres 1445 erlassenen Satzung des St.-Hubertus-Ordens, den er zum Andenken an den von ihm am Hubertustage des Jahres 1444 bei Linnich über Arnold von Egmont errungenen Sieg auf dem Schlachtfelde selbst gestiftet hatte. Dieser Orden, der jetzt der vornehmste Orden des bayerischen Königshauses ist, und dem auch damals nur die edelsten Herren und ersten Fürsten Deutschlands angehörten, hatte seinen Sitz in der Christinenkirche zu Nideggen. In § 3 der Ordenssatzung heißt es, daß ein Ordensritter, wenn er aus irgend einem Grunde in Gegnerschaft zum Herzoge von Jülich treten müsse, gehalten sei, vorher die „Ordenskette“ nach Nideggen zur Kirche =der seligen Christina=, die der Hauptsitz des Ordens sei, zurückzusenden. Und in § 15 wird bestimmt, daß, wenn ein Ordensritter gestorben sei, die Erben und Verwandten die Ordensabzeichen allsogleich nach Nideggen zur Kirche =der heiligen Christina= zurückschicken sollen.[54]
[54] _„Tenetur ... torquem ordinis tesseram remittere Nideccam ad Divae Christinae templum, in quo ordinis sedes primaria“. -- „Haeredes et Cognati torquem et ordinis signum protinus Nideccam ad Sanctae Christinae templum ... remittunto“. Brosii Annales Juliae. Coloniae 1731. II, 57._ Oidtmann, die Hubertusschlacht bei Linnich. Jülich 1909. 67 und 69.
In ihrem am 6. Februar 1496 vor dem Cölner Offizial durch Notar Hermann Birrick von Orsoy beglaubigten Testamente bestimmte die Gräfin zu Virneburg, geb. Maria von Croy, sie wolle nach ihrem Tode begraben werden „zo Nydecken in der understhen Kirchen zu =sent Christynnen= by unseren jonckeren van Blanckenheym seliger“. Dann stiftet sie noch verschiedene Wochenmessen, die „in derselver kirchen Nydecken zo „=sent Christinen=“ sollten gelesen werden“.[55]
[55] Staatsarchiv zu Düsseldorf. Stift Jülich Nr. 92. Die Stiftskirche heißt die unterste Kirche zu Nideggen im Gegensatz zu der höher gelegenen Pfarrkirche.
In der Stiftskirche zu Nideggen wurde gegen das Jahr 1500 für die Gebeine der seligen Christina ein recht geschmackvolles, aus Schmiedeeisen gearbeitetes, erhabenes Grabmal errichtet, dessen Abbild aus dem Werk der Bollandisten wir (Abbildung 11) beifügen.
Der auf der Höhe des Denkmals thronende hölzerne Reliquienschrein zeigte an den beiden Schmalseiten das in flacher Schnitzerei aus Eichenholz gearbeitete Bild Christinas mit dem Drachen unter den Füßen und dem Buche in der Hand. Am Giebel der rechten Langseite befand sich das Bild des h. Apostels und Evangelisten Johannes, ihm gegenüber an der linken Langseite das Bild des h. Bischofs Martinus. Bei einem Gewölbeeinsturz wurde im Jahr 1783 das zierliche Denkmal zerstört. Eines der beiden Bilder Christinas ist jedoch erhalten geblieben und ist gegenwärtig an der Seitenwand der Christinakapelle der Jülicher Pfarrkirche angebracht (Abbildung 12).
