Die Gründung des Deutschen Zollvereins

Chapter 4

Chapter 43,216 wordsPublic domain

Einen widerwärtigen Übelstand, der sofort beseitigt werden mußte, bot die Lage der zahlreichen Enklaven. Die Zollinien wurden alsbald soweit vorgeschoben, daß sie die anhaltischen Herzogtümer fast ganz und auch einen Teil der kleinen thüringischen Gebiete, die mit Preußen im Gemenge lagen, umfaßten. Alle nach diesen Ländern eingeführten Waren unterlagen ohne weiteres den preußischen Einfuhrzöllen. Erst nachdem die neue Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen, das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe. Dies kurz angebundene Verfahren, das in den Papieren des Finanzministeriums als »unser Enklavensystem« bezeichnet ward, mußte allerdings die kleinen Höfe befremden; doch die Notwendigkeit gebot, diesen Nachbarn zu zeigen, daß sie in ihrer Handelspolitik von Preußen abhängig seien. Nur gutmütige Schwäche konnte das Gelingen der großen Zollreform abhängen lassen von der vorausgehenden Zustimmung eines Dutzends kleiner Herren, die nach deutscher Fürstenweise allein für die Beredsamkeit vollendeter Tatsachen empfänglich waren. Lediglich die Eitelkeit der Nachbarfürsten ward gekränkt; den wirtschaftlichen Interessen der Enklaven gereichte Preußens Vorgehen offenbar zum Segen. Eine selbständige Handelspolitik blieb in diesen armseligen Gebietstrümmern ja doch undenkbar. Das Gedeihen ihrer Volkswirtschaft wurde sofort vernichtet, wenn Preußen sie von seinem Zollsystem ausschloß und sie mit seinen Schlagbäumen rings umstellte; auch der Handel innerhalb der Provinz Sachsen erlitt ärgerliche Störung, wenn alle durch das Anhaltische oder das Schwarzburgische gehenden Waren verbleit und der Kontrolle der Zollämter unterworfen werden mußten. Ebenso wenig durfte Preußen den Verkehr der Enklaven völlig unbeaufsichtigt lassen. Was diese Ländchen selbst an Zolleinkünften aufbrachten, bildete freilich nur den achtzigsten Teil der preußischen Zolleinnahmen; doch durch den Schmuggel konnten sie den Finanzen Preußens hochgefährlich werden.

Durch die heilsame Rücksichtslosigkeit der Berliner Finanzmänner erhielten die Enklaven freien Verkehr auf dem preußischen Markte, ihre Staatskassen die Zusage eines gesicherten reichlichen Einkommens, das sie aus eigener Kraft niemals erwerben konnten. Die preußische Regierung handelte in gutem Glauben; sie war bereit, ihr eigenes Enklavensystem auch gegen preußisches Gebiet anwenden zu lassen; mehrmals erklärte sie, wenn ein süddeutscher Zollverein zustande komme, so müsse der enklavierte Kreis Wetzlar sich diesem Zollsystem unterwerfen. Ganz unhaltbar war vollends die von den gekränkten Kleinfürsten oft wiederholte Anklage, Preußens Enklavensystem verletze das Völkerrecht. Alle nach den Enklaven bestimmten Waren unterlagen von Rechts wegen den preußischen Durchfuhrzöllen; und wenn der Berliner Hof für gut fand, die Transitabgaben auf gewissen Straßen bis zur Höhe der Einfuhrzölle hinaufzuschrauben, so ließ sich rechtlich dawider nichts einwenden.

