Part 87
Schon bei Begründung des Verbandes wurde betont, daß man das Koalitionsrecht der Arbeiter nicht antasten, sondern nur deren fest geschlossener Organisation eine gleiche gegenüberstellen wolle. Auch in der am 18. Juni 1899 in Breslau abgehaltenen jährlichen Hauptversammlung betonte der Vorsitzende, daß die Bestrebungen stets auf die friedliche Beilegung auftauchender Schwierigkeiten gerichtet gewesen seien, daß man sich lediglich in der Defensive halte und deshalb auch im letzten Verbandsjahre der gütliche Weg stets zum Ziele geführt habe. »Treten Arbeiter in anständiger Form an uns heran, so darf der Arbeitgeber nicht gleich nervös werden und es dem wirtschaftlich Schwächeren verdenken, wenn er seine Lage zu verbessern trachtet. Das Bestreben nach höheren Löhnen ist nicht zu den ungerechtfertigten Forderungen zu zählen Man benimmt sich mit den Leuten und bei ruhiger Aussprache ist eine Verständigung in der Regel zu erzielen. Dagegen sind Forderungen, wie z. B. die Erzwingung des 1. Mai als Feiertages, überhaupt alle Machtfragen entschieden zurückzuweisen.« Ebenso verwarf der Vorsitzende unter allgemeinem Beifall auf das entschiedenste die Zuchthausvorlage mit der Begründung, daß dieselbe sich als einen Eingriff in die stets von dem Verbande festgehaltene Koalitionsfreiheit der Arbeiter darstelle, die man auch für sich selbst in Anspruch nehme. Die bestehenden Gesetze reichten vollkommen aus und man bedürfe keiner weiteren polizeilichen Schutzmittel. Der Verband beschränkt übrigens seine Thätigkeit nicht auf das Arbeitsverhältnis, sondern sucht auch hinsichtlich der allgemeinen Lage der Industrie Einfluß auf die Gesetzgebung und Verwaltung zu gewinnen, insbesondere hat er in betreff der Handelsverträge sowie der Revision der Gewerbe- und Konkursordnung mit Erfolg eingegriffen. Der Sitz des Verbandes ist Berlin.
XIX[355].
In Stuttgart ist am 19. Juni 1899 der »$Verband südwestdeutscher Holzindustrieller$« gegründet. Die Veranlassung bot ein Anfang Mai ausgebrochener Streik der Möbelarbeiter, der 12 Wochen dauerte und in dem es sich hauptsächlich um die Einführung des 9stündigen Arbeitstages und eines Minimallohnes handelte. Der Verband stellt sich die Aufgabe: a) die wirtschaftlichen Interessen der Holzindustriellen zu wahren: b) in Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich anzustreben und womöglich eine beide Teile befriedigende Vermittelung herbeizuführen; c) Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen, einseitig vorzuschreiben und zu diesem Zweck geplante Ausstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu machen; d) einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter von grundsätzlicher Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Minimallohn, Abschaffung der Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Arbeitsordnungen u. s. w.
[355] Anschluß an S. 582. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn H. Sorge.
Mitglieder des Verbandes können alle selbständigen Gewerbetreibenden der Holzindustrie in Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen werden; dieselben haben nach der Anzahl der beschäftigten Arbeiter 1-8 Stimmen. Die hier einschlagenden Bestimmungen des Statutes lauten:
In allen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten haben sich die Mitglieder des Verbandes nach dem Grundsatz zu richten, daß jedes einzelne Mitglied des Verbandes stets nur mit seinen eigenen Arbeitern oder mit einem von diesen selbst aus ihrer Mitte gewählten Ausschusse zu verhandeln hat, daß dagegen Verhandlungen mit irgend welchen nicht zu der eigenen Arbeiterschaft gehörenden Mittelspersonen abzulehnen sind. Sollten derartige Verhandlungen erforderlich werden, so werden sie ausschließlich durch den Verbandsvorstand geführt. Desgleichen ist die Vertretung der Verbandsinteressen in der Oeffentlichkeit ausschließlich Sache des Ausschusses, und sollen sich die einzelnen Verbandsmitglieder aller Kundgebungen in den Tagesblättern und dergleichen enthalten, soweit sie nicht ausnahmsweise hierzu vom Vorstand ermächtigt sind.
