Part 79
Schon 1872 hatte man eine »Produktivgenossenschaft für mechanische Stickerei« gegründet, um den auf 40 % des Preises geschätzten Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider jetzt zu Grunde gegangene große »Zentralverband der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des Vorarlberges«, der beabsichtigte, alle oben genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen, um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie herbeizuführen und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande auszuschließen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg abgehaltenen Vertrauensmännerversammlung überzeugte man sich, daß ohne sie das Unternehmen nicht lebensfähig war. Die am 22. Februar 1885 tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen des Stickereigebietes anwesend waren, beschloß deshalb endgültig, auch sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung über die Zweckmäßigkeit ihrer Beteiligung, schließlich aber siegte die insbesondere von den alten Firmen vertretene Ansicht, daß man den Vorschlag nicht zurückweisen dürfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066 Mitgliedern und 12299 Maschinen endgültig begründet werden. Schon Ende des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur 489 = 2,38% der Stühle blieb außerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer sogar auf 0,68%.
Noch § 2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband »einerseits der Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits bessere Lohnverhältnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle zweckdienlichen Maßnahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten«. »Mitglied kann jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpächter und jeder Arbeitgeber der Stickereiindustrie werden.« Es waren deshalb zugelassen: die Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker; ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Daß man sie fern hielt, war wohl auf den Einfluß der Kaufmannschaft und insbesondere der Fabrikanten zurückzuführen, die wohl wußten, daß die eigentliche Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und Fabrikstickern bestand, und deshalb fürchteten, daß bei Aufnahme der letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungünstig sein würde. Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen.
Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich zusammentreten sollte. Diese wählte das Zentralkomitee, das, außer einem Präsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie beteiligte Person sein mußte, aus 20 Mitgliedern bestand. Die Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten gesondert, die übrigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung frei gewählt wurden. Der Grund hierfür lag in der Befürchtung der Kaufmannschaft, daß ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht genügend gewahrt werden würden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr. für jede Maschine bis zum Höchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf 30 Frs. für jede alte und 400 Frs. für jede neue Maschine erhöht wurde, und zwar mußte letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden, sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als Ersatz für eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist »die Stickereiindustrie«.
[300]
====================================================================== Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermögen der Kasse ==============+===============+==============+======================== 1889 | 77436 Frs. | 76096 Frs. | 136826 Frs. 1890 | 52766 " | 53593 " | 135998 " 1891 | 99261 " | 64538 " | 170722 " 1892 | 52681 " | 84599 " | 110292 "
Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, daß er, wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle Mitglieder der beteiligten Gruppen umfaßte, war der »ausschließliche Verbandsverkehr«, d. h. folgende Bestimmung: »Im Gebiete des Zentralverbandes ist jeder geschäftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den Mitgliedern nur unter sich gestattet.« Hierdurch waren also alle Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht völlig isoliert und von jeder geschäftlichen Beziehung mit den Mitgliedern des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, daß, wie angeführt, bis auf etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfaßte. Dies aber wieder gab ihm die Macht, tief einschneidende Maßregeln durchzuführen.
Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne schon das erwähnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. für jede neue Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchführung des elfstündigen $Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung für den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen (Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der Produktionsbeschränkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden Hütten die erforderliche Kontrolle durchzuführen, doch gelang es, und Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter.
[301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.
Die Ergänzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als Ziel verfolgt wird, über deren Durchführbarkeit aber selbst in sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwähnen, wurde sie schließlich sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunächst die Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung ausging, so zeigte sich bald, daß der Vorteil weniger bei ihnen als bei den Unternehmern lag. Für die Einzelsticker nämlich hatte die Einführung des Minimallohnes zur Folge, daß die Beanstandungen und Lohnabzüge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den sehr wertvollen Vorteil, daß sie jetzt bei ihren Abschlüssen mit festen Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten, die bei billigen Löhnen auf Lager arbeiten ließen, enthoben waren. Deshalb söhnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung aus, und die jüngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchführbar war die Maßregel nur durch eine auf die technischen Verhältnisse berechnete sehr verwickelte Lohnskala.
[302] Nach der »Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur Folge.
Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzüge zu regeln, wurde die Bestimmung getroffen, daß »Reklamationen und Abzüge aller Art zwischen Kaufleuten und ihren Warenübernehmern, seien es Fergger oder Sticker, innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsübernehmer innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen« seien. Die Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten überwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso wurde ein »Regulativ über das Ferggerwesen« erlassen, in dem die Stellung des Ferggers insofern völlig geändert wurde, als er nicht mehr eine selbständige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloßen Vermittler gegen feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine Abschlüsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen.
Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaßen, so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natürlich vor allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von Waren entstehenden Schwierigkeiten möglichst zu mildern, wurde eine eigene »Verkaufsstelle für Retourwaren« eingerichtet, in der diese möglichst günstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergütung von 4 % des Erlöses.
Die großartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller Durchführung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie bedeutet haben würde, war die Gründung des »$Industriefonds$«. Angeregt war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und die Befürchtung, daß hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von der Schweiz noch Amerika verlegt werden würde. Um dem vorzubeugen, beschloß man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von 600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine jährliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte man demnächst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892 22104 Frs. hierfür verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, daß auf einen von der überstimmten Minderheit erhobenen Prozeß der Beschluß für statutenwidrig erklärt wurde.
Wie schon erwähnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene Vereinigung gebildet. Jetzt wünschten sie in ein Kartellverhältnis zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch für sich den Minimallohn zu erringen. Gegenüber dieser Forderung nahmen die Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Während die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran, sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbständig Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung geringerer Löhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern, so traf natürlich der Nachteil die Kaufleute. Schließlich wurde die Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kämpfe.
Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen Erschütterung des Verbandes geführt, so kam doch der schlimmste Angriff von außen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill bewirkte nun nicht allein eine Erhöhung des Eingangszolles von 40 % auf 60 %, sondern hatte außerdem zur Folge, daß in den 9 Monaten vorher der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten völlig überschwemmt wurde und deshalb nachher eine um so stärkere Erschlaffung eintrat. Unter dem Drucke dieser ungünstigen Umstände bewirkte der Ende 1891 erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen eine Erschütterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunächst mußte man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber während die am 1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine große Mehrheit für das Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung über den ausschließlichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte, und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklärungen erfolgt waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.
Werfen wir nochmals einen Rückblick auf die Geschichte des Verbandes, so ergiebt sich dessen außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu seiner Voraussetzung, daß unter den beteiligten Klassen freilich einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine Gemeinsamkeit derselben besteht, und daß alles darauf ankommt, unter klarem Verständnis dieses Verhältnisses Einrichtungen zu treffen, die dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natürliches Recht verschaffen. Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter ausschloß und sie auf ein bloßes Kartellverhältnis verwies. Aber dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenüber, als die übrigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen Verhältnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so muß man behaupten, daß sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefördert sind. Die einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die später auch wohl erkannten, daß sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger. Das liegt auch nicht allein darin, daß sie ihrer Aufgabe am wenigsten gewachsen sind, sondern daß sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik des Betriebes begründete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren die erhobenen Vorwürfe über Ausbeutung nicht völlig unberechtigt, und deshalb besteht gerade in ihrer Zurückdrängung ein Verdienst des Verbandes. Es war bedauerlich, daß, als die Verhältnisse sich nach 1892 wieder besserten, der Verband bereits zerstört oder ihm wenigstens durch Beseitigung des ausschließlichen Verbandsverkehrs das Rückgrat ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwäche, sondern der Uebermacht außer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.
Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine neue »Stickereivereinigung« zunächst für die Ostschweiz gebildet, der bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben; aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen traurigen Lage der Stickerei für unerreichbar halten.
3. Der Sächsische Stickereiverband[303].
Nach dem Vorbilde des Schweizerischen hat sich im Jahre 1889 auch im Königreich Sachsen ein Stickereiverband gebildet, der nicht allein ganz ähnliche Einrichtungen hat, sondern auch mit ihm in einem festen Kartellverhältnisse steht. Derselbe bezweckt »die Hebung der Stickerei in Sachsen und die Erhaltung derselben auf einer gesunden Basis, er sucht insbesondere der Ueberproduktion vorzubeugen und bessere Lohnverhältnisse zu erzielen«. Demgemäß wird vor allem grundsätzlich festgestellt: Die Mitglieder dürfen Arbeitsverträge über Herstellung von Stickereien nur untereinander abschließen, d. h. solche Aufträge nur an Mitglieder vergeben und nur von Mitgliedern annehmen (Verbandsverkehr); ferner sind die Mitglieder den über die Dauer der Arbeitszeit und den Mindestbetrag des Arbeitslohnes vom Verbande festgesetzten Beschränkungen, sowie den zur Sicherung und Ueberwachung (Kontrolle) des Einhaltens der Vorschriften über Verbandsverkehr, Arbeitszeit und Minimallohn getroffenen Verbandsbestimmungen unterworfen.« Berechtigt zur Mitgliedschaft ist jeder Stickmaschinenbesitzer sowie jeder Arbeitgeber der Stickindustrie. Andere Personen können durch Beschluß des Vorstandes zugelassen werden. Jedes Mitglied muß dem Verbande mit sämtlichen in seinem Eigentum stehenden Maschinen angehören.
[303] Das Material verdanke ich dem früheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt $Kirbach$, und dem jetzigen, Fabrikant $Richard Mühlmann$ in Plauen i. V.
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf 1 Mk. 50 Pf. für jede Maschine. Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Generalversammlung. »Der Vorstand trifft die von den Mitgliedern zu befolgenden Bestimmungen über die Arbeitszeit, insbesondere die höchste zulässige Zahl der Stunden, ferner über den Mindestbetrag des Lohnes und über den Verbandsverkehr, sowie die zur Aufrechthaltung dieser Bestimmungen dienlichen Kontrollmaßregeln«. Mitglieder, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, haben für jeden Fall eine Geldstrafe in die Verbandskasse zu zahlen, die innerhalb der Grenzen von 1-20 Mk. hinsichtlich der Arbeitszeit und bis zu 200 Mk. hinsichtlich des Minimallohnes und des Verbandsverkehrs vom Vorstande festgesetzt wird; im Wiederholungsfalle kann der Ausschluß erfolgen.
Der Verband hat anfangs erhebliche Erfolge erzielt und nicht allein die Löhne wesentlich erhöht, sondern auch die Arbeitszeit, die vorher bis zu 18 Stunden betrug, auf 12 Stunden herabgesetzt. Den Arbeitgebern bot er den Vorteil, sie vor Preisdruck seitens der Käufer zu schützen. Aber nicht allein begann Anfang der 90er Jahre ein allgemeiner Niedergang der Stickereiindustrie, sondern es kam noch dazu, daß der Verband auf die Handmaschinenstickerei beschränkt ist, der durch die rasch zunehmende Schiffchenmaschinenstickerei eine schwere Konkurrenz erwuchs. Unter diesen Umständen erwiesen sich die Bestimmungen des Verbandes als nicht durchführbar, und seit vier Jahren hat derselbe seine Thätigkeit eingestellt, doch ist eine Auflösung nicht erfolgt, vielmehr ist noch ein Vermögen von 6000 Mk. vorhanden, und der Verband hat auf seiner Anfang 1898 abgehaltenen Generalversammlung ins Auge gefaßt, bei den jetzt wieder günstiger sich gestaltenden Geschäftsverhältnissen seine Wirksamkeit demnächst wieder aufzunehmen; bis zum Schlusse des Jahres 1898 war dies noch nicht geschehen.
Der Verband stand während seiner Blütezeit mit dem Schweizerischen Stickereiverbande in einem vertragsmäßig geregelten Kartellverhältnis, um die beiderseitigen Einrichtungen, insbesondere Maximalarbeitstag und Minimallohn, gemeinsam durchzuführen; beim Rückgange beider Verbände ist auch dieses Kartell gelöst.
4. Die Schweizerische _fédération horlogère_[304].
Das Vorbild des Stickereiverbandes hat die Anregung geboten, auch innerhalb der schweizerischen Uhrenindustrie eine gemeinsame Organisation ins Leben zu rufen, aber auch hier ist der Erfolg kein dauernder gewesen. Bis in die 80er Jahre war die Organisation in den Kreisen der Uhrenarbeiter wenig entwickelt; in dieser Zeit dagegen wurden viele Vereine, allerdings meist von lokaler Bedeutung, begründet. Aber jetzt machte sich auch ein starker Rückgang in der bis dahin blühenden schweizerischen Uhrenindustrie geltend, so daß man in den Kreisen sowohl der Fabrikanten, wie der Arbeiter den Gedanken erwog, ob es nicht möglich sei, in ähnlicher Weise wie in der Stickindustrie sämtliche vorhandene Syndikate beider Teile zu einem Zentralverbande zusammenzuschließen, und in der That gelang es, in einer am 31. Juli 1886 in Neufchatel abgehaltenen, von Vertretern der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter beschickten Versammlung die Gründung der _fédération horlogère_ ins Werk zu setzen. An die Spitze trat ein Zentralkomitee aus je sieben Mitgliedern beider Teile unter einem neutralen Vorsitzenden. Dieses Komitee sollte zugleich als ständiges Schiedsgericht und Einigungsamt fungieren und jährlich eine ordentliche Delegiertenversammlung aller beteiligten Vereine und Syndikate einberufen. Falls bei Meinungsverschiedenheiten Vermittelungsversuche zwischen den streitenden Parteien ohne Erfolg blieben, sollte das Komitee die endgültige Entscheidung treffen. Wer ohne dessen Vermittelung einen Streik begann, ging ohne weiteres der Mitgliedschaft verlustig. Aber das Komitee sollte überhaupt das Interesse der Uhrenindustrie nach allen Richtungen wahren, insbesondere »alle praktischen Maßregeln ergreifen, die es für den Fortschritt und das Aufblühen der schweizerischen Uhrenindustrie nützlich findet«. Zu seiner Verfügung stand ein eigenes Bureau mit einem besoldeten Sekretär. Ebenso dienten dem gleichen Zwecke die beiden Zeitschriften: »_La solidarité horlogère_« und »_La fédération horlogère suisse_«, von denen die erstere bald mit der letzteren vereinigt wurde.
[304] Vgl. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz, S. 255 ff.
Die Arbeiter glaubten aber daneben noch eine eigene Organisation nötig zu haben, und so wurde schon am 5. Juni 1887 die Gründung eines allgemeinen Uhrenarbeiterverbandes ins Auge gefaßt, der aber im Rahmen der _fédération horlogère_ sich halten sollte. In einer ferneren Versammlung in Biel am 5. Februar 1888, in der 4200 Arbeiter durch 60 Abgeordnete vertreten waren, wurde die Gründung endgültig vollzogen. Er wurde bezeichnet als _fédération horlogère ouvrière_ im Gegensatz zu der allgemeinen _fédération horlogère_, der man zum Unterschiede den Zusatz _mixte_ gab, und der schon nach dem ersten Jahre ihres Bestehens 12000 Mitglieder angehörten.
Aber beide Verbände hatten keine lange Dauer. Nicht allein hatten sich, abweichend von dem Stickereiverbande, nur eine Minderzahl der Arbeitgeber beteiligt, sondern es gelang auch nicht, die gegenseitigen Verdächtigungen und Reibereien zu beseitigen; um so weniger konnte man daran denken, den Grundsatz des »Verbandsverkehrs« einzuführen. Bald trennte sich der Arbeiterverband von der _fédération mixte_, konnte dann aber, losgelöst von ihr, sich nicht halten. Andererseits hatte dadurch auch die _fédération mixte_ ihr Rückgrat verloren und mußte bald ihre Thätigkeit einstellen. Man versuchte dann in verschiedenen Orten das Verhältnis von Arbeitern und Arbeitgebern durch besondere »Konventionen« zu regeln oder wenigstens einen allgemeinen Lohntarif einzuführen, aber auch solche Vereinbarungen waren regelmäßig nur von kurzer Dauer.
Angeregt durch einen im März 1892 in Grenchen ausgebrochenen großen Streik, an dem die 22 bedeutendsten Uhrenfabriken beteiligt waren, gelang es dann auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse, einen neuen Uhrenarbeiterverband, die _fédération ouvrière horlogère_, zustande zu bringen, die 1895 4500 Mitglieder zählte und seitdem die Arbeiterinteressen mit Erfolg vertritt.
5. Die Lippeschen Ziegler[305].
Die sozialen Verhältnisse der Ziegler im Fürstentum Lippe-Detmold sind im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben, auf die ich verweisen könnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel über dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verständnisse der Thätigkeit des im Jahre 1895 gegründeten Gewerkvereins erforderlich ist.
[305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben des mit den Verhältnissen durch eigene Erfahrung und eingehende Studien genau bekannten Pastors $Zeiß$ in Schwalenberg i. Lippe, dem ich für seine Unterstützung hier meinen wärmsten Dank sage, sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Veröffentlichungen.
Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgeführten 266519 Zieglern wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hälfte der aus 130000 Köpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500 bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die hier näher zu schildernden Verhältnisse: