Part 81
Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Während von einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt für erforderlich, hier völlig offene Aussprache herbeizuführen. Als Uebelstände bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, daß die Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch führten und die Einkäufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar vor Schluß der Campagne den Arbeitern vorlegten, so daß diesen eine Prüfung meistens nicht möglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß während der Campagne regelmäßig Abrechnungen über die Kommunie stattfinden und Kontobücher für jeden Ziegler über die von dem Meister bezogenen Gegenstände eingeführt werden, auch soll auf jeder Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern gewählte Kommission geprüft werden. Ein noch weiter gehender Antrag, daß der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder daß Kantinen eingerichtet und der Behörde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekämpft, weil ein solches Verfahren die Autorität des Meisters untergraben und ihn gewissermaßen unter Kuratel stellen würde, auch die Kantinen durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines $Arbeits$- $und Stellennachweises$ für Meister und Ziegler. Man beschloß einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschäftsstelle zu verbindenden, allen Mitgliedern gleichmäßig zugänglichen Stellen- und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der obersten Kontrolle gebeten werden.
Schließlich verhandelte man über das Verhältnis des Vereins zu dem im letzten Jahr gegründeten »Deutschen Ziegelmeisterverbande«. Es wurde einstimmig folgender Antrag angenommen:
»Die Generalversammlung erklärt, daß ein bezirksweiser Zusammenschluß der Meister im Anschluß an den Gewerkverein nützlich und bisweilen notwendig sein kann, daß aber ein unabhängig vom Gewerkverein stehender Meisterverein schädlich sei und nur dazu diene, daß die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt und die Agitation der Sozialdemokratie befördert werde; die Generalversammlung beschließt daher, daß niemand zugleich Mitglied des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschließen und dem Vorstand desselben unterordnen will.«
In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten Generalversammlung$ waren außer etwa 200 Mitgliedern 52 stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen. Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen dieselben, wie in früheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern für die nächste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Für Rheinland ist, wie schon früher für Westfalen, die Befreiung von der doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften in ein näheres Verhältniß getreten und Mitglied der »Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen« geworden. Sehr wirkungsvoll hat sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41 Beschwerden an die Behörden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen von Erfolg gewesen. Die Geschäftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschuß ins Leben getreten, dagegen haben die von der lippeschen Regierung unterstützten Bestrebungen weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes für jugendliche Arbeiter und Frauen, insbesondere der Ausschluß der letzteren von der Wanderarbeit, keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschloß deshalb, daß die dem Vereine angehörenden Meister im Interesse der Sittlichkeit Wanderarbeiterinnen nicht beschäftigen dürfen. Wegen der »zahlreichen, ja fast allgemeinen« Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen belgischen und holländischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an die Behörde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt 1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. für Zusammenschluß der Meister zur Erzielung günstiger Vertragsabschlüsse, 3. zur Bekämpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schädigender Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der Lohn herabgedrückt wird. Eingehend wurde über den Arbeitsnachweis verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu großen Uebelständen Anlaß gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu leiden haben. Es würde deshalb bedauert, daß der von dem Vereine unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der Ziegeleibesitzer vorläufig gescheitert sei. Es würde eine Zentralstelle für Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen für andere Gegenden eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Blätter, die »Lippesche Zieglerzeitung« und »Gut Brand«.
Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.
Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung große Mühe kosten wird, liegt darin, daß, wie schon erwähnt, viele Ziegler die Abstellung der hervorgehobenen Uebelstände gar nicht wünschen, weil sie darin einen Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkürzung der Arbeitszeit. Hinsichtlich deren mußte, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen, in der ersten Generalversammlung ausdrücklich erklärt werden, daß man an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; außerdem wurde der Ausdruck des Programmentwurfes »Verkürzung« in »Regelung« der Arbeitszeit umgeändert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Ziegler in ihrer Mehrheit für eine gewerkschaftliche Bewegung noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegründete Verein Bestand haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhängig, ob es den leitenden Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die nötige Rücksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmähliche soziale Erziehung hinzuwirken.
