Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Chapter 10
Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah, ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald dieser Entschluß feststand, war das Eis gebrochen. Der steile Weg war betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg führen sollte.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.
54 Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847, seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit 1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.
55 S. o. S. 42 Anm. 1.
56 George Canning, geb. 11. April 1770, gest. 8. August 1827, britischer Staatsmann, Vorkämpfer für liberale Handelspolitik und Gegner der von der heiligen Allianz vertretenen Legitimitätsanschauungen.
57 Heinrich Theodor v. Schön, geb. 20. Januar 1773, gest. 23. Juli 1856, seit 1816 Oberpräsident von Westpreußen, von 1824 bis 1842 Oberpräsident der gesamten Provinz Preußen, seit 1840 gleichzeitig Staatsminister.
58 Friedr. Aug. v. Stägemann, geb. 7. November 1763, gest. 17. Dezember 1840, im Ministerium Stein bis Dezember 1806 vortragender Rat, seit 1809 Geh. Staatsrat im Finanzministerium und Mitarbeiter Hardenbergs, 1817 in den Staatsrat berufen.
59 Karl Friedr. Heinrich v. Kamptz, geb. 16. September 1769, gest. 3. November 1849, seit 1824 Direktor im Justizministerium, von 1832–1838 Justizminister, berüchtigt und verhaßt wegen seines Eifers bei Aufspürung demagogischer Umtriebe.
60 Ludwig Samuel Kühne, geb. 15. Februar 1786, gest. 3. April 1864, seit 1819 Hilfsarbeiter im Finanzministerium, seit 1820 Geh. Finanz-, bzw. Oberfinanzrat. Die Übernahme des Finanzministeriums lehnte Kühne wiederholt ab.
61 Franz Ludwig Graf v. Hatzfeldt, geb. 23. November 1756, gest. 3. Februar 1827, war seit 1822 preußischer Gesandter in Wien.
62 Heinrich Freiherr v. Bülow, geb. 16. September 1792, gest. 6. Februar 1846, war bis 1827 im Ministerium des Auswärtigen hauptsächlich in den Handelssachen tätig, 1827 wurde er preußischer Gesandter in London, 1842 Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
63 In der Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. befand sich das Taxissche Palais, in dem die Bundesversammlung tagte.
64 Karl Ferd. Friedrich v. Nagler, geb. 1770, gest. 13. Juni 1846, der schöpferische Organisator des preußischen Postwesens, war von 1824–1835 preußischer Gesandter am Bundestag.
6. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
a) _Die Stuttgarter Zollkonferenzen._
Als die Darmstädter Konferenzen im Sterben lagen, gaben die kleinen thüringischen Staaten die Erklärung ab: wenn man in Darmstadt sich nicht vereinige, so sähen sie sich genötigt, einen bereits verabredeten bedingten Vertrag auszuführen und »einen in sich geschlossenen Handelsstaat« zu bilden — »eine Selbsthilfe, welche das Bild der Zwietracht, das Deutschlands Staaten darstellen, zur höchsten Vollendung zu bringen gemacht wäre.« Und wahrlich, der Süden bot einen jammervollen Anblick nach dem Abbruch der Darmstädter Verhandlungen. Jedes Kabinett ging trotzig und verstimmt seines eigenen Weges. Die darmstädtische Regierung versuchte noch einmal (Februar 1824), die oberrheinischen Höfe zur Annahme gleichförmiger Zollgesetze zu bewegen; da dies mißlang, gab sie ihrem Lande eine selbständige Zollordnung, welche, dem Volke verhaßt, kaum 80000 Gulden jährlich einbrachte. Der kluge du Thil hatte diesen armseligen Ertrag vorhergesehen, er wollte sich aber für künftige Zollverträge ein Unterhandlungsmittel sichern. Auch Württemberg führte im selben Jahre ein neues Zollgesetz ein, das dem bayrischen nahe stand. Das Schmuggelgeschäft in Frankfurt und in Baden blühte wie nie zuvor. Törichte Retorsionen belästigten den Verkehr. Als Württemberg mit der Schweiz über einen Handelsvertrag verhandelte, sendete Baden sofort einen Bevollmächtigten nach Zürich, um den Fortgang des Geschäftes argwöhnisch zu beobachten. In der Schweiz herrschte dasselbe Elend germanischer Zersplitterung; konkordierende und nicht konkordierende Kantone fanden des Haders kein Ende, die Verhandlungen rückten kaum von der Stelle.
Nur der Stuttgarter Hof gab in diesem Zeitraum allgemeiner Zerfahrenheit die Triasträume und Zollvereinspläne nicht auf. Der württembergische Gesandte in München, Freiherr von Schmitz-Grollenburg, ein rühriger Liberaler, gleich seinem Gönner Wangenheim begeistert für den Bund der Mindermächtigen, ließ nicht ab, das bayrische Kabinett um Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bitten. Eine geraume Zeit hindurch fand er keinen Anklang; sein Freund Lerchenfeld konnte nicht aufkommen gegen Rechberg, der rundweg aussprach, eine gemeinschaftliche Zollgrenze sei entwürdigend für die rückwärtsliegenden Staaten. Auch bestand im altbayrischen Volke wenig Neigung mehr für die Zollvereinspläne; die öffentliche Meinung verlor das Vertrauen zu den immerdar vergeblichen Unterhandlungen.
Immerhin hatten die Darmstädter Beratungen die Lage etwas geklärt. Süddeutschland zerfiel in zwei Gruppen. Die beiden Königreiche auf der einen, die Rheinuferstaaten auf der anderen Seite, waren sich der Gemeinschaft ihrer Interessen bewußt geworden. Eben diese Sonderung zweier Gruppen führte dann zu neuen Einigungsversuchen. Baden schloß mit Darmstadt (10. September 1824) einen Vertrag, der den eigenen Produkten der beiden Staaten einige Erleichterung gewährte, und sendete sodann seinen Nebenius zu gleichem Zwecke nach Württemberg. Der badische Bevollmächtigte ward in Stuttgart sehr unfreundlich aufgenommen und wochenlang hingehalten, da der württembergische Unterhändler stets zur unpassenden Stunde unwohl wurde. Gekränkt und verstimmt dachte er schon heimzureisen; da erfuhr er endlich, daß Württemberg inzwischen schon eine neue geheime Verhandlung mit Bayern begonnen habe. Die Nachricht von dem badisch-hessischen Vertrage hatte den Münchener Hof mit schwerer Sorge erfüllt. Man fürchtete die Führerschaft im Süden zu verlieren und geriet in Unruhe wegen der Rheinpfalz; diese unzufriedene Provinz forderte dringend, fast drohend eine Verständigung mit den Rheinuferstaaten, die für ihr Handelsinteresse weit wichtiger seien als die altbayrischen Lande. Überdies hatte Blittersdorff den unsterblichen Artikel 19 und die Handelssache soeben am Bundestage wieder zur Sprache gebracht; und obwohl dies nur ein Zeichen der Ratlosigkeit war, so wollte doch Bayern jede Einmischung des Bundes abschneiden. So geschah es, daß Schmitz-Grollenburgs Anträge jetzt in München einer günstigeren Stimmung begegneten. König Max Joseph(65) gestattete, daß der württembergische Geheimrat Herzog nach München kam. Während man Nebenius in Stuttgart mit leeren Ausflüchten vertröstete, ward an der Isar über einen süddeutschen Zollverein verhandelt.
Schon am 4. Oktober 1824 kam dort ein vorläufiger Vertrag zustande; im folgenden Monat traten die Bevollmächtigten der beiden Königreiche in Stuttgart zusammen, um die Vereinbarung endgültig festzustellen. Gewitzigt durch den ziellosen Meinungswirrwar der Darmstädter Konferenzen, zogen Bayern und Württemberg diesmal vor, zunächst unter sich ins reine zu kommen, dann erst die kleinen Nachbarn zum Beitritt aufzufordern. Ein richtiger Gedanke, sicherlich, doch die Heimlichkeit des Verfahrens verletzte die oberrheinischen Höfe. In Karlsruhe wie in Darmstadt prahlte man gern: wir können Bayerns entbehren, Bayern nicht unser, da wir seine Verbindung mit der Rheinpfalz beherrschen. Um so bitterer empfand man das rasche Vorgehen des Münchener Hofes. Um »den Prätensionen der königlichen Höfe« entgegenzutreten, eilte Berstett nach Frankfurt, besprach sich dort mit Marschall. Gleich darauf (19. November 1824) hielten Berstett, Nebenius, du Thil und Hoffmann in Heidelberg eine geheime Zusammenkunft, welche der badische Minister selber in einem vertrauten Briefe »ein Gegengift« gegen die bayrisch-württembergischen Umtriebe nannte.
