Part 2
Wilhelm, der älteste Sohn und voraussichtliche Erbe Landgraf Friedrichs, regierte während der Revolution die unabhängige Grafschaft Hanau, die einige Meilen östlich von Frankfurt am Main lag. Wilhelm stand seinem Vater nach an Würde, kam ihm aber gleich an Sinnlichkeit. Im August 1775, als man in Deutschland von der Nachricht der Schlacht von Bunker Hill noch ganz erfüllt war, beeilte sich der Erbprinz, Georg III. ein Regiment anzubieten »ohne die geringsten Bedingungen«. Trotz der Beteuerung seiner uneigennützigsten Ergebenheit erhielt er schliesslich einen höhern Preis für den gestellten Mann als einer seiner Mitbewerber, ausgenommen seinen durchlauchtigen Vater. Die Höfe von Cassel und Hanau standen nicht auf gutem Fusse. Seitdem der Landgraf den Glauben gewechselt hatte, lebte er mit seiner Gemahlin und seinen Erben in Streit. Aber die Lebensweise seines ältesten Sohnes unterschied sich nicht sehr von seiner eigenen. Als Wilhelm ein natürliches Kind zu unterhalten hatte, schlug er den Preis eines jeden Sackes Salz, den seine Unterthanen von den Salzminen brachten, um einen Kreuzer auf und gab die so erhaltenen Einkünfte dem Kinde. Als seine Nebenkinder die Zahl 74 erreicht hatten, mussten die ärmeren seiner Unterthanen mit dem Salz sparsam umgehen. Einer seiner Bastarde war jener General von Haynau, welcher in österreichischen Diensten Grausamkeiten in Italien 1849 beging, der in Brescia Frauen peitschen liess und nachher in London vom Pöbel misshandelt wurde. Wilhelms Maitresse war während vieler Jahre ein Fräulein von Schlotheim, die ihm zuerst entlief aber von den eigenen Eltern zurückgeschickt wurde. Nach den Worten einer Dame in Cassel »konnte der hessische Adel diesen Vorteil nicht entbehren«. Obschon der Fürst im Jahre einige 12,000 Pfund Sterling als Subsidien für die Sendung von Truppen nach Amerika erhielt, so glaubt doch Kapp, dass er keine Steuern erliess, ausser den Frauen und Kindern der Soldaten der Expedition oder solche Steuern, die vom Eigentum der Soldaten erhoben wurden, die weder Frauen noch Kinder hatten. Dass die nachher erwähnten Fürsten Steuern erlassen hatten, habe ich nicht erfahren, aber meine Quellen mögen lückenhaft sein.
Herzog Carl I. regierte über Braunschweig-Lüneburg und der Erbprinz Carl Wilhelm Ferdinand hatte sich mit ihm in der Regierung vereinigt. Der Letztere hatte eine Schwester König Georg III. geheiratet. Das Land hatte nur ungefähr 150,000 Einwohner und die Fürsten waren tief in Schulden. Carl war verschwenderisch und der siebenjährige Krieg war sehr kostspielig gewesen. Es waren Versuche gemacht worden, den Finanzen durch Alchemie aufzuhelfen, aber das Gold war im Rauchfang verflogen oder hatte seinen Weg in die Taschen der Alchemisten genommen, denn es war keins in den Schmelztöpfen gefunden worden. Ein italienischer Theater-Direktor erhielt ein Salair von 30,000 Thalern jedes Jahr, während Lessing, der bereits der Autor von »Emilia Galotti« und »Minna von Barnhelm« war, als Archivar für eine Kleinigkeit diente. Prinz Carl Wilhelm Ferdinand war ein besserer Haushalter als sein Vater. Die Lotterie, ein in jener Zeit modernes Mittel um Geld zu machen, war unter der Leitung eines Staatsministers eingerichtet worden, und brachte viel Geld ein, denn obschon der Herzog von Braunschweig weniger pro Kopf an Subsidien für die Sendung von Soldaten nach Amerika als irgend ein anderer Fürst erhielt, so war er doch im Stande, für sein Korps von 4300 Mann 160,000 Pfund in die Tasche zu stecken, bevor der Krieg beendigt war.
