Die Pest zu London

Part 4

Chapter 43,540 wordsPublic domain

Sobald irgend jemand als pestverdächtig von seinem Visitator, Wundarzt oder einem Leichenbeschauer angezeigt wird, soll er noch dieselbe Nacht in dem gleichen Hause abgesondert werden, und nachdem dies geschehen, soll das Haus, auch wenn es sich nicht um einen Todesfall handelt, für einen Monat abgesperrt werden, nach Gebrauch wirksamer Vorbeugungsmittel von seiten der anderen Inwohner.

Ausräucherung des Hausrats

Die Bettsachen, Kleider und Vorhänge der Verseuchten sind zu beschlagnahmen und mit Feuer gut auszuräuchern mit solchem Räucherwerk, als dazu geeignet erscheint, innerhalb des verseuchten Hauses, ehe sie wieder in Gebrauch genommen werden dürfen. Und soll das nach Verfügung des Visitators ausgeführt werden.

Absperrung der Häuser

Wer immer irgend jemand besucht, der an der Pest verseucht ist oder freiwillig sich in ein als verseucht bekanntes Haus begibt, ohne dazu Erlaubnis zu haben, dessen Haus soll für eine gewisse Zeit auf Anordnung des Visitators abgesperrt werden.

Niemand darf aus einem verseuchten Hause entfernt werden usw.

Desgleichen soll niemand aus dem Hause entfernt werden, wo er angesteckt wurde, noch in irgendein anderes Haus in der Stadt gebracht werden (außer in das Pesthaus oder eine Baracke oder ein solches Haus, das dem Besitzer besagten Hauses zugehört und nur von seiner eigenen Dienerschaft bewohnt wird) und soll zur Sicherheit des betr. Kirchspiels, wohin solcher Umzug stattfindet, unter genauer Beobachtung aller bereits erwähnten Verordnungen und gehöriger Aufsicht der Umzug bei Nacht ausgeführt werden, ohne daß daraus dem Kirchspiel irgendwelche Kosten erwachsen dürfen; und soll es jeder Person, die im Besitze von zwei Häusern ist, erlaubt sein, die gesunden oder verseuchten Insassen nach seiner Wahl in das andere Haus zu verlegen, dermaßen, daß, wenn er die Gesunden entfernt, Verseuchte nachzuschicken ihm soll verboten sein und umgekehrt, und daß jene, die er fortschickt, zum mindesten für eine Woche sollen abgesperrt und von jeder Gesellschaft abgesondert werden, aus Vorsicht vor jeder noch nicht sichtbaren Ansteckung.

Begräbnis der Toten

Daß das Begräbnis der Toten während der Zeit dieser Seuche solle stattfinden zu den passendsten Stunden, stets vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang im Beisein des Kirchenvorstehers oder Konstablers und keines andern, und soll es weder Nachbarn noch Freunden erlaubt sein, die Leiche zu der Kirche zu begleiten oder das verseuchte Haus zu betreten bei Gefängnisstrafe oder Absperrung des eigenen Hauses.

Auch daß keine Leiche eines an der Seuche Verstorbenen soll begraben werden oder in einer Kirche bleiben dürfen zur Zeit des Gottesdienstes, der Predigt oder Christenlehre, ebenso, daß keinen Kindern soll erlaubt sein, während eines Begräbnisses in der Kirche, auf dem Kirchhof oder sonstigem Begräbnisplatz in die Nähe der Leiche, des Sarges oder Grabes zu kommen, auch daß alle Gräber sollen zum mindesten sechs Fuß tief sein.

Daß ferner alle Versammlungen bei andern Begräbnissen während der Dauer der Seuche zu verbieten seien.

Verbot der Veräußerung von verseuchten Gegenständen

Daß es nicht erlaubt sein soll, Stoffe, Kleider, Bettzeug oder Anzüge aus irgendeinem verseuchten Hause zu entfernen oder herauszubringen, und daß es den Versteigerern und Hausierern von Bettzeug oder alten Kleidern aufs strengste verboten sein soll, solches zu verkaufen oder auf Versatz zu belehnen, auch es keinen Trödlern von Bettzeug und alten Kleidern gestattet sein soll, solche öffentlich auszuhängen vor ihren Laden, Ständen oder hinter den Fenstern, die auf eine Straße, Gasse, einen Durchgang oder öffentlichen Platz gehen, bei Gefängnisstrafe. Und soll jeder Trödler oder wer sonst immer, der Bettzeug, Kleider oder dergleichen aus einem verseuchten Hause kauft, innerhalb zweier Monate seit der Verseuchung, in seinem Haus gleich als einem verseuchten abgesperrt werden, zum mindesten für die Dauer von 20 Tagen.

Verbot der Wegschaffung aus einem verseuchten Hause

So irgend jemand durch Fahrlässigkeit oder auf andere Weise von einem verseuchten Ort nach einem andern kommt oder gebracht wird, soll das Kirchspiel, von wo er gekommen ist oder gebracht wurde, auf die Anzeige davon, auf seine Kosten, besagten Flüchtling wieder bei Nacht zurückbringen lassen, und sollen die Schuldigen nach Verfügung des Pflegschaftsrichters bestraft, das Haus aber von dem, der den Besuch empfangen, für 20 Tage abgesperrt werden.

Anzeichnung der verseuchten Häuser

Daß jedes verseuchte Haus in der Mitte der Tür mit einem roten Kreuz von einem Fuß Länge soll bezeichnet werden, daß solches überall gesehen werden kann und soll in Druckschrift dicht über besagtes Kreuz der Spruch gesetzt werden: Herr, habe Mitleid mit uns, und soll so lange dort bleiben, bis besagtes Haus wieder rechtmäßig geöffnet wurde.

Über die Bewachung verseuchter Häuser

Daß die Konstabler sich überzeugen sollen, daß jedes verseuchte Haus von Wächtern beobachtet wird, die die Eingeschlossenen mit dem Notwendigsten versorgen, auf ihre Kosten und im Falle des Unvermögens auf Kosten der Allgemeinheit. Und soll das Absperren der Häuser vier Wochen dauern, nach Wiedereintritt der Gesundheit.

Soll genau darauf geachtet werden, daß Leichenbeschauer, Wundärzte, Wärter und Leichenträger sich nicht auf der Straße zeigen, ohne einen roten Stab oder eine rote Gerte von drei Fuß Länge offen und jedermann sichtbar in der Hand zu tragen, und sollen sie gehalten sein, kein anderes Haus als ihr eigenes zu betreten oder wohin sie gerufen und geholt werden; auch sollen sie sich fern von jeder Gesellschaft halten, besonders wenn sie kürzlich in ihrem Berufe tätig waren.

Hausbewohner

Soll, wo mehrere Insassen in ein und demselben Hause sind und einer von ihnen von der Seuche ergriffen wird, es niemand aus diesem Hause erlaubt sein, den Erkrankten oder sich selbst zu entfernen ohne Gesundheitszeugnis von den Visitatoren des Kirchspiels und soll im Verfehlungsfalle das Haus, wohin er oder sie sich begeben, gerade so abgesperrt werden als im Falle der Verseuchung.

Öffentliche Wagen

Sollen die Kutscher der öffentlichen Wagen darauf achten, daß sie ihre Wagen nicht, wie schon manchmal beobachtet wurde, nachdem sie verseuchte Personen zum Pesthaus oder nach andern Plätzen gebracht haben, wieder in den allgemeinen Verkehr stellen, ehe sie ordentlich durchräuchert und für die Dauer von 5 oder 6 Tagen beiseite gestellt worden sind.

Verfügungen über die Straßenreinigung

Die Straßen müssen rein gehalten werden.

