Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Chapter 17
Motz hatte in einem kurzen diplomatischen Kriege, der mit seinen fest und sicher geleiteten weitverzweigten Verhandlungen an die Entstehung des fridericizianischen Fürstenbundes erinnert, nicht bloß den Gegenzollverein nahezu gesprengt, sondern auch durch geistige Waffen die Gegner geschlagen, den Unsinn des feindlichen Unternehmens dargetan und vor aller Welt erwiesen, daß Österreich für die Nöte der Nation nur leere Worte hatte, Preußen die heilende Tat. Nicht eine zufällige Verkettung der Umstände führte den Süden auf kurze Zeit mit dem Norden zusammen, wie einst die Genossen des Fürstenbundes. Die Gemeinschaft, die jetzt sich bildete, war unzerstörbar. Sie entsprang den Lebensbedürfnissen eines arbeitenden Jahrhunderts, und über ihren unscheinbaren ersten Anfängen waltete der freie Geist eines Mannes, der fast allein in müder, verdrossener Zeit schon hellen Auges die schlummernden Kräfte des germanischen Riesen erkannte, die große Zukunft des »in Wahrheit verbündeten Deutschlands« ahnte.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 623ff.
65 Maximilian I., Joseph, König von Bayern von 1805–1825, geb. 27. Mai 1756.
66 Staat im Staate.
67 August v. Röntgen, geb. 10. Juni 1781, gest. 5. August 1865, damals nassauischer Gesandter in München.
68 Wilhelm (gest. 20. August 1839).
69 Ludwig, seit 13. Oktober 1825 König Ludwig I.
70 Karl Salomon Zachariä von Lingenthal, geb. 14. September 1769, gest. 27. März 1843, Professor der Rechte an der Universität Heidelberg, 1825 Mitglied der zweiten badischen Kammer.
71 Ludwig I., geb. 14. Juni 1753, gest. 6. April 1830.
72 Preußischer Gesandter am badischen Hofe.
73 Karl Ludwig Wilhelm v. Grolman, geb. 23. Juli 1775, gest. 14. Februar 1829, Professor der Rechte in Gießen, seit 1819 Minister des Innern und der Justiz.
74 Joachim Graf v. Münch-Bellinghausen, geb. 29. September 1786, gest. 3. August 1866, von 1823–1848 österreichischer Bundestagsgesandter.
75 Friedrich Karl Gustav Freiherr v. Langenau, österreichischer Feldmarschalleutnant, war von 1817–1827 österreichischer Bevollmächtiger bei der Militärkommission der deutschen Bundesversammlung.
76 Philipp Moritz Freiherr v. Schmitz-Grollenburg, geb. 22. Dezember 1765, gest. 27. November 1849, seit 1821 als württembergischer Gesandter in München.
77 Joseph Ludwig Graf v. Armansperg, geb. 28. Februar 1787, gest. 3. April 1853, seit 1826 bayrischer Finanzminister.
78 So Treitschke. Doch liegt hier eine Verwechslung mit Joseph v. Baader vor, der, geb. 30. September 1763, gest. 20. November 1835, Ingenieur war und um das Eisenbahnwesen in Bayern sich hoch verdient gemacht hat. Sein Bruder Franz v. Baader war in erster Linie Philosoph, beschäftigte sich aber auch mit technischen und naturwissenschaftlichen Studien.
79 Napoleons Sohn von Marie Louise, der den Titel eines römischen Königs trug.
80 Emmerich Joseph Herzog v. Dalberg, geb. 30. Mai 1773, gest. 27. April 1833, Pair von Frankreich und französischer Gesandter am Turiner Hofe.
81 Karl Friedrich Graf Reinhard, Pair von Frankreich, geb. 2. Oktober 1761, gest. 25. Dezember 1837, damals französischer Gesandter am Bundestag.
82 Als »drittes Deutschland« bezeichnete man die Mittel- und Kleinstaaten als Gegengewicht gegen Preußen und Österreich.
83 Oldwig v. Natzmer, geb. 18. April 1782, gest. 1. Nov. 1861.
84 Graf Detlev v. Einsiedel, geb. 12. Oktober 1773, gest. 20. März 1861, von 1813–1830 als Minister ein Gegner aller Reformen.
85 Eduard von Wietersheim, geb. 10. September 1787, gest. 16. April 1865, damals Kreishauptmann in Plauen, von 1840–1848 sächsischer Kultusminister.
86 Georg August Ernst v. Manteuffel, geb. 26. Oktober 1765, gest. 8. Januar 1842, Präsident des Geh. Finanzkollegiums, seit 1828 Konferenzminister, in Sachsen verhaßt wegen seines starren Widerstandes gegen jede Reform.
87 Hans Georg v. Carlowitz, geb. 11. Dezember 1772, gest. 18. März 1841, von 1821–1827 Königl. sächsischer Bundestagsgesandter.
88 Christoph Anton Ferdinand v. Carlowitz, geb. 6. Juni 1785, gest. 21. Januar 1840.
89 Christian Wilhelm Schweitzer, geb. 1. November 1781, gest. 26. Oktober 1856, anfangs Professor der Rechte an den Universitäten Wittenberg und Jena, wurde 1818 ins Ministerium berufen als Geheimer Staatsrat mit Sitz und Stimme im Ministerium, doch ohne ein bestimmtes Departement.
90 Bernh. Aug. v. Lindenau, geb. 11. Juni 1779, gest. 12. Mai 1854, von 1827–29 sächs. Bundestagsgesandter, darauf Direktor der Kommerziendeputation, 1830 Kabinettsminister, von 1831 bis 1843 Staatsminister. — Vor seinem Eintritt in den Königl. sächs. Staatsdienst war er erst in Sachsen-Gotha-Altenburg tätig, dann nach der Teilung als Landschaftsdirektor in S.-Altenburg. Literarisch ist er durch Arbeiten auf dem Gebiete der Sternkunde hervorgetreten.
91 Großherz. hess. Geheimrat und Bundesgesandter für die XVI. Kurie, gest. 6. April 1839.
92 Ernst Friedr. Herbert Reichsgraf zu Münster-Ledenburg, geb. 1. März 1766, gest. 20. Mai 1839, von 1805–1831 Minister für die hannöverschen Angelegenheiten am Londoner Hofe.
93 Aug. Otto Graf Grote, geb. 19. November 1747, gest. 26. März 1830, hannov. Gesandter in Hamburg.
94 Joh. Smidt, geb. 5. November 1773, gest. 7. Mai 1857, anfangs Professor der Geschichte am Bremer *Gymnasium illustre*, dann Syndikus und Ratsherr, war 1821–1849 u. 1852–1857 Bürgermeister.
95 des bestehenden Zustandes.
96 nicht darüber hinaus.
97 irgendein Drittes.
98 Hans Christoph Ernst Freiherr v. Gagern, geb. 25. Januar 1766, gest. 22. Oktober 1852, politischer Schriftsteller und einige Jahre als Gesandter für Luxemburg beim Deutschen Bunde tätig.
99 Des satirischen Dichters Gottlieb Wilh. Rabener (geb. 1714, gest. 1771).
100 Karl Freiherr v. Varnbüler, geb. 12. August 1776, gest. 27. April 1832, württembergischer Finanzminister.
101 Joh. Friedrich Cotta, Freiherr v. Cottendorf, geb. 27. April 1764, seit 1787 Chef der Cottaschen Buchhandlung, vielfältig auch in politischen Verhandlungen tätig, gest. 29. Dezember 1832.
102 Job von Witzleben, geb. 20. Juli 1783, gest. 9. Juli 1837, preuß. Generalleutnant und als Chef des Militärkabinetts vertrauter Ratgeber des Königs.
103 Paul Pfizer, geb. 12. September 1801, gest. 30. Juli 1867, forderte in dem »Briefwechsel zweier Deutschen« Trennung Österreichs von Deutschland und eine Verzichtleistung der kleinen Fürsten auf die Rechte der Souveränität zugunsten Preußens.
104 d. h. des Rechtes jedes Teils, bei Abschluß von Verträgen seinen Namen in der für ihn bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde an erster Stelle aufzuführen.
105 Adolf Trendelenburg, geb. 30. November 1802, gest. 24. Januar 1872, Professor der Philosophie an der Universität Berlin und Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften.
106 Karl Aug. Varnhagen v. Ense, geb. 21. Februar 1785, gest. 10. Oktober 1858; erst als Offizier in österreichischen, nachher in russischen Diensten, wurde er 1814 in die preußische Diplomatie berufen und nahm als Hardenbergs Begleiter am Wiener Kongreß teil. Seit 1821 lebte er als Geh. Legationsrat in Berlin, meist literarisch tätig, wurde aber auch gelegentlich zu politischen Sendungen verwandt.
107 Julius Traugott v. Könneritz, geb. 1792, gest. 28. Oktober 1866, damals Hof- und Justizrat bei der Landesregierung, von 1821–1846 Justizminister.
7. Der Deutsche Zollverein.
a) _Kurhessens Beitritt._
Nach dem Tode Motzs … erhielt sein Freund Maaßen, der Begründer des Zollgesetzes, die Leitung des Finanzwesens. Die Wahl des Königs konnte keinen würdigeren Mann treffen. Maaßen überragte den Verstorbenen durch umfassende Sachkenntnis; klug, gerecht, wohlwollend, verstand er bei den Unterhandlungen, sich das Vertrauen der argwöhnischen kleinen Kronen stets zu erhalten. Freilich fehlten ihm der kühne Wagemut und der weite staatsmännische Blick des Vorgängers; er ließ die Dinge gern an sich kommen und hegte nicht wie jener den Ehrgeiz, auf die Leitung der gesamten preußischen Politik einzuwirken, obgleich er als der bedeutendste Kopf des Ministeriums klar erkannte, wie gemächlich die Mittelmäßigkeit in den anderen Departements sich wieder einzunisten begann … So erklärt es sich, daß die mühselige Arbeit der handelspolitischen Einigung zwar stetig vorwärts schritt, aber zunächst nicht so schnell gefördert wurde, wie man wohl erwarten konnte, nachdem Motz Schlag auf Schlag die letzten Enklaven aufgenommen, den Zollverein mit Darmstadt, den Handelsvertrag mit Bayern-Württemberg abgeschlossen, den feindlichen Handelsverein der Mitteldeutschen nahezu zersprengt hatte.
Die Nachspiele der Julirevolution gereichten der preußischen Handelspolitik zum Vorteil; sie räumten plötzlich alle die Hemmnisse hinweg, welche das alte System in den norddeutschen Mittelstaaten dem Zollverbande entgegenstellte. Durch den Untergang der ständischen Anarchie in Sachsen, der despotischen Willkür in Hessen war die Verwaltung beider Länder den preußischen Institutionen angenähert worden; früher oder später mußte die Verständigung erfolgen. In Kurhessen zunächst wurde die Morschheit des alten Mautwesens offenbar. Nicht zuletzt die wirtschaftliche Not hatte die Volksbewegungen im Herbst 1830 hervorgerufen. Das Ländchen mit seinen 154 Geviertmeilen besaß 154 Meilen Zollgrenze. Frecher als irgendwo auf deutschem Boden gedieh hier der Schmuggel; in geschlossenen Scharen zogen die Schwärzer aus, maßen sich mit den Zollwächtern in offenem Gefechte. Während die Kosten der Zollverwaltung den Ertrag der Eingangsabgaben fast verzehrten, begann jetzt auch der ergiebige Durchfuhrzoll zu versiegen, da der Transit sich nach der neuen Thüringer Straße hinüberzog. Als die Unruhen ausbrachen, verließen alle Mautbeamten im Hanauischen und Fuldischen ihre Amtshäuser; Massen fremder Waren strömten unverzollt ins Land, und der Bundesgesandte Meyerfeld erklärte dem Bundestage, die Regierung dürfe nicht wagen, die Zollämter wieder herzustellen. Entsetzt schrieb Blittersdorff: »Die Mauten können leicht für ganz Deutschland ein Losungswort des Aufruhrs werden.«
Doch wie konnte Kurhessen aus dem unerträglichen Notstande heraus? Die Regierung war zwiefach gebunden: durch den Mitteldeutschen Handelsverein und durch den Eimbecker Vertrag. Jener lag im Sterben, dieser war vorderhand noch ein Entwurf, änderte nichts an den Leiden des Landes. Man schwankte lange; noch im Herbst 1830 widmete Geh. Rat Meisterlin, einer der Urheber des Eimbecker Vertrags, den Landständen eine Flugschrift, die den Eintritt in das preußische Zollsystem verwarf, weil Hessens Gewerbefleiß die Mitwerbung der überlegenen rheinischen Industrie nicht ertragen könne. Die alte Abneigung des Kurfürsten gegen Preußen war nicht verflogen, auch schien ihm doch bedenklich, eine zweifache Verflichtung ohne weiteres zu brechen. Er wünschte — und mit ihm wohl die Mehrzahl im Lande — einen Mautverband des gesamten Deutschlands, der die Sonderbünde von selbst aufgehoben hätte. In diesem Sinne mußte Meyerfeld bei dem bayrischen Bundestagsgesandten Lerchenfeld vertraulich anfragen. Das Münchener Kabinett aber kannte jetzt die handelspolitischen Pläne wie die Verhandlungsweise des Berliner Hofes; daher gab Graf Armansperg an Lerchenfeld die verständige Weisung: diese Sache sei vorsichtig dahin zu lenken, daß sie in Berlin unter Preußens Leitung erledigt werde. Gleichwohl konnte der Kurfürst sich noch immer nicht entschließen, mit dem verhaßten Preußen und dem so gröblich beleidigten Darmstädter Vetter allein zu verhandeln. Noch im folgenden Frühjahr erhielt Meyerfeld den Auftrag, die Vereinigung sämtlicher deutscher Mautverbände beim Bundestage zu beantragen; da warnte ihn Nagler: niemals werde Preußen einer solchen Utopie zustimmen.
Unterdessen hatte Motz, ein Verwandter des preußischen Ministers, das hessische Finanzministerium übernommen. Die Anarchie im Zollwesen ward unhaltbar; die Kommissäre des Eimbecker Vereins, die in Hannover tagten, konnten sich nicht einigen. Motz und sein wackerer Amtsgenosse Schenk zu Schweinsberg bewogen endlich den Kurfürsten, daß er die Geheimräte Ries und Meisterlin im Juni nach Berlin schickte, um mit Preußen-Darmstadt und Bayern-Württemberg zugleich einen Zollverein zu schließen. Doch unerbittlich hielt Eichhorn den beiden Bevollmächtigten den alten preußischen Grundsatz entgegen: Verhandlungen mit mehreren Staaten zugleich sind aussichtslos. Vergeblich sträubte sich der Kurfürst; man mußte sich der Forderung des Berliner Hofes fügen, mit Preußen-Darmstadt allein verhandeln. In Maaßens Auftrag führte L. Kühne die Unterhandlung. Der schlicht bürgerliche kleine Mann erwies sich jetzt schon, wie späterhin in allen Geschäften des Zollvereins, als meisterhafter Diplomat. Klar und bestimmt, mit überlegener Sachkenntnis und ehrlichem Wollen, entwickelte er seine Vorschläge; wenn ihm aber das törichte Mißtrauen der Kleinen entgegentrat, dann funkelten seine kleinen scharfen Augen, und er fertigte alle Winkelzüge mit schneidenden Sarkasmen ab. Auf die Frage des Preußen, ob Kurhessen nicht noch durch die mitteldeutschen Handelsverträge gebunden sei, verweigerten die Hessen jede Antwort, weil ihnen das Gewissen schlug. Man ging also über diesen wunden Punkt schweigend hinweg. Die Kurhessen drängten zur Eile; denn sie befürchteten einen neuen Umschwung an ihrem heimischen Hofe, wo Österreich und England-Hannover alle Minen springen ließen, und sie wollten, geängstigt durch die nahende Cholera, den unheimlichen Boden Berlins schleunigst wieder verlassen. Schon am 29. August 1831 war alles beendigt. Um dem zollvereinsfreundlichen Könige von Bayern eine Ehre zu erweisen, wurde der Vertrag auf den Ludwigstag (25. August) zurückdatiert. Kurhessen trat dem preußischen Zollsystem bei, im wesentlichen unter denselben Bedingungen wie einst Darmstadt. Der alte Kurfürst ließ diese Demütigung noch über sich ergehen, wenige Tage bevor er die Regierung seinem Sohne abtrat. Vor sieben Jahren war man in Berlin bereit gewesen, ein erhöhtes Einkommen an Kurhessen zu bewilligen; jetzt hatte das Kurfürstentum seinen Durchfuhrhandel verloren und durch gehäufte Sünden jeden Anspruch auf Begünstigung verscherzt. Hessen mußte sich begnügen mit dem Maßstabe der Kopfzahl.
Der Vertrag war für Kurhessen eine politische Notwendigkeit, er rettete das Land aus namenlosem Elend. Selbst der Kasseler Landtag wagte nicht zu widersprechen. Die mitteldeutschen Verbündeten freilich drohten und lärmten. Nicht ohne Grund: Kurhessen hatte in den rohesten Formen seine Vertragspflicht gebrochen, ohne auch nur ernstlich eine Verständigung mit den alten Bundesgenossen zu versuchen. Für Preußen dagegen war ein klarer Gewinn errungen. Wie die Gotha-Meininger Straße den Verkehr mit dem Süddeutschen Verein gesichert hatte, so wurde jetzt die lang ersehnte Verbindung zwischen dem Osten und dem Westen hergestellt, der Mitteldeutsche Verein noch an einer zweiten Stelle durchbrochen. Während in Thüringen die Zollfreiheit der preußischen Durchfuhrstraße den mitteldeutschen Verbündeten gefährlich wurde, mußte Kurhessen die höheren Transitzölle des preußischen Tarifs einführen. Auf Bayerns dringende Vorstellungen setzte Preußen diese hessischen Zölle bald auf die Hälfte herab. Eine noch weitergehende Verminderung war vorderhand untunlich; die mitteldeutschen Verbündeten, vornehmlich die Frankfurter Kaufleute, sollten fühlen, daß sie von Preußen abhingen, und durch heilsamen Druck bestärkt werden in ihrer beginnenden Bekehrung.
Durch den Abfall Kurhessens ward der Mitteldeutsche Handelsverein vernichtet. Der Liberalismus freilich kam so schnell nicht los von den liebgewonnenen Phrasen. In Bayern deklamierte Siebenpfeiffer gegen die Maut: sie hätte zur Volkssache werden sollen und ist zur Volksfeindin geworden! Stromeyer in Baden schrieb in die gefürchtete Zeitschrift »Rheinbayern« einen donnernden Artikel: Die preußische Aristokratenstirne wagt es, sich an das Nationalgefühl zu wenden! In Preußen herrscht, härter als irgendwo auf der Welt, die eiserne Konsequenz des Merkantilsystems; der Mitteldeutsche Verein vertritt die Freiheit. Darum soll Baden festhalten an seinem trefflichen liberalen Zollwesen. Dann wird Württemberg, das ohnedies durch seine hohe politische Bildung dem konstitutionellen Musterstaate nahe steht, und bald auch das konstitutionelle Bayern, Sachsen, Kurhessen dem badischen System sich anschließen! — Auch einer der edelsten und gelehrtesten Vertreter deutscher Wissenschaft brach eine Lanze für den sterbenden Sonderbund. Johann Friedrich Böhmer(108) verfaßte das wunderliche Büchlein »das Zollwesen in Deutschland geschichtlich beleuchtet«. Der Legitimist des heiligen Reiches stellte den kühnen Satz auf, die Zollfreiheit der deutschen Flüsse müsse von Recht wegen auch für die Landstraßen gelten. Er pries den Mitteldeutschen Verein als »den letzten Versuch, von dem, was einstens als gemeines deutsches Recht und Freiheit gegolten, soviel wie möglich, wenigstens vertragsweise zu sichern«. Er schalt Preußen den »Reichsfeind und Landfriedensbrecher«, warnte die Kleinstaaten, »wie leicht sich Einverleibungen der Nachbarländer an Zollangelegenheiten knüpfen«, und getröstete sich des schönen Wortes, das vor zwölf Jahren der k. k. Präsidialgesandte gesprochen: daß »die hohe Bundesversammlung die Beförderung und Erfüllung des deutschen Handels in die Hand nehmen werde!«
Die sächsischen Höfe waren längst nicht mehr in der Lage, solchen Schrullen nachzuhängen. Die Not des Haushalts, das laute Murren des Volkes zwang sie, demütig bittend in Berlin anzuklopfen. Armselige Advokatenkünste mußten vorhalten, um den Vertragsbruch zu beschönigen. Meiningen behauptete, der Mitteldeutsche Verein sei durch den Eimbecker Vertrag zerrissen worden, er bestehe nicht mehr zu Recht. Der Verrat des einen diente dem anderen zum Vorwande; sobald die kleinen Thüringer schwankten, berief sich das Dresdner Kabinett auf den Artikel des Kasseler Vertrages, wonach die gänzlich vom Auslande umschlossenen Gebietsteile den Satzungen des Vereins nicht unterliegen sollten. Das sei jetzt Sachsens Fall, wenn Thüringen sich mit Preußen verständige — eine offenbare Sophisterei, da jene Klausel sich nur auf entlegene Enklaven bezog. Wollte der sächsische Hof ehrenhaft verfahren, so mußte er sofort einen neuen Kongreß der mitteldeutschen Verbündeten berufen, dort die Auflösung des unhaltbaren Vereins beantragen und dann erst mit Preußen unterhandeln. Aber die alte Politik der Winkelzüge, der Halbheit, des Mißtrauens gegen Preußen wurde selbst unter dem neuen Ministerium Lindenau nicht sogleich aufgegeben. Die sächsische Regierung glaubte, ihre Wünsche in Berlin sicherer durchsetzen zu können, wenn sie an dem Gespenste des Mitteldeutschen Vereins noch einen Rückhalt hätte; sie begann mit Preußen zu verhandeln, noch bevor sie ihrer älteren Verpflichtung entbunden war.
Nachdem das Dresdner Kabinett schon im August 1830 bei den süddeutschen Kronen leise angefragt, mußte sich der alte König Anton endlich entschließen, an den König von Preußen selber zu schreiben. Er beteuerte, daß er längst die Absicht gehabt, mit Preußen in kommerzielle Verbindung zu treten »und somit im Sinne des hochwichtigen und wohltätigen Zwecks zu handeln, dessen Erreichung von Ew. Majestät bereits seit längerer Zeit beabsichtigt wird. Daß diese Verhandlung von Preußen begonnen und eingeleitet werde, scheint die notwendige Bedingung des Erfolges zu sein.« Lindenau, der im Januar 1831 dies Handschreiben nach Berlin brachte, überreichte zugleich eine Denkschrift, worin Sachsen den Entschluß aussprach, die Auflösung des Mitteldeutschen Vereins durchzusetzen, »da Veranlassung, Zweck und Grund des Vereins nicht mehr vorhanden sind. Das Bedürfnis einer bewegten Zeit, die Zuversicht, durch den Antritt einer solchen Verhandlung die aufgeregten Gemüter am sichersten zu beruhigen, endlich die Hoffnung, daß ein solcher die Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten umfassender Verband auch auf die größeren Weltereignisse einen friedlich besänftigenden Einfluß äußern könne«, ermutigten den sächsischen Hof, die Verhandlungen in Berlin zu beginnen.
Noch kläglicher war die Demütigung Weimars. Derselbe Minister Schweitzer [S. Fußnote S. 132], der seit Jahren das preußische Zollsystem als den Todfeind deutscher Handelsfreiheit bekämpft hatte, versicherte im Juli 1830 dem Auswärtigen Amte: »daß zur Förderung des von dem König von Preußen begonnenen, in seinen Zwecken und seinen Gründen immer klarer hervortretenden deutschen Werkes, also zur Förderung eines freien Handels und Verkehrs im deutschen Vaterlande von Preußen aus, der Großherzog von Weimar im Einverständnis mit dem Königreich Sachsen mit Vergnügen die Hand bieten wird.« Dann sang der weimarische Minister Fritsch [S. Fußnote S. 47] die Totenklage des Sonderbundes: »Auf hinreichende Zeit zur Ausbildung des Vereins ist nicht mehr zu rechnen, nachdem die großen welthistorischen Ereignisse seit dem 25. Juli 1830 und deren Folgen auf deutschem Boden eine weit schleunigere Hilfe notwendig gemacht, man kann sagen, die Übel, welche als chronische behandelt werden sollten, in akute verwandelt haben. Nur Schaden, nur Verderben könnte es bringen, wenn man sich unter solchen Umständen noch gegenseitig beschränken, sich zum Nichtstun verpflichtet halten wollte in einer Zeit, welche in allen öffentlichen Dingen ganz andere Forderungen stellt. Was uns die Jahre 1829 und 1830 genommen und gebracht haben, ließ sich im Jahre 1828 nicht voraussehen, nicht vorausahnen. Der Kasseler Verein war und bleibt ein bedeutendes Unternehmen, nicht ohne Folgen. Es wird den Stiftern desselben ein gerechtes Urteil in der Geschichte um so weniger entgehen, je bereitwilliger sie jetzt das Geständnis ablegen und betätigen, daß eine ganz neue Zeit uns gekommen ist.«
Friedrich Wilhelm antwortete dem König von Sachsen sehr freundlich, er sei bereit, Sachsens Anträge zu erwägen, und sprach sich zugleich offen aus über die nationalen Ziele seiner Handelspolitik: »Wiewohl der Abschluß dieser Verträge stets nur mit einzelnen Staaten erfolgte, so hatte man dennoch dabei nicht ein ausschließliches Interesse der unmittelbar Beteiligten im Auge, sondern man verfolgte zugleich den Gesichtspunkt, daß die einzelnen Verträge als Mittel dienen möchten, der Freiheit des Verkehrs in Deutschland überhaupt eine größere Ausdehnung zu geben.« Dem weimarischen Hofe drückte der Minister des Auswärtigen seine Freude aus, daß unser Werk auch in den Augen Weimars »immer klarer als ein deutsches Werk hervortritt«; dann wiederholte er in schneidenden Ausdrücken die hundertmal von Preußen ausgesprochene Ermahnung: die Thüringer sollten sich erst unter sich verständigen, bevor Preußen mit ihnen verhandeln könne.