Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Chapter 19
Am 4. März wurden die hessischen Bevollmächtigten zur ersten Plenarversammlung gerufen, am 22. kam der Vertrag zustande: die verbündeten Staaten, »in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der Freiheit des Handels zwischen ihren Staaten und hierdurch zugleich in Deutschland überhaupt«, bilden einen »Gesamtverein«, der am 1. Januar 1834 für acht Jahre ins Leben tritt. Das Grundgesetz entsprach im wesentlichen den hessischen Verträgen, nur daß die Selbständigkeit der Bundesgenossen erheblich verstärkt wurde. Für jede Änderung der Zollgesetze wurde Einstimmigkeit der Verbündeten gefordert. Das schlimmste Gebrechen des Vereins lag weniger in seinen Satzungen als in der Verschiebung der Machtverhältnisse. Durch den Zutritt mehrerer größerer Staaten mit gleichem Stimmrecht wurde die freie Tätigkeit der preußifchen Handelspolitik unvermeidlich erschwert. Die neuen Rechte dagegen, die man den Zutretenden einräumte, schienen bedenklicher als sie waren … Die Befugnis, Handelsverträge zu schließen, dies von Bayern mit so leidenschaftlichem Eifer erstrebte Kleinod, erwies sich als ein harmloses Spielzeug … Preußen allein galt im Auslande als Haupt und Vertreter des Zollvereins; daher sind alle irgend wichtigen Handelsverträge durch Preußen im Namen des Vereins abgeschlossen worden. Auch die Kontrolle ward ermäßigt, auf Bayerns Andringen. Die Verbündeten sendeten bloß Vereinsbevollmächtigte zu den Zolldirektionen, Kontrolleure zu den Hauptzollämtern der Genossen; eine gegenseitige Visitation des Grenzdienstes fand nicht mehr statt. Solche Formen verschlugen wenig; denn im Grunde war der Verein auch bisher nur durch wechselseitiges Vertrauen und die Macht der Interessen zusammengehalten worden. Die Bundesgenossen gelobten einander »unbeschränkte Offenheit« in der Zollverwaltung, und sie haben ihr Wort redlich gehalten …
Da Bayern und Württemberg noch immer ihre törichte Sorge vor finanziellen Verlusten nicht aufgaben, so wurde in einem geheimen Artikel den Verbündeten das Recht vorbehalten, den Verein vor der Zeit zu kündigen, falls ihre Zolleinnahmen einen Ausfall von 10 Proz. des bisherigen Rohertrags aufwiesen. Maaßen unterschrieb getrosten Mutes; er wußte, daß der Vertrag ein Löwenvertrag war zugunsten des Südens, und der Erfolg sollte seine Erwartungen noch weit übertreffen. In den Jahren von 1834 bis 1845 hat der Norden an Bayern 22,29 Millionen Taler, an Württemberg 10,3 Millionen herausgezahlt, in dem Zeitraum von 1854–1865 empfing Bayern vom Norden 34 Millionen. Während der zwei ersten Jahrzehnte des Zollvereins haben bei der Abrechnung regelmäßig nur Preußen, Sachsen, Frankfurt und Braunschweig herausgezahlt; alle anderen Staaten gewannen. Allerdings geben jene großen Zahlen kein ganz zutreffendes Bild, da ein Teil der für das Binnenland bestimmten Einfuhr in den Häfen und Speditionsplätzen des Nordens verzollt wurde. Deutlicher erhellt der unverhältnismäßige Gewinn des Südens aus der Tatsache, daß die Verwaltungskosten in Bayern schon während des ersten Jahres von 44 auf 16, später auf nahezu 10 Proz. sanken, Bayerns Anteil an dem Kaffeezoll sofort auf das Dreifache, bis zum Jahre 1845 auf das Fünffache stieg.
