Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
Chapter 12
Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten. Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27].
Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28]. Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30].
Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32]. Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust bei[33].
Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34]. Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37].
Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre Privilegien wieder auf ein Jahr[38].
Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40].
Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45].
1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem. Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des Herzogs hingerichtet[49].
Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].
Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren Städten zurückgerufen[54].
Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten, mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].
Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58], konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59], wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].
Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61], durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden, suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].
Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].
Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].
Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch Zollbeamte.
Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].
Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich, diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].
Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].
Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84]. Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.
Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85]. Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].
Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].