Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Part 74

Chapter 743,086 wordsPublic domain

In Oesterreich hat die soziale Entwickelung in mancher Beziehung einen etwas anderen Gang genommen, als in Deutschland. Sind hierfür schon die an anderer Stelle[279] erwähnten allgemeinen Umstände maßgebend gewesen, so kommt, was insbesondere die Unternehmerverbände betrifft, noch hinzu, daß gerade infolge der geringen Entwickelung der Industrie auch ihre Vertreter nicht denselben Einfluß im Staatsleben erlangen konnten, wie in Deutschland. Liest man die Verhandlungen der österreichischen Unternehmerverbände, so begegnet man den heftigsten Anklagen gegen das »agrarische Parlament« und die »feudal-konservative Regierung«, die den Bestrebungen der Industrie kühl, wenn nicht ablehnend gegenüberstehe, sie zum Versuchsobjekt sozialpolitischer Experimente (so z. B. bei dem in Oesterreich eingeführten gesetzlichen Maximalarbeitstage von 11 Stunden) zu machen suche, ja sogar die Unternehmer »ironisiere« und um jeden Preis sich bestrebe, »sozialpolitisch zu sein«. Dem Grafen $Belcredi$ legt man die Aeußerung in den Mund, den Fabrikanten müsse der Brotkorb höher gehängt werden. Auch den bürgerlichen Kreisen, insbesondere aber denen des Kleingewerbes, macht man den Vorwurf, daß sie bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern regelmäßig auf seiten der letzteren ständen. Eine Folge dieser Stellungnahme der übrigen staatlichen Faktoren ist nun aber gewesen, daß die Unternehmer ihrerseits eine ganz andere Haltung auf sozialpolitischem Gebiete verfolgen, als in Deutschland, wo sie wissen, daß unter dem neuen Kurse die Regierung die Interessen des Unternehmertums ohne weiteres, mit denen des Staates identifiziert und im Reichstage neben der Großindustrie nur noch das Agrariertum einen Faktor darstellt, auf den man Rücksicht zu nehmen hat. Einzelne Belege für diese Haltung der österreichischen Industriellen werden weiter unten gegeben werden.

[278] Das hier verwandte Material verdanke ich überwiegend den Herren $Raunig$, Sekretär des Industriellen Klubs, und Dr. $Grunzel$, Sekretär des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G. $Raunig$: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.

[279] S. oben S. 85 ff.

Die Organisation der Industriellen Oesterreichs begann im Anfange der 90er Jahre, indem sich in der Zucker-, Eisen- und Papierindustrie Fachverbände bildeten, deren Ziel in der Einflußnahme auf die Regierungskreise rücksichtlich der allgemeinen Industrie-, Handels- und Zollpolitik lag. Allerdings waren schon auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1868 überall obligatorische $Handels$- und $Gewerbekammern$ zur Vertretung der Interessen des Handels und des Gewerbes einschließlich des Bergbaues begründet, deren es heute 29 giebt. Sie sollen alle in dieses Gebiet einschlagenden Wünsche und Vorschläge erörtern und die Gesetzentwürfe begutachten. Daneben haben sie Marken- und Musterregister und Verzeichnisse über eingetragene Firmen zu führen, Handelsgerichtsbeisitzer zu ernennen, Vertreter in den Eisenbahnbeirat zu entsenden u. s. w. Im Reichsrat bilden sie eine eigene Kurie mit 21 Mitgliedern. Aber diese Handels- und Gewerbekammern befinden sich infolge ihrer Stellung als offizielle Vertretungen in einer gewissen Abhängigkeit von der Regierung. Außerdem haben sie nicht nur die Interessen der Großindustrie und des Großhandels, sondern auch die des Kleingewerbes und des Kleinhandels zu vertreten. So empfanden die Industriellen das Bedürfnis, neben den Kammern noch eigene freie Vereine zu bilden, von denen hier nur diejenigen erwähnt werden sollen, die sich auf die ganze Monarchie erstrecken.

Der älteste dieser Fachvereine ist der 1854 gegründete $Zentralverein der österreichisch-ungarischen Rübenzuckerindustrie$, aus dem 1861 ein Assekuranzverband gegen Feuerschäden und Rübenpreisdifferenzen, sowie ein Unterstützungs- und Pensionsverein mit Arbeitsvermittelung hervorging. Der Verein hat ein wöchentlich erscheinendes Fachorgan, die »Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirtschaft«.

