Die Kernpunkte Der Sozialen Frage In Den Lebensnotwendigkeiten

Chapter 9

Chapter 93,239 wordsPublic domain

Die in der letzteren Art gemachten Erwerbungen und alle Ersparnisse, die aus den Leistungen der eigenen Arbeit entspringen, verbleiben bis zum Tode des Erwerbers oder bis zu einem spätern Zeitpunkte im persönlichen Besitz dieses Erwerbers oder seiner Nachkommen. Bis zu diesem Zeitpunkte wird auch ein aus dem Rechtsbewußtsein sich ergebender, durch den Rechtsstaat festzusetzender Zins von dem zu leisten sein, dem solche Ersparnisse zum Schaffen von Produktionsmitteln gegeben werden. In einer sozialen Ordnung, die auf den hier geschilderten Grundlagen ruht, kann eine vollkommene Scheidung durchgeführt werden zwischen den Erträgnissen, die auf Grund einer Arbeitsleistung mit Produktionsmitteln zustandekommen und den Vermögensmassen, die auf Grund der persönlichen (physischen und geistigen) Arbeit erworben werden. Diese Scheidung entspricht dem Rechtsbewußtsein und den Interessen der sozialen Allgemeinheit. Was jemand erspart, und als Ersparnis einem Produktionsbetrieb zur Verfügung stellt, das dient den allgemeinen Interessen. Denn es macht erst die Produktionsleitung durch individuelle menschliche Fähigkeiten möglich. Was an Kapitalvermehrung durch die Produktionsmittel -- nach Abzug des rechtmäßigen Zinses -- entsteht, das verdankt seine Entstehung der Wirkung des gesamten sozialen Organismus. Es soll also auch in der geschilderten Art wieder in ihn zurückfließen. Der Rechtsstaat wird nur eine Bestimmung darüber zu treffen haben, _daß_ die Überleitung der in Frage kommenden Kapitalmassen in der angegebenen Art geschehe; nicht aber wird es ihm obliegen, Entscheidungen darüber zu treffen, zu welcher materiellen oder geistigen Produktion ein übergeleitetes oder auch ein erspartes Kapital zur Verfügung zu stellen ist. Das würde zu einer Tyrannis des Staates über die geistige und materielle Produktion führen. Diese aber wird in der für den sozialen Organismus besten Art durch die individuellen menschlichen Fähigkeiten geleitet. Nur wird es demjenigen, der nicht selbst die Wahl darüber treffen will, an wen er ein durch ihn entstandenes Kapital übertragen soll, frei überlassen sein, für das Verfügungsrecht eine Korporation der geistigen Organisation einzusetzen.

Auch ein durch Ersparnis gewonnenes Vermögen geht mit dem Zinserträgnis nach dem Tode des Erwerbers oder einige Zeit danach an eine geistig oder materiell produzierende Person oder Personengruppe -- aber _nur_ an eine solche, nicht an eine unproduktive Person, bei der es zur Rente würde -- über, die durch letztwillige Anordnung von dem Erwerber zu wählen ist. Auch dafür wird, wenn eine Person oder Personengruppe nicht unmittelbar gewählt werden kann, die Übertragung des Verfügungsrechtes an eine Korporation des geistigen Organismus in Betracht kommen. Nur wenn jemand von sich aus keine Verfügung trifft, so wird der Rechtsstaat für ihn eintreten und durch die geistige Organisation die Verfügung treffen lassen.

Innerhalb einer so geregelten sozialen Ordnung ist zugleich der freien Initiative der einzelnen Menschen und auch den Interessen der sozialen Allgemeinheit Rechnung getragen; ja es wird den letzteren eben dadurch voll entsprochen, daß die freie Einzel-Initiative in ihren Dienst gestellt wird. Wer seine Arbeit der Leitung eines andern Menschen anzuvertrauen hat, wird bei einer solchen Regelung wissen können, daß das mit dem Leiter gemeinsam Erarbeitete in der möglichst besten Art für den sozialen Organismus, also auch für den Arbeiter selbst, fruchtbar wird. Die hier gemeinte soziale Ordnung wird ein dem gesunden Empfinden der Menschen entsprechendes Verhältnis schaffen zwischen den durch das Rechtsbewußtsein geregelten Verfügungsrechten über in Produktionsmitteln verkörpertes Kapital und menschlicher Arbeitskraft einerseits und den Preisen der durch beides geschaffenen Erzeugnisse andrerseits. -- Vielleicht findet mancher in dem hier Dargestellten Unvollkommenheiten. Die mögen gefunden werden. Es kommt einer wirklichkeitsgemäßen Denkart nicht darauf an, vollkommene »Programme« ein für alle Male zu geben, sondern darauf, die _Richtung_ zu kennzeichnen, in der praktisch gearbeitet werden soll. Durch solche besondere Angaben, wie sie die hier gemachten sind, soll eigentlich nur wie durch ein Beispiel die gekennzeichnete Richtung näher erläutert werden. Ein solches Beispiel mag verbessert werden. Wenn dies nur in der angegebenen Richtung geschieht, dann kann ein fruchtbares Ziel erreicht werden.

Berechtigte persönliche oder Familienimpulse werden sich durch solche Einrichtungen mit den Forderungen der menschlichen Allgemeinheit in Einklang bringen lassen. Man wird gewiß darauf hinweisen können, daß die Versuchung, das Eigentum auf einen oder mehrere Nachkommen noch bei Lebzeiten zu übertragen, sehr groß ist. Und daß man ja in solchen Nachkommen scheinbar Produzierende schaffen kann, die aber dann doch gegenüber anderen untüchtig sind und besser durch diese anderen ersetzt würden. Doch diese Versuchung wird in einer von den oben angedeuteten Einrichtungen beherrschten Organisation eine möglichst geringe sein können. Denn der Rechtsstaat braucht nur zu verlangen, daß unter allen Umständen das Eigentum, das an ein Familienmitglied von einem andern übertragen worden ist, nach Ablauf einer gewissen, auf den Tod des letzteren folgenden Zeit einer Korporation der geistigen Organisation zufällt. Oder es kann in andrer Art durch das Recht die Umgehung der Regel verhindert werden. Der Rechtsstaat wird nur dafür sorgen, _daß_ diese Überführung geschehe; wer ausersehen sein solle, das Erbe anzutreten, das sollte durch eine aus der geistigen Organisation hervorgegangene Einrichtung bestimmt sein. Durch Erfüllung solcher Voraussetzungen wird sich ein Verständnis dafür entwickeln, daß Nachkommen durch Erziehung und Unterricht für den sozialen Organismus geeignet gemacht werden, und nicht durch Kapitalübertragung an unproduktive Personen sozialer Schaden angerichtet werde. Jemand, in dem wirklich soziales Verständnis lebt, hat kein Interesse daran, daß seine Verbindung mit einer Kapitalgrundlage nachwirke bei Personen oder Personengruppen, bei denen die individuellen Fähigkeiten eine solche Verbindung nicht rechtfertigen.

Niemand wird, was hier ausgeführt ist, für eine bloße Utopie halten, der Sinn für wirklich praktisch Durchführbares hat. Denn es wird gerade auf solche Einrichtungen gedeutet, die ganz unmittelbar an jeder Stelle des Lebens aus den gegenwärtigen Zuständen heraus erwachsen können. Man wird nur zu dem Entschluß greifen müssen, innerhalb des Rechtsstaates auf die Verwaltung des geistigen Lebens und auf das Wirtschaften allmählich zu verzichten und sich nicht zu wehren, wenn, was geschehen sollte, wirklich geschieht, daß private Bildungsanstalten entstehen und daß sich das Wirtschaftsleben auf die eigenen Untergründe stellt. Man braucht die Staatsschulen und die staatlichen Wirtschaftseinrichtungen nicht von heute zu morgen abzuschaffen; aber man wird aus vielleicht kleinen Anfängen heraus die Möglichkeit erwachsen sehen, daß ein allmählicher Abbau des staatlichen Bildungs- und Wirtschaftswesens erfolge. Vor allem aber würde notwendig sein, daß diejenigen Persönlichkeiten, welche sich mit der Überzeugung durchdringen können von der Richtigkeit der hier dargestellten oder ähnlicher sozialer Ideen, für deren Verbreitung sorgen. Finden solche Ideen Verständnis, so wird dadurch _Vertrauen_ geschaffen zu einer möglichen heilsamen Umwandlung der gegenwärtigen Zustände in solche, welche deren Schäden nicht zeigen. _Dieses_ Vertrauen aber ist das einzige, aus dem eine wirklich gesunde Entwicklung wird hervorgehen können. Denn wer ein solches Vertrauen gewinnen soll, der muß überschauen können, wie Neueinrichtungen sich praktisch an das Bestehende anknüpfen lassen. Und es scheint gerade das Wesentliche der Ideen zu sein, die hier entwickelt werden, daß sie nicht eine bessere Zukunft herbeiführen wollen durch eine noch weitergehende Zerstörung des Gegenwärtigen, als sie schon eingetreten ist; sondern daß die Verwirklichung solcher Ideen auf dem Bestehenden weiterbaut und im Weiterbauen den Abbau des Ungesunden herbeiführt. Eine Aufklärung, die ein Vertrauen nach dieser Richtung nicht anstrebt, wird nicht erreichen, was unbedingt erreicht werden muß: eine Weiterentwicklung, bei welcher der Wert der bisher von den Menschen erarbeiteten Güter und der erworbenen Fähigkeiten nicht in den Wind geschlagen, sondern gewahrt wird. Auch der ganz radikal Denkende kann Vertrauen zu einer sozialen Neugestaltung unter Wahrung der überkommenen Werte gewinnen, wenn er vor Ideen sich gestellt sieht, die eine wirklich gesunde Entwicklung einleiten können. Auch er wird einsehen müssen, daß, welche Menschenklasse auch immer zur Herrschaft gelangt: sie die bestehenden Übel nicht beseitigen wird, wenn ihre Impulse nicht von Ideen getragen sind, die den sozialen Organismus gesund, lebensfähig machen. Verzweifeln, weil man nicht glauben kann, daß bei einer genügend großen Anzahl von Menschen auch in den Wirren der Gegenwart Verständnis sich finde für solche Ideen, wenn auf ihre Verbreitung die notwendige Energie gewandt werden kann, hieße an der Empfänglichkeit der Menschennatur für Impulse des Gesunden und Zweckentsprechenden verzweifeln. Es sollte _diese_ Frage, ob man daran verzweifeln müsse, gar nicht gestellt werden, sondern _nur die_ andere: was man tun solle, um die Aufklärung über vertrauenerweckende Ideen so kraftvoll als möglich zu machen.

Einer wirksamen Verbreitung der hier dargestellten Ideen wird zunächst entgegenstehen, daß die Denkgewohnheiten des gegenwärtigen Zeitalters aus zwei Untergründen heraus mit ihnen nicht zurechtkommen werden. Entweder wird man in irgend einer Form einwenden, man könne sich nicht vorstellen, daß ein Auseinanderreißen des einheitlichen sozialen Lebens möglich sei, da doch die drei gekennzeichneten Zweige dieses Lebens in der Wirklichkeit überall zusammenhängen; oder man wird finden, daß auch im Einheitsstaate die notwendige selbständige Bedeutung eines jeden der drei Glieder erreicht werden könne, und daß eigentlich mit dem hier Dargestellten ein Ideengespinst gegeben sei, das die Wirklichkeit nicht berühre. Der erste Einwand beruht darauf, daß von einem _unwirklichen_ Denken ausgegangen wird. Daß geglaubt wird, die Menschen könnten in einer Gemeinschaft nur eine Einheit des Lebens erzeugen, wenn diese Einheit durch Anordnung erst in die Gemeinschaft hineingetragen wird. Doch das Umgekehrte wird von der Lebenswirklichkeit verlangt. Die Einheit muß als das _Ergebnis_ entstehen; die von verschiedenen Richtungen her zusammenströmenden Betätigungen müssen _zuletzt_ eine Einheit bewirken. _Dieser_ wirklichkeitsgemäßen Idee lief die Entwicklung der letzten Zeit zuwider. Deshalb stemmte sich, was in den Menschen lebte, gegen die von außen in das Leben gebrachte »Ordnung« und führte zu der gegenwärtigen sozialen Lage. -- Das zweite Vorurteil geht hervor aus dem Unvermögen, die radikale Verschiedenheit im Wirken der drei Glieder des sozialen Lebens zu durchschauen. Man sieht nicht, wie der Mensch zu jedem der drei Glieder ein _besonderes_ Verhältnis hat, das in seiner Eigenart nur entfaltet werden kann, wenn im wirklichen Leben ein für sich bestehender Boden vorhanden ist, auf dem sich, abgesondert von den beiden andern, dieses Verhältnis ausgestalten kann, um mit ihnen zusammenzuwirken. Eine Anschauung der Vergangenheit, die physiokratische, meinte: entweder die Menschen machen Regierungsmaßregeln über das wirtschaftliche Leben, welche der freien Selbstentfaltung dieses Lebens widerstreben; dann seien solche Maßregeln schädlich. Oder die _Gesetze_ laufen in derselben Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben von selbst läuft, wenn es sich frei überlassen bleibt; dann seien sie überflüssig. Als Schulmeinung ist diese Anschauung überwunden; als Denkgewohnheit spukt sie aber überall noch verheerend in den Menschenköpfen. Man meint, wenn ein Lebensgebiet seinen Gesetzen folgt, dann müsse aus diesem Gebiete _alles_ für das Leben Notwendige sich ergeben. Wenn, zum Beispiel, das Wirtschaftsleben in einer solchen Art geregelt werde, daß die Menschen die Regelung als eine sie befriedigende empfinden, dann müsse auch das Rechts- und Geistesleben aus dem geordneten Wirtschaftsboden sich richtig ergeben. Doch dieses ist nicht möglich. Und nur ein Denken, das der Wirklichkeit fremd gegenübersteht, kann glauben, daß es möglich sei. Im Kreislauf des Wirtschaftslebens ist _nichts_ vorhanden, das von sich aus einen Antrieb enthielte, dasjenige zu regeln, was aus dem Rechtsbewußtsein über das Verhältnis von Mensch zu Mensch erfließt. Und will man _dieses_ Verhältnis aus den wirtschaftlichen Antrieben herausordnen, so wird man den Menschen mit seiner Arbeit und mit der Verfügung über die Arbeitsmittel in das Wirtschaftsleben einspannen. Er wird ein Rad in einem Wirtschaftsleben, das wie ein Mechanismus wirkt. Das Wirtschaftsleben hat die Tendenz, fortwährend in einer Richtung sich zu bewegen, in die von einer andern Seite her eingegriffen werden muß. Nicht, _wenn_ die Rechtsmaßnahmen in der Richtung verlaufen, die vom Wirtschaftsleben erzeugt wird, sind sie gut, oder wenn sie ihr zuwiderlaufen, sind sie schädlich; sondern, wenn die Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben läuft, fortwährend beeinflußt wird von den Rechten, welche den Menschen nur als Menschen angehen, wird dieser in dem Wirtschaftsleben ein menschenwürdiges Dasein führen können. Und nur dann, wenn ganz abgesondert von dem Wirtschaftsleben die individuellen Fähigkeiten auf einem eigenen Boden erwachsen und dem Wirtschaften die Kräfte immer wieder neu zuführen, die aus ihm selbst sich nicht erzeugen _können_, wird auch das Wirtschaften in einer den Menschen gedeihlichen Art sich entwickeln können.

Es ist merkwürdig: auf dem Gebiete des rein äußerlichen Lebens sieht man leicht den Vorteil der Arbeitsteilung ein. Man glaubt nicht, daß der Schneider sich seine Kuh züchten solle, die ihn mit Milch versorgt. Für die umfassende Gliederung des Menschenlebens glaubt man, daß die Einheitsordnung das allein Ersprießliche sein müsse.

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Daß Einwände gerade bei einer dem wirklichen Leben entsprechenden sozialen Ideenrichtung von allen Seiten sich ergeben müssen, ist selbstverständlich. Denn das wirkliche Leben erzeugt Widersprüche. Und wer diesem Leben gemäß denkt, der muß Einrichtungen verwirklichen wollen, deren Lebenswidersprüche durch andere Einrichtungen ausgeglichen werden. Er _darf nicht_ glauben: eine Einrichtung, die sich vor seinem Denken als »ideal gut« ausweist, werde, wenn sie verwirklicht wird, auch widerspruchslos sich gestalten. -- Es ist eine durchaus berechtigte Forderung des gegenwärtigen Sozialismus, daß die neuzeitlichen Einrichtungen, in denen produziert wird um des Profitierens des einzelnen willen, durch solche ersetzt werden, in denen produziert wird, um des Konsumierens Aller willen. Allein gerade derjenige, welcher diese Forderung _voll_ anerkennt, wird nicht zu der Schlußfolgerung dieses neueren Sozialismus kommen können: also müssen die Produktionsmittel aus dem Privateigentum in Gemeineigentum übergehen. Er wird vielmehr die ganz andere Schlußfolgerung anerkennen müssen: also muß, was privat auf Grund der individuellen Tüchtigkeiten produziert wird, durch die rechten Wege der Allgemeinheit zugeführt werden. Der wirtschaftliche Impuls der neueren Zeit ging dahin, durch die Menge des Gütererzeugens Einnahmen zu schaffen; die Zukunft wird danach streben müssen, durch Assoziationen aus der notwendigen Konsumtion die beste Art der Produktion und die Wege von dem Produzenten zu dem Konsumenten zu finden. Die Rechtseinrichtungen werden dafür sorgen, daß ein Produktionsbetrieb nur so lange mit einer Person oder Personengruppe verbunden bleibt, als sich diese Verbindung aus den individuellen Fähigkeiten dieser Personen heraus rechtfertigt. Statt dem _Gemeineigentum_ der Produktionsmittel wird im sozialen Organismus ein _Kreislauf_ dieser Mittel eintreten, der sie immer von neuem zu denjenigen Personen bringt, deren individuelle Fähigkeiten sie in der möglichst besten Art der Gemeinschaft nutzbar machen können. Auf diese Art wird zeitweilig diejenige Verbindung zwischen Persönlichkeit und Produktionsmittel hergestellt, die bisher durch den Privatbesitz bewirkt worden ist. Denn der Leiter einer Unternehmung und seine Unterleiter werden es den Produktionsmitteln verdanken, daß ihre Fähigkeiten ihnen ein ihren Ansprüchen gemäßes Einkommen bringen. Sie werden nicht verfehlen, die Produktion zu einer möglichst vollkommenen zu machen, denn die Steigerung dieser Produktion bringt ihnen zwar nicht den vollen Profit, aber doch einen Teil des Erträgnisses. Der Profit fließt ja doch nur im Sinne des oben Ausgeführten der Allgemeinheit bis zu dem Grade zu, der sich ergibt nach Abzug des Zinses, der dem Produzenten zugute kommt wegen der Steigerung der Produktion. Und es liegt eigentlich schon im Geiste des hier Dargestellten, daß, wenn die Produktion zurückgeht, sich das Einkommen des Produzenten in demselben Maße zu verringern habe, wie es sich steigert bei der Produktionserweiterung. Immer aber wird das Einkommen aus der geistigen Leistung des Leitenden fließen, nicht aus einem solchen Profit, welcher auf Verhältnissen beruht, die nicht in der geistigen Arbeit eines Unternehmers, sondern in dem Zusammenwirken der Kräfte des Gemeinlebens ihre Grundlage haben.

Man wird sehen können, daß durch Verwirklichung solcher sozialer Ideen, wie sie hier dargestellt sind, Einrichtungen, die gegenwärtig bestehen, eine völlig neue Bedeutung erhalten werden. Das Eigentum hört auf, dasjenige zu sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht. Der einzelne kann sie nicht aus seinem Privatinteresse heraus zum Schaden der Allgemeinheit verwalten; aber auch die Allgemeinheit wird sie nicht zum Schaden der einzelnen bureaukratisch verwalten können; sondern der geeignete einzelne wird zu ihnen den Zugang finden, um durch sie der Allgemeinheit dienen zu können.

Ein Sinn für das Allgemeininteresse kann sich durch die Verwirklichung solcher Impulse entwickeln, welche das Produzieren auf eine gesunde Grundlage stellen und den sozialen Organismus vor Krisengefahren bewahren. -- Auch wird eine Verwaltung, die es nur zu tun hat mit dem Kreislauf des Wirtschaftslebens, zu Ausgleichen führen können, die etwa aus diesem Kreislauf heraus als notwendig sich ergeben. Sollte, zum Beispiel, ein Betrieb nicht in der Lage sein, seinen Darleihern ihre Arbeitsersparnisse zu verzinsen, so wird, wenn er doch als einem Bedürfnis entsprechend anerkannt wird, aus andern Wirtschaftsbetrieben nach freier Übereinkunft mit allen an den letzteren beteiligten Personen das Fehlende zugeschossen werden können. Ein in sich abgeschlossener Wirtschaftskreislauf, der von außen die Rechtsgrundlage erhält und den fortdauernden Zufluß der zutage tretenden individuellen Menschenfähigkeiten, wird es in sich nur mit dem Wirtschaften zu tun haben. Er wird dadurch der Veranlasser einer Güterverteilung sein können, die jedem das verschafft, was er nach dem Wohlstande der Gemeinschaft gerechter Art haben kann. Wenn einer scheinbar mehr Einkommen haben wird als ein anderer, so wird dies nur deshalb sein, weil das »Mehr« wegen seiner individuellen Fähigkeiten der Allgemeinheit zugute kommt.

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Ein sozialer Organismus, der im Lichte der hier dargestellten Vorstellungsart sich gestaltet, wird durch eine Übereinkunft zwischen den Leitern des Rechtslebens und denen des Wirtschaftslebens die Abgaben regeln können, welche für das Rechtsleben notwendig sind. Und alles, was zum Unterhalte der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind. Diese geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen Arbeit fähigen Einzelpersonen haben.

Aber _nur_ in dem hier gemeinten sozialen Organismus wird die Verwaltung des Rechtes das notwendige Verständnis finden für eine gerechte Güterverteilung. Ein Wirtschaftsorganismus, der nicht aus den Bedürfnissen der einzelnen Produktionszweige die Arbeit der Menschen in Anspruch nimmt, sondern der mit dem zu wirtschaften hat, was ihm das Recht möglich macht, wird den Wert der Güter nach dem bestimmen, was ihm die Menschen leisten. Er wird nicht die Menschen leisten lassen, was durch den unabhängig von Menschenwohlfahrt und Menschenwürde zustande gekommenen Güterwert bestimmt ist. Ein solcher Organismus wird Rechte sehen, die aus rein menschlichen Verhältnissen sich ergeben. Kinder werden das Recht auf Erziehung haben; der Familienvater wird als Arbeiter ein höheres Einkommen haben können als der Einzelnstehende. Das »Mehr« wird ihm zufließen durch Einrichtungen, die durch Übereinkommen aller drei sozialen Organisationen begründet werden. Solche Einrichtungen können dem Rechte auf Erziehung dadurch entsprechen, daß nach den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen die Verwaltung der wirtschaftlichen Organisation die mögliche Höhe des Erziehungseinkommens bemißt und der Rechtsstaat die Rechte des einzelnen festsetzt nach den Gutachten der geistigen Organisation. Wieder liegt es in der Art eines wirklichkeitsgemäßen Denkens, daß mit einer solchen Angabe nur wie durch ein Beispiel _die Richtung_ bezeichnet wird, in welcher die Einrichtungen bewirkt werden können. Es wäre möglich, daß für das einzelne ganz anders geartete Einrichtungen als richtig befunden würden. Aber dieses »Richtige« wird sich nur finden lassen durch das zielgemäße Zusammenwirken der drei in sich selbständigen Glieder des sozialen Organismus. Hier, für diese Darstellung, möchte im Gegensatz zu vielem, was in der Gegenwart für praktisch gehalten wird, es aber nicht ist, die ihr zugrunde liegende Denkart das wirklich Praktische finden, nämlich eine solche Gliederung des sozialen Organismus, die bewirkt, daß die Menschen in dieser Gliederung das sozial Zweckmäßige veranlassen.

Wie Kindern das _Recht_ auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden, Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen Organismus zufließen muß wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all diesem ist, daß die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich ergeben soll, sondern daß umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewußtsein sich ergibt. Die in einem Wirtschaftsorganismus Arbeitenden werden von dem durch ihre Arbeit geleisteten um so weniger haben, je mehr für die nicht Verdienenden abfließen muß. Aber das »Weniger« wird von allen am sozialen Organismus Beteiligten gleichmäßig getragen, wenn die hier gemeinten sozialen Impulse ihre Verwirklichung finden werden. Durch den vom Wirtschaftsleben abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen _alle mündig gewordenen Menschen_ mitzusprechen haben.