Erstlich wird es für nötig erachtet und daher bestimmt, daß jeder Hausbesitzer die Straße vor seiner Tür täglich reinigen lassen soll, und soll sie die ganze Woche lang ordentlich gekehrt werden.

Über die Gassenkehrer

Soll der Kehricht und die Hausabfälle täglich von den Straßenkehrern weggebracht werden, und soll der Straßenkehrer auf seine Ankunft durch das Blasen eines Hornes aufmerksam machen, wie es auch bisher geschah.

Über die Anlage von Abfallgruben

Sollen die Abfallgruben soweit als möglich von der Stadt und allen öffentlichen Straßen entfernt werden, und soll es keinem Abtritträumer erlaubt sein, eine Tonne in eine Grube oder einen Garten in der Nähe der Stadt auszuleeren.

Über verdorbene Lebensmittel

Soll besonders darauf Bedacht genommen werden, daß kein riechender Fisch, verdorbenes Fleisch oder dämpfiges Getreide oder andere verdorbene Lebensmittel, welcher Art immer, in irgendeinem Teile der Stadt verkauft werden.

Sollen die Brauereien und Schenken nach ungereinigten Fässern durchsucht werden.

Soll es verboten sein, Schweine, Hunde, Katzen, zahme Tauben oder Kaninchen in irgendeinem Teile der Stadt zu halten, oder Schweine in den Straßen und Gassen frei laufen zu lassen, und sollen solche Schweine von dem Büttel oder sonst einer Amtsperson eingesperrt, der Besitzer aber bestraft werden nach den Verordnungen des Stadtrats, und sollen die Hunde durch die dafür bestimmten Hundefänger getötet werden.

Verfügungen betreffend liederliche Personen und unnütze Gesellschaften. Bettler

Angesehen, daß über nichts mehr geklagt wird als die Menge der Landstreicher und herumziehenden Vagabunden, die überall um die Stadt ihr Unwesen treiben und viel dazu tun, um die Seuche zu verbreiten und trotz aller Verordnungen nicht weggeschafft werden können, so wird hiermit verfügt, daß Polizeidiener und andere, die es angeht, besonders Bedacht darauf nehmen, daß keinem herumziehenden Vagabunden das Betreten der Straßen in der Stadt erlaubt werde, und zwar unter keinem Vorwand, was immer, und soll die festgesetzte Strafe nach der ganzen Strenge des Gesetzes ihnen gegenüber zur Anwendung kommen.

Belustigungen

Sollen alle Belustigungen wie Bärenhetzen, Kartenspiele, das Singen von Moritaten u. dgl., die einen Auflauf von Menschen verursachen, aufs strengste verboten sein, und sollen die Übertreter von jedem Ratsherrn in seinem Bezirk schwer bestraft werden.

Über Festessen

Sollen alle öffentlichen Festessen, besonders jene der städtischen Innungen, in Gast- und Bierhäusern und allen sonstigen Orten für öffentliche Zusammenkünfte, bis auf weiteres verboten sein, und soll das hierdurch ersparte Geld zum Wohle der von der Seuche betroffenen Armen verwendet werden.

Schenken

Soll das unmäßige Zechen in Gasthäusern, Bierhäusern, Kaffeehäusern und Kellern aufs Ernstlichste getadelt werden, als das allgemeine Laster unserer Zeit und bestes Mittel, die Seuche zu verbreiten. Und soll es keiner Person oder Gesellschaft erlaubt sein, ein Gasthaus, Bierhaus oder Kaffeehaus zu betreten oder darin nach neun Uhr abends zu verweilen, gemäß dem alten Gesetz und Gebrauch dieser Stadt, bei gesetzlicher Strafe.

Zur leichteren Durchführung dieser Verfügungen und weiterer Verordnungen, die nach genauer Erwägung nötig befunden werden sollten, wird hiermit bestimmt, daß die Ratsherrn, ihre Vertreter sowie die Gemeindevertreter wöchentlich zusammenkommen, und zwar einmal, zweimal, dreimal oder öfter, je nach Notwendigkeit, an irgendeinem in ihren Pflegschaftsbezirken üblichen, von jeder Ansteckung oder Verseuchung freien, Orte, um zu beraten, auf welche Weise besagte Verfügungen zur Ausführung zu bringen sind. Und sollen solche, die in oder nahe an verseuchten Plätzen wohnen, ihr Kommen unterlassen. Und sollen besagte Ratsherrn, Stellvertreter und Gemeindevertreter, in ihren verschiedenen Bezirken alle Verfügungen in Wirksamkeit setzen, die von ihnen bei besagter Zusammenkunft beraten und zum Wohle von seiner Majestät Untertanen und zu ihrer Befreiung von der Seuche für richtig gehalten worden sind.

Sir John Lawrence, Lordmayor Sir George Waterman } Sir Charles Doe } Sherifs.

Es ist unnötig zu sagen, daß diese Verfügungen nur jene Plätze betrafen, die unter der Gerichtsbarkeit des Lordmayors standen, aber die Friedensrichter der Kirchspiele, die zu der näheren Umgebung und den Vorstädten gehörten, ergriffen die gleichen Maßregeln. Freilich wurde zur Absperrung der Häuser auf unserer Seite erst später geschritten, weil, wie ich schon erzählt habe, die Pest nicht so bald zu uns kam und erst Anfang August ihre volle Heftigkeit entfaltete.

Anfangs nannte man diese Absperrung der Häuser eine recht grausame und unchristliche Maßregel, und die solchermaßen eingesperrten Leute klagten aufs Bitterste; auch kamen täglich die heftigsten Beschwerden an den Lordmayor über zu Unrecht oder aus Bosheit abgesperrte Häuser. Die Untersuchung ergab die Grundlosigkeit mancher Beschwerden; in andern Fällen zeigte sich, daß die Krankheit nicht zu den ansteckenden gehörte, oder auch, daß die Erkrankten, wennschon ihr Fall nicht sicher war, eingewilligt hatten, nach dem Pesthause gebracht zu werden, worauf die Absperrung aufgehoben wurde.

Eines Tages, als ich etwa um 8 Uhr morgens durch Houndsditch kam, hörte ich einen großen Lärm. Zwar waren nur wenige Leute auf der Straße, da es ihnen verboten war, dort lange herumzustehen oder sich mit andern herumzutreiben, auch hielt ich mich selbst nicht lange auf, aber das laute Geschrei erweckte meine Neugierde, so daß ich einem, der aus dem Fenster schaute, zurief und ihn fragte, was es denn gäbe.

Wie es schien, war der Wächter, der vor dem verseuchten oder angeblich verseuchten und abgesperrten Hause seinen Posten hatte, nun schon zwei Nächte hintereinander dagewesen, wie er wenigstens erzählte, und der Tagwächter, der auch schon einen Tag hier sein Amt versehen hatte, war eben gekommen, um ihn abzulösen -- und während dieser ganzen Zeit war kein Laut aus dem Hause gedrungen, kein Licht hatte sich gezeigt, die Leute verlangten nichts, schickten den Wächter weder auf irgendeine Besorgung, was doch gemeinhin die Haupttätigkeit der Wächter ausmachte, noch wollten sie sonst etwas von ihm. So war es nach seinem Berichte seit Montagnachmittag. Da hatte er in dem Hause ein arges Schreien und Heulen gehört, wie er meinte, weil dort gerade jemand gestorben war. Wirklich war auch der Leichenkarren in der vorhergehenden Nacht vor der Türe angehalten und die Leiche eines Dienstmädchens herabgebracht worden. Die Leichenträger hatten sie in den Karren geworfen, wie sie war, nur in ein Stück grünes Zeug gewickelt, und waren davongefahren.