Daneben besteht ein Verband der $Zuckerraffinerien$ und ein solcher der $Chokolade$- und $Zuckerwarenfabrikanten$.

Ein zweiter Verband dieser Art ist der $Verein der österreichisch-ungarischen Papierwarenfabrikanten$, der 1862 gegründet wurde und ebenfalls einen Versicherungsverband, sowie 1887 eine Versuchsanstalt für Papierprüfung sowie ein Zentralverkaufsbureau ins Leben rief. Fachorgan ist das monatlich zweimal erscheinende »Zentralblatt für österreichisch-ungarische Papierindustrie«.

Für die $Textilgewerbe$ bestehen der »Verband der Baumwollindustriellen Oesterreichs«, der »Verband der österreichischen Flachs- und Leinenindustriellen« und der »Verein der österreichisch-ungarischen Juteindustriellen«.

Fernere Fachverbände sind: der »Oesterreichisch-ungarische Verein der Holzproduzenten, Holzhändler und Holzindustriellen«, der »Verein der Montan-, Eisen- und Maschinenindustriellen in Oesterreich«, der »Verein der österreichisch-ungarischen Cellulosefabrikanten, der »Verein der österreichisch-ungarischen Papierfabrikanten«, der »Verband österreichischer Müller und Mühleninteressenten«, der »Verein österreichischer Petroleumraffineure«, der »Verein der Cementfabriken«, der »Thonindustrieverein« und die »Oesterreichische Gesellschaft zur Förderung der chemischen Industrie«.

Alle diese Vereine bezweckten, wie gesagt, in erster Linie den Einfluß auf die Regierung, während die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern ganz aus ihrem Rahmen entfiel. Eine Veranlassung, sich auch mit ihm zu beschäftigen, gab zuerst die im Jahr 1890 auftretende Bewegung für die Feier des 1. Mai. Sie führte nicht allein dazu, daß die einzelnen Vereine sich mit dieser Frage beschäftigten, sondern auch zu der Zusammenfassung der meisten derselben zu dem »$Zentralverband der Industriellen Oesterreichs$«, der in der Versammlung in Wien am 20. April 1892 endgültig begründet wurde und am 15. Juni 1892 die ministerielle Bestätigung seiner Statuten erhielt. Der Verband umfaßt nach der in der Generalversammlung am 2. April 1898 gegebenen Uebersicht 30 Vereine und zwar fast alle von größerer Bedeutung. Immerhin ist die Gesamtindustrie Oesterreichs in ihrer Organisation noch durchaus rückständig, denn die 30 Vereine des Zentralverbandes umfassen nur etwa 2500 Mitglieder; rechnet man nun noch etwa 500 auf die dem Zentralverband nicht angehörigen Vereine, so ergiebt das bei einer aus der Industriestatistik von 1890 ersichtlichen Gesamtzahl von annähernd 11000 Großbetrieben nur eine Beteiligung von etwa 30%.

Von dem gleichartigen deutschen Verbande unterscheidet er sich nicht hinsichtlich der Zwecke und Mittel, aber in der Organisation, insofern die Beteiligung auf Vereine beschränkt ist, »welche statutengemäß die Interessenvertretung einer bestimmten Industrie (Branche) bezwecken«, während dem deutschen Verbande außer Vereinen, »welche wirtschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen«, auch »Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie)« beitreten können.

Die bisherigen Verhandlungen des Zentralverbandes betrafen folgende Gegenstände: 1. Errichtung von Lehrkanzeln für Feuerungstechnik, 2. Reform des Gesetzes betr. Steuerbefreiung von Neubauten mit Arbeiterwohnungen, 3. Reform der Unfallversicherung, 4. Personalsteuergesetz, 5. Stellungnahme zu der Frage des 1. Mai, 6. Ausgestaltung der technischen Hochschulen, 7. Schaffung eines Arbeitsamtes, 8. Abänderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutzbestimmungen), 9. Pariser Weltausstellung, 10. Oesterreichisch-ungarischer Ausgleich, 11. Statutenänderung (Erweiterung der Aufgaben in der Richtung einer strafferen Organisation der gesamten Industrie), 12. Reform der Krankenversicherung, 13. Sonntagsruhe in Industrie und Handel, 14. Normalarbeitstag, 15. Stellungnahme zur amerikanischen Zoll- und Handelspolitik, 16. Gründung eines industriellen Assekuranzverbandes (Feuerversicherung), 17. Schaffung eines Industriebeirates, 18. Vorarbeiten für künftige Handelsverträge, 19. Begründung einer industriellen Rechtsschutzstelle, 20. die Lage der österreichischen Malzindustrie.