Vielleicht ist der Verein in der nächsten Zeit vor eine schwere Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwähnten Verhältnisses zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem »Verband deutscher Thonindustrieller« eine einheitliche Organisation für ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes Verhältnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung zu entsenden, um nach dem Vorbilde des »Verbandes deutscher Arbeitsnachweise« einen paritätischen Nachweis unter gleichmäßiger Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte, und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundsätzliche Verständigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die »Thonindustriezeitung«, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen erhoben wurden, insbesondere daß er die christlich-patriotische Maske nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen zu verdecken, die hauptsächlich darin hervorträten, daß der Verein nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit fordere, außerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz unmöglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14 Stunden durchgesetzt habe, so sei es die höchste Zeit, ihm energisch entgegenzutreten. Die Führer des Vereins seien systematisch bestrebt, den Arbeitern höhere Ansprüche an das Leben einzuimpfen und sie unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen Verein begünstige, so wisse sie gar nicht, daß sie damit Bestrebungen unterstütze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tüchtigen, zielbewußten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus bildet für alle ähnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhöhen. Selbst die Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie, sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekämpft, bekämpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, daß er das Schlagwort »sozialdemokratisch« hinwirft, versteht entweder nicht, was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er will mit Bewußtsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende Abneigung und Furcht als Hülfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er betrügt.
Der Verband der Thonindustriellen hat übrigens den Feldzug gegen den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben hat, Meister, die »agitatorisch« thätig gewesen sind, nicht zu beschäftigen, ja auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung ist ausdrücklich gesetzt: »die Bekämpfung des Gewerkvereins«. Man nimmt in Lippe an, daß dieser Haß durch die »Agenten« geschürt sei, deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelänge, durch Gewaltmaßregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten, so könnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen können, würde dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug, klare Verhältnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen wird dies wünschen, aber man soll dann wenigstens auch darüber keine Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begünstigt. Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck für den Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband der Thonindustriellen schließlich zum Nachgeben bewogen; es ist begreiflich, daß diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen der Preußischen Regierung im schärfsten Gegensatze steht, allgemeines Aufsehen erregt hat.
6. Solinger Stahlwarenindustrie[306].
Die berühmte Stahlwarenindustrie in Solingen begann im 15. Jahrhundert als handwerksmäßiger Betrieb und hat diese Form bis zum Beginne des 17. Jahrhunderts beibehalten. Verfertiger und Verkäufer der Waren waren dieselben Personen. Die einzelnen, nach der Gattung der Waren abgeteilten Gruppen hatten sich zu Bruderschaften verbunden, die vererblich und gegeneinander streng abgeschlossen waren. Man war bestrebt, eine möglichste Gleichheit des Einkommens unter den Mitgliedern herbeizuführen. Diesen Zweck verfolgten Maßnahmen, die heute in anderem Zusammenhange wieder aufgenommen sind, wie Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit, Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge und des Höchstbetrages der Produktion.
[306] Das benutzte Material verdanke ich überwiegend den Mitteilungen des Landrats $Dönhoff$ in Solingen. Eine litterarische Behandlung desselben bietet der Aufsatz: »Arbeiterorganisationen und Vergleichskammern in der Solinger Industrie« im Jahrgang II, Nr. 8 der Zeitschrift der Zentralstelle für Wohlfahrtseinrichtungen vom 15. April 1895. Eine Darstellung der interessanten Entwickelung der Solinger Industrie, der einige der folgenden Angaben entnommen sind, bietet das Buch von $Alphons Thun$: »Die Hausindustrie am Niederrhein«.
