Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit
Chapter 10
Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung, daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449 brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen, seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten, sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen, aufgreifen und ausplündern[25].
Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26]. Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen. Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].
In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen, wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder. Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes Verderben gebracht hätten[30].
Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449 in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben; die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].
Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.
In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten, daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während der preußische Handel zurückging[34].
Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].
Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte. Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel, daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].
In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].
Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen. Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben. Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis Michaelis 1452 freigegeben[39].
Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten. Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].
Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis 1453[41].
Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen, englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43]. Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen, schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden, antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in seinen Schutz[48].
Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von Heinrich VI. feierlich verkündet[50].
Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.
Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein. Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte. Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu ziehen[52].
Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten. Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung. Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war, und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.
Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten[55].
Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen werde[58].
Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten 1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann[61].
Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464 Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].