Indem Eichhorn die Kleinstaaten einlud zu freundnachbarlichen Verträgen über die Behandlung der Enklaven, erklärte er zugleich die Bereitwilligkeit des Königs, auch über den Anschluß nichtenklavierter Gebiete zu verhandeln. Er betonte den nationalen Charakter des Zollgesetzes, er hob hervor, dies Gesetz sei im Sinne des Artikels 19 der Bundesakte gedacht, sei bestimmt, zunächst in einem Teile von Deutschland die Binnenmauten aufzuheben, sodann auch anderen Bundesstaaten den Anschluß zu erleichtern; der König verdiene den Dank der Bundesgenossen, da er begonnen habe, den deutschen Markt von der Herrschaft des Auslandes zu befreien. An dieser nationalen Richtung hat Preußens Handelspolitik seitdem unerschütterlich festgehalten; die in späteren Jahren oft auftauchenden Vorschläge, etwa Belgien oder die Schweiz in den Zollverein aufzunehmen, wurden in Berlin stets kurzerhand zurückgewiesen. _Nicht kosmopolitische Verkehrsfreiheit war Preußens Ziel, sondern die Handelseinheit des Vaterlandes._ Der König, sagt eine von Bernstorff unterzeichnete Note an das Kollegium der Geheimen Räte zu Gotha (vom 13. Juni 1819), beabsichtige durch das Gesetz vom 26. Mai »hauptsächlich den Handel mit außerdeutschen Landeserzeugnissen zu besteuern und die Mitbewerbung außerdeutscher Fabriken von Ihren Staaten und von denjenigen Ländern abzuwehren, welche sich hierin an Ihre Maßregeln anschließen wollen.« Er hege »den lebhaften Wunsch, die nur zur Besteuerung außerdeutscher Verbrauchsartikel und zum Schutze der preußischen Landesindustrie gegen die außerdeutschen Fabriken ergriffenen Maßregeln bundesverwandten deutschen Staaten, soweit es ihre Lage irgend gestattet, nicht zum Nachteil gereichen zu lassen.« Hierauf rät die Note, einen thüringischen Handelsverein zu bilden, der alsdann mit Preußen in Zollverbindung treten solle; sie zeichnet also genau den Weg vor, welcher 14 Jahre später zu der handelspolitischen Vereinigung Preußens und Thüringens geführt hat.

Im selben Sinne versicherte die Staatszeitung amtlich, »daß Preußen schon seiner Lage wegen, mehr aber noch, weil die Vereinigung des Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einem Gesamtinteresse für Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem Plane einer völligen Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die Hand zu bieten am ehesten geneigt sei, und daß es am liebsten die Schwierigkeiten gehoben sehen werde, die sich der Ausführung entgegenzustellen schienen.« Und als gegen Weihnachten 1819 Abgeordnete des Listschen Vereins nach Berlin kamen, um die Regierung für einen deutschen Mautverband zu gewinnen, da erhielten sie von Hardenberg und drei Ministern die Versicherung: »daß die preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maßregeln den Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu wollen, sich freuen würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über die Grundsätze eines gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile fördernden Handelssystems sich vereinigen könnten, wozu die preußische Regierung sehr gern die Hände bieten werde, um ihrerseits mitzuwirken, daß dem ganzen Deutschland die Wohltat eines freien, auf Gerechtigkeit gegründeten Handels zuteil werde. Es ist ihnen aber auch nicht verhehlt worden, daß der Zustand und die Verfassung der einzelnen deutschen Staaten noch keineswegs zu gemeinsamen Anordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch besonders gehöre, daß die gemeinsamen Anordnungen in einem gemeinsamen Sinne von allen gehalten würden. Die Sache scheine daher jetzt nur darauf zu führen, daß einzelne Staaten, welche sich durch den jetzigen Zustand beschwert glaubten, mit denjenigen Bundesmitgliedern, von denen nach ihrer Meinung die Beschwerden veranlaßt werden, sich zu vereinigen suchten und daß auf diesem Wege übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weitergeleitet würden, welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen zu lassen.«

Damit war rund und nett der Grundgedanke einer nationalen Handelspolitik ausgesprochen, welche bei der Nichtigkeit des Bundestages die einzig mögliche war. Deutlicher als Preußen sprach, konnte eine Regierung über noch unfertige Entwürfe schlechterdings nicht reden. Aber in der epidemischen Verblendung, die nunmehr über die öffentliche Meinung hereinbrach, in dem donnernden Lärm der Anklagen, die auf das absolutistische Preußen herniederprasselten, wurden die offenkundigen Worte und Taten des Berliner Kabinetts völlig vergessen. Man redete sich hinein in den Wahn, daß Preußen sich selbstgefällig von dem großen Vaterlande absondere. Alles schalt auf den Berliner Hochmut und Partikularismus, am lautesten jene kleinen Höfe, welche das Enklavensystem ertragen mußten. Selbst Karl August von Weimar betrachtete es als eine höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von Preußen umschlossenen Ämter Allstedt und Oldisleben dem preußischen Zollsystem einfügen sollte, und ließ dem Berliner Hofe schreiben: »Eine strenge Durchführung des Gesetzes vom 26. Mai scheint mit dem Geiste und den Grundsätzen der Bundesakte so wenig in Einklang zu stehen, daß nicht zu bezweifeln steht, es werde diese Angelegenheit Gegenstand der nächsten Verhandlungen des Bundestages werden und S. K. Majestät von Preußen als Bundesfürst selbst geruhen, konziliatorische Anträge deshalb an den Bund gelangen zu lassen.«

Auf so naive Vorschläge konnte Eichhorn sich nicht einlassen. Er durfte das Zollwesen der Provinz Sachsen nicht dem Belieben Österreichs und der Bundestagsmehrheit preisgeben, sondern gab sich der Hoffnung hin, die Erkenntnis des eigenen Vorteils würde die kleinen thüringischen Dynasten bestimmen, auf das Anerbieten Preußens einzugehen und ihre enklavierten Gebietsteile durch Verträge dem preußischen Zollsystem anzuschließen. In der Tat wendeten sich die kleinen Nachbarn allesamt sogleich an den Berliner Hof, aber nur, um zu fordern, daß Preußen sein Enklavensystem alsbald wieder aufhebe; wie dies möglich sein sollte, wußten sie freilich nicht anzugeben. Besonders hart fühlte sich der wohlmeinende Fürst Anton Günther von Schwarzburg-Sondershausen getroffen. Die Hauptmasse seines Reiches, die Unterherrschaft mit der Hauptstadt, ein Land von fast 30000 Einwohnern, war von preußischem Gebiet umschlossen und dem preußischen Zollwesen einverleibt; da die Krone Preußen als Rechtsnachfolgerin von Kursachsen hier überdies das Postregal und einige andere Hoheitsrechte ausübte, so blieb dem Fürsten von seiner teueren Souveränität allerdings wenig übrig. Mit dringenden Bitten mußten also erst der vielgeplagte gemeinsame thüringische Gesandte General Lestocq, dann das Sondershausener Geheime Konsilium selbst den preußischen Hof bestürmen um »Zurücknahme einer Anordnung, in welche man schwarzburg-sonderhausenscherseits sich nie zu fügen entschlossen ist.«

Minister Klewiz erwiderte verbindlich, durch einen Vertrag könne die Angelegenheit ohne Schwierigkeit geordnet werden; er gewährte auch dem Fürsten freundnachbarlich Freipässe für die Verzehrung seines Hofhalts, aber eine Abänderung des Gesetzes schlug er rundweg ab, da die Gefahr des Schmuggels aus den kleinen Nachbarlanden gar zu groß sei. In Sondershausen wollte man den Wink nicht verstehen. Mehrere Monate hindurch wurde die preußische Regierung immer von neuem mit der Anfrage belästigt, ob sie nun endlich bereit sei, eine Verfügung aufzuheben, welche so gröblich in die Rechte der Sondershausener Souveränität eingreife. Der Fürst selber richtete an den König die »devoteste Bitte«, ihn »durch einen neuen Beweis Allerhöchstdero allgemein verehrter und gepriesener Liberalität und Großmut zum unbegrenztesten und devotesten Danke zu verpflichten.« Alles war vergeblich; die untertänige Form konnte über den anmaßenden Inhalt der Bittschriften nicht täuschen. Dann kam der Kanzler v. Weise selbst nach Berlin, ein wackerer alter Herr, der im Verein mit seinem Sohne, dem Geheimen Rat, das Sondershausener Ländchen patriarchalisch regierte. Auch er richtete nichts aus.

Mittlerweile hatte sich Vizepräsident v. Motz(31) in Erfurt des Streites angenommen. Er kannte alle Herzensgeheimnisse der Kleinstaaterei, da sein Regierungsbezirk mit fast einem Dutzend kleiner Landesherrschaften im Gemenge lag; er war mit den beiden Weise als guter Nachbar vertraut geworden und erwarb sich jetzt um Deutschlands werdende Handelseinheit, die ihm bald noch Größeres verdanken sollte, sein erstes Verdienst, indem er den Freunden vorstellte, wie kindisch es sei, an einer Zollhoheit festzuhalten, die doch niemals in Wirksamkeit treten konnte. Der kunstsinnige Fürst wünschte längst, im freundlichen Tale der Wipper ein Sondershausener Nationaltheater zu gründen, aber die Mittel fehlten; schloß er sich dem preußischen Zollwesen an, so war ihm aus der Not geholfen. Diese Erwägung wirkte.

