Part 82
Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die Feilenhauerindustrie zu hoher Blüte entwickelt. Aber seit den 1890er Jahren trat infolge der Absperrungsmaßregeln in großen Absatzgebieten und starker ausländischer Konkurrenz ein Rückgang ein, der die ganze Industrie schwer schädigte, insbesondere aber die Löhne auf eine tiefe Stufe herabdrückte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als Hausindustrielle thätig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem großen Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende Innung an den Bürgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung. Dieser hörte zunächst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben die Klagen als begründet anerkannt hatten, berief er eine größere Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Gründung beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer für das beste Mittel der Abhilfe erklärte. Nachdem man auch den Landrat $Königs$ zugezogen hatte, da man sich überzeugte, daß die Organisation auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden müsse, erfolgte die Gründung der Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wörtlich denjenigen der letzteren[309].
[307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhältnisse und Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift »Gemeinwohl«, Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Königs$ in Lennep wertvolles Material zur Verfügung gestellt.
[308] Es wird erwähnt, daß die Löhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, daß aber hiervon noch häufig Abzüge stattfänden.
[309] Vgl. oben S. 669.
Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, für ein gutes Verhältnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied hat für jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlöhne, unter denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; höhere Löhne dürfen mit den einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlöhne müssen allen im Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte, die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollständige Arbeitseinstellung zu beschließen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der gefaßten Beschlüsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten Mindestlöhnen arbeiten läßt, sei es auch nur durch sog. Strohmänner. Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk. Strafe Folge zu leisten.
Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, für ein gutes Verhältnis zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnsätze in beide Teile zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann jeder Feilenhauer werden, der selbständig zu Hause oder in einer Fabrik arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben und zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder. Niemand darf unter den Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung einzelner Arbeitgeber oder zu vollständiger Arbeitseinstellung überzugehen, hat jedes Mitglied den gefaßten Beschlüssen unbedingt Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der Vergleichskammer.
Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, daß kein Fabrikant weniger als die festgesetzten Löhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren Löhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der vertragschließenden Vereine beschränkt. In der aus je sieben Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer führt ein unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310].
[310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der Bürgermeister.
Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht statt, sondern die Vereinbarung über einen neuen Preistarif kann nur von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorständen der Vereine eine Einigung über streitige Fälle nicht statt, oder ist der eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann über den betreffenden Fall endgültig zu entscheiden.
Die Vorstände der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000 Mark verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur Ausführung zu bringen bezw. den Ausschluß von Mitgliedern zu verfügen. Zur Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden.
Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fällt dem gemeinnützigen Bauverein in Remscheid zu.
Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate vorher von einem der beiden Teile die Kündigung erfolgt.
Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Mitglieder des Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschäftigen und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten dürfen.
Die Gründung der beiden Vereine, und die Durchführung dieser Beschlüsse stieß auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern, von denen 800 sofort und die übrigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunächst nur 70 sich anschlossen, während etwa 50 sich ablehnend verhielten, da sie überhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Löhne den Bestimmungen einer zur Hälfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer zu fügen, insbesondere aber geltend machten, daß die unter den Augen der Behörde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung der Begehrlichkeit und eine Stärkung der Sozialdemokratie mit sich bringen werde. Da aber die Arbeiter das größte Gewicht darauf legten, daß alle Fabrikanten sich anschlössen, so griffen sie zu dem Mittel, den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer hierbei natürlich neutral bleiben mußte, sahen sich fast alle noch rückständigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen, dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.
Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunächst ein außerordentlich günstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der Vergleichskammer befleißigten sich der strengsten Unparteilichkeit und die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefaßt. Häufig gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhängen, die der Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annäherung schon soweit gediehen, daß man beschloß, Streitigkeiten zunächst durch Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so daß die Kammer nur ausnahmsweise zusammentreten mußte. Ebenso wurde ein gemeinsamer Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des Feilenhauervereins übertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt die im Statute für Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fällen der Ausgleich nur mit Hülfe der Vergleichskammer. Von den beiden Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das günstigste Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten, doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin übten und, falls sie im Unrecht waren, mit großer Entschiedenheit gegen sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit anerkennenswerter Mäßigung auftraten und erklärten, größeres Gewicht, als auf augenblickliche Lohnerhöhungen, auf ein geregeltes Verhältnis beider Teile zu legen. Ja, während bis dahin gerade die Feilenhauer das unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevölkerung gebildet hatte, erklärten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, daß sie den beruhigenden Einfluß auch in ihren Gewerben verspürten.
Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten erkannten an, daß durch die neue Einrichtung nicht allein die für die Arbeiter schädliche Lohndrückerei beseitigt, sondern dadurch auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte die Minderheit den gegen sie geübten Zwang und die Beeinträchtigung ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwürdigendes Zugeständnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die soziale Ordnung.
Zunächst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 mußten 46 Mitglieder des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen werden, so daß der Bestand auf 75 herunterging. In derselben Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf den Tarif gekündigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschluß rückgängig und erteilte seine Zustimmung.
Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer Lohnerhöhung unter Kündigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhöhung seitens des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch Androhung seines Rücktrittes die Ermäßigung auf 2/3 durchgesetzt war, erklärte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht ungünstig gegenüberzustellen, aber die Erfüllung bis zum Eintritte besserer Geschäftsverhältnisse verschieben zu müssen. Auf Rat der mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf; aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen Zusammenschluß erlangten Kräftigung glaubte, das augenblicklich durch die ungünstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen, und so gelang es nicht, die mit der Kündigung hinfällig gewordene gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.
Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den letzten Jahren eine besondere Thätigkeit nicht entwickelt, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß infolge der zunehmenden Einführung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen zum fabrikmäßigen Betriebe übergeht.
8. Die Bergische Bandindustrie[311].
Infolge der schlechten Geschäftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslöhne in der Bandindustrie in dem Maße, daß die Innung der Bandwirkermeister in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschloß, mit den Fabrikanten wegen Festsetzung einer Liste von Minimallöhnen in Verbindung zu treten. Nach längeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbänder, so daß die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat. Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich der Herrenhutbänder, für die es erst nach langen Verhandlungen und scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die mit dem 1. April 1893 zur Einführung gelangte. Die Schwierigkeiten bestanden insbesondere darin, daß auch die zur Annahme geneigten Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, daß alle ihre Kollegen sich beteiligen würden, und daß es anfangs nicht möglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs erhobene Bedenken, daß beim Eintritt ungünstiger Konjunkturen die Liste nicht durchführbar sein würde, hat sich nicht allein als unbegründet erwiesen, sondern in der bald nach Einführung der neuen Einrichtung eingetretenen ungewöhnlich schlechten Geschäftslage hat sich dieselbe so bewährt, daß beide Teile sie als einen Segen für die Industrie bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel vorschob.
[311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftführer des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in Ronsdorf, zur Verfügung gestellt.
Die Durchführung dieser Maßregel war nur möglich durch Schaffung beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem »$Verbande Bergischer Bandwirkermeister$« zusammenschlossen. Derselbe bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religiöse und politische Erörterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit Schaden erleiden, eine angemessene Unterstützung bewilligt werden. Der Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden Ausschuß, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu vereinbaren und das gute Verhältnis mit den letztern aufrecht zu erhalten. Die Mitglieder dürfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Verbande unter den festgesetzten Minimallöhnen nicht arbeiten. Sollte der Verband beschließen, daß für einen Fabrikanten, der die Liste nicht innehält, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch arbeitslos werdenden Mitglieder zu unterstützen.
In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und außerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende $Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, für die Interessen beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, daß das gute Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten bleibt. Den Beschlüssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrücklich festgesetzt, daß unter diesen Sätzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein Meister Arbeit annehmen darf. »Sollte das eine oder das andere dennoch geschehen, so übernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, für den die Vereinbarung übertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten, wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschäftigen.«
Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zählt 9 Ortsvereine mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandstühlen; ein Teil der Meister, die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt fern gehalten. Die Erklärungen beider Organisationen Stimmen dahin überein, daß sich die bestehende Einrichtung durchaus bewährt hat; alle Streitigkeiten sind bisher gütlich beigelegt.
Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der Verkaufspreise für die hergestellten Erzeugnisse herbeizuführen, haben bisher keinen Erfolg gehabt.
9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid.
Im Jahre 1890 bildete sich in Remscheid ein Verein der Schlittschuhfabrikanten, der den Zweck hatte, die Verkaufspreise bei allen Mitgliedern gleich zu stellen und der verhängnisvollen Preisdrückerei entgegenzuwirken. Aber schon nach zweijährigem Bestehen zeigte sich die Unmöglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, indem die vielfachen Umgehungen der getroffenen Verabredungen und die Nichtbeteiligung eines Teiles der Fabrikanten für diejenigen Mitglieder, die sich streng an das Abkommen hielten, starke Beeinträchtigung ihrer Kundschaft zur Folge hatte. Der Verein löste sich deshalb auf.
Gleichzeitig mit dem Fabrikantenverein war auch ein $Schlittschuharbeiterverein$ gegründet, der den Zweck verfolgte, einen gleichmäßigen Lohntarif bei allen Fabrikanten herbeizuführen. Nachdem es anfangs, wenngleich nur mit Hilfe von Streikandrohungen gelungen war, die meisten Fabrikanten zu entsprechenden Zusagen zu bewegen, verloren durch die Auflösung des Fabrikantenvereins auch diese Bestrebungen ihren Boden und ist der Schlittschuharbeiterverein in Vergessenheit geraten.
10. Die französischen _syndicats mixtes_[312].
Wie oben[313] ausgeführt, war die alte Organisation der Zünfte, die eine Vereinigung von Meistern und Gesellen darstellte, durch die Revolutionsgesetzgebung zerstört. Allerdings hatten sich einzelne Vereinigungen, wie diejenige der Bäcker in Paris, dem Gesetze zum Trotz erhalten, ebenso hatten sich bereits längere Zeit vor dem Gesetze von 1884 Vereine von Arbeitern einerseits und von Arbeitgebern andererseits (_chambres syndicales_) gebildet. Bei Erlaß des Syndikatsgesetzes gab es an Vereinen der Arbeitgeber in Paris 185 mit 25000 Mitgliedern, in der Provinz 103, die auf 52 Orte verteilt waren. Arbeitersyndikate bestanden in Paris 237 mit etwa 50000 Mitgliedern, in der Provinz über 600[314].
[312] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf dem Buche von $Boissard$ _Le syndicat mixte_, Paris 1897, _Rousseau et Guillaumin_.
[313] Vgl. oben S. 63 ff. und S. 619 ff.
[314] Die Zahlen sind dem Buche von $Boissard$ entnommen, stehen aber nicht im Einklang mit den oben angegebenen der _annuaires_.
Schon mehrfach hatte man auch den Versuch gemacht, eine gemeinsame Organisation herzustellen, aber nur in einem einzigen Falle war dies gelungen, indem in Paris die beiden _chambres syndicales_ der Buntpapierfabrikation sich zu einer _chambre mixte_ vereinigt hatten, die nicht allein die Regelung der Löhne, sondern auch das Lehrlingswesen und die des gewerblichen Unterrichts zum Gegenstande ihrer Wirksamkeit machte. Dieses Beispiel fand mehrfach Beachtung, und insbesondere die katholisch-soziale Richtung, die sich in dem _Oeuvre des cercles catholiques d'ouvriers_ eine Organisation geschaffen und sich das Ziel gesteckt hatte, »dem verhängnisvollen Gegensatze zwischen Arbeitgeber und Arbeiter entgegenzuwirken und die im Interesse des sozialen Friedens und des nationalen Gedeihens unabweisliche Verständigung beider Faktoren der Produktion herbeizuführen«, warf sich, nachdem das Gesetz von 1884 die Grundlage dafür geschaffen hatte, mit Eifer auf die Gründung von _syndicats mixtes_. Allerdings war es erst im Parlament gelungen, dem Gesetzentwurfe, der nur Syndikate der Unternehmer und solche der Arbeiter kannte, die _syndicats mixtes_ ebenso wie die _syndicats agricoles_ einzufügen, aber ein Antrag des Grafen de Mun, ihnen besondere Vorrechte, insbesondere das Recht des Grunderwerbes beizulegen, war aus Furcht vor dem Besitze der »toten Hand« abgelehnt. Der Zweck des _syndicat mixte_ wird von seinen Verteidigern dahin bezeichnet, »auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Produktion den Zustand der Anarchie und des Gegensatzes zu ersetzen durch die Organisation und den Familiensinn«. Dabei macht man kein Hehl aus der Auffassung, daß der Arbeitgeber der natürliche Berater und Schützer des Arbeiters sein müsse und hält dem Einwande, daß der Arbeiter sich nicht mehr als unmündiges Kind behandeln lassen wolle, entgegen, daß dem Arbeitgeber freilich nicht die Stellung eines Vaters, aber doch diejenige eines älteren Bruders zukommen müsse. Endlich tritt überall das religiöse Element stark hervor, z. B. schon in der Wahl der Namen für die Organisationen, die sich regelmäßig an irgend einen Heiligen anlehnen.
