Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Chapter 20
Nicht ohne Zagen unterschrieb Maaßen den Vertrag, der den preußischen Markt den Fabriken des Erzgebirges eröffnete; von allen seinen Räten stimmte ihm nur Kühne unbedingt zu. »Das ist ein schwerer Vertrag — sagte er zu Kühne … —, es hätte ihn nicht jeder unterzeichnet.« Die Besorgnis des Staatswirts hatte zurücktreten müssen vor den Hoffnungen der Politiker. Sachsen stand gerade in den Flitterwochen seines konstitutionellen Lebens; der Eintritt dieses Staates mußte die öffentliche Meinung günstig stimmen. Leider verging wieder eine geraume Frist, bis die deutsche Welt mit der vollendeten Tatsache sich versöhnte. Die preußischen Fabrikanten lärmten, die gute Stadt Leipzig überließ sich einer maßlosen Verzweiflung. Eine Petition, die der k. k. Konsul Bercks geschäftig umhertrug, warnte die Regierung; die Stadtverordneten richteten eine dringende Vorstellung nach Dresden. An Zeschaus Wohnung fand sich eines Morgens ein Anschlag: »Allhier wird von einem Parvenu, einem preußischen Landrat, so sächsischer Finanzminister geworden ist, das Land für Geld und Orden an Preußen verkauft.« Der Taumel ergriff jeden Stand und jedes Alter. Die Leipziger Schulbuben kauften sich englische Farbkästen auf Vorrat, weil sie mit frühreifer handelspolitischer Vorsicht befürchteten, das gewohnte Spielzeug werde nunmehr für bürgerliche Geldbeutel unerschwinglich werden. Ein Jahr darauf schon begann für die Pleißestadt eine neue Epoche glänzender Handelsblüte; das kleine Frankfurt wurde durch den überlegenen Nebenbuhler ganz zurückgedrängt, die mächtigen Leipziger Firmen lernten bald, den Frankfurter Meßrabatt für sich selber zu benutzen. Auch die Klagen der preußischen Fabrikanten verstummten, und niemand wollte die warnenden Petitionen unterschrieben haben. Zeschau selbst, der Wohltäter Leipzigs, hat freilich von den stolzen Kaufherren der Meßstadt niemals irgendeine Genugtuung für so viele Schmähungen erhalten.
Während diese verwickelte zweifache Verhandlung in wiederholten Ansätzen erledigt wurde, hatte Eichhorns unverwüstliche Geduld zugleich ein drittes schwieriges Geschäft zu führen: die Unterhandlungen mit den thüringischen Staaten. In Thüringen wie in Sachsen und Kurhessen wurde die beginnende Bekehrung gefördert durch den unruhigen Sommer von 1830, durch die Angst vor den murrenden Massen. Hier wie in Sachsen hoffte man anfangs, sogleich einseitige Handelserleichterungen von Preußen zu erlangen. Der weimarische Minister Gersdorff kam im Januar 1831 zugleich mit Lindenau nach Berlin, überbrachte ein Handschreiben seines Großherzogs, das um solche Vergünstigung bat: »dies würde in einer Periode mannigfacher Aufregungen Übelgesinnten einen Vorwand zu schlechten Einwirkungen entnehmen.« Auf wiederholte ähnliche Anfragen kleiner thüringischer Höfe antwortete das Berliner Kabinett (5. Juli 1831): man sei bereit, über einen Zollverein zu verhandeln, doch nur mit allen thüringischen Staaten gemeinsam, und nur wenn diese Höfe sich nicht mehr gebunden glaubten an den mitteldeutschen Verein. Erst als Kurhessen zu dem preußischen Vereine übergetreten war, erklärten die ernestinischen Höfe: der Mitteldeutsche Verein sei tatsächlich aufgelöst.
General Lestocq, der vielgeplagte Gesandte, den die thüringischen und einige andere kleine Dynasten in Berlin auf gemeinsame Kosten ernährten, überreichte am 15. Januar 1832 eine Verbalnote: Preußen möge die Initiative ergreifen, ältere bindende Verpflichtungen beständen nicht mehr. Weimar drängte am eifrigsten; das Großherzogtum besaß an Gersdorff und O. Thon zwei treffliche Verwaltungsbeamte, die wohl einsahen, wo der Grund der ewigen Finanznot lag. Spröder verhielt sich Gotha, da hier der hergebrachte Schmuggel allgemein als ein Nationalglück betrachtet wurde. Maaßen und Eichhorn entwickelten nun ausführlicher den einfachen Gedanken, den sie so oft schon ausgesprochen hatten: die verzettelten thüringischen Gebiete sollen zunächst unter sich einen Verein mit gemeinsamer Zollverwaltung bilden und dann erst als eine geschlossene Einheit in den großen Zollverein treten; Preußen will die Kreise Erfurt, Suhl und Ziegenrück diesem thüringischen Vereine zuteilen, wird auch dafür sorgen, daß Kurhessen sein Schmalkaldener Land hinzugefügt. Zu förmlichen Verhandlungen kam es auch jetzt noch nicht; denn Eichhorn hoffte, vorher mit Bayern und Württemberg abzuschließen. Diese beiden Höfe fühlten sich schon beunruhigt durch die Anfragen der Ernestiner; sie meinten: schließe Thüringen früher ab, so sei der Süden auf Gnade und Ungnade dem Belieben Preußens überliefert. Darum richteten sie sogar eine Verwahrung an den Berliner Hof (15. November 1832): ohne die vorhergehende Zustimmung Bayerns und Württembergs dürfe Preußen die Thüringer nicht aufnehmen. Der Dresdener Hof, der sich noch immer als das geborene Oberhaupt der Ernestiner fühlte, verlangte zu allen Verhandlungen mit seinen Stammesvettern zugezogen zu werden. Preußen erwiderte: wir werden Sachsens Interessen sorgsam wahren, doch der Zutritt eines sächsischen Bevollmächtigten kann die Verhandlungen nur erschweren. Immerhin haben diese Bedenken der drei kleinen Königskronen den Beginn der Unterhandlungen verzögert.
Erst im Dezember 1832 begannen die Konferenzen mit den Thüringern. Die preußischen Staatsmänner schlugen vor, eine Zentralbehörde für das thüringische Zollwesen zu bilden. Große Bestürzung; keiner der Kleinen wollte eine solche Beschränkung seiner Souveränität zugeben. Da meinten die Preußen begütigend: es werde genügen, einen Generalinspektor einzusetzen; der müsse freilich in Erfurt wohnen, als dem Mittelpunkte des Landes, doch solle er nicht von Preußen, sondern von der thüringischen Hauptmacht Weimar ernannt werden. Hiermit schien jeder Widerspruch entwaffnet. Wenn Preußen sein Zollwesen einem weimarischen Beamten unterstellte, so durfte auch der Reußenstolz und der Gothaerdünkel nicht klagen. Gleichwohl erhoben Altenburg und Meiningen neue Bedenken; sie konnten sich nicht in den Gedanken finden, daß ihre Verwaltung fremder Aufsicht unterliegen solle. Schon war man nahe daran, ohne Meiningen abzuschließen. Da drohte Kühne: wenn man die preußischen Beamten als Spione betrachte, dann müsse Preußen sein gefürchtetes Enklavensystem gegen die kleinen Nachbarn anwenden. Das schlug durch. Am 10. Mai 1833 wurde der »Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten« gebildet, am folgenden Tage erklärte der neue Verein, der das gesamte System der preußischen indirekten Steuern annahm, seinen Zutritt zu dem Deutschen Zollvereine. Ein weimarischer Generalbevollmächtigter vertrat die Thüringer auf den Konferenzen des Zollvereins, gab in Tarifsachen nur eine Gesamtstimme ab; in einigen anderen Fällen sollte er die Meinung jedes einzelnen thüringischen Staates gesondert vortragen. Dieser Bund im Bunde, welchen Preußens Staatsmänner seit dem Jahre 1819 erstrebt hatten, erwies sich als so einfach und naturgemäß, daß niemals, auch nicht in den schwersten Krisen des Zollvereins, an die Auflösung des thüringischen Vereins gedacht worden ist. —
Also war des großen Werkes schwerster Teil gelungen. Ein unerhörter Ordenssegen belohnte die treue Arbeit des Beamtentums; die Jahrgänge der deutschen Gesetzsammlungen schwollen zu unförmlichen Bänden an, von allen den neuen Verträgen und Gesetzen. Dann kam jene folgenschwere Neujahrsnacht des Jahres 1834, die auch den Massen das Nahen einer besseren Zeit verkündete. Auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands harrten die Frachtwagen hochbeladen in langen Zügen vor den Mauthäusern, umringt von fröhlich lärmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres hoben sich die Schlagbäume; die Rosse zogen an, unter Jubelruf und Peitschenknall ging es vorwärts durch das befreite Land. Ein neues Glied, fest und unscheinbar, war eingefügt in die lange Kette der Zeiten, die den Markgrafenstaat der Hohenzollern hinaufgeführt hat zur kaiserlichen Krone. Das Adlerauge des großen Königs blickte aus den Wolken, und aus weiter Ferne erklang schon der Schlachtendonner von Königgrätz. Glücklicher als sein leidenschaftlicher Freund hat Maaßen die Stunde der Genugtuung noch genossen. Er starb am 4. November 1834. Einen ebenbürtigen Nachfolger fand er nicht; nur in Eichhorn und den Geheimen Räten des Finanzministeriums lebten die Überlieferungen von 1818 fort.
Der erweiterte Handelsbund nahm jetzt den Namen des _Deutschen Zollvereins_ an.(122) Aus dem dunstigen Nebel des Deutschen Bundes traten schon erkennbar die Umrisse jenes Kleindeutschlands hervor, das dereinst den Ruhm und die Macht des Heiligen Römischen Reiches überbieten sollte.
d) _Politische Bedeutung des Deutschen Zollvereins._
Die politischen Wirkungen des Zollvereins sind dank der unvergleichlichen Schwerfälligkeit des deutschen Staatslebens nicht so rasch und nicht so unmittelbar eingetreten, als manche kühne Köpfe meinten. Schon zu Anfang der dreißiger Jahre hoffte Hansemann(123), ein Parlament des Zollvereins und daraus vielleicht einen Deutschen Reichstag erstehen zu sehen, und wie viele andere wohlmeinende Patrioten haben nicht ähnliche Erwartungen an den deutschen »Zollstaat« geknüpft. Aber der Handelsbund war kein Staat, er bot keinen Ersatz für die mangelnde politische Einheit und konnte noch durch Jahrzehnte fortdauern, ohne die Lüge der Bundesverfassung zu zerstören. Als Minister du Thil im Jahre 1827 seinem Großherzog den Rat gab, jenen entscheidenden Schritt in Berlin zu wagen, da sprach er offen aus: Wir dürfen uns darüber nicht täuschen; indem wir den Handelsbund schließen, verzichten wir auf die Selbständigkeit unserer auswärtigen Politik; bricht ein Krieg aus zwischen Österreich und Preußen, so ist Hessen an die preußischen Fahnen gebunden. Desgleichen Dahlmann(124), der nach seiner großen und tiefen Art den Zollverein sofort als das einzige deutsche Gelingen seit den Befreiungskriegen begrüßte, erklärte zuversichtlich, der Handelsbund stelle uns sicher vor der Wiederkehr bürgerlicher Kriege. Auch diese Weissagungen sind nicht buchstäblich eingetroffen. Der Zollverein hat die oberdeutschen Staaten nicht verhindert, die Waffen zu ergreifen gegen Preußen. Und dennoch sollte gerade das Jahr 1866 die gewaltige Lebenskraft dieses handelspolitischen Bundes erproben. Der rasche Siegeszug der preußischen Fahnen überhob Preußen der Mühe, seine wuchtigste Waffe zu schwingen, durch die Aufhebung der Zollgemeinschaft die oberdeutschen Höfe sofort zu bekehren.
Das Bewußtsein, daß man zueinander gehöre, daß man sich nicht mehr trennen könne von dem großen Vaterlande, war durch die kleinen Erfahrungen jedes Tages in alle Lebensgewohnheiten der Nation eingedrungen, und in dieser mittelbaren politischen Wirkung liegt der historische Sinn des Zollvereins … es ging doch zu Ende mit dem Philistertum der alten Zeit, das an die Herrlichkeit der Kleinstaaten kindlich glaubte. Der Geschäftsmann folgte mit seinen Gedanken den Warenballen, die er frei durch die deutschen Länder sandte, er gewöhnte sich, wie schon längst der Gelehrte, über die Grenzen des heimischen Kleinstaates hinauszublicken; sein Auge, vertraut mit großen Verhältnissen, sah mit ironischer Gleichgültigkeit auf die Kleinheit des engeren Vaterlandes. Der Gedanke selbst, daß die alten trennenden Schranken jemals wiederkehren könnten, wurde dem Volke fremd; wer einmal in dem Handelsbund stand, gehörte ihm für immer. Eine unerbittliche Notwendigkeit stellte nach jeder Krisis die alten Grenzen des Zollvereins wieder her; kalte politische Köpfe konnten mit mathematischer Sicherheit den Verlauf des Streites im voraus berechnen … Der preußische Staat erfüllte, indem er Deutschlands Handelspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche dem Deutschen Bunde oblagen, wie er zugleich allein durch sein Heer die Grenzen des Vaterlands sicherte. So ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur führenden Macht des Vaterlandes, und nur weil die europäische Welt es nicht der Mühe wert hielt, das Heerwesen und die Handelspolitik Preußens ernstlich kennen zu lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. IV, 350ff.