Wie ersichtlich, befinden sich unter diesen Gegenständen nur wenige, die das Verhältnis zur $Sozialpolitik$ berühren, oder gerade bei ihrer Beratung trat der oben erwähnte Umstand hervor, daß die österreichischen Großindustriellen auf einem wesentlich anderen, insbesondere weniger engherzigen und selbstherrlichen Standpunkte stehen, als ihre deutschen Kollegen. Allerdings finden sich hier die bereits bezeichneten Klagen über Oesterreich, als »einen Staat, in dem die Agrarier regieren und die Industriellen frohnen«, über die Versuche, auf Kosten der Industrie Staatssozialismus zu treiben und den gegen die Industrie geführten Kampf »von oben und von unten«, ebenso wie die Berufung darauf, daß »Oesterreich als Industriestaat noch nicht stark genug sei, um sich herausnehmen zu können, mit der Fahne der Sozialpolitik in der Hand an der Spitze aller Industriestaaten Europas, ja der Welt zu marschieren«. Aber wenn man[280] die Schaffung eines staatlichen Arbeitsamtes forderte, das die gesamte Arbeitsstatistik zentralisieren, die Arbeitsvermittelung in die Hand nehmen und die Arbeitslosigkeit bekämpfen soll, wenn man die Ersetzung der bisherigen Arbeiterversicherung durch eine allgemeine staatliche Sozialversicherung für nötig erklärt, wenn man verlangt, »daß der Arbeitsvertrag, sowie überhaupt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine den modernen Anschauungen entsprechende gesetzliche Basis gestellt werde, sowie die zahllosen Willkürlichkeiten in der Handhabung der jetzigen Bestimmungen über Arbeitslohn, Auszahlungsmodus, Arbeiterwohnungen u. s. w. nach Möglichkeit vermieden werden«, wenn »der Zentralverband vollkommen anerkennt, daß die Industrie in freier und natürlicher Entwickelung auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hinstrebt« und er »diese Entwickelung seinerseits nicht hemmen, sondern im Gegenteil redlich zu fördern suchen will« und nur im Interesse der Konkurrenzfähigkeit eine Enquete über die wirtschaftlichen und technischen Folgen einer etwaigen Aenderung des gegenwärtigen Standes der Gesetzgebung fordert, wenn man sich bewußt ist, daß »die Industrie nicht aus Arbeitgebern allein besteht, daß den Industriellen auch Pflichten erwachsen, wenn ihnen Rechte zugesprochen werden und daß die Industrie willig die ihr durch eine planmäßige und zielbewußte Sozialgesetzgebung auferlegten Lasten übernimmt«, wenn ausgeführt wird[281] »daß die Stetigkeit der Arbeit nicht nur geeignet ist, die Fabrikation zu regeln, sondern die Erzeugnisse billiger herzustellen, den Arbeitern einen sicheren und dauernden Verdienst zu schaffen und hiermit die Ueberhastung der Arbeit einerseits, die Unterbrechung derselben und Entlassung von Arbeitern andererseits zu verhindern«, wenn das Ziel aufgestellt wird, »daß die Arbeiter stets ausreichende Arbeit und genügenden Verdienst finden«, und wenn gerade die Erledigung dieser Aufgaben einem staatlichen Arbeitsamte zugewiesen wird, »welches auf Basis der Statistik, der Studien und Erhebungen sich kontinuierlich mit allen Fragen der öffentlichen Arbeit zu beschäftigen und periodisch Präliminarien für alle in einem bestimmten Zeitraume auszuführenden Arbeiten des Staates, der Länder, der Transport- und Industrieunternehmungen, der Städte und anderer bedeutender Konsumplätze aufzustellen hat, um auf Grund dieser Präliminarien im Wege des Verkehrs mit den arbeitvergebenden Stellen für eine rechtzeitige und möglichst gleichmäßige Verteilung der bezüglichen Bestellungen Sorge zu tragen, so daß die aufbringbare Arbeit der Zeit nach die zu beschäftigenden Arbeitskräfte thunlichst kontinuierlich in Anspruch nimmt, wenn diesem Arbeitsamte geradezu die Aufgabe zugewiesen wird, anregend und vermittelnd sich zwischen Produzenten und Konsumenten zu stellen und letztere zu bestimmen, einen später eintretenden Bedarf früher, als ursprünglich beabsichtigt war, zu decken, eventuell einen neuen Bedarf zu schaffen und zu hindern, daß schädliche Beschäftigungspausen eintreten«, wie umgekehrt »das Arbeitsamt retardierend einzugreifen hat, wenn einmal allzu stürmisch Arbeit forciert werden und dadurch die Stetigkeit der Beschäftigung in einer späteren Periode gefährdet werden sollte«, wenn zum Schlusse die ganze Aufgabe nochmals dahin zusammengefaßt wird, »die vorhandene Arbeit im Staate zu konsignieren, die Stetigkeit in der Arbeit herbeizuführen, neue Arbeit vorzubereiten und zu schaffen, die Arbeit im Staate zu regeln und zu leiten« ------ dann -- ja dann sollte man wirklich annehmen, daß die Großindustriellen Oesterreichs lauter halbe oder gar ganze Sozialisten wären. Bedenkt man endlich, daß der noch zu erwähnende »Industrielle Klub«, der ebenfalls dem Zentralverbande angehört, aber den Kampfkarakter gegen die Sozialdemokratie stärker ausprägt, auf Vorschlag seines Präsidenten im November 1895 sich in einer öffentlichen Erklärung für die Erteilung des Wahlrechts an die Arbeiter aussprach[282], so ist in der That der Gegensatz zu dem deutschen Zentralverbande der Industriellen, dessen Sekretär $Bueck$ als einziger nationalliberaler Abgeordneter im Preußischen Landtage für die Vereinsgesetznovelle stimmte, nicht wohl zu verkennen.

[280] Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.

[281] Protokoll über den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.

[282] Vgl. die erwähnte Broschüre von $Raunig$: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklärung in Nr. 35 der »Mitteilungen des Industriellen Klubs« vom 7. Dezember 1895.

Der bereits erwähnte »$Industrielle Klub$« ist 1875 in Veranlassung der damaligen Reform der Zollgesetzgebung gegründet und umfaßt Vertreter aus fast allen Zweigen der Großindustrie. Sein statutenmäßiger Zweck ist, »den industriellen Interessen einen Mittelpunkt zu bieten«. Diesen Zweck verfolgt er abgesehen von gemeinsamen Beratungen »durch sonstige, je nach den Umständen nützlich erscheinende gesetzliche Mittel.« Mitglieder können Einzelpersonen und Vereine sein. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 100 Gulden. Der Klub hat ein eigenes Organ in seinen seit 1892 erscheinenden »Mitteilungen«. Die innegehaltene prinzipielle Richtung ist aus dem schon erwähnten Beschlusse wegen Verleihung des Wahlrechts an die Arbeiterklasse ersichtlich. Auch hat der Klub in einer besonderen Denkschrift vom 27. November 1891 sich für die -- freiwillige -- Einführung von Arbeiterausschüssen ausgesprochen mit der Begründung, daß dieselbe die notwendige Ergänzung gegenüber der mit der Vergrößerung der Betriebe eingetretenen Entfremdung zwischen Unternehmer und Arbeiter sei und daß die Ausschüsse, »in ruhigen Tagen geschaffen, gerade in stürmischen Zeiten sich bewähren sollen«. Dabei wird auch die Möglichkeit, daß die Ausschüsse sich gelegentlich an Streiks beteiligen würden, ins Auge gefaßt und als etwas bezeichnet, was man sich eben gefallen lassen müsse. Das schließt nicht aus, daß der Klub mit Nachdruck die Rechte der Unternehmer gegenüber den Arbeitern wahrt, wie er dies wiederholt gethan hat.

Der jüngste Gesamtverband der österreichischen Industrie ist der nach dem deutschen Vorbilde geschaffene »$Bund österreichischer Industrieller$«, der mittels Erlasses vom 17. Juli 1897 die erforderliche ministerielle Genehmigung erhalten hat. Der Zweck des Bundes ist »die Wahrung der gemeinsamen Interessen der österreichischen Industrie und die Herbeiführung eines gemeinsamen Vorgehens der österreichischen Industriellen in allen Fragen, welche die industrielle Produktion und deren wirtschaftliche Interessen berühren, ohne Betretung des politischen Gebietes.« Als Aufgaben des Bundes werden bezeichnet: 1. »die stete Verfolgung und Beratung aller mit der Entwickelung der Industrie zusammenhängenden wirtschaftlichen Fragen, 2. die Regelung der Arbeitsverhältnisse in einem die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmäßig berücksichtigenden Sinne, 3. die Ausgestaltung des Verkehrswesens, 4. die Pflege der Export- und Handelsinteressen, 5. die Pflege des technischen Fortschrittes, 6. die Pflege aller Einrichtungen und Maßnahmen, die ein einiges Vorgehen der Industriellen fordern.« Die Mitgliedschaft beschränkt sich auf Einzelpersonen. Diese zahlen einen jährlichen Beitrag von 20 Kronen, doch haben daneben die unter ihrer Leitung stehenden industriellen Betriebe noch 20 Heller auf den Kopf des beschäftigten Arbeiters zu zahlen.

Auf der am 28. November 1898 in Wien abgehaltenen zweiten Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß dem Bunde 668 Firmen mit 128000 Arbeitern angehörten, so daß er die größte österreichische Unternehmervereinigung geworden ist. Der Bund scheint in höherem Grade, als der Zentralverband und der Industrielle Klub, den Kampfkarakter gegenüber der Arbeiterschaft hervorkehren zu wollen. Allerdings erklärte der Vorsitzende in seinem Jahresberichte es für »technisch verfehlt«, die hierauf bezüglichen Bemühungen des weiteren öffentlich zu besprechen, aber die verfolgte Grundrichtung ist zum Ausdruck gelangt in einer von dem Bundesausschusse ausgearbeiteten und zur Einführung in die Betriebe aller Mitglieder bestimmten Normalarbeitsordnung, die freilich noch nicht veröffentlicht ist, von der aber der Bundesanwalt Dr. $Wolf$ erklärte, daß sie »im ausgesprochenen Interesse der Betriebsunternehmer liege«, daß sie »nur für die Arbeitgeber, aber nicht für die Arbeitnehmer geschaffen« sei. Der Entwurf hat denn auch den Beifall des Zentralgewerbeinspektors nicht gefunden, und zwar nach der Mitteilung des Vorsitzenden aus dem Grunde, weil der Bund »mit entschlossener Absicht den Standpunkt des Arbeitgebers eingenommen« habe, wogegen der Zentralgewerbeinspektor, »dem Zuge der Zeit folgend sich bemüßigt glaubte, etwas mehr den bekannten Standpunkt der organisierten Arbeiterschaft einzunehmen«. Es scheint also jetzt der Wind in den österreichischen Unternehmerkreisen etwas frischer werden zu sollen.

Im allgemeinen haben jedoch bisher die Berufsvereinigungen der Industriellen sich weit mehr mit der Beeinflussung der Gesetzgebung, als mit dem Verhältnisse zu den Arbeitern beschäftigt. Die einzige Fachorganisation, die einen ausgesprochenen Kampfkarakter trägt, ist der $Verband der Metall- und Maschinenindustriellen Niederösterreichs$, der Anfang 1897 begründet wurde und u. a. auch die »gemeinsame Abwehr unberechtigter Streiks« als Zweck verfolgt. Dabei ist aber zugleich das Interesse der Arbeiter berücksichtigt, denn der Verband soll keinem Unternehmer Schutz bieten, der die Konkurrenzfähigkeit seiner Produkte durch Herabdrückung der Arbeitslöhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu steigern sucht, es soll vielmehr das Interesse der Arbeitgeber gewahrt, aber auch in Einklang mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeiter gebracht werden. Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sollen zu einem beide Teile befriedigenden Resultate geführt werden, unberechtigte Bestrebungen der Arbeiter dagegen, insbesondere die deshalb geplanten oder ausgebrochenen Streiks sollen gemeinsam abgewehrt und in ihren Folgen unschädlich gemacht werden.

Der Interessengegensatz gegen die Arbeiter hat aber auch zur Bildung besonderer Kampforganisationen geführt, die sich im Gegensatze zu den »Fachvereinen« als »Ortsverbände« bezeichnen und sich nicht auf eine bestimmte Industrie beschränken, sondern alle Industriellen des betreffenden Bezirkes umfassen. Sie sind erst seit 1890 ins Leben gerufen und unmittelbar veranlaßt durch die Maifeier, zu deren Bekämpfung sie gegründet wurden.

Die erste dieser Vereinigungen wurde schon 1891 von den Fabrikanten in $Bielitz$ und $Biala$ geschaffen, durch ein Komitee, dem es mittels einer zehntägigen Aussperrung gelang, die Wiederholung der Maifeier in den folgenden Jahren zu verhindern; 1896 hat sich derselbe zu einem festen Verbande erweitert.

