Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft

Part 8

Chapter 83,115 wordsPublic domain

Diese Gedankenströmungen streben -- mehr oder weniger unbewußt -- hinweg von dem, was dem inneren Erleben die rechte Stoßkraft gibt. Sie erstreben eine Lebensauffassung, ein seelisches, ein denkerisches, ein nach wissenschaftlicher Erkenntnis suchendes inneres Leben gewissermaßen wie eine Insel im Gesamtmenschenleben. Sie sind dann nicht in der Lage, die Brücke zu bauen von diesem Leben hin zu demjenigen, was den Menschen in die Alltäglichkeit einspannt. Man kann sehen, wie viele Menschen der Gegenwart es gewissermaßen »innerlich vornehm« finden, in einer gewissen, sei es auch schulmäßigen Abstraktheit nachzudenken über allerlei ethisch-religiöse Probleme in Wolkenkuckucksheimhöhen; man kann sehen, wie die Menschen nachdenken über die Art und Weise, wie sich der Mensch Tugenden aneignen könne, wie er in Liebe zu seinen Mitmenschen sich verhalten soll, wie er begnadet werden kann mit einem »inneren Lebensinhalt«. Man sieht dann aber auch das Unvermögen, einen Übergang zu ermöglichen von dem, was die Leute gut und liebevoll und wohlwollend und rechtlich und sittlich nennen, zu dem, was in der äußern Wirklichkeit, im Alltag den Menschen umgibt als Kapitalwirkung, als Arbeitsentlöhnung, als Konsum, als Produktion, als Warenzirkulation, als Kreditwesen, als Bank- und Börsenwesen. Man kann sehen, wie zwei Weltenströmungen nebeneinandergestellt werden auch in den Denkgewohnheiten der Menschen. Die _eine_ Weltenströmung ist die, welche sich gewissermaßen in göttlich-geistiger Höhe halten will, die keine Brücke bauen will zwischen dem, was ein geistiger Impuls ist, und was eine Tatsache des gewöhnlichen Handelns im Leben ist. Die _andere_ lebt gedankenlos im Alltäglichen. Das Leben aber ist ein einheitliches. Es kann nur gedeihen, wenn die es treibenden Kräfte von allem ethisch-religiösen Leben herunterwirken in das alleralltäglichste profanste Leben, in dasjenige Leben, das manchem eben weniger vornehm erscheint. Denn, versäumt man, die Brücke zu schlagen zwischen den beiden Lebensgebieten, so verfällt man in bezug auf religiöses, sittliches Leben _und auf soziales Denken_ in bloße Schwarmgeisterei, die fernsteht der alltäglichen wahren Wirklichkeit. Es rächt sich dann gewissermaßen diese alltäglich-wahre Wirklichkeit. Dann strebt der Mensch aus einem gewissen »geistigen« Impuls heraus alles mögliche Ideale an, alles mögliche, was er »gut« nennt; aber denjenigen Instinkten, die diesen »Idealen« gegenüberstehen als Grundlage der gewöhnlichen täglichen Lebensbedürfnisse, deren Befriedigung aus der Volkswirtschaft heraus kommen muß, diesen Instinkten gibt sich der Mensch ohne »Geist« hin. Er weiß keinen wirklichkeitsgemäßen Weg von dem Begriff der Geistigkeit zu dem, was im alltäglichen Leben vor sich geht. Dadurch nimmt dieses alltägliche Leben eine Gestalt an, die nichts zu tun haben soll mit dem, was als ethische Impulse in vornehmeren, seelisch-geistigen Höhen gehalten werden will. Dann aber wird die Rache der Alltäglichkeit eine solche, daß das ethisch-religiöse Leben zu einer innerlichen Lebenslüge des Menschen sich gestaltet, weil es sich ferne hält von der alltäglichen, von der unmittelbaren Lebenspraxis, ohne daß man es merkt.

Wie zahlreich sind doch heute die Menschen, die aus einer gewissen ethisch-religiösen Vornehmheit heraus den besten _Willen_ zeigen zu einem rechten Zusammenleben mit ihren Mitmenschen, die ihren Mitmenschen nur das Allerallerbeste tun möchten. Sie versäumen es aber, zu einer Empfindungsart zu kommen, die dies wirklich ermöglicht, weil sie sich kein soziales, in den _praktischen_ Lebensgewohnheiten sich auswirkendes Vorstellen aneignen können.

