Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Chapter 14

Chapter 143,363 wordsPublic domain

Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2 £ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König, auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].

Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt. Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur dort englische Waren kaufen[24].

Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].

Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein, hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].

Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher besessen hatten[31].

Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht kommen zu lassen.

Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs[35].

Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36], recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80 hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].

Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort, das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das Verkehrsverbot aufrecht[39].

Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40]. Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht geändert werden sollte[41].

Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu. Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].

Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer Kraft zu setzen[45].

Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos. Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].

Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].

Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].

Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen. Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der strittigen Punkte anzuberaumen[50].

Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte. Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409 herausgeben[51].

Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich 1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].

Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504 hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58], Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden, noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].

1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit Burgund zustande kam[64].

Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].

Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69]. Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden sollten[70].

Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf. Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.

Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen werde[72].

Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht, so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden einzureichen[75].

Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln.

Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung, sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies, drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].