Das hauptsächlichste Wirkungsgebiet der _syndicats mixtes_ ist die Großindustrie. Die Grundlage der Organisation ist das einzelne Unternehmen. Um die typische Form zu zeigen, mögen hier die Einrichtungen des _Val de bois_ kurz erläutert werden, da sie gewissermaßen das Muster des ganzen Systems darstellen. Das Unternehmen wurde am 2. August 1885 unter dem Namen »_Corporation chrétienne_« gegründet und ist von seinem Urheber, $Harmel$, in einem besonderen Buche beschrieben. Das _syndicat mixte_ setzt sich zusammen aus den Geschäftsinhabern und den höheren Beamten (Direktoren, Ingenieuren) einerseits und den Arbeitern, Arbeiterinnen und anderen Angestellten andrerseits. Das gemeinsame Organ ist der _conseil syndical_, der sich alle Monate versammelt. Innerhalb desselben bestehen zwei Gruppen, nämlich einerseits die Geschäftsinhaber nebst den von ihnen bestimmten Beamten unter dem Namen des _comité_, und andrerseits eine gleiche Anzahl durch die Arbeiter erwählte Vertreter, das _conseil intérieur_. Beide Gruppen versammeln sich wöchentlich; sie sollen durchaus gleichberechtigt und von einander unabhängig sein.
Das _conseil syndical_ hat die gemeinsamen Einrichtungen zu beschließen. Als solche bestehen eine Unterstützungskasse, eine Genossenschaft, die in mehreren Abteilungen für Bäckerei, Kleidungsstücke, Schmuck, Wäsche, Hüte u. s. w. zerfällt, eine Vorschuß- und Darlehnskasse, eine Sparkasse, eine Auskunftstelle, eine Unterkunft für junge Leute, eine Bibliothek und Anstalten für religiöse Interessen und Erbauung, endlich eine Familienkasse, die kinderreichen Familien entsprechende Zuschüsse zum Lohne gewährt. Die Arbeiter haben einen jährlichen Beitrag von 25 Cts. zu zahlen; die Prinzipale leisten freiwillige Zuschüsse. Die erzielten Erfolge sind durchaus befriedigend.
Aber so wichtig die gemeinsame Organisation in dem einzelnen Unternehmen als Grundlage für das _syndicat mixte_ ist, so bildet sie doch nur das eine der beiden Elemente, zu dem das andere, nämlich die Verbindung einer größeren Anzahl solcher Einzelorganisationen hinzukommen muß, und wenn in _Val de bois_ für die dortige Einrichtung der Name _syndicat mixte_ in Anspruch genommen ist, so ist dies nicht völlig berechtigt, denn man versteht hierunter eine einheitliche Organisation für $mehrere$ industrielle Unternehmungen. Der Hauptsitz der _syndicats mixtes_ ist der Norden Frankreichs, insbesondere Lille, Douai, Roubaix, Tourcoing, Fourmies und Armentières. Alle dort bestehenden Syndikate sind das Werk der am 15. August 1884 von einem Geistlichen Alet gegründeten _Association catholique des patrons de la région du Nord de la France_. Von etwa 20 Teilnehmern stieg die Zahl bald auf 44; im September 1896 betrug sie 110. Zwei Jahre später wurde die Vereinigung, da sie dem gesetzlichen Verbote zuwider auch Nichtfranzosen aufgenommen hatte, polizeilich aufgelöst, doch ihre Schöpfungen wurden dadurch nicht berührt.