Für die sozialpolitische Würdigung der Verhältnisse ist es von Bedeutung, daß es bei der letzten Reichstagswahl zu dem einzig dastehenden Ereignisse einer doppelten sozialdemokratischen Kandidatur gekommen ist, indem gegenüber dem Parteikandidaten $Scheidemann$ der frühere Abgeordnete $Schumacher$ aufgestellt wurde, dessen Anhänger dann bei der Stichwahl für den liberalen Kandidaten $Sabin$ stimmten. Im Gegensatz hierzu haben die offiziellen Sozialdemokraten bei der letzten Stadtverordnetenwahl die Wahl von $Schumacher$ dadurch vereitelt, daß sie in der Stichwahl für den bürgerlichen Kandidaten eintraten. Spielen dabei auch persönliche Reibereien eine Rolle, so ist doch von Bedeutung, daß $Schumacher$ der gemäßigten Richtung angehört, die insbesondere die Politik aus den Gewerkschaften fern gehalten wissen will.
Seit dem 17. Jahrhundert entwickelt sich die Form der Hausindustrie, indem die Vermehrung der Produktion und deren Absatz nach außerhalb dazu führt, daß die Verfertigung der Waren und deren Vertrieb sich sondern. Einzelne Mitglieder der Bruderschaften beschäftigen sich überwiegend mit dem Handel, es bildet sich ein besonderer Kaufmannsstand, und der nicht handeltreibende Meister sinkt immer mehr auf die Stufe des Lohnarbeiters herab. Es ist karakteristisch, daß schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts die Lohnfrage die gleiche Rolle spielt, wie heute. Lohnkämpfe zwischen Handwerkern und Kaufleuten beherrschen das 18. Jahrhundert und geben Anlaß dazu, obrigkeitliche Lohnsatzungen aufzustellen, in denen für die verschiedenen Gruppen Mindestlöhne festgesetzt werden. Damit Hand in Hand geht der Kampf gegen das Drucksystem. Die 1809 eingeführte Gewerbefreiheit führte zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeiter, und erst die mit der Gewerbeordnung von 1869 gewährte Koalitionsbefugnis gab das Hilfsmittel, sich hiergegen zu schützen. Zuerst traten 1871 die Messerschleifer zu einem Verein zusammen, stellten Preisverzeichnisse für die einzelnen Arbeitsgattungen auf und zwangen die Fabrikanten zu ihrer Annahme. Als auch die Scherenschleifer in gleicher Weise vorgingen, bildete sich zur Abwehr 1875 der Scherenfabrikantenverein, der es nach mehrmonatlichen Lohnkämpfen durchsetzte, daß gemeinsam vom Fabrikanten- und Schleiferverein ein Preisverzeichnis mit Mindestpreisen vereinbart wurde. Eine Aenderung kann nur durch dreimonatliche Kündigung herbeigeführt werden. Sowohl im Falle der Kündigung, wie bei Streitigkeiten über den bestehenden Tarif beschließt eine von beiden Teilen gewählte Vergleichskammer. Dieses System ist nach und nach von den meisten der übrigen Gruppen (Scherenhärter und -feiler, Tafelmesserschleifer, Gabelschleifer, Rasiermesserschleifer, Taschen- und Federmesserschleifer u. s. w.) angenommen.
In den in neuerer Zeit entstandenen Industrien (Regenschirmgarnituren-, Bügeleisen-, Stiefeleisenfabrikation u. s. w.) herrscht der fabrikmäßige Betrieb, der auch in die Schwert-, Messer- und Scherenfabrikation, wenn auch langsam so doch mehr und mehr eindringt, obgleich die Schleifer ihm durch Ausstände entgegenzuwirken suchen.
Ein sehr großer Teil der Arbeiter in der Stahlwarenindustrie gehört den Fachvereinen an, die ihrerseits Vereinbarungen über die Löhne mit den Fabrikanten geschlossen haben. Für die Arbeiter beruht der Vorteil hierbei vor allem darin, daß ihnen Schutz gegen die bei den kleineren Fabrikanten übliche Lohndrückerei gewährt wird, während die Fabrikanten durch diese Vereinbarungen gegen Preisunterbietungen geschützt werden.
Die Statuten der für die einzelnen Gruppen bestehenden Vereine stimmen fast wörtlich überein; es genügt deshalb, aus je einem derselben die wichtigsten Bestimmungen wiederzugeben.