Aus dem Kreise solcher Menschen stammen diejenigen, die in diesem welthistorischen Augenblick, wo die sozialen Fragen so drängend geworden sind, sich als die Schwarmgeister, die sich aber für echte Lebenspraktiker halten, hemmend der wahren Lebenspraxis entgegenstellen. Man kann von ihnen Reden hören wie diese: Wir haben nötig, daß die Menschen sich erheben aus dem Materialismus, aus dem äußerlich materiellen Leben, das uns in die Weltkriegs-Katastrophe und in das Unglück hineingetrieben hat, und daß sie sich einer geistigen Auffassung des Lebens zuwenden. Man wird, wenn man so die Wege des Menschen zur Geistigkeit zeigen will, nicht müde, diejenigen Persönlichkeiten zu zitieren, die man in der Vergangenheit wegen ihrer dem Geiste zugewendeten Denkungsart verehrt hat. Man kann erleben, daß jemand, der versucht, gerade auf dasjenige hinzuweisen, was heute der Geist für das wirkliche praktische Leben so notwendig leisten muß, wie das tägliche Brot erzeugt werden muß, darauf aufmerksam gemacht wird, daß es ja in erster Linie darauf ankomme, die Menschen wiederum zur Anerkennung des Geistes zu bringen. Es kommt aber gegenwärtig darauf an, daß aus der Kraft des geistigen Lebens heraus die Richtlinien für die Gesundung des sozialen Organismus gefunden werden. Dazu genügt nicht, daß die Menschen in einer Seitenströmung des Lebens sich mit dem Geiste beschäftigen. Dazu ist notwendig, daß das alltägliche Dasein geistgemäß werde. Die Neigung, für das »geistige Leben« solche Seitenströmungen zu suchen, führte die bisher leitenden Kreise dazu, an sozialen Zuständen Geschmack zu haben, die in die gegenwärtigen Tatsachen ausgelaufen sind.

Eng verbunden sind im sozialen Leben der Gegenwart die Verwaltung des Kapitals in der Warenproduktion und der Besitz der Produktionsmittel, also auch des Kapitals. Und doch sind diese beiden Verhältnisse des Menschen zum Kapital ganz verschieden mit Bezug auf ihre Wirkung innerhalb des sozialen Organismus. Die Verwaltung durch die individuellen Fähigkeiten führt, zweckmäßig angewendet, dem sozialen Organismus Güter zu, an deren Vorhandensein alle Menschen, die diesem Organismus angehören, ein Interesse haben. In welcher Lebenslage ein Mensch auch ist, er hat ein Interesse daran, daß nichts von dem verloren gehe, was aus den Quellen der Menschennatur an solchen individuellen Fähigkeiten erfließt, durch die Güter zustande kommen, welche dem Menschenleben zweckentsprechend dienen. Die Entwicklung dieser Fähigkeiten kann aber nur dadurch erfolgen, daß ihre menschlichen Träger aus der eigenen freien Initiative heraus sie zur Wirkung bringen können. Was aus diesen Quellen nicht in Freiheit erfließen kann, das wird der Menschenwohlfahrt mindestens bis zu einem gewissen Grade entzogen. Das Kapital aber ist das Mittel, solche Fähigkeiten für weite Gebiete des sozialen Lebens in Wirksamkeit zu bringen. Den gesamten Kapitalbesitz so zu verwalten, daß der einzelne in besonderer Richtung begabte Mensch oder daß zu Besonderem befähigte Menschengruppen zu einer solchen Verfügung über Kapital kommen, die lediglich aus ihrer ureigenen Initiative entspringt, daran muß jedermann innerhalb eines sozialen Organismus ein wahrhaftes Interesse haben. Vom Geistesarbeiter bis zum handwerklich Schaffenden muß ein jeder Mensch, wenn er vorurteilslos dem eigenen Interesse dienen will, sagen: ich möchte, daß eine genügend große Anzahl befähigter Personen oder Personengruppen völlig frei über Kapital nicht nur verfügen können, sondern daß sie auch aus der eigenen Initiative heraus zu dem Kapitale gelangen können; denn nur sie allein können ein Urteil darüber haben, wie durch die Vermittlung des Kapitales ihre individuellen Fähigkeiten dem sozialen Organismus zweckmäßig Güter erzeugen werden.

Es ist nicht nötig, im Rahmen dieser Schrift darzustellen, wie im Laufe der Menschheitsentwicklung zusammenhängend mit der Betätigung der menschlichen individuellen Fähigkeiten im sozialen Organismus sich der Privatbesitz aus andern Besitzformen ergeben hat. Bis zur Gegenwart hat sich unter dem Einfluß der Arbeitsteilung innerhalb dieses Organismus ein solcher Besitz entwickelt. Und von den gegenwärtigen Zuständen und deren notwendiger Weiterentwicklung soll hier gesprochen werden.

Wie auch der Privatbesitz sich gebildet hat, durch Macht- und Eroberungsbetätigung usw., er ist ein Ergebnis des an individuelle menschliche Fähigkeiten gebundenen sozialen Schaffens. Dennoch besteht gegenwärtig bei sozialistisch Denkenden die Meinung, daß sein Bedrückendes nur beseitigt werden könne durch seine Verwandlung in Gemeinbesitz. Dabei stellt man die Frage so: wie kann der Privatbesitz an Produktionsmitteln in seinem Entstehen verhindert werden, damit die durch ihn bewirkte Bedrückung der besitzlosen Bevölkerung aufhöre? Wer die Frage so stellt, der richtet dabei sein Augenmerk nicht auf die Tatsache, daß der soziale Organismus ein fortwährend _Werdendes_, _Wachsendes_ ist. Man kann diesem Wachsenden gegenüber nicht so fragen: wie soll man es am besten einrichten, damit es durch diese Einrichtung dann in dem Zustande verbleibe, den man als den richtigen erkannt hat? So kann man gegenüber einer Sache denken, die von einem gewissen Ausgangspunkt aus wesentlich unverändert weiter wirkt. Das gilt nicht für den sozialen Organismus. Der verändert durch sein Leben fortwährend dasjenige, das in ihm entsteht. Will man ihm eine vermeintlich beste Form geben, in der er dann bleiben soll, so untergräbt man seine Lebensbedingungen.

Eine Lebensbedingung des sozialen Organismus ist, daß demjenigen, welcher der Allgemeinheit durch seine individuellen Fähigkeiten dienen kann, die Möglichkeit zu solchem Dienen aus der freien eigenen Initiative heraus nicht genommen werde. Wo zu solchem Dienste die freie Verfügung über Produktionsmittel gehört, da würde die Verhinderung dieser freien Initiative den allgemeinen sozialen Interessen schaden. Was gewöhnlich mit Bezug auf diese Sache vorgebracht wird, daß der Unternehmer zum Anreiz seiner Tätigkeit die Aussicht auf den Gewinn braucht, der an den Besitz der Produktionsmittel gebunden ist: das soll hier nicht geltend gemacht werden. Denn die Denkart, aus welcher die in diesem Buche dargestellte Meinung von einer Fortentwicklung der sozialen Verhältnisse erfließt, muß in der Befreiung des geistigen Lebens von dem politischen und dem wirtschaftlichen Gemeinwesen die Möglichkeit sehen, daß ein solcher Anreiz wegfallen kann. Das befreite Geistesleben wird soziales Verständnis ganz notwendig aus sich selbst entwickeln; und aus diesem Verständnis werden Anreize ganz anderer Art sich ergeben als derjenige ist, der in der Hoffnung auf wirtschaftlichen Vorteil liegt. Aber nicht darum kann es sich allein handeln, aus welchen Impulsen heraus der Privatbesitz an Produktionsmitteln bei Menschen beliebt ist, sondern darum, ob die freie Verfügung über solche Mittel, oder die durch die Gemeinschaft geregelte den Lebensbedingungen des sozialen Organismus entspricht. Und dabei muß immer im Auge behalten werden, daß man für den gegenwärtigen sozialen Organismus nicht die Lebensbedingungen in Betracht ziehen kann, die man bei primitiven Menschengesellschaften zu beobachten glaubt, sondern allein diejenigen, welche der heutigen Entwicklungsstufe der Menschheit entsprechen.

