Part 73
Bei der Beurteilung des großen Streiks unterstützt der Bericht des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung, insbesondere, daß die so lange vorher erfolgte offene Ankündigung seitens der Gehülfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich vorzüglich vorzubereiten, indem »manche Firmen schon im Verlaufe des Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach eingerichtet hätten.« Auch mit dem Börsenverein deutscher Buchhändler und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknüpft, um die Aufträge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen oder aber sie zurückzustellen. »Das gleiche Ersuchen hatte man an die Behörden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf das bereitwilligste entsprochen.«
Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt:
Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehülfen, 200 Gießer und 29 Hülfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten hatten 4445 Gehülfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter 6744 Gehülfen, in Kündigung standen noch 298 Gehülfen, 131 Gießer und 70 Hülfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfaßt allerdings nur 19118 Gehülfen, also gegenüber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa 56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen.
Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse, die von dem Vereinssekretär Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512 Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde, giebt der Bericht als Grund an, daß »die gehülfenseitige Streikleitung in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die Fortdauer der an den Unterstützungskassen des Vereins erworbenen Rechte von der Beteiligung am Streik abhängig gemacht, dagegen die Leitung des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehülfen, welche sich am Streik nicht beteiligen würden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert hatte, so daß die Zentralleitung als den nächsten wichtigsten Schritt erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehülfen sicher zu stellen.« Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige Absicht des Gehülfenvereins wirklich »in hinreichend deutlicher Weise« hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die später im Instanzenzuge erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner Polizei, aus Vereinsmitteln Streikunterstützungen zu zahlen oder Extrasteuern zu erheben.
Waren schon während des Streiks versöhnlichere Stimmungen aus den Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten, so geschah dies sehr nachdrücklich durch ein Rundschreiben der Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon. energisch bekämpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung. »In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission für Deutschlands Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht einverstanden, hielt die Auflösung der Tarifkommission durch deren Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an den Tarifausschuß des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht erfolgt und mit den mit der streikenden Gehülfenschaft abgeschlossenen Friedensbedingungen nicht übereinstimmend. Dem wurde von anderen Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr langwierig. Schließlich einigte man sich in dem Beschlusse, daß die Versammlung erklärte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte, die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den Gesichtspunkten: 1. überall die Möglichkeit einer späteren Mitwirkung der Gehülfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen, und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ändern, unter Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom 1. Oktober 1892 ab zur Einführung zu empfehlen.«
[271] Vgl. oben S. 271.
Aber diese Beschlüsse vermochten nicht die gehülfenfreundliche Partei zu beruhigen. »Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer erklärte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht zustimmen zu können, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen Prinzipalen und Gehülfen zustandegekommenen, und bezeichnete den 1890er Tarif bezüglich der Entlohnung für seine Mitglieder nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich außerdem noch für die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklärte in ihrer Mehrheit in einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten Punkte des $Büxenstein-Döblin$'schen Uebereinkommens vom 16. Januar 1892: »Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so lange als gültig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen Prinzipalität und Gehülfenschaft getroffen worden ist«, festzuhalten, und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben in Einklang gebracht werde.« Um diese verschiedenen Meinungen auf Grund des Breslauer Beschlusses, soweit möglich, zu vereinigen, fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser Sitzung war ein allseitiges Einverständnis und die Aufstellung des heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember 1892 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In diesem Tarife nahm man die Lohnsätze des 1890er Tarifs unverändert auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschläge für Druckorte bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden Gültigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genüge geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der Prinzipalität erklärt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter derselben zugewiesen.«
[272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.
[273] Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1. Juli 1896 in Kraft ist.
»Durch diesen Beschluß wurde die Einmütigkeit der Prinzipalschaft wieder hergestellt. Die Gehülfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar 1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit der radikalen Richtung -- die Gehülfen auf, zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse die Hand zu bieten[274].«
[274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten Berichte entnommen.
So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaßen geordnet, obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen Rückschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht muß für 1894 feststellen, daß dieser Kreis »noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt, als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen«. Einen größeren Einfluß des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, »daß mit der am 27. April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der Beschluß derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten«.
Die neueste Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft wird von dem Geschäftsberichte des Prinzipalvereins für 1895 im wesentlichen übereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung geschildert; insbesondere wird mehrfach das versöhnliche Entgegenkommen der Gehülfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand bestimmt habe, die Verhandlungen über die Forderungen der Gehülfen: »Verkürzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhöhung und genaue Präzisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs« aufzunehmen. Die Verhandlungen Vom 11. März 1896, bei denen zum erstenmal seit vier Jahren wieder Vertreter der Prinzipalität und der Gehülfenschaft zu gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehülfen von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen, während die Prinzipale auch den »Gutenbergbund« an den Verhandlungen teilnehmen lassen wollten. Endlich verständigte man sich dahin, daß die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten Gehülfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter der Nichtverbandsgehülfen zugelassen, die, nachdem der »Gutenbergbund«, dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen in Leipzig und Braunschweig gewählt wurden. Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so scharfe Opposition, daß er einen Protest seitens des Prinzipalvereins hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitägigen Verhandlungen der so bestimmten beiderseitigen Vertreter führten dann zu den oben (S. 276) näher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkürzung der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhöhung. Die durch beides bedingte Erhöhung der Produktionskosten wird von dem Geschäftsberichte auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugeständnisse gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmöglich abgelehnt waren. Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin abgehaltenen Konferenz geordnet.
Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch je einen Vertreter der Prinzipale und Gehülfen aus den zu Grunde gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse und dem aus je drei Prinzipalen und Gehülfen bestehenden Tarifamte; das letztere ist die ausführende, der erstere die obere beschließende Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhängig von den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchführung des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrücklich die Aufgabe übertragen, Vorkehrungen zu treffen, daß von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschäftigt werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif aufgenommen werden[275].
[275] Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an anderer Stelle (S. 624) gegeben.
Diese Einigung der Prinzipale und Gehülfen hat aber noch einen Erfolg gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die Hoffnung gestattet, daß endlich die Entwickelung der Verhältnisse sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken entspricht. Daß die radikale Richtung der Gehülfen unter Leitung von $Gasch$ abgestoßen wurde, ist oben (S. 280) erwähnt. Aber ebenso ist auch jetzt glücklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale ausgeschlossen. Schon der Geschäftsbericht für 1895 teilt mit, daß die Wahlen der Ausschußmitglieder in allen Kreisen außer dem zweiten vollzogen seien, und der Bericht für 1896 meldet dann folgendes:
»Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf der vorjährigen Hauptversammlung in Berlin ließ uns hoffen, daß die Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den mit der Gehülfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschließen und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchführung bringen würden. Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfüllt, ja es übernahmen sogar diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, daß sie den Beschlüssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemüht sein würden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Führung des Widerstandes gegen diese Beschlüsse und den deutschen Buchdruckertarif. Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Maßnahmen zu treffen, so konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der »Zeitschrift« an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend.« Der Bericht teilt dann mit, daß infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nächster Zeit die nötigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des Kreisvorstandes, einen Sondertarif für den dortigen Kreis zu schaffen, teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande der Gehülfen gescheitert und es sei berechtigter Anlaß, anzunehmen, daß sich dieselben auch in nächster Zukunft nicht verwirklichen würden.
Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren Aufschwung hoffen läßt und mit hoher Befriedigung zu begrüßen ist. Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurückgegangen, indem 1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so daß der Bestand von 1402 auf 1173[276] zurückging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte stattgefunden, so daß der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch 978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962 herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schädliche Elemente, weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung, nämlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten Gegnern kein Verständnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhältnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhältnisse zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhältnisse noch auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden. Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. --
[276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII 296, VIII 104, IX 103.
Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier nur mit wenigen Worten erwähnen.
Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, daß man ein regelmäßig erscheinendes Organ nicht entbehren könne. Man ersetzte deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die »Mitteilungen« durch die noch jetzt bestehende »$Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker$«, die wöchentlich erscheint.
Der Verein beschränkte sich auch nicht auf seine nächsten Aufgaben, sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der »$Zentralverein für das gesamte Buchgewerbe$«, der sich die Ausbildung aller in den verwandten Berufen beschäftigten Personen und die Hebung in allen Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thätigkeit ist ausgeschlossen.
Der Verein ist ferner thätig gewesen für Einführung einer einheitlichen Orthographie, für einheitliche Normalpapierformate, für Schaffung eines übereinstimmenden Kundentarifs, für Herabsetzung des Drucksachenportos und für Abstellung der Mißstände im Anzeigewesen, insbesonderen dem Rabattsystem. Um sich vor Geschäftsausfällen zu schützen, werden seit Ende 1892 die »Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« herausgegeben, die den Beteiligten die Namen schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schädigender Personen, sowie alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich für das Vereinsorgan nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden. Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewährung von Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiterinnen. Glücklicherweise hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.
Bei Begründung des Vereins gehörten demselben auch viele Prinzipale aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann später in beiden Ländern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind diese aus dem letzteren ausgeschieden, so daß der Verein sich jetzt auf Deutschland beschränkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhältnis.
Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhängig von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und Gehülfen berücksichtigt; hierdurch wird der Anschluß neuer Firmen an den Verein befördert. Ferner hat der Verein die »$Unterstützungskasse des deutschen Buchdruckervereins$« eingerichtet, die seit 1. Januar 1896 für alle Mitglieder obligatorisch ist, doch können sich auch andere tariftreue Druckereien beteiligen. Außer den Prinzipalen werden die bei tariftreuen Firmen beschäftigten Gehülfen auf ihren Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewährt Unterstützungen: 1. bei Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder Invalidität. Die Beiträge der Gehülfen belaufen sich auf wöchentlich 10 Pf. für die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. für die Krankenkasse und 20 Pf. für die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben für jeden von ihnen beschäftigten Gehülfen wöchentlich 10 Pf. beizusteuern, erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Unterstützung, sofern sie nicht durch eine besondere Zahlung von wöchentlich 75 Pf. sich selbst versichern. Die Gehülfen erhalten als Reiseunterstützung und Arbeitslosenunterstützung täglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen, als Krankenunterstützung täglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und als Invalidenunterstützung täglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begräbnisgeld für die Hinterbliebenen. Die Kasse umfaßte am 31. Dezember 1897 3600 Gehülfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben und Vermögen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk, 22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk., 12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermögen belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober 1898 ist auch eine Krankenkasse gegründet und damit das Kassenwesen des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember 1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so daß ein Bestand von 7135,79 Mk. verblieb.
[277] Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.
Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt. In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaßen. Seit Erlaß des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefaßt, demnächst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten. Dadurch würde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht angehörigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschäftsbericht für 1898 bemerkt jedoch, daß außer den früher bestehenden nur noch für den Regierungsbezirk Osnabrück eine Innung errichtet und daß die ganze Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel der Behörden, ob die Vorschriften über Zwangsinnung auch auf das Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.
III. Oesterreich[278].