Gegen Ende September erschien der alte Weise wieder in Berlin, und da er diesmal ernstlich verhandeln wollte, so ward er mit großer Freundlichkeit aufgenommen. Maaßen und Hoffmann führten die Unterhandlung, unter beständiger Rücksprache mit Eichhorn. Noch unbekannt mit der Nebeniusschen Denkschrift, stellte Hoffmann zuerst den Gedanken auf: das einfachste sei doch, die gemeinsamen Zolleinnahmen ohne fiskalische Kleinlichkeit nach der Volkszahl zu verteilen. Damit war jener Bevölkerungsmaßstab gefunden, der allen späteren Zollverträgen Preußens zur Grundlage gedient hat. Weise ging sofort auf das günstige Anerbieten ein, und am 25. Oktober 1819 wurde der _erste Zollanschlußvertrag_ unterzeichnet, kraft dessen der Fürst von Sondershausen »unbeschadet seiner landesherrlichen Hoheitsrechte« seine Unterherrschaft dem preußischen Zollgesetz unterwarf und dafür nach dem Maßstabe der Bevölkerung seinen Anteil an den Zolleinnahmen — vorläufig eine Bauschsumme von 15000 Talern — erhielt. Eine Mitwirkung bei der Zollgesetzgebung wurde dem kleinen Verbündeten nicht zugestanden; er mußte die Handelsverträge Preußens und alle anderen Änderungen, welche das Finanzministerium beschloß, einfach annehmen. Im übrigen waren seine Hoheitsrechte sorgsam, fast ängstlich gewahrt; selbst die Steuervisitationen auf schwarzburgischem Gebiet sollten nur durch die fürstlichen Beamten vollzogen werden.

Im Wippertale herrschte laute Freude. Der Fürst dankte tief gerührt für dies neue Zeichen königlicher Hochherzigkeit; nun konnte er endlich sein berühmtes Rauchtheater eröffnen, wo er mit den Bürgern seiner Residenz um die Wette den Musen des Dramas und der Rauchkunst huldigte. Finanziell betrachtet, war das Abkommen unzweifelhaft ein Löwenvertrag zugunsten Sondershausens; Preußen brachte um des politischen Zweckes willen ein Geldopfer, denn das wenig bemittelte Thüringer Bergländchen verzehrte von den einträglichsten Zollartikeln, den Kolonialwaren, weit weniger als der Durchschnitt der östlichen Provinzen.

Um so berechtigter schien die Erwartung, daß die übrigen Kleinen dem Beispiel Sondershausens folgen würden. Im Eingange des Vertrags hatte der König nochmals erklären lassen, daß er bereit sei, ähnliche Abkommen mit anderen Bundesfürsten zu schließen. Rudolstadt begann schon zu verhandeln. Auch mit Braunschweig, Weimar, Gotha dachte Hoffmann binnen kurzem ins Reine zu kommen, und bereits ging er mit seinen Entwürfen über die Grundsätze des Enklavensystems hinaus. Die unglückliche zerrissene Gestalt seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem Zollgesetze unterwarf. Da lag Anhalt-Bernburg, das auf eine kleine Strecke Weges nicht an Preußen grenzte und also gewissenhaft als Ausland behandelt wurde. Was war der Dank? Ein ungeheuerer Schmuggel, der von Monat zu Monat anwuchs und die Zolleinnahme der Provinz Sachsen zu verschlingen drohte. Schon im Oktober wurden 4023 Zentner zumeist Kolonialwaren, in die anhaltischen Harzstädtchen bei Ballenstedt eingeführt, um alsbald spurlos zu verschwinden. Mindestens dies Vorland, meinte Hoffmann, müsse sogleich in die Zollinie eintreten; werde der Vertrag mit Sondershausen nur erst bekannt, dann könnten sich die kleinen Nachbarn nicht länger mehr wider ihren eigenen Vorteil sträuben.

Die Hoffnung trog. Jener Zollvertrag, der uns heute so selbstverständlich erscheint, sollte während mehrerer Jahre der einzige bleiben. Kaum ward er ruchbar, so erscholl an allen Höfen ein Schrei des Zornes. Fürst Anton Günther mußte von seinen durchlauchtigen Genossen ernste Vorwürfe hören, weil er das Kleinod der Souveränität so würdelos preisgegeben; die anderen kleinen Nachbarn, die seinem Vorgange bereits folgen wollten, traten, eingeschüchtert durch die allgemeine Entrüstung, von den Verhandlungen zurück. An die Spitze der Gegner Preußens stellte sich der Herzog von Cöthen. Der erklärte im Namen der kleinen Fürsten: »freiwillig können und werden sie sich nicht unterwerfen, wenn sie nicht die heiligsten Pflichten gegen ihre Untertanen, gegen ihre Häuser und gegen ihre eigene Ehre verletzen wollen«; dann forderte er getrost, Preußen solle ihm einen fünf Stunden breiten Streifen zollfreien Gebiets bis zur sächsischen Grenze zur Verfügung stellen, damit das Haus Anhalt freien Zugang zum Welthandel erlange. Gemütlich lauernd und im Stillen schürend, stand hinter den erbitterten Kleinen der treue Bundesgenosse Preußens, Österreich. Die Höfe beschlossen insgeheim, auf den Wiener Konferenzen mit vereinter Kraft die Aufhebung des preußischen Zollgesetzes durchzusetzen; nur wenn der vorhandene Anfang deutscher Zolleinheit vom Erdboden verschwand, konnte der Bundestag die nationale Handelspolitik begründen! Und an dieser Raserei partikularistischer Leidenschaft nahm die gesamte Nation außerhalb Preußens teil. Alle die Lieder und Reden zum Preise der deutschen Einheit waren vergessen, sobald Preußen sich anschickte, den Deutschen »die Wohltat eines gemeinsamen Vaterlandes zu gewähren«.

Preußens Staatsmänner hatten gehofft, schon in dem ersten Jahre, da das neue Gesetz bestand, einige der deutschen Nachbarn für die Politik der praktischen deutschen Einheit zu gewinnen. Jetzt sahen sie sich in die Verteidigung zurückgeworfen. Der siegreiche Kampf um die Behauptung, dann um die Erweiterung des Zollgebiets blieb auf Jahre hinaus die wichtigste Aufgabe der preußischen Staatskunst. Durch die friedlichen Eroberungen dieses Kampfes hat König Friedrich Wilhelm gesühnt, was in Karlsbad gefehlt war, und die Marksteine gesetzt für das neue Deutschland. Er war der rechte Mann für dies unscheinbare und doch so folgenschwere Werk deutscher Geduld. Gleichmütig und immer bei der Sache, treu und beharrlich, von einer Rechtschaffenheit, die jedes Mißtrauen entwaffnete, stets bereit, dem bekehrten Gegner mit aufrichtigem Wohlwollen entgegenzukommen — so hat er nach und nach die Trümmer Deutschlands befreit aus den Banden eigener Torheit und ausländischer Ränke, den Weg bereitend für größere Zeiten. Die Gegenwart aber soll nicht undankbarer sein, als Friedrich der Große war, der von dem glanzlosen Arbeitsleben seines Vaters sagte: »Der Kraft der Eichel danken wir den Schatten des Eichbaums, der uns deckt.«

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. II, 607ff.

11 Aug./Sept. 1819 tagte zu Karlsbad unter Metternichs Vorsitz ein Kongreß der deutschen Minister zur Beratung gemeinsamer Maßregeln gegen die demagogischen Umtriebe. Das Ergebnis waren die Karlsbader Beschlüsse, die der Bundestag am 20. September einstimmig genehmigte.

12 Am 29. Juli 1819 hatte der österreichische Staatskanzler Metternich in Teplitz mit Friedrich Wilhelm III. eine geheime Unterredung, in welcher er den König von Preußen bestimmte, auf die Einführung einer Volksvertretung in modernem Sinne zu verzichten. Am 1. August unterzeichneten Hardenberg und Metternich eine Publikation über die »Grundsätze, nach welchen die Höfe von Österreich und Preußen in den innern Angelegenheiten des Deutschen Bundes zu verfahren entschlossen sind«.

13 Joh. Friedrich Benzenberg, geb. 5. Mai 1777, gest. 8. Juni 1846; 1805 zum Professor der Physik am Lyceum zu Düsseldorf ernannt, ging er 1810 nach der Schweiz, kehrte aber nach Napoleons Sturz nach Deutschland zurück und widmete sich schriftstellerischer Tätigkeit.

14 Friedrich List, geb. 6. August 1789, gest. durch Selbstmord 30. November 1846, Nationalökonom, der in seinen Schriften den Gedanken vertrat, daß eine jede Nation vor allem ihre eigenen Hilfsquellen zum höchsten Grade der Selbständigkeit und harmonischen Entwicklung bringen, die eingeborene Industrie durch Schutz nötigenfalls unterstützen und den nationalen Zweck einer dauernden Entwicklung produktiver Kräfte überall dem pekuniären Vorteil einzelner vorziehen müsse.

15 Ernst Wilh. Arnoldi, geb. 21. Mai 1778. gest. 27. Mai 1841.

16 Joh. Georg Büsch, geb. 3. Januar 1728, gest. 5. Aug. 1800, gründete 1767 in Hamburg eine Handelsakademie.

17 Joseph v. Görres, geb. 25. Januar 1776, gest. 29. Januar 1848, ein Publizist, der anfangs für die Revolution, nachmals für das »Deutschtum« begeistert, schließlich im Ultramontanismus einen Halt suchte und mit Fanatismus gegen den Protestantismus kämpfte.

18 Robert Blum, geb. 10. November 1807, erschossen am 9. November 1848 in Wien, wohin er sich im Vertrauen auf seine Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments begeben hatte, um den aufständischen Wienern eine Beifallsadresse der Frankfurter Parteigenossen zu überbringen. Als Führer einer Elitekompagnie am Kampfe beteiligt, wurde er verhaftet und durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt.

19 Ferd. Lassalle, geb. 11. April 1825, gest. 31. August 1864, sozialistischer Agitator, Gründer des Allg. Deutschen Arbeitervereins.

20 Georg Friedrich v. Martens, geb. 22. Februar 1756, gest. 21. Februar 1821, seit 1816 hannöv. Bundestagsgesandter.

21 Graf Aug. Fried. Ferd. v. d. Goltz, geb. 20. Juli 1765, gest. 17. Januar 1832, von 1816–1824 preußischer Bundestagsgesandter, nachher Oberhofmarschall.

22 Wilh. Ludw. Leop. Reinhard Freiherr v. Berstett, geb. 1769, gest. 6. Februar 1837, 1816 badischer Bundestagsgesandter, von 1817 bis 1831 badischer Minister des Auswärtigen.

23 Klemens Fürst v. Metternich, geb. 15. Mai 1773, gest. 11. Juni 1859, österreichischer Minister seit 1809, seit Mai 1821 bis 13. März 1848 Staatkanzler, Hauptträger der Reaktion in Österreich und Deutschland.

24 Karl Friedrich Nebenius, geb. 29. September 1785, gest. 8. Juni 1857, Verfasser der badischen Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 und zweimal Minister des Innern.

25 David Ricardo, geb. 19. April 1778, gest. 11. September 1823, engl. Nationalökonom, der als Schüler von Adam Smith die Lehre vom Freihandel publizistisch vertrat. Seine Gedanken über das Verhältnis zwischen Erzeugungskosten der Waren und Verkaufspreis und über das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn sind von Marx und Lassalle weiter entwickelt worden.

26 Wilh. Anton v. Klewiz, geb. 1. August 1760, gest. 26. Juli 1838, von 1817–1824 preußischer Finanzminister, von 1824–1837 Oberpräsident der Provinz Sachsen.

27 Karl Freiherr von Stein zum Altenstein, geb. 7. Oktober 1770, gest. 14. Mai 1840, seit 1817 Minister für geistlichen Unterricht und Medizinalangelegenheiten, Reorganisator des preußischen Volks- und höheren Schulwesens.

28 Friedrich Leopold v. Kircheisen, geb. 24. Juni 1746, gest. 18. März 1825, von 1810 ab preußischer Justizminister.

29 Ludwig Freiherr v. Spittler, geb. 10. November 1752, gest. 14. März 1810, wurde 1779 als Professor der Philosophie nach Göttingen berufen, 1806 zum Minister in Württemberg ernannt und zum Kurator der Universität Tübingen.

30 Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher, geb. 21. November 1768, gest. 12. Februar 1834, Prediger an der Berliner Dreifaltigkeitskirche und Professor an der Universität.

31 Fried. Christ. Adolf v. Motz, geb. 18. November 1775, gest. 30. Juni 1830, ursprünglich im Dienste des Königs von Westfalen tätig, trat nach Napoleons Sturz in preußische Dienste über. 1817 zum Präsidenten der Erfurter Regierung ernannt, ward er 1821 provisorisch, 1824 definitiv Oberpräsident von Sachsen, 1825 Geh. Staats- und Finanzminister.

3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.