Um auch den leisesten Anschein preußischer Hegemonie zu vermeiden, wurde verabredet, daß die alljährlichen Konferenzen der Zollvereinsbevollmächtigten nicht mehr, wie im preußisch-hessischen Verein, regelmäßig zu Berlin sich versammeln sollten; sie wanderten fortan, nach dem Belieben der Verbündeten, von Ort zu Ort, der erste Zusammentritt fand in München statt. Streitigkeiten wollte man der Entscheidung eines Schiedsrichters unterwerfen, der durch einstimmigen Beschluß für jeden einzelnen Fall zu ernennen war. Doch ist ein solcher Schiedsspruch niemals angerufen worden — nicht weil die Eintracht ungetrübt bestanden hätte, sondern weil der Dünkel der Kleinstaaten den freiwilligen Ausgleich der schimpflichen Unterwerfung unter eine fremde Gewalt regelmäßig vorzog. Daß Bayern seine Biersteuer behielt, war unvermeidlich. Man begnügte sich daher, ein Maximum für die Konsumtionssteuern festzusetzen und die allmähliche Annäherung der Steuersysteme in Aussicht zu stellen. In einem so lockeren Bunde blieb das *liberum veto* [Einspruchsrecht] und das Kündigungsrecht für Preußen ebenso unentbehrlich wie für die Kleinstaaten, als ein letztes verzweifeltes Mittel, um dem schwerfälligen Körper einen Entschluß zu entreißen. Nur die Hoffnung auf einen hohen politischen Gewinn konnte den preußischen Hof zu so schweren Opfern, zu einer so weitgehenden Nachsicht für die Grillen und Eitelkeiten der Mittelstaaten bestimmen. Mit überlegener Geduld erwartete Eichhorn, daß aus den fast lächerlichen Formen dieses lockeren Vereins doch eine unlösbare Gemeinschaft der Interessen emporwachsen müsse.
Mieg kehrte heim in der festen Erwartung, daß der so überaus vorteilhafte Vertrag ihm die Verzeihung für sein eigenmächtiges Vorgehen verbürge. Er täuschte sich schwer. König Ludwig konnte selbständigen Willen nicht ertragen, empfing den Freund mit bitteren Vorwürfen; daß die preußische Zollordnung sofort provisorisch eingeführt werden sollte, schien ihm eine Entwürdigung der bayrischen Krone. Der Minister wollte, tief verletzt, sein gegebenes Wort nicht zurücknehmen; er forderte und erhielt seine Entlassung … Nunmehr nahm der König die Akten an sich, und lange blieb das Schicksal des Vertrages zweifelhaft. Miegs Nachfolger, Lerchenfeld, erkannte zwar, nachdem er die Papiere eingesehen, die Notwendigkeit des Abschlusses, doch rückte er nicht recht mit der Sprache heraus. Fürst Öttingen-Wallerstein(117) vollends, der vielgewandte liberalisierende Minister, bewies in ausführlicher Denkschrift: kein Zollverein ohne Österreich, die preußische Hegemonie ist Bayerns Verderben. Der preußische Gesandte hielt schon alles für verloren und schrieb verzweifelnd: nur Eichhorn selber könne noch retten. Darauf eilte Eichhorn sofort nach München (Juli 1833), gewährte noch das letzte Zugeständnis, gab zu, daß kein Provisorium stattfinden solle, seine gewinnende Freundlichkeit brachte in wenigen Tagen alles ins reine. Jetzt brach des Königs gute Natur wieder durch; er wünschte sich Glück zu der Wiederkehr der friderizianischen Tage, ließ eine Denkmünze prägen auf das Gelingen seines eigensten Werkes und sagte zu dem Nassauer Röntgen: »Österreich ist ein abgeschlossener Staat, mit dem wir wohl Handelsverträge, doch keinen Zollverein schließen können; Preußen ist ein Blitz, der mitten durch Deutschland hindurchfährt.«
Kaum war die Krone Bayern gewonnen, so begann der Kampf mit dem württembergischen Landtage. Die schwäbischen und badischen Liberalen hatten sich zu Anfang des Jahres in Pforzheim versammelt und dort beschlossen, dem vordringenden preußischen Absolutismus mannhaft zu widerstehen. Die Schutzzöllner beweinten den nahen Untergang der schwäbischen Industrie; die Partikularsten bewiesen, daß Württembergs Absatzwege nach Frankfurt und der Schweiz, nicht nach dem Norden führten; manche pessimistische Radikale gönnten dem verhaßten Ministerium nicht ein Verdienst, das der Regierung allein gebührte, sie wünschten noch weniger, daß ein wichtiger Grund der allgemeinen Unzufriedenheit beseitigt werde. Die gemütlichen Leute wollten die geforderten Opfer nur einem gesamtdeutschen Verein bringen. Selbst den gemäßigten Liberalen schien es hochbedenklich, einer absoluten Krone mittelbare Einwirkung auf den württembergischen Haushalt zu gestatten. Zudem wurden die Kammern nur zu einer Erklärung über den Vertrag, nicht zu förmlicher Genehmigung aufgefordert. Der Landtag empfand bitter seine Ohnmacht. König Wilhelm setzte seinen Stolz darein, das Werk hinauszuführen; kein Zweifel, er hätte auch ohne die Zustimmung der getreuen Stände den Vertrag vollzogen und also den leeren Schein der schwäbischen Verfassungsherrlichkeit vor aller Welt erwiesen. Darum wollte selbst Paul Pfizer, der Bewunderer Preußens, sich nicht zur Genehmigung entschließen; wenn er zustimmte, so verlor er jedes Ansehen unter den Parteigenossen, jede politische Wirksamkeit in seiner Heimat. In solchen tragischen Widerspruch war der süddeutsche Liberalismus geraten. Endlich, im November, genehmigte der Landtag den Vertrag nach harten Kämpfen. Nur einzelne waren überzeugt …, die Mehrzahl gab ihr Ja nur aus gedankenlosem Gehorsam; alle Führer der Liberalen, Pfizer, Uhland(118), Römer(119), stimmten dawider. Es war ein vollständiger Triumph des geschäftskundigen Beamtentums über den schwärmenden Liberalismus.
Neue unerquickliche Händel folgten, da nun das preußische Zollwesen durch eine gemeinsame Vollziehungskommission im Süden eingeführt wurde. Wie oft mußte der preußische Kommissär L. Kühne von den gemütlichen bayrischen Beamten bittere Klagen hören über diese verwünschte Berliner Strammheit; er bestand darauf, daß in den Grenzbezirken, wo offenkundiger Schmuggel blühte, drei Monate lang eine strenge Binnenkontrolle gründlich aufräumte. Die unfreie soziale Gesetzgebung der Mittelstaaten fand so leicht nicht den Übergang zur preußischen Freiheit … Doch der wesentliche Inhalt des Vertrags wurde redlich ausgeführt. Seit in München ein neuer Zolldirektor, der verdiente Knorr, ernannt war, arbeitete die Zollverwaltung fest und pünktlich. Jeder neue Tag der Erfahrung warb dem Zollverein neue Anhänger im Süden; die besseren Köpfe des Liberalismus gestanden beschämt ihren Irrtum …
c) _Anschluß von Sachsen und Thüringen._
_ Die Neujahrsnacht 1834. _
Gleichzeitig mit Bayern und Württemberg unterhandelte Sachsen in Berlin. Es geschah, wie Motz vorhergesehen: keine der Zollvereinsverhandlungen hat den preußischen Staatsmännern schwerere Überwindung gekostet. Gewiß trat mit Sachsens Beitritt nur die Natur der Dinge in ihr Recht. Das Erzgebirge erhielt wieder ungehemmten Verkehr mit seiner alten Kornkammer, den Muldenniederungen in der Provinz Sachsen, Leipzig wieder freie Verfügung über seine wichtigsten Handelsstraßen; Macht und Bedeutung des Zollvereins stiegen erheblich, sobald eines der ersten Fabrikländer und der größte Meßplatz