Das hier vereinbarte Protokoll, dem nachher auch Marschall beitrat, wurde bedeutungsvoll für die Geschichte der deutschen Handelspolitik; denn hier spielte der Partikularismus seinen höchsten Trumpf aus, er stellte seine letzte und schwerste Bedingung auf. Die verbündeten Staaten verpflichteten sich, in fester Gemeinschaft vorzugehen und vornehmlich bei dem Verlangen zu beharren, daß jeder Staat seine Zollverwaltung selbständig führe; nur unter dieser Bedingung sei ein Zollverein möglich. Baden, das doch in Wien und in Darmstadt selber eine Zentralverwaltung vorgeschlagen hatte, hielt jetzt die entgegengesetzte Forderung am hartnäckigsten fest. Die beiden Königreiche hatten ihr Mißtrauen gegen die allzu nachsichtige badische Zollverwaltung oft und in verletzender Form ausgesprochen. Der Karlsruher Hof fühlte sich dadurch tief gekränkt und — er fürchtete die Anwesenheit bayrischer Zollbeamten in seinem bedrohten pfälzischen Gebiete. Wir wollen, schrieb Berstett an du Thil, schlechterdings keinen *status in statu*(66), kein Funktionieren fremder Beamten in unserem Gebiete; und jener antwortete: auch keine Verpflichtung der Zollbehörden für die Gemeinschaft, denn sonst könnte der Großherzogliche Zolldirektor dem Minister sich widersetzen! Ebenso nachdrücklich erklärte Nebenius: »Die Frage ist ganz einfach diese, ob die Untertanen der einzelnen Staaten in einem unmittelbaren Verhältnis zu der Gemeinschaft stehen sollen«; hege man kein Vertrauen zu der redlichen Verwaltung der Bundesgenossen, dann sei ein Zollverein überhaupt undenkbar. Es war einfach die Gesinnung des eifersüchtigen Partikularismus, die hier nackt heraustrat. Aber dieser Partikularismus blieb die Lebensluft des deutschen Bundesrechts. Der badisch-darmstädtische Vorschlag ergab sich folgerecht aus dem Wesen eines Staatenbundes. Eine Zentralverwaltung für das Zollwesen ließ sich nur denken auf dem Boden eines Bundesstaates, eines Reiches.
Indessen hatten die beiden Königreiche ihren Entwurf festgestellt und die oberrheinischen Kabinette zu Verhandlungen über das Beschlossene eingeladen. Im Februar 1825 begannen die Stuttgarter Konferenzen — eine kläglichere Wiederholung der Darmstädter Verhandlungen, von Haus aus verdorben durch Groll und Mißtrauen. Daß Nassau keinen redlichen Willen mitbrachte, errieten die preußischen Diplomaten sofort; was ließ sich auch von diesem Bevollmächtigten, dem hartköpfigen Partikularisten Röntgen(67) erwarten? Die Darmstädtische Regierung begann schon seit langem zu bezweifeln, ob ein süddeutscher Verein ihrem Staate nützlich sei. Wein und Getreide, für jetzt fast die einzigen wichtigen Ausfuhrartikel des Ländchens, fanden ihren Absatz im Norden; und auch wenn der Verein zustande kam, blieb Darmstadt nach wie vor ein Grenzland, überall von Mauten umstellt. Kurhessen hielt sich den Konferenzen fern. Auch der badische Bevollmächtigte Nebenius kam aus unlustig hoffnungsloser Stimmung nicht heraus, und erschwerte die Verhandlungen durch seine Reizbarkeit. Der bayrisch-württembergische Entwurf nahm das bayrische Zollgesetz zur Grundlage, gewährte den beiden Königreichen eine überwiegende Stimmenzahl und verteilte die Einnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung. Hier erhob sich ein Streit, der wieder ein scharfes Licht warf auf die Gesinnung der kleinen Höfe. Sollte die Bevölkerung berechnet werden nach einer neuen Zählung oder auf Grund der provisorischen Bundesmatrikel? Die Matrikel diente zum Maßstab für die militärischen Leistungen der Bundesstaaten; als man sie zusammen stellte, ergab sich in vielen Kleinstaaten eine betrübende Entvölkerung, eine überraschend niedrige Kopfzahl. Jetzt, da die Zolleinnahmen nach der Stärke der Bevölkerung verteilt werden sollte, beteuerten die kleinen Gesandten wie aus einem Munde: die Matrikel genüge längst nicht mehr, die Zahl der Einwohner sei inzwischen zur Freude aller Wohlmeinenden wunderbar schnell gewachsen!
