Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Chapter 15

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Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war, zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £ zahlten[82].

Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u. a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden Kaufleute bezahlen[83].

Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].

Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie, indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste, weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat, in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe, gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].

Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre, endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel hielten[89].

Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die Prozesse bis auf weiteres vertage.

Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer, auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].

Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf, nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].

Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte einmütig zusammenstehen[92].

Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben, die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].

Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die Räumung des Reiches zu entschließen.

Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität, zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht berührt würden[97].

Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande, sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe, daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien, fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].

Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran, ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie, diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen wollten[101].

Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf, ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr, welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.

Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII. mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.

Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:

1500 21 389 Stück 1509-1527 19 252 " } 1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt 1538-1547 28 339 " } 1547/48 43 583 " 1548/49 44 402 "

Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %) in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel. 1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].

An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich. Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang. 1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle, und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder zahlreicher nach Norwegen führen[106].

Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu 78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport (78 %)[108].

Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen, daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.

Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden; Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503 gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im Durchschnitt 36 Schiffe[110].

FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES

1: HR. III 2 n. 31.

2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, daß die Kaufleute aus London, York, Lynn usw. vom König und Parlament begehrt hatten, die hansischen Privilegien nicht zu bestätigen, solange die in ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden beständen, daß der König aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Bestätigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Stütze für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint aber mit Recht, daß es wegen der kurzen Zeit, die der Städtetag nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein halbes Jahr), überhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von Schanz. Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und England in den nächsten Jahrzehnten geführt wurden, eine große Rolle.

3: HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.

4: De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu London an Danzig. HR. III 2 n. 104.

5: HR. III 2 n. 511.

6: Das Brügger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n. 162 § 4. Über Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f.

7: HR. III 2 n. 104-106, 161 § 13. Ende 1486 erließ der König ein Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten, dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen, dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet." HR. III 2 n. 109. Auch Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem dänisch-englischen Kaperkriege und sagt, daß es wesentlich deshalb erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die Hände der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser Erklärung würde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII. nur die Ausfuhr in die Lande des römischen Königs untersagte und den Verkehr mit den anderen Ländern gestattete. Da Heinrich kein allgemeines Ausfuhrverbot erließ, kann der Anlaß zu seinem Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf die von Köln 1491 in Antwerpen überreichten Klagen antworteten die englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c. Der Einfall des Söldnerführers Martin Schwarz hängt mit dem Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl. Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und auch mit dem dänisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es wie den englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, daß die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen würden. Es ist verständlich, daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III 2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es aufgehoben habe. HR. III 2 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber die Ausfuhr nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute mußten sich verpflichten, keine Waren dorthin auszuführen. HR. III 2 n. 228-233.

8: HR. III 2 n. 188, 189.

9: HR. III 2 n. 193, 217 § 20, 223.

10: HR. III 2 n. 506 § 3, 508 §§ 29, 35, Caspar Weinreich S. 780.

11: HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508 §§ 29, 38-40, 510 § 36.

12: HR. III 2 n. 188.