Europas hinzutrat. Gleichwohl war der unmittelbare Vorteil fast ausschließlich auf Sachsens Seite; in Preußen erhoben sich ernste staatswirtschaftliche und finanzielle Bedenken. Preußen gewann in Sachsen nur einen kleinen Markt, der überdies durch seinen eigenen Gewerbefleiß schon reichlich versorgt war. Da die Lebenshaltung und demnach der Arbeitslohn im Erzgebirge niedriger stand als in irgendeinem anderen Industriebezirke, so fürchteten die preußischen Fabriken, vornehmlich die Webereien und Druckereien in Schlesien und in der Provinz Sachsen, der sächsischen Konkurrenz zu erliegen. Von allen Seiten her wurde das Finanzministerium mit Warnungen bestürmt; am Niederrhein rief die erste Nachricht von dem Beginn der preußisch- sächsischen Verhandlungen weithin im Lande eine starke Aufregung hervor. Die Frage, wie ein großer Meßplatz einem Zollsystem sich einfügen lasse, galt noch allgemein als ein fast unlösbares Problem; sie war bei den Verhandlungen mit Bayern-Württemberg oft erörtert und endlich zur Seite geschoben worden, da man an der Verständigung verzweifelte.
An der sächsisch-böhmischen Grenze hatte sich ein ungeheurer Schmuggel festgenistet; das Volk nahm den elenden Zustand hin wie eine Notwendigkeit, ja wie einen Segen. Selbst Lindenau wagte nach dem Abschluß des Zollvereins im Gespräch mit Blittersdorff nur die schüchtern zweifelnde Bemerkung: daß der Schmuggel im Erzgebirge jetzt aufhören wird, »ist wohl schwerlich ein Unglück«. Die hochherzige Gesinnung des neuen Mitregenten, des Prinzen Friedrich August, wurde in Berlin ebenso bereitwillig anerkannt, wie die Einsicht der trefflichen Männer, die er in sein Kabinett berufen. Doch ein volles Jahr verfloß, bis die Ordnung in dem aufgeregten Ländchen sich wieder befestigte; Maaßen fragte besorgt, ob eine Regierung, die den schwächlichen Aufläufen in Leipzig und Dresden so wenig nachhaltigen Widerstand entgegengestellt, auch den festen Mut besitzen werde, die Schmuggelnester im Gebirge auszuheben. Und lehrte denn nicht der Gang der Verhandlungen, daß die neue Regierung das alte kleinliche Mißtrauen gegen Preußen nicht gänzlich über Bord geworfen hatte? Man kam in Berlin nicht los von dem Argwohn, Sachsen würde einen Zollverein mit Österreich vorziehen, wenn nur die Hofburg mehr böte als leere Redensarten. Wenn König Friedrich Wilhelm keinen deutschen Staat locken und einladen wollte, so doch am allerwenigsten diesen sächsischen Hof, der als Stifter des Mitteldeutschen Vereins eine so bösartige Gehässigkeit zur Schau getragen hatte. Der preußische Konsul Baumgärtner empfing einen herben Verweis, als er zu Anfang 1830 eine Flugschrift über die Notwendigkeit eines sächsisch-preußischen Zollbundes schrieb und in Sachsen verbreitete.
Bis zum Sturze des alten Systems erging sich die sächsische Regierung in Umwegen und Künsteleien, nach der alten Gewohnheit der Mittelstaaten. Sie fragte in Stuttgart und München an, ob Sachsen nicht dem Süddeutschen Verein beitreten könne. Ihr Berliner Geschäftsträger Könneritz richtete an Ancillon die Bitte: Preußen möge sofort seinen Tarif zu Sachsens Gunsten herabsetzen, da die Verhandlungen über den unmittelbaren Anschluß vorderhand noch ausgesetzt werden müßten. Maaßen aber antwortete (15. September 1830): »ohne vorhergegangene Vereinigung zu einem gegenseitig erleichterten Handelsverkehr« können wir bei der Ordnung unseres Tarifs auf dritte Staaten keine Rücksicht nehmen.