Die kleinen Gebiete von Anspach und Bayreuth, die zusammen ungefähr 400,000 Seelen enthielten, waren kurz vorher unter der Regierung des Markgrafen Carl Alexander vereinigt worden. Keines von beiden Ländern war unter seinen Souveränen glücklich gewesen. Beide Länder hatten zu Zweigen der grossen Hohenzollern-Familie gehört, deren Hauptlinie bereits in Preussen den Grund zu der Macht gelegt hatte, welche ihr heute den ersten Platz in Europa gegeben hat. Aber den Markgrafen von Anspach und Bayreuth fehlte die Geschicklichkeit, welche der rauhen Strenge König Friedrich Wilhelms, des Vaters Friedrichs des Grossen, zu Grunde lag.
Von diesem Friedrich Wilhelm haben wir ein lebendiges Bild in den Memoiren seiner Tochter Wilhelmine. Wie er seine Kinder mit dem Stock im Zimmer herumjagte, wie Wilhelmine sich unter dem Bett verbarg und Friedrich im Kloset, wie der König grosse Soldaten liebte und seiner Gemahlin gegenüber tobte, ist da genau erzählt. Mit der ausdrücklichen Absicht, ihre Geschichte heiterer zu machen, erzählt die Prinzessin, wie ihr Vater, der im Allgemeinen der keuscheste der Monarchen war, versuchte, eine Hofdame auf der Treppe zu küssen und wie sie ihn in's Gesicht schlug, so dass seine Nase blutete. Wilhelmine vermählte sich mit einem Markgrafen von Bayreuth, und ihre Schwester Friederike Louise mit einem Markgrafen von Anspach; letztere aber lebte nicht auf gutem Fusse mit ihm.
Dieser Markgraf von Anspach war gutmütig in seiner Weise und gütig, wenn er nicht schlecht gelaunt war. Er liebte es, seinen Dienern kleine Gnadenbeweise zu geben, und ihnen persönlich davon Mitteilung zu machen. Er erlaubte bereitwillig, den Kranken Leckerbissen aus seiner Küche zukommen zu lassen. Wenn er nicht betrunken war, so war er geneigt, bei Verbrechern die Todesstrafe in Freiheitsstrafe zu verwandeln, falls sie sich nicht eines so schrecklichen Verbrechens schuldig gemacht hatten, wie der Überredung von Soldaten, zu desertieren, an seinem Hof zu stehlen oder zu wilddieben; aber seine militärischen Exekutionen waren barbarisch. Der Markgraf war regelmässig in seinem Kirchenbesuch und geneigt, Kirchen, Schulen und Hospitäler zu gründen. Er wäre deshalb wohl von seinen Unterthanen geliebt worden, wenn nicht seine ungezähmte Laune, und die Excesse, in die sie ihn führte, gewesen wären. Als er einmal gehört hatte, dass seine Hunde nicht gut gefüttert wurden, ritt er zu dem Haus des Mannes, der sie in Verwahrung hatte, rief ihn an die Thür und erschoss ihn an der eigenen Thürschwelle. Als ein Gastwirt wegen eines kleinen Diebstahls geklagt hatte, liess der Markgraf den Dieb hängen. Im Jahre 1747 war ein Dienstmädchen ohne Untersuchung gehängt worden, weil es einem Soldaten zur Flucht verholfen hatte. Als der Markgraf eines Tages aus seinem Schloss ritt, hielt er still und ersuchte den Wachtposten, der der Stadtwache angehörte und kein regulärer Soldat war, um sein Gewehr. Der arme Bursche, der nicht argwöhnisch war, gab es her, worauf der Markgraf ihn einen Feigling und Schuft nannte und ihn von zwei Husaren an den Schwänzen der Pferde durch den Mühlteich schleifen liess, an welcher Behandlung der Mann starb. Einer seiner Stallmeister, mit Namen von Reitzenstein, obschon habsüchtig und verderbt, war beim Volke beliebt, weil er einigemal diese Excesse mässigte. Bei einer Gelegenheit machte ein Schafhirt mit der Herde nicht schnell genug Platz für den Markgrafen wodurch Seiner Durchlauchtigsten Hoheit Pferd scheute. Der Markgraf forderte des Stallmeisters Pistolen um den Burschen niederzuschiessen. »Sie sind nicht geladen,« antwortete von Reitzenstein. Indessen kurz bevor sie zu Hause anlangten, zog der Stallmeister beide Pistolen heraus und feuerte sie in die Luft. Paff! Paff! »Was ist los?« schrie der erschrockene Markgraf. »Mein gnädiger Herr,« antwortete der andere, »ich glaube, Sie werden diese Nacht viel besser schlafen, nachdem sie den Krach der Pistolen jetzt, als eine Stunde vorher gehört haben.«
Es war sehr gefährlich, des Markgrafen Handlungsweise zu kritisieren. 1740 war ein gewisser Christoph Wilhelm von Rauber angeschuldigt, Karrikaturen und Schmähschriften verbreitet zu haben. Deswegen war er verurteilt worden, sich auf den Mund zu schlagen, doch mit der Verschärfung, dass es für ihn der Scharfrichter thun sollte, ferner sollte er sehen, wie der Letztere seine Schmähschriften verbrannte, und zuletzt geköpft werden, welch letztere Strafe gnädig in lebenslängliches Gefängnis und Konfiskation umgewandelt wurde.
Carl Alexander, der Sohn dieses grausamen Markgrafen scheint etwas menschlicher als sein Vater gewesen zu sein. Er war in seiner Jugend nach Utrecht geschickt worden, um Staats-Wissenschaften zu lernen und dann nach Italien, wahrscheinlich um sich fürstliche Tugenden anzueignen. Er kehrte, durch Ausschweifungen abgelebt, zurück, welches sein Vater dem Reisebegleiter, Rath Meyer Schuld gab. Der letztere wurde in Zelle eingekerkert, sein späteres Schicksal ist unbekannt. Einer anderen Erzählung zufolge wurde er in Altenkirchen hingerichtet.
Im Jahre 1777 war Carl Alexander, der Markgraf von Anspach und Bayreuth geworden, tief in Schulden und entzückt durch die Gelegenheit zwei seiner Regimenter in fremden Sold zu geben. Rekruten und Ersatzleute waren in Zeitabschnitten hinausgesandt worden, bis eine Totalsumme 2353 erreicht war, für deren Dienste der Markgraf mehr als 100,000 Pfd. erhielt. Carl Alexander war der letzte Markgraf von Anspach und Bayreuth. Im Jahre 1791 verkaufte er beide Länder an Preussen, für eine Pension, von welcher er nachher in England lebte, wo er 1806 starb.
Neben den Markgrafen von Anspach scheinen die Fürsten von Waldeck ziemlich beachtenswert. Allerdings gebrauchten sie ihr kleines Land hauptsächlich als Domäne um Leute für den Holländischen Markt aufzuziehen, aber sie selbst fochten mit Auszeichnung für dasselbe Land. Das Ausrüsten von Truppen für Amerika war mehr ein Neben-Geschäft, denn die ganze ausgeschickte Anzahl betrug nur 1225 Soldaten.
Friedrich August, Fürst von Anhalt-Zerbst, kann als die Karrikatur eines kleinen deutschen Fürsten seiner Zeit angesehen werden. Er regierte über einige 20,000 Seelen, aber man kann nicht sagen, dass er sie regiert hat, denn die letzten 30 Jahre seines Lebens brachte er in Basel und Luxemburg zu. Selbst da fand er, dass seine Unterthanen ihm störend werden könnten, und verbot bei Strafe der Entlassung, durch eine formell gedruckte Ordre, dass ihn einer seiner Beamten mit den Angelegenheiten seines Landes behelligte. Er war nicht übermässig streng, indessen hatte er auf der Insel Wangeroog einen Galgen errichten lassen als Schreckmittel für die Austern-Stehler. Seine Armee von 2000 Mann, und diese noch dazu mehr auf dem Papier, zählte nicht weniger als 11 Obersten, doch als es dazu kam, 600 Mann nach Amerika zu senden, musste er über die Grenzen des Landes hinausgehen, um nicht nur Soldaten sondern auch Offiziere zu finden. Das kleine Fürstentum war so zu sagen in Kommission und wurde durch einige wenige Privat-Räte verwaltet. Es hatte weder Kunst noch Industrie, und hatte durch Krieg, Hungersnot, Pest und Hochwasser gelitten. Aber es war ein Land, das sehr hohe Beziehungen hatte. Die Schwester des Fürsten war die Kaiserin Catharina II von Russland. Der Fürst selbst, obschon er fern vom Lande wohnte, fühlte trotzdem die Höhe seiner Stellung und hatte ein mitfühlendes Herz für Monarchen, wo nicht für Unterthanen. Als er hörte, dass gottlose Franzosen ihren König Louis XVI enthauptet hatten, verfiel er in Melancholie, verweigerte Essen und Trinken und starb, wie er gelebt hatte, als Parodie, die Karrikatur eines königlichen Märtyrers.
Kapitel II.
Die Verträge.
Aus den Verhandlungen zwischen dem Hof von Grossbritannien und den deutschen Fürsten zur Anwerbung von Soldtruppen für den Krieg in Amerika ist ersichtlich, wie begierig man auf beiden Seiten war, zu einem Resultat zu gelangen. England gebrauchte Leute, die Fürsten Geld, und während die Letzteren sich bemühten so hohe Subsidienbeträge wie möglich zu bekommen, war die Hauptsorge des Kabinets von Lord North, die höchstmögliche Anzahl von Soldaten ohne Verzögerung zu erhalten. Friedrich Kapp, der deutsche Geschichtsschreiber dieses Handels, meint, dass Colonel William Faucitt, der Britische Kommissionär und General-Bevollmächtigte in dieser ganzen Angelegenheit, zu weitgehende Zugeständnisse bei Aufstellung der Bedingungen machte. Dies scheint jedoch nicht die Ansicht des Earl of Suffolk, North's Sekretär der auswärtigen Angelegenheiten, gewesen zu sein, da er sich fortgesetzt mit seinem Agenten sehr zufrieden erklärte.
Das britische Kabinet war in seinen Hoffnungen, die es darauf gesetzt hatte, im Sommer und Herbst 1775 20,000 Mann von Russland zu bekommen, getäuscht worden. Ebenso zerschlugen sich die Verhandlungen in betreff eines sogenannten Schottischen Regiments, das gegenwärtig in holländischen Diensten war. Fünf Bataillone Hannoverischer Unterthanen Georg III. wurden nach Gibraltar und Minorca schleunigst entsandt, um die Engländer, die in diesen Festungen als Besatzung dient, für andere Zwecke frei zu machen. So war keine andere Hülfe zu gewärtigen als von den kleinen unabhängigen deutschen Fürstentümern.
Der Erbprinz von Hessen-Cassel, gleichzeitig regierender Graf von Hessen-Hanau, hatte geschrieben, um Seiner Majestät von England seinen Eifer und seine Ergebenheit -- »dem besten der Könige« -- auszudrücken und ihm die Dienste seines Regiments von 500 Mann anzubieten, »alles Landeskinder, die ich dem Schutze Euerer Majestät anvertraue, und die alle mit mir bereit sind, ihr Leben und Blut in Dero Diensten zu opfern.« Man darf aber nicht glauben, dass der Prinz daran dachte, sein eigenes kostbares Leben in Gefahr zu bringen, und der Ausdruck von der Opferfreudigkeit seiner Unterthanen war auch nur eine reine Phrase. Der Fürst von Waldeck schrieb im November 1775 in ähnlicher Art, indem er 600 Mann anbot. Seine Offiziere und Soldaten, ebenso wie ihr Fürst, verlangten nichts besseres, als eine Gelegenheit zu finden, sich für Seine Majestät zu opfern.
Der Herzog von Braunschweig-Lüneburg und der Landgraf von Hessen-Cassel boten zwar ihre Dienste nicht an, Colonel Faucitt fand aber keine Schwierigkeiten in Verhandlungen mit ihnen einzutreten. Der Markgraf von Anspach-Bayreuth machte im Herbste 1775 ein Anerbieten von zwei Bataillonen, aber der betreffende Vertrag mit ihm kam erst nach mehr als einem Jahre zu Stande, und im Oktober 1777 wurde mit dem Fürst von Anhalt-Zerbst ein Übereinkommen getroffen, für dessen Zustandekommen er Alles that, was in seinen Kräften stand. Anerbietungen von Truppen von Seiten des Kurfürsten von Baiern und des Herzogs von Württemberg führten zu keinem Resultat, einesteils wegen der schlechten Beschaffenheit und Ausrüstung der angebotenen Soldaten und andernteils, Letzteren betreffend, wegen der Schwierigkeiten, die Friedrich der Grosse wegen Durchpassierens seiner Besitztümer machte. Anerbietungen mehrerer anderer kleiner deutscher Fürsten führten zu nichts.
Der Vertrag, der zuerst abgeschlossen wurde, war der mit dem Herzog von Braunschweig. Er ist datiert vom 9. Januar 1776. Der Herzog stellt darin Sr. Britannischen Majestät 3964 Mann Infanterie und 336 unberittene Dragoner zur Verfügung. Dies Korps sollte auf Kosten des Herzogs vollkommen ausgerüstet werden, ausgenommen die Pferde der leichten Kavallerie. Sie sollten von Braunschweig in zwei Teilen marschieren im Februar und März, und der König war verpflichtet Massnahmen zu treffen, um Desertionen während des Marsches durch Kurfürstlich Hannoversches Gebiet auf dem Wege zur Küste zu verhindern. Der König sollte sie bezahlen und verpflegen wie seine eigenen Soldaten, und der Herzog sollte sich verpflichten, sein Korps in den vollen Genuss der von Sr. Britannischen Majestät genehmigten Geld-Verpflegung gelangen zu lassen, mit andern Worten, den Leuten keine niedrigere Löhnung zu zahlen und die Differenz in die Tasche zu stecken. Die Britische Regierung traute ihm jedoch nicht. Von der Zeit der Ankunft der Truppen in Amerika an wurde die Löhnung direkt dorthin geschickt, um sie nicht durch die Hände Sr. Hoheit des Herzog gehen lassen zu müssen. Diese Vorsichtsmassregel war bei allen deutschen Hilfstruppen angewandt worden mit Ausnahme derer von Hessen-Cassel, dessen Landgraf es gelang, die Geldwirtschaft selbständig zu führen. Die Braunschweig'schen Soldaten sollten in Britischen Hospitälern gepflegt werden, und die Verwundeten, die nicht mehr dienstfähig wären, auf Kosten des Königs nach Europa transportiert und in einem Hafen der Elbe oder Weser gelandet werden. Der Herzog war einverstanden damit, die jährlich für das Korps notwendig werdenden Rekruten auszuheben, zu disziplinieren und auszurüsten, aber wenn es sich ereignen sollte, dass eins der Regimenter, Bataillone oder eine Kompagnie aussergewöhnlich Verlust erleiden sollte, entweder in einer Schlacht, bei einer Belagerung oder durch eine Epidemie, oder durch den Verlust eines Transportschiffes auf der Fahrt nach Amerika, so sollte Se. Britannische Majestät für den Schaden aufzukommen haben an Offizieren und Soldaten und die Kosten tragen für die Rekruten, die nötig würden, um die Korps wieder auf ihren alten Etat zu bringen.
Der Herzog sollte die Offiziere ernennen und die vakanten Stellen besetzen. Er verpflichtete sich, dazu geeignete Leute zu wählen. Die Rechtspflege reservierte er für sich. Es wurde festgesetzt, dass seine Truppen nicht zu aussergewöhnlichen Dienstleistungen herangezogen werden sollten, die ausser Verhältnis ständen zu den Anforderungen, wie sie an die übrige Armee gestellt wurden.
Der König von England verpflichtete sich, Seiner Hoheit unter dem Titel Werbegeld für jeden Soldaten den Betrag von 30 Kronen oder 7 Pfund 4 Schilling 4-1/2 Pence zu zahlen. Ausserdem hatte er jährlich an Subsidien 11,517 L. 17 S. 1-1/2 P. vom Tage der Unterzeichnung des Vertrages an, so lange die Truppen in seinem Sold ständen, zu zahlen, und das doppelte dieser Summe (also 23,035 L. 14 S. 3 P.) noch zwei Jahre nach Rückkehr der Truppen in das Gebiet Seiner Hoheit. In Anbetracht der Eile, mit der die Truppen ausgerüstet waren, gewährte Se. Majestät den Sold für zwei Monate vor dem Ausrücken und übernahm alle Unkosten von der Zeit an nach dem Verlassen ihrer Standquartiere.
Noch eine Bedingung in diesem Vertrage verdient hervorgehoben zu werden, da sie die wohlberechtigte Entrüstung aller derer erregt hat, die dieses Handeln mit Menschenblut verdammt haben. Es heisst darin: »Dem Herkommen entsprechend sollen drei Verwundete einem Gefallenen gleich gerechnet werden; für einen Gefallenen soll der Satz bezahlt werden, wie er bei dem Werbegeld für den Einzelnen festgesetzt ist.« Diese Clausel, die in dem darauf folgenden Vertrag mit Hessen-Cassel nicht verzeichnet steht, befindet sich in dem Vertrag mit Braunschweig in demselben Artikel, in welchem die Bedingung betreffs Vergütung für aussergewöhnliche Verluste durch Schlachten, Epidemien und Schiffbrüche enthalten ist. Man könnte es so verstehen, dass der König von England sich verpflichtete, für jeden Rekruten, der an Stelle eines gefallenen Braunschweigers treten würde, die Kosten tragen sollte, dass aber für jeden Deserteur oder für jeden an einer Krankheit verstorbenen der Herzog einen anderen Mann zu stellen hätte, es sei denn, dass eine ungewöhnlich verheerende Epidemie ausbräche. Aber wenn man der Sache diese Auslegung giebt, wie verhält es sich mit den »drei Verwundeten«? Kapp verwirft diese Erklärung, und behauptet, dass für neue Rekruten Werbegeld gezahlt wurde ausser den 30 Kronen für die Gefallenen und Verwundeten, und dass dieses Blutgeld vom Fürsten in die Tasche gesteckt wurde, anstatt dass es die Familien des Gefallenen oder der Verwundete selbst erhielt. Jedenfalls steht die Thatsache fest, dass der Herzog von Braunschweig kontraktlich die Summe von ungefähr 35 Dollars für jeden, der in der Schlacht fallen würde, und 11 Dollars 36 cent für jeden Verkrüppelten zu bekommen hatte. Es ist wahrscheinlich jetzt nicht mehr möglich nachzuweisen, wieviel England in Wirklichkeit hierfür ausgezahlt hat. Die Bezahlung war auf den Rechnungen, die dem Parlament von dem Kriegs-Ministerium eingereicht wurden, nicht in einzelnen Posten aufgeführt. Kapp glaubt, dass dem Kabinet die Kritik, die dieser Punkt herausgefordert haben würde, nicht angenehm gewesen wäre.
Der Vertrag mit Hessen-Cassel, datiert vom 15. Januar 1776; er unterscheidet sich von dem mit Braunschweig hauptsächlich dadurch, dass er sich für den deutschen Hof günstiger stellte. In erster Linie wurde der König von Gross-Britannien veranlasst, ein Schutz- und Trutz-Bündnis mit dem Landgrafen von Hessen-Cassel zu schliessen. Die Hessischen Truppen sollten geschlossen unter der Führung ihres Generals bleiben, wenn nicht die Kriegsverhältnisse eine Teilung notwendig machen würde. Die Kranken sollten in der Pflege der eigenen Ärzte und anderer Leute bleiben, welche die Hessischen Generale zu ernennen hätten; und es sollte ihnen Alles, was der König seinen eigenen Truppen zu Teil werden liesse, ebenfalls zugestanden werden. Nach diesem Vertrage war der Landgraf verpflichtet, 12,000 Mann aufzubringen, sie vollständig auszurüsten und, wenn gewünscht auch Artillerie zuzuteilen. Es wurde derselbe Satz Werbegeld wie an den Herzog von Braunschweig gezahlt, also 30 Kronen oder 7 £. 4 Sch. 4-1/2 Pfg. für jeden Mann. Die Subsidien waren jedoch im Verhältnis höher, sie betrugen 450,000 Kronen oder 108,281 £ 5 Sch. pro Jahr und wurden (aber nicht verdoppelt) noch ein weiteres Jahr nach Rückkehr der Truppen nach Hessen gezahlt. Der Landgraf stellte später noch mehrere kleinere Kontingente auf, für die er besondere Verträge abschloss. Nach ungefährer Schätzung bestand der Vorteil, den der Landgraf über den Herzog erlangte, darin, dass -- abgesehen von dem obenerwähnten Blutgeld, worüber genauere Angaben fehlen und abgesehen von den Sporteln, die die hohen Rivalen noch bekamen und wenn man nur das Werbegeld und die Subsidien rechnet -- der Landgraf von Hessen-Cassel mehr als das Doppelte für jeden nach Amerika geschickten Mann wie der Herzog von Braunschweig bekam. Hierzu kam noch, was ausserhalb des Vertrages lag, dass der Landgraf Ansprüche auf eine alte Schuld vom siebenjährigen Kriege her geltend machte, die früher nicht anerkannt worden war. Sie betrug 41,820 £. 14 Sch. 5 Pfg.
Die Verträge mit den kleineren Staaten Hessen-Hanau, Waldeck, Anspach-Bayreuth und Anhalt-Zerbst unterschieden sich in den Grundzügen nicht von den oben beschriebenen. Keiner von ihnen war für die Fürsten ganz so günstig wie der Vertrag mit Cassel, keiner ganz so günstig für England wie der mit Braunschweig. Die Blutgeld-Klausel findet sich in den Verträgen mit Hanau und Waldeck, aber nicht in dem mit Anspach.
Von Zeit zu Zeit wurden mit mehreren der oben erwähnten kleineren Fürsten Händel wegen Gestellung von Ersatzmannschaften abgeschlossen. Jäger und Scharfschützen waren besonders gesucht.
Jedes Jahr wurden Rekruten zu den verschiedenen Truppenteilen nach Amerika gesandt. Die Gesamtsumme der Leute setzt sich nach Kapp wie folgt zusammen aus:
Braunschweig 5 723 Hessen-Cassel 16 992 Hessen-Hanau 2 422 Anspach-Bayreuth 2 353 Waldeck 1 225 Anhalt-Zerbst 1 152 -------------- Zusammen: 29 867
Von diesen segelten etwas mehr als 18 000 Mann im Jahre 1776 nach Amerika. Von dieser Gesamtsumme von beinahe 30,000 Mann kehrten 12,554 nicht wieder nach Deutschland zurück. Ausser den Kontingenten, die durch die Verträge mit den deutschen Fürsten nach Amerika gesandt wurden, diente noch eine gewisse Anzahl Deutscher in Englischen Regimentern, von denen einige Aushebungs-Stationen am Rhein hatten.