Dem gleichen Zwecke entsprang die 1894 begründete »$Vereinigung zur Wahrung der industriellen und gewerblichen Interessen für Reichenberg und Umgebung$«.

In Veranlassung eines am 3. Juni 1896 ausgebrochenen Streiks bildete sich auch in Neunkirchen ein Unternehmerverein, der den Kampf nach achtwöchiger Dauer siegreich durchführte. Der Verband dehnte sich dann auch auf die übrigen Vororte von Wien aus und führt jetzt den Namen: $Verband der Industriellen in den politischen Bezirken Baden, Mödling, Neunkirchen, Wiener Neustadt und Umgebung$.

Endlich hat sich ein gleicher Verein in $Prag$ gebildet.

Die Statuten beschränken sich bei allen Vereinen auf die allgemeine Bestimmung, daß der Verband »die solidarische Wahrung, Vertretung und Förderung aller Interessen der Industrie« bezwecke. Nähere Vorschriften über die Behandlung von Streitigkeiten mit den Arbeitern sind nicht gegeben, und ebensowenig ist auf besondere Vorsichtsmaßregeln zur Durchführung der gefaßten Beschlüsse durch Vertragsstrafen, Wechsel u. dgl. Bedacht genommen, sondern Verabredungen dieser Art sind der Beschlußfassung im einzelnen Falle vorbehalten.

Unabhängig von allen diesen Vereinigungen besteht noch in Wien das »$Industrielle Aktionskomitee$«, in dem sich einige Industrielle zusammengeschlossen haben zu dem Zwecke, bei wichtigen Gelegenheiten die Interessen der Industrie durch gemeinsame Maßregeln, insbesondere Eingaben an Behörden, wahrzunehmen. Das Komitee beschränkt sich darauf, in solchen Fällen mit den bestehenden Vereinen und einzelnen Industriellen Fühlung zu nehmen. --

Ist im Vorstehenden die $freiwillige$ Organisation unter den österreichischen Unternehmern geschildert, so muß doch auch noch ein Blick geworfen werden auf die in Oesterreich durchgeführte $Zwangsorganisation$.

Die in Deutschland durch die Arbeiterversicherungsgesetze geschaffenen Berufsgenossenschaften sind in Oesterreich nicht vorhanden, weil man an Stelle der beruflichen eine territoriale Gliederung gesetzt und die Verwaltung nicht den eigenen Organen der Industrie übertragen, sondern in die Hände staatlicher Behörden gelegt hat. Die Invaliditäts- und Altersversicherung ist in Oesterreich noch nicht eingeführt. Dagegen hat in Oesterreich die $Gewerbegesetzgebung$ stets an der Zwangsorganisation des Handwerks festgehalten. Selbst nach der im allgemeinen liberalen Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 mußte jeder Gewerbetreibende Mitglied einer Zwangsgenossenschaft sein, und durch das Gesetz vom 15. März 1883, welches zugleich für das Handwerk den allgemeinen Befähigungsnachweis einführte, ist bestimmt, daß »unter denjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in nachbarlichen Gemeinden betreiben, samt den Hülfsarbeitern derselben der bestehende gemeinschaftliche Verband aufrechtzuerhalten und, sofern er noch nicht besteht, ... soweit es die örtlichen Verhältnisse nicht unmöglich machen, durch die Gewerbebehörden herzustellen« ist. »Wer in dem Bezirke einer Genossenschaft das Gewerbe, für welches dieselbe besteht, selbständig betreibt, wird schon durch den Antritt des Gewerbes Mitglied der Genossenschaft.«

Die Beschränkung dieser Vorschrift auf das Kleingewerbe ist durch die Bestimmung herbeigeführt, daß »die Verpflichtung zur Teilnahme an der Genossenschaft für die Inhaber jener Gewerbsunternehmungen nicht eintritt, welche fabrikmäßig betrieben werden«.

»Die Gewerbsinhaber sind Mitglieder, die Hülfsarbeiter der zu einer Genossenschaft vereinigten Gewerbsinhaber sind Angehörige der Genossenschaft.« Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehörigen durch Errichtung von Vorschußkassen, Rohstofflagern, Verkaufshallen, durch Einführung gemeinschaftlichen Maschinenbetriebes und anderer Erzeugungsmethoden. Insbesondere liegt ihnen ob: