Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
Chapter 6
38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
40: Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
41: HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV n. 988-990.
42: HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4.
4. Kapitel.
Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.
Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein. Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3]. Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des gemeinen Kaufmanns[4].
Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].
Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie, Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben nicht den geringsten Wert beilege[12].
Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].
Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März 1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].
Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht. Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].
Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19]. Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam scheinen, mit England völlig zu brechen[23].
Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli 1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu verlassen[25].
Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].
In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf die Abwesenheit ihres Königs ab[29].
Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen Versammlung zu entscheiden[30].
Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten. Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten[33].
Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten, verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen. Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte, die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten, daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten[37].
So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert, dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der Handel mit England blieb verboten[41].
Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].
Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte unverbrüchlich gehalten würden[46].
Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].
Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten, glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er wolle ihn gern besenden[49].