Part 86
Verbandsorgan 55 Organisationen 518949 Mk. Agitation 54 " 136329 " Streiks im Beruf 45 " 1024114 " Streiks in anderen Berufen 33 " 39176 " Rechtsschutz 39 " 43378 " Gemaßregeltenunterstützung 30 " 39978 " Reiseunterstützung 36 " 83267 " Arbeitslosenunterstützung 17 " 275404 " Krankenunterstützung 12 " 491634 " Invalidenunterstützung 3 " 79587 " Sonstige Unterstützung 34 " 78419 " Stellenvermittelung 9 " 3826 " Sonstige Zwecke 44 " 107759 " Konferenzen und Generalversammlungen 33 " 68693 " Beitrag an die Generalkommission 50 " 41665 " Prozeßkosten 17 " 5823 " Gehälter 53 " 140423 " Verwaltungsmaterial 55 " 165926 "
In 43 Organisationen verblieben den Zweigvereinen von der Einnahme insgesamt 723101 Mk. Aus diesem Betrage sind zunächst die lokalen Ausgaben gedeckt, doch werden vielfach aus den Beträgen, welche den Zweigvereinen verbleiben, Unterstützungen an Reisende und in Not geratene Mitglieder, oder auch Unterstützungen für Streiks gegeben. Nicht in allen Organisationen wird der Zentralstelle über solche gezahlte Unterstützungen berichtet, so daß die von den Gewerkschaften für Unterstützungszwecke aufgewandten Summen sich noch beträchtlich durch diese lokalen Ausgaben erhöhen. In vier Organisationen wird die Reiseunterstützung direkt von den Zweigvereinen respektive den einzelnen Orten aus deren Einnahmen für lokale Zwecke gedeckt.
Die Ausgabe für Streikunterstützung steht in den letzten Jahren, soweit ein einzelner Posten in Betracht kommt, an erster Stelle. Sie betrug für 1898: 1073290 Mk.; 1897: 881758 Mk.; 1896: 944345 Mk. Aber auch im Jahre 1898 ist die Ausgabe für direkt an die Mitglieder gezahlte Unterstützung bei Arbeitslosigkeit in Krankheits- und Notfällen wesentlich höher als die Ausgabe für Streiks.
Es wurden 1898 gezahlt: für Rechtsschutz 43378 Mk., für Gemaßregeltenunterstützung 39978 Mk., für Reiseunterstützung 283267 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 275404 Mk., für Krankenunterstützung 491634 Mk. für Invalidenunterstützung 79587 Mk., für Beihülfe in Not- und Sterbefällen 78419 Mk. Hiernach beträgt die Gesamtsumme der Unterstützungen 1291667 Mk., denen 1073290 Mk. Streikunterstützung gegenüberstehen, doch muß der ersteren Summe noch die Ausgabe für das Verbandsorgan mit 518949 Mk. hinzugerechnet werden, so daß sie sich dann auf 1810616 Mk. beläuft und die Ausgabe für Streiks um 737326 Mk. übersteigt. Vervollständigt man hiernach die oben[342] gegebene Tabelle, so haben die Gewerkschaften in den letzten 8 Jahren aus den Verbandskassen 10574894 Mk. für die materielle und geistige Hebung ihrer Mitglieder, dagegen nur 4490077 Mk. für Streiks, mithin für die ersteren Zwecke 6064817 Mk. mehr als für den letzteren ausgegeben.
[342] S. 254.
VIII[343].
Der $deutsche Buchdruckerverband$ hat vom 19.-24. Juni 1899 in Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82 Vertretern besucht war; außerdem hatte der österreichische und der elsaß-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Döblin erstattete Bericht erwähnt die Gründung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch angeblich nur 300 Mitglieder angehören, sowie den Gutenbergbund, von dem behauptet wird, daß er gegründet sei, um den Unternehmern Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Unterstützungskasse, der zur Zeit 4000 Mitglieder angehören, sei das Wachstum des Verbandes aufgehalten. In den 4 Jahren 1895-1898 sind seitens des Verbandes an Reiseunterstützung 501899 Mk., an Arbeitslosenunterstützung 499170 Mk., an Umzugskosten und Gemaßregeltenunterstützung 209678 Mk., an Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenunterstützung 5381 Mk. (davon 3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und an Begräbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschuß von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der großen Anhäufung von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhöht werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf die gefüllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den Ueberfluß zur Erhöhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte deshalb: 1. die Reiseunterstützung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50 Wochen), 2. die Arbeitslosenunterstützung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50 Pf., 3. die Invalidenunterstützung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das Begräbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeiträgen) bezw. 200 Mk. (bei 1000 Wochenbeiträgen) zu erhöhen. Umzugsgelder bis zur Höhe von 100 Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzügen gezahlt werden. Außerdem soll der Preis für das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljährlich herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschläge an. Die Gehälter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500 Mk. erhöht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beläuft sich auf jährlich 145000 Mk.
[343] Anschluß an S. 293.
In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, daß auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich fast einstimmig für friedliche Verständigung mit den Arbeitgebern durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen hätten, daß aber die letzteren solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen Kämpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, daß die Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit den Prinzipalen, falls diese den Wünschen der Gehülfen nachkämen, nach Ablauf der gegenwärtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission für den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische Einführung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der Buchdruckereihülfsarbeiter in ein näheres Verhältnis zu treten, um eine spätere vollständige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und nur zur Unterstützung der »Solidarität«, des Organes der Hülfsarbeiter, 500 Mk. bewilligt.
Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die Generalversammlung stimmte einem abgeänderten Vertrage, der inzwischen schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach jedoch über die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus.
$Die Gewerkschaft der Buchdrucker$ hat am 6. August 1899 in Hannover ihren Kongreß abgehalten. Berichtet wurde, daß trotz des Rückganges der Preßfondsbeiträge die »Buchdruckerwacht« in Zukunft gehalten werden könne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich nicht erfüllt, da die Anhänglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu groß sei. Aber nicht die Quantität, sondern die Dualität der Mitglieder bilde die Stärke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl beträgt 226, der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nächste Kongreß soll in Kassel tagen.
IX[344].
$Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn$ hat am 9. Juli 1899 seine zweite Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten Geschäftsberichte Zählt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79 Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird hervorgehoben, daß der Verein seitens der Behörden wegen angeblicher sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, daß aber die Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen große Ruhe, Mäßigung und Disziplin bewiesen hätten.
[344] Anschluß an S. 312.
X[345].
Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen Verbandstage des $Verbandes bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter$ ist nachzutragen, daß dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als § 20 der Statuten folgende Fassung erhielt:
»Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet, für seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden möglichst günstige Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch Eingaben und Petitionen an die königliche Regierung und den Landtag; b) durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden durch Vertretung der Arbeiterausschüsse bei allen berechtigten Wünschen und Beschwerden; ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschüsse zu vollziehen, damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen.«
[345] Anschluß an S. 339.
Außerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern des äußeren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Gründung einer Krankenunterstützungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll, beschlossen. Man wählte ferner eine Petitionskommission, die bei dem Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchführung des 9stündigen Arbeitstages, Lohnerhöhung und Abschaffung der Akkordarbeit durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen erhoben, daß der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die Interessen der Werkstättenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht vielmehr für den Verband in Anspruch genommen.
Die Generaldirektion hat übrigens auch die veränderte Statutenbestimmung mit der Begründung beanstandet, daß die Inanspruchnahme oder Beeinflussung der von der Staatseisenbahnverwaltung geschaffenen Arbeiterausschüsse nicht gestattet werden könne. Der Verbandsausschuß hat aber hierauf erwidert, daß er nicht in der Lage sei, seine Statuten nochmals zu ändern.
Die Mitgliederzahl war Ende Juli 1899 auf 1600 in 19 Werkstätten gestiegen.
XI[346].
Der $Verband bayrischer Eisenbahnbediensteten$ zählte am 20. Juli 1899 3124 Mitglieder in 21 Obmannschaften und ist im weiteren Fortschreiten begriffen.
[346] Anschluß an S. 340.
XII[347].
Dem $Verbande kaufmännischer Vereine$ sind außer den früher genannten noch ferner beigetreten die kaufmännischen Vereine Bruchsal mit 186, Heidelberg mit 435, Lahr mit 263 und Ruhla mit 119 Mitgliedern, sowie der Verein für weibliche Angestellte in Stuttgart mit 325 Mitgliedern; der Gesamtbestand wird von dem Vorsitzenden für Ende Juni 1899 auf 101 Vereine mit 25277 Prinzipalen, 95783 Gehülfen, 4924 Lehrlingen und 1902 Nichtkaufleuten = 127886 Mitgliedern angegeben[348]. In der am 5./6. Juni 1899 in Eisenach abgehaltenen Generalversammlung forderte der Verband die Beseitigung der bisherigen übermäßig langen Arbeitszeit und anderer für die Gesundheit der Gehülfen nachteiligen Einrichtungen in den Ladengeschäften, ferner die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Ladenschlusses spätestens um 8 Uhr abends, die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte und eine geregelte Unterstützung bei unverschuldeter Stellenlosigkeit. Man wünschte außerdem die Befreiung der Handlungsgehülfen von der allgemeinen Invaliditätsversicherung und die Schaffung einer eigenen Versicherungsanstalt, das Verbot der Sonntagsarbeit nach 10 Uhr vormittags und die Aufnahme einer Arbeitslosenstatistik im Anschluß an die nächste Volkszählung.
[347] Anschluß an S. 352.
[348] Die mitgeteilten Zahlen der neu beigetretenen 5 Vereine würden höhere Gesamtziffern ergeben; vielleicht sind die beiden österreichischen Vereine nicht mitgezählt.
XIII[349].
Die $katholischen Arbeitervereine$ der Erzdiözese Köln stehen schon seit längerer Zeit untereinander in einer näheren Verbindung; insbesondere haben sie bereits 4 Vertretertage abgehalten, nämlich 1895 in Düsseldorf, 1896 in Krefeld, 1897 in Köln und am 12. Juli 1898 in Essen. Auf dem letztgedachten Vertretertage wurde eine dauernde Organisation unter dem Namen »$Verband der katholischen Arbeitervereine in der Erzdiözese Köln$« begründet. Organe sind 1. das Diözesankomitee, 2. die Generalversammlung der Präsides, 3. der jährliche Vertretertag der Arbeiter. Das Diözesankomitee besteht aus dem Diözesenpräses und den Bezirkspräsides. Es giebt 7 solche Bezirke, nämlich Köln, Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Düsseldorf, Essen und Elberfeld; in ihnen finden Bezirkskonferenzen statt. Auf dem Vertretertage in Essen wurde in einer Resolution die Bildung von Arbeiterberufsvereinen auf christlicher (interkonfessioneller) Grundlage für dringend notwendig erklärt zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter wie auch zur Sicherung eines dauernden friedlichen Verhältnisses und Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wo die Bildung von Berufsvereinen noch nicht möglich ist, soll versucht werden, durch Fachabteilungen, Unterrichtskurse, Arbeiterschutzkommissionen u. s. w. ihre Thätigkeit vorläufig zu ersetzen.
[349] Anschluß an S. 390.
Diözesenpräses ist Dr. $Pieper$ in M.-Gladbach, dem seit 1. April 1899 ein Arbeiter als Arbeitersekretär beigegeben ist. Der Verband zählte am 1. April 1899 133 Arbeitervereine mit 32816 Mitgliedern.
Der »$Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands$« hat am 26. August 1899 in Nürnberg einen Vertretertag abgehalten, auf dem man sich gegen die Zuchthausvorlage und für Arbeitskammern erklärte; den Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Arbeiterwohnungsfrage.
XIV[350].
Ein »$Verband christlicher Textilarbeiter$« ist am 31. August 1899 auch für Bocholt und Umgebung gegründet. Vorsitzender ist Webermeister $Karl Schiffer$. Dem Verbande traten sofort etwa 500 Mitglieder bei.
Ein gleicher Verband besteht in Wipperfürth mit 100 Mitgliedern. In Krefeld ist im März 1899 ein »Niederrheinischer Schutz- und Unterstützungsverein christlicher Textilarbeiterinnen« mit 100 Mitgliedern gegründet.
[350] Anschluß an S. 405.
XV[351].
Am 3. September 1899 ist in Düren ein »Gewerkverein christlicher Maurer« mit 600 Mitgliedern gegründet. Derselbe bezweckt den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen und auf gesetzlichem Wege. Dieses Ziel wird angestrebt 1. durch Errichtung von Ausschüssen, die bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten betreffs der Lohnfragen, der Arbeitszeit und des Arbeitsschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung treten und die Vermittelung übernehmen; 2. durch Regelung des Arbeitsnachweises; 3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse; ferner 4. durch Errichtung einer Hülfskasse für besondere Fälle, beziehungsweise durch Vermittelung des Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen.
[351] Anschluß an S. 407.
XVI[352].
Der $Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe in Berlin$ hat im Juni 1899 einen Streit mit seinen Arbeitern ausgefochten, der weitgehendes Interesse erregt hat. Da die von dem Zentralverein der Maurer geforderte Erhöhung des Stundenlohnes von 60 auf 65 Pf. auf einigen Bauten bewilligt, auf anderen aber abgelehnt wurde, so wurde auf den letzteren die Arbeit niedergelegt. Der Arbeitgeberbund beantwortete dies mit einer allgemeinen Aussperrung der Maurer, was zur Folge hatte, daß diese den allgemeinen Ausstand erklärten, dem sich auch die lokalorganisierten Maurer und die im Verein »Arbeiterschutz« befindlichen anschlossen. Der Arbeitgeberbund beabsichtigte nun, die Aussperrung auf ganz Deutschland auszudehnen, und berief auf den 19. Juni 1899 eine Konferenz deutscher Baugewerksmeister nach Berlin, auf dem die auswärtigen Vertreter im allgemeinen sich mit dem Plane einverstanden erklärten; ein auf den 27. Juni berufener Kongreß sollte über die weiteren Maßregeln beschließen. Zugleich richtete man an die Lieferanten von Baumaterial die Aufforderung, während des Streites Baumaterialien an diejenigen Unternehmer, die weiter arbeiten ließen, nicht zu liefern. Es ist das große Verdienst des Berliner Gewerbegerichtes, daß es bei dieser Sachlage eingriff und ohne die Aufforderung der streitenden Teile abzuwarten, die Vermittelung in die Hand nahm. In der That ist in einer Versammlung, die am 24. Juni stattfand, und an der außer den Vertretern der Berliner Maurer auch der Vorsitzende des Zentralvereins der Maurer Deutschlands, sowie der Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommission teilnahm, eine völlige Einigung erreicht, die nicht nur den augenblicklichen Streitpunkt dahin erledigt, daß die Einführung des Lohnes von 65 Pf. stufenweise bis zum 1. Oktober 1900 erfolgt, sondern die Schaffung einer $Tarifgemeinschaft$ bedeutet und deshalb von ganz besonderer Tragweite ist. Es wird nämlich eine Kommission aus je 9 Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen gebildet, der die Regelung der Arbeitszeit, der Pausen, der Lohnverhältnisse, die Einrichtung der Werkstätten u. dgl., sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien obliegt. Gegen die Entscheidung der Kommission kann innerhalb 3 Tagen die Entscheidung des Gewerbegerichtes als Einigungsamtes angerufen werden. Bis zum endgültigen Spruche der Kommission oder des Einigungsamtes dürfen Bausperren unter keiner Bedingung verhängt werden; nach der endgültigen Entscheidung sind sie nur insoweit zulässig, als derselben nicht Folge geleistet wird. Alljährlich im Herbst tritt die bezeichnete Kommission zusammen, um für die nächste Bauperiode die Arbeits- und Lohnverhältnisse festzusetzen; ihrer Entscheidung haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen. Unter den 9 Vertretern der Arbeiter soll sich je ein Mitglied des Zentralverbandes, der Lokalorganisation und der Gewerkschaftskommission befinden.
[352] Anschluß an S. 568.
Diese Verständigung ist nach ihrer Billigung seitens beider Teile in Kraft getreten; die wesentliche Bedeutung derselben liegt darin, daß beide Teile ihre gegenseitigen Organisationen als berechtigt zur Erledigung örtlicher Streitigkeiten anerkannt haben.
Das gute Beispiel der Maurer hat zur Folge gehabt, daß auch seitens der Zimmerer und der Bauhülfsarbeiter Schritte eingeleitet sind, um ähnliche Einrichtungen zu schaffen.
Hat bei den mitgeteilten Verhandlungen der Arbeitgeberbund ein anerkennenswertes Entgegenkommen bewiesen, so ist derselbe doch durchaus nicht gewillt, die auf die Erweiterung der Machtsphäre der Unternehmer gerichteten Bestrebungen fallen zu lassen, vielmehr hat er in einer Vorstandssitzung vom 5. August 1899 beschlossen, an den Bundesrat, die Ministerien der Bundesstaaten und an die Konservativen und die Zentrumsfraktion des Reichstages Proteste gegen die Errichtung paritätischer Arbeitsnachweise zu richten, letztere vielmehr ausschließlich für die Arbeitgeber zu beanspruchen; ebenso erklärte man sich für die Zuchthausvorlage.
XVII[353].
Der bestehende Verband der Böttchermeister hat seine Wirksamkeit auf ganz Deutschland ausgedehnt und führt deshalb jetzt den Namen: »$Verband der Faßfabrikanten und Böttchermeister$«. Als Zweck wird in den Statuten bezeichnet die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten Angriffe. Der jährlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht, neben den jährlichen auch außerordentliche Beiträge auszuschreiben, deren Höhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung den Beschlüssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem Verbandstage hat der Vorstand über die wichtigsten Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere über »Lohn-Streik-Bewegungen« Bericht zu erstatten. Nähere Bestimmungen über die weitere Behandlung sind nicht gegeben.
[353] Anschluß an S. 585.
XVIII[354].
Eine interessante Arbeitgebervereinigung ist der »$Verband der deutschen Schuh- und Schäftefabrikanten$«. Schon 1880 wurde derselbe in einer Versammlung in Eisenach gegründet; er zählt heute 12 Zweigverbände mit 230 Mitgliedern. Der Zweck des Verbandes ist nach dem Statute die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Schuh- und Schäfteindustrie; insbesondere verpflichten sich die Mitglieder, bei vorkommenden Arbeitseinstellungen sich gegenseitig zu unterstützen. In einem besonderen Anhange zum Statute sind die »Bestimmungen über die Pflichten der Mitglieder bei Arbeiterbewegungen« zusammengestellt. Danach will der Verband den koalierten Arbeitern ein feste Koalition der Fabrikanten gegenüberstellen, doch wird der Schwerpunkt der Thätigkeit in die Zweigvereine gelegt. Jedes Mitglied hat Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu schlichten vermag, sofort bei dem Vorstande des Zweigvereins zur Anzeige zu bringen, der nach gewissenhafter Prüfung die Beilegung auf gütlichem Wege versucht. Mißlingt dieselbe und trifft den Fabrikanten keine Schuld, so sind die Mitglieder des Verbandes verpflichtet, während der Dauer der Arbeitseinstellung die streikenden Arbeiter nicht zu beschäftigen. Nach Beendigung des Ausstandes dürfen solche Arbeiter innerhalb der nächsten 4 Wochen nur dann eingestellt werden, wenn der frühere Arbeitgeber auf deren Beschäftigung verzichtet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorstand eine Konventionalstrafe bis zu 500 Mk. festsetzen oder auch den Ausschluß aus dem Verbände verfügen. Der Verband hat einheitliche Entlassungsscheine eingeführt und für alle Mitglieder obligatorisch gemacht. Das für die Zweigvereine aufgestellte Normalstatut enthält noch nähere Bestimmungen. Danach hat nach erfolgter Anzeige eines Streitfalles der Vorstand sofort eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher der Fall zu prüfen ist. Bedarf es weiterer Aufklärung, so wird eine Kommission aus 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Parteien zu hören und sich durch Prüfung der Beweisstücke, insbesondere der Listen und Bücher, ein Urteil zu bilden hat. Entscheidet die Kommission gegen das Mitglied, so hat dasselbe unverzüglich Folge zu leisten. Im umgekehrten Falle hat die Kommission ihre Entscheidung den Arbeitern zu eröffnen. Fügen diese sich nicht, so ist sofort eine neue Generalversammlung einzuberufen, die das Recht hat, die sofortige Einteilung des Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern zu beschließen. Jedes Mitglied hat nach 4 Klassen (Wochenarbeitslohn bis 500, 1000, 1500 und 2000 Mk.), nach dem sich auch das Stimmrecht bestimmt, Solawechsel Von 3000-9000 Mk. zu hinterlegen, die bei Widerstand gegen die Beschlüsse der Generalversammlung in Umlauf gesetzt werden.
[354] Anschluß an S. 582. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat $Manz$ in Bamberg.