Auf dieser gegenwärtigen Stufe _kann_ eben die fruchtbare Betätigung der individuellen Fähigkeiten durch das Kapital nicht ohne die freie Verfügung über dasselbe in den Kreislauf des Wirtschaftslebens eintreten. Wo fruchtbringend produziert werden soll, da muß diese Verfügung möglich sein, _nicht_ weil sie einem einzelnen oder einer Menschengruppe Vorteil bringt, sondern weil sie der Allgemeinheit am besten dienen kann, wenn sie zweckmäßig von sozialem Verständnis getragen ist.

Der Mensch ist gewissermaßen, wie mit der Geschicklichkeit seiner eigenen Leibesglieder, so verbunden mit dem, was er selbst oder in Gemeinschaft mit andern erzeugt. Die Unterbindung der freien Verfügung über die Produktionsmittel kommt gleich einer Lähmung der freien Anwendung seiner Geschicklichkeit der Leibesglieder.

Nun ist aber das Privateigentum nichts anderes als der Vermittler dieser freien Verfügung. Für den sozialen Organismus kommt in Ansehung des Eigentums gar nichts anderes in Betracht, als daß der Eigentümer das _Recht_ hat, über das Eigentum aus seiner freien Initiative heraus zu verfügen. Man sieht, im sozialen Leben sind zwei Dinge miteinander verbunden, welche von ganz verschiedener Bedeutung sind für den sozialen Organismus: _Die freie Verfügung_ über die Kapitalgrundlage der sozialen Produktion, und _das Rechtsverhältnis_, in das der Verfüger zu andern Menschen tritt dadurch, daß durch sein Verfügungsrecht diese anderen Menschen ausgeschlossen werden von der freien Betätigung durch diese Kapitalgrundlage.

Nicht die _ursprüngliche_ freie Verfügung führt zu sozialen Schäden, sondern lediglich das _Fortbestehen_ des Rechtes auf diese Verfügung, wenn die Bedingungen aufgehört haben, welche in zweckmäßiger Art individuelle menschliche Fähigkeiten mit dieser Verfügung zusammenbinden. Wer seinen Blick auf den sozialen Organismus als auf ein Werdendes, Wachsendes richtet, der wird das hier Angedeutete nicht mißverstehen können. Er wird nach der Möglichkeit fragen, wie dasjenige, was dem Leben auf der einen Seite dient, so verwaltet werden kann, daß es nicht auf der anderen Seite schädlich wirkt. Was _lebt_, kann gar nicht in einer andern Weise fruchtbringend eingerichtet sein als dadurch, daß im Werden das Entstandene auch zum Nachteil führt. Und soll man an einem Werdenden selbst mitarbeiten, wie es der Mensch am sozialen Organismus muß, so kann die Aufgabe nicht darin bestehen, das Entstehen einer notwendigen Einrichtung zu verhindern, um Schaden zu vermeiden. Denn damit untergräbt man die Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus. Es kann sich allein darum handeln, daß im rechten Augenblick eingegriffen werde, wenn sich das Zweckmäßige in ein Schädliches verwandelt.

Die Möglichkeit, frei über die Kapitalgrundlage aus den individuellen Fähigkeiten heraus zu verfügen, muß bestehen; das damit verbundene Eigentumsrecht muß in dem Augenblicke verändert werden können, in dem es umschlägt in ein Mittel zur ungerechtfertigten Machtentfaltung. In unserer Zeit haben wir eine Einrichtung, welche der hier angedeuteten sozialen Forderung Rechnung trägt, teilweise durchgeführt nur für das sogenannte geistige Eigentum. Dieses geht einige Zeit nach dem Tode des Schaffenden in freies Besitztum der Allgemeinheit über. Dem liegt eine dem Wesen des menschlichen Zusammenlebens entsprechende Vorstellungsart zugrunde. So eng auch die Hervorbringung eines rein geistigen Gutes an die individuelle Begabung des einzelnen gebunden ist: es ist dieses Gut zugleich ein Ergebnis des sozialen Zusammenlebens und muß in dieses im rechten Augenblicke übergeleitet werden. Nicht anders aber steht es mit anderem Eigentum. Daß mit dessen Hilfe der einzelne im Dienste der Gesamtheit produziert, das ist nur möglich im Mitwirken dieser Gesamtheit. Es kann also das Recht auf die Verfügung über ein Eigentum nicht von den Interessen dieser Gesamtheit getrennt verwaltet werden. Nicht ein Mittel ist zu finden, wie das Eigentum an der Kapitalgrundlage ausgetilgt werden kann, sondern ein solches, wie dieses Eigentum so verwaltet werden kann, daß es in der besten Weise der Gesamtheit diene.