108 Joh. Friedr. Böhmer, geb. 22. April 1795, gest. 22. Oktober 1863, hervorragender Forscher, vornehmlich auf dem Gebiete der Geschichte des deutschen Mittelalters.
109 Eduard v. Schenk, geb. 10. Oktober 1788, gest. 26. April 1841. Als Protestant geboren, trat er 1817 zur katholischen Kirche über und wurde 1828 Minister der geistl. Angelegenheiten.
110 Joh. Nepomuk Ringseis, geb. 16. Mai 1785, gest. 22. Mai 1880, Arzt von Beruf.
111 François Gabriel Graf v. Bray, geb. 1765, gest. 1832.
112 Karl Philipp Fürst Wrede, geb. 29. April 1767, gest. 12. Dezember 1838.
113 Georg Ludwig Winter, geb. 18. Jan. 1778, gest. 17. März 1838, seit 1830 Leiter des Ministeriums des Innern in Baden.
114 Karl Theodor Welcker, geb. 29. März 1790, gest. 10. März 1869, Professor der Rechte in Kiel, Heidelberg, Bonn, Freiburg i. Br., Mitglied der badischen Kammer und einer von den Führern des süddeutschen Liberalismus.
115 Karl v. Rotteck, geb. 18. Juli 1775, gest. 26. November 1840, Professor der Geschichte und der Staatswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br., von 1831 an Mitglied der 2. badischen Kammer, in der er als gewandter Redner die Gedanken des Liberalismus vertrat.
116 Moritz Mohl, geb. 1802, gest. 18. Februar 1888, damals als Assessor bei der Finanzkammer in Reutlingen, seit 1841 Obersteuerrat, 1848 Mitglied des Parlaments sowie der Nationalversammlung, seitdem Führer der großdeutschen Partei in der württembergischen Kammer.
117 Ludwig Kraft Ernst Fürst zu Öttingen-Wallerstein, geb. 31. Januar 1791, gest. 22. Juni 1870, von 1831 bis 1838 bayrischer Minister des Innern.
118 Der Dichter Ludwig Uhland, geb. 26. April 1787, gest. 13. November 1862.
119 Friedrich v. Römer, geb. 4. Juni 1794, gest. 11. März 1864, Mitglied der liberalen Opposition in der württembergischen Kammer, deren Präsident er in späteren Jahren war.
120 Heinrich Anton v. Zeschau, geb. 4. Februar 1789, gest. 17. März 1870, seit 1822 in sächsischen Diensten, von 1831–1848 Finanzminister bzw. Minister des Auswärtigen, von 1851–1869 Minister des Königl. Hauses.
121 Christian Friedrich v. Boeckh, geb. 13. August 1777, gest. 21. Dezember 1855, von 1828 bis 1844 badischer Finanzminister.
122 Von den noch außerhalb des Zollvereins stehenden Staaten bildeten Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe durch die Verträge vom 1. Mai 1834 und 7. Mai 1836 einen _Steuerverein_, dem auch einige preußische und kurhessische Gebietsteile angeschlossen wurden; Baden, Nassau und Hessen-Homburg traten am 1. Januar 1836, Frankfurt a. M. am 2. Januar 1836 in den Zollverein ein; am 1. Januar 1842 auch Braunschweig und Lippe, am 1. April 1842 Luxemburg. Durch Vertrag vom 1. September 1851 kam auch mit dem Steuerverein eine Einigung zustande, die am 1. Januar 1854 den Eintritt desselben in den Zollverein zur Folge hatte.
123 David Hansemann, geb. 12. Juli 1790, gest. 4. August 1864, preußischer Staatsmann und publizistischer Schriftsteller, 1848 kurze Zeit Finanzminister, nachher bis 1851 Chef der Preußischen Bank.
124 Friedrich Christoph Dahlmann, geb. 13. Mai 1785, gest. 5. Dezember 1860, Geschichtsforscher und Politiker.
Register.