Den wichtigsten Streitpunkt bildete doch die Frage nach den Formen der Verwaltung. Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine gemeinschaftliche Zentralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe Zolleinnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte dafür, daß die Bundesgenossen ihre Überschüsse pünktlich herauszahlten? Gereizt durch solches Mißtrauen, hielten die Minister der Rheinuferstaaten abermals eine Zusammenkunft in Mainz (Ende März 1825) und beschlossen, fest auf dem Heidelberger Protokoll zu bestehen. Triumphierend erzählte Marschall an Berstett, wie überlegen sein Herzog(68) den Kronprinzen von Bayern(69) bei einem Besuche in Bieberich abgefertigt habe. »Niemals, hatte der stolze Nassauer in heiligem Zorne gerufen, niemals werde ich mir von Euch in meinem Lande Gesetze vorschreiben lassen. Meine 300000 Untertanen sind mir gerade so lieb, wie Euch Eure drei Millionen. Ich brauche Euch nicht!« — worauf der Bayer den Austausch freundnachbarlicher Gefühle abschloß mit der Beteuerung: »Wir brauchen Euch auch nicht!« Zugleich setzte der Karlsruher Hof seinen ergebenen Landtag in Bewegung; der geistreiche allezeit partikularistische Staatsrechtslehrer Karl Salomon Zachariä(70) kämpfte auf der Rednerbühne wider die Anmaßung der königlichen Höfe: »wer ist wohl Herr in seinem Hause, wenn er die Herrschaft mit anderen teilt?« Da gaben Bayern und Württemberg endlich nach.
Doch alsbald erhob sich ein neuer Zwist: um den Tarif — ein Streit, der bei dem grundtiefen Gegensatz der Meinungen zum Bruche führen mußte. Baden gab als höchsten Zoll für Kolonialwaren 1½ Gulden zu und hielt dies für ein großes Zugeständnis, während Bayern für Kaffee 15 Gulden forderte; Wollenwaren dachte Bayern mit 60 Gulden zu belasten, Baden bewilligte nur 8 Gulden als höchsten Satz für Fabrikate. Vergeblich beschwor Miller von Immenstadt den Karlsruher Hof um Nachgiebigkeit; das Prohibitivsystem herrsche in der weiten Welt, auch Huskisson könne mit seinen freihändlerischen Träumen nicht durchdringen. Berstett blieb fest: »Bayern, schrieb er an Marschall, verlangt, daß wir ohne Ersatz alle Vorteile unserer geographischen Lage mit ihm teilen. Der König von Württemberg stimmt den bayrischen Ansprüchen zu, um sich die Gewogenheit einer gewissen Partei zu erhalten«. Im August 1825 erklärte Baden seinen Austritt und verkündigte zugleich ein neues Zollgesetz, dessen niedrige Sätze allgemeine Freude im Lande erregten. Nassau trat ebenfalls zurück.