Erst das Ministerium Lindenau fand den Mut einzugestehen, was sich mit Händen greifen ließ: daß Sachsens Gewerbefleiß ohne Preußens Freundschaft untergehen mußte; nahm doch die gesamte überseeische Ausfuhr des Landes ihren Weg durch Preußen, desgleichen fast die gesamte Einfuhr der rohen Baumwolle. Leider war nur ein Teil der Fabrikanten im Gebirge dem Anschluß günstig, das Landvolk und vornehmlich Leipzig wehklagten über das hereinbrechende Verderben. Also hat selbst der allzeit patriotische und einsichtige Handelsstand der wackeren Pleißestadt, ganz wie späterhin die Kaufmannschaft von Frankfurt, Bremen, Hamburg, die unliebsame Wahrheit erhärtet, daß der Interessent fast niemals sachverständig ist. Auch der große Kaufherr wird zum Krämer, sein Gesichtskreis verengt sich, sobald er seinen unmittelbaren Vorteil bedroht wähnt; stolz auf seine persönliche Kraft und Freiheit, empfindet er es als eine Anmaßung, eine Beleidigung, wenn die Männer des grünen Tisches ihm zumuten, seine altgewohnten Geschäftsformen zu ändern, und will nicht zugestehen, daß über große handelspolitische Fragen nicht die privatwirtschaftliche Anschauung des Kaufmanns, sondern das staatswirtschaftliche Urteil des Staatsmannes zu entscheiden hat. Trotz alledem entschloß sich die Regierung gegen Jahresschluß zu jener ersten Anfrage in Berlin. Das Ministerium des Auswärtigen antwortete (24. Januar 1831): Die Schwierigkeiten scheinen sehr groß, die Interessen überaus verschieden; »dennoch ist die Aufgabe so gemeinnützig und deutscher Regierungen, welche neben der Sorge für ihre Untertanen zugleich die Beförderung des Wohls von ganz Deutschland im Auge haben, so entschieden würdig«, daß wir den Versuch wagen wollen. Die oberdeutschen Könige, von allem unterrichtet, überließen die Verhandlungen vertrauensvoll dem preußischen Hofe; die Überlegenheit der sächsischen Industrie, meinte Armansperg zuversichtlich, ist in einem großen Verein wenig zu fürchten, auch die schwierige Grenzbewachung muß sich durchführen lassen, so man ernstlich will.