Der im Renaissancestil gehaltene, aus schwarzem Marmor gearbeitete Sarkophag, für den der gotische Eisenaufbau nur die Umrahmung und Bekrönung bildete, ist jünger als dieser, hat jedoch schon in Nideggen Christinas Gebeine umschlossen, wie er es annoch zu Jülich tut. Denn der Marmor, aus dem er angefertigt ist, stammt aus der Umgegend von Nideggen. In der Jülicher Fehde, auch Geldrischer Erbfolgekrieg genannt, wurde Schloß und Stadt Nideggen von den Truppen Kaiser Karls V. im Jahre 1542 fast gänzlich zerstört. Auch die Stiftskirche wurde stark beschädigt. Die herzogliche Residenz wurde nach Jülich verlegt und in dessen Nähe das Waldschloß Hambach prächtig wiederaufgebaut. Nideggen verfiel und die Stiftskirche begann zu veröden. Nach dem Willen des Herzogs sollte das Stift dem Hofe nach Jülich folgen, und deshalb beantragte Herzog Wilhelm beim päpstlichen Nuntius Sebastian Pighino dessen Verlegung in die Pfarrkirche zu Jülich. Dem Ersuchen wurde durch Urkunde vom 15. November 1550 entsprochen. Die Stadt Nideggen aber sträubte sich gegen die Verlegung des Stiftes. Auch lag in Jülich, in Folge des großen Brandes vom Jahre 1547, noch alles im Argen, und so blieb das Stift noch achtzehn Jahre lang in Nideggen. Erst am 1. Oktober 1569 siedelte es hinüber nach Jülich in die dortige der allerseligsten Jungfrau geweihte Pfarrkirche und führte von nun an den Titel „Liebfrauenstift“. Christinas Gebeine konnten aber von den Stiftsherren nicht nach Jülich mitgenommen werden. Der Widerstand der Bewohner Nideggens war zu groß. Sie blieben vielmehr, wie der Notar Christian Hammechers von Nideggen in einer vom 6. März 1578 datierten Nachschrift zum ersten Buch der Jülicher Handschrift mit Dank gegen Gott bezeugt, noch eine Reihe von Jahren in der Kirche zu Nideggen. In dieser mußte auch noch an allen Sonn- und Feiertagen von seiten des nunmehrigen Jülicher Stiftes eine h. Messe gehalten werden. Jedoch verfiel die Kirche immer mehr. Durch List wußten die Jülicher Stiftsherren schließlich Christinas Gebeine von Nideggen nach Jülich zu schaffen.
Es war am 22. Juni 1586, als an einem Nachmittage nach der Vesper ein Mann, der auf alle an ihn gestellten Fragen keine Antwort gab, mit einem Wagen vor der Pfarrkirche zu Jülich anlangte, dort den Schrein mit den Gebeinen der seligen Christina absetzte und dann spurlos verschwand. Der Mann wird von den Jülicher Stiftsherren gedungen gewesen sein. Zur Nachtzeit wird er den Reliquienschrein in Nideggen aufgeladen haben und konnte so um die Zeit, als die Stiftsherren aus der Vesper nach Hause gingen, in Jülich ankommen. Natürlich mußte er spurlos verschwinden, um Weiterungen vonseiten Nideggens zu verhüten.
Von der Anwesenheit der Gebeine Christinas in Nideggen geben noch heute zwei Ortsbenennungen Kunde, das =Christinentälchen= am obern Abhange des Jungholzes und das ebendaselbst befindliche „=Christinenpützchen=“. Hier sollen nach Aschenbroich Christinas Gebeine in Kriegszeiten versteckt gewesen sein, um sie vor Verunglimpfungen seitens der Krieger zu schützen.
Die Stiftskirche in Nideggen wurde im dreißigjährigen Kriege vollends zur Ruine. Später bauten dort die Minoriten ein kleines Kirchlein mit Kloster, das bis zur Franzosenzeit bestand. Im Hofraum des Privatgebäudes, das an die Stelle des Klosters getreten ist, sind die Grundmauern des Langhauses der ehemaligen Stiftskirche noch zu erkennen. Auch sind im Garten die Untermauern des Chores in der Höhe von 2-3 Meter noch vorhanden.
Die Marianische Kongregation für Jungfrauen zu Nideggen erwählte die selige Christina letzthin zu ihrer besonderen Schutzpatronin, und eine Reliquie aus den Gebeinen der Seligen wurde von Jülich bei Gelegenheit der Seligsprechungsfeier nach Nideggen übertragen.
Das Stiftskapitel in Jülich bestand bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, wo es gleich den übrigen Stiften von der französischen Fremdherrschaft aufgelöst und die Stiftskirche wieder einfache Pfarrkirche wurde.
Der 22. Juni wurde alljährlich in der Stiftskirche zu Jülich als Tag der Uebertragung der Gebeine der seligen Christina mit erhöhter Festfeier begangen. Das Hauptfest der seligen Christina wird jedoch von jeher und heute noch am 6. November, ihrem Sterbetage, unter großem Zulaufe des Volkes gefeiert, das zu ihr in leiblichen und geistigen Anliegen, besonders bei Lähmungen, Gichtleiden und in Fieberkrankheiten, seine Zuflucht nimmt und erfahrungsmäßig gnädige Erhörung findet. Ihr Grab war mit Weihegeschenken aller Art umhangen. Eine ununterbrochene Reihe von Gebetserhörungen und Heilungen, die auf Christinas Anrufung an ihrem Grabe erwirkt wurden, findet sich aufgezeichnet. Das Stiftskapitel traf sogar die Anordnung, daß ein apostolischer Notar die fast täglich zum Grabe Christinas kommenden hülfesuchenden Pilger beobachten und die Heilungen protokollieren solle. Wilhelm Hermann Gabriels hat denn auch in den Jahren 1704-1706 eine ganze Reihe solcher Heilungen in ordnungsmäßigem Verhör vor Zeugen festgestellt und aufgezeichnet. Auch sonstige, selbst von weltlichen Behörden aufgenommene Protokolle über solche Heilungen sind in erheblicher Anzahl vorhanden.
Auch bei den Kartäusern, die bei Jülich am Vogelsang ein Kloster hatten, und auch im Kloster zu Cöln blühte Christinas Verehrung. Zeugnis dafür legt ab ein auf Seide noch vor dem Jahre 1639 in der Cölner Kartause gedrucktes Bild der Seligen, dessen photographische Nachbildung im verkleinerten Maßstabe wir (Abbildung 4) wiedergeben.
Doch nicht bloß in Jülich bei den Gebeinen Christinas, sondern auch an ihrer ursprünglichen Grabstätte, auf dem Kirchhofe zu Stommeln neben dem Glockenturm, geschahen viele Aufsehen erregende Heilungen. In den letzten Tagen des Januar und den ersten Tagen des Februar des Jahres 1897 nahm Pfarrer Christian Klausmann zu Stommeln vierzig Protokolle von Heilungen auf, die auf Anrufung der seligen Christina und Besuch ihrer ehemaligen Grabstätte sich in den vorhergehenden Jahren in Stommeln zugetragen hatten.
Im Jahre 1896 wurde die ehemalige Grabstätte Christinas zu Stommeln, die bis dahin Jahrhunderte hindurch durch einen gewölbten, tumbaähnlichen Ziegelsteinbau kenntlich gemacht war, mit einem schönen, aus Heilbronner Sandstein in frühgotischem Stile gefertigten Denkmal geziert, das die gefeierte Selige in Lebensgröße darstellt (Abbildung 8).
Ganz in der Nähe jener Stätte, wo sie in den letzten Jahren ihres Lebens gewohnt hat und gestorben ist, gegenüber dem großen Kreuzhof wurde durch Familie Christian Lemper im Jahre 1854 eine Kapelle zu Ehren der seligen Christina erbaut.
Weil jedoch Christina förmlich weder selig noch heilig gesprochen worden war, wurde die Zulässigkeit ihrer Verehrung vielfach in Zweifel gezogen.
Unter Erzbischof Johannes, Kardinal von Geißel, bereits wurde in Jülich eine Untersuchung über die Verehrung der seligen Christina angestellt, die damit endigte, daß durch Verfügung des erzbischöflichen Generalvikariates vom 30. Dezember 1854 das fernere Fortbestehen der seit unvordenklichen Zeiten in der Pfarrkirche zu Jülich eingeführten gottesdienstlichen Feier am 6. November jeden Jahres in der bis dahin üblichen Weise und Ordnung bis zu anderweitiger Verfügung genehmigt wurde.
Die Pfarrkirche zu Jülich wurde, abgesehen vom Turme, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts durch einen Neubau auf der alten Stelle ersetzt, und durch die Fürsorge des für Christinas Verehrung eifrig besorgten Oberpfarrers und Dechanten Andreas Esser wurde an der Epistelseite des Neubaues eine eigene Christinakapelle errichtet, in deren Mitte das alte Grabmal mit den hh. Gebeinen Aufstellung fand (Abbildung 13).
In der Karwoche des Jahres 1874 war Erzbischof Paulus Melchers, weil er sich den sogenannten Kulturkampfgesetzen nicht fügen wollte, ins Gefängnis am Klingelpütz abgeführt worden, woselbst er sechs Monate hindurch eingekerkert war. Mit ihm teilte die Haft der Pfarrverwalter von Stommeln Johann Wilhelm Havermann. Das Studium und die Betrachtung der Leiden und Prüfungen der Dulderin Christina brachte beiden schwergeprüften Männern Trost und Kraft.
Aus dem Gefängnisse entlassen, genehmigte Erzbischof Paulus Melchers unter dem 31. Oktober 1874 die Gottesdienstordnung für die Festfeier der seligen Christina in der Pfarrkirche zu Stommeln, der er auch eine Reliquie der Seligen, nämlich einen Armknochen, aus dem Reliquienschreine in Jülich überwies.
Kein Wunder, daß der Kirchenfürst, als er nach zehnjährigem Exil im Jahre 1885 mit dem Kardinalshut geschmückt, in der Hauptstadt der Christenheit seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte, die Sache der seligen Christina in die Hand nahm.
Am Feste des Namens Jesu 1889 stellte er schriftlichen Antrag beim Papste auf Bestätigung ihrer unvordenklichen Verehrung und die Ritenkongregation beauftragte den damaligen Cölner Erzbischof Philippus Krementz, das ordentliche Prozeßverfahren in dieser Sache einzuleiten. Weihbischof Hermann Josef Schmitz führte im Namen des Erzbischofs den kanonischen Prozeß, und unvergeßlich ist der Jubel und die Begeisterung, mit der er am 16. Februar 1897 in Jülich empfangen wurde, als er dort mit Postulator, Promotor und Notar zur Inaugenscheinnahme des Grabes der Seligen und zur Vornahme von Zeugenverhören erschien. Freilich erhob sich auch, wie das nicht anders zu erwarten war, Widerspruch, und lebhafte Fehde wurde in den politischen Blättern über die Zweckmäßigkeit der Einleitung des Prozeßverfahrens geführt. Das mußte natürlich den Gerichtshof bewegen, das Verfahren mit größter Sorgfalt und Gründlichkeit zu führen. Das Ergebnis war ein günstiges. Am 9. September 1897 fällte der Kardinal Erzbischof Philippus Krementz in feierlicher Gerichtssitzung, die in der erzbischöflichen Hauskapelle zu Cöln stattfand, nach Anrufung des Namens Christi, Gott allein vor Augen habend, das Endurteil dahin, es sei als feststehend zu erachten, daß die ehrwürdige Dienerin Gottes Christina schon vor dem Jahre 1534 kirchlich verehrt worden sei, und daß diese Verehrung sich ununterbrochen bis auf den heutigen Tag erhalten habe.
Papst Urban VIII. hat nämlich aufs strengste verboten, jemanden als Heiligen zu verehren, der nicht vom Papste heilig gesprochen sei. Dieses Verbot findet jedoch nicht auf diejenigen Diener Gottes Anwendung, die bereits hundert Jahre vor der Verfügung Urbans VIII., nämlich vor dem Jahre 1534, in der Kirche öffentlich als Heilige oder Selige verehrt worden sind. Bezüglich der seligen Christina wurde nun der vollgültige Beweis erbracht, daß ihre Verehrung bereits vor dem Jahre 1534 zu Recht bestand.
Nach langwieriger und sorgfältiger Prüfung hat die Ritenkongregation in ihrer Sitzung vom 11. August 1908 auf Anstehen des Kardinals Hieronymus Gotti das Urteil des Cölner Erzbischofs bestätigt, und am darauffolgenden Tage hat Papst Pius X. die Verehrung der seligen Christina gutgeheißen.
Nach kirchlichem Rechte gebührt ihr nunmehr der Grad der Verehrung, der den förmlich selig gesprochenen Dienern Gottes zusteht.
In der neuen Pfarrkirche zu Stommeln wurde der Seitenaltar auf der Evangelienseite nach ihr benannt und mit ihrem Bilde geschmückt (Abbildung 9), und am Fuße des Kirchhügels wurde ein stattliches Krankenhaus (Abbildung 10) erbaut, das am Christinafeste des Jahres 1908 feierlich eingeweiht wurde. Zellitinnen aus der Kupfergasse in Cöln, deren Orden sich aus dem Beginentum entwickelt hat, mithin Mitschwestern der seligen Christina, versehen in ihm den Krankendienst.
Auf Antrag des hochseligen Kardinals und Erzbischofs von Cöln Antonius Fischer wurde durch Dekret der Ritenkongregation vom 18. März 1909 der Name der seligen Christina in das liturgische Kalendarium der Cölner Kirche unter dem 6. November eingetragen, die Feier ihres Festes für den Bereich des Erzbistums Cöln bewilligt und eigene Meßgebete und Lesungen für die Begehung des Festes genehmigt.
Die Meßgebete lauten in der Uebersetzung wie folgt:
Meßgebet.
O Herr Jesus Christus, der Du Deine geliebte Braut Christina mit überaus reichen Gnadengaben ausgestattet und sie gegen alle Nachstellungen des Teufels mit unbesiegbarem Heldenmute ausgerüstet hast, gib gnädig, daß wir durch ihre gütige Vermittelung alle Widerwärtigkeit standhaft überwinden, in Deinem Dienste treu bis zum Tode verharren und so die ewigen Freuden erlangen. Der Du lebst und regierst.
Stillgebet.
Wir bringen, o Herr, das Opfer Deines Leibes und Blutes dar und bitten Dich demütig, daß wir durch die Fürbitte der seligsten Jungfrau Christina Verzeihung aller Sünden erlangen mögen. Der Du lebst u. s. w.
Nach der h. Kommunion.
Laß einströmen, o Herr, in unsere Herzen, den Geist Deiner Gütigkeit und gib gnädig, daß wir in Nachahmung der Tugendbeispiele Deiner seligen Jungfrau Christina standhaft im Glauben und glühend in der Liebe befunden werden. Durch unsern Herrn.
Lied zum Christinafest.
Nach der neuen Melodie: „Maria zu lieben“. (Kölner Diözesangesangbuch Nr. 177).
1. O sel'ge Christina, wir ehren Dich heut', Weil Gott Dich erhoben zur himmlischen Freud; In unserer Heimat hast einst Du gelebt Und jegliche Tugend zu üben gestrebt.
2. Auf Gott war gerichtet Dein Herz und Dein Sinn, Dem frommen Gebete gabst gern Du Dich hin; Dem höllischen Feinde Du so widerstand'st Und Hülfe und Beistand durch Engel Du fand'st.
3. Du warst mit der Herrin des Himmels vertraut Und hast gar den göttlichen Heiland geschaut; Er prägte die Male der Wunden Dir ein, Du solltest empfinden der Dornenkron' Pein.
4. Gar lieblich und eifrig, nach Jesu Gebot, Halfst gern Du dem Nächsten in Krankheit und Not; Des Fegfeuers Seelen in Qualen und Leid Hast durch Dein Büßen und Beten befreit.
5. Und gleich Deinem Heiland, in Armut und Not Dein Leben Du schlossest durch heiligen Tod; Du gingest in die Ruhe der Seligen ein, Und stets wird im Segen Dein Andenken sein.
6. Gar mancher, der bittend an Dich sich gewandt, Erhörung und Gnade bei Gott durch Dich fand; Denn er, der im Schwachen sich machtvoll bewährt, Noch jetzt seiner Dienerin Bitten erhört.
7. Wir fleh'n, da die Kirche als Sel'ge Dich ehrt, Und um Deine Fürsprach' zu bitten uns lehrt: Hilf uns Christina in jeglicher Not, Zumal wenn uns nahet der bittere Tod.
Personen- und Ortsverzeichnis.
Aachen 3, 11, 146, 147.
Aarhus 101, 105, 108.
Absalon, Dominikanerprovinzial 50.
Adolf, Graf von Berg 155, 156, 157.
Adolf, Graf von Nassau 155, 156.
Adolf, Scholar in Cöln 30, 92.
Aerschot 144.
Albert der Große 4, 12.
Albigenser 10.
Aldebrandino, Dominikaner aus Rom 29, 59, 60, 61, 62, 64, 67, 79, 80, 102.
Aleidis, Begine in Stommeln 32, 33, 40, 115.
Aleidis, die Blinde, Begine in Stommeln 19, 32, 52, 54, 89, 109.
Alfradis, vornehme Frau bei Stommeln 40.
Alsen 118.
Andernach 29.
Andreas, reicher Schwede 131.
Andreas von Esch, Dominikaner 98.
Andreasstift zu Cöln 12, 17, 164.
Antwerpen 154.
Apostoliker, Sekte 10.
Arnold von Egmond 166.
Arnold von Looz 155.
Arnold von Xanten, Dominikanerprior 29, 83.
Aschenbroich, Martin, Schriftsteller 168.
Augustinus, Dominikanerprovinzial 113.
Balduin von Flandern, Dominikaner 29, 59.
Bartholomäus, Apostel 17 21, 156.
Beatrix, Frau zu Stommeln 5.
Bedburg 57, 92.
Beginen 8, 9.
Beginen zu Stommeln 19, 32, 91.
Benigna, Begine in Stommeln 32, 116.
Berg, Grafschaft 155, 157.
Bergheim, an der Erft 2.
Berlich, Straße in Stommeln 160.
Bertold, Dominikanerprior 130, 132, 133.
Birrick, Hermann, Notar 167.
Blankenheim 167.
Böhmen 29.
Bonefant, Wilhelm, Dominikaner 87.
Bordeaux 154.
Brabant 155.
Brandenbergertor zu Nideggen 164.
Brauweiler 2, 30, 67, 68, 76, 94, 105, 106, 108, 155.
Brühl 3
Bruno h., Erzbischof von Cöln 4.
Brusohaus 6.
Bruso, Heinrich 5, 109.
Burg an der Wupper 156.
Calcar 163.
Caster 164.
Cäcilia h. 57.
Cäcilienstift in Cöln 4, 5, 30, 31, 164, 165.
Christina h., Martyrin 5.
Christina, Dominikanerin in Schweden 130.
Christina, Stiftsdame an St. Ursula in Cöln 32.
Christina, Dienstmagd des Bruders Christinas zu Cöln 149.
Christinenaltar zu Stommeln 172.
Christinengrab zu Stommeln 170.