Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 80

Chapter 803,102 wordsPublic domain

Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern bisher aller Mühe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die wenigen, die man gewonnen hat, sind dem »Allgemeinen Verein der Töpfer Deutschlands« angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der Statistik der Generalkommission für 1898 auf 4891 beläuft; doch ist dieser Anschluß ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhältnissen keinen Anhalt findet.

Der Grund für diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation liegt nun keineswegs darin, daß etwa die Lage der Ziegler in dem Maße befriedigend wäre, um keine Wünsche nach Aenderung aufkommen zu lassen; im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenuß, wie kaum ein anderer. Mitte März, ja bei günstigem Wetter schon im Februar, ziehen die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frühestens Mitte Oktober zu ihren Familien zurückzukehren. Die Zeit des Steinformens währt vom 15. März bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der Arbeiter beschäftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst während der »Campagne« beläuft sich von 200 Mk. für den Abtragejungen bis auf 700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet während der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, daß das Beackern durch einen Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafür einige Tage als Tagelöhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes festes Verhältnis; jede Zieglerfamilie hat ihren »Ackersmann«. Für die Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstättenrecht. Während des Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in den Forsten oder als Tagelöhner.

Die Arbeitszeit während der Campagne ist ungemein lang. In dem unterelbeschen Gebiete beträgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden; in Westfalen gilt dies nur für etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14 Stunden. Die Wohnungsverhältnisse sind geradezu unglaublich; oft müssen in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschützten Schlafräumen vier Personen in demselben Bette schlafen.

Wenn trotz dieser Verhältnisse die Unzufriedenheit und deshalb die Versuche, durch eine Organisation auf Abhülfe hinzuwirken, bisher wenig Boden gefunden hatten, so erklärt sich dies in allererster Linie daraus, daß die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz sehen; sie sprechen ganz offen aus, daß bei günstigeren Verhältnissen der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrücken würde, und ebenso sehen die Lipper hierin ein Mittel, den außerlippeschen Zieglern die Spitze zu bieten.

Unterstützt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen gewerblichen Verhältnisse, wie sie gerade in Lippe üblich sind. Der $Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die äußeren Vorbedingungen der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschließlich des Logis für die Arbeiter, außerdem das Rohmaterial, Ofen, Gerätschaften u. s. w. Für den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er für den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung übergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$ zu verschaffen. Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf den Maschinenziegeleien ist der Meister selbständiger Unternehmer, der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschäftigt. Nach der älteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich nämlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog. $Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, daß sie mit ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschäftserfolge abhängig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden kommen und insbesondere den am Orte der Beschäftigung wohnenden Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der »Annehmer« ist in der Regel 1/8 der Gesamtzahl. Die Beköstigung in dem vom Besitzer zur Verfügung gestellten Logis besorgt der Meister für alle Arbeiter mit Ausnahme der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, daß er dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet, häufig aber auch weit höher steigt. Dieses Verhältnis heißt die »Kommunie«. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§ 115-119) zuwiderläuft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die Arbeiter gut dabei, da bei dem Großeinkauf geringere Preise gezahlt werden als beim Krämer. Der Beweis ergiebt sich daraus, daß der Beitrag zur Kommunie in der Regel für jeden Arbeiter während der Campagne nur etwa 150 Mk. beträgt.

Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages erfolgt nun in folgender Weise: Zunächst werden abgezogen die Steuern, Versicherungsbeiträge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre festgesetzten Löhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. »Vorzüge« bestritten, die für die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgänger, Brenner und Steinmacher in verschiedener Höhe berechnet werden. Dazu gehört auch der »Meistervorzug«; früher betrug derselbe für jeden Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es üblich, statt dessen einen bestimmten Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen. Der nach allen diesen Abzügen verbleibende Rest wird zwischen dem Meister und den Annehmern gleichmäßig geteilt.

Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus patriarchalisches. Die Ausgaben für die Kommunie werden allerdings in ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen während der Campagne stehen in seinem diskretionären Ermessen; er gewährt sie nur soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor unnützen Ausgaben zu bewahren, für gut hält.

Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler dem Meister entgegenbringen, nicht getäuscht und ist das Verhältnis zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt, aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch thatsächlich dem Ziegler die Möglichkeit verschlossen, selbst Meister zu werden. Ueberall sind die Meister die tüchtigsten, intelligentesten und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb eine starke moralische Autorität. Besteht auch zwischen Meistern und Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein Klassengegensatz.

Außer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche Zieglergewerbe hat sich nach Aufhören der dortigen Handweberei in den 40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter Beihülfe der Regierung. Zur Unterstützung des Gewerbes führte diese einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. »Zieglerboten« oder »Agenten«. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten und dafür auch gewisse Garantien für Durchführung der Verträge leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene Verträge waren ungültig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das Verhältnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulänglich geübte Regierungskontrolle führte zu einer völligen Abhängigkeit von den Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz aufgehoben. Thatsächlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl an die früheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten die einträglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben. Durch Einführung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten sehr vermehrt, indem häufig die Kassenführer der Krankenkassen ihre aus dieser Thätigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein einträgliches Agenturgeschäft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persönliche Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet.

Hiernach erscheinen in den Verhältnissen des Zieglergewerbes insbesondere folgende Punkte besserungsbedürftig:

1. der Arbeitsnachweis durch die Agenten;

2. die Arbeitsdauer;

3. die Wohnungsverhältnisse;

4. das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es führt überall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind, zu einer unerhörten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hände gegebenen Arbeiter, und zwar äußert sich dies in zwei Punkten:

a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des Meistervorzuges,

b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. --

Unter den hier kurz skizzierten Umständen war es ein nahe liegender Gedanke, in ähnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler überwiegend religiös und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben, gebührt dem Pastor $Zeiß$ in Schwalenberg, der unter Beihülfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach zunächst durch die lippeschen Lokalblätter den Plan verbreiten ließ und nach längeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die Bildung eines »$Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$« beschlossen.

Karakteristisch ist, daß die zur Vornahme der weiteren Schritte, insbesondere Beratung der Statuten, gewählte Kommission aus zwei Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten haben sich zunächst dem Unternehmen freundlich gegenübergestellt, aber doch bald herausgefühlt, daß sie bei demselben eine innerlich unmögliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der später einmal zu einer Beseitigung derselben führen muß, bewußt wurden, so daß man sie in den weiteren Entwickelungsstadien fallen ließ.

Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$ des neu begründeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgültig festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht, sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze bekennt und verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.

Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen Schäden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:

a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.

b) Regelung der täglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze für Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.

c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter über Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafräume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen Gesetzesbestimmungen.

d) Erlaß weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des Zieglergewerbes notwendig sind.

e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien.

f) Erhaltung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Zieglern.

g) Errichtung einer Auskunftsstelle für rechtliche, verwaltungsrechtliche und fachmännische Fragen.

h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes für Ziegler in Lippe.

i) Unterstützung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in außerordentlichen Notfällen.

Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind:

Gemeinsame Beratung über die Interessen des Zieglergewerbes und Veranstaltung von Vorträgen darüber in den Generalversammlungen und den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei der Regierung, bei anderen Behörden, bei den Parlamenten und in der Presse; Einreichung von Petitionen an maßgebenden Stellen, Vertretung und Durchführung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenüber den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fällen: Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien. Vermittelung zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfällen; unentgeltliche Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen und fachmännischen Fragen; Errichtung einer Unterstützungskasse, aus welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B. bei Konkursfällen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind, oder sich in außergewöhnlicher Notlage befinden, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel entschädigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist für die Ziegler auf monatlich 10 Pfg. festgestellt, für Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhöhung ihnen selbst überlassen bleibt.

Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern. Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Sülterheide bei Lage. Im Sommer besorgt die Geschäfte ein fünfgliedriger Geschäftsausschuß, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer $Ellerkamp$ in Lage ist.

Das Vereinsorgan ist die »Lippesche Zieglerzeitung«. Daneben wird aber zu Bekanntmachungen auch noch die »Lippesche Landeszeitung« benutzt. Während der Campagne erscheint außerdem noch das »Ziegler Sonntagsblatt«.

Bei der außerordentlichen Generalversammlung in Schöttmar am 10. März 1896 zählte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.

Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, daß dem Vereine zur Zeit etwa 3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehörten. In den Verhandlungen wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen Gebiete, insbesondere eine Erhöhung des Preises für 1000 Steine um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als Mißstand, dessen Bekämpfung in erster Linie angestrebt werden müsse, wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in Konkurrenz treten.

Bei den Verhandlungen über die Arbeitsdauer zeigte sich der Einfluß der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhältnisse; man wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte sich, nachdem ein Antrag wegen Ermäßigung auf 13 Stunden gegen 12 Stimmen abgelehnt war, schließlich auf 14 Stunden. Ebenso wünschte man die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter über das jetzt zulässige Maß von 11 Stunden auszudehnen, während man für das Verbot der Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der Kommunie führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmäßigkeiten rügten, während die ersteren sich darauf beriefen, daß der Meister ja zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der Mißstände auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafräume, der Bettwäsche und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule gewünscht.

In den Statuten wurde die Einrichtung einer Unterstützungskasse gestrichen und beschlossen, daß jeder Bezirksverein einen eigenen Vorstand haben solle, was in Rücksicht auf das Vereinsgesetz insofern bedenklich ist, als der Verein dann ängstlich die Klippe der Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden muß. Um die Thätigkeit für den Verein erfolgreicher betreiben zu können, wurde ein Geschäftsführer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein Nebengeschäft betreiben darf.

An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften Wohlwollens der Regierung versicherte.

Auch an der am 29. Januar 1898 in der »Zieglerbörse« in Lage abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der Bürgermeister von Lage, die Gewerberäte der beteiligten Bezirke, mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete $Hüpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte, daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschäftsberichte ist folgendes hervorzuheben:

Der Verein hat sich über das Fürstentum Lippe hinaus ausgedehnt und zählt außer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen, 1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich auch einige aufgelöst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898 2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl vertreten sind, ist 1897 fünfmal zusammengetreten; der Geschäftsführer hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, daß der von dem Vereine befolgte Grundsatz, daß das Ziegelgewerbe nur bei festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen könne, sich bewährt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte Agitation der letzteren in Lippe völlig vergeblich gewesen sei. Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur möglich, wenn man neben aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekämpfe. Wenn einige Meister, die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so müsse er das in dem Bewußtsein ertragen, daß alle verständigen Meister auf seiner Seite standen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bekämpfung der Sozialdemokratie, schließe der Verein alle Parteipolitik aus. In seiner Thätigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen, insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das man auch für die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkürzung der Arbeitszeit um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordsätze um 18% erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000 Mk. erzielt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten beabsichtigt. Großen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fällen ist der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fünf Prozesse hat der Verein auf seine Kosten für die betreffenden Mitglieder geführt, da sie von grundsätzlicher Bedeutung waren. In 60 Fällen handelte es sich um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist durch Vermittelung des Vereins eine gütliche Verständigung erzielt. In 23 Fällen standen schlechte Wohnungsverhältnisse in Frage, insbesondere Klagen über Reinlichkeit, Bettwäsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu nennen, an die Behörden gewandt und Abhülfe geschafft. Auch an den Bundesrat und verschiedene Staatsbehörden hat der Verein Eingaben gerichtet, insbesondere wegen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.

In der Versammlung kamen großenteils dieselben Gegenstände zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende Regierungsvertreter seine Unterstützung zugesagt hatte, einer Kommission überwiesen. Ueber die Mißstände im Zieglergewerbe wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen veranstalteten Umfrage ein ausführlicher Bericht erstattet. Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstände in der Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann sowohl überlange Arbeitszeit und Schädigung des Verdienstes als auch Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst zu Arbeitsniederlegungen geführt haben. Es wurde beschlossen, jeden Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder, die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der Unterelbe, Oste oder Este länger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben öffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschließen. Uebrigens wurde bei den Verhandlungen auch über Kontraktbruch der Arbeiter geklagt und zu dessen Verhütung schriftliche Abfassung der Verträge empfohlen. Die Unzufriedenheit über die Wohnungsverhältnisse war allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erlaß eines Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung über die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen; dabei soll insbesondere für alle Ziegeleien die Einrichtung eines Krankenzimmers gefordert werden.