Im März 1831 kam der sächsische Finanzminister v. Zeschau(120) nach Berlin — neben dem Bayern Mieg, dem Hessen Hofmann und dem Badener Boeckh(121) sicherlich der fähigste unter allen den Finanzmännern, mit denen Preußen zu verhandeln hatte — tätig und kenntnisreich, ein ritterlicher Charakter, schweigsam und bedächtig, noch von seiner preußischen Dienstzeit her mit L. Kühne wohl bekannt. Die in Dresden gewünschte Änderung des gesamten Tarifs gab er bald auf, gleichwohl ward er mit Maaßen nicht handelseinig. Erschreckt durch die Warnungen seiner Fabrikanten, wollte Preußen provisorische Schutzzölle zugunsten einiger Fabrikwaren einführen, damit die Industrie Zeit behielte, sich auf die Konkurrenz des Erzgebirges zu rüsten. Zugleich verlangte man Entschädigung für den drohenden starken Verlust an Durchfuhrzöllen. Kühne selbst fand diese Forderungen zu hart; aus dem Magdeburgischen gebürtig, betrachtete er die Kursachsen halb als seine Landsleute und hielt dem Minister vor: nach der Teilung Sachsens sei Preußen schon ehrenhalber verpflichtet, dem Nachbarlande Wohlwollen zu zeigen. Als Maaßen in diesen Fragen endlich nachgegeben hatte, erhob sich sofort ein neues Hemmnis: die Meßfrage. Frankfurt an der Oder hatte bisher für seine Messen einen Zollrabatt genossen, der erst vor kurzem auf 20 Proz. herabgesetzt war; nun der Eintritt Leipzigs bevorstand, wollte Preußen seinen schwer bedrohten kleinen Meßplatz nicht ungünstiger stellen als bisher. Die Leipziger Kaufmannschaft dagegen sagte den unfehlbaren Verfall ihrer Messen voraus, falls Frankfurt irgendein Vorrecht behalte; und »keine Regierung, am wenigsten eine konstitutionelle — schrieb der sächsische Bevollmächtigte Wietersheim —, kann einer so ausdrücklichen Erklärung der Repräsentanten des gefährdeten Nationalinteresses entgegenhandeln«. Auch das Altenburgische Geheime Ministerium sendete ein dringendes Mahnungsschreiben nach Berlin — »ohne alle äußere Aufforderung«, wie man unschuldig beteuerte —, und schilderte in herzbrechenden Worten das furchtbare Schicksal, das dem unglücklichen Leipzig drohe.
Da die Verhandlungen sich so ungünstig anließen, so wünschte der sächsische Hof, geängstigt durch die fortdauernde Gärung im Lande, mindestens einige Handelserleichterungen sofort zu erlangen, falls die vollständige Vereinigung nicht möglich sei. Der Prinz-Mitregent selber stellte diese Bitte in einem Handschreiben an den König von Preußen (11. April 1831). Er gab zu bedenken, daß mit dem gänzlichen Mißlingen dieser Verhandlungen »die Ausführung des großen und für die Sicherheit und Ruhe Deutschlands begründeten, von Ew. K. Majestät verfolgten Planes, die Interessen des Handels und Verkehrs in verschiedenen deutschen Staaten zu vereinigen und dadurch zugleich das politische Band zu befestigen, gefährdet werden oder mindestens Aufschub erleiden würde. Auch mag ich mir selbst nicht verschweigen, daß eine erfolglose Verhandlung in der gegenwärtigen Zeit auch hier nicht ohne einen sehr ungünstigen Eindruck bleiben würde«. Ein solcher Mittelweg schien aber den besten Köpfen der preußischen Regierung kleinlich und nutzlos. Eichhorn bewies in einem ausführlichen Gutachten: sofortige Handelserleichterungen würden, nach der Lage der Dinge, nur dem preußischen Staate einseitige Opfer auferlegen; wolle Sachsen dagegen zu Preußen in ein ähnliches Verhältnis treten, wie bisher Bayern und Württemberg, so sei dazu eine vollständige Neugestaltung seines Zollsystems erforderlich; warum also nicht sogleich das höchste Ziel, den Zollverein, ins Auge fassen? … Die letzten mündlichen Verhandlungen erfolgten im Juli, bald nachher stockte auch der schriftliche Verkehr. Die deutschen Kabinette begannen zu fürchten, daß Sachsen den Plan aufgegeben habe; der Dresdner Hof sah sich um die Wende des Jahres genötigt, in einer langen Denkschrift seine Handelspolitik vor den oberdeutschen Königen zu verteidigen.