I. $Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins$.
»Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder Beziehung zu wahren und zu fördern und Uebergriffen seitens der Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten.
Mitglied kann jeder im Kreise Solingen wohnende Feder- und Taschenmesserfabrikant werden, der die vorgeschriebenen Verpflichtungen eingeht. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld zu zahlen, welches innerhalb der Grenzen von 150-1500 Mk. durch Vereinsbeschluß festgesetzt wird. Dasselbe dient dem Verein als Sicherheit für Innehaltung der gefaßten Beschlüsse; werden diese von einem Mitgliede übertreten, so kann die Generalversammlung über dessen Einlage verfügen.
Falls der Verein durch Uebergriffe seitens der Arbeitervereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zur Sperrung einzelner Arbeiter oder zur vollständigen Arbeitseinstellung zu schreiten, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner Einlage verpflichtet, die getroffenen Bestimmungen innezuhalten. Mitglieder, welche gegen die Beschlüsse oder Interessen des Vereins handeln, können unter Verlust ihrer Einlagen aus dem Verein ausgeschlossen werden.«
II. $Statut des Rasiermesserschleifervereins$.
»Der Verein hat den Zweck, die gewerkschaftlichen und materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und zu fördern. Mitglied kann jeder werden, der selbständig als Rasiermesserschleifer thätig ist. Jedes Mitglied zahlt 1 Mk. Eintrittsgeld und 50 Pf. Monatsbeitrag. Die Kasse des Vereins dient dazu, die entstandenen Ausgaben zu decken, die materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und dieselben bei Streiks zu unterstützen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, genau nach den bestehenden Preisverzeichnisse zu arbeiten, sowie etwaige Nichtbefolgungen von Seiten eines Mitgliedes oder eines Fabrikanten dem Vorstande mitzuteilen, auch zum Zwecke der Revision die Lieferzettel vorzuzeigen.
Der Verein gewährt den Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitgliedes ein Sterbegeld von 50 Mk.«
Eingehende Bestimmungen sind über das Halten von Gesellen und Lehrlingen getroffen. Jedes Mitglied darf nur einen Lehrling halten und nicht unter fünf Jahre Lehrzeit. Kein Meister darf mehr als zwei Personen beschäftigen, entweder zwei Gesellen oder einen Gesellen und einen Lehrling. Eigene Söhne gelten als Gesellen oder Lehrlinge, doch darf der Meister alle seine Söhne beschäftigen. Kein Mitglied darf einen Lehrling in Arbeit nehmen, der einem andern Meister rechtswidrig entlaufen ist.
III. $Tarifvertrag zwischen dem Scherenfabrikantenverein und dem Scherenschleiferverein$.
Der Vertrag ist am 13. Februar 1872 geschlossen und hat ein Preisverzeichnis aufgestellt, dessen Sätze als Mindestpreise gelten. Kein Arbeitgeber darf niedrigere Preise bezahlen, und kein Arbeitnehmer darf zu geringeren Sätzen arbeiten. Bei Uebertretungen nach beiden Richtungen sind die Betreffenden, wenn sie Vereinsmitglieder sind, von ihrem Vorstande zu warnen und im Wiederholungsfall auszuschließen. Der Schleiferverein ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß seine Mitglieder für einen Fabrikanten, -- ohne Unterschied, ob derselbe Vereinsmitglied ist oder nicht -- der nicht die festgesetzten Preise bezahlt, nicht arbeiten, wohingegen der Fabrikantenverein die Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, daß keins seiner Mitglieder einen solchen unter dem festgesetzten Preise arbeitenden Schleifer beschäftigt.
Der Tarif kann nur durch die schriftliche Kündigung eines der beiden Vereine, die drei Monate zuvor zu erfolgen hat, außer Kraft gesetzt werden. Zur Ueberwachung der pünktlichen Ausführung und zur Beseitigung hervortretender Uebelstände besteht eine Vergleichskammer aus vierzehn Mitgliedern, von denen jeder Verein die Hälfte zu wählen hat. Derselben müssen alle streitigen Fälle, sei es zwischen den beiden Vereinen oder einem Mitgliede des einen und einem Mitgliede des andern Vereins zur Entscheidung vorgelegt werden. Kein Verein ist berechtigt, gegen Angehörige des anderen Vereins irgend welche Schritte einzuleiten, ohne von der Vergleichskammer dazu ermächtigt zu sein. Diese letztere beschließt endgültig, wobei es ihr überlassen ist, zu bestimmen, ob vorher eine Beratung in den Vereinen stattfinden soll, die jedoch nur vorbereitenden Karakter hat. Die Vorstände der Vereine sind verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur Ausführung zu bringen, Verwarnungen zu erlassen oder den Ausschluß der Mitglieder zu Veranlassen. Die Kammer kann jederzeit die Preisfrage in Beratung ziehen und die ihr notwendig scheinenden Abänderungen der Vereinsstatuten in Vorschlag bringen.
Durch Beschlüsse beider Vereine vom 12. Juli 1880 ist bestimmt, daß jedes Mitglied des Schleifervereins verpflichtet ist, nur bei solchen Fabrikanten zu arbeiten, die Mitglieder des Fabrikantenvereins sind, und jedes Mitglied des letzteren nur solche Schleifer zu beschäftigen hat, die Mitglieder des Schleifervereins sind.
Aus dem am 2. Januar 1888 zwischen dem $Tafelmesserfabrikantenverein$ und dem $Tafelmesserschleifverein$ abgeschlossenen Vertrage, der sich im übrigen mit dem oben erwähnten deckt, insbesondere auch die Bestimmung enthält, daß die Schleifer nur bei Mitgliedern des Fabrikantenvereins arbeiten und diese keine Schleifer beschäftigen dürfen, die unter den Verbandspreisen gearbeitet haben, ist auch hervorzuheben, daß die Wirksamkeit des Vertrages von der Bedingung des seitens der Schleifer zu erbringenden Nachweises abhängig gemacht war, daß alle außerhalb des Vereins stehenden Fabrikanten sich zur Bezahlung desselben Preises bereit erklärt hätten. Für die Einigungskammer ist die Bestimmung getroffen, daß bei Abstimmungen, bei denen sich die Mitglieder beider Vereine geschlossen gegenüberstehen, die Sache auf die nächste Sitzung vertagt, in dieser aber, wenn sich das Gleiche wiederholt das Los entscheiden soll.
Wie man sieht, hat die Solinger Stahlwarenindustrie Einrichtungen geschaffen, die mit der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker und dem Stickereiverbande große Aehnlichkeit haben; insbesondere hat man den Grundsatz des ausschließlichen Verbandsverkehrs übernommen. Die mehrfach geäußerten Bedenken, daß die Arbeiter Preise durchsetzen würden, bei denen die Solinger Industrie nicht bestehen könne, haben bisher durch die Erfahrung keine Bestätigung gefunden. Aber allerdings treffen bei dieser Industrie verschiedene Umstände zusammen, die besonders günstig wirken. Zunächst handelt es sich ausschließlich um gelernte Arbeiter, die schwer durch andere zu ersetzen sind. Diese Arbeiter stehen als Hausindustrielle auf einer höheren Stufe, als gewöhnliche Fabrikarbeiter, wohnen auf einem kleinen Gebiete zusammen und besitzen häufig auch ein eigenes Grundstück. Die Fabrikanten haben meist kleine Betriebe und sind deshalb nicht sehr widerstandsfähig. Endlich handelt es sich um eine im Aufblühen begriffene Industrie, die höhere Preise ertragen kann. Sollte noch mehr, als dies schon jetzt geschehen ist, die Hausindustrie durch den Fabrikbetrieb verdrängt werden, so würden diese Zustände schwer aufrecht zu erhalten sein, wie sie auch auf andere Industrien bis jetzt nicht übertragen sind.
7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[307].