Wird in einer Verbandswerkstätte von seiten der Arbeiter ein Ausstand oder eine Sperre erklärt, so ist dem Vorstande sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Alsdann hat der Vorstand eine Sitzung des Ausschusses einzuberufen. Der betreffende Arbeitgeber ist berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses der Regel noch beizuwohnen, jedoch ist der Vorstand befugt, auch Sitzungen ohne dessen Zuziehung abzuhalten oder ihn zeitweise sich entfernen zu lassen. Ist der beteiligte Arbeitgeber selbst Mitglied des Ausschusses, so steht ihm bei der Beschlußfassung kein Stimmrecht zu.
Falls der Ausschuß beschließt, daß der Fabrikant den Forderungen der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nähere hierüber festzusetzen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschluß durchzuführen und die beschlossene Bewilligung der gestellten Forderungen der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen.
Erklärt der Ausschuß den Streik für nicht berechtigt, so hat der Vorstand das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort sämtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe beschäftigen und muß einen aus Versehen eingestellten Arbeiter alsbald wieder entlassen, und zwar so lange, bis von dem Vorstande bekannt gemacht wird, daß einer Beschäftigung der beteiligten Arbeiter bei den Mitgliedern des Verbandes nichts mehr im Wege steht.
Findet eine Beilegung des Ausstandes nicht statt, so hat der Vorstand das Recht, die in der notleidenden Fabrik vorliegenden Aufträge auf die übrigen Fabriken zu verteilen, während letztere verpflichtet sind, dieselben mit gleicher Sorgfalt wie ihre eigenen Aufträge auszuführen, soweit dies nach der Natur der Sache ohne besondere Schwierigkeit oder Benachteiligung des eigenen Betriebes geschehen kann.
Sollten die Arbeitnehmer derjenigen Firma, welcher die Ausführung der Arbeit übertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszuführen, so sind dieselben zu entlassen. Eine weitergehende Unterstützung einzelner durch die erwähnten Ereignisse betroffener Betriebe, sei es durch Geldunterstützung, sei es in anderer Weise, kann durch die Verbandsversammlung und in dringenden Fällen durch den Ausschuß beschlossen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die in gegenwärtigem Paragraphen in Aussicht gestellte Beihülfe steht den einzelnen Verbandsmitgliedern nicht zu.
Bei Zuwiderhandlungen hat der Ausschuß eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 Mk. bis 5000 Mk. zu verhängen.
XX[356].
Der $Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker$ hat am 15./16. Mai 1899 seine dritte Jahressitzung in München abgehalten. Der erstattete Geschäftsbericht stellt fest, daß der Zweck der Organisation, die Verallgemeinerung des Tarifs, auch im verflossenen Jahre wirksam verfolgt sei und daß man dabei auch nicht davor habe zurückschrecken dürfen, Tarifgegner in beiden Lagern zu bekämpfen. Die in dieser Richtung seitens des Tarifamtes unternommenen Schritte[357] hätten freilich in gewerblichen Kreisen Aufsehen erregt, weil sie von einer Gemeinschaft der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zeugnis ablegten, wie solche in keinem anderen Gewerbe vorhanden, wie sie aber geboten sei, wenn Ordnung und Friede im Gewerbe herrschen solle. Das Ergebnis der betriebenen Agitation zeigt folgende, mit der früher gegebenen[358] zu vergleichende Tabelle. Es wurden am 6. Mai 1899 nach dem Tarif beschäftigt:
im I. Kreise in 147 Orten bei 497 Firmen 3967 Gehülfen " II. " " 94 " " 192 " 1450 " " III. " " 60 " " 202 " 1736 " " IV. " " 111 " " 277 " 2782 " " V. " " 124 " " 299 " 2627 " " VI. " " 85 " " 198 " 1923 " " VII. " " 127 " " 444 " 5149 " " VIII. " " 58 " " 433 " 6010 " " IX. " " 74 " " 162 " 1805 " -------------------------------------------------------------- zusammen in 880 Orten bei 2704 Firmen 27449 Gehülfen.
[356] Anschluß an S. 642.
[357] Vergl. S. 641 f.
[358] Vergl. S. 637.
Da aber bei der Erhebung, auf der diese Angaben beruhen, von 6000 entsandten Fragebogen nur 2154 brauchbar ausgefüllt waren, so sind die Ziffern erheblich zu niedrig, vielmehr ergiebt sich bei entsprechender Berichtigung, daß insgesamt in 3482 Betrieben 30551 tarifmäßig und 1940 unter Tarif entlohnte Gehülfen beschäftigt sind.
Zu den schon früher errichteten Schiedsgerichten sind solche in Frankfurt a. M., Karlsruhe, Königsberg, Mainz, Mannheim und Würzburg hinzugekommen, so daß jetzt 20 bestehen. Arbeitsnachweise giebt es 58. Im II. Kreise ist die Wahl eines Prinzipalvertreters für den Ausschuß noch immer nicht zustande zu bringen gewesen.
Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete wieder die Setzmaschinenfrage. Das Tarifamt hatte einen Tarif ausgearbeitet, aber der Antrag, denselben seitens des Tarifausschusses einzuführen, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, indem die Prinzipale den Standpunkt vertraten, daß dies eine Aenderung des Tarifs bedeuten würde, die vor 1901 nicht zulässig sei, während die Gehülfen behaupteten, daß es sich um ein bei Aufstellung des Tarifs gar nicht berücksichtigtes neues Gebiet handle. Dabei wurde mitgeteilt, daß in Deutschland bereits 170 Setzmaschinen im Betriebe seien. Die Prinzipale erklärten übrigens, einer Regelung der Angelegenheit seitens des Ausschusses sich nicht widersetzen zu wollen, doch könne es sich dabei nur um eine Empfehlung handeln, deren Berücksichtigung dem freien Ermessen der Prinzipale und Gehülfen überlassen bleiben müsse, und außerdem müßten die vom Tarifamt vorgeschlagenen Sätze erst noch von einer Kommission geprüft werden. Eine solche wurde darauf gewählt.
Nachdem Büxenstein sich auf allgemeinen Wunsch bereit erklärt hatte, wieder den Vorsitz zu übernehmen, wurde beschlossen, den Sitz des Tarifausschusses und des Tarifamtes für die nächsten 3 Jahre wieder nach Berlin zu verlegen.
* * * * *
Register.
$=A=bnehmerverbände$ 517, 521.
$Achtstundentag$ 31, 34, 35, 37, 39, 98, 101, 108, 110, 124, 154, 160, 166, 168, 171, 173, 178 fg., 196, 296 fg., 312, 370, 419, 421, 423, 428 fg., 435 fg., 444, 462 fg., 468 fg., 474, 476 fg., 481 fg., 486, 490, 496, 502 fg. fg., 614, 628, 636, 698; s. a. Maximalarbeitstag.
$Acht-Uhr-Ladenschluß$ 191 fg., 354, 359, 363, 366 fg., 711.
$Agenten$ im Zieglergewerbe 657.
$Agrarfrage$ 433.
$Akkordarbeit$, Stellung der Organisationen zu derselben 44, 108, 222, 443, 474, 478, 482, 487, 497, 502 fg., 512, 615, 710.
$Aktionskomitee$ des schweizerischen Arbeitertages 118; Industrielles A. in Wien 609.
$Allam$, William 10 fg., 18 fg.
$Allemane$, Jean 72, 80.
$_Allgemeen Nederlandsch Werklieden Verbond_$ 140 fg., 700.
$Allgemeiner deutscher Arbeiterunterstützungsverband$ 201.
$Allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsbund$ 117 fg.
$Allgemeine schweizerische Arbeitertage$ 117 fg.
$Allgemeine schweizerische Gewerbekasse$ 119.
$_Alliance socialiste républicaine_$ 68 fg.
$Alphabet-Tarif$ 263.
$Altersrente$, Altersversicherung und -unterstützung 45, 341, 353; s. a. Invalidenkasse und -unterstützung, Hülfskassen.
$_Amalgamated engeneers_$ _s. Engeneers._
$_Amalgamated Society of Engineers_$ 9 fg.
$_American Federation of Labour_$ 170 fg.
$_American Railway Union_$ 174 fg.
$Anarchisten$ 81, 113, 429 fg.
$Anbieterverbände$ 517, 521.
»$Annehmer$« bei den Lippeschen Zieglern 655.
$Antisemitismus$ in der Handlungsgehülfenorganisation 364.
$Antistreikvereine$ 537; s. a. überhaupt Arbeitgeberverbände und Streikversicherung.
$Applegarth$ 12 fg., 18 fg.
$Arbeiterausschüsse$ 406, 411, 694; s. a. Komitee.
$Arbeiterberufsvereine$ s. Berufsvereine.
$Arbeiterbildungsvereine$ (Oesterreich) 91, 93, 95, 100, (Schweiz) 112, (Deutschland) 183.
$Arbeiterbund$, schweizerischer 115 fg., 178.
$Arbeiterinnen$ s. Weibliche Arbeiter.
$Arbeiterkammern$, Arbeitskammern 131, 134, 144, 147 fg., 413, 694, 712.
$Arbeiterkirche$ 62.
$Arbeiterkongresse$ s. Kongresse; internationale A. s. Internationale Kongresse.
$Arbeiterparlament$ (England) 38.
$Arbeiterpartei$, italienische 151, norwegische 156, der Vereinigten Staaten 164.
$Arbeiterreformpartei$ (Amerika) 161.
$Arbeiterschaften$ (Berufsgruppen d. deutschen Gewerkschaftsbundes) 201.
$Arbeiterschutzgesetzgebung$, internationale 426.
$Arbeitersekretäre$, Arbeitersekretariat; s. Sekretäre, Sekretariat.
$Arbeiterstatut$ v. 1349 2, 12.
$Arbeiterunion$ (Amerika) 162.
$Arbeitgeber$, Notwendigkeit des Zusammenschlusses derselben 516 fg.
$Arbeitgeberverbände$ 516 fg.
$Arbeitsämter$ 382, in Oesterreich 604 fg., kommunale A. 237.
$Arbeitsbörsen$ (Frankreich) 73 fg., (Schweiz) 134, (Belgien) 139, Errichtung auf den allgemeinen Arbeiterkongressen 431 fg.
$Arbeitsdauer$ s. insbesondere Achtstundentag, Neunstundentag, Maximalarbeitstag.
$Arbeitskammern$ s. Arbeiterkammern.
$Arbeitslosenunterstützung$ 45, 57, 102, 146, 177, 194, 230, 239, 246 fg., 252 fg., 258, 262, 271, 285, 291, 348, 353 fg., 362 fg., 374 fg., 382, 390, 395, 403, 411, 601, 700 fg., 706 fg., 711.
$Arbeitslosigkeit$ (Abhülfe u. Versicherung) 44, 134, 188, 226, 352.
$Arbeitsnachweis$ 44, 97, 102 fg., 110, 115, 134, 148, 188, 195, 212, 221, 224 fg., 231, 235 fg., 267, 279, 291, 348, 352 fg., 363 fg., 374 fg., 382, 386, 390 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 411, 423, 431, 510, 536 fg., 554, 572, 577 fg., 583 fg., 600, 603, 610, 620, 630 fg., 657, 663, 665, 674, 682, 700, 707, 712 fg., 719.
$Arbeitsvermittelung$ s. Arbeitsnachweis.
$Arch$, Josef 22.
$Auer$ 228.
$Ausschließlicher Verbandsverkehr$ in der Schweizer Stickereiindustrie 647, 650, in der Sächsischen Stickereiindustrie 651.
$Ausschüsse$ 13; s. a. Komitee, Arbeiterausschüsse und Sekretariat, internationaler Ausschuß der Eisenbahnarbeiter 473.
$Ausstandsversicherungsverbände$ 545 fg., s. a. Streikversicherung, Antistreikverbände, auch überhaupt Arbeitgeberverbände.
$Australien$ 178 fg.
$Auswanderungsunterstützung$ 45.
$=B=akunin$ 113, 115, 162, 416.
$Bäckertage$ 1890 (Oesterreich) 103 fg., Bäckerverband in Schweden 158.
$Bandindustrie$, Bergische 675 fg.
$Bauarbeiter$, Bauhandwerker s. Maurer, Zimmerer und Holzarbeiter.
$Baugewerke$, Arbeitgeberorganisation 567 fg.
$Baumwollarbeiter$ (England) 20; s. a. Textilindustrie und Weberorganisation.
$Bayrischer Eisenbahnerverband$ 336 fg.
$Bayrischer Textilarbeiterverband$ 404.
$Bayrischer Verkehrsbeamten-Verein$ 318 fg.
$Bebel$ 204.
$Becker$, Johann Philipp 112 fg.
$Beesly$ 15.
$Befähigungsnachweis$ 529, in Oesterreich 610.
$Begräbnisgelder$, Begräbniskasse s. Sterbegelder, Sterbekasse.
$Belgien$ 135 fg., Arbeitgeberorganisation 622.
$Bergarbeiter$, Bergarbeitertage s. Bergbau, Arbeiterorganisation.
$Bergbau$, Arbeiterorganisation 20, 30, 34, 101, 136, 180, 293 fg., 314 fg., 396, 685, 709; internationale Organisation 462 fg., Arbeitgeberorganisation 526, 545 fg.
$Berggewerbegerichte$ 471.
v. $Berlepsch$, Frhr., 192 fg., 270.
$Berliner Bewegung$ 211.
$Berliner Gewerkschaftskonferenz$ 216; s. a. Kongresse.
$Berliner Programm$ 379.
$Berufsgenossenschaften$ 532, 690, 695; Gedanke der Errichtung obligatorischer B. in der Schweiz 130 fg.
$Berufsorganisationen$, internationale Bestrebungen in der Schweiz 113.
$Berufsvereine$ (im allgemeinen) 189 fg., 193 fg., 432, 711 fg.; der Arbeitgeber 545 fg.; s. a. Berufsgenossenschaften.
$Betriebsführer$ s. Werkmeister.
$Beschwerdekommissionen$, Antrag zur Errichtung 240.
$Bildhauer$, internationale Organisation 505 fg.
$Bildungs$- und Unterstützungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine.
$Birtwistle$, Thomas 20.
$Blanquisten$ 72, 81.
$Blatchford$, Robert 51.
$_Board of Arbitration_$ 43, 32.
$_Board of conciliation_$ 43, 180.
$Bodenverstaatlichung$ 24, 32, 35.
$Booth$, Charles 25.
$Bosco$, Garibaldi 146.
$Böttchermeister$, Organisation 714.
$Boulangistische Bewegung$ 72.
$Branchenorganisation$, im Gegensatz zu den Industrieverbänden 218 fg.
$Brandts$, Fabrikant u. Landesrat 388 fg.
$Brauer$, Brauereigewerbe, internationale Organisation 490 fg.; Arbeiterorganisation 556 fg.
$Bride$, Mac 172.
$Broadhurst$, Henry 23, 31.
$Brousse$, Paul 67 fg., 80.
$Brust$ 303 fg.
$Buchbinderverband$ in Oesterreich 104.
$Buchdruckerordnung$ 259.
$Buchdruckersekretariat$, internationales 448 fg., 454 fg., 459 fg.
$Buchdruckerstreik$ von 1891 267.
$Buchdruckertarifgenossenschaft$ 627; s. a. Tarifgemeinschaft.
$Buchdruckerverbände$, Buchdruckertage in Oesterreich 105 fg., schweizerischer Typographenbund 113, 115, 120 fg., 125 fg., in Holland 143, in Italien 147, in Norwegen 155, in Amerika 176 fg., in Deutschland 183, 258 fg., 440 fg., 708 fg.; internationale Beziehungen 440 fg.; Arbeitgeberorganisation 126, 587 fg.; gemeinsame Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg., 718 fg., in Frankreich 685; Statistik 287 fg.
$Buchgewerbe$, Zentralverein 600; s. a. Buchdruckergewerbe etc.
$Buchhändler$, Börsenverein 529.
$Bund der Industriellen$ 524 fg., 542 fg.
$Bund österreichischer Industrieller$ 607 fg.
$Burnett$, John 23, 52.
$Burns$, John 25 fg., 50.
$Burt$, Thomas 19, 468.
$Büxenstein$ 270, 631 fg.; s. a. Döblin-Büxenstein'sches Abkommen.
$_=C=ampbell_$ 14.
$_Central Association$ of Employers of Operative Engineers_ 11.
$_Certificates_$ (der Trusts) 520.
$_Chambres syndicales_$, _chambres mixtes_ 65, 678.
$Chartistenbewegung$ 6.
$Christliche Bergarbeitervereine$, Delegiertentag 313.
$Christliche Gewerkschaft$ in Frankfurt a/M. 409 fg.
$Christliche Organisationen$ der Bergleute im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Bestrebungen 299, 709.
$Christlicher Sozialismus$, Christliche Sozialisten, Christlich-soziale Partei 11, 15, 211, in Dänemark 703.
$Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband$ Schwarzwald 408 fg.
$Christliche Syndikate$ in Frankreich 682.
$Christlich-soziale$ Gewerkvereine 396 fg.
$Christlich-soziale$ Vereinigung der Ziegler in Lippe 654 fg.
$_Clarion-Scheme_$, _Clarionisten_ 38 fg., 51.
$_Clémenceau_$ 68.
$_Code pénal_$ 64, 70.
$_Comité central des chambres syndicales_$ s. _chambres syndicales._
$_Comité d'entente socialiste_$ 699.
$_Comité révolutionaire central_$ 81.
$_Compagnonnages_$ (Gesellenverbände in Frankreich) 63.
$_Confédération générale du travail_$ 77 fg.
$_Conseil national ouvrier_$ 75 fg.
_$Conseil syndical$, conseil intérieur_ 679 fg.; _conseil patronal_ 680.
$_Conspiracy and Property Protection Act_$ 19.
$_Cooperative societies_$ s. Genossenschaften.
$_Corners_$ (Ringe von Arbeitgebern) 520.
$_Corporations chrétiennes_$ 679 fg.
$_Corps de métier_$ s. Berufsvereine.
$_Coulson_$ 12.
$_Criminal Law Amendment Bill_$ 17 fg.
$=D=änemark$ 153 fg., 702 fg., Arbeitgeberorganisation 622.
$Debbs$, Eugen 174 fg.
$_Demonstration day_$ (Australien) 179.
$Deutscher Buchdruckerverein$ (Prinzipalverein) 262, 587 fg., 626.
$Deutscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg.
$Deutscher Handelstag$ 522.
$Deutscher Nationalbuchdruckerverein$ 260.
$Deutscher Ziegelmeisterverband$ s. Ziegelmeisterverband.
$Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$ 364 fg.
$Diamantarbeiter$, internationale Organisation 504 fg., Diamantarbeiterbund in Holland 143.
$Döblin$ 228, 270, 275, 281 fg., 455 fg., 708.
$Döblin-Büxenstein'sches Abkommen$ 233, 270, 596; s. a. Döblin.
$Dockarbeiter$ 483, Dockarbeiterstreik von 1889 in London 27.
$_Domela Nieuwenhuis_$ 141, 423 fg.
$Doppelbesteuerung$ im Zieglergewerbe in Lippe 662, 664.
$Drechsler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg.
$Duncker$, Franz 184 fg.
$Einigungsämter$, Einigungsverfahren 43, 49, 78, 148, 150, 190, 264, 469, 543 fg., 589, 626, 670 fg., 685 fg., 691, 694 fg., 697 fg., 713.
$Einigungskonferenz$ im Haag (1889) 422.
$Einigungsverfahren$ s. Einigungsämter.
$Eisenbahnarbeiter$, $Eisenbahnbedienstete$ in Oesterreich 107, Schweiz 130, Italien 147, Amerika 174 fg., Deutschland 331 fg., 396, 710; internationale Organisation 472 fg.
$Eisenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527.
»$_Émancipation intégrale_$« 79.
$_Employers and Workman Act_$ 17.
_$Employers$, trade unions of the E._, 519.
$_Engineers_$ 9 fg., 36; s. a. _Amalgamated Society_.
$England$ 1 fg., Arbeiterorganisation 611 fg., Nachtrag 697.
$Evangelische Arbeitervereine$ 372 fg.
$Ewald$ 211 fg.
$Exekutivkomitee$ (des internationalen Lithographenverbandes) 507.
$_=F=abian Society_$ 25.
$Fabrikantenvereine$ s. Arbeitgeberverbände.
$Fabrikgesetzgebung$, internationale 419.
$Fachabteilungen$ s. Fachsektionen.
$Fachgenossenschaften$, obligatorische 378.
$Fachmeister$ s. Werkmeister.
$Fachsektionen$, Fachabteilungen 391 fg., 410, 603 fg.; s. a. Berufsvereine.
$Fachvereine$, lokale 207 fg.
$_Fair wage_$ 9, 20, 31, 39.
$Familienbeirat$ des Verbandes deutscher Post- und Telegraphenassistenten 321.
$_Fasci di lavoratori_$ (Italien) 145 fg.
$Faßfabrikation$, Arbeitgeberverband 584.
$_Federated Engineering Employers_$ (Arbeitgeberverband) 36.
$_Federation_$ s. _Socialdemocratic federation_, _Miners federation_, _General Federation_ etc.
-- $_des Graveurs et Guillocheurs_$ (in der Schweiz) 127.
-- $_des mineurs_$ (Belgien) 136.
-- $_des travailleurs socialistes de France_$ (Possibilisten) 69, 80.
-- $_horlogère_$ (in der Schweiz) 127, 652 fg.
-- $_horlogère ouvrière_$ 127, 653 fg.
-- $_Jurassienne_$ 115.
-- $_nationale des Bourses du travail_$ 75, 78.
-- $_nationale des Chambres syndicales_$ 75 fg.
-- $_nationale des syndicats ouvriers_$ 71.
-- _$of organised Trades$ and Labor Unions of the United States and Canada_ 176.
-- $_romande_$ 126.
$Feilenhauerindustrie$ in Remscheid 671 fg.
$Feldarbeiterkongresse$ (in Ungarn) 108 fg.
$Fenwick$ 31 fg.
$Fergger$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 644 fg.
$Föderation$ der Bergarbeiter in England 30.
$Former$, internationale Organisation 491 fg.
$Franken$, Fabrikant 376 fg.
$Frankreich$ 63 fg., Arbeitgeberorganisation 619 fg., Nachtrag 699 fg.
$Freies deutsches Hochstift$ 236.
$Freie Vereinigung der Kaufleute$ 369 fg.
$Freizügigkeit$ der Brauer 490.
-- der Töpfer 499.
$_Friendly societies_$ s. Hülfskassenwesen.
$Fritzsche$ 183 fg.
$=G=asarbeiterstreik$ von 1888 in London 27.
$Gasch$ 234, 280 fg., 598, 631.
$Gastwirte$, Arbeitgeberverband 529.
$Gastwirtsgehülfen$ 407.
$Geheimbünde$ (in Amerika) 164.
$Gehülfenversammlung$ (Oesterreich) 693.
$Gemeinsame Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg.
$Generalaussperrung$ in der Textilindustrie 562.
$_General Combination Act_$ (1799) 3.
$_General Council_$ (der _General Federation_) 42.
$_General Federation of Trade Unions_$ (1898) 38 fg.
$Generalkommission$ der Gewerkschaften (Errichtung auf der Berliner Gewerkschaftskonferenz) 216 fg., (Bestätigung und Aufgaben), 229 fg., 241 fg.
$Generalrat$ als Gewerkschaftsorgan 186.
-- der Internationale 416.
$Generalstreik$, Proklamierung desselben im Bergbau 463 fg.
$Genossenschaften$, ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften (England) 40.
-- in Italien 151, Deutschland 189; s. a. Produktivgenossenschaften.
$Gesamtverband$ christlicher Gewerkvereine 410 fg.
-- Deutscher Metallindustrieller 548 fg.
-- evangelischer Arbeitervereine Deutschlands 372.
$Gesellenausschuss$, Gesellenprüfung 692.
$Gesellenbruderschaft$ 259.
$Gesellenverbände$ in Frankreich 63.
$Gesellenvereine$, katholische 389.
$Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften$ (England) 15.
$Gewerbegerichte$ 691, 713.