Erst als Bayern und Württemberg ihre Zollvereinsverhandlungen in Berlin eröffneten, faßte man sich in Dresden wieder ein Herz. Im März 1832 erschien Zeschau zum zweitenmal in Berlin. Abermals kam man einen Schritt weit vorwärts; Sachsen erklärte sich bereit, das preußische System der indirekten Steuern anzunehmen. Doch über die Messen konnte man sich wieder nicht verständigen. Nun wirkte auch die Staatsweisheit Moritz Mohls lähmend auf Sachsen zurück; ohne die süddeutschen Höfe, die jetzt ihre Verhandlungen abbrachen, wollte das Dresdner Kabinett, wie begreiflich, nicht beitreten. Im Mai wurde die letzte Beratung gehalten; der Sommer verlief in peinlicher Verlegenheit …
Inzwischen beging der sächsische Hof einen schweren politischen Fehler, der den schlimmsten Verdacht zu rechtfertigen schien. Hannover hatte am Bundestage wieder einmal die Ausführung des Artikels 19 beantragt — in der unverhohlenen Absicht, den Gang der preußischen Handelspolitik zu stören. Ohne jede Rücksprache mit Preußen, ohne auch nur den Bericht der Bundestagskommission abzuwarten, stimmte Sachsen als die erste deutsche Regierung dem törichten Antrage zu und erklärte: Höchster Zweck des Bundes in Zollsachen ist, dasjenige durch gemeinschaftliche Gesetze zu erreichen, was durch Einzelverhandlungen nur schwer zu erreichen ist; sollen in Deutschland überhaupt Durchfuhrzölle bestehen, so doch jedenfalls ein anderes System als das preußische! — Die Finanzpartei in Berlin klagte laut über die offenbare Zweizüngigkeit. Geh. Rat Michaelis fragte in einer scharfen Denkschrift: soll diese Sprache des sächsischen Bundestagsgesandten etwa die öffentliche Meinung in Sachsen für den preußischen Zollverein gewinnen? — Wen konnten auch die nichtigen Entschuldigungen überzeugen, die der sächsische Minister Minckwitz seinem Berliner Gesandten Watzdorf schrieb (29. November 1832)? Der harmlose Mann beteuerte, die Vorgänge in Frankfurt sollten den Berliner Verhandlungen »keinen Eintrag tun«! Eichhorn aber, als ein gewiegter Kenner des Charakters der kleinen Höfe, mahnte seine erzürnten Amtsgenossen zur Geduld: gönnen wir doch den Herren in der Eschenheimer Gasse ihre unschuldigen Stilübungen; der Dresdner Hof meint es ehrlich, wenngleich er zuweilen einem Anfall von Schwäche unterliegt; noch eine kurze Frist, und er kommt wieder zu uns.
Und so geschah es. Im Januar 1833 besprach sich Mieg in Dresden mit Zeschau, und als darauf die Berliner Verhandlungen mit Bayern so glücklich vorangingen, kam der sächsische Finanzminister (24. März) zum drittenmal in die preußische Hauptstadt. Nach kaum acht Tagen (30. März 1833) schlossen Eichhorn, Maaßen, Zeschau und Watzdorf den Zollvereinsvertrag, der wörtlich mit dem soeben beendigten bayrischen übereinstimmte. Einige Separatartikel ordneten den Zustand der Messen. Der Frankfurter Zollrabatt blieb etwas ermäßigt bestehen, doch durfte Sachsen seinem Leipzig ähnliche Vergünstigungen zuwenden. Der Meßhandel erhielt eine große Erleichterung durch die Einrichtung der Meßkontierung; für Leipziger Großhandlungen von gutem Rufe wurde sogar ein über die Meßzeiten hinaus fortdauerndes Steuerkonto zum Abschreiben eröffnet — eine wichtige Vergünstigung, die noch manchen Mißbrauch veranlassen sollte. Auch die Herabsetzung einiger Zollsätze, namentlich für Woll- und Baumwollwaren, wurde vereinbart. Preußen verpflichtete sich, die Ermäßigung der Elbschiffahrtsabgaben, welche Anhalt dem preußischen Elbhandel zugestanden hatte, auch dem sächsischen Verkehre zuzuwenden; der gute Vorsatz scheiterte freilich an Anhalts Kleinsinn.