Als der Lärm und das Geschrei ertönte, hatte der Wächter an die Türe geklopft, aber eine ganze Weile hatte niemand geantwortet. Endlich hatte jemand zum Fenster herausgesehen und mit einer verärgerten, aber doch weinerlichen Stimme gefragt: »Was wollt Ihr denn, daß Ihr so klopft?« Er hatte geantwortet: »Ich bin der Wächter, wie geht’s Euch? Was ist los?« -- Die Person hatte darauf gerufen: »Was geht das dich an? Halt’ den Leichenkarren an.« Das war so um 1 Uhr herum gewesen. Bald nachher hatte er, wie er erzählte, den Leichenkarren angehalten und von neuem geklopft, aber keine Antwort erhalten. Auch als er immer weiter geklopft und der Kerl von dem Karren mit seiner Glocke geläutet und wiederholt gerufen hatte: »Bringt die Leiche heraus!«, war alles still geblieben, bis der Fuhrmann, der irgendwo anders gebraucht wurde, endlich nicht mehr warten wollte und weggefahren war.

Der Wächter hatte nicht gewußt, was er aus all dem machen sollte, so hatte er die Sache auf sich beruhen lassen, bis der Tagwächter zur Ablösung gekommen war. Nachdem er ihm alles aufs genaueste erzählt hatte, klopften die beiden eine Zeitlang an die Türe, aber ohne Erfolg. Doch bemerkten sie, daß das Fenster oder der Fensterflügel im zweiten Stock, aus dem die Person herausgeschaut und gerufen hatte, noch immer offen stand.

Darauf holten die beiden Leute, um ihre Neugier zu befriedigen, eine lange Leiter, und einer von ihnen stieg hinauf und spähte in das Zimmer. Dort sah er die Leiche einer Frau auf dem Boden liegen, die nichts als ein Hemd an hatte. Aber obwohl er laut rief und mit seinem langen Stock auf den Boden stieß, rührte sich nichts, auch war kein Laut in dem ganzen Hause zu hören.

Nun stieg er wieder herunter und sprach mit seinem Kameraden, der auch hinaufstieg und alles gerade so fand wie der andere, worauf sie sich entschlossen, die Sache beim Lordmayor oder einer andern Behörde zur Anzeige zu bringen. Aber durchs Fenster wollte keiner von ihnen steigen. Von seiten der Behörde wurde auf die Anzeige hin befohlen, das Haus aufzubrechen, und zwar in Gegenwart eines Konstablers und anderer dazu bestimmter Personen, damit nichts gestohlen würde. Also geschah es, es wurde aber niemand in dem Hause gefunden als die Leiche jenes jungen Weibes, das man, da doch nichts mehr zu machen war, sich selbst überlassen hatte. Die andern hatten wohl auf irgendeine Weise den Wächter getäuscht und sich durch die Tür oder eine Hintertür oder über die Dächer davongemacht. Er selbst konnte darüber keine Angaben machen, und was das Schreien und Heulen anbetraf, so war es wohl bei dem jämmerlichen Abschied gewesen, der ihnen zu tiefst ans Herz ging, da es sich um die Schwester der Hausfrau handelte. Der Mann selber, seine Frau, mehrere Kinder und Dienstboten waren alle fort und geflohen, ob krank oder gesund, konnte ich niemals erfahren, freilich zog ich auch keine Erkundigungen ein.

In einem andern Hause in einer Straße, ganz nahe bei Aldgate, war, wie man mir erzählte, eine ganze Familie abgesperrt und eingeschlossen worden, weil das Dienstmädchen krank geworden war. Der Vater der Familie hatte durch seine Freunde bei dem nächsten Ratsherrn und beim Lordmayor Beschwerde einlegen lassen und sich bereit erklärt, das Mädchen in das Pesthaus bringen zu lassen, was ihm aber abgeschlagen wurde. Die Türe wurde also mit einem roten Kreuz bezeichnet, ein Schloß vorgelegt und ein Wächter hingestellt, wie die Verordnungen es vorschrieben.

Als der Hausherr sah, daß dagegen nichts zu machen war, und daß er, seine Frau und seine Kinder mit diesem armen verseuchten Dienstboten eingesperrt waren, rief er dem Wächter zu, er solle sogleich eine Pflegerin für die Kranke holen, denn für sie alle würde die Pflege sicheren Tod bedeuten. Er sagte dem Wächter in dürren Worten, wenn er das nicht tue, würde das Mädchen entweder an der Seuche sterben oder an Hunger zugrunde gehen, denn er wäre fest entschlossen, kein Mitglied seiner Familie in ihre Nähe zu lassen. Dazu lag sie in der Dachstube über vier Treppen, wo ihr Schreien oder um Hilfe rufen von niemand gehört werden konnte.

Der Wächter willigte ein, ging weg und holte eine Pflegerin, wie er beauftragt worden war; brachte sie auch noch denselben Abend. Der Hausherr benützte inzwischen die Gelegenheit, ein großes Loch durch seinen Laden in eine Bude oder einen Stand zu brechen, wo früher ein Schuhflicker unter seinem Ladenfenster gesessen hatte. Bei diesen traurigen Zeiten aber war er wahrscheinlich tot oder verzogen, und so hatte der Herr den Schlüssel in Gewahrsam. Solange der Wächter da war, hätte er freilich des Lärms wegen das Loch nicht durch die Wand brechen können. Als er nun drin in der Bude war, hielt er sich ganz still, bis der Wächter mit der Pflegerin zurückkam, und so machte er’s auch am nächsten Tage. In der folgenden Nacht aber schickte er den Wächter mit dem Auftrage weg, aus der Apotheke ein Pflaster für die Kranke zu holen, das erst hergerichtet werden mußte, oder gab ihm einen andern Auftrag, der ihn einige Zeit entfernt hielt, und während dieser Zeit machte er sich mit der ganzen Familie davon, und überließ es dem Wächter und der Pflegerin, das arme Geschöpf zu beerdigen, d. h. in den Leichenkarren zu werfen und für das Haus zu sorgen.

Nicht weit davon schütteten sie angezündetes Schießpulver auf einen Wächter und verbrannten den armen Teufel jämmerlich. Während er fürchterlich brüllte und niemand sich zur Hilfe herbeiwagte, stieg die ganze Familie aus den Fenstern im ersten Stock und ließ zwei Kranke zurück, die laut um Hilfe schrien. Man trug Sorge, ihnen Pflegerinnen zu verschaffen, aber die geflohenen Leute wurden niemals entdeckt, bis sie nach Erlöschen der Seuche zurückkehrten. Da aber kein Beweis gegen sie vorlag, konnte ihnen nichts geschehen.

In andern Fällen gab es Gärten, Mauern oder Zäune zwischen den Häusern und den Nachbargebäuden oder Höfe und Hinterhäuser, und aus Freundschaft oder auf ihre inständigen Bitten hin ließ man die Leute über die Mauern oder Zäune klettern und verschaffte ihnen so einen Ausgang durch die Nachbarhäuser. Oder sie bestachen die Dienstboten, sie bei Nacht durchzulassen, so daß alles in allem die Absperrung der Häuser keineswegs sicher war. Noch erfüllte sie überhaupt ihren Zweck und diente mehr dazu, die Leute in Verzweiflung und bis zum Äußersten zu bringen, um nur unter allen Umständen hinauszukommen.

Und was dabei das Schlimmste war, war, daß diejenigen, die so die Flucht ergriffen, die Ansteckung immer weiter verbreiteten, indem sie sich, schon verseucht, in der schauerlichsten Lage herumtrieben, was sonst nicht der Fall gewesen wäre. Wer sich die Sache in allen Einzelheiten vor Augen führt, muß zugeben, daß die Härte solcher Absperrungen viele Leute toll machte, so daß sie auf jede Gefahr hin aus den Häusern rannten, und das mit der Pest im Leibe und ohne zu wissen, wohin sie sich wenden oder was sie tun sollten, oder auch was sie taten. Manche gerieten in die schrecklichste Not und gingen auf den Straßen oder Feldern an Entkräftigung zugrunde, oder ließen sich in der Fieberhitze der Krankheit einfach zu Boden fallen. Andere wanderten aufs Land hinaus, irgendwohin, wie es ihnen gerade ihr Elend eingab, ohne Ziel und Zweck, bis sie, erschöpft und hinfällig, im Straßengraben verkamen. Denn niemand kam ihnen zu Hilfe, und überall in den Häusern oder Dörfern an der Straße weigerte man sich sie aufzunehmen, ob sie krank waren oder nicht. Manche verkrochen sich in Heuschober und starben dort, denn kein Mensch wagte nur in ihre Nähe zu kommen, oder glaubte ihnen, daß sie nicht angesteckt wären.

Wenn anderseits die Pest in eine Familie einbrach, d. h. wenn ein Familienmitglied ausgegangen war und von irgendwoher die Ansteckung heimbrachte, so erfuhr es die Familie sicherlich früher als die Aufsichtsbeamten, die ernannt worden waren, um die Kranken zu untersuchen. In der Zwischenzeit hatte dann der Hausherr bequem Gelegenheit, mit seiner ganzen Familie fortzuziehen, falls er wußte wohin, und viele taten das auch. Aber das Unglück war, daß eine Menge davon schon angesteckt waren und so die Seuche in die Häuser jener brachten, die sie gastfreundlich aufnahmen, was im höchsten Grade grausam und undankbar war.

Bisher sprach ich von jenen Leuten, die aus Angst, eingesperrt zu werden, jedes Mittel ergriffen, sei es List oder Gewalt, um vor oder nach der Zuschließung der Häuser herauszukommen, und deren Elend dadurch nicht vermindert, sondern eher gesteigert wurde. Aber außerdem gab es viele unter den Flüchtlingen, die Zufluchtsorte und andere Häuser hatten, wohin sie sich zurückzogen und verborgen hielten, bis die Seuche erloschen war. Andere Familien, die das Kommen der Seuche voraussahen, stapelten Haufen von Nahrungsmitteln und Vorräten auf, genug für sie alle, und schlossen sich so gänzlich ab, daß man von ihnen weder etwas sah noch hörte, bis die Seuche vorbei war, worauf sie endlich wieder in voller Gesundheit zum Vorschein kamen. Ich erinnere mich mehrerer solcher Fälle und könnte im einzelnen anführen, wie sie es machten. Zweifellos war das das Sicherste, was man tun konnte für solche, deren Verhältnisse keine Entfernung erlaubten oder die keinen geeigneten Zufluchtsort besaßen, denn wenn sie sich so abgeschlossen hatten, war’s gerade, als ob sie hundert Meilen weit weg gewesen wären. Ich kann mich auch nicht erinnern, daß irgendeine dieser Familien erkrankt wäre. Unter ihnen waren besonders einige holländische Kaufleute bemerkenswert, die ihre Häuser wie gegen eine Belagerung herrichteten und niemand erlaubten, hinein oder heraus oder nur in die Nähe zu kommen. Eins von diesen Häusern stand in einem Hofe in der Throckmorton-Straße und ging auf Drapers Garten.

Aber nun wieder zurück zu den Verseuchten, die von den Behörden abgesperrt wurden. Ihr Elend ist gar nicht zu beschreiben, und gewöhnlich kam auch aus solchen Häusern das schauerlichste Geschrei und Gejammer der armen verzweifelten Leute, die ihre Liebsten in solch fürchterlicher Lage sahen und dabei eingesperrt wie im Gefängnis waren.