In dem dreigliedrigen sozialen Organismus kann dieses Mittel gefunden werden. Die im sozialen Organismus vereinigten Menschen wirken als Gesamtheit durch den Rechtsstaat. Die Betätigung der individuellen Fähigkeiten gehört der geistigen Organisation an.

Wie alles am sozialen Organismus einer Anschauung, die für _Wirklichkeiten_ Verständnis hat, und die nicht von subjektiven Meinungen, Theorien, Wünschen usw. sich ganz beherrschen läßt, die Notwendigkeit der Dreigliederung dieses Organismus ergibt, so insbesondere die Frage nach dem Verhältnis der individuellen menschlichen Fähigkeiten zur Kapitalgrundlage des Wirtschaftslebens und dem Eigentum an dieser Kapitalgrundlage. Der Rechtsstaat wird die Entstehung und die Verwaltung des privaten Eigentums an Kapital nicht zu verhindern haben, solange die individuellen Fähigkeiten so verbunden bleiben mit der Kapitalgrundlage, daß die Verwaltung einen Dienst bedeutet für das Ganze des sozialen Organismus. Und er wird Rechtsstaat bleiben gegenüber dem privaten Eigentum; er wird es niemals selbst in seinen Besitz nehmen, sondern bewirken, daß es im rechten Zeitpunkt in das Verfügungsrecht einer Person oder Personengruppe übergeht, die wieder ein in den individuellen Verhältnissen bedingtes Verhältnis zu dem Besitze entwickeln können. Von zwei ganz verschiedenen Ausgangspunkten wird dadurch dem sozialen Organismus gedient werden können. Aus dem demokratischen Untergrund des Rechtsstaates heraus, der es zu tun hat mit dem, was _alle Menschen_ in gleicher Art berührt, wird gewacht werden können, daß Eigentumsrecht nicht im Laufe der Zeit zu Eigentumsunrecht wird. Dadurch daß dieser Staat das Eigentum nicht selbst verwaltet, sondern sorgt für die Überleitung an die individuellen menschlichen Fähigkeiten, werden diese ihre fruchtbare Kraft für die Gesamtheit des sozialen Organismus entfalten. Solange es als zweckmäßig erscheint, werden durch eine solche Organisation die Eigentumsrechte oder die Verfügung über dieselben bei dem persönlichen Elemente verbleiben können. Man kann sich vorstellen, daß die Vertreter im Rechtsstaate zu verschiedenen Zeiten ganz verschiedene Gesetze geben werden über die Überleitung des Eigentums von einer Person oder Personengruppe an andere. In der Gegenwart, in der sich in weiten Kreisen ein großes Mißtrauen zu allem privaten Eigentum entwickelt hat, wird an ein radikales Überführen des privaten Eigentums in Gemeineigentum gedacht. Würde man auf diesem Wege weit gelangen, so würde man sehen, wie man dadurch die Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus unterbindet. Durch die Erfahrung belehrt, würde man einen andern Weg später einschlagen. Doch wäre es zweifellos besser, wenn man schon in der Gegenwart zu Einrichtungen griffe, die dem sozialen Organismus im Sinne des hier Angedeuteten seine Gesundheit gäben. Solange eine Person für sich allein oder in Verbindung mit einer Personengruppe die produzierende Betätigung fortsetzt, die sie mit einer Kapitalgrundlage zusammengebracht hat, wird ihr das Verfügungsrecht verbleiben müssen über diejenige Kapitalmasse, die sich aus dem Anfangskapital als Betriebsgewinn ergibt, wenn der letztere zur Erweiterung des Produktionsbetriebes verwendet wird. Von dem Zeitpunkt an, in dem eine solche Persönlichkeit aufhört, die Produktion zu verwalten, soll diese Kapitalmasse an eine andere Person oder Personengruppe zum Betriebe einer gleichgearteten oder anderen dem sozialen Organismus dienenden Produktion übergehen. Auch dasjenige Kapital, das aus dem Produktionsbetrieb gewonnen wird und nicht zu dessen Erweiterung verwendet wird, soll von seiner Entstehung an den gleichen Weg nehmen. Als persönliches Eigentum der den Betrieb leitenden Persönlichkeit soll nur gelten, was diese bezieht auf Grund derjenigen Ansprüche, die sie bei Aufnahme des Produktionsbetriebes glaubte wegen ihrer individuellen Fähigkeit machen zu können, und die dadurch gerechtfertigt erscheinen, daß sie aus dem Vertrauen anderer Menschen heraus bei Geltendmachung derselben Kapital erhalten hat. Hat das Kapital durch die Betätigung dieser Persönlichkeit eine Vergrößerung erfahren, so wird in deren individuelles Eigentum aus dieser Vergrößerung so viel übergehen, daß die Vermehrung der ursprünglichen Bezüge der Kapitalvermehrung im Sinne eines Zinsbezuges entspricht. -- Das Kapital, mit dem ein Produktionsbetrieb eingeleitet worden ist, wird nach dem Willen der ursprünglichen Besitzer an den neuen Verwalter mit allen übernommenen Verpflichtungen übergehen, oder an diese zurückfließen, wenn der erste Verwalter den Betrieb nicht mehr besorgen kann oder will.