Auch diesmal spielten politische Bedenken mit; eine Reise des Königs von Württemberg nach Paris erweckte die Besorgnis, ob der Bund der Mindermächtigen vielleicht mit französischer Hilfe ins Leben treten solle. Nebenius versicherte späterhin, ihm habe in Stuttgart immer der Gedanke an Deutschlands künftige Handelseinheit vorgeschwebt; hohe Schutzzölle im Süden hätten die spätere Vereinigung mit dem Norden erschweren müssen. Und sicherlich, wenn unter dem Schutze der bayrischen Zölle eine jugendliche Industrie in Oberdeutschland emporwuchs, so blieb dem früher entwickelten preußischen Gewerbefleiß wenig Hoffnung, den süddeutschen Markt für sich zu erobern; der preußische Staat verlor mithin den einzigen Vorteil, den ihm ein allgemeiner Zollverein, zur Entschädigung für schwere finanzielle Opfer, versprach. Gleichwohl ist unverkennbar, daß auch der geistreiche badische Staatswirt sich nicht frei hielt von jener allgemeinen schwarzsichtigen Verstimmung, welche die trübseligen Stuttgarter Konferenzen beherrschte. Von hohen Schutzzöllen war ja gar nicht die Rede. Die von Bayern vorgeschlagenen Zölle für Fabrikate standen erheblich unter den Sätzen des preußischen Tarifs; die Gefahr, welche Nebenius fürchtete, lag zum mindesten noch in der Ferne. Im nächsten Winter hat Bayern noch einmal versucht, den Verein ohne Baden und Nassau in Gang zu bringen. Freiherr v. Zu Rhein verhandelte in Stuttgart und Darmstadt. Aber die Darmstädter Regierung erwiderte, sie könne ohne Kurhessen nicht beitreten. Da der Kasseler Hof sich weigerte, so war auch dieser letzte Versuch gescheitert.
So hoffnungslos war die Lage, als König Ludwig den Thron bestieg. Groll und Erbitterung überall. Selbst der bescheidene Handelsvertrag zwischen Baden und Darmstadt war schon nach Jahresfrist wieder erloschen, weil die Behörden mit den Ursprungszeugnissen freundnachbarlichen Mißbrauch trieben. Nach dem bayrischen Thronwechsel schöpfte König Wilhelm von Württemberg wieder frischen Mut. Er richtete im Dezember 1826 einen Brief an seinen erlauchten Nachbarn, schlug ihm vor, die abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen und zunächst einen bayrisch-württembergischen Verein zu stiften. König Ludwig ging darauf ein. Da die beiden Staaten schon in Darmstadt und Stuttgart zusammengehalten hatten und ihre Zollgesetze nur geringe Unterschiede aufwiesen, so nahmen die im folgenden Monat zu München begonnenen Verhandlungen günstigen, wenngleich sehr langsamen Fortgang. Am 12. April 1827 wurde ein Präliminarvertrag unterzeichnet. Man beschloß, »die angrenzenden Staaten« zum Beitritt aufzufordern und ihnen zugleich die politische Bedeutung dieses rein deutschen Bundes ans Herz zu legen. Der werdende Verein war nicht geradezu gegen Preußen gerichtet; er wurde in Berlin mit gelassener Ruhe angesehen. Freilich ging aus dem Wortlaut jener Verabredung wie aus dem ganzen Verhalten der Bundesgenossen unzweifelhaft hervor, daß an Preußens Beitritt nicht entfernt gedacht wurde. Man hoffte Macht gegen Macht mit Preußen über Handelserleichterung zu verhandeln und wollte im Notfall selbst Retorsionen gegen die preußischen Zölle anwenden. Der Verein sollte den Kern des »reinen Deutschlands« bilden, »ein immer engeres gegenseitiges Anschließen in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge haben«, wie das bayrische Kabinett nach Stuttgart schrieb.
Indes die angrenzenden Staaten hatten längst verlernt, auf einen süddeutschen Verein zu hoffen, und sie fürchteten Bayerns Führung. Am 15. Mai 1827 besprachen sich Berstett und du Thil nochmals in Heidelberg; gleich darauf sendeten die drei oberrheinischen Höfe ablehnende Antworten nach München. Berstett erwiderte schroff, Baden wolle nicht eine künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen. Der Nassauer Hof ließ in Stuttgart seine Verwunderung aussprechen, wie nur Württemberg ein solches »Merkantilsystem« annehmen und einem größeren Hofe sich unterwerfen könne. Hessen-Darmstadt aber, außerstande, sein drückendes und doch unergiebiges Mautwesen länger zu halten, verfeindet mit Kurhessen, voll Mißtrauens gegen die süddeutschen Nachbarn, richtete endlich bestimmte Anträge nach Berlin. Dergestalt haben jene Münchener Verhandlungen die entscheidende Wendung in der Geschichte deutscher Handelspolitik herbeigeführt — einen heilsamen Umschwung, den weder König Ludwig noch König Wilhelm beabsichtigte.
b) _Der preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische Zollverein._
Minister du Thil, der jetzt die Finanzen und die auswärtigen Angelegenheiten seines Großherzogtums zugleich leitete, befand sich, wie er selbst erzählt, in verzweifelter Stimmung. Die Finanznot stieg, das Volk murrte. Die armen Leineweber auf dem Vogelsberge bei Alsfeld hatten durch die spanische Revolution ihren Markt verloren, das Hinterland um Biedenkopf fand, eingepreßt zwischen preußische Gebiete, keinen Absatz mehr für seine Teppiche und Wollwaren, der Mainzer Handelsstand konnte die Last der nahen preußischen Zollstellen kaum mehr ertragen. Im Landtage verlangten einzelne Stimmen, wie schon vor Jahren der Abgeordnete Perrot, eine Verständigung mit Preußen, andere befürworteten den süddeutschen Verein. Nur darin war man einig, daß der Staat in seiner vereinsamten Stellung nicht bleiben könne; die Kammer sprach die Erwartung aus, daß irgendein Zollverein zustande komme, und gab der Regierung freie Hand. Großen Eindruck machte auf den Minister eine von dem Fabrikanten Bayer im Vogelsberge eingereichte, vom Pfarrer Frank verfaßte gründliche Denkschrift, die überzeugend nachwies, daß der Warenzug des Landes überwiegend durch Preußen gehe. Darum lehnte du Thil die bayrische Einladung ab, obgleich Lerchenfeld zweimal von Frankfurt herüberkam und König Ludwig persönlich im Bade Brückenau den hessischen Staatsrat Hofmann zu überreden suchte. Immer klarer ward ihm die Erkenntnis, daß nur der Beitritt zum preußischen Zollsystem noch retten könne. Es war ein kühner Entschluß für den Minister eines Mittelstaates; denn im Grunde waren doch alle bisherigen süddeutschen Zollverhandlungen zur Abwehr gegen das preußische Zollwesen unternommen worden, und seit dem Köthener Streite stand an sämtlichen Höfen die Meinung fest, daß durch eine Verständigung mit Preußen die souveräne Würde schimpflich preisgegeben werde. Indes der mutige Minister war gewöhnt, die Stimmungen des Tages gering zu schätzen, er pflegte in den Landtagsverhandlungen seine selbständige Gesinnung oft sehr scharf und nicht ohne verletzende Ironie auszusprechen.
Aber würde Preußen auf den unerwarteten Antrag eingehen? Schon im Sommer 1825 hatte der Darmstädter Hof einmal in Berlin angefragt, ob Preußen geneigt sei, einen Zollverein mit beiden Hessen abzuschließen, und sofort eine zustimmende Antwort erhalten. Nachher war Preußen aber wieder zurückgetreten, weil Kurhessen sich dem Plane versagte, und damals in Berlin noch die Meinung herrschte, die Erweiterung des Zollsystems dürfe nur »von Grenze zu Grenze«, von dem näheren Nachbarn zu dem entfernteren vorschreiten. Aus dieser Meinung erklärte es sich auch, daß ein halbes Jahr darauf eine zweite, sehr unbestimmt gehaltene Anfrage aus Darmstadt dahin beantwortet wurde: Verhandlungen mit Darmstadt allein versprächen keinen Erfolg, weil das Großherzogtum nicht an Preußen angrenze.
Von den freieren und kühneren Ansichten, welche Motz sich inzwischen gebildet hatte, ahnte du Thil nichts. Er fühlte sich des Erfolges so wenig sicher, daß er nicht einmal seinen greisen Großherzog(71) zu unterrichten wagte, sondern zunächst bei Bernstorff, mit dem er von den Wiener Konferenzen her befreundet war, vertraulich anfragte. Bernstorff aber kannte die Pläne des Finanzministers ebensowenig wie der Hesse, da er seit Jahren die Handelssachen an Eichhorn zu überlassen pflegte, und gab eine zaghafte Antwort: finanziellen Gewinn verspreche der Vertrag für Preußen nicht, und auf eine unbedingte Unterwerfung des Großherzogtums werde König Friedrich Wilhelm selbst nicht eingehen wollen. Erst als du Thil erwiderte, an eine Mediatisierung seines Großherzogs denke er auch keineswegs, sendete Bernstorff einen zweiten, ermutigenden Brief.