Part 78
III. am 6. Mai 1898: Kreis I 100 Orte mit 363 Firmen " II 64 " " 122 " " III 24 " " 112 " " IV 74 " " 195 " " V 117 " " 270 " " VI 56 " " 124 " " VII 113 " " 384 " " VIII 48 " " 354 " " IX 51 " " 106 " ----------------------------------- 647 Orte mit 2030 Firmen
Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am 6. Mai 1898 waren 22468 Gehülfen beschäftigt.
Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des »Korrespondent« vom 13. Oktober 1898 veröffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt
1886 von 1083 Firmen in 327 Orten 1890 " 1017 " " 247 " November 1896 " 895 " " 265 " Mai 1897 " 1631 " " 469 " Januar 1898 " 1901 " " 588 " Mai 1898 " 2030 " " 647 " September 1898 " 2100 " " 665 "
Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehülfen beschäftigt, doch ist mit Rücksicht auf die Unvollständigkeit der Angaben die Zahl auf 30000 zu schätzen.
Auch die Durchführung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Löschung auf eigenen Antrag.
Zu den früher begründeten neun Schiedsgerichten sind vier neue hinzugekommen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklärt das Tarifamt sich für befriedigt, macht aber den Gehülfen den Vorwurf, daß sie vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht pünktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.
Das Tarifamt hat bei seinen Bemühungen, die Behörden für die verfolgten Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern auf die Bestimmungen über das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen, ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschäftigten Personals statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der österreichischen Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefördert, da von der letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.
Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend, mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht möglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen. In 33 Orten haben die Gehülfen die Anerkennung des Tarifs durch Arbeitseinstellung erzwingen müssen.
Die Verhandlungen betrafen großenteils Auslegungen des Tarifes; man beschloß, diese Fragen nur soweit zu erörtern, wie sie bereits durch das Tarifamt entschieden seien.
Ein Antrag, auch Elsaß-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen, wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehülfen sich dagegen erklärt hätten. Dabei wurde mitgeteilt, daß auch seitens amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen sei, und daß Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in Amerika einzuführen. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem verhandelt, wobei die Gehülfen ihre früheren Anträge wiederholten. Der Prinzipalvorsitzende erklärte, daß die Prinzipale in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Gehülfen handeln würden, zumal mit Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz auf das höchste gefährdet seien, doch müsse eine Beschlußfassung des Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Anträge der Gehülfen eine Aenderung des Tarifs darstellen würden. Seitens der Gehülfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen gemachten Vorschlag, der Ausschuß möge freilich von einem zwingenden Beschlusse absehen, aber immerhin für die Zeilengießmaschine, die allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte Buchdrucker zu beschäftigen, 2. das ortsübliche Minimum ist mit einem Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die Zeit, in welcher der Gehülfe sich an der Maschine einarbeitet und eine geringere Vergütung zulässig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen.
Große Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes für das Tarifamt$, womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige Vorsitzende $Büxenstein$ gab die Erklärung ab, daß er eine Wiederwahl ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehülfen nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht ausgeschlossen sei, daß seitens des Ausschusses Maßregeln gegen den Prinzipalverein ergriffen werden müßten, beharrte auch auf seinem Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schädigung der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu wählen, wurde von den Gehülfen mit der Begründung abgelehnt, daß sie zu den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben könnten. Umgekehrt wurde der Gehülfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen abgelehnt. Schließlich wurde mit Stimmenmehrheit München gewählt in der Hoffnung, daß der von beiden Seiten mit Vertrauen begrüßte Verlagsbuchhändler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender übernehmen werde.
Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchführung des Tarifes unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenüber den Gehülfen nicht weniger als gegenüber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine bloß thatsächliche Beobachtung des Tarifes genügen, sondern es wird eine ausdrückliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf bezüglichen Beschlüsse sind folgende:
1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat.
2. Nach § 48 des Tarifs ist jeder Gehülfe als tariftreu zu betrachten, der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.
3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, daß sie nur solche Gehülfen in die Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom Tarifamte als tariftreu veröffentlicht sind.
4. Solche Gehülfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchführung des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom Tarifamte nicht als beendigt erklärt ist, in Arbeit treten, dürfen auf die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.
Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehülfen, sondern auch den tarifuntreuen Gehülfen die Arbeit. Man bringt also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehülfen in Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen, sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe für die Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst von der Beschäftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die übliche Gegnerstellung: hie Arbeiter, hie Unternehmer, völlig beseitigt und an ihre Stelle die andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer, die dieses große Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurückstellen und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verständnis besitzen, daß sie ihnen hierbei ihre Unterstützung leihen. Natürlich muß die gesteigerte Arbeitsvergütung auch auf die Erhöhung der Preise zurückwirken, die der Unternehmer den Konsumenten gegenüber fordern muß; aber das ist gerade die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers durchgeführt, sondern auf die Gesamtheit abgewälzt werden.
Diese grundsätzlich veränderte Frontstellung ist aber auch nicht etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft ist auch äußerlich durchaus verschieden und unabhängig von den Organisationen der Prinzipale und der Gehülfen, die neben ihr fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen Prinzipale und Gehülfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbständige Organisation. Tarifausschuß, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der tariftreuen Prinzipale und Gehülfen und brauchen durchaus nicht den Einzelverbänden anzugehören. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbänden getreten, und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehülfenvereinen, Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses mehrfach Beläge bieten.
In allerneuester Zeit ist dieses Verhältnis in das schärfste Licht gerückt durch einer Veröffentlichung[295] des Tarifausschusses, die mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthält sie doch nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehülfen, die Durchführung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen, und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, daß sich hier die Prinzipale einer »Aufforderung zum Streik« schuldig gemacht haben, die nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll. Die Veröffentlichung besteht in gesonderten Erklärungen einerseits der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehülfenvertreter im Tarifausschusse. Die erstere Erklärung lautet:
$An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$
[295] Abgedruckt in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« am 6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« von denselben Tagen.
Seit dem zweijährigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschuß keine Mühe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einführung und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es ihre Pflicht sei, den für alle Buchdruckereien Deutschlands gültigen Lohntarif einzuführen. Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenüber erhoben wurden, müssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist bei einigermaßen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchführung zu bringen, zumal derselbe in den §§ 31 und 33 den Verhältnissen der Prinzipale in kleinen Städten vollauf Rechnung trägt.
Der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker hat auch für diesen Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinführung beschlossen; dort, wo unsere kollegialen Bemühungen auf Anerkennung des Tarifs keinen Boden fanden, werden die Gehülfen in den nächsten Wochen bestrebt sein, event. mit ordnungsgemäßer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Tarifeinführung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden in solchen Fällen den betreffenden Druckereien Arbeitskräfte nicht überweisen, wohl aber diejenigen Gehülfen, welche eine Druckerei wegen Tarifeinführung verlassen, gemäß § 48 des Tarifs in erster Reihe anderweit unterbringen.
Wir rechnen hierbei auf die Unterstützung aller tariftreuen Firmen, in deren Interesse es liegen muß, daß auch die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sich nach den für das ganze Deutsche Reich gültigen Lohn- und Arbeitsbedingungen richtet.
Alle diejenigen Prinzipale, welche Störungen in ihrem eigenen Betriebe verhüten und damit den Frieden im Gewerbe fördern helfen wollen, ersuchen wir dringend, den Tarif einzuführen und anzuerkennen, und hiervon dem zuständigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen Buchdrucker in München, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen.
Mit kollegialer Begrüßung $Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.)
Die Erklärung der Gehülfenvertreter bedauert, daß ein Teil der Gehülfen noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht sich auf die eben mitgeteilten Beschlüsse des Tarifausschusses und fährt dann fort:
»Wenn wir obige Beschlüsse den nichttariftreuen Gehülfen an allen Orten zu eingehender Beachtung empfehlen, so knüpfen wir daran die feste Versicherung, daß wir und mit uns die tariftreue Gehülfenschaft auf das allereifrigste bemüht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlüsse unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fühlen zu lassen. Die tariftreue Gehülfenschaft hat es satt, sich für Kollegen zu engagieren, die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht erringen helfen will.
Wir fordern deshalb noch einmal die rückständigen Kollegen an allen Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren Prinzipalen auf Einführung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt zu sein, das Ziel mit allen gesetzmäßigen Mitteln zu erreichen. Die Kreisvertreter und das Tarifamt in München, Schmellerstraße 22, sind von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen möglich ist, überall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehülfen aber, die ihre Arbeitsstätten zwecks Tarifeinführung verlassen müssen, wollen ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschäftigung (ob als Setzer, Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese die Unterbringung der Gemaßregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken können. Die für den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle untergebracht.
Mit kollegialem Gruß! $Die Gehülfenmitglieder des Tarifamtes und des Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$« (Namen).
Der Erfolg dieser Maßregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit 22600 Gehülfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehülfenverbande sind durch die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugeführt.
2. Der Schweizerische Stickereiverband[296].
In ganz ähnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch, die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein besonderes Interesse, weil die Verhältnisse in der Stickereiindustrie von denen aller übrigen Gewerbe wesentlich verschieden sind; insbesondere überwiegt hier die Hausindustrie über den Fabrikbetrieb, und da außerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen Interessenvertretung.
[296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg, Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der Staatsw., Artikel: »Arbeiterschutzgesetzgebung«, »Gewerbe« und »Hausindustrie«, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.
Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blüte entwickelt, daß sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, daß sie die Handstickerei fast völlig verdrängte, entwickelte sich auch die neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nämlich den Kantonen St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordöstlichen Teile von Zürich und in Vorarlberg[297].
[297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876: 9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und Rußland verteilen. Vgl. »Die Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887.
Aber die Maschine, die bisher überwiegend in Gebrauch ist, wird mit der Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzuführen versucht, aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich, daß ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht des Fabrikbetriebes über die Hausindustrie bewirkt hat, nämlich die technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfällt. Ein weiterer Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, daß die schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag von 11 Stunden und die Beschränkung der Kinderarbeit auf sie keine Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein Unabhängigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser Faktoren ist, daß, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen, in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der Fabrik völlig behauptet, sondern diese sogar zurückgedrängt hat[298].
[298] 1872 zählte man nur 7 % »Einzelsticker«, d. h. Hausindustrielle, die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%. 1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken Verwendung.
Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits erwähnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhängt. Ist es nämlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des Marktes, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fällt in der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die erzeugte Ware ganz überwiegend in das Ausland, und zwar steht hier Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschäfte widmen, und da bis vor einigen Jahren außer der Schweiz für die Herstellung von Stickereien fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung, die bei Würdigung der hier darzustellenden Verhältnisse wohl beachtet werden muß.
Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer solchen Firma, von der sie ihre Aufträge nach Art und Umfang genau vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das »Platzgeschäft«, d. h. arbeitet selbständig für den Markt[299]. Der Kaufmann ist natürlich auch der Auftraggeber des »Einzelstickers«, der nicht daran denken kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt sich, daß Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhältnisse stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann.
[299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein Einzelsticker ist, als »Lohnstickerei«. Wie sehr diese überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880: 70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die Fabrikanten, die zwar regelmäßig »auf eigene Muster sticken«, zuweilen aber auch »auf Stich arbeiten«, den Lohnstickern hinzu, so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.
Eine besondere Stellung nimmt der »Fergger« ein. Er ist ein Vermittler zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen, wo eine besondere Stickereibörse besteht, und verhandeln unmittelbar mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in ihren Gebirgsdörfern aufsucht und häufig neben der Ferggerei noch Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der Fergger ist aber nicht bloßer Agent, der die Geschäfte im Namen des Kaufmanns abschlösse, sondern eine selbständige Zwischeninstanz, der die Bestellung auf eigene Rechnung übernimmt und seinerseits mit den Stickern abschließt. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen Arbeitern bedient man sich häufig des Ferggers, doch ist er hier bloßer Vermittler.
Es ist begreiflich, daß sich unter diesen Umständen ganz eigenartige Interessenverhältnisse ergeben mußten, insbesondere hat der Fabrikant mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an günstigen Preisen gegenüber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man freilich nicht behaupten, daß eine Ausbeutung stattfand, insbesondere geschah dies nicht seitens der alten Firmen, während allerdings in neuerer Zeit sich auch jüngere, meist fremde Elemente ansiedelten, die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrückung der Preise die älteren zu überflügeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie öfters Anlaß zu Klagen über Ausbeutung, sondern sie besaßen auch meist so wenig technische Kenntnisse, daß sie ihre Abschlüsse nicht nach verständigen Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen mußten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos übernommenen Preisen durch Herabdrückung der Löhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand lag in den »Abzügen« und »Retourwaren.« Nicht die Ablieferung der Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied über die Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte endgültig die Güte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte oder Abzüge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, daß die ihnen schon vor Monaten gezahlten Preise ermäßigt und der Abzug bei der nächsten Abrechnung in Absatz gebracht werden müsse.
Immerhin hätten diese Uebelstände kaum eine ausreichende Triebkraft besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu rufen, wenn nicht hinzugekommen wäre, daß die verhältnismäßig günstigen Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer Ueberproduktion geführt hatten, deren Einfluß sich bald in sinkenden Preisen ausdrückte.