Man hat es bei einer solchen Einrichtung mit Rechtsübertragungen zu tun. Die gesetzlichen Bestimmungen zu treffen, wie solche Übertragungen stattfinden sollen, obliegt dem Rechtsstaat. Er wird auch über die Ausführung zu wachen und deren Verwaltung zu führen haben. Man kann sich denken, daß im einzelnen die Bestimmungen, die eine solche Rechtsübertragung regeln, in sehr verschiedener Art aus dem Rechtsbewußtsein heraus für richtig befunden werden. Eine Vorstellungsart, die wie die hier dargestellte _wirklichkeitsgemäß_ sein soll, wird niemals mehr wollen als auf die _Richtung_ weisen, in der sich die Regelung bewegen kann. Geht man verständnisvoll auf diese Richtung ein, so wird man im konkreten Einzelfalle immer ein Zweckentsprechendes finden. Doch wird aus den besondern Verhältnissen heraus für die Lebenspraxis dem Geiste der Sache gemäß das Richtige gefunden werden müssen. Je wirklichkeitsgemäßer eine Denkart ist, desto weniger wird sie für Einzelnes aus vorgefaßten Forderungen heraus Gesetz und Regel feststellen wollen. -- Nur wird andrerseits eben aus dem Geiste der Denkart in entschiedener Weise das eine oder das andere mit Notwendigkeit sich ergeben. Ein solches Ergebnis ist, daß der Rechtsstaat durch seine Verwaltung der Rechtsübertragungen selbst niemals die Verfügung über ein Kapital wird an sich reißen dürfen. Er wird nur dafür zu sorgen haben, daß die Übertragung an eine solche Person oder Personengruppe geschieht, welche diesen Vorgang durch ihre individuellen Fähigkeiten als gerechtfertigt erscheinen lassen. Aus dieser Voraussetzung heraus wird auch zunächst ganz allgemein die Bestimmung zu gelten haben, daß, wer aus den geschilderten Gründen zu einer Kapitalübertragung zu schreiten hat, sich aus freier Wahl über seine Nachfolge in der Kapitalverwertung entscheiden kann. Er wird eine Person oder Personengruppe wählen können, oder auch das Verfügungsrecht auf eine Korporation der geistigen Organisation übertragen können. Denn wer durch eine Kapitalverwaltung dem sozialen Organismus zweckentsprechende Dienste geleistet hat, der wird auch über die weitere Verwendung dieses Kapitals aus seinen individuellen Fähigkeiten heraus mit sozialem Verständnis urteilen. Und es wird für den sozialen Organismus dienlicher sein, wenn auf dieses Urteil gebaut wird, als wenn darauf verzichtet und die Regelung von Personen vorgenommen wird, die nicht unmittelbar mit der Sache verbunden sind.

Eine Regelung dieser Art wird in Betracht kommen bei Kapitalmassen von einer bestimmten Höhe an, die von einer Person oder einer Personengruppe durch Produktionsmittel (zu denen auch Grund und Boden gehört) erworben werden, und die nicht auf der Grundlage der ursprünglich für die Betätigung der individuellen Fähigkeiten gemachten Ansprüche persönliches Eigentum werden.